1654/2024
Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln - Wirtschaftsjahr 2024/25
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Beschlussvorlage Rat
10655 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 1654/2024 Freigabedatum 14.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln - Wirtschaftsjahr 2024/25 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Ein- richtung Gürzenich-Orchester für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 843 TEUR fest. Die mittelfristige Fi- nanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Ge- sellschaft. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen. Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 18.06.2024 Finanzausschuss 24.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja in Höhe des BKZ % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 12 und § 13 i.V.m. § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gürzenich-Orchester Köln hat die Betriebsleitung dem Rat der Stadt Köln den Wirtschaftsplan zur Feststellung vorzulegen. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag ist als Anlage der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mehrjährigen Finanzplanung für den Zeitraum Wirtschaftsjahr 2024/2025 bis Wirtschaftsjahr 2028/2029 einschließlich Er- läuterungen, beigefügt. Zusammenfassung: In den Spielzeiten 2024/2025 bis 2028/2029 wird von einer soliden Finanzlage trotz zunächst negativer Betriebsergebnisse ausgegangen, da diese in den kommenden Wirtschaftsjahren basierend auf der mittelfristigen Finanzplanung durch den Gewinn- vortrag von 6.347 TEUR ausgeglichen werden sollen. Durch eine bedarfsgerechte An- 3 passung der Betriebskostenerstattung für die Opernbespielung und des Betriebskos- tenzuschusses der Stadt Köln nach dem Abschmelzen des Gewinnvortrags ist eine solide Entwicklung zu erwarten. In der Spielzeit 2024/2025 plant das Gürzenich-Orchester Köln mit einem negativen Be- triebsergebnis von 723 TEUR (Jahresfehlbetrag 843 TEUR). Das Defizit resultiert vor allem aus den hohen Tarifsteigerungen. Die dritte Stufe der beschlossenen Stellenzusetzung im künstlerischen Bereich wird um ein Jahr verschoben, da die Opern-Spielzeit 2024/2025 im Interim Staatenhaus startet und der Musterspielplan „actori“ noch nicht umgesetzt werden kann. Für die Spielzeit 2024/2025 werden höhere Kartenerlöse als auf dem Vor-Corona-Pandemie Niveau erwartet, da sich die Auslastung erholt und zugleich durch die Neufestsetzung der Kartenpreise ab der Spielzeit 2023/2024 die Erlöse pro verkaufter Karte gesteigert werden können. In der mittelfristigen Finanzplanung sind in der mittelfristigen Finanzplanung zusätz- liche Erlöse von 600 TEUR bis 28/29 eingeplant, die aus zwei moderaten Preiserhöhungs- stufen resultieren. Der BKZ wurde für die Spielzeiten 2022/23 und 2023/24 auf dem Niveau von 2021/22 gehal- ten, und steigt auch für 2024/25 „nur“ um 1.999 TEUR, um die vorhandene überschüssige Liquidität abzuschmelzen. Zur Deckung des zu erwartenden negativen Betriebsergebnisses in den kommenden Wirtschaftsjahren, wird der Gewinnvortrag von 6.347 TEUR herangezo- gen. Für den städtischen Haushalt leistet das Gürzenich-Orchester einen Konsolidierungsbeitrag von 1.100 TEUR pro Jahr ab der Spielzeit 2024/2025 durch die Verringerung der Aufwände in den Bereichen Gagen Dirigenten und Solisten, Gagen für Aushilfen und Anderer Material- aufwand. Eine strukturelle Belastung der Wirtschaftspläne der kommenden Jahre erwächst aus einer vierstufigen Personalaufstockung des Gürzenich-Orchesters. Die ersten beiden Stufen sind in dem Wirtschaftsplan 2024/2025 abgebildet. Die Aufstockung wird in 2026/2027 abge- schlossen sein und ermöglicht, bei gleichbleibender Zahl von Konzertprogrammen und gleichbleibender Gastspieltätigkeit den Musterspielplan der Oper Köln nach dem Umzug in das sanierte Haus am Offenbachplatz umzusetzen. Die Stellenzusetzung ist in der mittelfris- tigen Finanzplanung bei den Personalaufwendungen berücksichtigt. Ab dem Wirtschaftsjahr 2025/2026 wird grundsätzlich eine Anpassung des BKE für die Leis- tungen des Orchesters bei der Opernbespielung angestrebt. Ein bedarfsgerechter BKZ wird auf dieser Grundlage ermittelt. Die vorgelegte mittelfristige Finanzplanung spiegelt dies noch nicht wider, da derzeit zunächst mögliche Folgewirkungen der Veränderungen auf die För- derfähigkeit durch das Land NRW geprüft werden. Dieser Entwicklung liegen folgende Annahmen zugrunde: Der Oper Köln steht das Gürzenich-Orchester wie bisher zur Verfügung. Sie leistet dafür aktuell eine Betriebskostenerstattung von 7.050 TEUR jährlich zuzüglich partiturbedingter Aushilfen und Sonderinstrumente. Nach der Wiedereröffnung des sa- nierten Hauses am Offenbachplatz können die benötigten Dienste zur Verfügung ge- stellt werden, um die aus dem Musterspielplan des „actori-Gutachtens“ erwachsende Anzahl der Vorstellungen zu gewährleisten. Ab der Spielzeit 2025/2026 wird eine leistungsgerechte Anpassung der Betriebs- kostenerstattung (BKE) im Verhältnis zu den geleisteten Diensten angestrebt (60% Oper/40% Konzertbereich). Der BKE soll in der Folge in regelmäßigen Abstän- den (alle drei Jahre) an die tatsächlich geleisteten Dienste des Gürzenich-Orchesters in der Oper angepasst werden. 4 Steigerung des Aufwandes für Löhne und Gehälter: Der Personalaufwand ist in jedem Haushaltsjahr von den Schwankungen bei den Stellenbesetzungen abhängig. Er korreliert üblicherweise mit dem Aufwand für Aushilfen, da nicht besetzte Stel len aufgefangen werden müssen. Die hohe Steigerung resultiert vor allem aus den Tarif- steigerungen TVöD und der zweiten Stufe der Orchestererweiterung, die in der Stel- lenübersicht ab 2024 beschlossen wurde. Das Gürzenich-Orchester verfügt derzeit über ausreichend Mittel zur Deckung dieser Mehrbedarfe. Es erscheint aus Sicht des Gürzenich -Orchesters vertretbar, den Ge- winnvortrag bis auf einen Sockelbetrag von 1.500 TEUR abzuschmelzen. Bei Berück- sichtigung der projizierten Jahresergebnisse der mittelfristigen Finanzplanung würde der Gewinnvortrag auf 888 TEUR sinken. Entsprechend den Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Köln vom 26.07.2010 sowie des Rats der Stadt Köln vom 08.04.2014 steigt nach Abschmel- zung des Gewinnvortrags auf einen Sockelbetrag von 1.500 TEUR der jährliche Betriebskostenzuschuss auch künftig um die Tariflohnerhöhungen. Die in den kommenden Wirtschaftsjahren im BKZ nicht berücksichtigten Tariflohnerhöhungen werden bei der bedarfsgerechten Neufestsetzung des Betriebskostenzuschusses be- rücksichtigt. Die angesetzten Tarifsteigerungen belaufen sich auf: o 2024/2025 5% + Aufstockung der Gehälter um jeweils 200 EUR o 2025/2026 5% o 2026/2027 5% o 2027/2028 5% o 2028/2029 5%. Der städtische Betriebskostenzuschuss wurde für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 auf 14.479 TEUR erhöht. Unter Beachtung der an den Tag gelegten Bemühungen, insbesondere die Materialaufwendungen zu reduzieren sowie die Erlöse zu erhö- hen (siehe oben), entwickelt sich der BKZ-Bedarf folgendermaßen: o 2024/2025 14.479 TEUR o 2025/2026 15.590 TEUR o 2026/2027 16.638 TEUR o 2027/2028 17.738 TEUR o 2028/2029 18.893 TEUR Gleichbleibende Förderung des Landes NRW: o 2024/2025 1.095 TEUR o 2025/2026 1.095 TEUR o 2026/2027 1.095 TEUR o 2027/2028 1.095 TEUR o 2028/2029 1.095 TEUR Einwerben von Sponsoren und Donatoren ab 2024/2025: Es ist Ziel der Betriebsleitung, für spezielle Projekte des Orchesters Sponsorenmittel, Spenden und öffentliche Projektförderungen zu akquirieren. In den vergangenen Spielzeiten ist es trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie gelungen, die Anzahl der Kuratoren und Mitglieder der Concert-Gesellschaft Köln, der Unterstützerorganisation des Gürzenich-Orchester Köln, zu halten. Dem Gürzenich - Orchester werden für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 circa 80 TEUR an Spenden be- reitstehen. Die Akquise-Bemühungen werden weiter intensiviert. In der vergangenen und dieser Spielzeit ist die Betriebsleitung verstärkt auf Firmen zugegangen. Einige Gespräche mit potentiellen Sponsoren entwickeln sich vielver- sprechend, und konkrete Zusagen sind erfolgt. In den kommenden Spielzeiten ist eine sukzessive Erhöhung der Drittmittel intendiert, 5 vor allem um das Musikvermittlungsprofil des Gürzenich-Orchesters zu stärken und zu konsolidieren. In der Spielzeit 2024/2025 ist ein jährlicher Deckungs betrag von 220 TEUR angestrebt, der zur Spielzeit 2025/2026 auf 300 TEUR jährlich steigen soll. Es handelt sich um eine Planzahl. Begründung der Dringlichkeit: Der Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchesters bildet die Grundlage des wirtschaftlichen Han- delns des Betriebs für die kommende Spielzeit. Die verwaltungsinterne Abstimmung dazu konnte erst jetzt abgeschlossen werden, da der Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchesters Bestandteil des Gesamtbudgets der Stadt Köln und somit Teil des Haushaltsplanaufstellungs- verfahren der Stadt Köln ist. Die Koordination konnte erst jetzt erfolgen. Die Vorlage muss zwingend in den jetzigen Sitzungslauf, weil das Wirtschaftsjahr des Gürzenich-Orchesters für die Spielzeit 2024/2025 am 1. September 2024 beginnt. Ein beschlossener Wirtschaftsplan für diese Spielzeit als Grundlage für die Aktivitäten des Orchesters ist zwingend erforderlich, da nur so eine Steuerung durch Betriebsleitung und Betriebsausschuss sinnvoll zu gestalten ist. Anlagen: Anlage 1 Erfolgsplan Anlage 2 Vermögensplan Anlage 3 Stellenübersicht
Anlage 1 Erfolgsplan
6693 Zeichen
Wirtschaftsplan 2024/2025
Gürzenich-Orchester Köln
A. Erfolgsplan und Entwicklung
Erfolgsplan
Gewinn-und
Verlustrechnung
per 31.08.2023 in
TEUR
Wirtschaftsplan
2023/2024 Betrag
in TEUR
Wirtschaftsplan
2024/2025 Betrag
in TEUR2
Wirtschaftsplan
2025/2026 Betrag
in TEUR22
Wirtschaftsplan
2026/2027 Betrag
in TEUR2
Wirtschaftsplan
2027/2028 Betrag
in TEUR
Wirtschaftsplan
2028/2029 Betrag
in TEUR2
Umsatzerlöse 9.250 9.535 9.755 9.930 10.130 10.130 10.330
a) Kartenverkauf 1.500 1.735 1.903 2.100 2.300 2.300 2.500
b) Opernbespielung 7.481 7.412 7.364 7.380 7.380 7.380 7.380
Betriebskostenerstattung 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050
Aushilfen/Instrumente 431 362 314 330 330 330 330
c)Sonstige Erlöse Spielbetrieb 269 388 488 450 450 450 450
Bestandsveränderung unfertige Produkte 230 - 50 50 50 50 50
Sonstige Betriebliche Erträge 13.937 14.235 15.994 17.185 18.233 19.333 20.488
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 12.499 12.480 14.479 15.590 16.638 17.738 18.893
Betriebskostenzuschuss Land NRW 1.095 1.095 1.095 1.095 1.095 1.095 1.095
Sponsoringerträge 139 260 220 300 300 300 300
Andere sonstige betrieblichen Erträge 204 400 200 200 200 200 200
Summe Erträge 23.417 23.770 25.799 27.165 28.413 29.513 30.868
Materialaufwand 4.749 6.214 5.385 4.900 4.900 4.900 4.900
Gagen für Dirigenten, Solisten, Chöre 1.062 1.263 1.172 1.200 1.200 1.200 1.200
Gagen für Aushilfen 1.465 1.681 1.298 1.000 1.000 1.000 1.000
Saalmieten 1.251 1.299 1.719 1.700 1.700 1.700 1.700
Anderer Materialaufwand 971 1.971 1.197 1.000 1.000 1.000 1.000
Personalaufwand 16.153 17.661 19.418 20.929 21.976 23.074 24.228
Löhne und Gehälter 13.560 14.461 16.298 17.653 18.536 19.463 20.436
Soziale Abgaben, Altersvorsorge 2.593 3.200 3.120 3.276 3.440 3.612 3.792
Abschreibungen 118 120 150 150 150 150 150
Sonstige Betriebliche Aufwendungen 1.784 1.643 1.569 1.600 1.600 1.600 1.600
Summe Aufwendungen 22.804 25.638 26.522 27.579 28.626 29.724 30.878
Betriebsergebnis 613 1.868 - 723 - 414 - 213 - 211 - 10 -
Zinserträge 28 - 180 100 100 100 100
Zinsaufwendungen 216 300 300 300 300 300 300
Steuern vom Aufkommen und Ertrag 3 - - -
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 428 2.168 - 843 - 614 - 413 - 411 - 210 -
Anlage 3 Stellenübersicht
584 Zeichen
Wirtschaftsplan 2023/2024 Gürzenich-Orchester Köln C. Stellenübersicht Stellenplanung 2025 Stellenplanung 2024 Stellen- besetzung 31.08.2023 a) 1. Beamte 0 0 0 2. Generalmusikdirektor 1 1 1 3. Geschäftsführender Direktor 1 1 1 4. Künstlerische Angestellte 154 154 148 b) 5. Angestellte nach TVöD 10,5 10,5 16 6. Personalkredit 1 1 1 c) Gesamt 167,5 167,5 167 Erläuterungen a) Gesamtzahl der Mitarbeitenden inklusive Teilzeitkräften. a) In der Stellenplanung 2025 werden die Stellenzusetzungen berücksichtigt. b) Personalkredit über 80 TEUR für Volontär*innen und Werkstudent*innen.
Anlage 2 Vermögensplan
1551 Zeichen
Wirtschaftsplan 2024/2025 Gürzenich-Orchester Köln B. Vermögensplan und Entwicklung Wirtschaftsjahr 2023/2024 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2024/2025 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2025/2026 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2026/2027 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2027/2028 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2028/2029 PLAN in TEUR 1. Mittelverwendung 1.1. Musikinstrumente 90 120 120 120 120 120 1.2. IT/Technik 30 30 30 30 30 30 1.2. Zuführung aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 1.3. Betriebsergebnis 0 0 0 0 0 0 1.4. Abbau Forderungen Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 620 650 650 650 650 650 2. Mittelherkunft 2.1. Abschreibungen 120 150 150 150 150 150 2.2. Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 2.3. Tilgungsleistungen der Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 620 650 650 650 650 650 Die Gegenüberstellung der geplanten Mittelherkunft und -verwendung führt zu einem Finanzbedarf in Höhe von 620 TEUR. Dieser wird in Höhe von 120 TEUR aus Abschreibungswerten und in Höhe von 500 TEUR aus Tilgungsleistungen auf die langfristige Dahrlehensforderung des Orchesters gegenüber der Stadt Köln gedeckt. Die Dahrlehensforderung ist im Zusammenhang mit der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 entstanden durch Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber früher beamteten Musikern durch entsprechende Rückstellung und Passivierung (Forderung gegen die Stadt). Die Tilgungsleistung dient dem teilweisen Ausgleich des mit der Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtung verbundenen Liquiditätsabflusses.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1654/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.06.2024
- Erstellt
- 22.05.2024 10:25