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3239/2018

Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Porz zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 13.11.2018, TOP 6.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

7 FINAL Porz Spielplatzbedarfsplanung 2018

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4634 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 3239/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk Porz 
zu Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz 
 
(1) beschließt die „Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018 - Maßnahmenplanung zu Spiel-, 
Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum für den Stadtbezirk 
Porz.“ 
 
(2) Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der abgestimmten 
Maßnahmen in den Folgejahren. 
 
(3) Mindestens einmal jährlich erörtert die Bezirksvertretung mit der Kinder- und Jugendverwal-
tung den Umsetzungsstand und nimmt Nachjustierungen vor. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 06.11.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Verwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen 
für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung 
2011 vor und setzt damit Maßnahme M3 des „Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln 2016 bis 
2020“ um, den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat. 
Die vorliegende Spielplatzbedarfsplanung 2018 verdeutlicht und erläutert den hohen Stellenwert von 
„Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die 
Stadtgesellschaft und bietet einen umfassenden konzeptionellen Rahmen. Hinter dem Begriff des 
öffentlichen „Spielplatzes“ verbergen sich in Köln rund 700 kinder-, jugend- und familienfreundliche 
Gelegenheiten für Spiel, Bewegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommunika-
tion und Begegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt es 
sich um „klassische“ Spielplätze für Kinder, aber auch um Bolz- und Basketballplätze, Skateranlagen 
sowie Familienparks. 
Die rasante Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundene starke Anstieg der Zahl der Kindern 
und Jugendlichen stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen. Sicherung, Weiterentwicklung 
und Ausbau von Spiel- und Bewegungsflächen bleiben dringliche Aufgaben, um auch zukünftig be-
darfsgerechte und wohnortnahe Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen in ausreichendem Maße und 
hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. 
Entsprechend der Entscheidungsbefugnisse des Rates und der Bezirksvertretungen gemäß Zustän-
digkeitsordnung der Stadt Köln werden dem Rat und den Bezirksvertretungen zwei sich ergänzende 
Beschlussbestandteile vorgelegt.  
 Der Rat entscheidet über die Rahmenplanung, also über den „allgemeinen Teil“ der aktualisierten 
Spielplatzplanung mit übergreifenden Planungsprinzipien, Richtwerten und Qualitätsstandards. 
Diese Standards gelten stadtweit und gewährleisten eine einheitliche Sichtweise auf die bedarfs-
gerechte Bereitstellung von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche 
im öffentlichen Raum.  
 Die Bezirksvertretungen entscheiden über die konkreten Maßnahmenplanungen und damit über 
ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive Priorisierungen von 
Maßnahmen. Die konkreten stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen umfassen dabei Ersatzbe-
schaffungen von Spielgeräten, Umgestaltungen und Neugestaltungen von Spielflächen sowie 
Neuanlagen. Um diese konkreten Maßnahmenplanungen zu unterstützen, hat die Verwaltung in 
der ersten Jahreshälfte 2018 Planungsgespräche in allen Stadtbezirken durchgeführt, Maßnah-
menvorschläge unterbreitet und Anregungen aufgenommen. Die so entstandenen Maßnahmen-
planungen werden nach Vorberatung durch den JHA den Bezirksvertretungen zur abschließen-
den Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Verwaltung wird ihre Umsetzungsarbeit vor 
Ort auf dieser Grundlage ausrichten und die Bezirksvertretungen regelmäßig in einem Kurzbe-
richt über den Umsetzungsstand informieren. Die „komplexe Realität“ erfordert zuweilen Abwei-
chungen von Planungen, z.B. weil unvorhergesehen neue Förderprogramme mit Landes-, Bun-
des- oder EU-Mitteln aufgelegt werden, zweckgebundene Spendengelder zur Verfügung stehen 
oder schlicht kurzfristig Ersatzbeschaffungen notwendig werden. Daher ergibt sich wie bisher die 
Anforderung eines guten, intensiven Dialogs zwischen Kinder- und Jugendverwaltung und Be-
zirksvertretungen, der weitergeführt und ausgebaut werden soll. 
 
Anlagen

7 FINAL Porz Spielplatzbedarfsplanung 2018

29558 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin – Stadt Köln 
 
 
 
 
 
 
 
Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen  
für Kinder und Jugendliche  
im öffentlichen Raum 
 
 
 
Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln 2018  
 
 
 
Maßnahmenplanung  
Stadtbezirk Porz 
 
 
 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport 
 
 
 
 
 
 
 
Köln, im September 2018 
Integrierte Jugendhilfe- und  
Schulentwicklungsplanung 
 
Amt für Kinder, Jugend und Familie, 
Kinderinteressen und Jugendförderung

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 2

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 3 
Inhalt 
 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung ............................... 4 
1.1 Hintergrund und Ziele ............................................................................................. 4 
1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und 
Programmen ........................................................................................................... 6 
1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung ...................................... 7 
(2) Maßnahmenplanung ........................................................................................... 8 
2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/ 2018 ...................................................... 8 
2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote ................................................ 10 
2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote / Koordinatensystem .................... 11 
2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 ................................................ 13 
2.4.1. Perspektivische Maßnahmen ........................................................................... 14 
2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung ........................ 14 
2.5. Weitere Vereinbarungen ....................................................................................... 16

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 4 
(1) Hintergrund und Zielsetzung der Spielplatzbedarfsplanung 
 
1.1 Hintergrund und Ziele 
 
Die Kinder - und Jugendv erwaltung legt mit dem vorliegenden Planungsbericht „Spiel -, B e-
wegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum“ eine For t-
schreibung der Spielplatzbedarfsplanung 2011 (vergleiche Session 0066/2012 ) vor und setzt 
damit Maßnahme M3 im „Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 bis 2020“ um, 
den der Rat am 28.09.2017 beschlossen hat (siehe Session 0169/2017). Die Fortschreibung 
der Spielplatzbedarfsplanung verfolgt vor allem folgende Zielsetzungen: 
 
 Rahmenplanung – übergreifende Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitäts-
standards: Die Rahmenplanung stellt in aktualisierter Form und auf übergreifender 
Ebene Planungsprinzipien, Richtwerte und Qualitätsstandards für die Gestaltung von 
Spiel-, Bew egungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentli chen 
Raum in Köln vor. Die pädagogischen Leitlinien und Qualitätsstandards heben ab auf 
Interessenvertretung, Inklusion, Partizipation und Multifunktionalität. Daneben ist er s-
tens der quantitative Bedarfswert von 2  qm Nettospielfläche je Einwohner*in  wichtig, 
der eine verbindlichen Planungsgröße der Verwaltung zur Zielorientierung darstellt,  
und zweitens das Konzept des qualitativen Spielwertes, das es erlaubt, die Qualität 
von Spiel -, Bewegun gs- und Aktionsflächen zu beurteilen. Mit dieser aktualisierten 
analytischen Grundlage ist es möglich, die quantitative und qualitative Versorgung s-
lage mit Spielflächen auf den Ebenen der Gesamtstadt, der Stadtbezirke und der 
Stadtteile differenziert zu be schreiben. Wohnortnahe p rivate Spielflächen für Klei n-
kinder in Wohnanlagen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Gleichwohl ergeben 
sich mit Novellierung der BauO NRW ab 01.01.2019 neue Verbindungslinien zu den 
privaten Spielplätzen, die noch genauer zu bewerten sein werden (siehe Kapitel 3.1).  
 
 Festlegung des quantitativen Richtwertes  von 2qm Nettospielfläche je Einwo h-
ner*in als verbindliche Zielorientierung der Verwaltung : Die Zahl der Kinder und 
Jugendlichen in Köln steigt rasant. Gleichzeitig bestehen in den Stadtteilen teilweise 
jetzt schon erhebliche Nachholbedarfe hinsichtlich der bedarfsgerechten Bereitste l-
lung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Unter and e-
rem im Rahmen von Bebauungsplanverfahren wirkt die Kinder- und Jugendverwal-
tung darauf hin, dass der zusätzlich entstehende Bedarf an Flächen für Mädchen und 
Jungen in neuen Wohnbaugebieten nach dem quantitativen Richtwert von 2 qm Net-
tospielfläche je Einwohner*in gedeckt werden kann und entsprechende Spiel -, Bewe-
gungs- und Aktionsgelegenheiten tatsächlich und trotz erheblicher Flächenkonku r-
renzen zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte zukünftig auch im Rahmen von 
Verfahren nach § 34 BauGB auf der Grundlage einer kommunalen Selbstverpflic h-
tung der Stadt Köln ermöglicht werden. Der kommunale Flächenrichtwert von 2 qm je 
Einwohner*in wurde erstmals mit der Spielplatzbedarfsplanung 2011 vorgestellt.  Ein 
Ziel der vorliegenden Fortschreibung der Spielplatzbedarfsplanung besteht darin, 
dieses Vorgehen, insbesondere mit Blick  auf neue Wohnbaugebiete, durch Ratsb e-
schluss zu bestätigen.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 5 
 
 Konkrete Maßnahmenplanungen in stadtbezirklicher Differenzierung bei a b-
schließender Entscheidung der Bezirksvertretungen : Die Rahmen planung stellt 
die Folie dar, auf der in stadtbezirklicher Dif ferenzierung konkrete Maßnahmenpl a-
nungen mit Priorisierungen in einer kurz - bis mittelfristigen Perspektive entwickelt 
werden können. Die Verwaltung hat hierzu in der ersten Jahreshälfte 2018 Planung s-
gespräche in allen Stadtbezirken mit Vertreter*innen der  Bezirksvertretungen durch-
geführt, in der sie Maßnahmenvorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk vorgestellt 
und erörtert hat. Die Rückmeldungen, Wünsche und Priorisierungen der Bezirksve r-
tretungen aus diesen Gesprächen sind im Nachgang in stadtbezirkliche  Maßnah-
menplanungen in einem erweiterten Entwurf aufgenommen worden. Die konkreten 
stadtbezirklichen Maßnahmenplanungen werden formell zur abschließenden Erört e-
rung und Beschlussfassung in die Bezirksvertretungen eingebracht; dies erfolgt im 
Parallelverfahren zu der Erörterung und Beschlussfassung der Rahmenplanung in 
Jugendhilfeausschuss und Rat. Mit dieser differenzierten Vorgehensweise können 
zum einen gesamtstädtische  pädagogische Leitlinien und Qualitätsstandards  für die 
Spielplatzbedarfsplanung festge legt werden. Zum anderen werden gleichzeitig die 
Bezirksvertretungen unterstützt und dabei gestärkt, über konkrete Spielplatzangel e-
genheiten vor Ort abschließend zu entscheiden. 
 
 Bedeutung von Beteiligungsformaten bei der Planung von Spiel -, Bewegungs- 
und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche: 
Gemäß §§ 1 und 11 SGB VIII hat Jugendhilfeplanung die Aufgabe, Kindern und J u-
gendlichen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verf ü-
gung zu stellen. Das Baugesetz buch fordert eine „geordnete städtebauliche Entwic k-
lung“, die sich am „Wohl der Allgemeinheit“ zu orientieren hat. Dabei sind eine Vie l-
zahl von Belangen zu berücksichtigen, welche in einem Abwägungsprozess gegene i-
nander und untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs.7 BauGB).  
Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im 
Baugesetzbuch seit der letzten Novellierung 
klargestellt, dass auch Kinder und Jugendliche 
Teil der Öffentlichkeit sind. (§ 1 Absatz 5 BauGB 
und § 3 Absatz 1 BauGB).  
  
Als Expertinnen und Experten ihre r eigenen L e-
benswelt, Interessen und Bedürfnisse, werden 
Kinder und Jugendliche als diejenigen Bürgeri n-
nen und Bürger, die zukünftig und langfristig in 
und mit den neu geschaffenen Strukturen leben, 
in Köln seit ca. 30 Jahren grundsätzlich an allen 
Spielraumplanungen beteiligt. Die Spielplatzb e-
darfsplanung 2018 will darauf hinwirken, dass es 
im Rahmen immer größer werdender Wohnba u-
projekte notwendig ist Kinder und J ugendliche 
schon mit Beginn der städtebaulichen Entwic k-

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 6 
lung in Stadtplanung und Stadtentwickl ung ei nzubeziehen. Beispielhaft ist hier das 
2009 ins Leben gerufene Projekt „Stadt mit Zukunft“ zu benennen, bei dem in sehr 
konkreten Projekten eine Kinder - und Jugendbeteiligung im Städtebau stattgefunden 
hat und welches eine dauerhafte Handlungsstrategie darstellt.  
Im Rahmen des Akt ionsplans Kinderfreundliche Kommune akzentuiert die Stadt Köln 
die Beteiligung von Kinder n und Jugendlichen bei der städtebaulichen Entwicklung in 
Stadtplanung und Stadtentwicklung. 
 
 Stellenwert von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen im öffentlichen Raum –
konzeptioneller Rahmen: Der vorliegende Planungsbericht verdeutlicht und erläutert 
den hohen Stellenwert von „Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen für Kinder und 
Jugendliche im öffentlichen Raum“ für die Stadtgesellschaf t und bietet einen konze p-
tionellen Rahmen: Der vereinfachende Begriff des öffentlichen „Spi elplatzes“ ist zu 
eng gefasst. Dahinter verbergen sich in Köln rund 700 Gelegenheiten für Spiel, B e-
wegung und Aktion, die gleichsam öffentliche Freiräume der Kommuni kation und Be-
gegnung für alle Bürger*innen in einer stark verdichteten Stadt sind. Hierbei handelt 
es sich um „klassische“ Spielplätze, aber auch um Bolz - und Basketballplätze, Sk a-
teranlagen sowie Familienparks und vieles mehr. Diese Räume werden bevorzugt  
von Kindern und Jugendlichen genutzt, stehen aber grundsätzlich auch Erwachsenen 
offen (beispielhaft als Erziehungsberechtigte, Kindertagespflegepersonen, Spielplat z-
paten, Bewohner*innen im Quartier, Nachbarn etc.). „Spielplätze“ entscheiden ganz 
grundsätzlich mit über die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zudem geht es 
auch darum, abgeleitet aus den aktualisierten Bedarfsanalysen, weitere Bewegung s-
flächen, z.B. für Trendsportarten in den Blick zu nehmen, wobei hier eine starke Ve r-
bindungslinie zur  laufenden Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln besteht. 
Schließlich rücken verstärkt und ausdrücklich Angebotsflächen für Jugendliche im ö f-
fentlichen Raum, z.B. Treffpunkte oder Aktionsflächen, in den Fokus; an dieser Stelle 
sei auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses „Jugendtreffs im Stadtgebiet“ aus 
dem Frühjahr 2018 verwiesen, der genau hierauf abstellt. 
 
1.2 Verbindungslinien zu weiteren städtischen Planungen, Konzepten und Pr o-
grammen 
 
Die vorliegende Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung wei st eine Reihe von Verbi n-
dungslinien zu weiteren städtischen Planungen und Konzepten auf , von denen an dieser 
Stelle drei  besonders prägnante Verbindungen zum verbesserten Verständnis und zur g e-
danklichen Einordnung kurz benannt werden sollen: 
 
 Sportentwicklungsplanung der Stadt Köln: Die Verwaltung entwickelt gegenwärtig 
eine Sportentwicklungsplanung, die enge Bezüge zur Freiraum -, Stadt - sowie J u-
gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung aufweist, dabei auf das gesamte Stadtg e-
biet Kölns und alle Bevölkerungsg ruppen fokussiert und u.a. auf die Öffnung des g e-
samten städtischen Raums für Sport und Bewegung abzielt. Gerade in diesem letz t-
genannten Bereich des vereinsungebunden Sports im öffentlichen Raum und mit 
Blick auf Kinder und Jugendliche bestehen starke Ver bindungslinien zur Spielplat z-

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 7 
bedarfsplanung, entsprechend eng ist die Kooperation, um das gemeinsame Th e-
menfeld multiperspektivisch auszuleuchten und Doppelarbeiten zu vermeiden. Beide 
Planungen verweisen an geeigneten Stellen auf die jeweils komplementäre  Planung. 
Insbesondere das Modellprojekt zur „Planung von Bewegungsräumen im Veedel“, in 
dem in den Sozialräumen überdachte, klimaoffene Sportflächen für die Jugendlichen 
im Veedel und den dort ansässigen Vereinen und Schulen Sport - und Bewegung s-
möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt der Spielplatzbedarfsplanung 
einen Schub. 
 
 Kölner Perspektiven 2030: Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Integriertes strat e-
gisches Stadtentwicklungskonzept (vergleiche Session 2794/2017). Die „Kölner Pe r-
spektiven 2030“ bilden für die Stadt Köln den zentralen Kompass für eine zukunftsge -
richtete, strategische und nachhaltige Stadtentwicklung. Für die gesamtstädtische 
Ebene werden integrierte Ziele, Leitlinien und Handlungsschwerpunkte unter Beac h-
tung von Wirk ungszusammenhängen und regionalen Verflechtungen erarbeitet. Bi s-
lang weitgehend sektoral angelegte Zielsetzungen, Konzepte und Leitlinien der D e-
zernate und Fachdienststellen werden aufeinander abgestimmt und um gesamtstä d-
tische Strategien ergänzt; Leitproj ekte und Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele mit 
einer Priorisierung harmonisiert. Teil der Gesamtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ 
ist ein räumliches Leitbild, dessen Aufgabe die Identifizierung von Entwicklung s-
schwerpunkten (sogenannte Zukunftsräume) un d von konkreten Leitprojekten in A b-
stimmung mit der regionalen Entwicklung ist. Die „Kölner Perspektiven 2030“ stellen 
einen Handlungsrahmen für alle an der Stadtentwicklung intern und extern beteiligten 
Akteure dar. Die Kinder- und Jugendverwaltung beabsichtigt, die Ergebnisse der vo r-
liegenden „Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung“ in geeigneter Form mit la u-
fenden Erarbeitungsschritten der „Kölner Perspektiven 2030“ zu verschränken. 
 
 Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung : Spielplatzbedarfspla-
nung, Stadtentwicklung und Stadtplanung haben eine Menge miteinander zu tun.  
Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche stellen nicht nur „Oasen in einer Stad t-
wüste“ dar. Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche tan-
gieren die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Dies erfordert einen ganzheitl i-
chen Blick auf eine qualitätsvolle, identitätsstiftende, stadtteilentwickelnde und sozial 
integrative Raumplanung und das Zusammenspiel unterschiedlicher Fachämter. K o-
operationen mit Stadtentwicklung, Stadtplanung und Landschaftsplanung spielen bei 
der Planung, Umsetzung und Pflege von Spiel - Bewegungs- und Aktionsflächen eine 
entscheidende Rolle. Sie erfordern auch weiterhin einen intensiven Austausch , z.B. 
bei der Entwicklung von neuen Wohnbaugebieten. 
 
1.3 Inhaltlicher Aufbau der bezirklichen Maßnahmenplanung 
 
Nachdem in Kapitel 1 kurz Hintergrund und Zielsetzung der vorliegenden „Aktualisierung der 
Spielplatzbedarfsplanung“ erläutert wurden, sollen in Kapitel 2 die bezirkliche Maßn ahmen-
planung und weitere Vereinbarungen zur verbesserten Abstimmung bei Spielplatzplanungen 
dargestellt werden.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 8 
(2) Maßnahmenplanung 
 
Im Folgenden wird zunächst ein Überblick über die realisierten Maßnahmen aus den letzten 
7 Jahren gegeben. Flankierend finden  sich über den Text verteilt einige Fotos der entsta n-
denen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. Danach erfolgt eine kurze Übersicht zu dem 
Analysemodell, das die Verwaltung bei der Bewertung der quantitativen Versorgungslage mit 
Spielflächen und der qual itativen Bewertung des Spielwertes der einzelnen Spielplätze z u-
grunde legt . Eine ausführliche Darstellung des Analysemodells und der  bauplanerischen 
Standards finden sich in dem allgemeinen Teil zur Spielplatzbedarfsplanung, welcher dem 
Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorgelegt wird.  Anschließend folgt die Darstellung 
der zukünftigen Maßnahmen im Bezirk und der ergänzenden Vereinbarungen mit den B e-
zirksvertretungen.  
 
2.1. Durchgeführte Maßnahmen 2011 bis 06/ 2018 
 
 In dem o .g. Zeitraum wurden insgesamt 49 Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verbe s-
serung des Spielwertes auf vorhandenen Spiel - und Bolzplätzen durc hgeführt inkl. 
des Baus von 4 Neuanlagen.  
 
 neue öffentliche Spiel - und Bolzplätze und Maßnahmen mit Investoren von Wo h-
nungsbaumaßnahmen wie die Spielplä tze „Andre-Citröen-Straße“ in Westhoven und 
„S-Bahnhof Wahn“ in Wahn.  Im Zuge der Errichtung neuer Wohnbebauung wurde im 
Berichtszeitraum ein öffentlicher Spielplatz ersatzlos überplant. Für den neu entst e-
henden Bedarf wurde kein ö ffentlicher Spielplatz hergerichtet, sodass der Fehlbedarf 
in diesem Stadtviertel weiter gestiegen ist.  
 
  
 Spiel-, Bewegungs- und Akti-
onsfläche Art der Maßnahme Fertigstellung 
Poll Mendener Straße Umgestaltung  2012 
Müllergasse Neuanlage   2012 
Am Rolshover Hof Umgestaltung  2013 
Krückelstr Neugestaltung 2014 
Mendener Straße Umgestaltung  2018 
Westhoven  Andre-Citröen-Straße  Neuanlage  2015 
Ensen Am Westhover Berg Umgestaltung  2017 
Annastraße/ Leonorenweg Neugestaltung  2013 
Augustastraße Umgestaltung 2014 
Am Westhover Berg Umgestaltung 2014 
Schildgenweg Umgestaltung 2015 
Annastraße/ Leonorenweg Umgestaltung 2016 
Gremberghoven Auf dem Streitacker Ersatzbeschaffung 2017 
Eil Besenbinderstraße  Umgestaltung 2011 
Constanzeweg Neugestaltung 2011

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 9 
Kurt-Schuhmacher-Straße  Umgestaltung 2015 
Hirschgraben Neugestaltung 2016 
Martin-Luther-Straße  Ersatzbeschaffung 2017 
Porz Friedrich-Klinger-Straße Umgestaltung 2011 
Aachener Straße/ Krefelder 
Straße Neugestaltung 2014 
Dorothenstraße Umgestaltung 2014 
Bennauerstraße Umgestaltung 2014 
Amperestraße Umgestaltung 2017 
Glashüttenstraße Ersatzbeschaffung 2017 
Friedrichstraße/Klingerstraße  Umgestaltung 2017 
Besenbinderstraße  Ersatzbeschaffung 2018 
Mülheimer Str. Ost Ersatzbeschaffung 2018 
Urbach Auf dem Knöpp Umgestaltung 2013 
Mühlenweg Neugestaltung  2014 
Am Urbacher Wall Umgestaltung 2016 
Grengel Akazienweg Umgestaltung  2011 
Akazienweg Umgestaltung  2012 
Akazienweg Umgestaltung  2015 
Akazienweg Umgestaltung  2016 
Akazienweg Ersatzbeschaffung 2017 
Wahnheide Im Senkelsgraben Neugestaltung 2013 
Wahn Im Lochgarten Umgestaltung  2012 
Auf dem Acker Umgestaltung 2013 
S-Bahnhof  Neuanlage 2014 
Lind Nibelungenstraße Neugestaltung 2013 
Libur Pastor-Hutmacher-Straße  Neugestaltung  2012 
Liburer Straße  Neugestaltung 2017 
Zündorf Irisweg Umgestaltung  2012 
Alfons-Kafka-Straße Umgestaltung 2014 
Loorweg Neuanlage 2016 
Irisweg Umgestaltung 2017 
Alte Apotheke Umgestaltung 2018 
Langel An der Mühle Umgestaltung  2018 
Finkenberg Stresemannstraße Umgestaltung 2016 
 
   
49 Maßnahmen 
6 Ersatzbeschaffungen 
29 Umgestaltungen 
10 Neugestaltungen 
4 Neuanlagen

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 10 
2.2. Analysemodell: Spielwert und Versorgungsquote 
 
Die Maßnahmenplanung unter liegt einer Bedarfsprüfung inklusive einer  Analyse der für die 
relevanten Stadtteilmerkmale (Bewohner- und Bildungsinfrastruktur, Spielangebote bzw. 
Spielwert auf den umliegenden Spielplätzen etc.) sowie eine r Machbarkeitsprüfung (ausrei-
chende planbare Flächen bzw. Fallschutz vorhanden, finanzielle und pers onelle Ressou r-
cen). 
 
Die aktuelle Bedarfslage hinsichtlich Spielwert und Versorgungsquote lässt sich anhand des  
Koordinatensystems auf Seite 12  ablesen. Stadtteile unterhalb der Mittelwertachse lassen 
einen ersten Bedarf bezüglich des Spielwertes oder der Versorgungsquote erkennen.  
 
Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund nachfolgend benannter Faktoren die Bedarfslagen 
nicht immer in unmittelbarer Ableitung zum Analysemodell und seinen Ergebnissen abarbei-
ten und priorisieren lassen.  
 
Diese sind insbesondere:  
 Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu Maßnahmenplanungen 
 Maßnahmen, welche auf Grund von Gefährdung durchgeführt werden 
 Angemeldete und beschlossene Flächen im Rahmen von B-Planverfahren 
 Externe Finanzierung (Spenden, BV-Mittel, Fördermittel z.B. Land, EU) 
 Stadtteilübergreifende Angebotsflächen (z.B. Trendsportanlagen) 
 Ersatzbeschaffungen 
 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kriterien, welche in die Berechnung 
des Spielwertes und der Versorgungsquote eingeflossen sind. 
 
  Analysegrundlage Spielwert und Versorgungsquote 
Spielwert 
 
Innerhalb dieser Hauptkategorien 
wurden mehrere Teilaspekte mit 
Punkten von 0 bis 6 bewertet. 
 
Zur Ermittlung des Gesamtwerts des 
Hauptkriteriums wurde aus den ei n-
zelnen Teilaspekten ein Durc h-
schnittswert gebildet. 
Standort 
Zustand der Spielgeräte und Gesamteindruck 
des Platzes 
Multifunktionalität der Spiel -, Bewegungs - und 
Aktionsflächen 
 
Erlebniswert für Kinder und Jugendliche 
Aufenthaltswert für die verschiedenen Alter s-
gruppen 
Versorgungsquote 
 
Richtwert von 2 qm Spielflächenbedarf je Ei n-
wohner

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 11 
 
 
2.3. Entwicklung Spielwert und Versorgungsquote / Koordinatensystem 
 
Im Zeitraum von 2011 bis heute konnte die Qualität der Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflä-
chen in Porz gesteigert werden so dass diese jetzt über dem städtischen Durchschnitt liegen. 
Die Versorgungsquote in Porz ist gesunken, bewegt sich aber immer noch deutlich über dem 
städtischen Durchschnitt. Einer der Gründe für den Verlust von Flächen ist die Neuberec h-
nung und Bereinigung der tatsächlich n utzbaren Spielflächen. Um ein realistisches Bild von 
der tatsächlich nutzbaren Gesamtfläche zu erhalten wurde eine Neubewertung notwendig. 
Dadurch hat sich die Gesamtsumme an Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen verringert. 
Ein weiterer Aspekt für die Ver sorgungslücken liegt in dem Mangel an Flächen zum Ausbau 
von Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen in den immer stärker verdichteten Stadtteilen. 
Die zusätzlich gewonnenen Flächen (4  Neuanlagen) konnten die Versorgungsquote nicht 
erhöhen 
.
  
  
 
Links oben.: Umgestaltung 
Grengel; „Akazienweg“; Rechts 
oben: Umgestaltung Porz ; 
„BennauerStraße“, Links un-
ten:Umgestaltung Urbach; „Am 
Urbacher Wall“, Rechts unten: 
Ersatzbeschaffung Porz; 
„Friedrichstraße/Klingerstraße“

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 12 
 
 
Legende: Auf der Hochachse sind die Stadtteile nach dem durchschnittlichen qualitativen Spielwert der Spielplä t-
ze sortiert, auf der Horizontalachse nach dem quantitativen Versorgungsgrad mit Spielflächen (Ziel: 2 qm je Ein-
wohner*in). In den Stadtteilpunkten ist die A nzahl der Spielplätze angegeben. Rot umrandete Punkte = Stadtteile 
mit Spielplätzen und Bolz- und Basketballflächen, weiß umrandete Punkte = Spielplätze. Skatemöglichkeiten sind 
mit gesondertem Icon gekennzeichnet.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 13 
2.4. Konkretes Maßnahmenprogramm 2018 bis 2023 
 
 Die Kinder - und Jugendverwaltung sieht Verbesserungen der quantitativen Verso r-
gung von Spielflächen im Kontext von Wohnungsbaumaßnahmen vor. Die polit ischen 
Gremien haben eine Reihe von Wohnungsbauflä chen im Stadtbezirk Porz im Ra h-
men des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (1028/2015) und der Wohnung s-
bauoffensive (2698/2016) befürwortet. Dabei waren infrastrukturelle Bedarfe aus den 
Bereichen Bildung und Jugend vorab berücksichtigt worden. 
o Für das städt ebauliche Großbauprojekt Zündorf - Süd (1910 Wohneinheiten 
Stand 2013) ist die Realisierung der Spielflächen in adäquater Größe zu b e-
rücksichtigen.  
o Auch für weiter Bauvorhaben, wie zum Beispiel Porz-Mitte, Lager Lind, südlich 
Friedenstraße und Fuchskaule ist festzuhalten, dass der hier vorgesehene 
Wohnungsbau Grundstücksbereiche abstellt, die in den bestehenden Beba u-
ungsplänen unter anderem mit den Zweckbestimmungen Spiel - und Bolzplatz 
zu versehen sind. 
 
 Im Rahmen des ISEK (Integriertes Stadtentwicklungsk onzept) und Mittel n aus dem 
Europäische Fonds für regionale Entwicklung ( EFRE ) werden in Finkenberg „Str e-
semannstraße“ und Porz -Mitte „Glashüttenstraße“ 2 Trendsportanlagen gebaut, s o-
wie ein bestehender Bolzplatz neu gestaltet.  
 
 Bei der quantitativen Ve rsorgung legt die Verwaltung insbesondere ihren Fokus auf 
die Stadtteile Lind, Ensen, Westhoven und Gremberghoven. In Lind, Ensen, Gre m-
berghoven und Wahn sind im Rahmen von Neubaugebieten weitere Neuanlagen in 
Planung 
 
 Für den weiteren Abbau des Flächenfehlbedarfs ist die Verwaltung bestrebt, weiterhin 
nutzbare Flächen für Kinder und Jugendliche zu finden. Ein Lösungsansatz besteht 
im Auffinden von multifunktional nutzbaren Flächen. 
 
 Der Ausbau jugendgerechter Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen wird in  
o Finkenberg/ Stresemannstraße durch eine Trendsportanlage und 
o in Porz Mitte/ Glashüttenstraße durch eine Trendsportanlage und Bolzplatz 
weiter fortgeführt.  
 
Im Rahmen der Fraktionsvorsitzendenbesprechung der Bezirksvertretung Porz vom 
19.04.2018 hat die Ki nder- und Jugendverwaltung folgende Maßnahmenplanungen vorg e-
stellt und  gemeinsam abgestimmt.

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 14 
2.4.1. Perspektivische Maßnahmen 
 
  Spiel-, Bewegungs- und  
Aktionsfläche 
Art der Maßnahme 
Poll Spielplatz An den Maien Neugestaltung 
Spielplatz im Forst  Umgestaltung 
Ensen Spielplatz Charlottenstraße Neugestaltung 
Grengel  Akazienweg Umgestaltung 
Zündorf Spielplatz Tulpenweg Neugestaltung 
 
2.4.2. Prioritäre Maßnahmen zur kurz- bis mittelfristigen Umsetzung 
 
Es handelt sich um Maßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung unverzichtbar sind – 
die Bezirksvertretung wird um Bestätigung und bei Bedarf Ergänzung und weitere interne 
Priorisierung gebeten. Eine Erläuterung der garantierten Maßnahmen findet sich unter Punkt 
2.1.2. 
 
  Spiel-, Bewegungs- und Akti-
onsfläche Art der Maßnahme 
Poll Poller Damm Neuanlage Investor 
Salmstr. Neuanlage Investor 
Im Wasserfeld Neuanlage Investor 
Spielplatz Salmstraße / Markt-
platz  Umgestaltung 
Spielplatz Krückelstraße  Ersatzbeschaffung 
Ensen Hohestraße Neuanlage Investor 
Gremberghoven Hohenstaufenstraße / Steinstra-
ße Neuanlage Investor 
Westhoven  Spielplatz Berliner Straße Umgestaltung 
Eil Spielplatz Martin- Luther-Straße  Umgestaltung  
Spielplatz Gut Leidenhausen Umgestaltung 
Spielplatz Constanzeweg Umgestaltung 
Spielplatz Eiler Schützenplatz Neugestaltung 
Porz Spielplatz  Neuanlage 
Spielplatz  Neuanlage Multifunktionsanlage 
Bolzplatz Glashüttenstraße Neugestaltung Bolzplatz EFRE  
Rathausstraße Neuanlage (Investor) 
Urbach Antoniusstraße / Bartholomäus-
straße Neuanlage Investor 
Spielplatz Auf dem Knöpp Umgestaltung 
Spielplatz Kupfergasse Neugestaltung

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
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Elsdorf  Spielplatz Südlich Friedenstraße  Neuanlage Investor 
Spielplatz Fuchskaule Neuanlage Investor 
Wahn Am Bahnhof- Frankfurter Straße Neuanlage Investor 
Am Krausbaum Neuanlage Investor 
Nachtigallenstraße Neuanlage Investor 
Revenstraße-Feldstraße-Auf 
dem Acker Neuanlage Investor 
Zündorf Süd Neuanlage Investor 
Wahn Spielplatz Hinter den Höfen Ersatzbeschaffung 
Lind Lager Lind Neuanlage Investor 
Senkelsgraben Lind Neuanlage Investor 
Zündorf Spielplatz An der Wielermaar Umgestaltung 
Spielplatz Hinter dem Heckels-
berg Umgestaltung 
Spielplatz Houndainer Straße  Neugestaltung  
Spielplatz Alte Apotheke Umgestaltung 
Spielplatz Christrosenweg Umgestaltung 
Spielplatz An der Groov Neugestaltung 
Langel Spielplatz Frongasse Neugestaltung 
Spielplatz Lülsdorfer Straße Neugestaltung  
Finkenberg Spiel- und Bolzplatz Strese-
mannstraße 
Neugestaltung EFRE 
Trendsportart 
 
Ersatzbeschaffung Ein Spiel- oder Sportgerät wird durch ein gleich- wertiges Gerät 
ersetzt (eine 1:1 Beschaffung).  
Umgestaltung Teilrevision: Eine Verbesserung des Spielangebotes und Erhö-
hung des Spielwertes.  
Neugestaltung Komplettrevision:Hierbei wird nicht nur ein vielfältiges Spielange-
bot geschaffen, sondern die Spielflächen neu strukturiert. 
Neuanlage Ein Ausbau und die Gestaltung einer unbebauten neuen Fläche zu 
einem öffentlichen Spiel-, Bewegungs- und Aktionsfläche. 
 
 
 
 
Links: Neuanlage Westhoven; „Andre-Citröen-Straße“; Mitte: Umgestaltung Eil;  „Gut Leidenhausen“; Rechts: 
Umgestaltung Poll; „Mendener Straße“

Spielplatzbedarfsplanung 2018 – Maßnahmenplanung Stadtbezirk Porz 
 
 16 
2.5. Weitere Vereinbarungen 
 
Die Kinder - und Jugendverwaltung infor miert die Bezirksvertretung per E -Mail an die G e-
schäftsführung der Bezirksvertretung im Bürgeramt in folgenden Angelegenheiten: 
 
 Bei Änderungen von B -Plänen insofern Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen  be-
troffen sind. 
 Bei Nichtberücksichtigung von eingeplanten Spiel-, Bewegungs - und Aktionsflächen  
im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. 
 Bei Nichtberücksichtigung von Spiel -, Bewegungs- und Aktionsflächen bei Bauma ß-
nahmen nach § 34 BauGB ab 3.000 qm. 
 Aufgabe/Wegfall von Spiel-, Bewegungs- und Aktionsflächen. 
 Bei Ersatzbeschaffungen für bestehende Spielplätze . 
 Bei unvorhersehbaren Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. 
 
Die Kinder- und Jugendverwaltung wird das Thema der multifunktionalen Nutzung von Fl ä-
chen vor dem Hintergrund stark steigender Bevölkerungszahlen bei knappen Flächen und 
Flächenkonkurrenzen bzw. Zielkonflikt en visionär weiter entw ickeln. Dazu werden die Ideen 
und Anregungen der Bezirksvertretung einfließen. 
 
Mindestens einmal im Jahr findet ein Fachgespräch zum Sachstand, der aktuellen Bedarf s-
lage und der  Umsetzung von Maßnahmen statt. Einmal jährlich ersche int ein Sachstandsbe-
richt zu den umgesetzten Maßnahmen des vergangenen Jahres.

Beratungsverlauf (2)

06.11.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3239/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.10.2018
Erstellt
05.10.2018 09:50