Mandari Insight

0066/2023

Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Bürgschaftserklärung Anschlussfinanzierung Nord-Süd-Stadtbahn-Darlehen

Mitteilung Ausschuss 12.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 06.02.2023, TOP 2.9

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

2686 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 12.01.2023 
 0066/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 06.02.2023 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Bürgschaftserklärung Anschlussfinanzierung Nord-Süd-
Stadtbahn-Darlehen 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) ist auf Grundlage der Nord-Süd Stadtbahnverträge 
vom 17.07.2002 (1.Baustufe) und 22.02.2006 (2.Baustufe) Bauherrin für die Baumaßnahme 
Nord-Süd Stadtbahn. Gemäß vorgenannten Verträgen hat die Stadt Köln sich verpflichtet, der 
KVB AG alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts entstehenden finanziellen 
Verpflichtungen auszugleichen und der KVB AG die entsprechen Mittel zur Verfügung zu stel-
len, sofern die Verpflichtungen nicht durch Zuschüsse - insbesondere GVFG - Zuschüsse- 
oder Mittel Dritter finanziert werden. Die Stadt Köln kommt ihrer Zusage nach, indem sie der 
KVB die Kapitaldienstleistungen (Zinsen und Tilgung) für langfristige Darlehen und die Zinsen 
für die kurzfristige Zwischenfinanzierung der GVFG- und sonstiger Zuschussmittel erstattet. 
Zur Reduzierung der Zinskosten aus den langfristigen Darlehen wurde vereinbart, dass die 
Stadt Köln Kommunalbürgschaften im Rahmen der ihr rechtlich zulässigen Möglichkeiten 
übernimmt.  
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.06.2012 (Session-Nr. 1459/2012) der Ausreichung von 
Bürgschaften in Gesamthöhe von 136 Mio. € für die Haushaltsjahre 2012 & 2013 für das Pro-
jekt Nord-Süd-Stadtbahn zugestimmt (sog. Bürgschaftsrahmen). Hiermit wurde u.a. auch das 
Darlehen der KVB über 10 Mio. € besichert, das 2012 bei der Volkswohl Bund Lebensversi-
cherung a.G. aufgenommen wurde. Ende letzten Jahres ist das Darlehen ausgelaufen. 
Die erforderliche Anschlussfinanzierung i.H.v. 8 Mio. € inkl. einer entsprechenden Bürg-
schaftserklärung wurde bei der Sparkasse KölnBonn abgeschlossen. Die von der Stadt Köln 
für diese Anschlussfinanzierung übernommene Bürgschaft entspricht den Vorgaben des o.g. 
Ratsbeschlusses aus 2012 unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedin-
gungen. 
Der Ratsbeschluss sieht für die Bürgschaftserklärungen grundsätzlich keine zeitliche Befris-
tung vor, so dass es sich um eine Zustimmung des Rates zu Bürgschaften der Stadt Köln bis 
zur vollständigen Tilgung der jeweiligen Darlehen innerhalb des Rahmens und innerhalb des 
Nord-Süd-Stadtbahn-Projektes handelt. Die Gewährung einer Bürgschaft für die o.g. An-
schlussfinanzierung ist demnach durch den Ratsbeschluss vom 28.06.2012 gedeckt. 
 
Das Verfahren zur Verbürgung o.g. Anschlussfinanzierung ist mit der Bezirksregierung Köln 
abgestimmt. 
 
Der Finanzausschuss wird um Kenntnis gebeten. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 2.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0066/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
12.01.2023
Erstellt
06.01.2023 10:13