AN/1270/2019
GbR Historische Mitte, Vorlage 2292/2019
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Freie Wähler Anfrage nach § 4
3794 Zeichen
im Rat der Stadt Köln FWK Walter Wortmann Rathaus Spanischer Bau, Raum A 205 50667 Köln Tel. 0221 / 221-23840 Fax 0221 / 221-28770 E-Mail Walter.Wortmann @stadt - koeln.de An den Vorsitzenden des Finanzausschusses Herrn Dr. Gerrit Krupp An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:18.09.2019 AN/1270/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 23.09.2019 GbR Historische Mitte, Vorlage 2292/2019 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der GbR-Vertrag zur Historischen Mitte liegt vor, allerdings sehen wir weiterhin umfangrei- chen Beratungsbedarf. Daher die aus unserer Sicht wesentlichen Fragen zum vorliegenden Entwurf.. Frage 1- Beschlussvorlage Seite 4, Steuerliche Auswirkungen Die Rechtsform einer GbR für diese Bauherrengemeinschaft wurde im Wesentlichen zwecks Beschleunigung von Entscheidungen und Nutzung steuerlicher Vorteile gewählt. Sind diese Vorzeichen, dass die Stadt zukünftig bei massiven, investiven Vorhaben, die un- ter eigener Regie erfolgen, solche zweck- und projektgebundenen Ausgründungen zu wäh- len? Frage 2 – Vertragsentwurf Seite 16, Geschäftsführung, 11.1.-11.2 Die Vorlage besagt, dass - trotz der gesellschaftsrechtlichen Haftung der Gesellschafter ei- ner GbR - die Position eines Geschäftsführers eingerichtet und besetzt werden soll. Da die Aufgaben ausschl. koordinierenden Inhalts sind und ein entsprechender Unterbau von fach- kundigen Mitarbeitern vorhanden ist, ist aus unserer Sicht die Einstellung eines hochdotier- ten Geschäftsführers und damit diese Hierarchiestufe in der Organisation überflüssig. - 2 - Warum wird die Rolle des/der Geschäftsführers/in nicht sachkundigen Vertretern/innen einer der Gesellschafter übertragen. Ggf. einer Doppelspitze? Frage 3 – Vertragsentwurf Seite 17, Einbindung Stadtrat, Metropolkapitel, 12.2.-12.3 Die Aufsichtspflicht und Informationspflicht des Rates der Stadt ist auf die Befassung des Finanzausschusses mit dem Wirtschaftsplan begrenzt (12.2). Unter 12.3. ist zwar vorgese- hen, den Unterausschuss Kulturbauten als Informationsempfänger sporadischer Projektsta- tusreports vorgesehen, jedoch hat er laut Vertrag keinerlei Lenkungs- und Einspruchsrechte. Die Betonung unserer Fragestellung liegt auf Ausschuss und nicht Vertretern dieser Gremi- en. Warum wird dem Unterausschuss Kulturbauten – eher noch Kulturausschuss oder beiden - keine tragende Kontrollfunktion zugestanden, wie es bei allen anderen Projekten der Fall ist? Frage 4 – Vertragsentwurf Seite 18, Jahresabschluss, Lagebericht, 15.2-15.3 Dieser Passus sieht vor, dass die Geschäfts- und Lageberichte ausschließlich dem Len- kungskreis und der Gesellschafterversammlung vorgelegt werden. Warum ist bei dieser GbR – ganz im Gegensatz zu anderen Beteiligungsgesellschaften - der Empfängerkreis für die Vorlagen und Veröffentlichung der Jahresberichte und Abschlüsse auf den Lenkungskreis und die Gesellschafterversammlung beschränkt? Frage 5 – Vertragsentwurf Seite 19 – Vertragsdauer 16.2-16.3 Die Vertragsdauer ist an die Fertigstellung und Übergabe aller unter dem Dach der GbR ein- gebundenen Bauvorhaben (Seite 2, 1 Name und Gesellschaftszweck 1.1) gebunden. Ich interpretiere das so, dass bei möglichen Verzögerungen bei nur einem der Bauvorhaben die Inbetriebnahme aller Einrichtungen untersagt bleibt. Warum schließt dieser Vertrag - trotz unterschiedlicher Nutzungseigenschaften der Gebäude - die Möglichkeit einer stufenweisen Inbetriebnahme aus? Wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Walter Wortmann Ratsmitglied Freie Wähler Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1270/2019
- Typ
- FW Anfrage nach § 4
- Datum
- 18.09.2019
- Erstellt
- 18.09.2019 10:58