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1960/2022

Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 2022 (Berichtswesen)

Mitteilung Ausschuss 23.06.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.09.2022, TOP 2.2

Anlage 1 - Gesamtergebnisplan

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 - Entwicklung der investiven Finanzrechnung - Abweichungen

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Ansehen

Anlage 2 - Erläuterung der Abweichungen

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Ansehen

Anlage 3 - Entwicklung der investiven Finanzrechnung - Dezernatssummen

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Ansehen

Anlage 1 - Gesamtergebnisplan

2282 Zeichen

Anlage 1
Plan HPL Ist
30.04.2022
Prognose
31.12.2022
zum Buchungsstand
30.04.2022 
Plan HPL 
- 
Prognose
30.04.2022
01 - Steuern und ähnliche Abgaben -2.515.197.924 -1.914.408.435 -2.657.532.807 142.334.883
02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.147.130.242 -771.023.028 -1.240.051.775 92.921.533
03 - sonstige Transfererträge -76.444.916 -40.035.971 -80.057.568 3.612.652
04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -336.418.220 -101.526.789 -330.268.166 -6.150.054
05 - privatrechtl. Leistungsentgelte -93.385.198 -46.491.364 -84.555.486 -8.829.712
06 - Kostenerstattungen und Umlagen -606.079.049 -155.138.400 -621.343.025 15.263.976
07 - sonstige ordentliche Erträge -210.995.707 -113.604.756 -227.575.678 16.579.971
08 - aktivierte Eigenleistungen -13.000 0 -13.000 0
09 - Bestandsveränderungen -1.400.000 0 -1.812.384 412.384
10 - ordentliche Erträge -4.987.064.255 -3.142.228.743 -5.243.209.888 256.145.632
11 - Personalaufwendungen 1.236.162.367 397.899.788 1.247.526.425 -11.364.058
12 - Versorgungsaufwendungen 58.841.900 37.438.737 58.847.103 -5.203
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 698.722.707 176.178.426 772.922.411 -74.199.704
14 - Bilanzielle Abschreibungen 181.594.383 46.240.648 186.625.106 -5.030.723
15 - Transferaufwendungen 2.038.724.536 773.836.210 2.117.592.500 -78.867.965
16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 995.495.742 323.966.155 1.110.026.850 -114.531.107
17 - ordentliche Aufwendungen 5.209.541.634 1.755.559.965 5.493.540.395 -283.998.761
18 - ordentliches Ergebnis (10 und 17) 222.477.379 -1.386.668.778 250.330.507 -27.853.128
19 - Finanzerträge -62.991.017 -1.615.225 -70.511.523 7.520.506
20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 68.198.497 4.336.896 51.436.299 16.762.198
21 - Finanzergebnis (19 und 20) 5.207.480 2.721.671 -19.075.224 24.282.704
22 - ordentliches Jahresergebnis (18 und 21) 227.684.859 -1.383.947.107 231.255.283 -3.570.424
23 - außerordentliche Erträge -190.265.769 0 -91.853.023 -98.412.746
26 - Jahresergebnis (22 und 25) 37.419.090 -1.383.947.107 139.402.260 -101.983.170
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“: (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
Prognose zum Gesamtergebnisplan
Berichtszyklus: 2022-04

Mitteilung Ausschuss

25272 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/1 
 
Vorlagen-Nummer 22.06.2022 
 1960/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.09.2022 
 
Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung 
sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 2022 (Berichtswesen) 
Der Bericht enthält eine Prognose zum voraussichtlichen Gesamtergebnis 2022 zum Buchungsstand 
30.04.2022 und beinhaltet eine Prognose zum voraussichtlichen Gesamtergebnis 2022 (Anlage 1), 
Erläuterungen zu den Prognosewerten ab 2,5 Mio. Euro Abweichung zwischen Prognose und be-
schlossenem Haushaltsplanwert (Anlage 2) und die Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in 
der Finanzrechnung (Anlagen 3 und 4). 
Den Dezernaten und Dienststellen wurden aus dem vorhandenen Planungs- und Buchungssystem 
zum Buchungsstand 30.04.2022 die aktuellen Planungs- und Bewirtschaftungsdaten des Jahres 2022 
zur Verfügung gestellt; diese Daten wurden von den Dienststellen um eine Prognose zum voraus-
sichtlichen Jahresergebnis ergänzt. 
 
Ergebnisse 
 
Das voraussichtliche Jahresergebnis 2022 der Stadt Köln wird vor allem von den Auswirkungen des 
Krieges in der Ukraine geprägt. Diese werden insbesondere in den Bereichen der Transferleistungen 
sowie der Unterbringung erwartet. Auch gestiegene Energiekosten und höhere Aufwendungen für 
eingesetztes Personal werden den städtischen Haushalt belasten.  
Aufgrund hoher Unsicherheitsfaktoren sind die Belastungen, die im Zusammenhang mit der Versor-
gung von Geflüchteten aus der Ukraine entstehen, in den Prognosen zur Entwicklung der Trans-
feraufwendungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht 
enthalten. Es wird für diesen Berichtszyklus vielmehr vereinfachend unterstellt, dass die in Aussicht 
stehenden Kostenbeteiligungen von Bund und Land inklusive der Sonderzahlungen die durch die 
Folgen des Krieges in der Ukraine entstehenden Transferaufwendungen decken werden. Konsisten-
terweise sind daher auch die gegenläufigen Erstattungen in der Prognose außen vor geblieben. 
Gleichwohl sind Aspekte der Kostenerstattung derzeit offen, woraus sich zusätzliche Belastungen 
ergeben können. 
Die erheblichen zusätzlichen Belastungen im Zusammenhang mit der Schaffung von zeitnah verfüg-
baren Möglichkeiten zur Unterbringung (Anmietung der Messe, Hotelanmietungen, etc.) werden in 
den aktuellen Prognosen dagegen schon jetzt deutlich und belaufen sich auf rd. 105,6 Mio. €.  
In Anbetracht der erheblichen Mehrbelastungen durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine 
ist eine insgesamt auskömmliche Finanzierung durch Bund und Land unverzichtbar. 
 
Auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nach wie vor auf Ertrags- und Aufwandsseite 
spürbar. Hier werden jedoch die Regelungen des NKF-CIG, wonach die durch die Corona-Pandemie 
entstandenen Mindererträge bzw. Mehraufwendungen haushaltsrechtlich zu isolieren sind, wie in den 
Vorjahren auch auf den Jahresabschluss 2022 angewendet werden. Die finanziellen Auswirkungen 
der Corona-Pandemie werden sich daher nicht auf das Jahresergebnis 2022 auswirken. Sie werden 
vielmehr durch die Bilanzierungshilfe isoliert, die über die Buchung eines außerordentlichen Ertrags 
gebildet wird. Der prognostizierte Corona-bedingte Schaden im Haushaltsjahr 2022 ist daher in die-
sem Berichtswesen zusätzlich als außerordentlicher Ertrag dargestellt und mithin isoliert (s. Außeror-

2 
 
dentliches Ergebnis). Bei den außerordentlichen Erträgen aus der Isolierung nach dem NKF-CIG 
handelt es sich jedoch nicht um eine tatsächliche Verbesserung, sondern um eine Verschiebung der 
Haushaltsbelastung in die Zukunft, da die mit der Isolierung zu bildende Bilanzierungshilfe ab 2025 
ratierlich über 50 Jahre abzuschreiben bzw. alternativ im Jahresabschluss 2025 einmalig mit der all-
gemeinen Rücklage zu verrechnen ist und damit die zukünftigen Haushalte und nachfolgenden Gene-
rationen belastet. 
 
Ohne die Sondereffekte der Isolierung stellt sich die finanzwirtschaftliche Lage wie folgt dar: 
Gegenüber dem Planansatz werden ordentliche Mehrerträge i. H. v. rd. 256,1 Mio. Euro prognosti-
ziert. Bei den ordentlichen Aufwendungen werden Mehraufwendungen von rd. 284,0 Mio. Euro erwar-
tet. Das ordentliche Ergebnis würde somit im Saldo gegenüber dem Plan um rd. 27,9 Mio. Euro 
schlechter ausfallen. Das prognostizierte Finanzergebnis fällt gegenüber dem Plan um rd. 24,3 Mio. 
Euro besser aus. Demzufolge ergäbe sich zum Jahresabschluss 2022 ein ordentliches Jahresergeb-
nis (ohne die Isolierung) mit einem Fehlbetrag von rd. 231,3 Mio. Euro, was gegenüber dem einge-
planten Defizit von 227,7 Mio. Euro eine Ergebnisverschlechterung von rd. 3,6 Mio. Euro bedeuten 
würde. 
 
Mit Isolierung stellt sich die Lage wie folgt dar: 
Die Isolierung des Corona-bedingten Schadens wurde im Haushaltsplan 2022 ursprünglich mit au-
ßerordentlichen Erträgen von 190,3 Mio. Euro berücksichtigt. Die aktuelle Prognose beziffert den vo-
raussichtlichen Corona-bedingten Schaden noch auf 91,9 Mio. Euro. Die Veränderung ergibt sich 
weitgehend aus der Verbesserung der ordentlichen Erträge (insbesondere Steuereffekte).  
Mit den aktuell prognostizierten außerordentlichen Erträgen aus der Isolierung nach dem NKF-
CIG beläuft sich das voraussichtliche Jahresergebnis daher „nur“ noch auf einen Fehlbetrag 
in Höhe von 139,4 Mio. Euro, was gegenüber der Planung (mit einem Fehlbetrag von 37,4 Mio. 
Euro) eine Verschlechterung von 102,0 Mio. Euro bedeutet. Dies ist in der Gesamtschau insbe-
sondere auf ungeplant höhere Aufwendungen für Ukraine-bedingte Aufgaben zurückzuführen.  
 
Zusammenfassung 
(Angaben in Euro) 
Plan Haushalt Ist 
(30.04.2022)  
Prognose Plan Haushalt- 
Prognose 
Summe ordentliche Erträge -4.987.064.255  -3.142.228.743  -5.243.209.888  256.145.632  
Summe ordentliche  
Aufwendungen 5.209.541.634  1.755.559.965  5.493.540.395  -283.998.761  
Ordentliches Ergebnis 222.477.379  -1.386.668.778  250.330.507  -27.853.128  
Finanzergebnis 5.207.480  2.721.671  -19.075.224  24.282.704  
Ordentliches Jahresergebnis  227.684.859  -1.383.947.107  231.255.283  -3.570.424  
Außerordentliches Ergebnis -190.265.769  0 -91.853.023  -98.412.746  
Jahresergebnis 37.419.090  -1.383.947.107  139.402.260  -101.983.170  
Erträge werden mit negativem Vorzeichen dargestellt, bei allen dargestellten Plan -Prognose-Abweichungen bedeuten nega-
tive Werte Verschlechterungen und positive Werte Verbesserungen.  
 
Im Einzelnen: 
Die Prognose des Jahresergebnisses ist von einer Vielzahl von gegenläufigen Effekten geprägt. Die 
wesentlichen Entwicklungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

3 
 
ordentliche Erträge 
(Angaben in Euro) 
Plan Haushalt Ist 
(30.04.2022)  
Prognose Plan Haushalt- 
Prognose 
01 - Steuern und ähnliche Abgaben  -2.515.197.924  -1.914.408.435  -2.657.532.807  142.334.883  
02 - Zuwendungen und allg. Umlagen  -1.147.130.242  -771.023.028  -1.240.051.775  92.921.533  
03 - sonstige Transfererträge  -76.444.916  -40.035.971  -80.057.568  3.612.652  
04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte  -336.418.220  -101.526.789  -330.268.166  -6.150.054  
05 - privatrechtl. Leistungsentgelte  -93.385.198  -46.491.364  -84.555.486  -8.829.712  
06 - Kostenerstattungen und Umlagen  -606.079.049  -155.138.400  -621.343.025  15.263.976  
07 - sonstige ordentliche Erträge  -210.995.707  -113.604.756  -227.575.678  16.579.971  
08 - aktivierte Eigenleistungen  -13.000 0 -13.000 0 
09 - Bestandsveränderungen  -1.400.000  0 -1.812.384  412.384  
Summe ordentliche Erträge -4.987.064.255  -3.142.228.743  -5.243.209.888  256.145.632  
 
Die deutliche Verbesserung in der Zeile 01 von insgesamt rd. 142,3 Mio. Euro ist insbesondere auf zu 
erwartende steigende Erträge im Bereich der Steuern zurückzuführen. Die Prognosen aus der Mai-
Steuerschätzung ergeben unter anderem für die Gewerbesteuer einen Mehrertrag von rd. 95,5 Mio. 
Euro. Weiterhin wird für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ein Mehrertrag von 19,2 Mio. 
Euro prognostiziert sowie für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ein Mehrertrag i. H. v. 8,1 
Mio. Euro. Weitergehend fällt die Landeszuweisung aus erspartem Wohngeld im Vergleich zum Plan-
ansatz deutlich höher aus als erwartet, sodass Mehrerträge i. H. v. rd. 13,5 Mio. Euro erwartet wer-
den. 
 
In Zeile 02 wird mit einer Verbesserung von 92,9 Mio. Euro gerechnet. Die Entwicklung ist durch viele 
teilweise gegenläufige Positionen geprägt. Die Verbesserung ist zu einem Großteil auf Mehrerträge 
i. H. v. 62,7 Mio. Euro aus zu erwartenden Zahlungen des Landes Nordrhein-Westfalen im Zuge der 
Corona-Beihilfe zur Liquiditätssicherung des öffentlichen Personennahverkehrs zurückzuführen. Da 
diese jedoch im gleichen Umfang in Zeile 15 zugunsten der Kölner Verkehrsbetriebe AG abfließen, 
handelt es sich nicht um eine echte Haushaltsverbesserung. Zum anderen führen Corona-bedingte 
Landeszuweisungen für verschiedene Aktionsprogramme im Bereich der Schulen zu Mehrerträgen 
von rd. 24,6 Mio. Euro. Die Landeszuweisungen gehen jedoch mit anteilig korrespondierenden Mehr-
aufwendungen in Zeile 13 einher (vgl. 1.3). Wenigeraufwendungen i. H. v. rd. 10,8 Mio. Euro werden 
bei Kostenerstattungen für Geduldete erwartet. 
 
Die Mehrerträge in der Zeile 03 entstehen größtenteils durch Rückzahlungen von Billigkeitsleistungen 
im Bereich der Jugendhilfe, welche im vergangenen Jahr an freie Träger ausgezahlt wurden und nicht 
zweckentsprechend verwendet werden konnten (rd. 1,6 Mio. Euro). Zudem hat die Wirtschaftliche 
Jugendhilfe Rückstände in der Erhebung der Kostenbeiträge aufgearbeitet, welche zu Mehrerträgen 
i. H. v. 1,5 Mio. Euro führen.  
 
Die Verschlechterung i. H. v. rd. 6,2 Mio. Euro in Zeile 04 ist unter anderem auf Wenigererträge im 
Kita-Bereich zurückzuführen. Die Corona-bedingt verschlechterte Einkommenssituation der Eltern 
führt zu geringeren Erträgen aus Kita-Gebühren und ergibt zusammen mit dem in der Planung noch 
nicht berücksichtigten zweiten beitragsfreien Kita-Jahr vor der Einschulung Wenigererträge von rd. 
12,4 Mio. Euro. Dagegen wirken sich Mehrerträge durch Sondernutzungsgebühren i. H. v. 5,4 Mio. 
Euro, u. a. aufgrund von Änderungen in der Gebührensatzung im Rahmen der Erlaubniserteilung für 
gewerbliche Verleihsysteme im öffentlichen Straßenland positiv aus. 
 
In der Zeile 05 werden Wenigererträge von rd. 8,8 Mio. Euro prognostiziert, davon sind rd. 
4,1 Mio. Euro auf Umbuchungen von Erträgen von externen Leistungsabnehmern im Bereich der In-
formationsverarbeitung zurückzuführen, die entgegen des Plans in der Zeile 06 verbucht werden. 
Somit sind diese Wenigererträge insgesamt haushaltsneutral. Weiterhin führen Corona-bedingte Min-
dereinnahmen bei der Volkshochschule zu Wenigererträgen i. H. v. rd. 1,8 Mio. Euro aufgrund von 
geringeren Kursauslastungen. Die übrigen Wenigererträge sind im Wesentlichen Corona-bedingt, 
insbesondere im Bereich der Museen durch teilweise Schließungen und insgesamt geringere Besu-
cheranzahlen.

4 
 
Die Verbesserung in Zeile 06 i. H. v. rd. 15,3 Mio. Euro ist unter anderem durch verschiedene Kos-
tenerstattungen zu erklären. Erstattungen der Bezirksregierung Köln für die Einrichtung und den Be-
trieb der Impfzentren (10,6 Mio. Euro) sowie Erstattungen von Land und Kassenärztlicher Vereinigung 
Nordrhein für den Betrieb der Testzentren und Impfaktionen (2,8 Mio. Euro) ergeben zusammen 
Mehrerträge i. H. v. 13,4 Mio. Euro. Aufgrund von Mehraufwendungen bei den Leistungen der Grund-
sicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII werden zudem Erstattungen von rd. 5,4 Mio. Euro erwar-
tet. Eine weitere Ertragsverbesserung i. H. v. 5,6 Mio. Euro ergibt sich aus Erträgen von externen 
Leistungsabnehmer*innen im Bereich der Informationsverarbeitung, die jedoch insgesamt weitesge-
hend haushaltsneutral sind (siehe Zeile 05). 
Demgegenüber stehen geringere Erträge aus der Bundeserstattung aufgrund von Wenigeraufwen-
dungen für die Kosten der Unterkunft im SGB II (9,8 Mio. Euro). 
 
In der Zeile 07 setzen sich die Mehrerträge von 16,6 Mio. Euro überwiegend durch Steuererstattun-
gen für den BgA-U-Bahnbau aus den Steuererklärungen 2014-2018 sowie aus einer geänderten Bu-
chungspraxis aufgrund finanzwirtschaftlicher Vorgaben zusammen (15,4 Mio. Euro), mit welcher je-
doch anteilig korrespondierende Mehraufwendungen in Zeile 16 einhergehen. Mehrerträge aus 
Säumniszuschlägen und Mahngebühren der Schuldner*innen i. H. v. 4,1 Mio. Euro und höhere Erträ-
ge im Bereich der Ver- und Entsorgung aufgrund der aktuellen Berechnungen der RheinEnergie AG 
sowie der GVG Rhein-Erft GmbH von rd. 5,4 Mio. Euro führen hier ebenfalls zu Verbesserungen. Die-
sen Mehrerträgen stehen jedoch Wenigererträge durch die Nichtfestsetzung von Nachzahlungszinsen 
aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) im 
Rahmen der Gewerbesteuer (9,8 Mio. Euro) gegenüber. 
 
Bei den ordentlichen Erträgen werden somit insgesamt Mehrerträge i. H. v. 256,1 Mio. Euro prognos-
tiziert. Prägend sind hierfür die Positionen der Steuermehrerträge (128,8 Mio. Euro) sowie der erwar-
teten Corona-Hilfe im Bereich des ÖPNV (62,7 Mio. Euro), die jedoch in gleicher Höhe wieder an die 
Kölner Verkehrsbetriebe AG abfließt und insofern haushaltsneutral ist (vgl. Ausführungen zu 1.3). 
 
Auf der Aufwandsseite stellt sich die Prognose wie folgt dar: 
Personalaufwendungen 
(Angaben in Euro) 
Plan Haushalt Ist 
(30.04.2022)  
Prognose Plan Haushalt- 
Prognose 
11 - Personalaufwendungen  1.236.162.367  397.899.788  1.247.526.425  -11.364.058  
12 - Versorgungsaufwendungen  58.841.900  37.438.737  58.847.103  -5.203 
 
Bei den Personalaufwendungen wird eine Überschreitung der Planung um 11,4 Mio. Euro prognosti-
ziert. Die Überschreitung des Planwertes ist auf der einen Seite auf die Ergebnisse der Besoldungs-
runde 2021-2023 einschließlich des Gesetzes zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie 
zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften zurückzuführen. Auf der anderen Seite führen 
ungeplante Personalaufwendungen aufgrund der Aufstockung des Personalkörpers im Zusammen-
hang mit dem Ukraine-Konflikt zu erhöhten Personalaufwendungen. Insgesamt ist die Entwicklung 
der Personalaufwendungen auch vom kurzfristigen Erfolg der Personalrekrutierungsmaßnahmen ab-
hängig. 
 
ord. Aufwendungen ohne 
Personal 
(Angaben in Euro) 
Plan Haushalt Ist 
(30.04.2022) 
Prognose Plan Haus-
halt- 
Prognose 
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl.  698.722.707  176.178.426  772.922.411  -74.199.704  
14 - Bilanzielle Abschreibungen  181.594.383  46.240.648  186.625.106  -5.030.723  
15 - Transferaufwendungen  2.038.724.536  773.836.210  2.117.592.500  -78.867.965  
16 - sonstige ordentl. Aufwendungen  995.495.742  323.966.155  1.110.026.850  -114.531.107  
Summe ord. Aufw. ohne Personal 3.914.537.368  1.320.221.439  4.187.166.867  -272.629.499  
 
Die gegenüber dem beschlossenen Plan um 74,2 Mio. Euro höher prognostizierten Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) sind zu großen Teilen auf Mehraufwendungen im Bereich des 
Wohnungswesens aufgrund der nicht vorhersehbaren Kriegsgeschehnisse in der Ukraine zurückzu-
führen (38,7 Mio. Euro). Mit Beschluss vom 05.05.2022 (BV 1316/2022) hat der Rat den zusätzlichen

5 
 
Bedarf von bis zu 10.000 Plätzen zur Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der Ukraine 
geflüchteten Menschen in Köln bis Jahresende festgestellt, wodurch insbesondere im Bereich der 
Unterhaltung und Betreibung der Einrichtungen bis zum Jahresende erhöhte Mehraufwendungen zu 
erwarten sind. Die notwendigen Reinigungen der zentralen Anlaufstellen für Geflüchtete führen auch 
im Reinigungsbereich zu Mehraufwendungen i. H. v. 4,3 Mio. Euro. Weiterhin kommt es Corona-
bedingt zu Mehraufwendungen von rd. 20,5 Mio. Euro im Bereich der Schulträgeraufgaben für ver-
schiedene Aktions- und Helferprogramme, bei denen die Mittel an Schulen und Vereine weitergeleitet 
werden. Diese Mehraufwendungen können jedoch durch eine korrespondierende Landeszuweisung 
in Zeile 02 gedeckt werden (vgl. 1.1). 
  
In der Zeile 14 führten hauptsächlich hohe Forderungsverluste i. H. v. 2,9 Mio. Euro zu einer Plan-
überschreitung. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Nebenforderungen (Säumniszu-
schläge und Mahngebühren), die den Hauptforderungen der gesamten Stadt folgen. 
 
Die Mehraufwendungen in der Zeile 15 i. H. v. 78,9 Mio. Euro resultieren vorwiegend aus der Weiter-
leitung der Corona-Beihilfen des Landes an die Kölner Verkehrsbetriebe AG i. H. v. 62,7 Mio. Euro, 
welche jedoch durch Mehrerträge in identischer Höhe in Zeile 02 ausgeglichen werden (vgl. 1.1). Wei-
terhin führen gestiegene Fallzahlen bei den Hilfen für junge Menschen und ihrer Familien sowie 
Mehrkosten bei der Inobhutnahme zu Mehraufwendungen von rd. 22,1 Mio. Euro. Nach Hochrech-
nungen wird außerdem mit Mehraufwendungen im Bereich der Kindertagesbetreuung i. H. v. rd. 10,5 
Mio. Euro gerechnet, die aus Mehraufwendungen bei der Betriebskostenbezuschussung der freien 
Träger (6,2 Mio. Euro) sowie 4,3 Mio. Euro Corona-Billigkeitsleistungen (vgl. korrespondierende Er-
träge in Zeile 2) resultieren. Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft ergeben sich Mehraufwen-
dungen (7,8 Mio. Euro) bei der Gewerbesteuerumlage aufgrund der höheren Gewerbesteuerprognose 
(vgl. Zeile 01), demgegenüber stehen Verbesserungen von rd. 21,0 Mio. Euro aufgrund der geringer 
ausfallenden Landschaftsumlage. 
 
Die im Vergleich zum Planansatz deutlich gestiegenen Aufwendungen in der Zeile 16 i. H. v. 114,5 
Mio. Euro sind besonders auf den Flüchtlingszustrom aufgrund des Ukraine-Kriegs zurückzuführen. 
Dadurch ergeben sich insbesondere durch die Anmietung sowie Ausstattung der Unterbringungsein-
richtungen und der Beherbergungsbetriebe Mehraufwendungen (66,9 Mio. Euro). Weitere Mehrauf-
wendungen von rd. 25,2 Mio. Euro resultieren aus der Erhöhung der Flächenverrechnungspreise, 
welche zu gestiegenen Kaltmieten und somit auch zu höheren Schulmieten führen. Im Bereich Wirt-
schaft und Tourismus werden außerdem Mehraufwendungen aus einer geänderten Buchungspraxis 
aufgrund finanzwirtschaftlicher Vorgaben prognostiziert (10,7 Mio. Euro), die jedoch mit Mehrerträgen 
in Zeile 07 einhergehen und somit haushaltsneutral sind. Weitere Mehraufwendungen i. H. v. 6,7 Mio. 
Euro werden unter anderem bei den Gesundheitsdiensten im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise 
und der Corona-Pandemie (z. B. die Miete für das Impfzentrum an der Lanxess-Arena) erwartet. Für 
Letztere steht jedoch eine vollständige Kostenerstattung in Aussicht (vgl. Zeile 06). 
 
Bei den ordentlichen Aufwendungen werden somit Mehraufwendungen i. H. v. insgesamt rd. 
272,6 Mio. Euro prognostiziert, welche zum Großteil auf die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs zu-
rückgeführt werden können (rd. 105,6 Mio. Euro). Weiterhin ist auch noch die Corona-Pandemie Aus-
löser für erhöhte Aufwendungen. 
 
Finanzergebnis: 
Finanzergebnis 
(Angaben in Euro) 
Plan Haus-
halt 
Ist 
(30.04.2022) 
Prognose Plan Haus-
halt- 
Prognose 
19 - Finanzerträge -62.991.017  -1.615.225  -70.511.523 7.520.506  
20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen  68.198.497  4.336.896  51.436.299  16.762.198  
Finanzergebnis 5.207.480  2.721.671  -19.075.224 24.282.704  
 
Die Verbesserung beim Finanzergebnis resultiert in erster Linie aus Wenigeraufwendungen aufgrund 
der voraussichtlich geringer als geplant ausfallenden Neuaufnahme von Krediten für Investitionen in 
Kombination mit günstigen Zinsvereinbarungen. Daneben führt die höher als geplant ausfallende 
Ausschüttung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB), AöR aus dem Jahresergebnis 2021 zu 
höheren Finanzerträgen, welche unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrates der

6 
 
StEB und des Rates der Stadt Köln im Juni steht. Insgesamt ergibt sich damit eine Verbesserung des 
Finanzergebnisses im Vergleich zum Planansatz i. H. v. 24,3 Mio. Euro. 
 
Außerordentliches Ergebnis: 
außerordentliches Ergebnis 
(Angaben in Euro) 
Plan Haushalt Ist 
(30.04.2022)  
Prognose Plan Haus-
halt- 
Prognose 
23 - außerordentliche Erträge  -190.265.769  0 -91.853.023  -98.412.746  
24 - außerordentliche Aufwendungen  0 0 0 0 
Außerordentliches Ergebnis -190.265.769  0 -91.853.023  -98.412.746  
 
Im außerordentlichen Ergebnis wird kumuliert der Corona-bedingte Schaden der Stadt Köln im Haus-
haltsjahr 2022 ertragswirksam nach NKF-CIG isoliert. Bei den prognostizierten außerordentlichen 
Erträgen resultiert der Großteil der außerordentlichen Wenigererträge mit 73,8 Mio. Euro aus deutli-
chen Verbesserungen der Steuererträge (gemäß der Mai-Steuerschätzung), wodurch sich der 
Corona-bedingte Schaden verringert und sich somit das außerordentliche Ergebnis um 98,4 Mio. Eu-
ro gegenüber der Planung reduziert.  
 
Die detaillierten Erläuterungen zu allen Abweichungen > 2,5 Mio. Euro je Teilplan und Teilplanzeile 
sind der Anlage 2 zu entnehmen. 
 
 
Entwicklung der investiven Finanzrechnung 
 
In den Anlagen 3 (Dezernatssummen) und 4 (Abweichungen > 2,5 Mio. Euro) wird die Entwicklung 
der Investitionstätigkeit im Jahr 2022 dargestellt. 
 
Zusammengefasst zeichnet sich auf Basis der Prognosen gegenüber dem beschlossenen Plan (Plan-
Prognose) eine Verschlechterung der investiven Finanzrechnung um rd. 71,3 Mio. Euro ab. Entspre-
chend der Prognosen werden die investiven Einzahlungen um 7,1 Mio. Euro unter dem ursprünglich 
geplanten Betrag liegen. Auf der Auszahlungsseite werden rund 64,2 Mio. Euro investive Mehraus-
zahlungen erwartet. 
Zusammenfassung investiv
(Angaben in Euro)
Plan Haushalt Fortg. Plan Ist 
(30.04.2022)
Prognose
4/2022
Plan Haushalt-
Prognose
Summe investive Einzahlungen -205.470.426 -205.470.426 -35.131.817 -198.414.285 -7.056.141
Summe investive Auszahlungen 938.073.672 1.054.663.689 114.025.782 1.002.267.670 -64.193.998
Saldo 732.603.246 849.193.263 78.893.965 803.853.385 -71.250.139
 
 
In 2021 konnte ein Teil der investiven Maßnahmen aufgrund von Verzögerungen nicht durchgeführt 
werden. In diesem Zusammenhang wurden investive Auszahlungsermächtigungen von 2021 nach 
2022 übertragen. Die Differenz zwischen dem beschlossenen und dem fortgeschriebenen Plan i. H. v. 
116,6 Mio. Euro bei den investiven Auszahlungen ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen. Aber 
auch im Vergleich des fortgeschriebenen Planwertes mit der Prognose ergibt sich entsprechend auf 
Auszahlungsseite eine gesamtstädtische Verbesserung in Höhe von rd. 52,4 Mio. Euro. 
 
 
Bewertung 
 
Das voraussichtliche Jahresergebnis 2022 der Stadt Köln ist auf der Aufwandsseite bereits jetzt mas-
siv von den Auswirkungen der Ukraine-Krise geprägt. Dies schlägt sich insbesondere im Bereich der 
Unterbringung sowie der gestiegenen Energiekosten nieder und wirkt sich voraussichtlich ebenfalls 
auf die Personalaufwendungen aus. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nach wie vor auf 
Ertrags- und Aufwandsseite spürbar. Landeserstattungen für die Mehraufwendungen des Impfzent-
rums und der Testzentren sowie zur Deckung der Mehraufwendungen für Aktionsprogramme im 
Schulbereich können den diesbezüglichen Corona-bedingten Schaden zum Großteil decken, jedoch 
nicht die weiterhin hohen Ausfälle im Steuerbereich egalisieren. Der zu isolierende Corona-bedingte 
Schaden im Haushaltsjahr 2022 wird derzeit mit 91,8 Mio. Euro prognostiziert.

7 
 
 
Unter Berücksichtigung dieser Isolierung wird die Stadt Köln ein Jahresergebnis mit einem Fehlbetrag 
von 139,4 Mio. Euro erreichen. Gegenüber dem geplanten Jahresergebnis mit einem Fehlbetrag von 
37,4 Mio. Euro ergibt sich eine Verschlechterung um 102,0 Mio. Euro, welche maßgeblich mit unge-
plant höheren Aufwendungen für Ukraine-bedingte Aufgaben zusammenhängt. Alleine im Zusam-
menhang mit der Unterbringung der Flüchtlinge werden derzeit Mehraufwendungen i. H. v. 105,6 Mio. 
Euro prognostiziert. 
 
Die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CIG wird in den Folgejahren ratierlich abgeschrieben oder al-
ternativ unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden, wodurch zukünftige Haushalte 
respektive Generationen belastet werden. Insofern wird durch die Bilanzierungshilfe zwar eine leichte 
Verbesserung des aktuellen Jahresergebnisses erreicht, sie kann aber nicht die weiterhin dringend 
benötigte finanzielle Unterstützung der Kommunen durch Land und Bund ersetzen. 
 
Auch in Hinblick auf die finanziellen Belastungen durch den Ukraine-Konflikt kann der zu erwartende 
finanzwirtschaftliche Schaden nur mit Hilfe von Erstattungen von Bund und Land kompensiert wer-
den. Über die bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits feststehenden Erstattungen für Regelaufgaben im 
Bereich der Kosten der Unterkunft im SGB II, sowie für die Leistungen nach dem Flüchtlingsaufnah-
megesetz hinaus werden weitere Erstattungen insbesondere im Bereich der Unterbringung der 
Flüchtlinge dringend benötigt. 
 
Das nächste Prognoseberichtswesen ist zum Buchungsstand 31.08.2022 geplant.  
 
Zudem wird der Rat der Stadt Köln auf der Basis des Buchungsstandes 30.06. und danach viertel-
jährlich über die finanzielle Entwicklung im Hinblick auf die Ukraine-Krise unterrichtet (§ 6 Kommunal-
haushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme).  
 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 4 - Entwicklung der investiven Finanzrechnung - Abweichungen

20691 Zeichen

Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Dezernat
 Amt
 Teilplan
 Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % 
vom 
Plan
Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Dezernat-
I
37 - Berufsfeuerwehr, 
Amt für Feuerschutz, 
Rettungsdien
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst
Leitstellenrec
hner
Ausz.  f.  Erwer
b von Vermöge
nsgeg (außer G
WG)
Auszahlung 1.300.000 3.935.130 376.103 28,93% 3.935.130 -2.635.130
Nach dem Rückzug des 
bisherigen 
Einsatzleitsystem-Betreibers 
aus dem Markt für 
Behörden und 
Organisationen mit 
Sicherheitsaufgaben (BOS) 
hat der Rat im Dezember 
2016 die Neubeschaffung 
der Einsatzleitsoftware 
sowie eines 
Kommunikations- und 
Alarmierungssystems 
(Wachalarm) i. H. v. 13,4 
Mio. € beschlossen 
(3382/2016). Mit dem ersten 
Umsetzungsbeschluss 
(0778/2018) wurden im Mai 
2018 die erforderlichen 
Maßnahmen konkretisiert. 
Neben der Fachplanung 
wurden vier Teilprojekte 
definiert: die 
Neubeschaffung einer 
Einsatzleitsoftware, die 
Neubeschaffung eines 
Kommunikationssystems, 
die Modernisierung des 
Alarmierungssystems und 
die Beschaffung der 
erforderlichen IT-Plattform 
für die Leitstelle. Inzwischen 
wurden alle Teilprojekte 
beauftragt.  
Auf die Fachplanung, die 
Neubeschaffung eines 
Einsatzleitsystems, die 
Neubeschaffung eines 
Kommunikationssystems 
und die Beschaffung der 
erforderlichen IT-Plattform 
10:53:58 02.06.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Anlage 4

Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Dezernat
 Amt
 Teilplan
 Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % 
vom 
Plan
Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
entfallen rd. 10,8 Mio. €, 
wovon in 2022 
voraussichtlich ca. 3,9 Mio. 
€ abfließen werden. Die 
Umsetzungsphase wird 
sich, aufgrund von 
Planungsmängeln des 
Lieferanten für das 
Kommunikationssystem und 
Lieferengpässen bei der 
Hardware, voraussichtlich 
bis ins Jahr 2024 
verlängern.
Dezernat-
I
37 - Berufsfeuerwehr, 
Amt für Feuerschutz, 
Rettungsdien
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst
Neubau FW 1 Auszahlungen f
ür Hochbauma
ßnahmen
Auszahlung 5.000.000 10.000 0 0,00% 10.000 4.990.000 Im Juni 2020 wurde der 
Grundsatz- und 
Planungsbeschluss zum 
Neubau der Feuer- und 
Rettungswache 1 
(Innenstadt) gefasst 
(0286/2020). Aufgrund der 
besonderen städtebaulich 
exponierten Lage der 
Feuer- und Rettungswache 
1 in der Innenstadt sowie 
der Bedeutung des 
Standortes soll ein 
Wettbewerbsverfahren 
durchgeführt werden, auf 
dessen Grundlage die 
weitergehenden Planungen 
erfolgen. Während der 
Bauphase ist der Betrieb 
der Feuer- und 
Rettungswache 1 an dem 
Standort nicht möglich, 
sodass eine interimsweise 
Verlagerung erfolgen muss. 
Hierzu wird parallel zu der 
Gebäudeplanung ein 
entsprechendes Konzept 
erstellt. Zur transparenten 
10:53:58 02.06.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Anlage 4

Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Dezernat
 Amt
 Teilplan
 Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % 
vom 
Plan
Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Darstellung im Haushalt 
wurde für den 
Interimsstandort eine eigene 
Finanzstelle 
(3701-0212-1-5551) 
eingerichtet.  
Zur Durchführung des 
Wettbewerbsverfahrens und 
zur Planung innerhalb der 
Leistungsphase 1 und 2 
nach HOAI wurden mit 
Beschluss 0286/2020 
zunächst 3,5 Mio. € in den 
Jahren 2020/2021 
freigegeben. Der 2-stufige 
Architektenwettbewerb 
wurde in 2021 veröffentlicht. 
Der Abschluss des 
Wettbewerbs endet mit dem 
VGV-Verfahren in August 
2023. Danach beginnt 
Leistungsphase 2.  
Die Baumaßnahme wird in 
Kooperation mit 26 
durchgeführt. Der 
Zahlungsmittelabfluss an 26 
orientiert sich dabei am 
tatsächlichen Fortschritt der 
Baumaßnahmen sowie am 
Beschlussstatus.
Dezernat-
II
20 - Kämmerei 0416 - Kulturförderung AG  Zoologis
cher Garten K
öln
Auszahlungen f
ür den Erwerb v
on Finanzanlag
en
Auszahlung 0 5.050.000 0 5.050.000 -5.050.000 Die Baumaßnahmen für das 
Südamerikahaus, die 
Direktorenvilla und das 
Jaguargehege haben sich 
pandemiebedingt verzögert.
Dezernat-
II
20 - Kämmerei 0701 - Gesundheitsdienste Klinken der St
adt Köln
Ausleihung an 
verbUnt/Beteilig
ungen/Sonderv
ermögen
Auszahlung 41.900.000 59.682.330 10.000.000 23,87% 109.700.000 -67.800.000
Die Wirtschaftsplanung geht 
derzeit noch von einem 
voraussichtlichen Bedarf 
von insgesamt 109,7 Mio. €
10:53:58 02.06.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Anlage 4

Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Dezernat
 Amt
 Teilplan
 Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % 
vom 
Plan
Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
in 2022 aus, der aus 
übertragenen Mitteln und 
dem Pauschalansatz für 
Gesellschafterdarlehen 
gedeckt werden kann.
Dezernat-
II
20 - Kämmerei 0801 - 
Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten
Ksportstätten 
Radsportzent
rum
Ausleihung an 
verbUnt/Beteilig
ungen/Sonderv
ermögen
Auszahlung 20.000.000 20.000.000 0 0,00% 2.300.000 17.700.000 Durch die 
pandemiebedingte 
Verzögerung der 
Baumaßnahme zur 
Sanierung des Kölner 
Radstadions, fließen in 
2022 deutlich weniger Mittel 
ab als ursprünglich geplant.
Dezernat-
II
20 - Kämmerei 1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
KVB Niederfl
urwagen
Ausleihung an 
verbUnt/Beteilig
ungen/Sonderv
ermögen
Auszahlung 43.624.892 65.602.892 0 0,00% 39.552.000 4.072.892 Aufgrund von 
Lieferschwierigkeiten bei 
den Niederflurwagen kommt 
es zu einer Verzögerung 
von etwa sieben Monaten, 
so dass sich der 
Mittelabfluss teilweise in das 
Folgejahr verschiebt.
Dezernat-
II
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
Ausleihungen Rückflüsse von 
Ausleihung an 
verbU/Bet./Son
derverm
Einzahlung -11.823.300 -11.823.300 0 0,00% -8.000.000 -3.823.300 Bisher wurden keine 
Ausleihungen an 
Beteiligungsunternehmen 
vorgenommen, so dass der 
Prognosewert entsprechend 
angepasst wurde.
Dezernat-
II
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
Kapitalrückla
ge KVB f. N-S
-Stadtbahn
Auszahlungen f
ür den Erwerb v
on Finanzanlag
en
Auszahlung 19.615.800 25.374.800 9.725.000 49,58% 25.374.800 -5.759.000 Ein Teil der 
Tilgungsleistungen an die 
KVB wurde mit 
Auszahlungsermächtigung 
in das Haushaltsjahr 2022 
übertragen.
Dezernat-
III
66 - Amt für Straßen 
und 
Verkehrsentwicklung
1201 - Straßen, Wege, Plätze Geestemünd
er Straße
Auszahlungen f
ür Tiefbaumaßn
ahmen
Auszahlung 3.000.000 2.807.627 0 0,00% 10.000 2.990.000 Die Maßnahme verzögert 
sich. Ein (nach europaweiter 
Ausschreibung) 
beauftragtes Ingenieurbüro 
bereitet aktuell die 
10:53:58 02.06.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Anlage 4

Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Dezernat
 Amt
 Teilplan
 Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % 
vom 
Plan
Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Leistungsphasen 6-8 vor. 
Eine haushaltsrechtliche 
Unterrichtung des Rates ist 
aufgrund voraussichtlicher 
Kostenerhöhungen für das 
dritte Quartal 2022 
vorgesehen.
Dezernat-
III
66 - Amt für Straßen 
und 
Verkehrsentwicklung
1201 - Straßen, Wege, Plätze Generalinstan
dsetzung von 
Straßen
Auszahlungen f
ür Tiefbaumaßn
ahmen
Auszahlung 4.600.000 5.827.577 1.106.156 24,05% 8.229.000 -3.629.000 Aufgrund von 
Verzögerungen bei der 
Auftragsbearbeitung sowie 
der Umsetzung von 
Maßnahmen in 2021 hat 
sich der Mittelbedarf in das 
laufende Haushaltjahr 2022 
verschoben. Die 
prognostizierten Mittel 
werden durch die in der 
Umsetzung befindlichen 
Maßnahmen voraussichtlich 
in 2022 vollständig 
abfließen.
Dezernat-
III
66 - Amt für Straßen 
und 
Verkehrsentwicklung
1201 - Straßen, Wege, Plätze Generalsanie
rung Radweg
e
Auszahlungen f
ür Tiefbaumaßn
ahmen
Auszahlung 5.000.000 3.175.100 237.845 4,76% 1.700.000 3.300.000 Aufgrund der personellen 
Situation in der Abteilung 
Straßenbau des Amtes für 
Straßen und 
Verkehrsentwicklung mit 
zahlreichen 
Stellenvakanzen sowie 
durch Verzögerungen bei 
der Auftragsbearbeitung 
kann ein vollständiger 
Mittelabfluss in 2022 
voraussichtlich nicht 
realisiert werden.
Dezernat-
III
66 - Amt für Straßen 
und 
Verkehrsentwicklung
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
aRAP pRAP - 
ÖPNV-Aufg. 
gem. 11 ÖPN
VG NRW
Investitionszuw
endung an verb
U/Beteilig/Sond
erverm
Auszahlung 8.560.000 14.443.692 0 0,00% 14.450.000 -5.890.000 Die für die 
Grunderneuerung von 
Hochflurbahnen und der 
Ersatzbeschaffung von 
Niederflurfahrzeugen 
vorgesehenen Mittel 
10:53:58 02.06.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Anlage 4

Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Dezernat
 Amt
 Teilplan
 Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % 
vom 
Plan
Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
konnten aufgrund von 
Verzögerungen bei der 
Auftragsbearbeitung in 2021 
nicht vollständig abfließen. 
Die Mittel wurden daher im 
Rahmen der 
Jahresrechnung in das Jahr 
2022 übertragen. Die Mittel 
zur Erfüllung 
gemeinwirtschaftlicher 
Verpflichtungen werden in 
2022 gemäß des 
Nahverkehrsplans der Stadt 
Köln, insbesondere zur 
Erfüllung des öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags, 
aller Voraussicht nach in 
2022 vollständig abfließen.
Dezernat-
III
69 - Amt für Brücken 
und Stadtbahnbau
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
Ertüchtigung 
Tunnel Herkul
esstr.-RABT
Auszahlungen f
ür Tiefbaumaßn
ahmen
Auszahlung 6.000.000 6.000.000 0 0,00% 500.000 5.500.000 Im Rahmen des 
Planungsprozesses sind 
weitergehende 
Baustoffuntersuchungen 
notwendig. Hierdurch 
verlängert sich die 
Planungsdauer der 
Maßnahme. Die 
ursprünglich für den Bau der 
Maßnahme eingeplanten 
Mittel können in 2022 nicht 
verausgabt werden. Eine 
neue Strategie zur 
Priorisierung und 
Bearbeitung der 
Tunnelprojekte wurde intern 
erarbeitet.
Dezernat-
III
69 - Amt für Brücken 
und Stadtbahnbau
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
Ertüchtigung 
Tunnel Herkul
esstr.-RABT
Investitionszuw
eisungen vom L
and
Einzahlung -2.754.700 -2.754.700 0 0,00% 0 -2.754.700 Aufgrund der zeitlichen 
Verschiebung entstehen 
keine zuwendungsfähigen 
Auszahlungen, 
entsprechend können keine 
Mittel beim 
10:53:58 02.06.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Anlage 4

Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Dezernat
 Amt
 Teilplan
 Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % 
vom 
Plan
Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Zuwendungsgeber 
abgerufen werden.
Dezernat-
III
69 - Amt für Brücken 
und Stadtbahnbau
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
Grunderneuer
ung Mülheim
er Brücke
Auszahlungen f
ür Tiefbaumaßn
ahmen
Auszahlung 35.000.000 35.000.000 9.969.922 28,49% 40.788.000 -5.788.000 Die Baumaßnahme befindet 
sich in der Ausführung. Es 
werden Umplanungen der 
technischen und 
baubetrieblichen 
Ausführung notwendig. Die 
Umplanungen sind mit 
erheblichen Mehrkosten 
verbunden. In 2022 werden 
in Teilen 
Nachtragsleistungen 
ausgeführt, daher sind 
zusätzliche Auszahlungen 
zu erwarten. Eine 
Mehrkostenanzeige 
(Session-Nr. 0588/2022) 
wurde dem Rat der Stadt 
Köln am 05.05.2022 
vorgelegt.
Dezernat-
III
69 - Amt für Brücken 
und Stadtbahnbau
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
Grunderneuer
ung Mülheim
er Brücke
Investitionszuw
eisungen vom L
and
Einzahlung -10.541.100 -10.541.100 0 0,00% -14.300.000 3.758.900 Der Zuwendungsbescheid 
für den Anteil des 
öffentlichen 
Personennahverkehrs 
(ÖPNV) wird in 2022 
erwartet. Da erstmalig 
Zuwendungen für den 
ÖPNV-Anteil auch für 
zuwendungsfähige Kosten 
aus Vorjahren abgerufen 
werden können, ist mit einer 
höheren Einzahlung - als 
zunächst angenommen - zu 
rechnen. Der Mittelabruf 
orientiert sich an den 
Bauausgaben und erfolgt 
zum Jahresende.
Dezernat-
III
69 - Amt für Brücken 
und Stadtbahnbau
1302 - Wasser und 
Wasserbau
Ersatzneubau 
Kragplatte Rh
Auszahlungen f
ür Tiefbaumaßn
Auszahlung 7.000.000 7.000.000 24.203 0,35% 4.175.000 2.825.000 Es werden in 2022 
voraussichtlich weniger 
10:53:58 02.06.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Anlage 4

Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Dezernat
 Amt
 Teilplan
 Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % 
vom 
Plan
Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
einufer ahmen Baumittel benötigt, als 
ursprünglich eingeplant. 
Das beauftragte 
Ingenieurbüro war von der 
Unwetterkatastrophe 2021 
betroffen und konnte 
hierdurch die 
Ausschreibung der 
Bauleistungen nicht weiter 
vorantreiben. Die 
Veröffentlichung der 
Ausschreibung hat sich 
hierdurch von November 
2021 auf April 2022 
verschoben. Der Beginn der 
Bauleistungen erfolgt 
voraussichtlich Mitte 2022.
Dezernat-
IV
40 - Amt für 
Schulentwicklung
0301 - Schulträgeraufgaben Präsent.-/Anz
eigetechnik - 
DigitalPakt
Ausz.  f.  Erwer
b von Vermöge
nsgeg (außer G
WG)
Auszahlung 3.825.000 7.030.459 1.207.726 31,57% 7.030.459 -3.205.459 Der Mehrbedarf im Bereich 
der 
Präsent.-/Anzeigetechnik 
kann durch aus 2021 
übertragene Restmittel 
gedeckt werden.
Dezernat-
V
56 - Amt für 
Wohnungswesen
1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
Flüchtlings-W
H
Auszahlungen f
ür Hochbauma
ßnahmen
Auszahlung 4.000.000 4.000.000 0 0,00% 0 4.000.000 Es handelt sich hier um ein 
Programmbudget, dass 
unterjährig auf einzelne, zu 
konkretisierende 
Maßnahmen aufgeteilt wird. 
Der Mittelabfluss wird zur 
Vermeidung von 
Doppelerfassungen auf den 
konkreten Finanzstellen 
dargestellt. In diesem Jahr 
erfolgte eine Umschichtung 
auf die Finanzstelle Nebau-
Pater-Prinz-Weg.
Dezernat-
V
56 - Amt für 
Wohnungswesen
1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
Neubau Pater
-Prinz-Weg
Auszahlungen f
ür Hochbauma
ßnahmen
Auszahlung 280.000 280.000 472.594 168,78% 3.235.594 -2.955.594 Durch zeitliche 
Verzögerungen bei den 
Planungen sowie dem 
Baugenehmigungsverfahren 
10:53:58 02.06.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Anlage 4

Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Dezernat
 Amt
 Teilplan
 Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % 
vom 
Plan
Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
hat sich der geplante 
Baubeginn von April 2019 
auf Januar 2021 
verschoben. In der Folge 
fallen die investiven 
Auszahlungen zu späteren 
Zeitpunkten an. Durch den 
Vorlauf der 
Haushaltsplanungen konnte 
die zeitliche Verschiebung 
im Rahmen der 
Mittelanmeldung nicht 
berücksichtigt werden. Der 
Rat hat am 17.03.2022 eine 
haushaltsrechtliche 
Unterrichtung (0044/2022) 
hinsichtlich der Mehrkosten 
bei dem Projekt zur 
Kenntnis genommen. In der 
Mitteilung wurde bereits 
aufgeführt, dass im 
Haushaltsjahr 2022 mit 
Auszahlungen i. H. v. 2,8 
Mio. € zu rechnen ist. Zur 
Deckung der vorgenannten 
Summe erfolgt eine 
Umschichtung aus 
Finanzstelle 
5620-1004-0-5999 - 
Flüchtlings-WH innerhalb 
des Budgets von 56. 
Weitere Umschichtungen 
werden im Rahmen der 
Mittelbewirtschaftung durch 
56 im Rahmen der 
Aufgabenerledigung 
umgesetzt.
Dezernat-
VIII
VIII/3 - 
Eigenbetriebsähnl. 
Einrichtung AWB
1101 - Ver- und Entsorgung Erweiterung 
Gasfassung
Auszahlungen f
ür Tiefbaumaßn
ahmen
Auszahlung 2.975.000 5.827.800 0 0,00% 5.827.800 -2.852.800 Die Mittel werden 2022 
vollständig zur Auszahlung 
gelangen. Die Buchung an 
die AVG, zum Betrieb der 
10:53:58 02.06.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Anlage 4

Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Dezernat
 Amt
 Teilplan
 Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % 
vom 
Plan
Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Deponie Vereinigte Ville, 
findet nur einmal jährlich 
statt.
Dezernat-
VIII
23 - Amt für 
Liegenschaften, 
Vermessung und 
Kataster
0108 - Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheiten
Grundstücksg
eschäfte
Ausz für den Er
werb von Grun
dstücken/Gebä
uden
Auszahlung 50.000.000 65.000.000 3.130.791 6,26% 65.000.000 -15.000.000
Infolge der stetig steigenden 
Ankäufe hinsichtlich der 
Ausübung des 
Vorkaufsrechts, welches 
alleine im Jahr 2021 ein 
Ankaufsvolumen von über 
21,0 Mio. € eingenommen 
hat, war es erforderlich, 
dass ein Betrag i. H. v. 15,0 
Mio. € als vorsorglicher 
Sicherheitspuffer zur 
Vermeidung eines 
unterjährigen 
überplanmäßigen Bedarfs 
übertragen wurde.
Dezernat-
VIII
57 - Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt
1401 - Umweltordnung, -
vorsorge
ARAP-Investit
ionsprogram
m Klimaschut
z
Investitionszuw
endungen an s
onstige Bereich
e
Auszahlung 20.000.000 20.000.000 131.078 0,66% 5.000.000 15.000.000
Gem. Beschlussvorlage 
4342/2021 geht die 
Verwaltung nach den 
bisherigen Erfahrungen von 
einem Mittelabfluss für den 
ersten Baustein des 
Förderprogramms 
Gebäudesanierung und 
erneuerbare Energien in 
Höhe von rund 4,0 Mio. € 
aus. Hinzu kommen die 
Auszahlungen der 
Fördermittel für die Altfälle 
nach dem Förderprogramm 
Altbausanierung.
Dezernat-
IX
15 - Amt für 
Stadtentwicklung und 
Statistik
0902 - Stadtentwicklung Innenstadt (s
üdl. Erw.) Sa
nierg./Erneue
r
Auszahlungen f
ür Tiefbaumaßn
ahmen
Auszahlung 2.900.000 2.900.000 0 0,00% 0 2.900.000 Die Sanierungssatzung für 
das 
Stadtentwicklungsprogramm 
"Parkstadt Süd" wurde 
durch das 
Bundesverwaltungsgericht 
(BVerwG) für unwirksam 
10:53:58 02.06.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Anlage 4

Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Dezernat
 Amt
 Teilplan
 Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanzposition
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % 
vom 
Plan
Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
erklärt. Dadurch sind 
Einzelmaßnahmen aus dem 
Programm als nicht 
förderfähig einzustufen. Vor 
diesem Hintergrund ist die 
Realisierung betroffener 
Einzelmaßnahmen durch 
die federführenden 
Fachdienststellen zu prüfen 
und ggfs. im eigenen 
Finanzbudget zu 
finanzieren.
10:53:58 02.06.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Anlage 4

Anlage 2 - Erläuterung der Abweichungen

35924 Zeichen

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 01 - Steuern und ähnliche Abgaben
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
-2.478.663.500 -2.478.663.500 -1.914.408.435 -2.607.498.383 128.834.883 Aufgrund der Steuerschätzung 05/22 wird für die 
Gewerbesteuer ein Mehrertrag von 95,5 Mio. €, für den 
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ein Mehrertrag 
von 19,2 Mio. € sowie bei dem Gemeindeanteil an der 
Umsatzsteuer ein Mehrertrag von 8,1 Mio. € prognostiziert. 
Bei der Grundsteuer B wird ein Mehrertrag von 0,9 Mio. € 
erwartet. Bei der stark von der Pandemie betroffenen 
Vergnügungssteuer und Steuer auf sexuelle Vergnügen  ist 
mit einem Wenigerertrag von rund 2,8 Mio. € zu rechnen. 
Die Kompensationszahlungen für den 
Familienlastenausgleich weisen laut Festsetzungsbescheid 
vom 31.03.2022 einen Mehrertrag von 6,9 Mio. € aus. 
Weitere Mehrerträge gab es bei der Hundesteuer (0,8 Mio. 
€) und bei der Zweitwohnungssteuer (0,2 Mio. €).
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0502 - Kommunale 
Leistungen nach dem SGB II
-36.500.000 -36.500.000 0 -50.000.000 13.500.000 In den letzten Jahren fiel die Landeszuweisung aus 
erspartem Wohngeld regelmäßig deutlich höher aus als 
erwartet. Bei Fortschreibung dieser Entwicklung ergibt sich 
für 2022 eine Ertragserhöhung von rund 13,5 Mio. €.
Zeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
-11.970.000 -11.970.000 -230.818 -6.492.661 -5.477.339 Ende 2021 wurde die Meilensteinplanung zum geförderten 
Breitbandausbau mit Ausbau- und Zahlungszielen 
angepasst. Der Ausbau erstreckt sich nunmehr von Mitte 
2022 bis Mitte 2025. Die Förderbescheide von Bund und 
Land wurden entsprechend dieser Planung angepasst. Mit 
einem ersten Mittelabruf der Fördergelder ist im vierten 
Quartal 2022 zu rechnen.
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
-544.420.326 -544.420.326 -543.627.263 -548.359.777 3.939.451 Bei den Schlüsselzuweisungen des Landes werden 
Mehrerträge von ca. 0,7 Mio. € prognostiziert. 
Maßnahmenverschiebungen aus dem KP III 
Förderungsprogramm führen zu einem Mehrertrag von 3,8 
Mio. €. Wenigererträge werden beim Entlastungsausgleich 
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
1

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
Inklusion verzeichnet (0,6 Mio. €).
32 - Amt für öffentliche 
Ordnung
0201 - Allgemeine Sicherheit 
und Ordnung
0 0 -2.720.358 -2.721.454 2.721.454 Eine allgemeine Zuweisung vom Land NRW für den 
Ordnungsdienst i. H. v. rund 2,7 Mio. € führt zu einem 
entsprechenden Mehrertrag. Die einmalige Zuwendung 
wurde im Zusammenhang mit den pandemiebedingten 
Mehraufwendungen des Ordnungsdienstes gewährt.
40 - Amt für 
Schulentwicklung
0301 - Schulträgeraufgaben -107.928.163 -107.938.394 -80.916.343 -132.563.947 24.635.784 Die Mehrerträge resultieren im Wesentlichen aus 
Landeszuweisungen, welche auf die coronabedingte Lage 
zurückzuführen sind. Die Zuweisungen fallen um rd. 24,6 
Mio. € höher aus als geplant. So werden Mehrerträge im 
Rahmen des "Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für 
Kinder und Jugendliche" und  im Ganztagsbereich im Zuge 
des Helferprogramms für die Ganztags- und 
Betreuungsangebote sowie weiterer Zuweisungen für 
außerschulische Bildungsangebote erzielt. Darüber hinaus 
werden Mehrerträge im Rahmen des Förderprogrammes für 
die Durchführung zum beschleunigten Infrastrukturausbau 
der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erzielt. Der 
Durchführungszeitraum des Förderprogrammes wurde bis 
zum 31.12.2022 verlängert. Die zuvor genannten 
Mehrerträge führen allesamt zu entsprechend höheren 
Aufwendungen. Nicht verausgabte Landesmittel müssen 
zurückgezahlt werden. Ferner kann eine Verbesserung bei 
der  Landeszuweisung zum Ausgleich für die einmaligen 
Kosten für die Schaffung und Ausstattung von Schulraum 
als Folge der Einführung einer zusätzlichen Jahrgangsstufe 
in der Sekundarstufe I von Gymnasien (Belastungsausgleich 
G9) sowie dem Belastungsausgleich im Bereich der 
Schülerfahrtkosten prognostiziert werden. Darüber hinaus 
werden Mehrerträge aus dem Ratsbeschluss 0066/2022 
Bedarfsanerkennung zur Ausstattung von Kölner Schulen 
mit Endgeräten nach dem "REACT-EU Förderprogramm" 
und dem Förderprogramm "Digitale Ausstattungsoffensive" 
erzielt.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0503 - Weitere soziale 
Pflichtleistungen
-36.752.470 -36.752.470 -9.788.245 -26.002.470 -10.750.000 Die Erträge setzen sich aus den Kostenpauschalen für 
abrechnungsfähige Leistungsfälle, den Einmalpauschalen 
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
2

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
für im Jahresverlauf neu hinzukommende Duldungsfälle 
sowie einer Einmalzahlung zur Abgeltung von Kosten für 
Bestandsgeduldete zusammen. Zu den beiden letzteren 
Komponenten lag zum Zeitpunkt der 
Haushaltsplanaufstellung kein verlässliches Datenmaterial 
vor, so dass die Erwartungswerte zu hoch angesetzt 
wurden. Da zudem die Aufwendungen für laufende Fälle 
bislang um knapp 10 % niedriger als geplant ausgefallen 
sind, reduzieren sich auch die Erträge entsprechend.
51 - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
0603 - 
Kindertagesbetreuung
-324.945.274 -324.945.274 -80.740.381 -331.809.120 6.863.846 Die Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses vom 
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration 
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Durchführung und 
Finanzierung von Testverfahren in Kitas und Tagespflege für 
den Zeitraum 01.01. - 03.04.2022 erfolgte aufgrund der 
aktuellen Pandemie-Lage sehr kurzfristig. Somit sind diese 
Erträge (rd. 3,7 Mio. €) nicht im Budget 2022 eingeplant. 
Zusätzlich kommt es zu einer Abweichung, welche sich im 
Wesentlichen durch die weitere Zuschussgewährung des 
Landes NRW (Fortführung der Billigkeitsleistungen; 
Alltagshelferprogramm in Kitas) erklärt, die zunächst bis zum 
31.07.2022 befristet ist. Aufgrund der kurzfristigen 
Entscheidung des Landesministeriums, diese Leistungen 
auch in 2022 zu gewähren, konnte der Betrag (4,3 Mio. €) 
während des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 
nicht berücksichtigt werden.
53 - Gesundheitsamt 0701 - Gesundheitsdienste -1.930.026 -1.930.026 -5.347.199 -8.470.026 6.540.000 Im Haushaltsjahr 2022 werden Zuweisungen von der 
Bezirksregierung erwartet. Hierbei handelt es sich um 
Zuweisungen für die Errichtung und Betrieb der 
Koordinierten COVID-Impfeinheiten (KoCI), Finanzhilfen zur 
technischen Modernisierung der Gesundheitsämter, 
Billigkeitsleistung zur Kontaktnachverfolgung von Personen, 
die mit dem Coronavirus infiziert sind und zur Förderung von 
Aushilfskräften zur Unterstützung bei der Umsetzung der 
bundesgesetzlichen Regelung "Einrichtungsbezogene 
COVID-19-Impfpflicht". Zur Haushaltsplanaufstellung war 
noch nicht klar, dass das Impfzentrum im Gesundheitsamt 
angesiedelt und die Mittel vollständig erstattet werden.
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
3

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
66 - Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
-18.305.532 -18.305.532 -16.722.336 -81.005.532 62.700.000 Die Mehrerträge in Höhe von 62,7 Mio. € resultieren aus den 
zu erwartenden Zahlungen des Landes im Zuge der Corona-
Beihilfe zur Liquiditätssicherung des öffentlichen 
Personennahverkehrs. Diese fließen zugunsten der KVB in 
Teilplanzeile 15 analog ab.
69 - Amt für Brücken und 
Stadtbahnbau
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
-41.596.464 -41.596.464 -8.856.781 -36.390.000 -5.206.464 Die Submissionsergebnisse des Projektes "Grundhafte 
Erneuerung der Deutzer Brücke" sind günstiger ausgefallen 
als erwartet, sodass die Erträge entsprechend geringer 
ausfallen.


Die Maßnahme Appellhofplatz verzögert sich in der 
Ausführung, sodass für 2022 weniger Aufwendungen 
erwartet werden als geplant. Daher fallen auch hier die 
Zuwendungen geringer aus als geplant.
Zeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
51 - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
0603 - 
Kindertagesbetreuung
-72.912.524 -72.912.524 -25.195.759 -60.469.800 -12.442.724 Der Prognosewert ergibt sich aus dem fortgeschriebenen 
Ist-Buchungsstand des ersten Quartals 2022. Primär kausal 
für die massive Verschlechterung der Ertragserwartung ist 
der Umstand, dass sich die Einkommenssituation der Eltern 
wegen der Corona-Krise zunehmend verschlechtert hat. 
Außerdem ist das zweite beitragsfreie Jahr vor der 
Einschulung noch nicht bei der Planung für das 
Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt. Weitere 
Verschlechterungen ergeben sich durch Niederschlagungen 
i. H. v. rd. 1,0 Mio. €.
64 - Amt für 
Verkehrsmanagement
1201 - Straßen, Wege, 
Plätze
-2.200.000 -2.200.000 -2.218.361 -7.600.000 5.400.000 Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 
wurden deutlich zu wenig Erträge im Bereich der 
Sondernutzungsgebühren berücksichtigt. Es werden bis 
Jahresende Mehrerträge von rd. 4,0 Mio. € erwartet. Die 
weiteren Mehrerträge in Höhen von 1,4 Mio. € resultieren 
aus der aktuell vom Rat beschlossenen Anpassung der 
Sondernutzungsgebührensatzung (Vorlagennummer 
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
4

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
0680/2022). Diese betrifft insbesondere die neu eingeführten 
Gebührentatbestände im Rahmen der Erlaubniserteilung für 
gewerbliche Verleihsysteme, wie z. B. E-Scooter und 
Leihfahrräder.
Zeile: 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
-4.151.972 -4.151.972 -30.506 -30.655 -4.121.317 Mit Anpassung der Preisliste beim Amt für 
Informationsverarbeitung hat sich herausgestellt, dass der 
größte Teil der Erträge von externen Leistungsabnehmern 
unter der Teilplanzeile 06 - Kostenerstattungen und 
Umlagen zu verbuchen ist.
Zeile: 06 - Kostenerstattungen und Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
-2.843.937 -2.843.937 -1.908.928 -8.416.289 5.572.352 Mit Anpassung der Preisliste beim Amt für 
Informationsverarbeitung zum 01.01.2022 hat sich 
herausgestellt, dass der größte Teil der Erträge von 
externen Leistungsabnehmern unter der Teilplanzeile 06 - 
Kostenerstattungen und Umlagen zu verbuchen ist (siehe 
auch Teilplanzeile 05). Darüber hinaus wurden Services in 
das Leistungsportfolio des Amtes aufgenommen, die bisher 
nicht bepreist und abgerechnet worden sind. Aufgrund 
dessen und einer generell gestiegenen Nachfrage an IT-
Leistungen
der
externen
Kunden
wird
mit
Mehrerträgen
in

Höhe von rund 1,5 Mio. € gerechnet.
37 - Berufsfeuerwehr, Amt 
für Feuerschutz, 
Rettungsdien
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst
-131.900 -131.900 -1.467.555 -2.973.169 2.841.269 Für die Abwicklung der letzten laufenden Corona-
Maßnahmen wurden die in dem Zusammenhang 
entstandenen Kosten zur Erstattung beim Land und der 
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eingereicht. 
Insgesamt wurden für den Betrieb der städtischen 
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
5

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 06 - Kostenerstattungen und Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
Impfaktionen und der Testzentren in 2022 noch rd. 2,9 Mio. 
€ bei den Kostenträgern abgerechnet. Mit weiteren 
Abrechnungen ist in diesem Zusammenhang nicht zu 
rechnen.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0501 - Leistungen nach dem  
SGB XII
-218.609.068 -218.609.068 -56.875.631 -224.046.282 5.437.214 Die erwarteten Mehraufwendungen bei Leistungen der 
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII führen zu 
identischen Mehrerträgen bei der Erstattung der 
Nettoausgaben
durch
den
Bund.


Mit dem Inkrafttreten des § 43c SGB XI zum 1.1.2022 
verringern sich die Aufwendungen für die stationäre Hilfe zur 
Pflege. Soweit die Stadt Köln Leistungen aufgrund einer 
Heranziehung durch den Landschaftsverband Rheinland 
erbringt, vermindern sich allerdings auch die Erträge aus der 
Kostenerstattung des LVR.
0502 - Kommunale 
Leistungen nach dem SGB II
-274.154.192 -274.154.192 -73.329.983 -264.380.000 -9.774.192 Die bisherige Entwicklung der Aufwendungen bei den 
Kosten der Unterkunft lässt eine Unterschreitung des 
Planansatzes erwarten, die sich entsprechend auf die 
gegenüberstehenden Erträge aus der Bundeserstattung 
auswirkt.
53 - Gesundheitsamt 0701 - Gesundheitsdienste -619.400 -1.619.400 -1.712.223 -11.216.226 10.596.826 In diesen Beträgen ist die Kostenerstattungen von der 
Bezirksregierung für die Einrichtung und den Betrieb der 
Impfzentren enthalten.
Zeile: 07 - sonstige ordentliche Erträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 0110 - Controlling, 
Finanzsteuerung, 
Rechnungswesen, Kasse 
und Vollstreckung
-8.421.100 -8.421.100 -5.884.561 -12.567.601 4.146.501 Grundsätzlich ist die Höhe der Erträge an 
Säumniszuschlägen und Mahngebühren abhängig vom 
Zahlungsverhalten der Schuldner und von der Stadtkasse 
nicht beeinflussbar. Abhängig vom jeweiligen Mahnvolumen 
werden Säumniszuschläge und Mahngebühren automatisiert 
durch das Kassenverfahren gebucht. Der ursprünglich 
angesetzte Planwert beruhte auf einer vorsichtigen 
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
6

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 07 - sonstige ordentliche Erträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei Einschätzung der tatsächlich realisierbaren Beträge.
1101 - Ver- und Entsorgung -66.612.400 -66.612.400 -71.988.242 -71.988.242 5.375.842 Höhere Erträge ergeben sich aufgrund der vorliegenden 
aktuellen Berechnungen durch die Konzessionsabgaben der 
RheinEnergie sowie der GVG Rhein-Erft.
1501 - Wirtschaft und 
Tourismus
-8.440.000 -8.440.000 -3.387.269 -23.843.000 15.403.000 Die Mehrerträge resultieren aus Steuererstattungen aus den 
finalen Steuererklärungen 2014-18 des BgA U-Bahnbau 
sowie aus der geänderten Bewirtschaftung aufgrund 
finanzwirtschaftlicher Vorgaben.
1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
-30.200.100 -30.200.100 -2.821.278 -20.397.100 -9.803.000 Bei der Verzinsung der Gewerbesteuer nach § 233 AO 
werden aufgrund des Beschlusses des BVerfG vom 08. Juli 
2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, seit dem 19.08.2021 
keine Nachzahlungszinsen beim Steueramt festgesetzt. Bis 
zur Neuregelung des entsprechenden Gesetzes werden 
auch weiterhin keine Nachzahlungszinsen festgesetzt.
Zeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
1000 - Zentrale Dienste 0106 - Zentrale 
Dienstleistungen
36.989.467 36.989.467 14.093.368 41.309.700 -4.320.233 Die Krise in der Ukraine verursacht im Reinigungsbereich 
Mehrleistungen durch Reinigung der zentralen Anlaufstellen 
für Geflüchtete. Beispielhaft sind das Welcome-Center am 
Breslauer Platz und das Ankunftszentrum am Südstadion zu 
nennen. Die daraus resultierenden Mehraufwendungen 
werden nach heutigem Kenntnisstand zumindest in Teilen 
ganzjährig anfallen.
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
22.510.959 23.199.759 2.215.418 19.419.728 3.091.231 Die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, die im 
Rahmen des Breitbandausbaus in 2022 benötigt werden, 
fallen geringer aus als ursprünglich geplant (siehe auch 
Teilplanzeile 02), da sich der Ausbau nunmehr auf die Jahre 
2022 bis 2025 erstreckt.
40 - Amt für 0301 - Schulträgeraufgaben 189.008.683 191.059.248 55.250.473 209.549.196 -20.540.513 Die Mehraufwendungen sind überwiegend auf die 
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
7

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
Schulentwicklung coronabedingte Lage zurückzuführen. So entstehen 
Mehraufwendungen im Rahmen des "Aktionsprogramms 
Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" i. H. v. 
rd. 7,1 Mio. €. Durch das landesseitig veranlasste 
"Helferprogramm für die Ganztags- und 
Betreuungsangebote" sowie Zuweisungen für 
außerschulische Bildungsangebote werden weitere 
coronabedingte Mehraufwendungen bei den 
Trägerauszahlungen im Ganztagsbereich i. H. v. rd. 5,3 Mio. 
€ erwartet. Die zuvor genannten Mehraufwendungen können 
allesamt durch eine korrespondierende Landeszuweisung in 
gleicher
Höhe
gedeckt
werden.


Schließlich ergeben sich coronabedingte 
Mehraufwendungen aus der Durchführung von Testungen 
an Schulen auf das Covid-19-Virus sowie erhöhten 
Reinigungs-
und
Hygienebedarfen.

Auch im Rahmen des Förderprogrammes für die 
Durchführung zum beschleunigten Infrastrukturausbau der 
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder resultieren 
Mehraufwendungen i. H. v. rd. 8,8 Mio. €, welche durch eine 
korrespondierende Landeszuweisung  sowie hinsichtlich des 
zu erbringenden Eigenanteils von 15 % durch eine bewilligte 
Ermächtigungsübertragung zum Jahresabschluss 2021 
gedeckt
werden
können.


Darüber hinaus werden deutlich höhere Erstattungen bei der 
Beihilfe-Fallkostenpauschale
sowie
den
Lernmitteln
erwartet.


Weitere Mehraufwendungen ergeben sich bei den 
Schülerbeförderungskosten. Bei den Kosten für das 
Schülerticket kommt es aufgrund steigender Schülerzahlen 
sowie Preissteigerungen der KVB kontinuierlich zu höheren 
Aufwendungen.
4518 - Kölnisches 
Stadtmuseum
0408 - Kölnisches 
Stadtmuseum
1.817.606 4.565.052 123.608 4.680.677 -2.863.071 Im Wesentlichen begründen dringend erforderliche 
benutzerspezifische Ausbauten im Interim 'Haus Sauer' die 
Mehraufwendungen. Für die Maßnahme wurden Mittel in 
Höhe von über 2,7 Mio. € in das Haushaltsjahr 2022 
übertragen.
51 - Amt für Kinder, Jugend 0603 - 16.427.401 17.012.401 6.167.846 19.587.200 -3.159.799 Die nicht geplanten Aufwendungen für die Lolli-Testungen 
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
8

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
und Familie Kindertagesbetreuung liegen bei 3,8 Mio. €. Die Mehraufwendungen werden durch 
Mehrerträge in der Teilplanzeile 02 gedeckt. Im Bereich der 
Unterhaltung wird dagegen mit Wenigeraufwendungen 
gerechnet.
56 - Amt für 
Wohnungswesen
1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
54.446.648 54.323.248 13.052.222 93.155.767 -38.709.118 Aufgrund der nicht vorhersehbaren Kriegsgeschehnisse in 
der Ukraine sind die Flüchtlingszahlen entgegen der 
Planungsannahmen (7.000 Personen) auf 9.231 Personen 
angestiegen. Mit Beschluss vom 05.05.2022 (BV 1316/2022) 
hat der Rat den Bedarf von bis zu 10.000 Plätzen zur 
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der 
Ukraine geflüchteten Menschen in Köln für den Zeitraum bis 
zum 31.12.2022 festgestellt und die Verwaltung mit der 
Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazität 
und deren Betrieb erforderlichen Maßnahmen beauftragt. 
Einschließlich der bereits in Köln untergebrachten Personen, 
liegt der Prognose eine Gesamtzahl von 15.600 städtisch 
untergebrachten Geflüchteten bis zum Ende des Jahres 
2022 zugrunde. Infolgedessen ist mit einem erhöhten 
Aufwand im Rahmen der Unterbringung und Betreuung 
geflüchteter Personen zu rechnen. Insbesondere sind 
Mehraufwendungen im Bereich der Unterhaltung und 
Betreibung der Unterbringungseinrichtungen zu 
verzeichnen.
69 - Amt für Brücken und 
Stadtbahnbau
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
25.148.738 25.148.738 4.922.437 19.198.245 5.950.493 Für das Projekt "nutzungsunabhängige Haldenstabilisierung 
Kalkberg" wurden im Rahmen vergangener 
Jahresabschlussarbeiten aufwandswirksame 
Rückstellungen gebildet. Durch eine Fehlplanung wurden für 
2022 zusätzliche Aufwendungen berücksichtigt, die für 
dieses Projekt im Jahr 2022 nicht entstehen. Das Projekt 
"Grundhafte Erneuerung der Deutzer Brücke" ist nach 
Auswertung der Submission deutlich günstiger ausgefallen 
als ursprünglich geplant. Darüber hinaus verschieben sich 
diverse Projekte wie bspw. die bauliche Umsetzung des 
Brandschutzes an der Haltestelle Appellhofplatz oder die 
Brandschutzsanierung an der Haltestelle Chorweiler.
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
9

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 14 - Bilanzielle Abschreibungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 0110 - Controlling, 
Finanzsteuerung, 
Rechnungswesen, Kasse 
und Vollstreckung
598.346 598.346 1.460.309 3.844.437 -3.246.091 Die Mehraufwendungen resultieren aus Abschreibungen auf 
Forderungen (sog. Forderungsverlust). Hier handelt es sich 
um die Nebenforderungen (Säumniszuschläge und 
Mahngebühren), die den Hauptforderungen der gesamten 
Stadt folgen.
Zeile: 15 - Transferaufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
532.837.147 532.837.147 172.406.873 519.306.918 13.530.229 Bei der Gewerbesteuerumlage ergibt sich aufgrund der 
höheren Gewerbesteuerprognose ein Mehraufwand von ca. 
7,8 Mio. €. Laut Schreiben des LVR vom 22.12.2021 ergibt 
sich bei der Landschaftsumlage ein Wenigeraufwand i. H. v. 
rund 21,0 Mio. € zum Planansatz.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0501 - Leistungen nach dem  
SGB XII
397.498.204 397.334.204 154.133.772 394.469.611 3.028.593 Wegen höherer Fallzahlen steigen die Aufwendungen für 
Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII 
voraussichtlich um ca. 9 Mio. € und für Resoleistungen nach 
dem 8. Kapitel SGB XII um rund 1 Mio. €. Dem stehen 
Einsparungen bei der stationären Hilfe zur Pflege in Höhe 
von rund 13 Mio. € gegenüber, die auf die zum 01.01.2022 
eingeführte Begrenzung des Eigenanteils an den 
pflegebedürftigen Aufwendungen zurückzuführen sind. 
Danach erhalten Pflegebedürftige in vollstationären 
Einrichtungen  - gestaffelt nach Dauer ihres bisherigen 
Aufenthalts in der Einrichtung - von den Pflegekassen 
Leistungszuschläge. Um ca. 0,3 Mio. € geringer als kalkuliert 
fallen voraussichtlich die Aufwendungen für Hilfen zur 
Weiterführung des Haushaltes aus, da die Fallzahlen 
rückläufig sind.
0503 - Weitere soziale 
Pflichtleistungen
122.522.064 122.522.064 45.993.121 116.382.064 6.140.000 Die Fallzahlen bei Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG 
(ohne Geflüchtete aus der Ukraine) lagen in den ersten 
Monaten des Jahres knapp 10 % unter den Annahmen zum 
Zeitpunkt der Hpl.-Aufstellung. Die Hochrechnung schreibt 
diesen Trend linear fort.
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
10

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 15 - Transferaufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
51 - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
0603 - 
Kindertagesbetreuung
401.859.623 401.859.623 172.232.507 412.367.500 -10.507.877 Der Krisenstab der Stadt Köln autorisierte kurzfristig als 
Folge der Corona-Krise Billigkeitsleistungen i. H. v. rd. 4,3 
Mio. € an die freien Träger. Die Mehraufwendungen werden 
durch korrespondierende Mehrerträge in Teilplanzeile 02 
gedeckt.


Weitere Mehraufwendungen ergeben sich durch die 
Hochrechnung der Betriebskostenbezuschussung der freien 
Träger.
0606 - Hilfe für junge 
Menschen und ihre Familien
231.937.124 232.300.324 90.026.372 254.034.632 -22.097.508 Der prognostizierte Mehrbedarf ist zum Einen auf einen 
Anstieg
der
Fallzahlen
zurückzuführen.

Gleichzeitig entstehen bei den Inobhutnahmen Mehrkosten. 
Diese resultieren u. a. aus überproportionalen 
Kostensteigerungen bei einigen Angeboten sowie aus 
Folgen der Coronapandemie (u. a. deutlich längere Dauer 
der Inobhutnahmen wegen Verzögerungen bei der 
Vermittlung in Anschlusshilfen, z. B. aufgrund von 
coronabedingten
Gruppenschließungen).

Des Weiteren sind die Aufwendungen für schulische 
Integrationshilfen überplanmäßig gestiegen.
66 - Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
18.369.374 18.369.374 4.596.980 81.069.374 -62.700.000 Es handelt sich um die Corona-Beihilfen des Landes, welche 
an die KVB weiterzuleiten sind. Die Mehraufwendungen 
werden durch Mehrerträge in Teilplanzeile 2 ausgeglichen.
Zeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
9.046.685 9.027.685 1.979.096 13.720.520 -4.673.835
Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die 
Arbeitsplatznutzung verstärkt in Richtung des mobilen 
Arbeitens entwickelt. Aufgrund der weiterhin hohen Nutzung 
flexibler Arbeitsplatzmodelle ist auch in 2022 der Bedarf für 
eine entsprechende Lizenzausstattung der Stadtverwaltung 
hoch (u. a. für mobiles Arbeiten, Videokonferenz-Tools).
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
11

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1501 - Wirtschaft und 
Tourismus
5.525.000 5.437.500 162.400 16.208.950 -10.683.950 Der Mehraufwand resultiert aus der Umveranschlagung 
aufgrund finanzwirtschaftlicher Vorgaben bei den SWK.
40 - Amt für 
Schulentwicklung
0301 - Schulträgeraufgaben 207.746.294 207.746.294 74.331.863 232.963.153 -25.216.859 Insbesondere im Bereich der Schulmieten wird mit 
Mehraufwendungen gerechnet. Die Erhöhung der 
Flächenverrechnungspreise (FVP) zum 01.01.2022 führt zu 
einer Erhöhung der Kaltmieten. Zusätzlich entstehen höhere 
Nebenkosten und es werden mehr Containerbauten und 
Module angemietet als ursprünglich geplant. Weiterhin 
ergeben sich Mehraufwendungen bei den auszuzahlenden 
Klasse-Prämien, da weitere Schulen im Projekt 
aufgenommen wurden, welche entsprechende Energie-
Einsparungen erzielt haben.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0502 - Kommunale 
Leistungen nach dem SGB II
406.182.714 406.182.714 124.100.157 390.315.520 15.867.194 Die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft lagen in den 
ersten vier Monaten des Jahres deutlich unter dem 
Planansatz, da die Fallzahlen stärker als gedacht 
zurückgegangen sind. Mehrkosten im Zusammenhang mit 
der beabsichtigten Leistungsberechtigung für Geflüchtete 
aus der Ukraine sind in der Prognose nicht enthalten. Es 
wird aber davon ausgegangen, dass diese letztlich durch 
erhöhte Bundes- und Landeszuweisungen haushaltsneutral 
bleiben.
0508 - Leistungen für 
Bildung und Teilhabe
17.759.815 17.759.815 7.295.770 21.298.314 -3.538.499 Nach Aufstellung des Haushaltsplanes wurden die 
gesetzlichen Leistungsansprüche zum Teil deutlich erhöht. 
Hinzu kommen Preisanpassungen infolge der hohen 
Inflation.
53 - Gesundheitsamt 0701 - Gesundheitsdienste 5.960.297 10.933.081 6.574.347 12.686.465 -6.726.168 Die Abweichung ist auf die Miete der Impfstelle in der 
LanxessArena zurückzuführen. Darüber hinaus sind Mittel 
für den laufenden Betrieb der Teststelle und den Einsatz von 
Sanitäter*innen im Welcome Center sowie für die 
Bereitstellung von medizinischem Fachpersonal in 
Notunterkünften enthalten.
56 - Amt für 
Wohnungswesen
1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
36.735.290 36.735.290 17.995.401 103.647.590 -66.912.299 Aufgrund der nicht vorhersehbaren Kriegsgeschehnisse in 
der Ukraine sind die Flüchtlingszahlen entgegen der 
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
12

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
Planungsannahmen (7.000 Personen) auf 9.231 Personen 
angestiegen. Mit Beschluss vom 05.05.2022 (BV 1316/2022) 
hat der Rat den Bedarf von bis zu 10.000 Plätzen zur 
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der aus der 
Ukraine geflüchteten Menschen in Köln für den Zeitraum bis 
zum 31.12.2022 festgestellt und die Verwaltung mit der 
Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazität 
und deren Betrieb erforderlichen Maßnahmen beauftragt. 
Einschließlich der bereits in Köln untergebrachten Personen, 
liegt der Prognose eine Gesamtzahl von 15.600 städtisch 
untergebrachten Geflüchteten bis zum Ende des Jahres 
2022 zugrunde. Insbesondere sind Mehraufwendungen im 
Bereich der Anmietung sowie Ausstattung der 
Unterbringungseinrichtungen und der 
Beherbergungsbetriebe zu verzeichnen.
67 - Amt für 
Landschaftspflege und 
Grünflächen
1301 - Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen
12.002.382 20.021.024 4.051.392 17.302.785 -5.300.403 Die prognostizierte Abweichung basiert überwiegend auf 
Festwert-Aufwendungen für die Fortführung investiver 
Maßnahmen im städtischen Grünvermögen. Das städtische 
Grünvermögen wurde in der Eröffnungsbilanz als Festwert 
bilanziert.  Der Festwert verursacht keine lfd. 
Abschreibungen, im Gegenzug sind alle 
Investivmaßnahmen neben der investiven Auszahlung in 
gleicher Höhe mit Aufwand zu buchen. Da die 
Grünmaßnahmen nur in Abhängigkeit der 
Vegetationsperiode durchgeführt werden können, umfasst 
die Herstellung einschl. der dazu gehörenden 2-jährigen 
Entwicklungspflege einen mehrjährigen Zeitraum. Für die in 
der Umsetzung befindlichen Investitionen wurde 
korrespondierender Festwertaufwand in Höhe von rd. 7,0 
Mio. € nach 2022 übertragen. Die Maßnahmenumsetzung 
wird sich teilweise auch noch nach 2023 verlagern.
Zeile: 19 - Finanzerträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1101 - Ver- und Entsorgung -21.769.000 -21.769.000 0 -30.402.996 8.633.996 Die geplante Ausschüttung der StEB aus dem 
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
13

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 19 - Finanzerträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
Jahresergebnis 2021 fällt deutlich höher aus, als zum 
Zeitpunkt der Hpl-Aufstellung angenommen. Die 
Ausschüttung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des 
Verwaltungsrates der StEB und des Rates im Juni 2022.
Zeile: 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
66.494.500 66.494.500 4.226.772 49.910.100 16.584.400 Die geringeren Zinsaufwendungen wegen geringerer 
Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen im Vorjahr und 
im laufenden Jahr sowie günstige Konditionen führen zu 
einem Wenigeraufwand von 3,0 Mio. €. Im Bereich der 
Erstattungszinsen nach § 233a AO wird ebenfalls ein 
Wenigeraufwand von 13,6 Mio. € prognostiziert. Aufgrund 
des Beschlusses des BVerfG vom 08. Juli 2021, 1 BvR 
2237/14, 1 BvR 2422/17, veröffentlicht am 18.08.2021, 
werden seit dem 19.08.2021 keine Nachzahlungszinsen 
seitens des Steueramtes erstattet. Bis zur Neuregelung des 
entsprechenden Gesetzes werden auch weiterhin keine 
Zinsen erstattet.
Zeile: 23 - außerordentliche Erträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
1000 - Zentrale Dienste 0106 - Zentrale 
Dienstleistungen
0 0 0 -2.800.000 2.800.000 Im Reinigungsbereich werden Mehrleistungen für die 
Kontaktflächenreinigung sowie für sonstige 
Sonderreinigungsaufträge im Zusammenhang mit Corona 
erbracht und mit diesem Leistungsstand in der Prognose 
weiter berücksichtigt. Der Großteil der Mehrleistungen, der 
für Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude angefallen ist, 
läuft bis Ende des Monats Mai aus. Einen direkten 
Zusammenhang zwischen coronabedingten Mehrleistungen 
und Mehrerlösen kann nicht hergestellt werden.
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
14

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2022-04
Zeile: 23 - außerordentliche Erträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
-184.268.000 -184.268.000 0 -73.840.000 -110.428.000 In dieser Teilplanzeile werden Erträge zur Finanzierung 
Corona-bedingter Mindererträge gemäß der Isolation nach 
NKF-CIG ausgewiesen. Im Teilplan 1601 wurde mit einem 
Corona-bedingten Ertragsausfall in Höhe von 184,3 Mio. € 
für
das
Jahr
2022
geplant.


Durch die prognostizierten Mehrerträge aus der 
Steuerschätzung reduziert sich der Ertragsausfall um 110,4 
Mio. € gegenüber dem Planansatz.
Buchungsstand 30.04.2022 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
15

Anlage 3 - Entwicklung der investiven Finanzrechnung - Dezernatssummen

2986 Zeichen

Entwicklung der investiven Finanzrechnung – Dezernatssummen
Anlage 3
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % vom Plan
 Prognose
 Plan HPL - Prognose
Dezernat-OB
 Einzahlung 0 0 -20  -92.625 92.625
Auszahlung 686.550 686.550 71.829 10,46% 734.467 -47.917
Saldo 686.550 686.550 71.809 10,46% 641.842 44.708
Dezernat-I
 Einzahlung -2.106.000 -2.106.000 -100.307 4,76% -2.402.415 296.415
Auszahlung 51.322.622 55.553.796 15.019.745 29,27% 55.236.884 -3.914.263
Saldo 49.216.622 53.447.796 14.919.438 30,31% 52.834.469 -3.617.848
Dezernat-II
 Einzahlung -65.695.378 -65.695.378 -18.874.100 28,73% -62.299.560 -3.395.818
Auszahlung 294.561.432 346.259.876 41.820.236 14,20% 350.688.040 -56.126.608
Saldo 228.866.054 280.564.498 22.946.135 10,03% 288.388.480 -59.522.426
Dezernat-III
 Einzahlung -55.611.283 -55.611.283 -5.717.078 10,28% -48.984.649 -6.626.634
Auszahlung 167.461.688 174.475.674 25.166.971 15,03% 155.999.021 11.462.667
Saldo 111.850.405 118.864.391 19.449.894 17,39% 107.014.372 4.836.033
Dezernat-IV
 Einzahlung -17.841.406 -17.841.406 -1.327.449 7,44% -21.305.851 3.464.445
Auszahlung 175.832.714 195.710.392 11.970.253 6,81% 193.177.564 -17.344.850
Saldo 157.991.308 177.868.986 10.642.803 6,74% 171.871.714 -13.880.406
Dezernat-V
 Einzahlung -233.897 -233.897 -4.036 1,73% -261.587 27.690
Auszahlung 58.551.489 61.118.523 2.355.064 4,02% 56.736.505 1.814.983
Saldo 58.317.592 60.884.626 2.351.029 4,03% 56.474.919 1.842.673
Dezernat-VI
 Einzahlung -600.000 -600.000 -137.400 22,90% -600.000 0
Auszahlung 3.105.000 3.787.326 658.739 21,22% 3.383.172 -278.172
Saldo 2.505.000 3.187.326 521.339 20,81% 2.783.172 -278.172
Dezernat-VII
 Einzahlung -4.026.007 -4.026.007 -3.479.377 86,42% -4.010.980 -15.027
Auszahlung 51.713.938 56.822.315 9.092.452 17,58% 50.632.277 1.081.661
Saldo 47.687.931 52.796.308 5.613.075 11,77% 46.621.297 1.066.634
02.06.2022 11:56:07Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)

Entwicklung der investiven Finanzrechnung – Dezernatssummen
Anlage 3
Berichtszyklus 2022-04
Berichtsstand 30.04.2022
Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Ist in % vom Plan
 Prognose
 Plan HPL - Prognose
Dezernat-VIII
 Einzahlung -52.431.800 -52.431.800 -5.233.752 9,98% -54.233.131 1.801.331
Auszahlung 107.773.554 132.040.422 6.498.304 6,03% 114.108.054 -6.334.500
Saldo 55.341.754 79.608.622 1.264.552 2,28% 59.874.923 -4.533.169
Dezernat-IX
 Einzahlung -6.924.655 -6.924.655 -258.297 3,73% -4.223.488 -2.701.167
Auszahlung 27.064.687 28.208.816 1.372.188 5,07% 21.571.685 5.493.002
Saldo 20.140.032 21.284.161 1.113.891 5,53% 17.348.197 2.791.835
Gesamtsaldo 732.603.246 849.193.263 78.893.965 10,77% 803.853.385 -71.250.139
02.06.2022 11:56:07Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)

Beratungsverlauf (1)

05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Pater-Prinz-Weg
  • Breslauer Platz
  • Deutzer Brücke
  • Appellhofplatz
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1960/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.06.2022
Erstellt
09.06.2022 10:22