VK 1/2022
Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes.NRW
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes.NRW)
3046 Zeichen
Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 1/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Landesbetrieb Stra- ßenbau NRW Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.03.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Verkehrskommission Regionalrat des Regie- rungsbezirkes Köln 08.04.2022 9.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetrie- bes.NRW Vorschlag: Die Verkehrskommission des Regionalrates nimmt den Bericht des Landesbetriebes Straßen NRW zur Kenntnis. Erläuterungen: Wo genau ist der Landesbetrieb.NRW für die Entsorgung von Müll zuständig? Der Landesbetrieb ist hinsichtlich der Abfallentsorgung hauptsächlich im Bereich der Bundes- und Landesstraßen zuständig. Hat der Müll an bzw. entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes NRW zu- genommen? In den letzten Jahren ist das Abfallaufkommen relativ konstant geblieben. Wie ist die Entsorgung des Mülls organisiert (Eigenleistung oder Fremdvergabe)? Einmal (in einigen Fällen auch zweimal) im Jahr wird der Abfall durch eigenes Personal gesam- melt. In neuralgischen Punkten auch drei bis viermal – dann wird die Sammlung allerdings an Fremdfirmen vergeben. In welcher Art und Weise und wann erfolgt die Müllentsorgung? Bei Grünschnitt, wird das Gras gemäht und eingeschlägelt. Bei Gehölzschnitt werden die Holzreste zu Sammelplätzen gefahren dort gelagert, von einem Entsorger gehäckselt und auch durch ihn mitgenommen und entsprechend entsorgt. Diese Arbeiten werden im späten Frühjahr (April-Mai) durchgeführt. Wird dabei inzwischen der Tatsache Rechnung getragen, dass eine Müllentsorgung nach dem Schneiden des Straßenbegleitgrüns kaum möglich ist? Gibt es eine Kostenabschätzung für die Entsorgung des wilden Mülls an den Straßenrändern? Sitzungsvorlage VK VK 1/2022 Seite 2 von 2 Was passiert mit dem Grünschnitt, der mit Müll durchsetzt ist und eigentlich daher nicht kompos- tiert werden kann? Gerade wegen der bekannten Problematik, dass der Kleinabfall im Rasen „verschwinden“ könnte, sorgt der Landesbetrieb Straßen.NRW dafür, dass die Abfallsammlung noch vor den Mäharbeiten durchgeführt wird. Hierzu bieten sich die Monate Februar bzw. März an. Durch den kurzen Zeitli- chen Abstand zwischen Abfallsammlung und Mäharbeiten wird zumindest das Abfallvolumen stark vermindert. Gänzlich lässt sich dies jedoch nicht verhindern. Was die Kostenfrage betrifft, so gibt es keine spezifische Kostenabschätzung zum Thema „Illegal entsorgter Abfall („wilder Müll“). Zur Zeit läuft allerdings ein Pilotprojekt des INFA Instituts aus Ah- len (unter Beteiligung des Bundesumweltamtes), bei dem auch der Landesbetrieb unterstützend Hilfe leistet. Eines der Ziele dabei ist eine Hochschätzung des illegal entsorgten Abfalls. Anlage(n): 1. 2022.02.04. Anfrage zu Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes
Sitzungsvorlage VK (2022.02.04. Anfrage zu Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes)
2472 Zeichen
Anfrage zur 4. Sitzung der Verkehrskommision am 8. April 2022 Sehr geehrter Herr Hebbel, bitte setzen Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 08.04.2022: Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Lan- desbetriebes.NRW Nach wie vor ist das achtlose und rücksichtslose Wegwerfen oder Ablagern von Müll an den Bundes- und Landesstraßen ein großes Problem. Glaubt man den Pre ssebe- richten, so hat sich der Anteil des wilden Mülls in den Zeiten der Pandemie sogar noch erhöht. Das Entfernen und Entsorgen ist zeitaufwendig und kostenintensiv. Die Schäden für Natur und Umwelt sind aber gleichwohl verheerender, weil Glas, Plas- tik, Kunststoff -beschichtete Becher und Essensreste, um nur einen Teil der Ver- schmutzungen zu nennen, kaum abbaubar sind und Ungeziefer anlocken. Insbesondere der nach dem Zurückschneiden von Straßenbegleitgrün geschredderte Müll hat erhebliche negative ökologische Folgen, denn die zerkleinerten Teile sind nur mühselig oder gar nicht mehr aus dem Boden zu entfernen und gelangen dadurch letztendlich in Tiermägen, Ackerböden und als Mikroplastik ins Wasser Wir bitten daher um schriftliche und mündliche Beantwortung folgender Fragen : Wo genau ist der Landesbetrieb.NRW für die Entsorgung von Müll zuständig? Hat der Müll an bzw. entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetrie- bes NRW zugenommen? Wie ist die Entsorgung des Mülls organisiert (Eigenleistung oder Fremdvergabe)? In welcher Art und Weise und wann erfolgt die Müllentsorgung? Wird dabei inzwischen der Tatsache Rechnung getragen, dass eine Müllentsorgung nach dem Schneiden des Straßenbegleitgrüns kaum möglich ist? GRÜNE im Regionalrat Köln Bezirksregierung, Raum H 455 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln 0177 7473808 oder 0172-6431213 gruene.regionalrat-koeln@gmx.de www.gruene-regionalrat-koeln.de Köln, den 04.02.2022 An den Vorsitzenden der Verkehrskommission Herrn Paul Hebbel Bezirksregierung Köln Geschäftsstelle des Regionalrates 50667 Köln Gibt es eine Kostenabschätzung für die Entsorgung des wilden Mülls an den Straßen- rändern? Was passiert mit dem Grünschnitt, der mit Müll durchsetzt ist und eigentlich daher nicht kompostiert werden kann? Mit freundlichen Grüßen Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender Gudrun Zentis, Fraktionsmitglied f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 1/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 08.04.2022
- Erstellt
- 25.03.2022 11:34