Mandari Insight

2914/2020

Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 2020

Mitteilung Ausschuss 23.10.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 30.10.2020, TOP 2.2

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 1

2817 Zeichen

Anlage 1
Plan HPL Ist
31.08.2020
Prognose 
Jahresergebnis zum 
Buchungsstand
31.07.2020
Prognose 
Jahresergebnis zum 
Buchungsstand
31.08.2020
Plan HPL - 
Prognose 31.08.
Prognose 31.07. - 
Prognose 31.08.
01 - Steuern und ähnliche Abgaben -2.536.424.000 -1.899.337.812 -2.127.996.359 -2.199.802.060 -336.621.940 71.805.701
02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.121.877.169 -969.473.432 -1.147.839.469 -1.165.588.074 43.710.905 17.748.605
03 - sonstige Transfererträge -78.604.413 -131.098.040 -78.312.243 -81.317.023 2.712.610 3.004.779
04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -342.178.985 -155.551.870 -299.718.951 -298.242.004 -43.936.981 -1.476.947
05 - privatrechtl. Leistungsentgelte -89.211.082 -59.396.641 -84.355.930 -79.209.795 -10.001.287 -5.146.135
06 - Kostenerstattungen und Umlagen -546.886.681 -211.649.462 -515.495.363 -605.537.740 58.651.059 90.042.376
07 - sonstige ordentliche Erträge -206.830.033 -107.917.284 -205.618.831 -204.836.945 -1.993.088 -781.886
08 - aktivierte Eigenleistungen -1.013.000 0 -13.000 -13.000 -1.000.000 0
09 - Bestandsveränderungen -1.400.000 0 -1.400.000 -1.400.000 0 0
10 - ordentliche Erträge -4.924.425.363 -3.534.424.539 -4.460.750.147 -4.635.946.642 -288.478.722 175.196.495
11 - Personalaufwendungen 1.177.353.567 680.140.739 1.159.142.674 1.161.941.553 15.412.014 -2.798.879
12 - Versorgungsaufwendungen 59.091.900 72.757.996 59.091.900 59.091.900 0 0
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 638.250.286 357.988.309 645.134.835 649.769.898 -11.519.612 -4.635.063
14 - Bilanzielle Abschreibungen 198.213.136 112.099.227 192.411.427 196.525.207 1.687.929 -4.113.781
15 - Transferaufwendungen 1.956.823.150 1.332.859.394 1.895.562.132 1.930.192.515 26.630.635 -34.630.383
16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 926.153.697 585.955.269 986.802.860 959.725.168 -33.571.471 27.077.693
17 - ordentliche Aufwendungen 4.955.885.736 3.141.800.934 4.938.145.828 4.957.246.241 -1.360.505 -19.100.413
18 - ordentliches Ergebnis (10 und 17) 31.460.373 -392.623.605 477.395.682 321.299.600 -289.839.226 156.096.082
19 - Finanzerträge -84.026.570 -96.855.476 -93.470.622 -95.470.754 11.444.184 2.000.132
20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 103.877.300 33.831.306 92.076.743 89.518.211 14.359.089 2.558.532
21 - Finanzergebnis (19 und 20) 19.850.730 -63.024.169 -1.393.879 -5.952.543 25.803.273 4.558.664
22 - ordentliches Jahresergebnis (18 und 21) 51.311.104 -455.647.774 476.001.803 315.347.057 -264.035.953 160.654.746
26 - Jahresergebnis (22 und 25) 51.311.104 -455.647.774 476.001.803 315.347.057 -264.035.953 160.654.746
Spalte „Plan HPL - Prognose“: (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
Prognose zum Gesamtergebnisplan
Berichtszyklus: 2020-08
Buchungsstand 31.08.2020

Anlage 3

2340 Zeichen

Anlage 3
Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % 
vom Plan
Prognose Plan HPL - 
Prognose
Einzahlung 0 0 0 0 0
Auszahlung 724.050 813.935 145.943 20,16% 637.435 86.615
Saldo 724.050 813.935 145.943 20,16% 637.435 86.615
Einzahlung -2.097.000 -2.097.000 -1.578.245 75,26% -2.040.311 -56.689
Auszahlung 61.258.643 82.780.019 21.150.531 34,53% 43.928.713 17.329.930
Saldo 59.161.643 80.683.019 19.572.287 33,08% 41.888.402 17.273.241
Einzahlung -45.628.450 -45.628.450 -63.004.562 138,08% -73.870.585 28.242.135
Auszahlung 41.320.500 63.243.361 6.500.554 15,73% 65.255.643 -23.935.143
Saldo -4.307.950 17.614.911 -56.504.008 1.311,62% -8.614.942 4.306.992
Einzahlung -74.176.219 -74.176.219 -50.742.168 68,41% -85.938.285 11.762.066
Auszahlung 205.190.573 253.050.849 43.510.627 21,20% 164.874.399 40.316.174
Saldo 131.014.354 178.874.630 -7.231.541 -5,52% 78.936.113 52.078.241
Einzahlung -11.821.230 -11.973.032 -4.351.688 36,81% -11.496.533 -324.697
Auszahlung 78.553.344 104.558.174 24.723.025 31,47% 62.818.540 15.734.804
Saldo 66.732.114 92.585.142 20.371.338 30,53% 51.322.007 15.410.107
Einzahlung -40.000 -40.000 -113.488 283,72% -153.498 113.498
Auszahlung 71.974.959 109.864.886 14.635.819 20,33% 55.409.647 16.565.312
Saldo 71.934.959 109.824.886 14.522.331 20,19% 55.256.149 16.678.810
Einzahlung -2.501.500 -2.501.500 -1.089.523 43,55% -1.749.983 -751.517
Auszahlung 37.450.433 49.012.907 9.676.114 25,84% 25.751.492 11.698.941
Saldo 34.948.933 46.511.407 8.586.592 24,57% 24.001.509 10.947.424
Einzahlung -4.522.000 -4.559.000 -1.544.769 34,16% -3.343.556 -1.178.444
Auszahlung 28.967.590 64.909.724 8.314.134 28,70% 21.571.912 7.395.678
Saldo 24.445.590 60.350.724 6.769.365 27,69% 18.228.356 6.217.234
Einzahlung -140.786.399 -140.975.201 -122.424.442 86,96% -178.592.751 37.806.352
Auszahlung 525.440.091 728.233.855 128.656.747 24,49% 440.247.781 85.192.311
Saldo 384.653.692 587.258.654 6.232.305 1,62% 261.655.029 122.998.663
25.09.2020 14:50:35 Spalte „Plan HPL - Prognose“: (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Berichtsstand: 31.08.2020
Entwicklung der investiven Finanzrechnung – Dezernatssummen
Berichtszyklus: 2020-08
Dezernat-I
Dezernat-II
Dezernat-III
Dezernat-IV
Dezernat-OB
Dezernat-V
Dezernat-VI
Dezernat-VII
Gesamtsaldo

Anlage 2

42674 Zeichen

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 01 - Steuern und ähnliche Abgaben
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
-2.512.882.000 -2.512.882.000 -1.881.088.554 -2.163.273.617 -349.608.383 Unter Berücksichtigung Corona bedingter Ertragsausfälle bei 
der Gewerbesteuer und der aktuell vorliegenden 
Steuerschätzung des Arbeitskreises aus September 2020 
werden Wenigererträge von ca. 262,1 Mio. € prognostiziert. 
Ebenso werden nach der Steuerschätzung Mindererträge 
beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von 80,5 
Mio. € und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 
7,2 Mio. € prognostiziert. Aufgrund behördlich angeordneter 
Schließungen in April - Juni 2020 werden für die sonstige 
Vergnügungssteuer Wenigererträge von rund 3 Mio. € 
erwartet. Im Bereich der Kulturförderabgabe ergibt sich eine 
Verbesserung von 2,5 Mio. €, da Rückstände aus Vorjahren 
abgebaut werden.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0502 - Kommunale 
Leistungen nach dem SGB II
-23.500.000 -23.500.000 -18.243.180 -36.486.361 12.986.361 Mit Bescheid vom 26.06.2020 teilt die Bezirksregierung den 
Betrag mit, der für das Jahr 2020 aus der Verteilung der 
Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben auf die Stadt 
Köln entfällt. Dieser übersteigt den Ansatz um rd. 13,0 Mio. 
€.
Teilplanzeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
-9.050.000 -9.050.000 -245.296 -305.194 -8.744.806 Die Breitbandförderung verschiebt sich auf Grund von 
komplexer Ausschreibung auf 2021. Daher wird die 
Förderung i. H. v. 9 Mio. € im Jahr 2020 nicht gezogen 
werden können.
15 - Amt für 
Stadtentwicklung und 
Statistik
0902 - Stadtentwicklung -4.657.063 -4.657.063 -320.626 -1.260.494 -3.396.570 Der Förderaufruf des Landes NRW wurde geändert, sodass 
diverse Anträge aus dem Programm "Starke Veedel - 
Starkes Köln" - soweit sie den Europäischen Sozialfonds 
(ESF) betreffen - abgelehnt wurden bzw. nicht mehr gestellt 
werden können. Derzeit stellt es sich so dar, dass die 
aufwandsbezogenen Erträge zeitverzögert vereinnahmt 
werden und sich teilweise in das nächste Jahr verschieben 
könnten.
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
1

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
-627.192.720 -627.192.720 -598.956.866 -634.785.711 7.592.991 Die Schlüsselzuweisungen des Landes werden lt. 
Festsetzungsbescheid v. 23.01.2020 ca. 6,7 Mio. € höher 
ausfallen als geplant. Hinsichtlich der allgemeinen Umlagen 
vom Land wird der Ertrag nach dem 
Einheitslastenabrechnungsgesetz nach der Modellrechnung 
des Städtetages ca. 1,8 Mio. € über der Planung liegen. Der 
für die planmäßige Auflösung von Sonderposten hier zentral 
im Teilplan 1601 veranschlagte Ertrag von 1 Mio. € aus 
Sonderposten der Investitionspauschale wird im Ist in den 
einzelnen sachlich zuständigen Teilplänen vereinnahmt, so 
dass hier entsprechende Wenigererträge (-1 Mio. €) 
ausgewiesen werden. Die Investitionspauschale Altenhilfe 
des Landes wird lt. Festsetzungsbescheid v. 23.01.2020 ca. 
0,2 Mio. € höher ausfallen als geplant.
51 - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
0603 - 
Kindertagesbetreuung
-272.300.562 -272.300.562 -188.624.058 -293.781.500 21.480.938
Die Abweichung begründet sich im Wesentlichen aus 
Mehrerträgen aufgrund der KiBiz-Novelle i. H. v. 8,5 Mio. € 
sowie einer Erstattung des Landes für den Ertragsausfall bei 
den Elternbeiträgen im Zusammenhang mit der Corona-
Krise i. H. v. voraussichtlich 7,6 Mio. €. Die 
Platzzahlsteigerung führt zu weiteren Mehrerträgen im 
Bereich der Kindspauschalen in Höhe von 3,3 Mio. €. 
Darüber hinaus wird ein Mehrertrag von rund 2 Mio. € 
zusätzlich an Erstattungsleistungen aus den 
Umlandgemeinden für die Kinderbetreuung erwartet.
56 - Amt für 
Wohnungswesen
1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
-3.770.746 -3.770.746 -2.551.346 -9.902.917 6.132.172 Mit Bescheid vom 15.10.2019 über Zuweisungen für 
Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung 
der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-
Westfalen gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz 
gewährt die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Köln 
Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen in Höhe von ca. 
21,9 Mio. €. Der Zuwendungsbetrag wurde anteilig auf 50 
und 56 verteilt. Der Anteil von 56 für das Jahr 2020 beträgt 
ca. 5,3 Mio. € und ist zweckgebunden. Die Abgabe eines 
Verwendungsberichts ist verpflichtend.
66 - Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
-18.305.532 -34.120.142 -34.224.512 -35.452.262 17.146.730 Aus den in 2020 erhaltenen Landeszuweisungen in Höhe 
von rd. 14,8 Mio. €  für die Förderung des ÖPNV nach § 11 
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
2

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
Abs. 2 ÖPNVG werden unter Bezugnahme auf den 
Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (Session 0354/2020) 
gegenüber der ursprünglichen Planung 8,8 Mio. € für die 
Abwicklung des Stadtbahnverkehrs (KVB) im Rahmen des 
öffentlichen Dienstleistungsauftrages konsumtiv eingesetzt. 
Des Weiteren erfolgt im gleichen Kontext zur Deckung 
darüber hinausgehender Förderbedarfe bei der KVB in Höhe 
von 7,0 Mio. € eine Bereitstellung von weiteren 
Mehrerträgen aus noch nicht verwendeten ÖPNV-Mitteln 
(erhaltene Anzahlungen). Diese werden aufwandseitig 
bereitgestellt (siehe hierzu die korrespondierenden 
Erläuterungen in Teilplanzeile 15).  
Weitere Mehrerträge in Höhe von 1,3 Mio. € resultieren aus 
höheren Erstattungen der Verkehrsunternehmen 
verschiedener Umlandgemeinden aufgrund Ausweitung des 
Leistungsumfangs der KVB für die Durchführung interlokaler 
Verkehre.
Teilplanzeile: 03 - sonstige Transfererträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
40 - Amt für 
Schulentwicklung
0301 - Schulträgeraufgaben -14.553.586 -14.553.586 -3.450.037 -10.057.794 -4.495.792 Die Wenigererträge entstehen im Wesentlichen im 
Zusammenhang mit "Gute Schule 2020". Da es sich um 
zweckgebundene Erträge handelt, entsprechen die Erträge 
den Aufwendungen. Auch aufgrund der Corona-Krise sind 
die Finanzmittel aus dem Förderprogramm "Gute Schule 
2020" nicht so schnell abgeflossen, wie geplant. Viele 
beteiligte Firmen haben die Aufträge nur verzögert 
abgearbeitet. Zwei geplante große Baumaßnahmen an den 
Schulsportstätten haben noch nicht begonnen.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0501 - Leistungen nach dem  
SGB XII
-11.310.000 -11.310.000 -5.300.110 -7.215.230 -4.094.770 Die Zahl der Neuanträge in der Unterhaltsheranziehung ist 
nach Inkrafttreten des Angehörigenentlastungsgesetzes 
stark eingebrochen. Mittelfristig sind hier weiter sinkende 
Erträge zu erwarten. Ferner ist durch eine Verbesserung der 
Abläufe in der Leistungssachbearbeitung die Zahl der Fälle 
zurückgegangen, in denen Leistungen zurückgefordert 
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
3

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 03 - sonstige Transfererträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
werden müssen. Diesen Mindererträgen stehen 
entsprechende Verbesserungen bei den 
Transferaufwendungen gegenüber.   
Bezogen auf den Ist-Wert stehen noch Korrekturen aus, 
sodass der hier ausgewiesene Wert nicht valide ist.
51 - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
0606 - Hilfe für junge 
Menschen und ihre Familien
-31.293.000 -31.293.000 -38.043.778 -40.440.000 9.147.000 Die höheren Erträge lassen sich auf die gezielte 
Rückstandsaufarbeitung von Altfällen zurückführen. Dies 
führt dazu, dass überproportional hohe Erträge erzielt 
werden.
Teilplanzeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
34 - Bürgerdienste 0204 - Verkehrs- u. Kfz.-
Wesen
-12.673.317 -12.673.317 -5.751.327 -9.933.768 -2.739.549 Durch die zeitweise Schließung der Kundenzentren und der 
Zulassungsstelle für den Publikumsverkehr aufgrund der 
Corona-Pandemie und der bis auf Weiteres anhaltenden 
außergewöhnlichen Situation wird mit einer 
Ertragsminderung gerechnet. Auch nach 
Regelbetriebaufnahme in den Kundenzentren und der 
Zulassungsstelle mit entsprechenden Regelungen zur 
Terminvereinbarung muss bis zum Jahresende mit 
coronabedingten Ertragsverlusten gerechnet werden.
40 - Amt für 
Schulentwicklung
0301 - Schulträgeraufgaben -17.900.000 -17.900.000 -6.566.119 -11.108.311 -6.791.689 Die Wenigererträge sind im Wesentlichen auf die 
Verringerung der Elternbeiträge im OGS-Bereich aufgrund 
der vollständigen Erstattung für den Zeitraum 16.03. bis 
derzeit 31.07.2020 zurückzuführen. Ob es zu weiteren 
Ertragsausfällen kommt, kann derzeit nicht abgesehen 
werden. Das Land NRW übernimmt den hälftigen 
Ertragsausfall für die Monate April bis Juli (vgl. 
Ratsbeschluss vom 26.03.2020 und vom 14.05.2020 sowie 
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss vom 06.05.2020 und 
vom 13.07.2020). Entsprechende Mehrerträge werden in 
TPZ 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen prognostiziert; 
per Saldo ergibt sich aktuell für den städt. Haushalt eine 
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
4

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
haushaltsmäßige Verschlechterung von rd. 3,8 Mio. €.
51 - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
0603 - 
Kindertagesbetreuung
-71.778.818 -71.778.818 -29.075.813 -55.014.500 -16.764.318 Aufgrund der politischen Entscheidung, die Elternbeiträge 
für den Zeitraum 16.03.20 - 31.05.20 zurückzuerstatten, 
bzw. für d. Monate 06-07/2020 nur hälftig zu erheben, 
wurden in 2020 ca. 17,85 Mio. € vom Soll abgesetzt. 
Anhand des bisher eingegangenen Kassen-Ist kann man 
von insgesamt höheren Erträgen und Einzahlungen im 
Bereich der Elternbeiträge als ursprünglich geplant 
ausgehen, so dass die Differenz zwischen Plan und 
Prognose nur bei ca. 16,76 Mio. € liegt.
56 - Amt für 
Wohnungswesen
1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
-40.775.800 -40.775.800 -31.735.534 -33.718.409 -7.057.391 Gegenüber den Planungsannahmen (8.500 Personen) 
entwickeln sich die Flüchtlingszahlen in 2020 rückläufig (rd. 
1.500 Personen weniger), wodurch mit Wenigererträgen bei 
den Benutzungsgebühren zu rechnen ist. Ferner hat die 
Anwendung der Härtefallregelung bei Personen, die 
erwerbstätig (Selbstzahler) und infolgedessen benachteiligt 
sind, Wenigererträge in Höhe von rund 0,9 Mio. € zur Folge. 
Mit Ertragsausfällen, die in Verbindung mit der Corona-Krise 
stehen, ist zu rechnen, da die Standorte Erbacher Weg 7 
und Dürener Str. 281 aufgrund notwendiger 
Isolierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt und damit 
nicht wie geplant belegt wurden.
66 - Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung
1201 - Straßen, Wege, 
Plätze
-40.478.808 -40.478.808 -22.864.646 -36.736.947 -3.741.860 Zum Stand 31.08.2020 saldieren sich die Mindererträge bei 
den Parkgebühren bereits auf über 2,6 Mio. €. Bis zum 
Jahresende wird ein weiterer Minderertrag in Höhe von rd. 
1,2 Mio. € angenommen. Bei der Ermittlung des 
prognostizierten Defizits sind alle aktuell bekannten Aspekte, 
welche die Ertragsentwicklung beeinflussen, berücksichtigt. 
Dazu zählen insbesondere der Wegfall von 
Parkscheinautomaten im Zusammenhang mit der 
Ausweitung von Außengastronomien sowie der Umsetzung 
autofreie Altstadt, Wanderbäume und 
Radverkehrsmaßnahmen (z. B. Ringe, Aachener Str.). 
Darüber hinaus wurden Corona-bedingte Maßnahmen (z. B. 
Ehrenstraße, Eigelstein etc.), Baustellentätigkeiten (z. B. 
Vogelsanger Str., Opladener Str., Glasstr. etc.) und die 
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
5

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
Ausweitung von Bewohnerparkregelungen (z. B. 
Agnesviertel I, Kunibertsviertel etc.) berücksichtigt.
Teilplanzeile: 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
-295.445 -295.445 -2.671.594 -4.600.000 4.304.555 Der Großteil der Erträge wurde auf der Teilplanzeile 06 
geplant, ist aber korrekterweise auf der Teilplanzeile 05 zu 
buchen.
23 - Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster
0108 - Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheiten
-27.091.000 -27.091.000 -19.238.117 -24.117.577 -2.973.423 Die Wenigererträge resultieren aus Maßnahmen bezüglich 
der Coronaschutzverordnung. Die Parkhäuser und 
Tiefgaragen waren erheblich geringer ausgelastet. Die 
Verwaltung verzichtet für die Zeit von März bis Oktober 2020 
auf Mieteinnahmen.
42 - Amt für Weiterbildung 0414 - Volkshochschule -8.120.078 -8.120.078 -3.239.605 -4.126.912 -3.993.166 Das Aussetzen des Unterrichtsbetriebs vom 14.03.2020 bis 
10.05.2020 (Erstattung von Teilnahmeentgelten) führt zu 
erheblichen Ertragsausfällen. Auch nach der Öffnung ist nur 
ein eingeschränkter Unterrichtsbetrieb möglich. Aufgrund 
der Abstandsregeln und weiterer Hygienevorkehrungen aus 
der CoronaSchVO sinkt die mögliche Auslastung der 
Unterrichtsräume für die zweite Jahreshälfte um ein Drittel. 
Zu den bisher gebuchten Erträgen von 2,6 Mio. € kommen 
für die zweite Jahreshälfte prognostizierte Erträge von rd. 
1,5 Mio. € hinzu.
69 - Amt für Brücken und 
Stadtbahnbau
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
-3.943.144 -3.943.144 -278.908 -743.169 -3.199.975 Die Entgelte aus dem Werbenutzungsvertrag für 
Werbeflächen an KVB-Haltestellen (unter- sowie 
oberirdisch) werden in einem anderen Teilplan (1501) 
abgebildet.
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
6

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 06 - Kostenerstattungen und Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
-6.700.463 -6.700.463 -1.723.138 -2.698.770 -4.001.693 Der Großteil der Erträge wurde auf der Teilplanzeile  06 
geplant, ist aber korrekterweise auf der Teilplanzeile 05 zu 
buchen.
20 - Kämmerei 1501 - Wirtschaft und 
Tourismus
0 -1.200.000 0 -3.547.291 3.547.291 Bei Gesellschaftsgründung der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) wurde eine finanzielle 
Zuwendung i.H.v. ca. 13,5 Mio. € unter dem Vorbehalt des 
noch zu beschließenden Wirtschaftsplans bewilligt. Die 
Summe beinhaltet einen Investitionszuschuss i.H.v. ca. 1,1 
Mio. € (investiv) sowie einen Betriebskostenzuschuss i.H.v. 
ca. 12,3 Mio. € (konsumtiv). Der im Oktober 2019 
festgestellte Wirtschaftsplan sah dann einen um ca. 2,4 Mio. 
€ geringeren Zuschuss vor, der in 2019 von der KBW 
erstattet wurde. Dieser reduzierte Zuschuss konnte -das 
zeigt das vorläufige Ist-Ergebnis 2019- in 2019 auch nicht 
ausgeschöpft werden, da der Gesellschaft das erforderliche 
Personal zur Aufgabenerfüllung in 2019 nicht zur Verfügung 
stand. Dies wird voraussichtlich zu einer Rückerstattung von 
weiteren ca. 3,5 Mio. € in 2020 führen.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0501 - Leistungen nach dem  
SGB XII
-203.788.796 -203.788.796 -63.624.233 -207.569.622 3.780.825 Der LVR hat einen Teil der zum 01.01.2020 nach dem 
Bundesteilhabegesetz auf ihn übergegangenen Aufgaben 
auf die Kommunen als örtliche Träger zurückdelegiert. Die 
hierdurch entstehenden Mehraufwendungen von rd. 5,5 Mio. 
€ (vgl. Teilplanzeile 15) werden vollständig erstattet. 
Wenigererträge von rd. 1,7 Mio. € entstehen durch geringere 
Erstattungen aufgrund von Wenigeraufwand für 
Grundsicherungsleistungen (vgl. ebenfalls Teilplanzeile 15).   
Bezogen auf den Ist-Wert stehen noch Korrekturen aus, 
sodass der hier ausgewiesene Wert nicht valide ist.
0502 - Kommunale 
Leistungen nach dem SGB II
-205.014.000 -205.014.000 -106.510.649 -276.858.144 71.844.144 Steigende Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft (vgl. 
Teilplanzeile 16) führen grundsätzlich auch zu höheren 
Erträgen aus der Bundesbeteiligung. Zum Zeitpunkt der 
Haushaltsplanaufstellung betrug der Erhöhungsbetrag der 
prozentualen Bundesbeteiligung in § 46 Absatz 7 SGB II für 
das Jahr 2020 allerdings noch 10,2 Prozentpunkte. Mit 
Wirkung zum 13.12.2019 wurde das SGB II dahingehend 
geändert, dass dieser Wert auf 2,7 Prozentpunkte reduziert 
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
7

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 06 - Kostenerstattungen und Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
wurde. Hierdurch reduzieren sich die Erträge gegenüber der 
Haushaltsplanung entsprechend. Zum Ausgleich wurde der 
kommunale Anteil an der Umsatzsteuer so erhöht, dass das 
für die Kommunen insgesamt zur Verfügung stehende 
Finanzvolumen unverändert blieb. Auch die Werte in den 
Absätzen 8 und 9 des § 46 SGB II sowie die 
kommunalspezifischen Verteilungsschlüssel für NRW 
wurden seit dem Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung - 
teils mehrfach - verändert. Um die finanzielle Belastung der 
Kommunen durch Mehraufwendungen nicht nur bei 
Leistungen nach dem SGB II zu kompensieren, beabsichtigt 
der Bund eine Erhöhung des Sockelbetrags der 
Bundesbeteiligung nach § 46 Abs. 6 SGB II um 25 
Prozentpunkte. Das diesbezügliche 
Gesetzgebungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss, so 
dass von entsprechenden Mehrerträgen sicher 
ausgegangen werden kann. Hierdurch verbessern sich die 
Erträge der Stadt Köln um 95,6 Mio. Euro. Per Saldo kommt 
es durch die verschiedenen Veränderungen somit zu 
Mehrerträgen von ca. 71,8 Mio. €.
0503 - Weitere soziale 
Pflichtleistungen
-60.040.961 -60.040.961 -19.124.435 -38.450.961 -21.590.000 Die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, 
für die eine pauschale Erstattung nach dem 
Flüchtingsaufnahmegesetz abgerechnet werden kann, ist 
deutlich rückläufig. Dies führt zu Mindererträgen von 10,9 
Mio. €. Die erwarteten Erträge aus der Kostenbeteiligung 
des Landes an den Ausgaben nach dem UVG reduzieren 
sich - korrespondierend zu den niedrigeren 
Transferaufwendungen - um 10,7 Mio. €.   
Bezogen auf den Ist-Wert stehen noch Korrekturen aus, 
sodass der hier ausgewiesene Wert nicht valide ist.
0508 - Leistungen für 
Bildung und Teilhabe
-24.376.513 -24.378.067 -4.003.769 -30.431.691 6.055.178 Als Folge der Beschränkungen zur Eindämmung der 
Corona-Pandemie steigen die Fallzahlen und damit die 
Aufwendungen des Jobcenters Köln. Die Finanzierung der 
Transferaufwendungen für Bildung und Teilhabe (BuT) 
erfolgt unabhängig von den tatsächlichen BuT-Leistungen 
durch Erstattung eines festen Prozentwertes der Kosten der 
Unterkunft nach dem SGB II, der zudem über die 
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
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Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 06 - Kostenerstattungen und Umlagen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
Bundesbeteiligungsfestlegungsverordnung 2020 angehoben 
wurde. Deshalb erhöhen sich die Erträge gegenüber der 
Planung erheblich. Sollte hierdurch im Haushaltsjahr 2020 
ein Überschuss entstehen, ist dieser als erhaltene 
Anzahlung in der Bilanz auszuweisen. Eine 
Ergebnisverbesserung entsteht daher infolge der höheren 
Einnahmen nicht.
Teilplanzeile: 07 - sonstige ordentliche Erträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 0110 - Controlling, 
Finanzsteuerung, 
Rechnungswesen, Kasse 
und Vollstreckung
-6.174.600 -6.174.600 -7.764.716 -11.904.813 5.730.213 Unter Berücksichtigung der aktuellen Ist-Ergebnisse bei den 
Säumniszuschlägen und Mahngebühren ergibt sich trotz 
Corona bedingter Aussetzungen ein Mehrertrag von ca. 5,7 
Mio. €. Diese Prognose ist von unbestimmten Faktoren wie 
laufenden Forderungsabsetzungen allgemein und ggf. 
veränderter Zahlungsmoral abhängig.
32 - Amt für öffentliche 
Ordnung
0205 - 
Verkehrsüberwachung
-42.079.000 -42.079.000 -22.301.554 -36.125.000 -5.954.000 Bei den Verwarnungs- und Bußgeldern im Bereich der 
Verkehrsüberwachung wird mit Wenigererträgen von rund  
6,2 Mio. € gerechnet, obwohl hier insgesamt höhere Erträge 
als im Vorjahr prognostiziert werden. Im Jahresverlauf 
wurden die Geschwindigkeitsmessanlagen auf der 
Zoobrücke in Betrieb genommen und eine Behelfsanlage auf 
der A 3 in Dienst gestellt. Darüber hinaus sind inzwischen 
alle semistationären Anlagen im Einsatz. Da allerdings im 
Rahmen der Corona-Pandemie das Verkehrsaufkommen 
stark zurückgegangen ist und der Krankenstand im Bereich 
des Ruhenden Verkehrs weiterhin sehr hoch ist, kann der 
Planwert nicht erreicht werden. Die geringeren Erträge bei 
den Verwarnungs- und Bußgeldern werden geringfügig 
durch prognostizierte Mehrerträge von rund 250.000 € im 
Bereich der Abschleppsachbearbeitung kompensiert.
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
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Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
1000 - Zentrale Dienste 0106 - Zentrale 
Dienstleistungen
36.396.087 36.396.087 20.467.261 39.784.900 -3.388.813 Durch die pandemiebedingt erhöhten Hygiene- und 
Reinigungsleistungen fallen Mehraufwendungen von rd. 4,4 
Mio. € an. Diese Mehrleistungen sind mit dem 
Gesundheitsamt und dem Betrieblichen 
Gesundheitsmanagement in dieser Form so abgestimmt, 
können sich aber bei geänderter Pandemielage jederzeit 
ändern. Verbesserungen ergeben sich in diesem Bereich 
durch die Mehrwertsteuerreduzierung (rd. 0,5 Mio. €), einen 
geringeren Reinigungsaufwand in Flüchtlings- und 
Asylunterkünften (rd. 0,4 Mio. €) und entgegen der Hpl.-
Aufstellung weniger umfangreichen Flächenerweiterungen 
im Bereich Verwaltung/Schule/Kita (rd. 0,2 Mio. €). Somit 
wird im Reinigungsbereich saldiert ein Mehrbedarf von rd. 
3,3 Mio. € prognostiziert.
12 - Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 - IT- und 
Kommunikationsdienste
18.482.449 18.702.449 7.052.097 10.270.300 8.212.149 Korrespondierend zu Teilplanzeile 02 ergeben sich durch 
den auf 2021 verschobenen Breitbandausbau rd. 9,7 Mio. € 
Wenigeraufwand. In anderen Bereichen kommt es zu 
Mehraufwendungen von rd. 1,6 Mio. €.
15 - Amt für 
Stadtentwicklung und 
Statistik
0902 - Stadtentwicklung 8.142.383 9.072.383 1.176.369 2.939.911 5.202.473 Der Förderaufruf des Landes NRW wurde geändert, sodass 
diverse Anträge aus dem Programm "Starke Veedel - 
Starkes Köln" - soweit sie den Europäischen Sozialfonds 
(ESF) betreffen - abgelehnt wurden bzw. nicht mehr gestellt 
werden können.
37 - Berufsfeuerwehr, Amt 
für Feuerschutz, 
Rettungsdienst
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst
45.238.200 45.238.200 38.124.980 54.203.452 -8.965.252 Durch den Zusammenbruch weltweiter Lieferketten wurde 
eine eigene Logistik für persönliche Schutzausrüstung, 
Desinfektionsmittel und weiteres Hygienematerial aufgebaut. 
Im Rahmen der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller 
im Gesundheitswesen der Stadt Köln tätigen Einrichtungen 
sowie der Schulen wird in diesem Logistikzentrum nicht nur 
das Material für die Feuerwehr, sondern auch für die 
Notversorgung dieser Stellen umgeschlagen. Da sich die 
Lage inzwischen insgesamt beruhigt hat, wird nur noch von 
zusätzlichen Kosten für diese Maßnahme von rd. 8,9 Mio. € 
ausgegangen (Buchungsstand 30.04.: 41,4 Mio. €). Die 
Prognose wird daher unter der Prämisse angepasst, dass 
sich das derzeitige Krisengeschehen so fortsetzt und es 
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
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Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
kurzfristig nicht wieder zu einer Lageverschärfung 
(steigende Infektionszahlen etc.) und damit weiterem 
Handlungs-/Beschaffungsbedarf kommt.
4518 - Kölnisches 
Stadtmuseum
0408 - Kölnisches 
Stadtmuseum
1.140.011 3.821.761 508.534 3.859.714 -2.719.703 Im Wesentlichen begründen ausschließlich dringend 
erforderliche benutzerspezifische Ausbauten im Interim  
'Haus Sauer' die Mehraufwendungen. Für die Maßnahme 
wurden Mittel in Höhe von rund 2,7 Mio. € in das 
Haushaltsjahr 2020 übertragen. Die Mittel werden 
abgerufen, sobald die Baugenehmigung vorliegt und die 
Arbeiten abgeschlossen sind.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0507 - Betrieb, Unterhaltung 
u. Förderung von
Bürgerhäusern u. -zentren
4.081.179 4.959.579 1.352.791 6.883.581 -2.802.402 Aus dem Vorjahr wurden Ermächtigungen von ~0,9 Mio. € 
für fortzuführende Bauunterhaltungsmaßnahmen 
übertragen. Beabsichtigt ist ferner, die zur 
Substanzerhaltung und Sicherung des Betriebes 
unabweisbar kurzfristig erforderliche Dach- und 
Fassadensanierung des Bürgerhauses Stollwerck 
durchzuführen. Hierzu sollen Ermächtigungen über 2,1 Mio. 
€ überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt 
innerhalb des Dezernatsbudgets.
69 - Amt für Brücken und 
Stadtbahnbau
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
20.471.064 23.472.646 5.297.758 14.553.337 5.917.727 Mehrere Projekte konnten nicht wie geplant zeitlich 
umgesetzt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um 
Verzögerungen bei der Brandschutzmaßnahme an der 
Haltestelle Appellhofplatz, bei der Sanierung der Drehbrücke 
Deutzer Hafen sowie der Domtreppe ebenso wie um einen 
Instandhaltungsrückstau an diversen Brückenbauten. 
Diesen Aufwandsverschiebungen in  Höhe von insgesamt 
rd. 8,3 Mio. € stehen Mehraufwände bei der Maßnahme 
"Generalsanierung Tunnel Grenzstraße" in Höhe von rd. 3,8 
Mio. € gegenüber. (Darüber hinaus konnten bei dieser 
Maßnahme weitere Zahlungsverpflichtungen aus in der 
Vergangenheit gebildeten Rückstellungen beglichen 
werden.) Saldiert ergibt sich damit eine Verbesserung bei 
den Unterhaltungsaufwendungen von rd. 4,6 Mio. €. Darüber 
hinaus gibt es eine Verbesserung im Rahmen der 
Betriebskostenerstattung an die KVB AG in Höhe von rd. 1,3 
Mio. €.
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
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Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 15 - Transferaufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 0801 - 
Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten
4.754.260 7.410.156 4.100.000 7.410.156 -2.655.896 Aufgrund von pandemiebedingten Ausfällen von 
Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerten wird derzeit 
davon ausgegangen, dass höhere Betriebskostenzuschüsse 
an die Kölner Sportstätten GmbH als ursprünglich geplant 
benötigt werden. Diese können voraussichtlich durch Mittel  
gedeckt werden, die aus anderen, zwischenzeitlich 
weggefallenen Gründen aus dem Vorjahr übertragen 
wurden.
1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
540.859.582 540.859.582 293.994.943 464.101.234 76.758.348 Im Bereich der Gewerbesteuerumlage ergibt sich aufgrund 
der geringeren Gewerbesteuerprognose eine Verbesserung 
von insgesamt ca. 19,3 Mio. €. Bei der Allg. Umlage an 
Gemeinden/Gemeinde- und Zweckverb. erfolgt nach 
endgültiger Festsetzung der Landschaftsverbandsumlage 
eine Verbesserung i. H. v. ca. 13,9 Mio. €. Darüber hinaus 
ergibt sich im Rahmen des Konjunkturförderprogramms  
eine Verbesserung von ca. 43,6 Mio. €, da der Aufwand 
aufgrund einer geänderten finanztechnischen Zuordnung in 
der Teilplanzeile 16 darzustellen ist.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0501 - Leistungen nach dem  
SGB XII
398.644.987 398.644.987 295.890.385 409.084.757 -10.439.770 Es sind noch in erheblichem Umfang Abrechnungen aus 
dem Vorjahr für Leistungen der Eingliederungshilfe 
eingegangen, für die der LVR seit Jahresbeginn zuständiger 
Träger ist. Bei der Haushaltsplanung wurden für diese 
Leistungen keine Aufwendungen mehr einkalkuliert. Dies 
führt zu Mehraufwendungen von ca. 6,0 Mio. €. Daneben hat 
der LVR einige Leistungen wieder auf die örtlichen Träger 
delegiert. Die hieraus resultierenden Aufwendungen in Höhe 
von ca. 5,4 Mio. € werden jedoch erstattet und sind somit 
haushaltsneutral (vgl. Teilplanzeile 06). Die Aufwendungen 
für Schulbegleitung im Rahmen der Inklusion übersteigen 
die Planwerte um ca. 2,4 Mio. €. Hingegen lässt die 
Fallzahlentwicklung bei Leistungen der Hilfe zum 
Lebensunterhalt Wenigeraufwendungen von rund 2 Mio. € 
erwarten. Bei der ambulanten Hilfe zur Pflege werden 
Wenigeraufwendungen von ca. 0,7 Mio. € erwartet.  
Wenigeraufwendungen von rund 2,6 Mio. € fallen bei 
Fortschreibung der bisherigen Aufwandsentwicklung bei der 
stationären Hilfe zur Pflege an. Bei der Grundsicherung im 
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
12

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 15 - Transferaufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
Alter und bei Erwerbsminderung werden 
Wenigeraufwendungen von rd. 1,7 Mio. Euro erwartet, was 
entsprechend zu geringeren Erstattungen führt (vgl. 
Teilplanzeile 06). Als Folge der Maßnahmen zur 
Eindämmung der Covid-19-Pandemie fallen nach aktuellem 
Stand zusätzliche Kosten von mindestens 3,5 Mio. € für 
Aufwendungen aus der Kooperationsvereinbarung mit der 
Diakonie Michaelshoven zur Errichtung der mit Blick auf das 
Coronavirus erforderlichen ergänzenden 
Ausweichpflegekapazitäten an. Aufgrund der aktuell 
geringen Infiziertenzahl werden diese bislang nicht in 
Anspruch genommen, sondern vorsorglich vorgehalten.
0503 - Weitere soziale 
Pflichtleistungen
122.120.000 122.120.000 79.041.932 117.920.000 4.200.000 Die Aufwendungen nach dem AsylbLG liegen aufgrund der 
Fallzahl- und Fallkostenentwicklung oberhalb des 
Planwertes. Bei Fortschreibung ergibt sich zum Jahresende 
ein Mehraufwand von ca. 7,4 Mio. €. Die Aufwendungen 
nach dem UVG bleiben hingegen deutlich hinter der Planung 
zurück. Auch unter Berücksichtigung von am Jahresende zu 
bildenden Rückstellungen verbleibt nach der aktuellen 
Prognose ein Wenigeraufwand von 11,6 Mio. €.
51 - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
0603 - 
Kindertagesbetreuung
347.876.683 347.876.683 269.264.581 375.580.200 -27.703.517 Die Mehraufwendungen sind im Wesentlichen durch 
Auswirkungen der KiBiz-Novelle (27,5 Mio. €) begründet. 
Dies beinhaltet sowohl die daraus resultierenden 
Betriebskostenzuschüsse, als auch PlusKitas und die 
Mehraufwendungen im Bereich der Tagespflege.  Aufgrund 
der Platzzahlsteigerung  kommt es zu weiteren 
Mehraufwendungen im Bereich der 
Betriebskostenzuschüsse in Höhe von  3,4 Mio. €. Dem 
gegenüber stehen verschiedene Minderaufwendungen, wie 
u.a. bei den Familienzentren (1 Mio. €) sowie bei der
Tagespflegefortbildung (2,5 Mio. €)
0606 - Hilfe für junge 
Menschen und ihre Familien
218.738.100 219.612.966 162.105.496 213.569.700 5.168.400 Die Abweichung ergibt sich im Wesentlichen dadurch, dass 
im Rahmen der Coronakrise die Strategie gefahren wird, 
mehr ambulante als stationäre Hilfeleistungen anzubieten. 
Daraus resultiert einerseits für die ambulanten Hilfen ein 
Mehraufwand von rd. 9,4 Mio. € und andererseits im Bereich 
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
13

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 15 - Transferaufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
51 - Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
der stationären Hilfen ein Wenigeraufwand von rd. 15,2 Mio. 
€. Aufgrund des Distanzierungsgebotes können zudem nicht 
alle ambulant vorgehaltenen Hilfen wie z.B. die 
Schulbegleitungen erbracht werden. Diese können aber 
gleichwohl zu 75% von den Trägern nach den 
Bestimmungen des Sozialdienstleisterentsendungsgesetz 
(SodEG) abgerechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist 
jedoch noch nicht prognostizierbar, in welchem Umfang von 
Seiten der Träger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht 
wird.
66 - Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung
1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV
17.655.532 33.470.141 29.489.802 33.494.664 -15.839.132 Unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 26.03.2020 
(Session 0354/2020) und aufgrund der Notwendigkeit, alle 
erhaltenen Zuwendungen in 2020 noch zügig auszuzahlen 
(Erlass des Ministerium für Verkehr NRW vom 19.03.2020), 
entsteht für die konsumtive Förderung des ÖPNV nach § 11 
Abs. 2 ÖPNVG entgegen der ursprünglichen Planung ein 
Mehrbedarf in Höhe von 15,8 Mio. €. Dieser ist konkret 
vorgesehen für die Abwicklung des Stadtbahnverkehrs 
(KVB) im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages. 
Der Bedarf kann zum einen durch die diesjährigen 
Landeszuweisungen im Rahmen der ÖPNV-Pauschale und 
zum anderen durch eine Verwendung von noch nicht 
verwendeten ÖPNV-Mitteln (erhaltene Anzahlungen) jeweils 
im Rahmen der unechten Deckung bereitgestellt werden.
Teilplanzeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1101 - Ver- und Entsorgung 0 0 0 3.000.000 -3.000.000 Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln kommt es aufgrund 
eines eingegangenen Vergleichs in einem Gerichtsverfahren 
über Nachsortierungsgebühren zu einer Verlustabdeckung.
1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
12.570.000 12.570.000 2.472.545 56.277.309 -43.707.309 Mittel für das Konjunkturförderprogramm wurden in der 
Teilplanzeile 15 veranschlagt, sind jedoch aufgrund einer 
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
14

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei geänderten finanztechnischen Zuordnung in der 
Teilplanzeile 16 abzubilden. Dadurch ergibt sich hier eine 
Verschlechterung von ca. 43,6 Mio. €.
40 - Amt für 
Schulentwicklung
0301 - Schulträgeraufgaben 195.614.906 195.625.906 118.051.519 189.224.357 6.390.549 Die Verbesserung ist hauptsächlich im Bereich der Mieten 
zu verzeichnen. Hier beruht die Prognose auf einer aktuellen 
Hochrechnung unter Berücksichtigung aller bekannten 
Faktoren (durchgehend geführte Mietprognose und 
Einbeziehung von Nebenkostenabrechnungen aus 
Vorjahren). Anstelle der nicht erfolgten 
Ermächtigungsübertragungen werden die 
Wenigeraufwendungen zur Finanzierung von 
Verschlechterungen herangezogen.
50 - Amt für Soziales und 
Senioren
0502 - Kommunale 
Leistungen nach dem SGB II
387.718.317 387.718.317 257.226.275 392.718.317 -5.000.000 Als Folge der Beschränkungen zur Eindämmung der 
Corona-Pandemie gerieten viele Haushalte in wirtschaftliche 
Schwierigkeiten und beantragten Unterstützungsleistungen 
nach dem SGB II. Die monatlichen Kosten der Unterkunft 
stiegen von Februar bis Juli um fast 17 % an. Im August 
gingen die Ausgaben jedoch deutlich zurück und die 
Monatsvorauszahlung für September signalisiert einen 
weiteren spürbaren Rückgang der Kosten. Die auf einer 
Einschätzung des Jobcenters beruhenden bisherigen 
Prognosen sind daher zu revidieren. Falls die 
Aufwendungen auf dem derzeitigen Niveau verbleiben, 
ergäbe sich gegenüber der Planung nur noch eine 
Verschlechterung um ca. 5,0 Mio. €. Vor der 
pandemiebedingten Zunahme der Leistungsfälle lagen die 
Fallzahlen und die monatlichen Ausgaben allerdings 
konstant unter dem Ansatz aus der Haushaltsplanung. Bei 
konservativer Schätzung wären für 2020 
Wenigeraufwendungen von rund 12,0 Mio. € zu erwarten 
gewesen. Somit beträgt der Corona-Effekt rund 17,0 Mio. €.
56 - Amt für 
Wohnungswesen
1004 - Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum
35.094.680 35.094.680 22.634.690 31.937.513 3.157.167 Gegenüber den Planungsannahmen (8.500 Personen) 
entwickeln sich die Flüchtlingszahlen in 2020 rückläufig (rd. 
1.500 Personen weniger). Infolgedessen werden 
Anmietungen, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 
vorgesehen waren, nicht realisiert. Zudem können durch die 
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
15

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
Fertigstellung und den Ankauf stadteigener Gebäude 
kostenintensive Unterbringungseinrichtungen aufgeben 
werden. Ferner sind unvorhergesehene Kündigungen von 
Eigentümern der Grundstücke und/oder Einrichtungen sowie 
die Schließung der Containeranlagen Gründe für einen 
reduzierten Mietaufwand.  
Diesen Minderaufwendungen stehen Mehraufwendungen 
aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften, 
Gewährverträgen usw. entgegen. Die Reduzierung der 
untergebrachten Personen in den Hotels verläuft 
schleppend. Die Standorte Erbacher Weg 7 und Dürener 
Str. 281 wurden aufgrund notwendiger 
Isolierungsmaßnahmen (Corona) zur Verfügung gestellt und 
konnten damit nicht wie geplant belegt werden. Ferner 
führen vertragliche Verpflichtungen gegenüber den Hotels 
zu einem weiterhin hohen Aufwand.
Teilplanzeile: 19 - Finanzerträge
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1101 - Ver- und Entsorgung -17.166.000 -17.166.000 -28.620.830 -28.620.829 11.454.829 Die Erträge aus den Gewinnanteilen der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR fallen höher aus als 
geplant. Ursächlich hierfür sind höhere Umsatzerlöse aus 
Abwassergebühren aufgrund von höheren bezogenen 
Mengen bzw. einer größeren versiegelten Fläche als 
geplant. Daneben trugen ein niedrigerer Materialaufwand  
und niedrigere Zinsaufwendungen insbesondere aufgrund 
niedrigerer Zinssätze als geplant zu der Steigerung bei. 
Zusätzlich konnte ein Teil des ausschüttungsgesperrten 
Unterschiedsbetrages aufgelöst und ausgeschüttet werden.
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
16

Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung
Anlage 2
Berichtszyklus          2020-08
Teilplanzeile: 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen
Amt
 Teilplan
 Plan HPL
 Fortg. Plan
 Ist
 Prognose
 Plan HPL - 
Prognose
Bemerkung
20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine 
Finanzwirtschaft
103.000.500 100.600.500 33.739.459 88.580.161 14.420.339 Geringere Zinsaufwendungen wegen sehr geringer 
Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen im Vorjahr und 
im laufenden Jahr sowie günstige Konditionen bei 
Zinssatzneuvereinbarungen führen voraussichtlich zu 
Wenigeraufwand von ca. 18,3 Mio. €. Es sind derzeit keine 
Anzeichen erkennbar, dass auf Grund der Corona-
Pandemie höhere Investitionen und damit ein höherer 
Bedarf an Investitionskrediten verbunden mit einem 
Nachtragshaushalt besteht. Bei Liquiditätskrediten ist auf 
Grund der Schadenersatzzahlungen für den Archiveinsturz 
ebenfalls nicht mit einem signifikant höheren Kreditbedarf 
als geplant zu rechnen.   
Auf Grund aktuell niedriger Zinssätze und günstiger 
Zinsprognosen wäre auch bei einem höheren Kreditbedarf 
der Planansatz für Zinsen aus Liquiditätskrediten trotz 
Corona ausreichend.  
Im Bereich der Verzinsung der Gewerbesteuer führt die 
Umsetzung des BFH Urteils vom 25. Juli 2019 (AZ: III R 
22/16) zu der Hinzurechnung von Aufwendungen für 
Reisevorleistungen zu unerwarteten Erstattungen für 
Vorjahre und damit zu Mehraufwendungen von 4 Mio. €.
Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)         
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
17

Mitteilung Ausschuss

20391 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/1 
 
Vorlagen-Nummer 8.10.2020 
 2914/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 07.12.2020 
 
Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung 
sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 2020 
Der Bericht enthält eine Prognose zum voraussichtlichen Gesamtergebnis 2020 zum Buchungsstand 
31.08.2020 (Anlage 1), Erläuterungen zu den Prognosewerten ab 2,5 Mio. Euro Abweichung zwi-
schen Prognose und beschlossenem Haushaltsplanwert (Anlage 2) und die Entwicklung investiver 
Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung (Anlagen 3 und 4).  
 
Ergebnisse 
 
Die aktuellen Prognosen sind insbesondere auf der Ertragsseite, aber auch auf der Aufwandsseite 
von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise geprägt. Es wurde keine zentrale Vorgehens-
weise zu den zu treffenden Annahmen bei der Prognoseerstellung vorgegeben, da sich die kontakt-
beschränkenden Maßnahmen ganz unterschiedlich auf die Dienststellen auswirken (Dauer von 
Schließungen, eingeschränkte Wiederaufnahme des Betriebes etc.). Die von den Dienststellen ge-
troffenen Annahmen sind in den Erläuterungen der Abweichungen > 2,5 Mio. Euro (Anlage 2) aufge-
führt. 
 
Auf Basis dieser Prognose ergäbe sich zum Jahresabschluss 2020 ein Fehlbetrag von rd. 
315,3 Mio. Euro, was gegenüber dem eingeplanten Defizit von 51,3 Mio. Euro eine Ergebnis-
verschlechterung von rd. 264,0 Mio. Euro bedeuten würde. 
 
Das Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket des Koalitionsausschusses konnte in der jetzt 
vorgelegten Prognose (Stichtag 31.08.2020) allerdings nur zum Teil Berücksichtigung finden. 
Die für die wesentlichen Entlastungen der Kommunen (Gewerbesteuererstattung und Erhöhung der 
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft) erforderliche Grundgesetzänderung sowie ein flan-
kierendes Begleitgesetz wurden zwischenzeitlich von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das 
Gesetzgebungsverfahren steht damit kurz vor dem Abschluss. Die Erhöhung der Bundesbeteiligung 
an den Kosten der Unterkunft konnte daher in der Prognose berücksichtigt werden. Die Höhe der 
Gewerbesteuererstattung hängt dagegen maßgeblich von dem noch nicht beschlossenen Gewerbe-
steuerausgleichsgesetz NRW ab, welches die konkrete Verteilung der Erstattung auf Landesebene 
regelt. Ein Erstattungsbetrag für die Stadt Köln steht daher aktuell noch nicht fest. Da die negative 
Entwicklung in Höhe von 288,5 Mio. Euro durch prognostizierte Rückgänge bei den ordentlichen Er-
trägen geprägt ist und hierbei Mindererträge bei der Gewerbesteuer eine wesentliche Rolle spielen, 
ist bei einer Kompensation eine deutliche Entlastung und im Ergebnis eine Verbesserung des prog-
nostizierten Jahresergebnisses zu erwarten.

2 
 
Zusammenfassung Plan Haushalt Ist
(31.08.2020)
Prognose Plan Haushalt-
Prognose
Summe ordentliche Erträge -4.924.425.363 -3.534.424.539 -4.635.946.642 -288.478.722
Summe ordentliche Aufwendungen 4.955.885.736 3.141.800.934 4.957.246.241 -1.360.505
Ordentliches Ergebnis 31.460.373 -392.623.605 321.299.600 -289.839.226
19 - Finanzerträge -84.026.570 -96.855.476 -95.470.754 11.444.184
20 - Zinsen und sonst. Finanzaufw. 103.877.300 33.831.306 89.518.211 14.359.089
Finanzergebnis 19.850.730 -63.024.169 -5.952.543 25.803.273
Jahresergebnis 51.311.104 -455.647.774 315.347.057 -264.035.953
 
Erträge werden immer mit negativem Vorzeichen dargestellt, bei a llen dargestellten Plan -Prognose-Abweichungen bedeuten 
negative Werte Verschlechterungen und positive Werte Verbesserungen.  
 
Diese Prognose des Jahresergebnisses ist von einer Vielzahl von gegenläufigen Effekten geprägt. 
Die wesentlichen Entwicklungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
 
ordentliche Erträge Plan Haushalt Ist
(31.08.2020)
Prognose Plan Haushalt-
Prognose
01 - Steuern und ähnliche Abgaben -2.536.424.000 -1.899.337.812 -2.199.802.060 -336.621.940
02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.121.877.169 -969.473.432 -1.165.588.074 43.710.905
03 - sonstige Transfererträge -78.604.413 -131.098.040 -81.317.023 2.712.610
04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -342.178.985 -155.551.870 -298.242.004 -43.936.981
05 - privatrechtl. Leistungsentgelte -89.211.082 -59.396.641 -79.209.795 -10.001.287
06 - Kostenerstattungen und Umlagen -546.886.681 -211.649.462 -605.537.740 58.651.059
07 - sonstige ordentliche Erträge -206.830.033 -107.917.284 -204.836.945 -1.993.088
08 - aktivierte Eigenleistungen -1.013.000 0 -13.000 -1.000.000
09 - Bestandsveränderungen -1.400.000 0 -1.400.000 0
Summe ordentliche Erträge -4.924.425.363 -3.534.424.539 -4.635.946.642 -288.478.722
 
 
Die Verschlechterung in der Teilplanzeile 01 zeigt insbesondere die voraussichtlichen Auswirkungen 
der Corona-Krise auf das Steueraufkommen der Stadt Köln. Bei der Gewerbesteuer werden Weni-
gererträge von rd. 262,1 Mio. Euro erwartet. Die Wenigererträge beim Gemeindeanteil an der Ein-
kommensteuer und der Umsatzsteuer werden mit 80,5 Mio. Euro bzw. 7,2 Mio. Euro prognostiziert. 
Die Prognosen basieren auf den Ergebnissen der September-Steuerschätzung 2020 sowie der aktu-
ellen Gewerbesteuerentwicklung. Demgegenüber ergeben sich Mehrerträge aus der Verteilung der 
Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben (13,0 Mio. Euro), der Aufarbeitung von Rückständen im 
Bereich der Kulturförderabgabe (2,5 Mio. Euro) sowie aus den Kompensationszahlungen Familienle-
istungsausgleich (1,3 Mio. Euro). 
 
Wesentliche Mehrerträge in der Teilplanzeile 02 resultieren u.a. aus Mehrerträgen im Bereich der 
Kindertagesbetreuung von 21,5 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um eine Erhöhung der Kindspau-
schale im Rahmen der Kinderbildungsgesetz (KiBiz)-Novelle (8,5 Mio. Euro, vgl. Teilplanzeile 15), 
Erstattungen des Landes NRW für den Ertragsausfall bei den Elternbeiträgen im Zusammenhang mit 
der Corona-Krise (7,6 Mio. Euro, vgl. Teilplanzeile 04), Mehrerträge im Bereich der Kindspauschalen 
aufgrund von Platzzahlsteigerungen (3,3 Mio. Euro) sowie zusätzliche Erstattungsleistungen aus Um-
landgemeinden (2,0 Mio. Euro). Weitere Mehrerträge resultieren aus der Umwandlung der Landes-
zuweisung für die ÖPNV-Förderung von investiv zu konsumtiv (8,8 Mio. Euro) sowie aus Mehrerträ-
gen durch die Bereitstellung nicht verwendeter ÖPNV-Mittel aus 2019 für Förderbedarfe bei der KVB 
AG (7,0 Mio. Euro). Entsprechende Mehraufwendungen werden in Teilplanzeile 15 abgebildet. Höhe-
re Schlüsselzuweisungen sowie ein höherer Ertrag nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz füh-
ren zu Mehrerträgen von 7,6 Mio. Euro. Wenigererträge entstehen dagegen aufgrund einer Verschie-
bung des Breitbandausbaus in das Folgejahr, da die geplanten Förderungen nicht abgerufen werden 
können (8,7 Mio. Euro).  
 
Die Verschlechterung in der Teilplanzeile 04 ergibt sich u.a. aus geringeren Erträgen im Bereich der 
Kindertagesbetreuung von 16,8 Mio. Euro. Beiträge von 17,9 Mio. Euro werden den Eltern aufgrund 
coronabedingter Schließungen erstattet. Da die Erträge aus Elternbeiträgen vor der Corona-

3 
 
Pandemie besser als der Planwert prognostiziert wurden, liegt die Verschlechterung nur bei 16,8 Mio. 
Euro und wird zum Teil durch eine Landeserstattung ausgeglichen (vgl. Teilplanzeile 02). Weitere 
Wenigererträge von 7,1 Mio. Euro werden im Bereich der Unterbringung Geflüchteter prognostiziert, 
insbesondere da aufgrund rückläufiger Flüchtlingszahlen mit geringeren Benutzungsgebühren zu 
rechnen ist. Aus den Erstattungen von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule ergeben sich 
Wenigererträge von 6,8 Mio. Euro, die zur Hälfte vom Land erstattet werden (vgl. Teilplanzeile 02). 
 
Wesentliche Mehrerträge in der Teilplanzeile 06 resultieren aus höheren Erstattungen der Kosten der 
Unterkunft (KdU). Die Bundesbeteiligung an den KdU wird zur Stärkung der Kommunalfinanzen durch 
eine Erhöhung des Sockelbetrags nach § 46 Abs. 6 SGB II um 25 Prozentpunkte dauerhaft aufge-
stockt. Im Haushaltsjahr 2020 verbessern sich die Erträge der Stadt Köln auf Basis der gegenüber 
dem Plan geringfügig höheren Aufwendungen bei den KdU (vgl. Teilplanzeile 16) dadurch um 95,6 
Mio. Euro. Verschiedene Gesetzesänderungen und Anpassungen von Verteilungsschlüsseln nach 
Haushaltsplanaufstellung haben vor der Corona-Pandemie zu einer Verschlechterung der Erträge aus 
der KdU-Erstattung geführt, so dass im Saldo Mehrerträge von 71,8 Mio. Euro verbleiben.  
Dagegen werden durch die deutlich rückläufige Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz (AsylbLG) Wenigererträge von 10,9 Mio. Euro prognostiziert. Die erwarteten 
Erträge aus der Kostenbeteiligung des Landes an den (entsprechend geringeren) Aufwendungen 
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz reduzieren sich um 10,7 Mio. Euro.  
 
Personalaufwendungen Plan Haushalt Ist
(31.08.2020)
Prognose Plan Haushalt-
Prognose
11 - Personalaufwendungen 1.177.353.567 680.140.739 1.161.941.553 15.412.014
12 - Versorgungsaufwendungen 59.091.900 72.757.996 59.091.900 0
 
 
Bei den Personalaufwendungen wird gegenüber der Planung von Dezernat I eine Unterschreitung 
von 15,4 Mio. Euro prognostiziert. In der Prognose sind coronabedingte Mehraufwendungen beim 
Gesundheitsamt und für die Durchführung der Kommunalwahl von 5,0 Mio. Euro berücksichtigt. Die 
voraussichtlichen Auswirkungen von organisatorischen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen 
sowie weiterer Einflussfaktoren auf den Personalaufwand 2020 werden aller Voraussicht nach zum 
Ende des Jahres dennoch zu einer Unterschreitung des Planwertes führen.  
 
ord. Aufwendungen ohne
Personal
Plan Haushalt Ist
(31.08.2020)
Prognose Plan Haushalt-
Prognose
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. 638.250.286 357.988.309 649.769.898 -11.519.612
14 - Bilanzielle Abschreibungen 198.213.136 112.099.227 196.525.207 1.687.929
15 - Transferaufwendungen 1.956.823.150 1.332.859.394 1.930.192.515 26.630.635
16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 926.153.697 585.955.269 959.725.168 -33.571.471
Summe ord. Aufw. ohne Personal 3.719.440.269 2.388.902.199 3.736.212.788 -16.772.519
 
 
Hinter den gegenüber dem beschlossenen Plan insgesamt höher prognostizierten Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen steht eine Vielzahl von gegenläufigen Entwicklungen in verschiedenen 
Bereichen. Mehraufwendungen von 9,0 Mio. Euro sind auf gesamtstädtische Beschaffungen der Be-
rufsfeuerwehr für persönliche Schutzausrüstung, Desinfektions- und weiteres Hygienematerial zu-
rückzuführen. Weitere Mehraufwendungen ergeben sich aufgrund diverser Baumaßnahmen sowie 
Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten (rd. 12,7 Mio. Euro). Verbesserungen werden dagegen durch 
Wenigeraufwendungen aufgrund der Verschiebung des geplanten Breitbandausbaus nach 2021 (9,7 
Mio. Euro), Verzögerungen bei Projekten im Brücken- und Stadtbahnbau (8,3 Mio. Euro) sowie nicht 
umgesetzte geförderte Projekte im Bereich der Stadtentwicklung (5,2 Mio. Euro) erwartet. Viele weite-
re, für sich genommen nicht wesentliche Entwicklungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen führen kumuliert zu weiteren Mehraufwendungen von rd. 13,0 Mio. Euro. 
 
Die Abweichungen in der Teilplanzeile 15 resultieren ebenfalls aus verschiedenen gegenläufigen 
Entwicklungen. Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft wurden Mittel von 43,6 Mio. Euro für das 
Konjunkturförderprogramm als Transferaufwand geplant, die aufgrund von einer geänderten finanz-
technischen Zuordnung im Ist in der Teilplanzeile 16 zu buchen sind. Die Verbesserung in der Teil-
planzeile 15 ist diesbezüglich haushaltsneutral. Weitere Verbesserungen aus dem Bereich der allge-

4 
 
meinen Finanzwirtschaft ergeben sich aus Wenigeraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage 
(19,3 Mio. Euro) sowie bei der Landschaftsverbandsumlage (13,9 Mio. Euro). Im Bereich der Jugend-
hilfe werden aufgrund der Corona-Krise mehr ambulante als stationäre Hilfen angeboten, wodurch im 
Ergebnis Wenigeraufwendungen von 5,2 Mio. Euro erwartet werden. Weitere Wenigeraufwendungen 
werden für die weiteren sozialen Pflichtleistungen prognostiziert (4,2 Mio. Euro), dabei stehen Weni-
geraufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Mehraufwendungen für Aufwendungen nach 
dem AsylbLG gegenüber. Weitere Verschlechterungen entstehen u.a. im Bereich der Kindertagesbe-
treuung und sind im Wesentlichen durch die Auswirkungen der KiBiz-Novelle begründet (27,7 Mio. 
Euro), die nur zum Teil durch Erstattungen des Landes NRW gedeckt werden können (vgl. Teilplan-
zeile 02). Im Übrigen entstehen Mehraufwendungen für die Abwicklung des Stadtbahnverkehrs im 
Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (15,8 Mio. Euro), die durch entsprechende Förde-
rung, vgl. ebenfalls Teilplanzeile 02, gedeckt sind. Bei den Leistungen nach dem SGB XII wird mit 
höheren Transferaufwendungen von 10,4 Mio. Euro gerechnet. Diese resultieren u.a. aus Aufwen-
dungen für vom LVR delegierte Leistungen (5,4 Mio. Euro), die jedoch erstattet werden (vgl. Teilplan-
zeile 06) sowie aus der Kooperationsvereinbarung mit der Diakonie Michaelshoven zur Errichtung von 
coronabedingt erforderlichen, ergänzenden Ausweichpflegekapazitäten (3,5 Mio. Euro).  
 
Die Mehraufwendungen in der Teilplanzeile 16 ergeben sich u.a. aus der haushaltsneutralen Ver-
schiebung der Mittel für das Konjunkturförderprogramm im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft 
(43,6 Mio. Euro), vgl. Teilplanzeile 15. Eine echte Verschlechterung von 5,0 Mio. Euro wird für Unter-
stützungsleistungen nach dem SGB II (KdU) prognostiziert. Auf Basis von vor der Corona-Pandemie 
hochgerechneten Ist-Buchungen wäre mit einem Wenigeraufwand von 12,0 Mio. Euro gerechnet wor-
den. Die coronabedingten prognostizierten Mehraufwendungen im Bereich des SBG II liegen somit 
bei 17,0 Mio. Euro und können durch die höhere Bundeserstattung (vgl. Teilplanzeile 06) gedeckt 
werden. Gegenläufig wirken sich Verbesserungen bei den Schulraummieten (6,4 Mio. Euro) sowie in 
Höhe von 3,2 Mio. Euro bei der Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, insbesondere 
aufgrund von gegenüber der Planung rückläufigen Zahlen geflüchteter Menschen, aus. Weitere, für 
sich genommen geringfügige Wenigeraufwendungen, führen insgesamt zu Verbesserungen in der 
Teilplanzeile 16 von 8,4 Mio. Euro. 
 
Finanzergebnis Plan Haushalt Ist
(31.08.2020)
Prognose Plan Haushalt-
Prognose
19 - Finanzerträge -84.026.570 -96.855.476 -95.470.754 11.444.184
20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 103.877.300 33.831.306 89.518.211 14.359.089
Finanzergebnis 19.850.730 -63.024.169 -5.952.543 25.803.273
 
 
Höhere Erträge aus den Gewinnanteilen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR von 11,5 Mio. 
Euro führen zu den gegenüber dem Plan besser prognostizierten Finanzerträgen. 
 
Die Wenigeraufwendungen bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen resultieren in erster 
Linie aus dem niedrigeren Zinsniveau und geringeren Kreditaufnahmen für Investitionen. Ein 
coronabedingt höherer Kreditbedarf bei den Liquiditätskrediten würde aufgrund der günstigen Konditi-
onen nicht zu einer Überschreitung des Planwertes führen. Bei der Gewerbesteuerverzinsung wird 
durch die Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes mit einem Mehraufwand von rd. 4,0 Mio. 
Euro gerechnet. 
 
Die detaillierten Erläuterungen zu allen Abweichungen > 2,5 Mio. Euro je Teilplan und Teilplanzeile 
sind der Anlage 2 zu entnehmen. 
 
Entwicklung der investiven Finanzrechnung 
 
In den Anlagen 3 (Dezernatssummen) und 4 (Abweichungen > 2,5 Mio. Euro) wird die Entwicklung 
der Investitionstätigkeit dargestellt. 
 
Zusammengefasst zeichnet sich auf Basis der Prognosen gegenüber dem beschlossenen Plan (Plan-
Prognose) eine Verbesserung der investiven Finanzrechnung um rd. 123,0 Mio. Euro ab. Entspre-
chend den Prognosen werden die investiven Einzahlungen um 37,9 Mio. Euro über dem ursprünglich 
geplanten Betrag liegen. Auf der Auszahlungsseite werden 85,1 Mio. Euro investive Wenigerauszah-

5 
 
lungen erwartet. 
 
Zusammenfassung investiv Plan Haushalt Fortg. Plan Ist 
(31.08.2020)
Prognose Plan Haushalt-
Prognose
Summe investive Einzahlungen -140.062.349 -140.161.266 -122.278.499 -177.955.316 37.892.967
Summe investive Auszahlungen 524.716.041 727.419.920 128.510.804 439.610.346 85.105.696
Saldo 384.653.692 587.258.654 6.232.305 261.655.029 122.998.663
 
 
In 2019 konnte ein Teil der investiven Maßnahmen aufgrund von Verzögerungen nicht durchgeführt 
werden. Diese Mittel wurden im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen von 2019 nach 2020 
übertragen, was in der Differenz zwischen dem beschlossenen und dem fortgeschriebenen Plan bei 
den investiven Auszahlungen (202,7 Mio. Euro) deutlich wird. Im Vergleich des fortgeschriebenen 
Planwertes mit der Prognose ergibt sich entsprechend auf Auszahlungsseite eine gesamtstädtische 
Verbesserung in Höhe von rd. 287,8 Mio. Euro. Diese Verbesserung zeigt, dass die übertragenen 
Mittel im Haushaltsjahr 2020 grundsätzlich nicht benötigt werden und bezogen auf die bisherige Re-
duzierung der Überplanungen im investiven Bereich weiterhin erhebliches Optimierungspotenzial be-
steht. 
 
Entwicklung der Prognose in 2020 
 
Gegenüber der Prognose zum Buchungsstand 31.07.2020, die gegenüber dem ersten Be-
richtswesen eine Aktualisierung der wesentlichen Abweichung umfasste, fällt das prognosti-
zierte Jahresergebnis um 160,7 Mio. Euro weniger schlecht aus. Dazu führt neben der Berück-
sichtigung der höheren Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (95,5 Mio. Euro) insbeson-
dere die etwas optimistischere Prognose der Steuerentwicklung auf Basis der September-
Steuerschätzung (71,8 Mio. Euro). 
 
Bewertung aus Sicht der Kämmerei 
 
Im Wesentlichen auf der Ertragsseite, aber auch auf der Aufwandsseite spürt die Stadt Köln die fi-
nanziellen Auswirkungen der Corona-Krise in gravierendem Maße. Ob die in Summe prognostizierte 
massive Verschlechterung gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan von 264,0 Mio. Euro tat-
sächlich eintritt, hängt insbesondere von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der 
konkreten Ausgestaltung der Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land ab. Insbesondere die 
Verteilung der Gewerbesteuererstattung nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW wird sich 
wesentlich auf das Jahresergebnis auswirken.  
 
Zum Umgang mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Landtag NRW am 
17.09.2020 das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in 
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur An-
passung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (NKF-CIG) beschlossen. Darin ist vorgesehen, die 
durch die Corona-Pandemie entstandenen und entstehenden Mindererträge bzw. Mehraufwendungen 
haushaltsrechtlich zu isolieren und ab 2025 ratierlich über maximal 50 Jahre zu verteilen. Des Weite-
ren ist ein Verzicht auf die Notwendigkeit des Erlasses von Nachtragssatzungen für das Haushalts-
jahr 2020 vorgesehen, der mit einer quartalsweisen Berichtspflicht über die finanzielle Lage an den 
Rat einhergeht. Regulär wäre andernfalls mit der prognostizierten Ergebnisabweichung, die eine Ver-
schlechterung des Jahresergebnisses um mehr als 3 % der Gesamtaufwendungen darstellt, die Ver-
pflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung gem. § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO i.V.m. § 8 Abs. 4 der Haus-
haltssatzung der Stadt Köln verbunden. Der Berichtspflicht an den Rat ist die Verwaltung zuletzt mit 
der haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates am 10.09.2020 nachgekommen. Für die Ratssit-
zung am 10.12.2020 ist eine weitere haushaltsrechtliche Unterrichtung geplant. 
 
Ausblick auf 2021ff. 
 
Das Berichtswesen bezieht sich auf das laufende Haushaltsjahr 2020. Für 2021ff. sind derzeit noch 
keine auf gesamtstädtischen Zahlen beruhenden Prognosen möglich. Das Gewerbesteueraufkom-
men 2021 wird laut der September-Steuerschätzung deutlich schlechter ausfallen als noch im 
Mai angenommen. Ursprünglich war von einer schnelleren Erholung der Wirtschaft und damit einem

6 
 
höheren Steueraufkommen ausgegangen worden. Eine Erstattung seitens Bund oder Land für 2021 
ist bislang nicht vorgesehen. 
Weitere finanzielle Auswirkungen der Pandemie wie mögliche erhöhte Verlustausgleichszahlungen 
oder verminderte Gewinnausschüttungen bei den Beteiligungen werden sich ebenfalls ab 2021 im 
Kernhaushalt zeigen. Die Verwaltung wird hierüber auch weiterhin engmaschig berichten. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 4

19523 Zeichen

Anlage  4
Berichtszyklus: 2020-08
Berichtsstand: 31.08.2020
Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanz-position
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % 
vom Plan
Prognose Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Dezernat-I 34 - Bürger-
dienste
0211 - Wahlen Beschaffung 
beweglichen 
Anlage-
vermögens
Ausz.  f.  Erwerb 
von 
Vermögensgeg 
(außer GWG)
Auszahlung 2.880.000 2.880.000 31.036 1,08% 180.000 2.700.000 Die Beschaffung der elektronischen Wahlkoffer und 
die Implementierung einer Anwendungssoftware 
werden dieses Jahr nicht umgesetzt.
15:49:28 25.09.2020 (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
4,91% 337.901 6.538.099 Durch die maßgebliche Einbindung von 37 in die 
Einsatzlage zur Bewältigung der Corona-Krise in 
Köln war und ist die Fachgruppe, die für die 
Beschaffung der Fahrzeuge und der Technik 
zuständig ist, nach wie vor unterschiedlich intensiv 
in die Einsatzlage eingebunden. Durch die 
personelle Einbindung während der Hauptphase im 
2. Quartal 2020 haben sich alle Beschaffungen
verschoben. Bereits beschafft wurden 5
Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF), ein Logistik-
LKW (GW-L) und ein Motorrad für den
Fernmeldedienst (KRAD) mit einem
Gesamtvolumen von rd. 0,3 Mio. €. Beauftragt
wurde bzw. wird die Beschaffung von 3
Tanklöschfahrzeugen (TLF), 17
Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF), 1 Rüstwagen 
(RW), 1 Wechselladerfahrzeug (WLF) und 1
Fahrschulzug mit einem Gesamtvolumen von rd.
10,1 Mio. €. Aufgrund der Lieferzeiten und des
jeweils vereinbarten Projektverlaufs ist jedoch in
2020 nicht mehr mit einem Mittelabfluss zu rechnen.
Die Auszahlungen werden sich voraussichtlich nach
2021 (5,3 Mio. 
€) und 2022 (4,8 Mio. €) verschieben.
Derzeit wird außerdem die Ausschreibung für 5
Drehleitern (DL) mit einem geplanten
Kostenvolumen von 3,1 Mio. € vorbereitet. Hierfür
ist jedoch erst in 2021 mit einer Auftragsvergabe zu
rechnen. Auslieferung und Mittelabfluss werden
voraussichtlich erst in 2022 erfolgen.
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Spalte „Plan HPL - Prognose“:
Dezernat-I 37 - 
Berufsfeuer-
wehr, Amt für 
Feuerschutz, 
Rettungsdien
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungs-
schutz, 
Rettungsdienst
Kraftfahrzeuge Ausz.  f.  Erwerb 
von 
Vermögensgeg 
(außer GWG)
Auszahlung 6.876.000 7.659.626 337.901
1

Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanz-position
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % 
vom Plan
Prognose Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Dezernat-II 20 - Kämmerei 1601 - 
Allgemeine 
Finanz-
wirtschaft
Darlehensrückflü
sse (Wobau)
Rückflüsse von 
Ausleihung an 
verbU/ Bet./
Sonderverm
Einzahlung -1.230.000 -1.230.000 -25.069.193 2.038,15% -25.325.486 24.095.486 Eine größere Zahl Ausleihungen wurden vom 
Schuldner, insbesondere der GAG Immobilien AG, 
vorzeitig zurückgezahlt. Sondertilgungen sind nicht 
planbar.
15:49:28 25.09.2020 (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
2.641.011 0 0,00% 0 3.302.000 Durch die maßgebliche Einbindung von 37 in die 
Einsatzlage zur Bewältigung der Corona-Krise in 
Köln war und ist die Fachgruppe, die für die 
Beschaffung der Fahrzeuge und der Technik 
zuständig ist, nach wie vor unterschiedlich intensiv 
in die Einsatzlage eingebunden. Durch die 
personelle Einbindung während der Hauptphase im 
2. Quartal 2020 haben sich alle Beschaffungen
verschoben. Die Beschaffung von insgesamt 7
Spezial-Rettungswagen für die Durchführung von
Inkubator-, Intensiv-, Infektions- und
Schwergewichtigentransporten mit einem
Gesamtkostenvolumen von rd. 1,8 Mio. € soll zwar
noch in 2020 eingeleitet werden. Die Zahlungen
werden jedoch voraussichtlich erst in 2021 erfolgen.
124,71% 4.957.555 -3.240.075 Die Prognose fällt höher als der Planwert aus.
Hierfür wurden entsprechend Ermächtigungen aus 
2019 nach 2020 übertragen. Die Maßnahme ist 
weitestgehend abgeschlossen. Die 
Schlussrechnung steht jedoch noch aus. Daher ist 
mit einem vollständigen Mittelabfluss (inklusive 
Ermächtigungsübertragungen) in 2020 zu rechnen.
Dezernat-I 37 - 
Berufsfeuer-
wehr, Amt für 
Feuerschutz, 
Rettungsdien
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungs-
schutz, 
Rettungsdienst
Kraftfahrzeuge Ausz.  f.  Erwerb 
von Vermögens-
geg (außer 
GWG)
Auszahlung 3.302.000
Dezernat-I 37 - Berufs-
feuerwehr, Amt 
für Feuer-
schutz, 
Rettungsdien
0212 - Brand- u. 
Bevölkerungs-
schutz, 
Rettungsdienst
Neubau FW 10 Auszahlungen 
für Hochbau-
maßnahmen
Auszahlung 1.717.480 4.957.555 2.141.939
Dezernat-II 20 - Kämmerei 0416 - Kultur-
förderung
AG 
Zoologischer 
Garten Köln
Auszahlungen 
für den Erwerb 
von Finanz-
anlagen
Auszahlung 0 13.250.000 1.500.000 13.250.000 -13.250.000 Die Mittel dienen zur Finanzierung des 
Südamerikaprojektes, bestehend aus der Sanierung 
des Südamerikahauses, dem Umbau der 
Jaguaranlage und dem Umbau der Direktorenvilla. 
Der Finanzierungsbedarf für das Projekt beträgt 19 
Mio. €. Davon wurden bereits ca. 5,8 Mio. € 
verwendet. Aufgrund von  Bauverzögerungen 
wurden die Mittel in 2019 nicht abgerufen und daher 
nach 2020 übertragen. Es besteht weiterhin der 
Bedarf an den gesamten Mitteln. Der Abruf erfolgt 
nach Baufortschritt. Vor dem Hintergrund der 
aktuellen Corona-Krise und damit verbundenen 
Bauverzögerungen kann der Mittelabruf jedoch noch 
nicht genau vorhergesagt werden.
Spalte „Plan HPL - Prognose“:
2
Anlage  4
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus: 2020-08

Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanz-position
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % 
vom Plan
Prognose Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
15:49:28 25.09.2020 (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Spalte „Plan HPL - Prognose“:
Dezernat-II 20 - Kämmerei 1601 - 
Allgemeine 
Finanz-
wirtschaft
Kapitalrücklage 
KVB f. N-S-
Stadtbahn
Auszahlungen 
für den Erwerb 
von 
Finanzanlagen
Auszahlung 15.968.000 15.968.000 0
Grundstücks-
geschäfte
Ausz für den 
Erwerb von 
Grundstücken/
Gebäuden
Auszahlung 60.000.000 80.000.000 5.740.099
0,00% 18.930.000 -2.962.000 In den Stadtbahnverträgen wurde vereinbart, dass
die Stadt Köln der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) 
AG den Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) für die 
langfristigen Darlehen im Rahmen des Projektes 
Nord-Süd-Stadtbahn ausgleicht. Nach Aussage der 
KVB werden für dieses Jahr Tilgungsleistungen i. H. 
v. ca. 18,9 Mio. € erwartet. Zum Zeitpunkt der
Haushaltsplananmeldungen 2020 war die
Tilgungsleistung in der Höhe nicht absehbar.
9,44% 8.000.000 2.600.000 Aufgrund der personellen Situation in der Abteilung 
Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen 
des Amtes für Verkehrsmanagement mit 
zahlreichen Stellenvakanzen und dem Erfordernis 
der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen kann ein 
Mittelabfluss in der geplanten Höhe nicht erfolgen. 
Darüber hinaus gibt es weiterhin Einschränkungen 
aufgrund der Corona-Pandemie, wodurch sich die 
Durchführung terminierter Maßnahmen verzögert. 
Beispielsweise müssen Kampfmittelsondierungen 
an Verdachtspunkten ausgesetzt werden. Aufgrund 
dessen stocken einige Maßnahmen. Die Baustellen 
werden zum Schutz der Mitarbeiter von einigen 
Firmen mit weniger Personal besetzt, so dass sich 
dort die Bauzeiten entsprechend erhöhen.
Darüber hinaus gibt es aktuell Schwierigkeiten bei 
der Terminierung von Tiefbaumaßnahmen, da die 
Anzahl der für das Amt für Verkehrsmanagement 
arbeitenden Tiefbaufirmen und deren Kapazitäten 
begrenzt sind.
9,57% 80.000.000 -20.000.000 Es werden noch zwei großvolumige 
Grundstücksgeschäfte realisiert werden können. 
Dem Prinzip der Vorsicht folgend, ist davon 
auszugehen, dass der Kaufpreis vollständig noch in 
2020 zu zahlen ist.
Dezernat-III 23 - Amt für 
Liegen-
schaften, 
Vermessung 
und Kataster
0108 - Zentrale 
Liegenschafts-
angelegen-
heiten
Grundstücks-
geschäfte
Einzahlungen 
aus Veräußerung 
Grundstücke/
Gebäuden
Einzahlung -35.000.000 -35.000.000 -46.887.111 133,96% -70.000.000 35.000.000 Diverse Projekte konnten früher abgeschlossen 
werden, als dies ursprünglich zu erwarten war. Dies 
betrifft z.B. die Veräußerung eines Grundstücks an 
die HGK für ca. 18 Mio. €.
Auch die zügige Vermarktung von 
Gewerbegrundstücken nach Neuaufstellung und 
personeller Verstärkung bei 230 wirkt sich positiv 
auf die Verkaufszahlen aus.
Dezernat-III 23 - Amt für 
Liegenschaften, 
Vermessung 
und Kataster
0108 - Zentrale 
Liegenschafts-
angelegen-
heiten
Dezernat-III 64 - Amt für 
Verkehrs-
management
1201 - Straßen, 
Wege, Plätze
Erneuerung von 
Lichtsignal-
anlagen
Auszahlungen 
für Tiefbau-
maßnahmen
Auszahlung 10.600.000 10.600.000 1.000.448
3
Anlage  4
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus: 2020-08

Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanz-position
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % 
vom Plan
Prognose Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
15:49:28 25.09.2020 (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Spalte „Plan HPL - Prognose“:
14.700.000
-8.703.474 -8.703.474 0
Dezernat-III 66 - Amt für 
Straßen und 
Verkehrs-
entwicklung
1201 - Straßen, 
Wege, Plätze
Bonner Str. 
(Nord-Süd-
Stadtbahn, 3. 
BA)
Auszahlungen 
für Tiefbau-
maßnahmen
Auszahlung 4.800.000 3.601.000 56.295
Generalinstand-
setzung von 
Straßen
aRAP pRAP - 
ÖPNV-Aufg. 
gem. 11 ÖPNVG 
NRW
Auszahlungen 
für Tiefbau-
maßnahmen
Auszahlung
Investitions-
zuweisungen 
vom Land
Einzahlung
Ert.Tunnel 
Grenzstr./
Stadtautob.55a-
RABT
Auszahlungen 
für Tiefbau-
maßnahmen
Auszahlung
Dezernat-III
Dezernat-III
Dezernat-III
66 - Amt für 
Straßen und 
Verkehrs-
entwicklung
66 - Amt für 
Straßen und 
Verkehrsentwic
klung
69 - Amt für 
Brücken und 
Stadtbahnbau
1202 - Brücken, 
Tunnel, 
Stadtbahn, 
ÖPNV
1202 - Brücken, 
Tunnel, 
Stadtbahn, 
ÖPNV
1201 - Straßen, 
Wege, Plätze
1,17% 100.000 4.700.000 Bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen 
durch das beauftragte Ingenieurbüro kam es zu 
Verzögerungen. Mit der Umsetzung der 
Baumaßnahme ist daher frühestens ab dem 1. 
Quartal 2021 zu rechnen.
14.700.000 2.696.529 18,34% 5.500.000 9.200.000 Aufgrund der personellen Situation in der Abteilung 
Straßenbau des Amtes für Straßen und 
Verkehrsentwicklung mit zahlreichen 
Stellenvakanzen und dem Erfordernis der 
Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen sowie durch 
Verzögerungen, da Nachtragsverhandlungen und 
vorlaufende Arbeiten von Versorgungsträgern noch 
nicht abgeschlossen sind, kann ein höherer 
Mittelabfluss in 2020 voraussichtlich nicht realisiert 
werden.
0,00% 0 -8.703.474 Die für die Förderung der Grunderneuerung von
Hochflurbahnen und der Ersatzbeschaffung von 
Niederflurfahrzeugen vorgesehenen Mittel können 
durch die KVB -aufgrund von Verzögerungen bei der 
Abarbeitung der Aufträge- derzeit nicht in der 
geplanten Höhe abgerufen werden. Damit die 
Fördergelder nicht an das Land zurückgezahlt 
werden müssen, hat der Rat am 26.03.2020 eine 
Ergänzung der Förderrichtlinie (§ 11 Abs. 2, Ziff. 2.4 
ÖPNVG NRW) beschlossen (Session 0354/2020). 
Aufgrund dieser Änderung können die Mittel zur 
Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen 
gemäß den Vorgaben zum Stadtbahnverkehr des 
Nahverkehrsplans der Stadt Köln, insbesondere zur 
Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages, 
Verwendung finden. Die für 2020 eingehenden 
Mittel werden daher direkt konsumtiv vereinnahmt 
und im Rahmen der unechten Deckung 
aufwandseitig bereitgestellt.
0 6.314.000 126.062 3.240.000 -3.240.000 Die Maßnahme ist fertig gestellt und in Betrieb
genommen. Sie hat auf Grund von 
Bauzeitverlängerung und Mehraufwand während der 
Bauphase zu Nachträgen und somit Mehrkosten i. 
H. v. 6,3 Mio. € im investiven Bereich geführt.
Zunächst war geplant, diese zusätzlich benötigten
Mittel in 2020 zu verausgaben, jedoch ist die
Nachtragsbearbeitung viel aufwändiger als zunächst
angedacht. Das führt nun dazu, dass weniger Mittel
in 2020 abfließen werden, als zunächst
angenommen.
4
Anlage  4
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus: 2020-08

Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanz-position
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % 
vom Plan
Prognose Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Dezernat-IV 51 - Amt für 
Kinder, Jugend 
und Familie
0603 - Kinder-
tagesbetreuung
Kita-Investitions-
programm NRW 
2025
Investitionszuwei
sungen von 
Gem/Gemeindev
erbänden
Einzahlung 0 0 -73.965 -4.200.000 4.200.000 Das Förderpaket wurde erst nach der Aufstellung 
des Doppelhaushaltes vom Zuschussgeber 
aufgelegt. In Teilplanzeile 11 sind 
korrespondierende Auszahlungen zu erwarten.
Dezernat-IV 51 - Amt für 
Kinder, Jugend 
und Familie
0603 - Kinder-
tagesbetreuung
Kita-Investitions-
programm NRW 
2025
Investitionszu-
wendungen an 
sonstige 
Bereiche
Auszahlung 0 800.000 478.164 4.200.000 -4.200.000 Das Förderpaket wurde erst nach der Aufstellung
des Doppelhaushaltes vom Zuschussgeber 
aufgelegt. In Teilplanzeile 1 sind korrespondierende 
Einzahlungen zu erwarten.
Dezernat-IV 5111 - Kinder- 
u. Jugend-
pädagog. 
Einrichtung 
d.Stadt Köln
0601 - Kinder- 
und jugend-
pädagogische 
Einrichtung
General-
sanierung 
Brücker 
Mauspfad
Auszahlungen 
für Hochbau-
maßnahmen
Auszahlung 3.886.718 12.386.718 7.148.476 183,92% 11.200.000 -7.313.282 Es wird hier unterstellt, dass in 2020 etwa 90% und
in 2021 die restlichen 10% der veranschlagten 
investiven Mittel zur Auszahlung für die 
Generalsanierung Brück kommen werden.
15:49:28 25.09.2020 (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Spalte „Plan HPL - Prognose“:
Dezernat-III 69 - Amt für 
Brücken und 
Stadtbahnbau
1202 - Brücken, 
Tunnel, 
Stadtbahn, 
ÖPNV
Stadtb.Rh.-Sieg 
BANord-Süd/
3.Betr.absch.
Investitions-
zuweisungen 
vom Land
Einzahlung
Dezernat-III
Dezernat-III
69 - Amt für 
Brücken und 
Stadtbahnbau
69 - Amt für 
Brücken und 
Stadtbahnbau
1202 - Brücken, 
Tunnel, 
Stadtbahn, 
ÖPNV
1202 - Brücken, 
Tunnel, 
Stadtbahn, 
ÖPNV
Grunder-
neuerung 
Mülheimer 
Brücke
Stadtb.Rh.-Sieg 
BANord-Süd/
3.Betr.absch.
Auszahlungen 
für Tiefbau-
maßnahmen
Auszahlungen 
für Tiefbau-
maßnahmen
Auszahlung
Auszahlung
Dezernat-IV 40 - Amt für 
Schul-
entwicklung
0301 - Schul-
träger-aufgaben
Gute Schule 
2020
Ausz.  f. 
Erwerb von 
Vermögensgeg 
(außer GWG)
Auszahlung 14.741.500 13.730.627 3.507.634 23,79% 5.000.000 9.741.500 Viele Maßnahmen im Rahmen von "Gute Schule 
2020" konnten noch nicht umgesetzt werden. So ist 
der Rahmenvertrag für die Touch-Panels immer 
noch "zugriffsbereit". Für die Beschaffung von 
Digitalen Schwarzen Brettern (DSB) müssen noch 
Elektro- und Datenkabel verlegt werden, so dass 
sich die Beschaffung auch in das Jahr 2021 
verschieben wird. Auch Maßnahmen auf den 
Schulhöfen (Beschaffung von großen Spiel- und 
Sportgeräten) werden sich aufgrund der Corona-
Krise in das Jahr 2021 verschieben.
44,38% 20.000.000 16.247.498 Aufgrund von Anpassungen der Bauabläufe bei der 
Grunderneuerung der Mülheimer Brücke ist 
absehbar, dass die dort veranschlagten Mittel im 
Haushaltsjahr 2020 nicht, wie ursprünglich geplant, 
in voller Höhe abfließen werden.
-6.303.000
10.000.000 9.657.100 2.403.385 24,03% 2.946.507 7.053.493 Grund für die Abweichung zwischen Plan-Wert und 
der Prognose sind Verzögerungen im Baubeginn. 
Diese sind im Wesentlichen durch Einwendungen 
im Rahmen des Planfestellungsverfahrens 
verursacht worden.
-6.303.000 0 0,00% 0 -6.303.000 Der Abruf von Fördermitteln auf die
Hauptbauleistungen ist abhängig vom Baubeginn, 
der sich verzögert.
36.247.498 31.233.820 16.087.479
5
Anlage  4
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus: 2020-08

Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung 
Finanzstelle
Bezeichnung 
Finanz-position
Einzahlung/ 
Auszahlung
Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % 
vom Plan
Prognose Plan HPL - 
Prognose
Erläuterung
Dezernat-VII VII/3 - 
Archäologische 
Zone und 
Jüdisches 
Museum
0413 - 
Archäologische 
Zone und 
Jüdisches 
Museum
Archäologische 
Zone und 
Jüdisches 
Museum
Auszahlungen 
für Hochbau-
maßnahmen
Auszahlung 13.488.440 28.288.440 5.034.524 37,32% 9.070.540 4.417.900 Die Prognose basiert auf einer aktuellen 
Berechnung des Projektsteuerers.
Durch Bauverzögerungen konnten Mittel bisher 
nicht wie geplant abfließen. Im Rahmen des 
Baufortschritts ist zukünftig mit erhöhtem 
Mittelabfluss bzw. Beauftragungen zu rechnen.
15:49:28 25.09.2020 (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
Spalte „Plan HPL - Prognose“:
0,00% 0 33.000.000 Das zuständige Landesministerium hat signalisiert, 
dass auch 2020 alle Anträge zum geförderten 
Wohnungsbau aus Landesmitteln bedient werden 
können.
Ein Konzept zum preisgedämpften Wohnungsbau 
wird derzeit erarbeitet. Eine Beschlussfassung und 
Umsetzung in 2020 ist jedoch nicht realistisch.
Dezernat-IV 52 - Sportamt 0801 - 
Sportförderung/
Unterhaltung 
von Sportstätten
Investitions-
programm 
Sportstätten
Auszahlungen 
für 
Tiefbau-
maßnahmen
Auszahlung 8.392.900 6.151.007 0 0,00% 100.000 8.292.900 Finanzmittel des Investitionsprogramms 
Sportstätten werden unterjährig konkreten 
Maßnahmen zugeordnet. Das führt dazu, dass die 
Mittel auf eine eigene Finanzstelle verschoben 
werden. Die Verschiebung wird durch den 
Planvergleich jedoch nicht berücksichtigt. Der 
Betrag der zukünftigen Mittelverschiebungen wird 
bei der Prognose erfasst. Bisherige 
Umschichtungen in Höhe von 3,2 Mio. €.
Ausstehende Umschichtungen:
50.000 € Planungsbeschluss Merianstraße (noch 
keine Finanzstelle (FiSt)  vorhanden),  
50.000 € Planung Umbau Sportpark Süd,
350.000 € Martinusstraße ( bereits in der Prognose 
bei FiSt 5201-0801-6-5192 enthalten),
165.000 € Humboldstraße KRP (bereits in der 
Prognose bei 5201-0801-7-5216 enthalten), 
5.000 € Stresemannstr. (bereits in der Prognose bei 
FiSt 5201-0801-7-5232 enthalten),
5.366 € Thurner Kamp (bereits in der Prognose bei 
FiSt  5201-0801-9-5163 enthalten),
86.178 € Mielenforster Kirchweg (sind in der 
Prognose bei 5201-0801-8-5242 enthalten),
142.478 € Zaunhofstraße (bereits in der Prognose 
bei FiSt 5201-0801-2-5193 enthalten).
Auszahlung 2.902.000 2.692.000 0
Dezernat-V 56 - Amt für 
Wohnungs-
wesen
1601 - 
Allgemeine 
Finanz-
wirtschaft
Wohnungsbau-
programm
Ausleihung an 
verbUnt/
Beteiligungen/
Sonder-
vermögen
Auszahlung 33.000.000 32.950.000 0
0,00% 0 2.902.000 Die Maßnahme wird nicht mehr gefördert und daher 
zunächst nicht weiter geführt. Die Kosten für den 
Ankauf des Dechant-Scheben-Hauses i. H. v.  1,7 
Mio. € werden nicht benötigt und zur Deckung von 
Kostenerhöhungen bei diversen Maßnahmen aus 
Starke Veedel - Starkes Köln verwandt.
Dezernat-VI 15 - Amt für 
Stadtent-
wicklung und 
Statistik
0902 - Stadtent-
wicklung
ISEK Porz-Mitte - 
Friedrich-Ebert-
Platz
Auszahlungen 
für Tiefbau-
maßnahmen
6
Anlage  4
Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro
Berichtszyklus: 2020-08

Beratungsverlauf (1)

30.10.2020 Finanzausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2914/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.10.2020
Erstellt
01.10.2020 09:35