3239/2018
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Porz zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 3239/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Porz zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz (1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum für den Stadtbezirk Porz.“ (2) Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen in den Folgejahren. (3) Mindestens einmal jährlich erörtert die Bezirksvertretung mit der Kinder- und Jugendverwal- tung den Umsetzungsstand und nimmt Nachjustierungen vor. Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunika- tion und Begegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen sowie Familienparks. Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig be- darfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat und den Bezirksvertretungen zwei sich ergänzende Beschlussbestandteile vorgelegt. Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfs- gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive Priorisierungen von Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbe- schaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken durchgeführt, Maßnah- menvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so entstandenen Maßnahmen- planungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertretungen zur abschließen- den Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre Umsetzungsarbeit vor Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen regelmäßig in einem Kurzbe- richt über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ erfordert zuweilen Abwei- chungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderprogramme mit Landes-, Bun- des- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spendengelder zur Verfügung stehen oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. Daher ergibt sich wie bisher die Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinder- und Jugendverwaltung und Be- zirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. Anlagen
7 FINAL Porz Spielplatzbedarfsplanung 2018
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Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Köln, im September 2018 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Amt für Kinder, Jugend und Familie, Kinderinteressen und Jugendförderung Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 2 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 3 Inhalt (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ............................... 4 1.1 Hintergrund und Ziele ............................................................................................. 4 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Programmen ........................................................................................................... 6 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung ...................................... 7 (2) Maßnahmenplanung ........................................................................................... 8 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/ 2018 ...................................................... 8 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote ................................................ 10 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote / Koordinatensystem .................... 11 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 ................................................ 13 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen ........................................................................... 14 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung ........................ 14 2.5. Weitere Vereinbarungen ....................................................................................... 16 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 4 (1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung 1.1 Hintergrund und Ziele Die Kinder - und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e- wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t- schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 0066/2012 ) vor und setzt damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen: Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts- standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von Spiel-, Bew egungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards heben ab auf Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multifunktionalität. Daneben ist er s- tens der quantitative Bedarfswert von 2 qm Nettospielfläche je Einwohner*in wichtig, der eine verbindlichen Planungsgröße der Verwaltung zur Zielorientierung darstellt, und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, das es erlaubt, die Qualität von Spiel -, Bewegun gs- und Aktionsflächen zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualitative Versorgung s- lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke und der Stadtteile differenziert zu be schreiben. Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n- kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Gleichwohl ergeben sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden (siehe Kapitel 3.1). Festlegung des quantitativen Richtwertes von 2qm Nettospielfläche je Einwo h- ner*in als verbindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig bestehen in den Stadtteilen teilweise jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l- lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e- rem im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal- tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net- tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe- gungs- und Aktionsgelegenheiten tatsächlich und trotz erheblicher Flächenkonku r- renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunalen Selbstverpflic h- tung der Stadt Köln ermöglicht werden. Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt. Ein Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht darin, dieses Vorgehen, insbesondere mit Blick auf neue Wohnbaugebiete, durch Ratsb e- schluss zu bestätigen. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 5 Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei a b- schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt die Folie dar, auf der in stadtbezirklicher Dif ferenzierung konkrete Maßnahmenpl a- nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s- gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*innen der Bezirksvertretungen durch- geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r- tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezirkliche Maßnah- menplanungen in einem erweiterten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden formell zur abschließenden Erört e- rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretungen eingebracht; dies erfolgt im Parallelverfahren zu der Erörterung und Beschlussfassung der Rahmenplanung in Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise können zum einen gesamtstädtische pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards für die Spielplatzbedarfsplanung festge legt werden. Zum anderen werden gleichzeitig die Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e- genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden. Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche: Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u- gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü- gung zu stellen. Das Baugesetz buch fordert eine „geordnete städtebauliche Entwic k- lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l- zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i- nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB). Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung klargestellt, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB und § 3 Absatz 1 BauGB). Als Expertinnen und Experten ihre r eigenen L e- benswelt, Interessen und Bedürfnisse, werden Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n- nen und Bürger, die zukünftig und langfristig in und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, in Köln seit ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen Spielraumplanungen beteiligt. Die Spielplatzb e- darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es im Rahmen immer größer werdender Wohnba u- projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche schon mit Beginn der städtebaulichen Entwic k- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 6 lung in Stadtplanung und Stadtentwickl ung ei nzubeziehen. Beispielhaft ist hier das 2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Zukunft“ zu benennen, bei dem in sehr konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbeteiligung im Städtebau stattgefunden hat und welches eine dauerhafte Handlungsstrategie darstellt. Im Rahmen des Akt ionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln die Beteiligung von Kinder n und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in Stadtplanung und Stadtentwicklung. Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum – konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaf t und bietet einen konze p- tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e- wegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommuni kation und Be- gegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es sich um „klassische“ Spielplätze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a- teranlagen sowie Familienparks und vieles mehr. Diese Räume werden bevorzugt von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen, Spielplat z- paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz grundsätzlich mit über die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zudem geht es auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsanalysen, weitere Bewegung s- flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehmen, wobei hier eine starke Ve r- bindungslinie zur laufenden Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln besteht. Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugendliche im ö f- fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle sei auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses „Jugendtreffs im Stadtgebiet“ aus dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt. 1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o- grammen Die vorliegende Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung wei st eine Reihe von Verbi n- dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser Stelle drei besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e- danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen: Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, Stadt - sowie J u- gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das gesamte Stadtg e- biet Kölns und alle Bevölkerungsg ruppen fokussiert und u.a. auf die Öffnung des g e- samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t- genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen starke Ver bindungslinien zur Spielplat z- Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 7 bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e- menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide Planungen verweisen an geeigneten Stellen auf die jeweils komplementäre Planung. Insbesondere das Modellprojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in dem in den Sozialräumen überdachte, klimaoffene Sportflächen für die Jugendlichen im Veedel und den dort ansässigen Vereinen und Schulen Sport - und Bewegung s- möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung einen Schub. Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e- gisches Stadtentwicklungskonzept (vergleiche Session 2794/2017). Die „Kölner Pe r- spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge - richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Für die gesamtstädtische Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h- tung von Wirk ungszusammenhängen und regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s- lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der D e- zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstä d- tische Strategien ergänzt; Leitproj ekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele mit einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklung s- schwerpunkten (sogenannte Zukunftsräume) un d von konkreten Leitprojekten in A b- stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Ergebnisse der vo r- liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u- fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken. Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla- nung, Stadtentwicklung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun. Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t- wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan- gieren die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i- chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o- operationen mit Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen intensiven Austausch , z.B. bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten. 1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, sollen in Kapitel 2 die bezirkliche Maßn ahmen- planung und weitere Vereinbarungen zur verbesserten Abstimmung bei Spielplatzplanungen dargestellt werden. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 8 (2) Maßnahmenplanung Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die realisierten Maßnahmen aus den letzten 7 Jahren gegeben. Flankierend finden sich über den Text verteilt einige Fotos der entsta n- denen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Danach erfolgt eine kurze Übersicht zu dem Analysemodell, das die Verwaltung bei der Bewertung der quantitativen Versorgungslage mit Spielflächen und der qual itativen Bewertung des Spielwertes der einzelnen Spielplätze z u- grunde legt . Eine ausführliche Darstellung des Analysemodells und der bauplanerischen Standards finden sich in dem allgemeinen Teil zur Spielplatzbedarfsplanung, welcher dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Anschließend folgt die Darstellung der zukünftigen Maßnahmen im Bezirk und der ergänzenden Vereinbarungen mit den B e- zirksvertretungen. 2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/ 2018 In dem o .g. Zeitraum wurden insgesamt 49 Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbe s- serung des Spielwertes auf vorhandenen Spiel - und Bolzplätzen durc hgeführt inkl. des Baus von 4 Neuanlagen. neue öffentliche Spiel - und Bolzplätze und Maßnahmen mit Investoren von Wo h- nungsbaumaßnahmen wie die Spielplä tze „Andre-Citröen-Straße“ in Westhoven und „S-Bahnhof Wahn“ in Wahn. Im Zuge der Errichtung neuer Wohnbebauung wurde im Berichtszeitraum ein öffentlicher Spielplatz ersatzlos überplant. Für den neu entst e- henden Bedarf wurde kein ö ffentlicher Spielplatz hergerichtet, sodass der Fehlbedarf in diesem Stadtviertel weiter gestiegen ist. Spiel-, Bewegungs- und Akti- onsfläche Art der Maßnahme Fertigstellung Poll Mendener Straße Umgestaltung 2012 Müllergasse Neuanlage 2012 Am Rolshover Hof Umgestaltung 2013 Krückelstr Neugestaltung 2014 Mendener Straße Umgestaltung 2018 Westhoven Andre-Citröen-Straße Neuanlage 2015 Ensen Am Westhover Berg Umgestaltung 2017 Annastraße/ Leonorenweg Neugestaltung 2013 Augustastraße Umgestaltung 2014 Am Westhover Berg Umgestaltung 2014 Schildgenweg Umgestaltung 2015 Annastraße/ Leonorenweg Umgestaltung 2016 Gremberghoven Auf dem Streitacker Ersatzbeschaffung 2017 Eil Besenbinderstraße Umgestaltung 2011 Constanzeweg Neugestaltung 2011 Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 9 Kurt-Schuhmacher-Straße Umgestaltung 2015 Hirschgraben Neugestaltung 2016 Martin-Luther-Straße Ersatzbeschaffung 2017 Porz Friedrich-Klinger-Straße Umgestaltung 2011 Aachener Straße/ Krefelder Straße Neugestaltung 2014 Dorothenstraße Umgestaltung 2014 Bennauerstraße Umgestaltung 2014 Amperestraße Umgestaltung 2017 Glashüttenstraße Ersatzbeschaffung 2017 Friedrichstraße/Klingerstraße Umgestaltung 2017 Besenbinderstraße Ersatzbeschaffung 2018 Mülheimer Str. Ost Ersatzbeschaffung 2018 Urbach Auf dem Knöpp Umgestaltung 2013 Mühlenweg Neugestaltung 2014 Am Urbacher Wall Umgestaltung 2016 Grengel Akazienweg Umgestaltung 2011 Akazienweg Umgestaltung 2012 Akazienweg Umgestaltung 2015 Akazienweg Umgestaltung 2016 Akazienweg Ersatzbeschaffung 2017 Wahnheide Im Senkelsgraben Neugestaltung 2013 Wahn Im Lochgarten Umgestaltung 2012 Auf dem Acker Umgestaltung 2013 S-Bahnhof Neuanlage 2014 Lind Nibelungenstraße Neugestaltung 2013 Libur Pastor-Hutmacher-Straße Neugestaltung 2012 Liburer Straße Neugestaltung 2017 Zündorf Irisweg Umgestaltung 2012 Alfons-Kafka-Straße Umgestaltung 2014 Loorweg Neuanlage 2016 Irisweg Umgestaltung 2017 Alte Apotheke Umgestaltung 2018 Langel An der Mühle Umgestaltung 2018 Finkenberg Stresemannstraße Umgestaltung 2016 49 Maßnahmen 6 Ersatzbeschaffungen 29 Umgestaltungen 10 Neugestaltungen 4 Neuanlagen Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 10 2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote Die Maßnahmenplanung unter liegt einer Bedarfsprüfung inklusive einer Analyse der für die relevanten Stadtteilmerkmale (Bewohner- und Bildungsinfrastruktur, Spielangebote bzw. Spielwert auf den umliegenden Spielplätzen etc.) sowie eine r Machbarkeitsprüfung (ausrei- chende planbare Flächen bzw. Fallschutz vorhanden, finanzielle und pers onelle Ressou r- cen). Die aktuelle Bedarfslage hinsichtlich Spielwert und Versorgungsquote lässt sich anhand des Koordinatensystems auf Seite 12 ablesen. Stadtteile unterhalb der Mittelwertachse lassen einen ersten Bedarf bezüglich des Spielwertes oder der Versorgungsquote erkennen. Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund nachfolgend benannter Faktoren die Bedarfslagen nicht immer in unmittelbarer Ableitung zum Analysemodell und seinen Ergebnissen abarbei- ten und priorisieren lassen. Diese sind insbesondere: Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Maßnahmenplanungen Maßnahmen, welche auf Grund von Gefährdung durchgeführt werden Angemeldete und beschlossene Flächen im Rahmen von B-Planverfahren Externe Finanzierung (Spenden, BV-Mittel, Fördermittel z.B. Land, EU) Stadtteilübergreifende Angebotsflächen (z.B. Trendsportanlagen) Ersatzbeschaffungen Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kriterien, welche in die Berechnung des Spielwertes und der Versorgungsquote eingeflossen sind. Analysegrundlage Spielwert und Versorgungsquote Spielwert Innerhalb dieser Hauptkategorien wurden mehrere Teilaspekte mit Punkten von 0 bis 6 bewertet. Zur Ermittlung des Gesamtwerts des Hauptkriteriums wurde aus den ei n- zelnen Teilaspekten ein Durc h- schnittswert gebildet. Standort Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck des Platzes Multifunktionalität der Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen Erlebniswert für Kinder und Jugendliche Aufenthaltswert für die verschiedenen Alter s- gruppen Versorgungsquote Richtwert von 2 qm Spielflächenbedarf je Ei n- wohner Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 11 2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote / Koordinatensystem Im Zeitraum von 2011 bis heute konnte die Qualität der Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflä- chen in Porz gesteigert werden so dass diese jetzt über dem städtischen Durchschnitt liegen. Die Versorgungsquote in Porz ist gesunken, bewegt sich aber immer noch deutlich über dem städtischen Durchschnitt. Einer der Gründe für den Verlust von Flächen ist die Neuberec h- nung und Bereinigung der tatsächlich n utzbaren Spielflächen. Um ein realistisches Bild von der tatsächlich nutzbaren Gesamtfläche zu erhalten wurde eine Neubewertung notwendig. Dadurch hat sich die Gesamtsumme an Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen verringert. Ein weiterer Aspekt für die Ver sorgungslücken liegt in dem Mangel an Flächen zum Ausbau von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen in den immer stärker verdichteten Stadtteilen. Die zusätzlich gewonnenen Flächen (4 Neuanlagen) konnten die Versorgungsquote nicht erhöhen . Links oben.: Umgestaltung Grengel; „Akazienweg“; Rechts oben: Umgestaltung Porz ; „BennauerStraße“, Links un- ten:Umgestaltung Urbach; „Am Urbacher Wall“, Rechts unten: Ersatzbeschaffung Porz; „Friedrichstraße/Klingerstraße“ Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 12 Legende: Auf der Hochachse sind die Stadtteile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplä t- ze sortiert, auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ein- wohner*in). In den Stadtteilpunkten ist die A nzahl der Spielplätze angegeben. Rot umrandete Punkte = Stadtteile mit Spielplätzen und Bolz- und Basketballflächen, weiß umrandete Punkte = Spielplätze. Skatemöglichkeiten sind mit gesondertem Icon gekennzeichnet. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 13 2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 Die Kinder - und Jugendverwaltung sieht Verbesserungen der quantitativen Verso r- gung von Spielflächen im Kontext von Wohnungsbaumaßnahmen vor. Die polit ischen Gremien haben eine Reihe von Wohnungsbauflä chen im Stadtbezirk Porz im Ra h- men des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (1028/2015) und der Wohnung s- bauoffensive (2698/2016) befürwortet. Dabei waren infrastrukturelle Bedarfe aus den Bereichen Bildung und Jugend vorab berücksichtigt worden. o Für das städt ebauliche Großbauprojekt Zündorf - Süd (1910 Wohneinheiten Stand 2013) ist die Realisierung der Spielflächen in adäquater Größe zu b e- rücksichtigen. o Auch für weiter Bauvorhaben, wie zum Beispiel Porz-Mitte, Lager Lind, südlich Friedenstraße und Fuchskaule ist festzuhalten, dass der hier vorgesehene Wohnungsbau Grundstücksbereiche abstellt, die in den bestehenden Beba u- ungsplänen unter anderem mit den Zweckbestimmungen Spiel - und Bolzplatz zu versehen sind. Im Rahmen des ISEK (Integriertes Stadtentwicklungsk onzept) und Mittel n aus dem Europäische Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) werden in Finkenberg „Str e- semannstraße“ und Porz -Mitte „Glashüttenstraße“ 2 Trendsportanlagen gebaut, s o- wie ein bestehender Bolzplatz neu gestaltet. Bei der quantitativen Ve rsorgung legt die Verwaltung insbesondere ihren Fokus auf die Stadtteile Lind, Ensen, Westhoven und Gremberghoven. In Lind, Ensen, Gre m- berghoven und Wahn sind im Rahmen von Neubaugebieten weitere Neuanlagen in Planung Für den weiteren Abbau des Flächenfehlbedarfs ist die Verwaltung bestrebt, weiterhin nutzbare Flächen für Kinder und Jugendliche zu finden. Ein Lösungsansatz besteht im Auffinden von multifunktional nutzbaren Flächen. Der Ausbau jugendgerechter Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen wird in o Finkenberg/ Stresemannstraße durch eine Trendsportanlage und o in Porz Mitte/ Glashüttenstraße durch eine Trendsportanlage und Bolzplatz weiter fortgeführt. Im Rahmen der Fraktionsvorsitzendenbesprechung der Bezirksvertretung Porz vom 19.04.2018 hat die Ki nder- und Jugendverwaltung folgende Maßnahmenplanungen vorg e- stellt und gemeinsam abgestimmt. Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 14 2.4.1. Perspektivische Maßnahmen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche Art der Maßnahme Poll Spielplatz An den Maien Neugestaltung Spielplatz im Forst Umgestaltung Ensen Spielplatz Charlottenstraße Neugestaltung Grengel Akazienweg Umgestaltung Zündorf Spielplatz Tulpenweg Neugestaltung 2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung Es handelt sich um Maßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung unverzichtbar sind – die Bezirksvertretung wird um Bestätigung und bei Bedarf Ergänzung und weitere interne Priorisierung gebeten. Eine Erläuterung der garantierten Maßnahmen findet sich unter Punkt 2.1.2. Spiel-, Bewegungs- und Akti- onsfläche Art der Maßnahme Poll Poller Damm Neuanlage Investor Salmstr. Neuanlage Investor Im Wasserfeld Neuanlage Investor Spielplatz Salmstraße / Markt- platz Umgestaltung Spielplatz Krückelstraße Ersatzbeschaffung Ensen Hohestraße Neuanlage Investor Gremberghoven Hohenstaufenstraße / Steinstra- ße Neuanlage Investor Westhoven Spielplatz Berliner Straße Umgestaltung Eil Spielplatz Martin- Luther-Straße Umgestaltung Spielplatz Gut Leidenhausen Umgestaltung Spielplatz Constanzeweg Umgestaltung Spielplatz Eiler Schützenplatz Neugestaltung Porz Spielplatz Neuanlage Spielplatz Neuanlage Multifunktionsanlage Bolzplatz Glashüttenstraße Neugestaltung Bolzplatz EFRE Rathausstraße Neuanlage (Investor) Urbach Antoniusstraße / Bartholomäus- straße Neuanlage Investor Spielplatz Auf dem Knöpp Umgestaltung Spielplatz Kupfergasse Neugestaltung Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 15 Elsdorf Spielplatz Südlich Friedenstraße Neuanlage Investor Spielplatz Fuchskaule Neuanlage Investor Wahn Am Bahnhof- Frankfurter Straße Neuanlage Investor Am Krausbaum Neuanlage Investor Nachtigallenstraße Neuanlage Investor Revenstraße-Feldstraße-Auf dem Acker Neuanlage Investor Zündorf Süd Neuanlage Investor Wahn Spielplatz Hinter den Höfen Ersatzbeschaffung Lind Lager Lind Neuanlage Investor Senkelsgraben Lind Neuanlage Investor Zündorf Spielplatz An der Wielermaar Umgestaltung Spielplatz Hinter dem Heckels- berg Umgestaltung Spielplatz Houndainer Straße Neugestaltung Spielplatz Alte Apotheke Umgestaltung Spielplatz Christrosenweg Umgestaltung Spielplatz An der Groov Neugestaltung Langel Spielplatz Frongasse Neugestaltung Spielplatz Lülsdorfer Straße Neugestaltung Finkenberg Spiel- und Bolzplatz Strese- mannstraße Neugestaltung EFRE Trendsportart Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleich- wertiges Gerät ersetzt (eine 1:1 Beschaffung). Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhö- hung des Spielwertes. Neugestaltung Komplettrevision:Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielange- bot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu einem öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. Links: Neuanlage Westhoven; „Andre-Citröen-Straße“; Mitte: Umgestaltung Eil; „Gut Leidenhausen“; Rechts: Umgestaltung Poll; „Mendener Straße“ Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 16 2.5. Weitere Vereinbarungen Die Kinder - und Jugendverwaltung infor miert die Bezirksvertretung per E -Mail an die G e- schäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt in folgenden Angelegenheiten: Bei Änderungen von B -Plänen insofern Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen be- troffen sind. Bei Nichtberücksichtigung von eingeplanten Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Bei Nichtberücksichtigung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bei Bauma ß- nahmen nach § 34 BauGB ab 3.000 qm. Aufgabe/Wegfall von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Bei Ersatzbeschaffungen für bestehende Spielplätze . Bei unvorhersehbaren Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Die Kinder- und Jugendverwaltung wird das Thema der multifunktionalen Nutzung von Fl ä- chen vor dem Hintergrund stark steigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und Flächenkonkurrenzen bzw. Zielkonflikt en visionär weiter entw ickeln. Dazu werden die Ideen und Anregungen der Bezirksvertretung einfließen. Mindestens einmal im Jahr findet ein Fachgespräch zum Sachstand, der aktuellen Bedarf s- lage und der Umsetzung von Maßnahmen statt. Einmal jährlich ersche int ein Sachstandsbe- richt zu den umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Jahres.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3239/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.10.2018
- Erstellt
- 05.10.2018 09:50