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1166/2018

Gymnasium Rodenkirchen/Hauptschule Ringelnatzstraße: Verfügbare Infrastrukur

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.04.2018, TOP 7.2.5.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1926 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/402/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 1166/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.04.2018 
 
Gymnasium Rodenkirchen/Hauptschule Ringelnatzstraße: Verfügbare Infrastrukur 
Die Fraktion Die Grünen in der BV Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Anfrage 
(AN/0476/2018): 
 
Durch die von der Verwaltung vorgeschlagene und vom Rat beschlossene Teilauslagerung von Un-
terrichtsräumen des Gymnasiums in die ebenfalls von Verwaltung und Rat initierte, „auslaufende“ 
örtliche Hauptschule stellen sich uns folgende Fragen: 
 
 Ist die weitere Nutzung der z.Zt. noch der Hauptschule angegliederten Sportstätten mit kleiner 
Halle und Lehrschwimmbecken gesichert? Falls ja, wodurch und wie lange? Falls nein, was 
sind die Gründe hierfür? 
 Gehören die in unmittelbarer Nähe liegenden, ehemaligen Gebäude der Ernst-Moritz-Arndt-
Grundschule ebenfalls zu den künftig vom Gymnasium zu nutzenden Flächen? Falls nein, was 
soll mit diesen Flächen zukünftig geschehen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Die der Hauptschule angegliederten Sportstätten (Turnhalle und Lehrschwimmbecken) werden auch 
nach der Teilauslagerung von Unterrichtsräumen des Gymnasiums in das Schulgebäude Ringelnatz-
straße weiterhin sowohl für den Schul- als auch den Vereinssport zur Verfügung stehen.  
 
Zu Frage 2: 
 
Das Schulgebäude Ringelnatzstraße befindet sich auf 2 Grundstücken (Ringelnatzstr. 10 und Ringel-
natzstr. 12) und wird durch die Grimmelshausenstraße getrennt. Es ist geplant, dass das Gymnasium 
Rodenkirchen zunächst ab dem Schuljahr 2018/2019 Räume im Schulgebäude Ringelnatzstr. 10 für 
die Übermittagsbetreuung nutzen wird. Langfristig werden beide Schulgebäude (Ringelnatzstr. 10 und 
Ringelnatzstr. 12) mit dem Auslaufen der Hauptschule sukzessive von dem Gymnasium genutzt

Beratungsverlauf (1)

23.04.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1166/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.04.2018
Erstellt
12.04.2018 08:56