2914/2020
Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 2020
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Anlage 1
2817 Zeichen
Anlage 1 Plan HPL Ist 31.08.2020 Prognose Jahresergebnis zum Buchungsstand 31.07.2020 Prognose Jahresergebnis zum Buchungsstand 31.08.2020 Plan HPL - Prognose 31.08. Prognose 31.07. - Prognose 31.08. 01 - Steuern und ähnliche Abgaben -2.536.424.000 -1.899.337.812 -2.127.996.359 -2.199.802.060 -336.621.940 71.805.701 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.121.877.169 -969.473.432 -1.147.839.469 -1.165.588.074 43.710.905 17.748.605 03 - sonstige Transfererträge -78.604.413 -131.098.040 -78.312.243 -81.317.023 2.712.610 3.004.779 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -342.178.985 -155.551.870 -299.718.951 -298.242.004 -43.936.981 -1.476.947 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte -89.211.082 -59.396.641 -84.355.930 -79.209.795 -10.001.287 -5.146.135 06 - Kostenerstattungen und Umlagen -546.886.681 -211.649.462 -515.495.363 -605.537.740 58.651.059 90.042.376 07 - sonstige ordentliche Erträge -206.830.033 -107.917.284 -205.618.831 -204.836.945 -1.993.088 -781.886 08 - aktivierte Eigenleistungen -1.013.000 0 -13.000 -13.000 -1.000.000 0 09 - Bestandsveränderungen -1.400.000 0 -1.400.000 -1.400.000 0 0 10 - ordentliche Erträge -4.924.425.363 -3.534.424.539 -4.460.750.147 -4.635.946.642 -288.478.722 175.196.495 11 - Personalaufwendungen 1.177.353.567 680.140.739 1.159.142.674 1.161.941.553 15.412.014 -2.798.879 12 - Versorgungsaufwendungen 59.091.900 72.757.996 59.091.900 59.091.900 0 0 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 638.250.286 357.988.309 645.134.835 649.769.898 -11.519.612 -4.635.063 14 - Bilanzielle Abschreibungen 198.213.136 112.099.227 192.411.427 196.525.207 1.687.929 -4.113.781 15 - Transferaufwendungen 1.956.823.150 1.332.859.394 1.895.562.132 1.930.192.515 26.630.635 -34.630.383 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 926.153.697 585.955.269 986.802.860 959.725.168 -33.571.471 27.077.693 17 - ordentliche Aufwendungen 4.955.885.736 3.141.800.934 4.938.145.828 4.957.246.241 -1.360.505 -19.100.413 18 - ordentliches Ergebnis (10 und 17) 31.460.373 -392.623.605 477.395.682 321.299.600 -289.839.226 156.096.082 19 - Finanzerträge -84.026.570 -96.855.476 -93.470.622 -95.470.754 11.444.184 2.000.132 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 103.877.300 33.831.306 92.076.743 89.518.211 14.359.089 2.558.532 21 - Finanzergebnis (19 und 20) 19.850.730 -63.024.169 -1.393.879 -5.952.543 25.803.273 4.558.664 22 - ordentliches Jahresergebnis (18 und 21) 51.311.104 -455.647.774 476.001.803 315.347.057 -264.035.953 160.654.746 26 - Jahresergebnis (22 und 25) 51.311.104 -455.647.774 476.001.803 315.347.057 -264.035.953 160.654.746 Spalte „Plan HPL - Prognose“: (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Prognose zum Gesamtergebnisplan Berichtszyklus: 2020-08 Buchungsstand 31.08.2020
Anlage 3
2340 Zeichen
Anlage 3 Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan HPL - Prognose Einzahlung 0 0 0 0 0 Auszahlung 724.050 813.935 145.943 20,16% 637.435 86.615 Saldo 724.050 813.935 145.943 20,16% 637.435 86.615 Einzahlung -2.097.000 -2.097.000 -1.578.245 75,26% -2.040.311 -56.689 Auszahlung 61.258.643 82.780.019 21.150.531 34,53% 43.928.713 17.329.930 Saldo 59.161.643 80.683.019 19.572.287 33,08% 41.888.402 17.273.241 Einzahlung -45.628.450 -45.628.450 -63.004.562 138,08% -73.870.585 28.242.135 Auszahlung 41.320.500 63.243.361 6.500.554 15,73% 65.255.643 -23.935.143 Saldo -4.307.950 17.614.911 -56.504.008 1.311,62% -8.614.942 4.306.992 Einzahlung -74.176.219 -74.176.219 -50.742.168 68,41% -85.938.285 11.762.066 Auszahlung 205.190.573 253.050.849 43.510.627 21,20% 164.874.399 40.316.174 Saldo 131.014.354 178.874.630 -7.231.541 -5,52% 78.936.113 52.078.241 Einzahlung -11.821.230 -11.973.032 -4.351.688 36,81% -11.496.533 -324.697 Auszahlung 78.553.344 104.558.174 24.723.025 31,47% 62.818.540 15.734.804 Saldo 66.732.114 92.585.142 20.371.338 30,53% 51.322.007 15.410.107 Einzahlung -40.000 -40.000 -113.488 283,72% -153.498 113.498 Auszahlung 71.974.959 109.864.886 14.635.819 20,33% 55.409.647 16.565.312 Saldo 71.934.959 109.824.886 14.522.331 20,19% 55.256.149 16.678.810 Einzahlung -2.501.500 -2.501.500 -1.089.523 43,55% -1.749.983 -751.517 Auszahlung 37.450.433 49.012.907 9.676.114 25,84% 25.751.492 11.698.941 Saldo 34.948.933 46.511.407 8.586.592 24,57% 24.001.509 10.947.424 Einzahlung -4.522.000 -4.559.000 -1.544.769 34,16% -3.343.556 -1.178.444 Auszahlung 28.967.590 64.909.724 8.314.134 28,70% 21.571.912 7.395.678 Saldo 24.445.590 60.350.724 6.769.365 27,69% 18.228.356 6.217.234 Einzahlung -140.786.399 -140.975.201 -122.424.442 86,96% -178.592.751 37.806.352 Auszahlung 525.440.091 728.233.855 128.656.747 24,49% 440.247.781 85.192.311 Saldo 384.653.692 587.258.654 6.232.305 1,62% 261.655.029 122.998.663 25.09.2020 14:50:35 Spalte „Plan HPL - Prognose“: (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Berichtsstand: 31.08.2020 Entwicklung der investiven Finanzrechnung – Dezernatssummen Berichtszyklus: 2020-08 Dezernat-I Dezernat-II Dezernat-III Dezernat-IV Dezernat-OB Dezernat-V Dezernat-VI Dezernat-VII Gesamtsaldo
Anlage 2
42674 Zeichen
Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 01 - Steuern und ähnliche Abgaben Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft -2.512.882.000 -2.512.882.000 -1.881.088.554 -2.163.273.617 -349.608.383 Unter Berücksichtigung Corona bedingter Ertragsausfälle bei der Gewerbesteuer und der aktuell vorliegenden Steuerschätzung des Arbeitskreises aus September 2020 werden Wenigererträge von ca. 262,1 Mio. € prognostiziert. Ebenso werden nach der Steuerschätzung Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von 80,5 Mio. € und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 7,2 Mio. € prognostiziert. Aufgrund behördlich angeordneter Schließungen in April - Juni 2020 werden für die sonstige Vergnügungssteuer Wenigererträge von rund 3 Mio. € erwartet. Im Bereich der Kulturförderabgabe ergibt sich eine Verbesserung von 2,5 Mio. €, da Rückstände aus Vorjahren abgebaut werden. 50 - Amt für Soziales und Senioren 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II -23.500.000 -23.500.000 -18.243.180 -36.486.361 12.986.361 Mit Bescheid vom 26.06.2020 teilt die Bezirksregierung den Betrag mit, der für das Jahr 2020 aus der Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben auf die Stadt Köln entfällt. Dieser übersteigt den Ansatz um rd. 13,0 Mio. €. Teilplanzeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 12 - Amt für Informationsverarbeitung 0104 - IT- und Kommunikationsdienste -9.050.000 -9.050.000 -245.296 -305.194 -8.744.806 Die Breitbandförderung verschiebt sich auf Grund von komplexer Ausschreibung auf 2021. Daher wird die Förderung i. H. v. 9 Mio. € im Jahr 2020 nicht gezogen werden können. 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 0902 - Stadtentwicklung -4.657.063 -4.657.063 -320.626 -1.260.494 -3.396.570 Der Förderaufruf des Landes NRW wurde geändert, sodass diverse Anträge aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" - soweit sie den Europäischen Sozialfonds (ESF) betreffen - abgelehnt wurden bzw. nicht mehr gestellt werden können. Derzeit stellt es sich so dar, dass die aufwandsbezogenen Erträge zeitverzögert vereinnahmt werden und sich teilweise in das nächste Jahr verschieben könnten. Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 1 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft -627.192.720 -627.192.720 -598.956.866 -634.785.711 7.592.991 Die Schlüsselzuweisungen des Landes werden lt. Festsetzungsbescheid v. 23.01.2020 ca. 6,7 Mio. € höher ausfallen als geplant. Hinsichtlich der allgemeinen Umlagen vom Land wird der Ertrag nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz nach der Modellrechnung des Städtetages ca. 1,8 Mio. € über der Planung liegen. Der für die planmäßige Auflösung von Sonderposten hier zentral im Teilplan 1601 veranschlagte Ertrag von 1 Mio. € aus Sonderposten der Investitionspauschale wird im Ist in den einzelnen sachlich zuständigen Teilplänen vereinnahmt, so dass hier entsprechende Wenigererträge (-1 Mio. €) ausgewiesen werden. Die Investitionspauschale Altenhilfe des Landes wird lt. Festsetzungsbescheid v. 23.01.2020 ca. 0,2 Mio. € höher ausfallen als geplant. 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 - Kindertagesbetreuung -272.300.562 -272.300.562 -188.624.058 -293.781.500 21.480.938 Die Abweichung begründet sich im Wesentlichen aus Mehrerträgen aufgrund der KiBiz-Novelle i. H. v. 8,5 Mio. € sowie einer Erstattung des Landes für den Ertragsausfall bei den Elternbeiträgen im Zusammenhang mit der Corona- Krise i. H. v. voraussichtlich 7,6 Mio. €. Die Platzzahlsteigerung führt zu weiteren Mehrerträgen im Bereich der Kindspauschalen in Höhe von 3,3 Mio. €. Darüber hinaus wird ein Mehrertrag von rund 2 Mio. € zusätzlich an Erstattungsleistungen aus den Umlandgemeinden für die Kinderbetreuung erwartet. 56 - Amt für Wohnungswesen 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum -3.770.746 -3.770.746 -2.551.346 -9.902.917 6.132.172 Mit Bescheid vom 15.10.2019 über Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein- Westfalen gem. § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz gewährt die Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Köln Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen in Höhe von ca. 21,9 Mio. €. Der Zuwendungsbetrag wurde anteilig auf 50 und 56 verteilt. Der Anteil von 56 für das Jahr 2020 beträgt ca. 5,3 Mio. € und ist zweckgebunden. Die Abgabe eines Verwendungsberichts ist verpflichtend. 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV -18.305.532 -34.120.142 -34.224.512 -35.452.262 17.146.730 Aus den in 2020 erhaltenen Landeszuweisungen in Höhe von rd. 14,8 Mio. € für die Förderung des ÖPNV nach § 11 Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 2 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung Abs. 2 ÖPNVG werden unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (Session 0354/2020) gegenüber der ursprünglichen Planung 8,8 Mio. € für die Abwicklung des Stadtbahnverkehrs (KVB) im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages konsumtiv eingesetzt. Des Weiteren erfolgt im gleichen Kontext zur Deckung darüber hinausgehender Förderbedarfe bei der KVB in Höhe von 7,0 Mio. € eine Bereitstellung von weiteren Mehrerträgen aus noch nicht verwendeten ÖPNV-Mitteln (erhaltene Anzahlungen). Diese werden aufwandseitig bereitgestellt (siehe hierzu die korrespondierenden Erläuterungen in Teilplanzeile 15). Weitere Mehrerträge in Höhe von 1,3 Mio. € resultieren aus höheren Erstattungen der Verkehrsunternehmen verschiedener Umlandgemeinden aufgrund Ausweitung des Leistungsumfangs der KVB für die Durchführung interlokaler Verkehre. Teilplanzeile: 03 - sonstige Transfererträge Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben -14.553.586 -14.553.586 -3.450.037 -10.057.794 -4.495.792 Die Wenigererträge entstehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit "Gute Schule 2020". Da es sich um zweckgebundene Erträge handelt, entsprechen die Erträge den Aufwendungen. Auch aufgrund der Corona-Krise sind die Finanzmittel aus dem Förderprogramm "Gute Schule 2020" nicht so schnell abgeflossen, wie geplant. Viele beteiligte Firmen haben die Aufträge nur verzögert abgearbeitet. Zwei geplante große Baumaßnahmen an den Schulsportstätten haben noch nicht begonnen. 50 - Amt für Soziales und Senioren 0501 - Leistungen nach dem SGB XII -11.310.000 -11.310.000 -5.300.110 -7.215.230 -4.094.770 Die Zahl der Neuanträge in der Unterhaltsheranziehung ist nach Inkrafttreten des Angehörigenentlastungsgesetzes stark eingebrochen. Mittelfristig sind hier weiter sinkende Erträge zu erwarten. Ferner ist durch eine Verbesserung der Abläufe in der Leistungssachbearbeitung die Zahl der Fälle zurückgegangen, in denen Leistungen zurückgefordert Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 3 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 03 - sonstige Transfererträge Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung werden müssen. Diesen Mindererträgen stehen entsprechende Verbesserungen bei den Transferaufwendungen gegenüber. Bezogen auf den Ist-Wert stehen noch Korrekturen aus, sodass der hier ausgewiesene Wert nicht valide ist. 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 0606 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien -31.293.000 -31.293.000 -38.043.778 -40.440.000 9.147.000 Die höheren Erträge lassen sich auf die gezielte Rückstandsaufarbeitung von Altfällen zurückführen. Dies führt dazu, dass überproportional hohe Erträge erzielt werden. Teilplanzeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 34 - Bürgerdienste 0204 - Verkehrs- u. Kfz.- Wesen -12.673.317 -12.673.317 -5.751.327 -9.933.768 -2.739.549 Durch die zeitweise Schließung der Kundenzentren und der Zulassungsstelle für den Publikumsverkehr aufgrund der Corona-Pandemie und der bis auf Weiteres anhaltenden außergewöhnlichen Situation wird mit einer Ertragsminderung gerechnet. Auch nach Regelbetriebaufnahme in den Kundenzentren und der Zulassungsstelle mit entsprechenden Regelungen zur Terminvereinbarung muss bis zum Jahresende mit coronabedingten Ertragsverlusten gerechnet werden. 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben -17.900.000 -17.900.000 -6.566.119 -11.108.311 -6.791.689 Die Wenigererträge sind im Wesentlichen auf die Verringerung der Elternbeiträge im OGS-Bereich aufgrund der vollständigen Erstattung für den Zeitraum 16.03. bis derzeit 31.07.2020 zurückzuführen. Ob es zu weiteren Ertragsausfällen kommt, kann derzeit nicht abgesehen werden. Das Land NRW übernimmt den hälftigen Ertragsausfall für die Monate April bis Juli (vgl. Ratsbeschluss vom 26.03.2020 und vom 14.05.2020 sowie Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss vom 06.05.2020 und vom 13.07.2020). Entsprechende Mehrerträge werden in TPZ 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen prognostiziert; per Saldo ergibt sich aktuell für den städt. Haushalt eine Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 4 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung haushaltsmäßige Verschlechterung von rd. 3,8 Mio. €. 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 - Kindertagesbetreuung -71.778.818 -71.778.818 -29.075.813 -55.014.500 -16.764.318 Aufgrund der politischen Entscheidung, die Elternbeiträge für den Zeitraum 16.03.20 - 31.05.20 zurückzuerstatten, bzw. für d. Monate 06-07/2020 nur hälftig zu erheben, wurden in 2020 ca. 17,85 Mio. € vom Soll abgesetzt. Anhand des bisher eingegangenen Kassen-Ist kann man von insgesamt höheren Erträgen und Einzahlungen im Bereich der Elternbeiträge als ursprünglich geplant ausgehen, so dass die Differenz zwischen Plan und Prognose nur bei ca. 16,76 Mio. € liegt. 56 - Amt für Wohnungswesen 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum -40.775.800 -40.775.800 -31.735.534 -33.718.409 -7.057.391 Gegenüber den Planungsannahmen (8.500 Personen) entwickeln sich die Flüchtlingszahlen in 2020 rückläufig (rd. 1.500 Personen weniger), wodurch mit Wenigererträgen bei den Benutzungsgebühren zu rechnen ist. Ferner hat die Anwendung der Härtefallregelung bei Personen, die erwerbstätig (Selbstzahler) und infolgedessen benachteiligt sind, Wenigererträge in Höhe von rund 0,9 Mio. € zur Folge. Mit Ertragsausfällen, die in Verbindung mit der Corona-Krise stehen, ist zu rechnen, da die Standorte Erbacher Weg 7 und Dürener Str. 281 aufgrund notwendiger Isolierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt und damit nicht wie geplant belegt wurden. 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 1201 - Straßen, Wege, Plätze -40.478.808 -40.478.808 -22.864.646 -36.736.947 -3.741.860 Zum Stand 31.08.2020 saldieren sich die Mindererträge bei den Parkgebühren bereits auf über 2,6 Mio. €. Bis zum Jahresende wird ein weiterer Minderertrag in Höhe von rd. 1,2 Mio. € angenommen. Bei der Ermittlung des prognostizierten Defizits sind alle aktuell bekannten Aspekte, welche die Ertragsentwicklung beeinflussen, berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere der Wegfall von Parkscheinautomaten im Zusammenhang mit der Ausweitung von Außengastronomien sowie der Umsetzung autofreie Altstadt, Wanderbäume und Radverkehrsmaßnahmen (z. B. Ringe, Aachener Str.). Darüber hinaus wurden Corona-bedingte Maßnahmen (z. B. Ehrenstraße, Eigelstein etc.), Baustellentätigkeiten (z. B. Vogelsanger Str., Opladener Str., Glasstr. etc.) und die Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 5 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung Ausweitung von Bewohnerparkregelungen (z. B. Agnesviertel I, Kunibertsviertel etc.) berücksichtigt. Teilplanzeile: 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 12 - Amt für Informationsverarbeitung 0104 - IT- und Kommunikationsdienste -295.445 -295.445 -2.671.594 -4.600.000 4.304.555 Der Großteil der Erträge wurde auf der Teilplanzeile 06 geplant, ist aber korrekterweise auf der Teilplanzeile 05 zu buchen. 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten -27.091.000 -27.091.000 -19.238.117 -24.117.577 -2.973.423 Die Wenigererträge resultieren aus Maßnahmen bezüglich der Coronaschutzverordnung. Die Parkhäuser und Tiefgaragen waren erheblich geringer ausgelastet. Die Verwaltung verzichtet für die Zeit von März bis Oktober 2020 auf Mieteinnahmen. 42 - Amt für Weiterbildung 0414 - Volkshochschule -8.120.078 -8.120.078 -3.239.605 -4.126.912 -3.993.166 Das Aussetzen des Unterrichtsbetriebs vom 14.03.2020 bis 10.05.2020 (Erstattung von Teilnahmeentgelten) führt zu erheblichen Ertragsausfällen. Auch nach der Öffnung ist nur ein eingeschränkter Unterrichtsbetrieb möglich. Aufgrund der Abstandsregeln und weiterer Hygienevorkehrungen aus der CoronaSchVO sinkt die mögliche Auslastung der Unterrichtsräume für die zweite Jahreshälfte um ein Drittel. Zu den bisher gebuchten Erträgen von 2,6 Mio. € kommen für die zweite Jahreshälfte prognostizierte Erträge von rd. 1,5 Mio. € hinzu. 69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV -3.943.144 -3.943.144 -278.908 -743.169 -3.199.975 Die Entgelte aus dem Werbenutzungsvertrag für Werbeflächen an KVB-Haltestellen (unter- sowie oberirdisch) werden in einem anderen Teilplan (1501) abgebildet. Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 6 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 06 - Kostenerstattungen und Umlagen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 12 - Amt für Informationsverarbeitung 0104 - IT- und Kommunikationsdienste -6.700.463 -6.700.463 -1.723.138 -2.698.770 -4.001.693 Der Großteil der Erträge wurde auf der Teilplanzeile 06 geplant, ist aber korrekterweise auf der Teilplanzeile 05 zu buchen. 20 - Kämmerei 1501 - Wirtschaft und Tourismus 0 -1.200.000 0 -3.547.291 3.547.291 Bei Gesellschaftsgründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) wurde eine finanzielle Zuwendung i.H.v. ca. 13,5 Mio. € unter dem Vorbehalt des noch zu beschließenden Wirtschaftsplans bewilligt. Die Summe beinhaltet einen Investitionszuschuss i.H.v. ca. 1,1 Mio. € (investiv) sowie einen Betriebskostenzuschuss i.H.v. ca. 12,3 Mio. € (konsumtiv). Der im Oktober 2019 festgestellte Wirtschaftsplan sah dann einen um ca. 2,4 Mio. € geringeren Zuschuss vor, der in 2019 von der KBW erstattet wurde. Dieser reduzierte Zuschuss konnte -das zeigt das vorläufige Ist-Ergebnis 2019- in 2019 auch nicht ausgeschöpft werden, da der Gesellschaft das erforderliche Personal zur Aufgabenerfüllung in 2019 nicht zur Verfügung stand. Dies wird voraussichtlich zu einer Rückerstattung von weiteren ca. 3,5 Mio. € in 2020 führen. 50 - Amt für Soziales und Senioren 0501 - Leistungen nach dem SGB XII -203.788.796 -203.788.796 -63.624.233 -207.569.622 3.780.825 Der LVR hat einen Teil der zum 01.01.2020 nach dem Bundesteilhabegesetz auf ihn übergegangenen Aufgaben auf die Kommunen als örtliche Träger zurückdelegiert. Die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen von rd. 5,5 Mio. € (vgl. Teilplanzeile 15) werden vollständig erstattet. Wenigererträge von rd. 1,7 Mio. € entstehen durch geringere Erstattungen aufgrund von Wenigeraufwand für Grundsicherungsleistungen (vgl. ebenfalls Teilplanzeile 15). Bezogen auf den Ist-Wert stehen noch Korrekturen aus, sodass der hier ausgewiesene Wert nicht valide ist. 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II -205.014.000 -205.014.000 -106.510.649 -276.858.144 71.844.144 Steigende Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft (vgl. Teilplanzeile 16) führen grundsätzlich auch zu höheren Erträgen aus der Bundesbeteiligung. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung betrug der Erhöhungsbetrag der prozentualen Bundesbeteiligung in § 46 Absatz 7 SGB II für das Jahr 2020 allerdings noch 10,2 Prozentpunkte. Mit Wirkung zum 13.12.2019 wurde das SGB II dahingehend geändert, dass dieser Wert auf 2,7 Prozentpunkte reduziert Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 7 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 06 - Kostenerstattungen und Umlagen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 50 - Amt für Soziales und Senioren wurde. Hierdurch reduzieren sich die Erträge gegenüber der Haushaltsplanung entsprechend. Zum Ausgleich wurde der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer so erhöht, dass das für die Kommunen insgesamt zur Verfügung stehende Finanzvolumen unverändert blieb. Auch die Werte in den Absätzen 8 und 9 des § 46 SGB II sowie die kommunalspezifischen Verteilungsschlüssel für NRW wurden seit dem Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung - teils mehrfach - verändert. Um die finanzielle Belastung der Kommunen durch Mehraufwendungen nicht nur bei Leistungen nach dem SGB II zu kompensieren, beabsichtigt der Bund eine Erhöhung des Sockelbetrags der Bundesbeteiligung nach § 46 Abs. 6 SGB II um 25 Prozentpunkte. Das diesbezügliche Gesetzgebungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss, so dass von entsprechenden Mehrerträgen sicher ausgegangen werden kann. Hierdurch verbessern sich die Erträge der Stadt Köln um 95,6 Mio. Euro. Per Saldo kommt es durch die verschiedenen Veränderungen somit zu Mehrerträgen von ca. 71,8 Mio. €. 0503 - Weitere soziale Pflichtleistungen -60.040.961 -60.040.961 -19.124.435 -38.450.961 -21.590.000 Die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, für die eine pauschale Erstattung nach dem Flüchtingsaufnahmegesetz abgerechnet werden kann, ist deutlich rückläufig. Dies führt zu Mindererträgen von 10,9 Mio. €. Die erwarteten Erträge aus der Kostenbeteiligung des Landes an den Ausgaben nach dem UVG reduzieren sich - korrespondierend zu den niedrigeren Transferaufwendungen - um 10,7 Mio. €. Bezogen auf den Ist-Wert stehen noch Korrekturen aus, sodass der hier ausgewiesene Wert nicht valide ist. 0508 - Leistungen für Bildung und Teilhabe -24.376.513 -24.378.067 -4.003.769 -30.431.691 6.055.178 Als Folge der Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie steigen die Fallzahlen und damit die Aufwendungen des Jobcenters Köln. Die Finanzierung der Transferaufwendungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erfolgt unabhängig von den tatsächlichen BuT-Leistungen durch Erstattung eines festen Prozentwertes der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, der zudem über die Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 8 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 06 - Kostenerstattungen und Umlagen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 50 - Amt für Soziales und Senioren Bundesbeteiligungsfestlegungsverordnung 2020 angehoben wurde. Deshalb erhöhen sich die Erträge gegenüber der Planung erheblich. Sollte hierdurch im Haushaltsjahr 2020 ein Überschuss entstehen, ist dieser als erhaltene Anzahlung in der Bilanz auszuweisen. Eine Ergebnisverbesserung entsteht daher infolge der höheren Einnahmen nicht. Teilplanzeile: 07 - sonstige ordentliche Erträge Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung -6.174.600 -6.174.600 -7.764.716 -11.904.813 5.730.213 Unter Berücksichtigung der aktuellen Ist-Ergebnisse bei den Säumniszuschlägen und Mahngebühren ergibt sich trotz Corona bedingter Aussetzungen ein Mehrertrag von ca. 5,7 Mio. €. Diese Prognose ist von unbestimmten Faktoren wie laufenden Forderungsabsetzungen allgemein und ggf. veränderter Zahlungsmoral abhängig. 32 - Amt für öffentliche Ordnung 0205 - Verkehrsüberwachung -42.079.000 -42.079.000 -22.301.554 -36.125.000 -5.954.000 Bei den Verwarnungs- und Bußgeldern im Bereich der Verkehrsüberwachung wird mit Wenigererträgen von rund 6,2 Mio. € gerechnet, obwohl hier insgesamt höhere Erträge als im Vorjahr prognostiziert werden. Im Jahresverlauf wurden die Geschwindigkeitsmessanlagen auf der Zoobrücke in Betrieb genommen und eine Behelfsanlage auf der A 3 in Dienst gestellt. Darüber hinaus sind inzwischen alle semistationären Anlagen im Einsatz. Da allerdings im Rahmen der Corona-Pandemie das Verkehrsaufkommen stark zurückgegangen ist und der Krankenstand im Bereich des Ruhenden Verkehrs weiterhin sehr hoch ist, kann der Planwert nicht erreicht werden. Die geringeren Erträge bei den Verwarnungs- und Bußgeldern werden geringfügig durch prognostizierte Mehrerträge von rund 250.000 € im Bereich der Abschleppsachbearbeitung kompensiert. Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 9 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 1000 - Zentrale Dienste 0106 - Zentrale Dienstleistungen 36.396.087 36.396.087 20.467.261 39.784.900 -3.388.813 Durch die pandemiebedingt erhöhten Hygiene- und Reinigungsleistungen fallen Mehraufwendungen von rd. 4,4 Mio. € an. Diese Mehrleistungen sind mit dem Gesundheitsamt und dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement in dieser Form so abgestimmt, können sich aber bei geänderter Pandemielage jederzeit ändern. Verbesserungen ergeben sich in diesem Bereich durch die Mehrwertsteuerreduzierung (rd. 0,5 Mio. €), einen geringeren Reinigungsaufwand in Flüchtlings- und Asylunterkünften (rd. 0,4 Mio. €) und entgegen der Hpl.- Aufstellung weniger umfangreichen Flächenerweiterungen im Bereich Verwaltung/Schule/Kita (rd. 0,2 Mio. €). Somit wird im Reinigungsbereich saldiert ein Mehrbedarf von rd. 3,3 Mio. € prognostiziert. 12 - Amt für Informationsverarbeitung 0104 - IT- und Kommunikationsdienste 18.482.449 18.702.449 7.052.097 10.270.300 8.212.149 Korrespondierend zu Teilplanzeile 02 ergeben sich durch den auf 2021 verschobenen Breitbandausbau rd. 9,7 Mio. € Wenigeraufwand. In anderen Bereichen kommt es zu Mehraufwendungen von rd. 1,6 Mio. €. 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 0902 - Stadtentwicklung 8.142.383 9.072.383 1.176.369 2.939.911 5.202.473 Der Förderaufruf des Landes NRW wurde geändert, sodass diverse Anträge aus dem Programm "Starke Veedel - Starkes Köln" - soweit sie den Europäischen Sozialfonds (ESF) betreffen - abgelehnt wurden bzw. nicht mehr gestellt werden können. 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 45.238.200 45.238.200 38.124.980 54.203.452 -8.965.252 Durch den Zusammenbruch weltweiter Lieferketten wurde eine eigene Logistik für persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel und weiteres Hygienematerial aufgebaut. Im Rahmen der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit aller im Gesundheitswesen der Stadt Köln tätigen Einrichtungen sowie der Schulen wird in diesem Logistikzentrum nicht nur das Material für die Feuerwehr, sondern auch für die Notversorgung dieser Stellen umgeschlagen. Da sich die Lage inzwischen insgesamt beruhigt hat, wird nur noch von zusätzlichen Kosten für diese Maßnahme von rd. 8,9 Mio. € ausgegangen (Buchungsstand 30.04.: 41,4 Mio. €). Die Prognose wird daher unter der Prämisse angepasst, dass sich das derzeitige Krisengeschehen so fortsetzt und es Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 10 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung kurzfristig nicht wieder zu einer Lageverschärfung (steigende Infektionszahlen etc.) und damit weiterem Handlungs-/Beschaffungsbedarf kommt. 4518 - Kölnisches Stadtmuseum 0408 - Kölnisches Stadtmuseum 1.140.011 3.821.761 508.534 3.859.714 -2.719.703 Im Wesentlichen begründen ausschließlich dringend erforderliche benutzerspezifische Ausbauten im Interim 'Haus Sauer' die Mehraufwendungen. Für die Maßnahme wurden Mittel in Höhe von rund 2,7 Mio. € in das Haushaltsjahr 2020 übertragen. Die Mittel werden abgerufen, sobald die Baugenehmigung vorliegt und die Arbeiten abgeschlossen sind. 50 - Amt für Soziales und Senioren 0507 - Betrieb, Unterhaltung u. Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren 4.081.179 4.959.579 1.352.791 6.883.581 -2.802.402 Aus dem Vorjahr wurden Ermächtigungen von ~0,9 Mio. € für fortzuführende Bauunterhaltungsmaßnahmen übertragen. Beabsichtigt ist ferner, die zur Substanzerhaltung und Sicherung des Betriebes unabweisbar kurzfristig erforderliche Dach- und Fassadensanierung des Bürgerhauses Stollwerck durchzuführen. Hierzu sollen Ermächtigungen über 2,1 Mio. € überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt innerhalb des Dezernatsbudgets. 69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 20.471.064 23.472.646 5.297.758 14.553.337 5.917.727 Mehrere Projekte konnten nicht wie geplant zeitlich umgesetzt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um Verzögerungen bei der Brandschutzmaßnahme an der Haltestelle Appellhofplatz, bei der Sanierung der Drehbrücke Deutzer Hafen sowie der Domtreppe ebenso wie um einen Instandhaltungsrückstau an diversen Brückenbauten. Diesen Aufwandsverschiebungen in Höhe von insgesamt rd. 8,3 Mio. € stehen Mehraufwände bei der Maßnahme "Generalsanierung Tunnel Grenzstraße" in Höhe von rd. 3,8 Mio. € gegenüber. (Darüber hinaus konnten bei dieser Maßnahme weitere Zahlungsverpflichtungen aus in der Vergangenheit gebildeten Rückstellungen beglichen werden.) Saldiert ergibt sich damit eine Verbesserung bei den Unterhaltungsaufwendungen von rd. 4,6 Mio. €. Darüber hinaus gibt es eine Verbesserung im Rahmen der Betriebskostenerstattung an die KVB AG in Höhe von rd. 1,3 Mio. €. Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 11 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 15 - Transferaufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 4.754.260 7.410.156 4.100.000 7.410.156 -2.655.896 Aufgrund von pandemiebedingten Ausfällen von Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerten wird derzeit davon ausgegangen, dass höhere Betriebskostenzuschüsse an die Kölner Sportstätten GmbH als ursprünglich geplant benötigt werden. Diese können voraussichtlich durch Mittel gedeckt werden, die aus anderen, zwischenzeitlich weggefallenen Gründen aus dem Vorjahr übertragen wurden. 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 540.859.582 540.859.582 293.994.943 464.101.234 76.758.348 Im Bereich der Gewerbesteuerumlage ergibt sich aufgrund der geringeren Gewerbesteuerprognose eine Verbesserung von insgesamt ca. 19,3 Mio. €. Bei der Allg. Umlage an Gemeinden/Gemeinde- und Zweckverb. erfolgt nach endgültiger Festsetzung der Landschaftsverbandsumlage eine Verbesserung i. H. v. ca. 13,9 Mio. €. Darüber hinaus ergibt sich im Rahmen des Konjunkturförderprogramms eine Verbesserung von ca. 43,6 Mio. €, da der Aufwand aufgrund einer geänderten finanztechnischen Zuordnung in der Teilplanzeile 16 darzustellen ist. 50 - Amt für Soziales und Senioren 0501 - Leistungen nach dem SGB XII 398.644.987 398.644.987 295.890.385 409.084.757 -10.439.770 Es sind noch in erheblichem Umfang Abrechnungen aus dem Vorjahr für Leistungen der Eingliederungshilfe eingegangen, für die der LVR seit Jahresbeginn zuständiger Träger ist. Bei der Haushaltsplanung wurden für diese Leistungen keine Aufwendungen mehr einkalkuliert. Dies führt zu Mehraufwendungen von ca. 6,0 Mio. €. Daneben hat der LVR einige Leistungen wieder auf die örtlichen Träger delegiert. Die hieraus resultierenden Aufwendungen in Höhe von ca. 5,4 Mio. € werden jedoch erstattet und sind somit haushaltsneutral (vgl. Teilplanzeile 06). Die Aufwendungen für Schulbegleitung im Rahmen der Inklusion übersteigen die Planwerte um ca. 2,4 Mio. €. Hingegen lässt die Fallzahlentwicklung bei Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt Wenigeraufwendungen von rund 2 Mio. € erwarten. Bei der ambulanten Hilfe zur Pflege werden Wenigeraufwendungen von ca. 0,7 Mio. € erwartet. Wenigeraufwendungen von rund 2,6 Mio. € fallen bei Fortschreibung der bisherigen Aufwandsentwicklung bei der stationären Hilfe zur Pflege an. Bei der Grundsicherung im Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 12 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 15 - Transferaufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 50 - Amt für Soziales und Senioren Alter und bei Erwerbsminderung werden Wenigeraufwendungen von rd. 1,7 Mio. Euro erwartet, was entsprechend zu geringeren Erstattungen führt (vgl. Teilplanzeile 06). Als Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie fallen nach aktuellem Stand zusätzliche Kosten von mindestens 3,5 Mio. € für Aufwendungen aus der Kooperationsvereinbarung mit der Diakonie Michaelshoven zur Errichtung der mit Blick auf das Coronavirus erforderlichen ergänzenden Ausweichpflegekapazitäten an. Aufgrund der aktuell geringen Infiziertenzahl werden diese bislang nicht in Anspruch genommen, sondern vorsorglich vorgehalten. 0503 - Weitere soziale Pflichtleistungen 122.120.000 122.120.000 79.041.932 117.920.000 4.200.000 Die Aufwendungen nach dem AsylbLG liegen aufgrund der Fallzahl- und Fallkostenentwicklung oberhalb des Planwertes. Bei Fortschreibung ergibt sich zum Jahresende ein Mehraufwand von ca. 7,4 Mio. €. Die Aufwendungen nach dem UVG bleiben hingegen deutlich hinter der Planung zurück. Auch unter Berücksichtigung von am Jahresende zu bildenden Rückstellungen verbleibt nach der aktuellen Prognose ein Wenigeraufwand von 11,6 Mio. €. 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 - Kindertagesbetreuung 347.876.683 347.876.683 269.264.581 375.580.200 -27.703.517 Die Mehraufwendungen sind im Wesentlichen durch Auswirkungen der KiBiz-Novelle (27,5 Mio. €) begründet. Dies beinhaltet sowohl die daraus resultierenden Betriebskostenzuschüsse, als auch PlusKitas und die Mehraufwendungen im Bereich der Tagespflege. Aufgrund der Platzzahlsteigerung kommt es zu weiteren Mehraufwendungen im Bereich der Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 3,4 Mio. €. Dem gegenüber stehen verschiedene Minderaufwendungen, wie u.a. bei den Familienzentren (1 Mio. €) sowie bei der Tagespflegefortbildung (2,5 Mio. €) 0606 - Hilfe für junge Menschen und ihre Familien 218.738.100 219.612.966 162.105.496 213.569.700 5.168.400 Die Abweichung ergibt sich im Wesentlichen dadurch, dass im Rahmen der Coronakrise die Strategie gefahren wird, mehr ambulante als stationäre Hilfeleistungen anzubieten. Daraus resultiert einerseits für die ambulanten Hilfen ein Mehraufwand von rd. 9,4 Mio. € und andererseits im Bereich Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 13 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 15 - Transferaufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie der stationären Hilfen ein Wenigeraufwand von rd. 15,2 Mio. €. Aufgrund des Distanzierungsgebotes können zudem nicht alle ambulant vorgehaltenen Hilfen wie z.B. die Schulbegleitungen erbracht werden. Diese können aber gleichwohl zu 75% von den Trägern nach den Bestimmungen des Sozialdienstleisterentsendungsgesetz (SodEG) abgerechnet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht prognostizierbar, in welchem Umfang von Seiten der Träger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 17.655.532 33.470.141 29.489.802 33.494.664 -15.839.132 Unter Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 26.03.2020 (Session 0354/2020) und aufgrund der Notwendigkeit, alle erhaltenen Zuwendungen in 2020 noch zügig auszuzahlen (Erlass des Ministerium für Verkehr NRW vom 19.03.2020), entsteht für die konsumtive Förderung des ÖPNV nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG entgegen der ursprünglichen Planung ein Mehrbedarf in Höhe von 15,8 Mio. €. Dieser ist konkret vorgesehen für die Abwicklung des Stadtbahnverkehrs (KVB) im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages. Der Bedarf kann zum einen durch die diesjährigen Landeszuweisungen im Rahmen der ÖPNV-Pauschale und zum anderen durch eine Verwendung von noch nicht verwendeten ÖPNV-Mitteln (erhaltene Anzahlungen) jeweils im Rahmen der unechten Deckung bereitgestellt werden. Teilplanzeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 1101 - Ver- und Entsorgung 0 0 0 3.000.000 -3.000.000 Bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln kommt es aufgrund eines eingegangenen Vergleichs in einem Gerichtsverfahren über Nachsortierungsgebühren zu einer Verlustabdeckung. 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 12.570.000 12.570.000 2.472.545 56.277.309 -43.707.309 Mittel für das Konjunkturförderprogramm wurden in der Teilplanzeile 15 veranschlagt, sind jedoch aufgrund einer Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 14 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei geänderten finanztechnischen Zuordnung in der Teilplanzeile 16 abzubilden. Dadurch ergibt sich hier eine Verschlechterung von ca. 43,6 Mio. €. 40 - Amt für Schulentwicklung 0301 - Schulträgeraufgaben 195.614.906 195.625.906 118.051.519 189.224.357 6.390.549 Die Verbesserung ist hauptsächlich im Bereich der Mieten zu verzeichnen. Hier beruht die Prognose auf einer aktuellen Hochrechnung unter Berücksichtigung aller bekannten Faktoren (durchgehend geführte Mietprognose und Einbeziehung von Nebenkostenabrechnungen aus Vorjahren). Anstelle der nicht erfolgten Ermächtigungsübertragungen werden die Wenigeraufwendungen zur Finanzierung von Verschlechterungen herangezogen. 50 - Amt für Soziales und Senioren 0502 - Kommunale Leistungen nach dem SGB II 387.718.317 387.718.317 257.226.275 392.718.317 -5.000.000 Als Folge der Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gerieten viele Haushalte in wirtschaftliche Schwierigkeiten und beantragten Unterstützungsleistungen nach dem SGB II. Die monatlichen Kosten der Unterkunft stiegen von Februar bis Juli um fast 17 % an. Im August gingen die Ausgaben jedoch deutlich zurück und die Monatsvorauszahlung für September signalisiert einen weiteren spürbaren Rückgang der Kosten. Die auf einer Einschätzung des Jobcenters beruhenden bisherigen Prognosen sind daher zu revidieren. Falls die Aufwendungen auf dem derzeitigen Niveau verbleiben, ergäbe sich gegenüber der Planung nur noch eine Verschlechterung um ca. 5,0 Mio. €. Vor der pandemiebedingten Zunahme der Leistungsfälle lagen die Fallzahlen und die monatlichen Ausgaben allerdings konstant unter dem Ansatz aus der Haushaltsplanung. Bei konservativer Schätzung wären für 2020 Wenigeraufwendungen von rund 12,0 Mio. € zu erwarten gewesen. Somit beträgt der Corona-Effekt rund 17,0 Mio. €. 56 - Amt für Wohnungswesen 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 35.094.680 35.094.680 22.634.690 31.937.513 3.157.167 Gegenüber den Planungsannahmen (8.500 Personen) entwickeln sich die Flüchtlingszahlen in 2020 rückläufig (rd. 1.500 Personen weniger). Infolgedessen werden Anmietungen, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung vorgesehen waren, nicht realisiert. Zudem können durch die Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 15 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung Fertigstellung und den Ankauf stadteigener Gebäude kostenintensive Unterbringungseinrichtungen aufgeben werden. Ferner sind unvorhergesehene Kündigungen von Eigentümern der Grundstücke und/oder Einrichtungen sowie die Schließung der Containeranlagen Gründe für einen reduzierten Mietaufwand. Diesen Minderaufwendungen stehen Mehraufwendungen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften, Gewährverträgen usw. entgegen. Die Reduzierung der untergebrachten Personen in den Hotels verläuft schleppend. Die Standorte Erbacher Weg 7 und Dürener Str. 281 wurden aufgrund notwendiger Isolierungsmaßnahmen (Corona) zur Verfügung gestellt und konnten damit nicht wie geplant belegt werden. Ferner führen vertragliche Verpflichtungen gegenüber den Hotels zu einem weiterhin hohen Aufwand. Teilplanzeile: 19 - Finanzerträge Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 1101 - Ver- und Entsorgung -17.166.000 -17.166.000 -28.620.830 -28.620.829 11.454.829 Die Erträge aus den Gewinnanteilen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR fallen höher aus als geplant. Ursächlich hierfür sind höhere Umsatzerlöse aus Abwassergebühren aufgrund von höheren bezogenen Mengen bzw. einer größeren versiegelten Fläche als geplant. Daneben trugen ein niedrigerer Materialaufwand und niedrigere Zinsaufwendungen insbesondere aufgrund niedrigerer Zinssätze als geplant zu der Steigerung bei. Zusätzlich konnte ein Teil des ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrages aufgelöst und ausgeschüttet werden. Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 16 Erläuterungen ab 2.500.000 Euro Abweichung Anlage 2 Berichtszyklus 2020-08 Teilplanzeile: 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen Amt Teilplan Plan HPL Fortg. Plan Ist Prognose Plan HPL - Prognose Bemerkung 20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 103.000.500 100.600.500 33.739.459 88.580.161 14.420.339 Geringere Zinsaufwendungen wegen sehr geringer Neuaufnahmen von Krediten für Investitionen im Vorjahr und im laufenden Jahr sowie günstige Konditionen bei Zinssatzneuvereinbarungen führen voraussichtlich zu Wenigeraufwand von ca. 18,3 Mio. €. Es sind derzeit keine Anzeichen erkennbar, dass auf Grund der Corona- Pandemie höhere Investitionen und damit ein höherer Bedarf an Investitionskrediten verbunden mit einem Nachtragshaushalt besteht. Bei Liquiditätskrediten ist auf Grund der Schadenersatzzahlungen für den Archiveinsturz ebenfalls nicht mit einem signifikant höheren Kreditbedarf als geplant zu rechnen. Auf Grund aktuell niedriger Zinssätze und günstiger Zinsprognosen wäre auch bei einem höheren Kreditbedarf der Planansatz für Zinsen aus Liquiditätskrediten trotz Corona ausreichend. Im Bereich der Verzinsung der Gewerbesteuer führt die Umsetzung des BFH Urteils vom 25. Juli 2019 (AZ: III R 22/16) zu der Hinzurechnung von Aufwendungen für Reisevorleistungen zu unerwarteten Erstattungen für Vorjahre und damit zu Mehraufwendungen von 4 Mio. €. Buchungsstand 31.08.2020 Spalte „Plan HPL - Prognose“:(-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) 17
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/202/1 Vorlagen-Nummer 8.10.2020 2914/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 07.12.2020 Bericht über die Entwicklung der Ertrags- und Aufwandspositionen in der Ergebnisrechnung sowie investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 2020 Der Bericht enthält eine Prognose zum voraussichtlichen Gesamtergebnis 2020 zum Buchungsstand 31.08.2020 (Anlage 1), Erläuterungen zu den Prognosewerten ab 2,5 Mio. Euro Abweichung zwi- schen Prognose und beschlossenem Haushaltsplanwert (Anlage 2) und die Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung (Anlagen 3 und 4). Ergebnisse Die aktuellen Prognosen sind insbesondere auf der Ertragsseite, aber auch auf der Aufwandsseite von den finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise geprägt. Es wurde keine zentrale Vorgehens- weise zu den zu treffenden Annahmen bei der Prognoseerstellung vorgegeben, da sich die kontakt- beschränkenden Maßnahmen ganz unterschiedlich auf die Dienststellen auswirken (Dauer von Schließungen, eingeschränkte Wiederaufnahme des Betriebes etc.). Die von den Dienststellen ge- troffenen Annahmen sind in den Erläuterungen der Abweichungen > 2,5 Mio. Euro (Anlage 2) aufge- führt. Auf Basis dieser Prognose ergäbe sich zum Jahresabschluss 2020 ein Fehlbetrag von rd. 315,3 Mio. Euro, was gegenüber dem eingeplanten Defizit von 51,3 Mio. Euro eine Ergebnis- verschlechterung von rd. 264,0 Mio. Euro bedeuten würde. Das Krisenbewältigungs- und Zukunftspaket des Koalitionsausschusses konnte in der jetzt vorgelegten Prognose (Stichtag 31.08.2020) allerdings nur zum Teil Berücksichtigung finden. Die für die wesentlichen Entlastungen der Kommunen (Gewerbesteuererstattung und Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft) erforderliche Grundgesetzänderung sowie ein flan- kierendes Begleitgesetz wurden zwischenzeitlich von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren steht damit kurz vor dem Abschluss. Die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft konnte daher in der Prognose berücksichtigt werden. Die Höhe der Gewerbesteuererstattung hängt dagegen maßgeblich von dem noch nicht beschlossenen Gewerbe- steuerausgleichsgesetz NRW ab, welches die konkrete Verteilung der Erstattung auf Landesebene regelt. Ein Erstattungsbetrag für die Stadt Köln steht daher aktuell noch nicht fest. Da die negative Entwicklung in Höhe von 288,5 Mio. Euro durch prognostizierte Rückgänge bei den ordentlichen Er- trägen geprägt ist und hierbei Mindererträge bei der Gewerbesteuer eine wesentliche Rolle spielen, ist bei einer Kompensation eine deutliche Entlastung und im Ergebnis eine Verbesserung des prog- nostizierten Jahresergebnisses zu erwarten. 2 Zusammenfassung Plan Haushalt Ist (31.08.2020) Prognose Plan Haushalt- Prognose Summe ordentliche Erträge -4.924.425.363 -3.534.424.539 -4.635.946.642 -288.478.722 Summe ordentliche Aufwendungen 4.955.885.736 3.141.800.934 4.957.246.241 -1.360.505 Ordentliches Ergebnis 31.460.373 -392.623.605 321.299.600 -289.839.226 19 - Finanzerträge -84.026.570 -96.855.476 -95.470.754 11.444.184 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufw. 103.877.300 33.831.306 89.518.211 14.359.089 Finanzergebnis 19.850.730 -63.024.169 -5.952.543 25.803.273 Jahresergebnis 51.311.104 -455.647.774 315.347.057 -264.035.953 Erträge werden immer mit negativem Vorzeichen dargestellt, bei a llen dargestellten Plan -Prognose-Abweichungen bedeuten negative Werte Verschlechterungen und positive Werte Verbesserungen. Diese Prognose des Jahresergebnisses ist von einer Vielzahl von gegenläufigen Effekten geprägt. Die wesentlichen Entwicklungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: ordentliche Erträge Plan Haushalt Ist (31.08.2020) Prognose Plan Haushalt- Prognose 01 - Steuern und ähnliche Abgaben -2.536.424.000 -1.899.337.812 -2.199.802.060 -336.621.940 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen -1.121.877.169 -969.473.432 -1.165.588.074 43.710.905 03 - sonstige Transfererträge -78.604.413 -131.098.040 -81.317.023 2.712.610 04 - öffentl.rechtl. Leistungsentgelte -342.178.985 -155.551.870 -298.242.004 -43.936.981 05 - privatrechtl. Leistungsentgelte -89.211.082 -59.396.641 -79.209.795 -10.001.287 06 - Kostenerstattungen und Umlagen -546.886.681 -211.649.462 -605.537.740 58.651.059 07 - sonstige ordentliche Erträge -206.830.033 -107.917.284 -204.836.945 -1.993.088 08 - aktivierte Eigenleistungen -1.013.000 0 -13.000 -1.000.000 09 - Bestandsveränderungen -1.400.000 0 -1.400.000 0 Summe ordentliche Erträge -4.924.425.363 -3.534.424.539 -4.635.946.642 -288.478.722 Die Verschlechterung in der Teilplanzeile 01 zeigt insbesondere die voraussichtlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf das Steueraufkommen der Stadt Köln. Bei der Gewerbesteuer werden Weni- gererträge von rd. 262,1 Mio. Euro erwartet. Die Wenigererträge beim Gemeindeanteil an der Ein- kommensteuer und der Umsatzsteuer werden mit 80,5 Mio. Euro bzw. 7,2 Mio. Euro prognostiziert. Die Prognosen basieren auf den Ergebnissen der September-Steuerschätzung 2020 sowie der aktu- ellen Gewerbesteuerentwicklung. Demgegenüber ergeben sich Mehrerträge aus der Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben (13,0 Mio. Euro), der Aufarbeitung von Rückständen im Bereich der Kulturförderabgabe (2,5 Mio. Euro) sowie aus den Kompensationszahlungen Familienle- istungsausgleich (1,3 Mio. Euro). Wesentliche Mehrerträge in der Teilplanzeile 02 resultieren u.a. aus Mehrerträgen im Bereich der Kindertagesbetreuung von 21,5 Mio. Euro. Dabei handelt es sich um eine Erhöhung der Kindspau- schale im Rahmen der Kinderbildungsgesetz (KiBiz)-Novelle (8,5 Mio. Euro, vgl. Teilplanzeile 15), Erstattungen des Landes NRW für den Ertragsausfall bei den Elternbeiträgen im Zusammenhang mit der Corona-Krise (7,6 Mio. Euro, vgl. Teilplanzeile 04), Mehrerträge im Bereich der Kindspauschalen aufgrund von Platzzahlsteigerungen (3,3 Mio. Euro) sowie zusätzliche Erstattungsleistungen aus Um- landgemeinden (2,0 Mio. Euro). Weitere Mehrerträge resultieren aus der Umwandlung der Landes- zuweisung für die ÖPNV-Förderung von investiv zu konsumtiv (8,8 Mio. Euro) sowie aus Mehrerträ- gen durch die Bereitstellung nicht verwendeter ÖPNV-Mittel aus 2019 für Förderbedarfe bei der KVB AG (7,0 Mio. Euro). Entsprechende Mehraufwendungen werden in Teilplanzeile 15 abgebildet. Höhe- re Schlüsselzuweisungen sowie ein höherer Ertrag nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz füh- ren zu Mehrerträgen von 7,6 Mio. Euro. Wenigererträge entstehen dagegen aufgrund einer Verschie- bung des Breitbandausbaus in das Folgejahr, da die geplanten Förderungen nicht abgerufen werden können (8,7 Mio. Euro). Die Verschlechterung in der Teilplanzeile 04 ergibt sich u.a. aus geringeren Erträgen im Bereich der Kindertagesbetreuung von 16,8 Mio. Euro. Beiträge von 17,9 Mio. Euro werden den Eltern aufgrund coronabedingter Schließungen erstattet. Da die Erträge aus Elternbeiträgen vor der Corona- 3 Pandemie besser als der Planwert prognostiziert wurden, liegt die Verschlechterung nur bei 16,8 Mio. Euro und wird zum Teil durch eine Landeserstattung ausgeglichen (vgl. Teilplanzeile 02). Weitere Wenigererträge von 7,1 Mio. Euro werden im Bereich der Unterbringung Geflüchteter prognostiziert, insbesondere da aufgrund rückläufiger Flüchtlingszahlen mit geringeren Benutzungsgebühren zu rechnen ist. Aus den Erstattungen von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule ergeben sich Wenigererträge von 6,8 Mio. Euro, die zur Hälfte vom Land erstattet werden (vgl. Teilplanzeile 02). Wesentliche Mehrerträge in der Teilplanzeile 06 resultieren aus höheren Erstattungen der Kosten der Unterkunft (KdU). Die Bundesbeteiligung an den KdU wird zur Stärkung der Kommunalfinanzen durch eine Erhöhung des Sockelbetrags nach § 46 Abs. 6 SGB II um 25 Prozentpunkte dauerhaft aufge- stockt. Im Haushaltsjahr 2020 verbessern sich die Erträge der Stadt Köln auf Basis der gegenüber dem Plan geringfügig höheren Aufwendungen bei den KdU (vgl. Teilplanzeile 16) dadurch um 95,6 Mio. Euro. Verschiedene Gesetzesänderungen und Anpassungen von Verteilungsschlüsseln nach Haushaltsplanaufstellung haben vor der Corona-Pandemie zu einer Verschlechterung der Erträge aus der KdU-Erstattung geführt, so dass im Saldo Mehrerträge von 71,8 Mio. Euro verbleiben. Dagegen werden durch die deutlich rückläufige Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz (AsylbLG) Wenigererträge von 10,9 Mio. Euro prognostiziert. Die erwarteten Erträge aus der Kostenbeteiligung des Landes an den (entsprechend geringeren) Aufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz reduzieren sich um 10,7 Mio. Euro. Personalaufwendungen Plan Haushalt Ist (31.08.2020) Prognose Plan Haushalt- Prognose 11 - Personalaufwendungen 1.177.353.567 680.140.739 1.161.941.553 15.412.014 12 - Versorgungsaufwendungen 59.091.900 72.757.996 59.091.900 0 Bei den Personalaufwendungen wird gegenüber der Planung von Dezernat I eine Unterschreitung von 15,4 Mio. Euro prognostiziert. In der Prognose sind coronabedingte Mehraufwendungen beim Gesundheitsamt und für die Durchführung der Kommunalwahl von 5,0 Mio. Euro berücksichtigt. Die voraussichtlichen Auswirkungen von organisatorischen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen sowie weiterer Einflussfaktoren auf den Personalaufwand 2020 werden aller Voraussicht nach zum Ende des Jahres dennoch zu einer Unterschreitung des Planwertes führen. ord. Aufwendungen ohne Personal Plan Haushalt Ist (31.08.2020) Prognose Plan Haushalt- Prognose 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstl. 638.250.286 357.988.309 649.769.898 -11.519.612 14 - Bilanzielle Abschreibungen 198.213.136 112.099.227 196.525.207 1.687.929 15 - Transferaufwendungen 1.956.823.150 1.332.859.394 1.930.192.515 26.630.635 16 - sonstige ordentl. Aufwendungen 926.153.697 585.955.269 959.725.168 -33.571.471 Summe ord. Aufw. ohne Personal 3.719.440.269 2.388.902.199 3.736.212.788 -16.772.519 Hinter den gegenüber dem beschlossenen Plan insgesamt höher prognostizierten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steht eine Vielzahl von gegenläufigen Entwicklungen in verschiedenen Bereichen. Mehraufwendungen von 9,0 Mio. Euro sind auf gesamtstädtische Beschaffungen der Be- rufsfeuerwehr für persönliche Schutzausrüstung, Desinfektions- und weiteres Hygienematerial zu- rückzuführen. Weitere Mehraufwendungen ergeben sich aufgrund diverser Baumaßnahmen sowie Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten (rd. 12,7 Mio. Euro). Verbesserungen werden dagegen durch Wenigeraufwendungen aufgrund der Verschiebung des geplanten Breitbandausbaus nach 2021 (9,7 Mio. Euro), Verzögerungen bei Projekten im Brücken- und Stadtbahnbau (8,3 Mio. Euro) sowie nicht umgesetzte geförderte Projekte im Bereich der Stadtentwicklung (5,2 Mio. Euro) erwartet. Viele weite- re, für sich genommen nicht wesentliche Entwicklungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen führen kumuliert zu weiteren Mehraufwendungen von rd. 13,0 Mio. Euro. Die Abweichungen in der Teilplanzeile 15 resultieren ebenfalls aus verschiedenen gegenläufigen Entwicklungen. Im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft wurden Mittel von 43,6 Mio. Euro für das Konjunkturförderprogramm als Transferaufwand geplant, die aufgrund von einer geänderten finanz- technischen Zuordnung im Ist in der Teilplanzeile 16 zu buchen sind. Die Verbesserung in der Teil- planzeile 15 ist diesbezüglich haushaltsneutral. Weitere Verbesserungen aus dem Bereich der allge- 4 meinen Finanzwirtschaft ergeben sich aus Wenigeraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage (19,3 Mio. Euro) sowie bei der Landschaftsverbandsumlage (13,9 Mio. Euro). Im Bereich der Jugend- hilfe werden aufgrund der Corona-Krise mehr ambulante als stationäre Hilfen angeboten, wodurch im Ergebnis Wenigeraufwendungen von 5,2 Mio. Euro erwartet werden. Weitere Wenigeraufwendungen werden für die weiteren sozialen Pflichtleistungen prognostiziert (4,2 Mio. Euro), dabei stehen Weni- geraufwendungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Mehraufwendungen für Aufwendungen nach dem AsylbLG gegenüber. Weitere Verschlechterungen entstehen u.a. im Bereich der Kindertagesbe- treuung und sind im Wesentlichen durch die Auswirkungen der KiBiz-Novelle begründet (27,7 Mio. Euro), die nur zum Teil durch Erstattungen des Landes NRW gedeckt werden können (vgl. Teilplan- zeile 02). Im Übrigen entstehen Mehraufwendungen für die Abwicklung des Stadtbahnverkehrs im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (15,8 Mio. Euro), die durch entsprechende Förde- rung, vgl. ebenfalls Teilplanzeile 02, gedeckt sind. Bei den Leistungen nach dem SGB XII wird mit höheren Transferaufwendungen von 10,4 Mio. Euro gerechnet. Diese resultieren u.a. aus Aufwen- dungen für vom LVR delegierte Leistungen (5,4 Mio. Euro), die jedoch erstattet werden (vgl. Teilplan- zeile 06) sowie aus der Kooperationsvereinbarung mit der Diakonie Michaelshoven zur Errichtung von coronabedingt erforderlichen, ergänzenden Ausweichpflegekapazitäten (3,5 Mio. Euro). Die Mehraufwendungen in der Teilplanzeile 16 ergeben sich u.a. aus der haushaltsneutralen Ver- schiebung der Mittel für das Konjunkturförderprogramm im Bereich der allgemeinen Finanzwirtschaft (43,6 Mio. Euro), vgl. Teilplanzeile 15. Eine echte Verschlechterung von 5,0 Mio. Euro wird für Unter- stützungsleistungen nach dem SGB II (KdU) prognostiziert. Auf Basis von vor der Corona-Pandemie hochgerechneten Ist-Buchungen wäre mit einem Wenigeraufwand von 12,0 Mio. Euro gerechnet wor- den. Die coronabedingten prognostizierten Mehraufwendungen im Bereich des SBG II liegen somit bei 17,0 Mio. Euro und können durch die höhere Bundeserstattung (vgl. Teilplanzeile 06) gedeckt werden. Gegenläufig wirken sich Verbesserungen bei den Schulraummieten (6,4 Mio. Euro) sowie in Höhe von 3,2 Mio. Euro bei der Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, insbesondere aufgrund von gegenüber der Planung rückläufigen Zahlen geflüchteter Menschen, aus. Weitere, für sich genommen geringfügige Wenigeraufwendungen, führen insgesamt zu Verbesserungen in der Teilplanzeile 16 von 8,4 Mio. Euro. Finanzergebnis Plan Haushalt Ist (31.08.2020) Prognose Plan Haushalt- Prognose 19 - Finanzerträge -84.026.570 -96.855.476 -95.470.754 11.444.184 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 103.877.300 33.831.306 89.518.211 14.359.089 Finanzergebnis 19.850.730 -63.024.169 -5.952.543 25.803.273 Höhere Erträge aus den Gewinnanteilen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR von 11,5 Mio. Euro führen zu den gegenüber dem Plan besser prognostizierten Finanzerträgen. Die Wenigeraufwendungen bei den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen resultieren in erster Linie aus dem niedrigeren Zinsniveau und geringeren Kreditaufnahmen für Investitionen. Ein coronabedingt höherer Kreditbedarf bei den Liquiditätskrediten würde aufgrund der günstigen Konditi- onen nicht zu einer Überschreitung des Planwertes führen. Bei der Gewerbesteuerverzinsung wird durch die Umsetzung eines Urteils des Bundesfinanzhofes mit einem Mehraufwand von rd. 4,0 Mio. Euro gerechnet. Die detaillierten Erläuterungen zu allen Abweichungen > 2,5 Mio. Euro je Teilplan und Teilplanzeile sind der Anlage 2 zu entnehmen. Entwicklung der investiven Finanzrechnung In den Anlagen 3 (Dezernatssummen) und 4 (Abweichungen > 2,5 Mio. Euro) wird die Entwicklung der Investitionstätigkeit dargestellt. Zusammengefasst zeichnet sich auf Basis der Prognosen gegenüber dem beschlossenen Plan (Plan- Prognose) eine Verbesserung der investiven Finanzrechnung um rd. 123,0 Mio. Euro ab. Entspre- chend den Prognosen werden die investiven Einzahlungen um 37,9 Mio. Euro über dem ursprünglich geplanten Betrag liegen. Auf der Auszahlungsseite werden 85,1 Mio. Euro investive Wenigerauszah- 5 lungen erwartet. Zusammenfassung investiv Plan Haushalt Fortg. Plan Ist (31.08.2020) Prognose Plan Haushalt- Prognose Summe investive Einzahlungen -140.062.349 -140.161.266 -122.278.499 -177.955.316 37.892.967 Summe investive Auszahlungen 524.716.041 727.419.920 128.510.804 439.610.346 85.105.696 Saldo 384.653.692 587.258.654 6.232.305 261.655.029 122.998.663 In 2019 konnte ein Teil der investiven Maßnahmen aufgrund von Verzögerungen nicht durchgeführt werden. Diese Mittel wurden im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen von 2019 nach 2020 übertragen, was in der Differenz zwischen dem beschlossenen und dem fortgeschriebenen Plan bei den investiven Auszahlungen (202,7 Mio. Euro) deutlich wird. Im Vergleich des fortgeschriebenen Planwertes mit der Prognose ergibt sich entsprechend auf Auszahlungsseite eine gesamtstädtische Verbesserung in Höhe von rd. 287,8 Mio. Euro. Diese Verbesserung zeigt, dass die übertragenen Mittel im Haushaltsjahr 2020 grundsätzlich nicht benötigt werden und bezogen auf die bisherige Re- duzierung der Überplanungen im investiven Bereich weiterhin erhebliches Optimierungspotenzial be- steht. Entwicklung der Prognose in 2020 Gegenüber der Prognose zum Buchungsstand 31.07.2020, die gegenüber dem ersten Be- richtswesen eine Aktualisierung der wesentlichen Abweichung umfasste, fällt das prognosti- zierte Jahresergebnis um 160,7 Mio. Euro weniger schlecht aus. Dazu führt neben der Berück- sichtigung der höheren Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (95,5 Mio. Euro) insbeson- dere die etwas optimistischere Prognose der Steuerentwicklung auf Basis der September- Steuerschätzung (71,8 Mio. Euro). Bewertung aus Sicht der Kämmerei Im Wesentlichen auf der Ertragsseite, aber auch auf der Aufwandsseite spürt die Stadt Köln die fi- nanziellen Auswirkungen der Corona-Krise in gravierendem Maße. Ob die in Summe prognostizierte massive Verschlechterung gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan von 264,0 Mio. Euro tat- sächlich eintritt, hängt insbesondere von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der konkreten Ausgestaltung der Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land ab. Insbesondere die Verteilung der Gewerbesteuererstattung nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW wird sich wesentlich auf das Jahresergebnis auswirken. Zum Umgang mit den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat der Landtag NRW am 17.09.2020 das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur An- passung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (NKF-CIG) beschlossen. Darin ist vorgesehen, die durch die Corona-Pandemie entstandenen und entstehenden Mindererträge bzw. Mehraufwendungen haushaltsrechtlich zu isolieren und ab 2025 ratierlich über maximal 50 Jahre zu verteilen. Des Weite- ren ist ein Verzicht auf die Notwendigkeit des Erlasses von Nachtragssatzungen für das Haushalts- jahr 2020 vorgesehen, der mit einer quartalsweisen Berichtspflicht über die finanzielle Lage an den Rat einhergeht. Regulär wäre andernfalls mit der prognostizierten Ergebnisabweichung, die eine Ver- schlechterung des Jahresergebnisses um mehr als 3 % der Gesamtaufwendungen darstellt, die Ver- pflichtung zum Erlass einer Nachtragssatzung gem. § 81 Abs. 2 Nr. 1 GO i.V.m. § 8 Abs. 4 der Haus- haltssatzung der Stadt Köln verbunden. Der Berichtspflicht an den Rat ist die Verwaltung zuletzt mit der haushaltsrechtlichen Unterrichtung des Rates am 10.09.2020 nachgekommen. Für die Ratssit- zung am 10.12.2020 ist eine weitere haushaltsrechtliche Unterrichtung geplant. Ausblick auf 2021ff. Das Berichtswesen bezieht sich auf das laufende Haushaltsjahr 2020. Für 2021ff. sind derzeit noch keine auf gesamtstädtischen Zahlen beruhenden Prognosen möglich. Das Gewerbesteueraufkom- men 2021 wird laut der September-Steuerschätzung deutlich schlechter ausfallen als noch im Mai angenommen. Ursprünglich war von einer schnelleren Erholung der Wirtschaft und damit einem 6 höheren Steueraufkommen ausgegangen worden. Eine Erstattung seitens Bund oder Land für 2021 ist bislang nicht vorgesehen. Weitere finanzielle Auswirkungen der Pandemie wie mögliche erhöhte Verlustausgleichszahlungen oder verminderte Gewinnausschüttungen bei den Beteiligungen werden sich ebenfalls ab 2021 im Kernhaushalt zeigen. Die Verwaltung wird hierüber auch weiterhin engmaschig berichten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage 4
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Anlage 4 Berichtszyklus: 2020-08 Berichtsstand: 31.08.2020 Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanz-position Einzahlung/ Auszahlung Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan HPL - Prognose Erläuterung Dezernat-I 34 - Bürger- dienste 0211 - Wahlen Beschaffung beweglichen Anlage- vermögens Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (außer GWG) Auszahlung 2.880.000 2.880.000 31.036 1,08% 180.000 2.700.000 Die Beschaffung der elektronischen Wahlkoffer und die Implementierung einer Anwendungssoftware werden dieses Jahr nicht umgesetzt. 15:49:28 25.09.2020 (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 4,91% 337.901 6.538.099 Durch die maßgebliche Einbindung von 37 in die Einsatzlage zur Bewältigung der Corona-Krise in Köln war und ist die Fachgruppe, die für die Beschaffung der Fahrzeuge und der Technik zuständig ist, nach wie vor unterschiedlich intensiv in die Einsatzlage eingebunden. Durch die personelle Einbindung während der Hauptphase im 2. Quartal 2020 haben sich alle Beschaffungen verschoben. Bereits beschafft wurden 5 Mannschaftstransportfahrzeuge (MTF), ein Logistik- LKW (GW-L) und ein Motorrad für den Fernmeldedienst (KRAD) mit einem Gesamtvolumen von rd. 0,3 Mio. €. Beauftragt wurde bzw. wird die Beschaffung von 3 Tanklöschfahrzeugen (TLF), 17 Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF), 1 Rüstwagen (RW), 1 Wechselladerfahrzeug (WLF) und 1 Fahrschulzug mit einem Gesamtvolumen von rd. 10,1 Mio. €. Aufgrund der Lieferzeiten und des jeweils vereinbarten Projektverlaufs ist jedoch in 2020 nicht mehr mit einem Mittelabfluss zu rechnen. Die Auszahlungen werden sich voraussichtlich nach 2021 (5,3 Mio. €) und 2022 (4,8 Mio. €) verschieben. Derzeit wird außerdem die Ausschreibung für 5 Drehleitern (DL) mit einem geplanten Kostenvolumen von 3,1 Mio. € vorbereitet. Hierfür ist jedoch erst in 2021 mit einer Auftragsvergabe zu rechnen. Auslieferung und Mittelabfluss werden voraussichtlich erst in 2022 erfolgen. Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro Spalte „Plan HPL - Prognose“: Dezernat-I 37 - Berufsfeuer- wehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdien 0212 - Brand- u. Bevölkerungs- schutz, Rettungsdienst Kraftfahrzeuge Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (außer GWG) Auszahlung 6.876.000 7.659.626 337.901 1 Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanz-position Einzahlung/ Auszahlung Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan HPL - Prognose Erläuterung Dezernat-II 20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine Finanz- wirtschaft Darlehensrückflü sse (Wobau) Rückflüsse von Ausleihung an verbU/ Bet./ Sonderverm Einzahlung -1.230.000 -1.230.000 -25.069.193 2.038,15% -25.325.486 24.095.486 Eine größere Zahl Ausleihungen wurden vom Schuldner, insbesondere der GAG Immobilien AG, vorzeitig zurückgezahlt. Sondertilgungen sind nicht planbar. 15:49:28 25.09.2020 (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 2.641.011 0 0,00% 0 3.302.000 Durch die maßgebliche Einbindung von 37 in die Einsatzlage zur Bewältigung der Corona-Krise in Köln war und ist die Fachgruppe, die für die Beschaffung der Fahrzeuge und der Technik zuständig ist, nach wie vor unterschiedlich intensiv in die Einsatzlage eingebunden. Durch die personelle Einbindung während der Hauptphase im 2. Quartal 2020 haben sich alle Beschaffungen verschoben. Die Beschaffung von insgesamt 7 Spezial-Rettungswagen für die Durchführung von Inkubator-, Intensiv-, Infektions- und Schwergewichtigentransporten mit einem Gesamtkostenvolumen von rd. 1,8 Mio. € soll zwar noch in 2020 eingeleitet werden. Die Zahlungen werden jedoch voraussichtlich erst in 2021 erfolgen. 124,71% 4.957.555 -3.240.075 Die Prognose fällt höher als der Planwert aus. Hierfür wurden entsprechend Ermächtigungen aus 2019 nach 2020 übertragen. Die Maßnahme ist weitestgehend abgeschlossen. Die Schlussrechnung steht jedoch noch aus. Daher ist mit einem vollständigen Mittelabfluss (inklusive Ermächtigungsübertragungen) in 2020 zu rechnen. Dezernat-I 37 - Berufsfeuer- wehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdien 0212 - Brand- u. Bevölkerungs- schutz, Rettungsdienst Kraftfahrzeuge Ausz. f. Erwerb von Vermögens- geg (außer GWG) Auszahlung 3.302.000 Dezernat-I 37 - Berufs- feuerwehr, Amt für Feuer- schutz, Rettungsdien 0212 - Brand- u. Bevölkerungs- schutz, Rettungsdienst Neubau FW 10 Auszahlungen für Hochbau- maßnahmen Auszahlung 1.717.480 4.957.555 2.141.939 Dezernat-II 20 - Kämmerei 0416 - Kultur- förderung AG Zoologischer Garten Köln Auszahlungen für den Erwerb von Finanz- anlagen Auszahlung 0 13.250.000 1.500.000 13.250.000 -13.250.000 Die Mittel dienen zur Finanzierung des Südamerikaprojektes, bestehend aus der Sanierung des Südamerikahauses, dem Umbau der Jaguaranlage und dem Umbau der Direktorenvilla. Der Finanzierungsbedarf für das Projekt beträgt 19 Mio. €. Davon wurden bereits ca. 5,8 Mio. € verwendet. Aufgrund von Bauverzögerungen wurden die Mittel in 2019 nicht abgerufen und daher nach 2020 übertragen. Es besteht weiterhin der Bedarf an den gesamten Mitteln. Der Abruf erfolgt nach Baufortschritt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise und damit verbundenen Bauverzögerungen kann der Mittelabruf jedoch noch nicht genau vorhergesagt werden. Spalte „Plan HPL - Prognose“: 2 Anlage 4 Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro Berichtszyklus: 2020-08 Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanz-position Einzahlung/ Auszahlung Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan HPL - Prognose Erläuterung 15:49:28 25.09.2020 (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Spalte „Plan HPL - Prognose“: Dezernat-II 20 - Kämmerei 1601 - Allgemeine Finanz- wirtschaft Kapitalrücklage KVB f. N-S- Stadtbahn Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Auszahlung 15.968.000 15.968.000 0 Grundstücks- geschäfte Ausz für den Erwerb von Grundstücken/ Gebäuden Auszahlung 60.000.000 80.000.000 5.740.099 0,00% 18.930.000 -2.962.000 In den Stadtbahnverträgen wurde vereinbart, dass die Stadt Köln der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) AG den Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) für die langfristigen Darlehen im Rahmen des Projektes Nord-Süd-Stadtbahn ausgleicht. Nach Aussage der KVB werden für dieses Jahr Tilgungsleistungen i. H. v. ca. 18,9 Mio. € erwartet. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplananmeldungen 2020 war die Tilgungsleistung in der Höhe nicht absehbar. 9,44% 8.000.000 2.600.000 Aufgrund der personellen Situation in der Abteilung Planung, Bau und Betrieb von Lichtsignalanlagen des Amtes für Verkehrsmanagement mit zahlreichen Stellenvakanzen und dem Erfordernis der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen kann ein Mittelabfluss in der geplanten Höhe nicht erfolgen. Darüber hinaus gibt es weiterhin Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, wodurch sich die Durchführung terminierter Maßnahmen verzögert. Beispielsweise müssen Kampfmittelsondierungen an Verdachtspunkten ausgesetzt werden. Aufgrund dessen stocken einige Maßnahmen. Die Baustellen werden zum Schutz der Mitarbeiter von einigen Firmen mit weniger Personal besetzt, so dass sich dort die Bauzeiten entsprechend erhöhen. Darüber hinaus gibt es aktuell Schwierigkeiten bei der Terminierung von Tiefbaumaßnahmen, da die Anzahl der für das Amt für Verkehrsmanagement arbeitenden Tiefbaufirmen und deren Kapazitäten begrenzt sind. 9,57% 80.000.000 -20.000.000 Es werden noch zwei großvolumige Grundstücksgeschäfte realisiert werden können. Dem Prinzip der Vorsicht folgend, ist davon auszugehen, dass der Kaufpreis vollständig noch in 2020 zu zahlen ist. Dezernat-III 23 - Amt für Liegen- schaften, Vermessung und Kataster 0108 - Zentrale Liegenschafts- angelegen- heiten Grundstücks- geschäfte Einzahlungen aus Veräußerung Grundstücke/ Gebäuden Einzahlung -35.000.000 -35.000.000 -46.887.111 133,96% -70.000.000 35.000.000 Diverse Projekte konnten früher abgeschlossen werden, als dies ursprünglich zu erwarten war. Dies betrifft z.B. die Veräußerung eines Grundstücks an die HGK für ca. 18 Mio. €. Auch die zügige Vermarktung von Gewerbegrundstücken nach Neuaufstellung und personeller Verstärkung bei 230 wirkt sich positiv auf die Verkaufszahlen aus. Dezernat-III 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 0108 - Zentrale Liegenschafts- angelegen- heiten Dezernat-III 64 - Amt für Verkehrs- management 1201 - Straßen, Wege, Plätze Erneuerung von Lichtsignal- anlagen Auszahlungen für Tiefbau- maßnahmen Auszahlung 10.600.000 10.600.000 1.000.448 3 Anlage 4 Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro Berichtszyklus: 2020-08 Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanz-position Einzahlung/ Auszahlung Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan HPL - Prognose Erläuterung 15:49:28 25.09.2020 (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Spalte „Plan HPL - Prognose“: 14.700.000 -8.703.474 -8.703.474 0 Dezernat-III 66 - Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung 1201 - Straßen, Wege, Plätze Bonner Str. (Nord-Süd- Stadtbahn, 3. BA) Auszahlungen für Tiefbau- maßnahmen Auszahlung 4.800.000 3.601.000 56.295 Generalinstand- setzung von Straßen aRAP pRAP - ÖPNV-Aufg. gem. 11 ÖPNVG NRW Auszahlungen für Tiefbau- maßnahmen Auszahlung Investitions- zuweisungen vom Land Einzahlung Ert.Tunnel Grenzstr./ Stadtautob.55a- RABT Auszahlungen für Tiefbau- maßnahmen Auszahlung Dezernat-III Dezernat-III Dezernat-III 66 - Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwic klung 69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 1201 - Straßen, Wege, Plätze 1,17% 100.000 4.700.000 Bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durch das beauftragte Ingenieurbüro kam es zu Verzögerungen. Mit der Umsetzung der Baumaßnahme ist daher frühestens ab dem 1. Quartal 2021 zu rechnen. 14.700.000 2.696.529 18,34% 5.500.000 9.200.000 Aufgrund der personellen Situation in der Abteilung Straßenbau des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung mit zahlreichen Stellenvakanzen und dem Erfordernis der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen sowie durch Verzögerungen, da Nachtragsverhandlungen und vorlaufende Arbeiten von Versorgungsträgern noch nicht abgeschlossen sind, kann ein höherer Mittelabfluss in 2020 voraussichtlich nicht realisiert werden. 0,00% 0 -8.703.474 Die für die Förderung der Grunderneuerung von Hochflurbahnen und der Ersatzbeschaffung von Niederflurfahrzeugen vorgesehenen Mittel können durch die KVB -aufgrund von Verzögerungen bei der Abarbeitung der Aufträge- derzeit nicht in der geplanten Höhe abgerufen werden. Damit die Fördergelder nicht an das Land zurückgezahlt werden müssen, hat der Rat am 26.03.2020 eine Ergänzung der Förderrichtlinie (§ 11 Abs. 2, Ziff. 2.4 ÖPNVG NRW) beschlossen (Session 0354/2020). Aufgrund dieser Änderung können die Mittel zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen gemäß den Vorgaben zum Stadtbahnverkehr des Nahverkehrsplans der Stadt Köln, insbesondere zur Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages, Verwendung finden. Die für 2020 eingehenden Mittel werden daher direkt konsumtiv vereinnahmt und im Rahmen der unechten Deckung aufwandseitig bereitgestellt. 0 6.314.000 126.062 3.240.000 -3.240.000 Die Maßnahme ist fertig gestellt und in Betrieb genommen. Sie hat auf Grund von Bauzeitverlängerung und Mehraufwand während der Bauphase zu Nachträgen und somit Mehrkosten i. H. v. 6,3 Mio. € im investiven Bereich geführt. Zunächst war geplant, diese zusätzlich benötigten Mittel in 2020 zu verausgaben, jedoch ist die Nachtragsbearbeitung viel aufwändiger als zunächst angedacht. Das führt nun dazu, dass weniger Mittel in 2020 abfließen werden, als zunächst angenommen. 4 Anlage 4 Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro Berichtszyklus: 2020-08 Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanz-position Einzahlung/ Auszahlung Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan HPL - Prognose Erläuterung Dezernat-IV 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 - Kinder- tagesbetreuung Kita-Investitions- programm NRW 2025 Investitionszuwei sungen von Gem/Gemeindev erbänden Einzahlung 0 0 -73.965 -4.200.000 4.200.000 Das Förderpaket wurde erst nach der Aufstellung des Doppelhaushaltes vom Zuschussgeber aufgelegt. In Teilplanzeile 11 sind korrespondierende Auszahlungen zu erwarten. Dezernat-IV 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 0603 - Kinder- tagesbetreuung Kita-Investitions- programm NRW 2025 Investitionszu- wendungen an sonstige Bereiche Auszahlung 0 800.000 478.164 4.200.000 -4.200.000 Das Förderpaket wurde erst nach der Aufstellung des Doppelhaushaltes vom Zuschussgeber aufgelegt. In Teilplanzeile 1 sind korrespondierende Einzahlungen zu erwarten. Dezernat-IV 5111 - Kinder- u. Jugend- pädagog. Einrichtung d.Stadt Köln 0601 - Kinder- und jugend- pädagogische Einrichtung General- sanierung Brücker Mauspfad Auszahlungen für Hochbau- maßnahmen Auszahlung 3.886.718 12.386.718 7.148.476 183,92% 11.200.000 -7.313.282 Es wird hier unterstellt, dass in 2020 etwa 90% und in 2021 die restlichen 10% der veranschlagten investiven Mittel zur Auszahlung für die Generalsanierung Brück kommen werden. 15:49:28 25.09.2020 (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Spalte „Plan HPL - Prognose“: Dezernat-III 69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Stadtb.Rh.-Sieg BANord-Süd/ 3.Betr.absch. Investitions- zuweisungen vom Land Einzahlung Dezernat-III Dezernat-III 69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 69 - Amt für Brücken und Stadtbahnbau 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Grunder- neuerung Mülheimer Brücke Stadtb.Rh.-Sieg BANord-Süd/ 3.Betr.absch. Auszahlungen für Tiefbau- maßnahmen Auszahlungen für Tiefbau- maßnahmen Auszahlung Auszahlung Dezernat-IV 40 - Amt für Schul- entwicklung 0301 - Schul- träger-aufgaben Gute Schule 2020 Ausz. f. Erwerb von Vermögensgeg (außer GWG) Auszahlung 14.741.500 13.730.627 3.507.634 23,79% 5.000.000 9.741.500 Viele Maßnahmen im Rahmen von "Gute Schule 2020" konnten noch nicht umgesetzt werden. So ist der Rahmenvertrag für die Touch-Panels immer noch "zugriffsbereit". Für die Beschaffung von Digitalen Schwarzen Brettern (DSB) müssen noch Elektro- und Datenkabel verlegt werden, so dass sich die Beschaffung auch in das Jahr 2021 verschieben wird. Auch Maßnahmen auf den Schulhöfen (Beschaffung von großen Spiel- und Sportgeräten) werden sich aufgrund der Corona- Krise in das Jahr 2021 verschieben. 44,38% 20.000.000 16.247.498 Aufgrund von Anpassungen der Bauabläufe bei der Grunderneuerung der Mülheimer Brücke ist absehbar, dass die dort veranschlagten Mittel im Haushaltsjahr 2020 nicht, wie ursprünglich geplant, in voller Höhe abfließen werden. -6.303.000 10.000.000 9.657.100 2.403.385 24,03% 2.946.507 7.053.493 Grund für die Abweichung zwischen Plan-Wert und der Prognose sind Verzögerungen im Baubeginn. Diese sind im Wesentlichen durch Einwendungen im Rahmen des Planfestellungsverfahrens verursacht worden. -6.303.000 0 0,00% 0 -6.303.000 Der Abruf von Fördermitteln auf die Hauptbauleistungen ist abhängig vom Baubeginn, der sich verzögert. 36.247.498 31.233.820 16.087.479 5 Anlage 4 Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro Berichtszyklus: 2020-08 Dezernat Amt Teilplan Bezeichnung Finanzstelle Bezeichnung Finanz-position Einzahlung/ Auszahlung Plan HPL Fortg. Plan Ist Ist in % vom Plan Prognose Plan HPL - Prognose Erläuterung Dezernat-VII VII/3 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum 0413 - Archäologische Zone und Jüdisches Museum Archäologische Zone und Jüdisches Museum Auszahlungen für Hochbau- maßnahmen Auszahlung 13.488.440 28.288.440 5.034.524 37,32% 9.070.540 4.417.900 Die Prognose basiert auf einer aktuellen Berechnung des Projektsteuerers. Durch Bauverzögerungen konnten Mittel bisher nicht wie geplant abfließen. Im Rahmen des Baufortschritts ist zukünftig mit erhöhtem Mittelabfluss bzw. Beauftragungen zu rechnen. 15:49:28 25.09.2020 (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) Spalte „Plan HPL - Prognose“: 0,00% 0 33.000.000 Das zuständige Landesministerium hat signalisiert, dass auch 2020 alle Anträge zum geförderten Wohnungsbau aus Landesmitteln bedient werden können. Ein Konzept zum preisgedämpften Wohnungsbau wird derzeit erarbeitet. Eine Beschlussfassung und Umsetzung in 2020 ist jedoch nicht realistisch. Dezernat-IV 52 - Sportamt 0801 - Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten Investitions- programm Sportstätten Auszahlungen für Tiefbau- maßnahmen Auszahlung 8.392.900 6.151.007 0 0,00% 100.000 8.292.900 Finanzmittel des Investitionsprogramms Sportstätten werden unterjährig konkreten Maßnahmen zugeordnet. Das führt dazu, dass die Mittel auf eine eigene Finanzstelle verschoben werden. Die Verschiebung wird durch den Planvergleich jedoch nicht berücksichtigt. Der Betrag der zukünftigen Mittelverschiebungen wird bei der Prognose erfasst. Bisherige Umschichtungen in Höhe von 3,2 Mio. €. Ausstehende Umschichtungen: 50.000 € Planungsbeschluss Merianstraße (noch keine Finanzstelle (FiSt) vorhanden), 50.000 € Planung Umbau Sportpark Süd, 350.000 € Martinusstraße ( bereits in der Prognose bei FiSt 5201-0801-6-5192 enthalten), 165.000 € Humboldstraße KRP (bereits in der Prognose bei 5201-0801-7-5216 enthalten), 5.000 € Stresemannstr. (bereits in der Prognose bei FiSt 5201-0801-7-5232 enthalten), 5.366 € Thurner Kamp (bereits in der Prognose bei FiSt 5201-0801-9-5163 enthalten), 86.178 € Mielenforster Kirchweg (sind in der Prognose bei 5201-0801-8-5242 enthalten), 142.478 € Zaunhofstraße (bereits in der Prognose bei FiSt 5201-0801-2-5193 enthalten). Auszahlung 2.902.000 2.692.000 0 Dezernat-V 56 - Amt für Wohnungs- wesen 1601 - Allgemeine Finanz- wirtschaft Wohnungsbau- programm Ausleihung an verbUnt/ Beteiligungen/ Sonder- vermögen Auszahlung 33.000.000 32.950.000 0 0,00% 0 2.902.000 Die Maßnahme wird nicht mehr gefördert und daher zunächst nicht weiter geführt. Die Kosten für den Ankauf des Dechant-Scheben-Hauses i. H. v. 1,7 Mio. € werden nicht benötigt und zur Deckung von Kostenerhöhungen bei diversen Maßnahmen aus Starke Veedel - Starkes Köln verwandt. Dezernat-VI 15 - Amt für Stadtent- wicklung und Statistik 0902 - Stadtent- wicklung ISEK Porz-Mitte - Friedrich-Ebert- Platz Auszahlungen für Tiefbau- maßnahmen 6 Anlage 4 Entwicklung investiver Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung - Abweichungen > 2.500.000 Euro Berichtszyklus: 2020-08
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2914/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.10.2020
- Erstellt
- 01.10.2020 09:35