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2822/2023

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln" Aktenzeichen 147/23 B

Beschlussvorlage Ausschuss 08.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 23.10.2023, TOP 2.1

Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW

1061 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
 
 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln" 
Aktenzeichen 147/23 B 
 
 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, 
 
Ich würde mich darüber freuen, wenn ganz ohne ein gesetzliches Verbot keine städti-
schen Werbeflächen mehr für klimaschädigende Produkte oder Dienstleistungen 
mehr angeboten werden. Da sie Altverträge auslaufen lassen können, dürfte bis da-
hin auch Ford kein Problem mehr damit haben, nur noch Elektroautos vermarkten zu 
können. Auch sollte Werbung für Fleisch nach Möglichkeit reduziert werden, da 98% 
des Fleisches aus der Massentierhaltung kommen, der für einen großen Teil des Kli-
mawandels verantwortlich ist. Auch Flüge können gerne nur noch auf privaten Wer-
beflächen beworben werden. Generell würden alle privaten Werbeflächen davon 
ausgenommen werden, worauf sie die Dauermeckerer hinweisen könnten. Inspiriert 
wurde ich von Haarlem, wo es schon funktioniert. Sie könnten sich damit in der Au-
ßendarstellung als Klimastadt und fortschrittlich profilieren.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1196 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Zurzeit besteht aufgrund des abgeschlossenen und bis einschließlich 31.12.2029 gültigen 
Werbenutzungsvertrages kein Gestaltungsspielraum für eine Vertragsänderung. Ob die Eingabe des 
Petenten beim künftigen Werbenutzungsvertag Berücksichtigung finden kann, ist vom Ergebnis einer 
noch vorzunehmenden rechtlichen und tatsächlichen Prüfung und Bewertung abhängig. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

1683 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2822/2023 
Freigabedatum 
 08.09.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW  - "Werbesatzung Köln" Aktenzeichen 147/23 B
  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe-
tenten für die Eingabe.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Aufnahme der vorgeschlagenen 
Werbeverbote für klimaschädigende Produkte oder Dienstleistungen in den Werbenut-
zungsvertrag zu prüfen und diese bei positivem Prüfungsausgang bei der nächsten 
Vertragsabfassung zu berücksichtigen. 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 23.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Verwaltung hat die Eingabe des Petenten (Anlage 2) geprüft.  
 
Der aktuell gültige Werbenutzungsvertrag regelt das exklusive Recht zur Werbung auf 
öffentlichen Flächen der Stadt Köln und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die An-
regung wurde von der Verwaltung dankend aufgenommen und wird bei den Vertrags-
verhandlungen für den Folgevertrag berücksichtigt.  
 
Ob das vorgeschlagene Verbot von Werbung für klimaschädigende Produkte und 
Dienstleistungen auch tatsächlich realisiert werden kann und Eingang in den noch zu 
verhandelnden neuen Werbenutzungsvertrag findet, muss einer genauen, u. a. rechtli-
chen, Überprüfung und Bewertung vorbehalten bleiben.

Beratungsverlauf (1)

23.10.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2822/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.09.2023
Erstellt
31.08.2023 14:31