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AN/1297/2022

Antrag TOP 6.1 des Integrationsrates vom 10.05.2022 - Ukraine: Hilfsangebote für Geflüchtete unabhängig vom Pass // Unterstützung ausländischer Studierender“

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 11.07.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.07.2022, TOP 4.4

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

4154 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen 
CDU-Fraktion  
SPD-Fraktion 
Fraktion Die LINKE 
Volt-Fraktion 
 
 
An die Vorsitzende des Hauptausschusses 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/1297/2022 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 11.07.2022 
 
Antrag TOP 6.1 des Integrationsrates vom 10.05.2022 - Ukraine: Hilfsangebote für 
Geflüchtete unabhängig vom Pass // Unterstützung ausländischer Studierender„ 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Ta-
gesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 11.07.2022 zu setzen.  
 
 
 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag TOP 6.1 des Integrationsrates vom 10.05.2022 
(mit Anpassungen): 
Die Verwaltung stellt die Gleichbehandlung und Gleichstellung aller Geflüchteter aus der 
Ukraine - unabhängig ihrer Herkunft und Nationalität – sicher und unterbindet strukturelle 
und institutionelle Ungleichbehandlung. 
 
Für Geflüchtete aus der Ukraine bedeutet dies insbesondere: 
1. Die Stadt Köln stellt sicher, dass die Aufnahme- und Hilfsangebote allen Geflüchteten 
aus der Ukraine gleichermaßen zur Verfügung gestellt werden – unabhängig von 
Pass oder Aufenthaltstitel. 
2. In Bereichen, in denen für die Inanspruchnahme das Vorzeigen des Ukrainischen 
Passes notwendig ist, stellt die Stadt Köln eine gleichwertige Bescheinigung für alle 
aus der Ukraine fliehenden Personen aus. 
3. Die Stadt Köln vertritt die Haltung, dass in Bezug auf die Unterstützung und Aufnah-
me von BiPoC-Personen an den Grenzen keine Unterschiede gemacht werden. Die

- 2 - 
 
Oberbürgermeisterin setzt sich dafür auch explizit beim Städtetag Nordrhein-
Westfalen und dem Deutschen Städtetag ein. 
4. Die Stadt Köln setzt sich dafür ein, dass die Universitäten und Hochschulen der Stadt 
ausländische Studierende aus der Ukraine schnell und unbürokratisch übernehmen 
und immatrikulieren können. Dazu werden die Ermessensspielräume auf der kom-
munalen Ebene für die schnelle Gewährung des notwenigen Aufenthaltstitels zuguns-
ten der Betroffenen vollumfänglich ausgeschöpft. 
5. Die Ausländerbehörde Köln stellt sicher:  
- dass Anträge insbesondere von anspruchsberechtigten Personen nach Art. 2 
Abs. 2 und 3 des Durchführungsbeschlusses des EU-Rates vom 04.03.2022 
auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, entsprechend 
des 2. Länderschreibens des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 
14.04.2022 angenommen, den eingeräumten „erheblichen Ermessensspiel-
raum“ (BMI), Seite 7) ausnutzend wohlwollend bearbeitet und Fiktionsbe-
scheinigungen, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigen, ausge-
stellt werden. 
6. Wir fordern, dass die o.g. Maßnahmen (Punkte 1-5) für alle Menschen gelten die flie-
hen mussten – unabhängig von Staatsangehörigkeit, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, 
Land und Religion. Wir fordern außerdem, dass das Mehrklassensystem unter ge-
flüchteten Menschen beendet wird. 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Verordnung des Bundesinnenministeriums, wonach sich alle geflüchteten Menschen aus 
der Ukraine bis zum 23. Mai 2022 legal in Deutschland aufhalten konnten, wurde bis zum 
31.08.2022 verlängert. Jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar, welche Perspektiven 
es ab dem 01.09.2022 für die schutzsuchenden Menschen geben wird. Dieser Unsicherheit 
soll vorbeugend Rechnung getragen werden. Zudem verdeutlicht ein weiterer offener Brief 
der Stadtgesellschaft vom 21.06.2022 beispielhaft die aktuelle Situation von geflüchteten 
Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus. Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 
17.8. würde ggf. nicht ausreichen, um verwaltungsseitig die nötigen Schritte umzusetzen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer 
GRÜNE-
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Niklas Kienitz  
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Mike Homann 
SPD-
Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Michael Weisenstein 
Linke-
Fraktionsgeschäftsführer 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

11.07.2022 Hauptausschuss
TOP 4.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1297/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
11.07.2022
Erstellt
11.07.2022 14:05