1542/2022
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 4 - Auszug BV Kalk 25.08.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax : (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 29.08.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 13. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 25.08.2022 öffentlich 8.2.5 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kalker Hauptstraße zwi- schen Rolshover Straße und Kapellenstraße und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung 1542/2022 Beschluss: Der Verkehrsausschuss fasst folgende Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Einrichtung einer Einbahn- straße auf der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellen- straße aufzunehmen. Hierbei sollen insbesondere die Auswirkungen einer möglichen Umleitung des öffentlichen Personennahverkehrs (z. B. KVB-Busli- nien 159 und 171) über die Kapellen-, Dillenburger und Rolshover Straße un- tersucht und dargestellt bzw. alternativ deren Führung in einer Einbahnstra- ßenlösung auf der Kalker Hauptstraße geprüft werden. 2. Die Verwaltung führt hierzu eine Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend des beigefügten Beteiligungskonzeptes durch. Mündlicher Änderungsantrag des Bezirksvertreter Robyns (SPD-Fraktion): Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen von baulichen Maßnahmen zur Verringerung von Autoverkehr inklusive der angrenzenden Parkplätze auf der Kalker Hauptstr. zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße aufzuneh- men. Die Auswirkungen einer möglichen Umleitung des ÖPNV (z.B. 159 + 171) über die Kapellen, Dillenburger und Rolshover Straße sollen untersucht und dargestellt bzw. alternativ deren Führung in einer möglichen Einbahnstra- ßenlösung auf der Kalker Hauptstraße geprüft werden. Dabei ist die Möglich- keit der Komplettsperrung der Kalker Hauptstraße durch Busschleusen zu be- rücksichtigen. 2. Die betroffenen Abteilungen der Verwaltung führen hierzu eine Öffentlichkeits- beteiligung entsprechend des beigefügten Beteiligungskonzept durch. Abstimmung über die Vorlage in der durch den mündlich gestellten Erset- zungsantrag geänderten Fassung: Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den mündlichen Ersetzungsan- trag der SPD Fraktion und die hierdurch geänderte Vorlage abstimmen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss möge folgende Beschlüsse fassen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen von baulichen Maßnahmen zur Verringerung von Autoverkehr inklusive der angrenzenden Parkplätze auf der Kalker Hauptstr. zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße aufzuneh- men. Die Auswirkungen einer möglichen Umleitung des ÖPNV (z.B. 159 + 171) über die Kapellen, Dillenburger und Rolshover Straße sollen untersucht und dargestellt bzw. alternativ deren Führung in einer möglichen Einbahnstra- ßenlösung auf der Kalker Hauptstraße geprüft werden. Dabei ist die Möglich- keit der Komplettsperrung der Kalker Hauptstraße durch Busschleusen zu be- rücksichtigen. 2. Die betroffenen Abteilungen der Verwaltung führen hierzu eine Öffentlichkeits- beteiligung entsprechend des beigefügten Beteiligungskonzept durch. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und den Einzelvertreter Winkler (AFD) zuge- stimmt.
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.08.2022
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 24.08.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 16. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.08.2022 öffentlich 2.1 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kalker Hauptstraße zwi- schen Rolshover Straße und Kapellenstraße und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung 1542/2022 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 18.08.2022 AN/1412/2022 RM Wahlen zeigt sich erfreut, dass diese Anregung aus der Bezirksvertretung Kalk nun zeitnah dem hiesigen Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werde. Begrüßens- wert sei, dass der öffentliche Raum um die Kalker Hauptstraße eine Aufwertung er- fahren und die Geschäftsstraße an Attraktivität gewinnen solle. Mit der B55 a sei auch bereits eine alternative Entlastungsstraße vorhanden. Interessieren würde ihn, ob die Verwaltung bereits Überlegungen zur Führung der Buslinie angestellt habe. RM De Bellis-Olinger hätte sich gewünscht, dass der öffentliche Raum mit betrachtet worden wäre; stattdessen habe sie den Eindruck, dass die Verwaltungsvorlage den Fokus lediglich auf die Einrichtung einer Einbahnstraße richte. Sie möchte die Vor- lage heute ohne Votum und ohne Wiedervorlageverzicht in die Bezirksvertretung Kalk verweisen. An die Verwaltung richtet sie die dringende Bitte, in der Zeit bis zum 2. Beratungsgang im Ausschuss mit den dort ansässigen Körperschaften ins Ge- spräch zu kommen. Auch sie möchte wissen, wie die Führung der Buslinie aussehen und welche zusätzlichen Kosten eine Einbahnstraße verursachen werde. RM Jäger führt aus, dass es sich hier um ein sehr großes Bezirkszentrum mit sehr vielen verschiedenen Nutzergruppen handele; am Ende müsse dies alles funktionie- ren. Wichtig sei zudem, dass sich die direkten Anwohnenden und Nutzenden vor Ort in die Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen. 2 Auch RM Tokyürek begrüßt den vorliegenden Planungsbeschluss. In diesem Zusam- menhang möchte sie darauf hinweisen, dass am 05.09. eine Veranstaltung zur Ent- wicklung der Einzelhandelslage Kalker Hauptstraße im Kalk-Karée stattfindet. Die Einzelhändler vor Ort sähen die Einrichtung einer Einbahnstraße eher kritisch; inso- fern würde sie sich wünschen, dass die sektorale Stadtentwicklung in die Planungen mit eingebunden werde. Betonen möchte sie zudem, dass der Beschluss der BV Kalk nicht nur auf die Einrichtung einer Einbahnstraße sondern vielmehr auch auf die Belange der zu Fuß Gehenden abziele. Aus ihrer Sicht müsse hier größer gedacht werden. SB Dr. Beese legt dar, dass die Einrichtung einer Einbahnstraße auch einige Prob- leme wie Umwege für die andere Richtung, zusätzliche Emissionen, verringerte At- traktivität der Buslinien und Gefahr von Stauungen an den Kreuzungsbereichen nach sich ziehe. Auf der anderen Seite wolle man jedoch dem Fuß- und Radverkehr mehr Raum geben. Auch nach seiner Einschätzung seien die bisherigen Überlegungen der Verwaltung nicht weit genug gedacht; von daher habe seine Fraktion den vorliegen- den Änderungsantrag eingebracht, der zum Teil die Anregungen aus der BV Kalk und darüber hinaus auch eigene Vorschläge beinhalte. Vielleicht wäre es Ziel führen- der gewesen, zunächst eine Bürgerbeteiligung durchzuführen und erst im Anschluss einen Planungsbeschluss vorzulegen. Auch SB Pargmann spricht die Buslinienführung an und bittet um Mitteilung, ob die Busse auch gegen die Einbahnstraßenrichtung fahren könnten. BG Egerer betont, dass die Buslinienführung sicherlich Hauptbestandteil der Überle- gungen sein müsse. Ergänzend sagt Herr Dörkes, stellv. Leiter des Amtes für nachhaltige Mobilität, zu, alle Anregungen und Hinweise der heutigen Diskussion in das weitere Verfahren mit- zunehmen und das Gespräch mit dem Einzelhandel bzw. der sektoralen Stadtent- wicklung zu suchen. Zur Führung der Buslinie könne er bereits jetzt mitteilen, dass längere Fahrzeiten sicherlich auch zu höheren Kosten führen werden. Die Führung einer Buslinie gegen die Einbahnstraßenrichtung sei grundsätzlich vorstellbar und aus Sicht der Verwaltung auch sinnvoll, allerdings aufgrund der örtlichen Gegeben- heiten nicht einfach. Auf die Kritik von SB Dr. Beese eingehend führt Herr Dörkes aus, dass die Verwal- tung die Intention der BV Kalk in diesem Planungsbeschluss aufgegriffen habe, aller- dings auch andere Optionen prüfen werde. Es erscheine zudem Ziel führender, zu- nächst fundierte Planungsgrundlagen zu erarbeiten und diese dann im Anschluss mit der Öffentlichkeit zu diskutieren als mit einem leeren Blatt eine Meinungsabfrage zu starten. RM De Bellis-Olinger bedankt sich für diese Erläuterungen und regt nachdrücklich an, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dementsprechend weiter zu fassen, d.h. nicht nur auf die Einrichtung einer Einbahnstraße zu begrenzen. RM Lorenz zeigt sich nicht in Gänze zufrieden mit dem Ablauf des Verfahrens. Ein Meinungsbild der Betroffenen vor Ort und somit eine frühzeitige Beteiligung könne durchaus dazu beitragen, die bewegte Stimmung abzumildern. 3 Abschließend erinnert Vorsitzender Hammer an die Verwaltungsvorlage aus 2021 zur Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Kalker Hauptstraße/Rolshover Straße, die nach einem sehr langen Beratungslauf letztendlich nicht beschlossen wurde, um zunächst den Fokus auf die Kalker Hauptstraße zu richten. Er freue sich nun sehr über den vorliegenden Planungsbeschluss und hoffe, dass es zügig vorangehe. An- gesichts der heutigen Diskussion sollte die Bezirksvertretung Kalk ihren Wunsch nach einer Einbahnstraße ggf. nochmals konkretisieren, so dass der Verkehrsaus- schuss am 27.09.2022 eine abschließende Entscheidung treffen könne. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP- Fraktion AN/1412/2022, der da lautet: „Ziffer 1 erhält folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird beauftragt, die verschiedenen Optionen, die im Beschluss der BV 8 genannt sind, ergebnisoffen zu prüfen. Eine Option ist ein Tempo-30-Bereich in Verbindung mit der Umwandlung des Schrägparkens in Längsparken, um dadurch Raum für Radfahrstreifen zu gewinnen. Eine andere Option ist die Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20. Eine weitere Option ist die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße. Hierbei sollen insbesondere die Auswirkungen der verschiedenen Varianten auf den öffentlichen Personennahverkehr untersucht und dargestellt werden. Es wird eine Ziffer 3 angefügt: Die Verwaltung wird beauftragt, nach Auswertung der Optionen und des Beteili- gungsverfahrens einen Planungsbeschluss mit einer Vorzugsvariante und einer Al- ternativvariante vorzulegen.“ zur Anhörung in die Bezirksvertretung Kalk. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 2 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung X Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: X Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/682 661/4 Vorlagen-Nummer 1542/2022 Freigabedatum 02.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss fasst folgende Beschlüsse: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße aufzunehmen. Hierbei sollen insbesondere die Auswirkungen einer möglichen Umleitung des öffentlichen Personen- nahverkehrs (z. B. KVB-Buslinien 159 und 171) über die Kapellen-, Dillenburger und Rolsho- ver Straße untersucht und dargestellt bzw. alternativ deren Führung in einer Einbahnstraßen- lösung auf der Kalker Hauptstraße geprüft werden. 2. Die Verwaltung führt hierzu eine Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend des beigefügten Be- teiligungskonzeptes durch. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Kalk uneinge- schränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 23.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 Verkehrsausschuss 27.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass: Grundlage für die Beschlussvorlage der Verwaltung bildet der Beschluss (Vorlagen-Nr.: 1144/2021) „Mehr Freiraum für die Kalker Hauptstraße in Köln-Kalk“ der Bezirksvertretung Kalk. Hierdurch wird die Verwaltung beauftragt […] „ein Konzept zu erarbeiten […] wie die Kalker Hauptstraße (B55) zwi- schen Kapellenstraße und Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße vom Autoverkehr inklusive der angrenzenden Parkplätze durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. Fahrbahnverengung, Einbahnstra- ßenregelungen oder ähnliches weitestgehend befreit werden und die B55 auf eine alternative Strecke (Dillenburger Straße) verlagert werden kann.“ Bestand: Im Bestand weist die Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße einen Querschnitt von ca. 8 m auf. Dieser unterteilt sich in je 0,50 m Sicherheitsraum, 1,25 m Schutzstreifen und einer Restfahrbahn von ca. 4,50 m. Die verwendeten Mindestbreiten der Radverkehrsanlagen in Verbindung mit der geringen Restfahrbahn führen aufgrund der hohen Verkehrsmengen zu einer häu- figen Überfahrung der Schutzstreifen. Das illegale Parken sowie Be- und Entladen durch Kfz auf den Schutzstreifen zwingt Radfahrende zum Verlassen der Radverkehrsanlagen und stellt ein zusätzli- ches Sicherheitsrisiko dar. Die auf der Kalker Hauptstraße fahrenden KVB-Buslinien 159 und 171 sowie andere Lastkraftwagen sind (insbesondere beim Begegnungsfall) gezwungen, den Schutzstrei- fen zu überfahren. Planungsziele: Die Verwaltung verfolgt mit der Maßnahme auf der Kalker Hauptstraße folgende Planungsziele: Radverkehr Für Radfahrende sollen sichere, komfortable und durchgehende Radverkehrsanlagen entste- hen. Konflikte zwischen Radfahrenden und Autofahrenden sollen reduziert werden. Fußverkehr Die Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende soll verbessert werden. Die bestehenden Que- rungsmöglichkeiten über die Kalker Hauptstraße sollen überprüft werden. Öffentlicher Personennahverkehr Durch die Einrichtung der Einbahnstraße können die KVB-Buslinien 159 und 171 die Kalker Hauptstraße in diesem Abschnitt (voraussichtlich) nicht in beide Richtungen befahren. Die Umleitung würde über die Kapellen-, Dillenburger- und Rolshover Straße erfolgen. Hierdurch kann es zu einer Erhöhung der Fahrzeit, aber auch einer besseren Erschließung der Dillen- burger Straße (z. B. AWB und der geplanten Schule) kommen. Durch den gegebenenfalls notwendigen Einsatz zusätzlicher Busse wird es zu betrieblichen Mehrkosten kommen. Die Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr werden im Rahmen der weiteren Pla- nung untersucht und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Alternativ wird vertiefend die Möglichkeit der bestehenden Linienführung in der Einbahnstraßensituation ge- prüft. Ruhender Verkehr Für die bessere An- und Belieferung sollen Ladezonen eingerichtet werden. Zur Schaffung 3 von ausreichenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sollen zusätzliche Fahrradnadeln auf- gestellt werden. Kreuzung Kalker Kauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße: Entsprechend der Ergebnisse der Fachgespräche am 20.05.2021 und 07.12.2021 werden die Pla- nungen für die Kreuzung Kalker Kauptstraße/Rolshover Straße/Kalk-Mülheimer Straße (Vorlagen-Nr.: 1961/2020) in die Planung der Kalker Hauptstraße integriert. Öffentlichkeitsbeteiligung: Der Rat der Stadt Köln hat im Juni 2020 beschlossen, die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung und die damit verbundenen Leitlinien auf Beschlüsse des Verkehrsausschusses anzuwenden. Zu- sätzlich werden gemäß Ratsbeschluss (Vorlagen-Nr.: 1056/2020) die Leitlinien seit 2021 verbindlich in der Bezirksvertretung Kalk umgesetzt. Alle Vorlagen für die Bezirksvertretung Kalk sowie alle Vor- lagen aus dem Dezernat für Mobilität für den Verkehrsausschuss werden im Vorfeld dahingehend geprüft, ob eine Öffentlichkeitsbeteiligung möglich und sinnvoll ist. In Ergänzung der rechtlichen Vorgaben wird im vorliegenden Fall die Durchführung einer Öffentlich- keitsbeteiligung empfohlen. Die Beteiligung kann wichtige Hinweise für die Konkretisierung der Pla- nung ergeben und soll die Akzeptanz und Unterstützung für das Vorhaben stärken. Hinweise der Stadtgesellschaft sowie Bedenken und Kritik zum Vorhaben werden durch die Beteiligung aufge- nommen und dem Beschlussgremium als fundierte Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Das beiliegende Beteiligungskonzept definiert die Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Finanzierung: Die finanziellen Ressourcen von ca. 12.000 € für die externe Unterstützung des stadtgesellschaftli- chen Teils des Kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung (Kölner Freiwilligen Agentur e.V.) sowie für Kommunikationsmittel stellt das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung. Auswirkung auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Die Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr werden reduziert. Die Maßnahme ist damit ein Baustein zur Erreichung der Mo- dalSplit-Ziele aus dem Strategiepapier Köln mobil 2025, die eine Stärkung des Umweltverbundes zulasten des Motorisierten Individualverkehrs vorsehen, und trägt somit positiv zum Klimaschutz bei. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Beteiligungskonzept
Anlage 2_Beteiligungskonzept
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1 von 4 Beteiligungskonzept Anlage 2 Mehr Freiraum für die Kalker Hauptstraße Stand: 26.04.2022 Das vorliegende Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung einer solchen sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. Inhalt I. Grundlagen ....................................................................................................................................... 2 Kontext ................................................................................................................................................. 2 Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen) ............................................................. 2 Erwartete Vorteile aus der Beteiligung ................................................................................................ 2 Umsetzungsbedingungen .................................................................................................................... 2 Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen.......................................................................................... 3 Beteiligungsthemen und Ziele .......................................................................................................... 3 Beteiligungsstufe .............................................................................................................................. 3 Zielgruppen ...................................................................................................................................... 3 II. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnahmen ............................................. 3 Analoge Medien und Beteiligung ......................................................................................................... 4 Digitale Medien und Beteiligung .......................................................................................................... 4 III. Evaluation .................................................................................................................................... 4 2 von 4 I. Grundlagen Kontext Mit dem Beschluss AN/1144/2021 hat die Bezirksvertretung Kalk die Verwaltung beauftragt ein Konzept zu erarbeiten, wie die Kalker Hauptstraße (B55) zwischen der Kapellen- und der Kalk- Mülheimer-Straße vom Autoverkehr inklusive der angrenzenden Parkplätze weitestgehend befreit und die B55 auf eine alternative Strecke (Dillenburger Str.) verlagert werden kann. Der circa 700 m lange Abschnitt soll hierzu in eine Einbahnstraße umgewandelt und der Gegenverkehr über die Dillenburger Straße umgeleitet werden. Durch die Einrichtung von Radfahrstreifen und einer Neuordnung des ruhenden Verkehrs soll die Kalker Hauptstraße fahrradfreundlicher gestaltet und somit eine Verbesserung für den nicht motorisierten Verkehr herbeigeführt werden, was insgesamt mit einer Steigerung der Aufenthaltsqualität (für zu Fuß Gehende) einhergeht. Vor Umsetzung der Maßnahme, muss die Kalker Hauptstraße (zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße) herabgestuft werden. Die Verwaltung ist hierzu bereits in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Durch den Beteiligungsprozess sollen alle Betroffenen eingebunden und „mitgenommen“ werden. Die Beteiligung wird mit analogen und digitalen Formaten umgesetzt. Dabei werden die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen beachtet und Maßnahmen ggf. auch kurzfristig angepasst. Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen) Kölner*innen können sich an der Umsetzung der Einbahnstraße, insbesondere zu deren Ausgestaltung einbringen. Als Diskussionsgrundlage dienen drei von der Verwaltung ausgearbeitete Varianten: Variante 1: „Beidseitige Radfahrstreifen“ Variante 2: „Durch einseitigen Längsparkstreifen geschützter Radfahrstreifen“ Variante 3: „Geschützter Zweirichtungsradweg“ Hinweise und Anregungen der Stadtgesellschaft werden durch die Beteiligung aufgenommen und in der weiteren Planung berücksichtigt. Die Ergebnisse werden dem Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Kalk als fundierte Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt. Erwartete Vorteile aus der Beteiligung Kölner*innen haben orts- und somit entscheidungsrelevante Erfahrungen, die die Planungen bereichern können. Durch das Einbeziehen der Stadtgesellschaft sollen diese zusätzlichen Perspektiven eingeholt und gleichzeitig die Akzeptanz gegenüber dem Vorhaben verbessert werden. Umsetzungsbedingungen Für die straßenplanerische Bearbeitung der Umgestaltung des Abschnitts der Kalker Hauptstraße steht eine Person beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (66) zur Verfügung. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung stellt das Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung finanzielle Ressourcen in Höhe von 12.000 EUR für Kommunikationsmittel sowie für die Unterstützung durch externe Beratungen, wie die Kölner Freiwilligenagentur e.V., bereit. 3 von 4 Folgende Fachämter wirken an der Maßnahme mit: - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (66) - Amt für Verkehrsmanagement (64) - Kooperatives Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung (OB/21) Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen Beteiligungsthemen und Ziele Beteiligungsthema ist die Umwandlung der Kalker Hauptstraße in eine Einbahnstraße. Es geht nicht um einen vollständigen Umbau der Kalker Hauptstraße einschließlich der Bordsteinbereiche. Die Planungen betreffen lediglich den Straßenraum (von Bordsteinkante zu Bordsteinkante). Die Beteiligung soll dazu an folgenden Zielen ausgerichtet werden: - breite Information der Anwohnenden und Nutzenden des Planungsgebietes - zielgruppengerechte Ansprache zur Gewinnung wertvoller Kenntnisse aus der Stadtgesellschaft - Schaffung von Akzeptanz gegenüber dem Vorhaben Beteiligungsstufe Die Beteiligungsstufe ist eine grobe Einschätzung, wie aktiv ein Beteiligungsverfahren ausgerichtet werden muss, um die Beteiligungsziele zu erreichen. Das Verfahren wird in die Stufe Anhörung/ Beratung (Beteiligungsstufe 2) eingeordnet. Das bedeutet, dass die Öffentlichkeit eingeladen wird, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Anliegen der Kölner*innen werden angehört. Entlang konkreter Fragen, Planungen und Ideen werden im Dialog Hinweise, Vorschläge oder Rückmeldungen eingebracht und Rechenschaft darüber abgelegt, wie die Beteiligung die Planung und Entscheidung beeinflusst hat. Zielgruppen Im Fokus der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die Nutzenden der Kalker Hauptstraße, sowie der umliegenden Straßen (Wiersberg-, Hollwegh-, Neuerburg-, Sievers-, Josephskirch-, Breuer-, Steprath- und Dillenburger Straße) einschließlich der Dillenburger Straße. Dies sind zunächst die Anwohnenden und Eigentümer*innen im Planungsgebiet. Wesentliche weitere Zielgruppen sind Geschäftsleute und Gastronomie sowie deren Kundschaft, (Post-)Lieferanten sowie Verkehrsteilnehmende (Fuß-, Rad-, Autoverkehr, ÖPNV). Zu den weiteren - ggf. am Vorhaben interessierten - Zielgruppen gehören auch Verbände wie beispielsweise der ADFC oder aber auch der Bürgerverein Kalk. II. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnahmen Aufgrund der Corona-Pandemie sind sowohl anlaoge als auch digitale Elemente geplant. 4 von 4 Neben der Information dienen die Formate der Gewinnung von Einschätzungen und Hinweisen. Sie werden dokumentiert und fließen als Informationsgrundlage in die weitere Konzeptplanung ein.Analoge Medien und Beteiligung Die wichtigsten Informationen (Beteiligungsgegenstand, -zeitraum, Orte und Zeiten der aufsuchenden Aktionen, QR Code zum Beteiligungsportal) werden in Form von Flyern und Postern zur Verfügung gestellt. Zusätzlich ist eine Pressemitteilung mit den selben Inhalten geplant. Die Anwohnenden entlang des Planungsgebiets auf der Kalker Hauptstraße und im Bereich der Dillenburger Straße sowie in den angrenzenden Nebenstraßen werden zusätzlich mittels Postwurfsendungen über die das Beteiligungsverfahren informiert. Um möglichst viele Menschen zu erreichen und über das Vorhaben zu informieren, ist eine aufsuchende Beteiligung (beispielsweise mittels mobilen Informationsstandes) im Planungsgebiet angedacht. Durch wechselnde Standorte, Tage und Uhrzeiten erhöht sich dabei die Wahrscheinlichkeit, ein möglichst breites Publikum zu erreichen, da so verschiedene Alltagsroutinen von etwa Berufstätigen, Eltern oder Senior*innen Berücksichtigung finden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durch aufsuchende Formate der Beteiligung auch sogenannte stille Zielgruppen erreicht werden. Ebenso lösen sich durch den direkten Kontakt viele (Sprach-) Barrieren auf. Digitale Medien und Beteiligung Zusätzlich wird das Beteiligungsverfahren auf dem Beteiligungsportal meinungfuer.koeln in Form eines Online-Dialoges abgebildet und beworben. Interessierte können sich hier über die einzelnen Varianten informieren und anhand konkreter Fragestellungen Anregungen und Hinweise hinterlassen. Darüber hinaus wird das Verfahren über weitere digitale Kommunikationskanäle (Newsletter, Social Media) beworben. III. Evaluation Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und genere ll die Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens werden daher alle Eingaben aus dem Online -Dialog, Rückmeldungen im Rahmen der aufsuchenden Beteiligung sowie per Post oder E -Mail eingehende Beiträge gesammelt, gezählt, ausgewertet und dokumentiert. In einem Bericht wird transparent dargelegt, wie die Beteiligungsergebnisse in die weitere Planung eingeflossen sind. Dieser wird dem Verkehrsausschuss sowie der Bezirksvertretung Kalk als Entscheidungsgrundlage vorgelegt und im Nachgang auf meinungfuer.koeln veröffentlicht.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1542/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.08.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 16:55