0066/2023
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Bürgschaftserklärung Anschlussfinanzierung Nord-Süd-Stadtbahn-Darlehen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 12.01.2023 0066/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.02.2023 Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Bürgschaftserklärung Anschlussfinanzierung Nord-Süd- Stadtbahn-Darlehen Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist auf Grundlage der Nord-Süd Stadtbahnverträge vom 17.07.2002 (1.Baustufe) und 22.02.2006 (2.Baustufe) Bauherrin für die Baumaßnahme Nord-Süd Stadtbahn. Gemäß vorgenannten Verträgen hat die Stadt Köln sich verpflichtet, der KVB AG alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts entstehenden finanziellen Verpflichtungen auszugleichen und der KVB AG die entsprechen Mittel zur Verfügung zu stel- len, sofern die Verpflichtungen nicht durch Zuschüsse - insbesondere GVFG - Zuschüsse- oder Mittel Dritter finanziert werden. Die Stadt Köln kommt ihrer Zusage nach, indem sie der KVB die Kapitaldienstleistungen (Zinsen und Tilgung) für langfristige Darlehen und die Zinsen für die kurzfristige Zwischenfinanzierung der GVFG- und sonstiger Zuschussmittel erstattet. Zur Reduzierung der Zinskosten aus den langfristigen Darlehen wurde vereinbart, dass die Stadt Köln Kommunalbürgschaften im Rahmen der ihr rechtlich zulässigen Möglichkeiten übernimmt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 (Session-Nr. 1459/2012) der Ausreichung von Bürgschaften in Gesamthöhe von 136 Mio. € für die Haushaltsjahre 2012 & 2013 für das Pro- jekt Nord-Süd-Stadtbahn zugestimmt (sog. Bürgschaftsrahmen). Hiermit wurde u.a. auch das Darlehen der KVB über 10 Mio. € besichert, das 2012 bei der Volkswohl Bund Lebensversi- cherung a.G. aufgenommen wurde. Ende letzten Jahres ist das Darlehen ausgelaufen. Die erforderliche Anschlussfinanzierung i.H.v. 8 Mio. € inkl. einer entsprechenden Bürg- schaftserklärung wurde bei der Sparkasse KölnBonn abgeschlossen. Die von der Stadt Köln für diese Anschlussfinanzierung übernommene Bürgschaft entspricht den Vorgaben des o.g. Ratsbeschlusses aus 2012 unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedin- gungen. Der Ratsbeschluss sieht für die Bürgschaftserklärungen grundsätzlich keine zeitliche Befris- tung vor, so dass es sich um eine Zustimmung des Rates zu Bürgschaften der Stadt Köln bis zur vollständigen Tilgung der jeweiligen Darlehen innerhalb des Rahmens und innerhalb des Nord-Süd-Stadtbahn-Projektes handelt. Die Gewährung einer Bürgschaft für die o.g. An- schlussfinanzierung ist demnach durch den Ratsbeschluss vom 28.06.2012 gedeckt. Das Verfahren zur Verbürgung o.g. Anschlussfinanzierung ist mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Der Finanzausschuss wird um Kenntnis gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0066/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.01.2023
- Erstellt
- 06.01.2023 10:13