2822/2023
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln" Aktenzeichen 147/23 B
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW
1061 Zeichen
Anlage 2 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln" Aktenzeichen 147/23 B Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Ich würde mich darüber freuen, wenn ganz ohne ein gesetzliches Verbot keine städti- schen Werbeflächen mehr für klimaschädigende Produkte oder Dienstleistungen mehr angeboten werden. Da sie Altverträge auslaufen lassen können, dürfte bis da- hin auch Ford kein Problem mehr damit haben, nur noch Elektroautos vermarkten zu können. Auch sollte Werbung für Fleisch nach Möglichkeit reduziert werden, da 98% des Fleisches aus der Massentierhaltung kommen, der für einen großen Teil des Kli- mawandels verantwortlich ist. Auch Flüge können gerne nur noch auf privaten Wer- beflächen beworben werden. Generell würden alle privaten Werbeflächen davon ausgenommen werden, worauf sie die Dauermeckerer hinweisen könnten. Inspiriert wurde ich von Haarlem, wo es schon funktioniert. Sie könnten sich damit in der Au- ßendarstellung als Klimastadt und fortschrittlich profilieren.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1196 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Zurzeit besteht aufgrund des abgeschlossenen und bis einschließlich 31.12.2029 gültigen Werbenutzungsvertrages kein Gestaltungsspielraum für eine Vertragsänderung. Ob die Eingabe des Petenten beim künftigen Werbenutzungsvertag Berücksichtigung finden kann, ist vom Ergebnis einer noch vorzunehmenden rechtlichen und tatsächlichen Prüfung und Bewertung abhängig. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
1683 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 Vorlagen-Nummer 2822/2023 Freigabedatum 08.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Werbesatzung Köln" Aktenzeichen 147/23 B Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Pe- tenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Aufnahme der vorgeschlagenen Werbeverbote für klimaschädigende Produkte oder Dienstleistungen in den Werbenut- zungsvertrag zu prüfen und diese bei positivem Prüfungsausgang bei der nächsten Vertragsabfassung zu berücksichtigen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 23.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltung hat die Eingabe des Petenten (Anlage 2) geprüft. Der aktuell gültige Werbenutzungsvertrag regelt das exklusive Recht zur Werbung auf öffentlichen Flächen der Stadt Köln und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Die An- regung wurde von der Verwaltung dankend aufgenommen und wird bei den Vertrags- verhandlungen für den Folgevertrag berücksichtigt. Ob das vorgeschlagene Verbot von Werbung für klimaschädigende Produkte und Dienstleistungen auch tatsächlich realisiert werden kann und Eingang in den noch zu verhandelnden neuen Werbenutzungsvertrag findet, muss einer genauen, u. a. rechtli- chen, Überprüfung und Bewertung vorbehalten bleiben.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2822/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.09.2023
- Erstellt
- 31.08.2023 14:31