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VK 1/2022

Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes.NRW

Sitzungsvorlage VK 08.04.2022

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Nächste Beratung: Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln, Sitzung am 08.04.2022, TOP 9.1

Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes.NRW)

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Sitzungsvorlage VK (2022.02.04. Anfrage zu Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes)

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Sitzungsvorlage VK (Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes.NRW)

3046 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage VK 
- öffentlich - 
VK 1/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Landesbetrieb Stra-
ßenbau NRW 
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.03.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Verkehrskommission Regionalrat des Regie-
rungsbezirkes Köln 08.04.2022 9.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion-GRÜNE vom 04.02.2022 
Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetrie-
bes.NRW 
 
Vorschlag: 
Die Verkehrskommission des Regionalrates nimmt den Bericht des Landesbetriebes Straßen 
NRW zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Wo genau ist der Landesbetrieb.NRW für die Entsorgung von Müll zuständig? 
 
Der Landesbetrieb ist hinsichtlich der Abfallentsorgung hauptsächlich im Bereich der Bundes- und 
Landesstraßen zuständig. 
 
Hat der Müll an bzw. entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes NRW zu-
genommen? 
 
In den letzten Jahren ist das Abfallaufkommen relativ konstant geblieben. 
 
Wie ist die Entsorgung des Mülls organisiert (Eigenleistung oder Fremdvergabe)? 
 
Einmal (in einigen Fällen auch zweimal) im Jahr wird der Abfall durch eigenes Personal gesam-
melt. In neuralgischen Punkten auch drei bis viermal – dann wird die Sammlung allerdings an 
Fremdfirmen vergeben. 
 
In welcher Art und Weise und wann erfolgt die Müllentsorgung? 
 
Bei Grünschnitt, wird das Gras gemäht und eingeschlägelt. Bei Gehölzschnitt werden die Holzreste 
zu Sammelplätzen gefahren dort gelagert, von einem Entsorger gehäckselt und auch durch ihn 
mitgenommen und entsprechend entsorgt. Diese Arbeiten werden im späten Frühjahr (April-Mai) 
durchgeführt. 
 
Wird dabei inzwischen der Tatsache Rechnung getragen, dass eine Müllentsorgung nach dem 
Schneiden des Straßenbegleitgrüns kaum möglich ist? 
Gibt es eine Kostenabschätzung für die Entsorgung des wilden Mülls an den Straßenrändern?

Sitzungsvorlage VK VK 1/2022 Seite 2 von 2 
Was passiert mit dem Grünschnitt, der mit Müll durchsetzt ist und eigentlich daher nicht kompos-
tiert werden kann? 
 
Gerade wegen der bekannten Problematik, dass der Kleinabfall im Rasen „verschwinden“ könnte, 
sorgt der Landesbetrieb Straßen.NRW dafür, dass die Abfallsammlung noch vor den Mäharbeiten 
durchgeführt wird. Hierzu bieten sich die Monate Februar bzw. März an. Durch den kurzen Zeitli-
chen Abstand zwischen Abfallsammlung und Mäharbeiten wird zumindest das Abfallvolumen stark 
vermindert. Gänzlich lässt sich dies jedoch nicht verhindern.  
Was die Kostenfrage betrifft, so gibt es keine spezifische Kostenabschätzung zum Thema „Illegal 
entsorgter Abfall („wilder Müll“). Zur Zeit läuft allerdings ein Pilotprojekt des INFA Instituts aus Ah-
len (unter Beteiligung des Bundesumweltamtes), bei dem auch der Landesbetrieb unterstützend 
Hilfe leistet. Eines der Ziele dabei ist eine Hochschätzung des illegal entsorgten Abfalls. 
 
Anlage(n): 
1. 2022.02.04. Anfrage zu Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich 
des Landesbetriebes

Sitzungsvorlage VK (2022.02.04. Anfrage zu Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes)

2472 Zeichen

Anfrage zur 4. Sitzung der Verkehrskommision am  8. April 2022 
Sehr geehrter Herr Hebbel, 
bitte setzen Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung am 
08.04.2022: 
Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Lan-
desbetriebes.NRW 
 
Nach wie vor ist das achtlose und rücksichtslose Wegwerfen oder Ablagern von Müll 
an den Bundes- und Landesstraßen ein großes Problem. Glaubt man den Pre ssebe-
richten, so hat sich der Anteil des wilden Mülls in den Zeiten der Pandemie sogar noch 
erhöht. Das Entfernen und Entsorgen ist zeitaufwendig und kostenintensiv. 
Die Schäden für Natur und Umwelt sind aber gleichwohl verheerender, weil Glas, Plas-
tik, Kunststoff -beschichtete Becher und Essensreste, um nur einen Teil der Ver-
schmutzungen zu nennen, kaum abbaubar sind und Ungeziefer anlocken. 
Insbesondere der nach dem Zurückschneiden von Straßenbegleitgrün geschredderte 
Müll hat erhebliche negative ökologische Folgen, denn die zerkleinerten Teile sind nur 
mühselig oder gar nicht mehr aus dem Boden zu entfernen  und gelangen dadurch 
letztendlich in Tiermägen, Ackerböden und als Mikroplastik ins Wasser 
 
Wir bitten daher um schriftliche und mündliche Beantwortung folgender Fragen : 
 
Wo genau ist der Landesbetrieb.NRW für die Entsorgung von Müll zuständig? 
 
Hat der Müll an bzw. entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetrie-
bes NRW zugenommen? 
  
Wie ist die Entsorgung des Mülls organisiert (Eigenleistung oder Fremdvergabe)? 
  
In welcher Art und Weise und wann erfolgt die Müllentsorgung? 
 
Wird dabei inzwischen der Tatsache Rechnung getragen, dass eine Müllentsorgung 
nach dem Schneiden des Straßenbegleitgrüns kaum möglich ist? 
GRÜNE im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
0177 7473808 oder 0172-6431213 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 04.02.2022 
An den 
 
Vorsitzenden der 
Verkehrskommission 
Herrn Paul Hebbel 
Bezirksregierung Köln 
Geschäftsstelle des Regionalrates 
 
50667 Köln

Gibt es eine Kostenabschätzung für die Entsorgung des wilden Mülls an den Straßen-
rändern? 
  
Was passiert mit dem Grünschnitt, der mit Müll durchsetzt ist und eigentlich daher 
nicht kompostiert werden kann? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender             
Gudrun Zentis, Fraktionsmitglied 
 
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt  
(Fraktionsgeschäftsführerinnen)

Beratungsverlauf (1)

08.04.2022 Kommission für Mobilität und Verkehr im Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
TOP 9.1
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Details

Aktenzeichen
VK 1/2022
Typ
Sitzungsvorlage VK
Datum
08.04.2022
Erstellt
25.03.2022 11:34