2141/2019
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" in Köln-Altstadt/Nord
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Anlage 1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)in Köln - Altstadt/Nord Maßstab 1 : 2 500
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Kuhn Az Vorlagen-Nummer 2141/2019 Freigabedatum 25.06.2019 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW. Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" in Köln-Altstadt/Nord Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2019 Begründung für die Dringlichkeit: Mit E-Mail vom 31.05.2019 kündigt die Gerchgroup AG Düsseldorf gegenüber der Verwaltung an, kurzfristig die Abbruchanträge für das Projekt Laurenz-Carré einzureichen. Im sensiblem Umfeld des Welterbes Kölner Dom sieht die Verwaltung das dringende Erfordernis, dass die Abbrucharbeiten des Areals "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" mit den Zeitplä- nen des Bebauungsplanverfahrens sowie der anschließenden Genehmigungsplanung und Realisie- rung in Übereinstimmung gebracht werden. Ohne Bebauungsplanverfahren, in diesem Fall mit anschließender Veränderungssperre, gibt die Stadt das Heft des Handelns aus der Hand und wird keinen Einfluss auf die Dauer der Baugrube und nur geringen Einfluss auf Art und Maß der zukünftigen baulichen Nutzung haben. Aufgrund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ist mit der letzten Novellierung der BauO NRW der Abbruch baulicher Anlagen nur noch anzuzeigen (einen Genehmigung ist nicht mehr erforderlich). Darüber hinaus ist für eine Reaktion der Kommune nur noch ein Monat Zeit, die Tätig- keiten zu steuern (nicht mehr wie bisher drei Monate). In diesem Fall bedeutet steuern, dass zur Si- cherung der städtebaulichen Ordnung ein Aufstellungsbeschluss für das Areal sowie aufgrund der Steuerung von Abbruchaktivitäten ein Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre erforder- lich sind. Unter der Annahme, dass der Vorhabenträger die Unterlagen zum Abbruch der baulichen Anlagen nach bereits erfolgter Ankündigung kurzfristig einreichen wird, muss außerhalb jeglicher regulärer Sitzungen das formale Prozedere durchgeführt werden um überhaupt eine Chance zu haben inner- halb von vier Wochen die Formalien so abgeschlossen zu haben, dass eine Veränderung der vor- handenen baulichen Anlagen gesteuert werden kann. In diesem Zusammenhang sind eine Vielzahl von Mitzeichnungen, Beratungen sowie Unterzeichnungen der Vorgänge sowie der Bekanntma- chungstexte erforderlich, die nur ‚von Hand zu Hand‘ in der zur Verfügung stehenden Zeit abgewickelt werden können. Darüber hinaus können die Vorgänge aufgrund einzuhaltender Formalien weitestge- hend nur nacheinander und nicht parallel behandelt werden. 2 Beschluss: Gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird wie folgt be- schlossen und gemäß § 60 Absatz 2 Satz 2 GO NRW genehmigt: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen den Straßen Am Hof, Unter Goldschmied, Große Budengasse, der östlichen Grenze des Flurstücks 1200, der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 1271, der südlichen Grenzen der Flurstücke 1151 und 1037, Unter Goldschmied, Laurenzplatz, Salomonsgasse, Marspfortengasse und Sporergasse —Arbeitstitel: "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz- Carré)" in Köln-Altstadt/Nord— aufzustellen mit dem Ziel, ein kleinteiliges, gemischt genutztes Quartier mit Wohnen und Gewerbe (Büro, Hotel, Einzelhandel, Gastronomie) festzusetzen, 2. nimmt das städtebauliche Konzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1, Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 25.06.2019 gez. Dr. Keller gez. Kienitz 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Ausgangslage und Anlass Das Plangebiet "Laurenz-Carré", welches in großen Teilen die beiden innerstädtischen Blöcke zwi- schen den Straßen Am Hof im Norden und der Salomonsgasse im Süden, der Straße Unter Gold- schmied im Osten und der Sporergasse bzw. der Marspfortengasse im Westen umfasst, soll zu ei- nem neuen, gemischt genutzten Quartier entwickelt werden. Der Bereich Laurenzplatz 5 / Unter Goldschmied 9 und Große Budengasse 10 ist nicht Teil des Geltungsbereiches. Es handelt sich um denkmalgeschützte Gebäudesubstanz, deren Planungen zur Neu- und Umnutzung bereits weit vo- rangeschritten sind und deren Entwicklung auf Basis § 34 BauGB in Verbindung mit dem bestehen- den, einfachen Bebauungsplan möglich ist. Das Plangebiet, das in Teilen von Leerstand betroffen und sich teilweise in schlechtem baulichen Zustand befindet, weist eine Größe von ca. 10.650m² auf (davon ca. 5.900m² überbaubare Fläche) und stellt damit die größte Neubebauung in der Kölner Altstadt seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Darüber hinaus befindet sich das Quartier in direkter Nachbarschaft zum Welterbe Kölner Dom und ist aufgrund seiner Lage ein wesentlicher Teil des innerstädtischen Kulturquartiers. Das Plangebiet selbst beinhaltet keine Baudenkmäler. Es befinden sich jedoch Baudenkmäler in unmittelbarer Nach- barschaft und grenzen an dieses an. Ein weiteres wesentliches Element ist die Via Culturalis (Unter Goldschmied). Über sie sollen die vor- handenen historischen und kulturellen Gebäude städtebaulich miteinander verbunden werden. Dazu gehört die Berücksichtigung der jeweiligen Blickbeziehungen und somit die baulichen Raumkanten in Richtung Dom sowie entgegengesetzt in die Kulturachse der Via Culturalis hinein. Das Plangebiet begleitet die Via Culturalis von ihrem Eingang am nördlichen Ende der Straße "Unter Goldschmied" bis zur Salomonsgasse in nord-südlicher Richtung. Das bedeutet, dass die zukünftigen Raumkanten und Gebäudehöhen entlang der Via Culturalis maßgeblichen Einfluss auf die städtebaulichen Blick- beziehungen haben werden. In der Vergangenheit fanden im Plangebiet diverse Eigentümerwechsel mit unterschiedlichen planeri- schen Zielvorstellungen statt, die in Teilen nicht zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung führten. Zur Entwicklung des Planungsgebiets fand somit im Mai/Juni 2015 ein Profilbildungsworkshop statt. Im Rahmen dieses Workshops wurden erste Ausgangs- und Eckpunkte einer städtebaulichen Ent- wicklung und Qualifizierung des Planbereichs definiert. Ergänzend hat der Stadtentwicklungsausschuss mit Beschluss vom 21.09.2017 (AN/1347/2017) Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung beschlossen um für das Quartier eine ge- ordnete Entwicklung sicherzustellen. Diese werden im Wesentlichen im folgenden Abschnitt unter ‚Städtebauliche Ziele‘ näher ausgeführt. In jüngster Vergangenheit (mit Beginn im Januar 2018) wurde seitens des aktuellen Eigentümers, Gerchgroup AG, Düsseldorf in Abstimmung mit der Stadt Köln ein städtebauliches Qualifizierungsver- fahren durchgeführt. Der Entwurf des Planungsbüros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadt- planer aus Köln erhielt (einstimmig) den 1. Preis und wurde zur Umsetzung empfohlen (vgl. Anlage 2) – vgl. auch Mitteilung 3415/2018. Die Jury hält fest: "Insgesamt sind in dem Entwurf die Interessen einer sinnvollen städtebaulichen Konzeption mit den Notwendigkeiten einer nachhaltigen Projektent- wicklung in sehr gute Übereinstimmung gebracht worden." Um die planerischen Ziele sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, wird auf Ba- sis des 1. Preises ein Bebauungsplanverfahren erforderlich, welches mit dem Aufstellungsbeschluss in die Wege geleitet werden soll. 4 Der bestehende einfache Bebauungsplan Nummer 67450/03 (weitere Ausführungen siehe Abschnitt ‚Planungsrecht‘) kann diese Sicherung nicht herstellen. Es soll Planungssicherheit für die an der Pla- nung Beteiligten geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zurückstellung von Bauge- suchen geschaffen werden sowie die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre, sofern Vorhaben den städtebaulichen Zielen widersprechen. Diese Sicherungsmaßnahmen dienen neben der Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auch dazu, alle Maßnahmen (z. B. Abbruchmaßnahmen) im sensiblen Umfeld des Welterbes Kölner Dom in Einklang zu bringen. In diesem Umfeld steht die Veränderung baulicher Anlagen maßgeblich mit der Planungssicherheit über die zukünftige städtebauliche Entwicklung in Verbindung. Städtebauliche Ziele Aufgrund der direkten Nachbarschaft zur Hohen Domkirche, in unmittelbarer Nähe zum Historischen Rathaus und in seiner Funktion als Eingang für die Via Culturalis markiert das Plangebiet ein wichti- ges Entwicklungspotential der Kölner Innenstadt und bedarf einer besonderen Sorgfalt bei der Ent- wicklung des Standortes sowohl in Bezug auf die künftige Nutzung als auch auf die städtebauliche Einbindung. Gleichzeitig muss ein behutsamer Umgang mit der Stadtgeschichte sichergestellt wer- den. Die bisher durchgeführten Schritte sowie die getroffenen Beschlüsse stellen die Grundlage für die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen im Plangebiet im Wesentlichen wie folgt dar: Es soll ein kleinteiliges, durchmischtes, urbanes, lebendiges Quartier entstehen, wel- ches seiner zentralen Lage gerecht wird. Geplant wird ein Hotel-, Büro- und Wohn- standort mit kleinteiligen Einzelhandels- und Gastronomieangeboten in den Erdge- schosszonen, welche sich im Wesentlichen zum öffentlichen Raum hin orientieren. 30% der Wohnungen sollen öffentlich gefördert werden (vgl. Beschluss Stadtentwicklungs- ausschusses vom 21.09.2017). Es wird insgesamt ein Anteil von ca. 5.700m² BGF für Wohnen angestrebt. Der Rat der Stadt Köln hat am 05.07.2018 die Verwaltung mit dem Neubau des Bezirks- rathauses Innenstadt beauftragt. Das Grundstück des Bezirksrathauses liegt innerhalb des Geltungsbereiches des zukünftigen Bebauungsplanes und ist somit Bestandteil der zukünftigen Entwicklung des Gebiets. Das Maß der baulichen Nutzung soll sich im Plangebiet an der Bebauung der Nachbar- grundstücke sowie an dem sich ebenfalls in der Planung befindlichen Projekt der Histo- rischen Mitte (hier: Kuriengebäude) orientieren. Die zur Orientierung relevanten durch- schnittlichen Wandhöhen im Bestand betragen ca. 15 bis ca. 20 Meter. Durch Dachauf- bauten (wie Technikaufbauten oder Schrägdachformen) werden in einzelnen Bereichen Gebäudehöhen von ca. 22 bis ca. 23,5 m erreicht. Das zukünftige Kurienhaus besitzt eine oberste Wandhöhe von ca. 19,45m (inkl. Staffel- geschoss) bezogen auf die Platzfläche Roncalliplatz. Dies entspricht ca. 73,54m ü NHN. Der Entwurf des Domhotels weist folgende Höhen auf: Bestandshöhe 75,00m ü NHN, Gebäudehöhe Aufstockung/Rücksprung: 78,98m ü NHN/79,90m ü NHN. Im Rahmen des städtebaulichen Verfahrens erfolgte eine intensive Auseinandersetzung mit der Höhenentwicklung der zukünftigen Bebauung im Plangebiet. Die im Rahmen des Verfahrens ermittelten Höhen wurden als maximale Höhenentwicklung festgehalten. Die Höhen sind im städtebaulichen Konzept dargestellt (vgl. Anlage 2). Im Hinblick auf Baudenkmäler, die direkt an das Plangebiet angrenzen, sowie in Bezug auf benachbarte Denkmäler, werden im Rahmen der Planung – auch in Verbindung zu den maximal möglichen Höhen aus dem städtebaulichen Verfahren - denkmalpflegeri- sche Belange zu berücksichtigen sein. Die Wandhöhen der direkt angrenzenden Bau- denkmäler weisen Wandhöhen von ca. 15,5m auf. Maßgeblich für die verkehrliche Erschließung des Planbereichs ist das am 26.03.2019 vom Verkehrsausschuss beschlossene "Verkehrsführungskonzept Altstadt". Entspre- chend der zukünftigen Anforderungen an das Gebiet werden die Erschließungsfunktio- nen in Teilen neu geordnet sowie für die erforderliche Unterbringung von Stellplätzen 5 entsprechende Festsetzungen getroffen. Die vorhandenen Parkgaragen (Hochgarage Marspfortengasse 10 sowie das Parkhaus an Unter Goldschmied 29) sollen überplant werden. Eine Tiefgaragenzufahrt im südlichen Baublock soll über das Grundstück Mars- pfortengasse 10 erfolgen. Über diese Zufahrt soll gleichzeitig das Bezirksrathaus ange- bunden werden. In welcher Form eine Tiefgaragenzufahrt für das nördliche Baufeld in Abgleich mit dem "Verkehrsführungskonzept Altstadt" zugelassen wird, klärt das weitere Verfahren. Eine Erschließung muss gesichert sein. Im Sinne der Verbesserung von Blickbeziehungen (insbesondere auf den Kölner Dom) sollen die heute im Bestand vorhandenen Auskragungen der Gebäude am Hof 20-26 sowie Unter Goldschmied 29 zukünftig entfallen (vgl. Beschluss Stadtentwicklungsaus- schuss vom 21.09.2017). Geplant ist auch ein Durchstich der Sporergasse in Richtung Süden auf die Große Bu- dengasse. Durch den neu geplanten Durchstich soll ergänzend eine neue Wege- und Blickbeziehung von der wichtigen Ost-West-Verbindung Große Budengasse zum Kölner Dom ermöglicht und gleichzeitig die Rückseitenwirkung der Sporergasse reduziert wer- den. Ebenfalls entsprechend des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 sollen die beiden Plätze Karl-Küpper-Platz und Laurenzplatz auch weiterhin als öffentliche Plätze erhalten werden. Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 67450/03 für den Bereich Rathaus/Gürzenich in Köln-Altstadt/Nord, der für den Planbereich Kerngebiet, geschlossene Bauwei- se und einen Ausschluss von Vergnügungsstätten festsetzt. Darüber hinaus sind Fluchtlinienpläne vorhanden. Diese wurden durch den vorgenannten Bebauungsplan mit der Nummer 67450/03 jedoch bereits überplant. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Laurenz-Carré werden im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes Nummer 67450/03 die heute gültigen Festsetzungen überplant. Sofern Festsetzun- gen für das neue Plangebiet relevant werden, werden diese in das neu zu schaffende Planungsrecht übernommen. Der übrige Bereich des bestehenden Bebauungsplanes bleibt davon unberührt. Weiteres Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt wie dargelegt auf Basis des Entwurfs des 1. Preisträ- gers des Planungsbüros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln. Die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB im Rahmen des Be- bauungsplanverfahrens wird nach Modell 1 vorgeschlagen. Von einer Beteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung) wird abgesehen, da im Rahmen des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens bereits an zwei Terminen eine Bürgerbeteiligung stattgefunden hat (13.03.18 und 08.05.2018). Dar- über hinaus fand im November 2018 die Ausstellung der Arbeiten statt. Vor dem Hintergrund der weiteren Plankonkretisierung sowie Qualifizierung wird derzeit für das nörd- liche Baufeld ein architektonischer Hochbauwettbewerb seitens der Gerchgroup AG in Abstimmung mit der Stadt Köln durchgeführt. Dieser befindet sich bereits im Verfahren. Die Jurysitzung ist am 28.06.2019 geplant. Nach Abschluss des Hochbauwettbewerbes fließt das Ergebnis in das weitere Bebauungsplanverfah- ren ein. Im Rahmen des weiteren Verfahrens ist die Umstellung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungs- plan (VEP) geplant. 2 Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Anlage 2 Städtebauliches Konzept 6
Anlage 3 VorberatungsDE BV 1
15517 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Kuhn Az Vorlagen-Nummer 2143/2019 Freigabedatum 25.06.2019 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Arbeitstitel: "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" in Köln-Altstadt/Nord Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Begründung für die Dringlichkeit: Mit E-Mail vom 31.05.2019 kündigt die Gerchgroup AG Düsseldorf gegenüber der Verwaltung an, kurzfristig die Abbruchanträge für das Projekt Laurenz-Carré einzureichen. Im sensiblem Umfeld des Welterbes Kölner Dom sieht die Verwaltung das dringende Erfordernis, dass die Abbrucharbeiten des Areals "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carré)" mit den Zeitplä- nen des Bebauungsplanverfahrens sowie der anschließenden Genehmigungsplanung und Realisie- rung in Übereinstimmung gebracht werden. Ohne Bebauungsplanverfahren, in diesem Fall mit anschließender Veränderungssperre, gibt die Stadt das Heft des Handelns aus der Hand und wird keinen Einfluss auf die Dauer der Baugrube und nur geringen Einfluss auf Art und Maß der zukünftigen baulichen Nutzung haben. Aufgrund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ist mit der letzten Novellierung der BauO NRW der Abbruch baulicher Anlagen nur noch anzuzeigen (einen Genehmigung ist nicht mehr erforderlich). Darüber hinaus ist für eine Reaktion der Kommune nur noch ein Monat Zeit, die Tätig- keiten zu steuern (nicht mehr wie bisher drei Monate). In diesem Fall bedeutet steuern, dass zur Si- cherung der städtebaulichen Ordnung ein Aufstellungsbeschluss für das Areal sowie aufgrund der Steuerung von Abbruchaktivitäten ein Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre erforder- lich sind. Unter der Annahme, dass der Vorhabenträger die Unterlagen zum Abbruch der baulichen Anlagen nach bereits erfolgter Ankündigung kurzfristig einreichen wird, muss außerhalb jeglicher regulärer Sitzungen das formale Prozedere durchgeführt werden um überhaupt eine Chance zu haben inner- halb von vier Wochen die Formalien so abgeschlossen zu haben, dass eine Veränderung der vor- handenen baulichen Anlagen gesteuert werden kann. In diesem Zusammenhang sind eine Vielzahl von Mitzeichnungen, Beratungen sowie Unterzeichnungen der Vorgänge sowie der Bekanntma- chungstexte erforderlich, die nur ‚von Hand zu Hand‘ in der zur Verfügung stehenden Zeit abgewickelt werden können. Darüber hinaus können die Vorgänge aufgrund einzuhaltender Formalien weitestge- hend nur nacheinander und nicht parallel behandelt werden. 2 Beschluss: Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) empfehlen wir dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen den Straßen Am Hof, Unter Goldschmied, Große Budengasse, der östlichen Grenze des Flurstücks 1200, der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 1271, der südlichen Grenzen der Flurstücke 1151 und 1037, Unter Goldschmied, Laurenzplatz, Salomonsgasse, Marspfortengasse und Sporergasse —Arbeitstitel: "Westlich Unter Goldschmied (Laurenz- Carré)" in Köln-Altstadt/Nord— aufzustellen mit dem Ziel, ein kleinteiliges, gemischt genutztes Quartier mit Wohnen und Gewerbe (Büro, Hotel, Einzelhandel, Gastronomie) festzusetzen, 2. nimmt das städtebauliche Konzept zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 25.06.2019 Zugestimmt Gez. A. Hupke, BBM Gez. G. Leitner, CDU 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Ausgangslage und Anlass Das Plangebiet "Laurenz-Carré", welches in großen Teilen die beiden innerstädtischen Blöcke zwi- schen den Straßen Am Hof im Norden und der Salomonsgasse im Süden, der Straße Unter Gold- schmied im Osten und der Sporergasse bzw. der Marspfortengasse im Westen umfasst, soll zu ei- nem neuen, gemischt genutzten Quartier entwickelt werden. Der Bereich Laurenzplatz 5 / Unter Goldschmied 9 und Große Budengasse 10 ist nicht Teil des Geltungsbereiches. Es handelt sich um denkmalgeschützte Gebäudesubstanz, deren Planungen zur Neu- und Umnutzung bereits weit vo- rangeschritten sind und deren Entwicklung auf Basis § 34 BauGB in Verbindung mit dem bestehen- den, einfachen Bebauungsplan möglich ist. Das Plangebiet, das in Teilen von Leerstand betroffen und sich teilweise in schlechtem baulichen Zustand befindet, weist eine Größe von ca. 10.650m² auf (davon ca. 5.900m² überbaubare Fläche) und stellt damit die größte Neubebauung in der Kölner Altstadt seit dem Zweiten Weltkrieg dar. Darüber hinaus befindet sich das Quartier in direkter Nachbarschaft zum Welterbe Kölner Dom und ist aufgrund seiner Lage ein wesentlicher Teil des innerstädtischen Kulturquartiers. Das Plangebiet selbst beinhaltet keine Baudenkmäler. Es befinden sich jedoch Baudenkmäler in unmittelbarer Nach- barschaft und grenzen an dieses an. Ein weiteres wesentliches Element ist die Via Culturalis (Unter Goldschmied). Über sie sollen die vor- handenen historischen und kulturellen Gebäude städtebaulich miteinander verbunden werden. Dazu gehört die Berücksichtigung der jeweiligen Blickbeziehungen und somit die baulichen Raumkanten in Richtung Dom sowie entgegengesetzt in die Kulturachse der Via Culturalis hinein. Das Plangebiet begleitet die Via Culturalis von ihrem Eingang am nördlichen Ende der Straße "Unter Goldschmied" bis zur Salomonsgasse in nord-südlicher Richtung. Das bedeutet, dass die zukünftigen Raumkanten und Gebäudehöhen entlang der Via Culturalis maßgeblichen Einfluss auf die städtebaulichen Blick- beziehungen haben werden. In der Vergangenheit fanden im Plangebiet diverse Eigentümerwechsel mit unterschiedlichen planeri- schen Zielvorstellungen statt, die in Teilen nicht zu einer geordneten städtebaulichen Entwicklung führten. Zur Entwicklung des Planungsgebiets fand somit im Mai/Juni 2015 ein Profilbildungsworkshop statt. Im Rahmen dieses Workshops wurden erste Ausgangs- und Eckpunkte einer städtebaulichen Ent- wicklung und Qualifizierung des Planbereichs definiert. Ergänzend hat der Stadtentwicklungsausschuss mit Beschluss vom 21.09.2017 (AN/1347/2017) Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Entwicklung beschlossen um für das Quartier eine ge- ordnete Entwicklung sicherzustellen. Diese werden im Wesentlichen im folgenden Abschnitt unter ‚Städtebauliche Ziele‘ näher ausgeführt. In jüngster Vergangenheit (mit Beginn im Januar 2018) wurde seitens des aktuellen Eigentümers, Gerchgroup AG, Düsseldorf in Abstimmung mit der Stadt Köln ein städtebauliches Qualifizierungsver- fahren durchgeführt. Der Entwurf des Planungsbüros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadt- planer aus Köln erhielt (einstimmig) den 1. Preis und wurde zur Umsetzung empfohlen (vgl. Anlage 2) – vgl. auch Mitteilung 3415/2018. Die Jury hält fest: "Insgesamt sind in dem Entwurf die Interessen einer sinnvollen städtebaulichen Konzeption mit den Notwendigkeiten einer nachhaltigen Projektent- wicklung in sehr gute Übereinstimmung gebracht worden." Um die planerischen Ziele sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, wird auf Ba- sis des 1. Preises ein Bebauungsplanverfahren erforderlich, welches mit dem Aufstellungsbeschluss in die Wege geleitet werden soll. Der bestehende einfache Bebauungsplan Nummer 67450/03 (weite- 4 re Ausführungen siehe Abschnitt ‚Planungsrecht‘) kann diese Sicherung nicht herstellen. Es soll Pla- nungssicherheit für die an der Planung Beteiligten geschaffen werden. Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zurückstellung von Bauge- suchen geschaffen werden sowie die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre, sofern Vorhaben den städtebaulichen Zielen widersprechen. Diese Sicherungsmaßnahmen dienen neben der Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auch dazu, alle Maßnahmen (z. B. Abbruchmaßnahmen) im sensiblen Umfeld des Welterbes Kölner Dom in Einklang zu bringen. In diesem Umfeld steht die Veränderung baulicher Anlagen maßgeblich mit der Planungssicherheit über die zukünftige städtebauliche Entwicklung in Verbindung. Städtebauliche Ziele Aufgrund der direkten Nachbarschaft zur Hohen Domkirche, in unmittelbarer Nähe zum Historischen Rathaus und in seiner Funktion als Eingang für die Via Culturalis markiert das Plangebiet ein wichti- ges Entwicklungspotential der Kölner Innenstadt und bedarf einer besonderen Sorgfalt bei der Ent- wicklung des Standortes sowohl in Bezug auf die künftige Nutzung als auch auf die städtebauliche Einbindung. Gleichzeitig muss ein behutsamer Umgang mit der Stadtgeschichte sichergestellt wer- den. Die bisher durchgeführten Schritte sowie die getroffenen Beschlüsse stellen die Grundlage für die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen im Plangebiet im Wesentlichen wie folgt dar: Es soll ein kleinteiliges, durchmischtes, urbanes, lebendiges Quartier entstehen, wel- ches seiner zentralen Lage gerecht wird. Geplant wird ein Hotel-, Büro- und Wohn- standort mit kleinteiligen Einzelhandels- und Gastronomieangeboten in den Erdge- schosszonen, welche sich im Wesentlichen zum öffentlichen Raum hin orientieren. 30% der Wohnungen sollen öffentlich gefördert werden (vgl. Beschluss Stadtentwicklungs- ausschusses vom 21.09.2017). Es wird insgesamt ein Anteil von ca. 5.700m² BGF für Wohnen angestrebt. Der Rat der Stadt Köln hat am 05.07.2018 die Verwaltung mit dem Neubau des Bezirks- rathauses Innenstadt beauftragt. Das Grundstück des Bezirksrathauses liegt innerhalb des Geltungsbereiches des zukünftigen Bebauungsplanes und ist somit Bestandteil der zukünftigen Entwicklung des Gebiets. Das Maß der baulichen Nutzung soll sich im Plangebiet an der Bebauung der Nachbar- grundstücke sowie an dem sich ebenfalls in der Planung befindlichen Projekt der Histo- rischen Mitte (hier: Kuriengebäude) orientieren. Die zur Orientierung relevanten durch- schnittlichen Wandhöhen im Bestand betragen ca. 15 bis ca. 20 Meter. Durch Dachauf- bauten (wie Technikaufbauten oder Schrägdachformen) werden in einzelnen Bereichen Gebäudehöhen von ca. 22 bis ca. 23,5 m erreicht. Das zukünftige Kurienhaus besitzt eine oberste Wandhöhe von ca. 19,45m (inkl. Staffel- geschoss) bezogen auf die Platzfläche Roncalliplatz. Dies entspricht ca. 73,54m ü NHN. Der Entwurf des Domhotels weist folgende Höhen auf: Bestandshöhe 75,00m ü NHN, Gebäudehöhe Aufstockung/Rücksprung: 78,98m ü NHN/79,90m ü NHN. Im Rahmen des städtebaulichen Verfahrens erfolgte eine intensive Auseinandersetzung mit der Höhenentwicklung der zukünftigen Bebauung im Plangebiet. Die im Rahmen des Verfahrens ermittelten Höhen wurden als maximale Höhenentwicklung festgehalten. Die Höhen sind im städtebaulichen Konzept dargestellt (vgl. Anlage 2). Im Hinblick auf Baudenkmäler, die direkt an das Plangebiet angrenzen, sowie in Bezug auf benachbarte Denkmäler werden im Rahmen der Planung – auch in Verbindung zu den maximal möglichen Höhen aus dem städtebaulichen Verfahren - denkmalpflegeri- sche Belange zu berücksichtigen sein. Die Wandhöhen der direkt angrenzenden Bau- denkmäler weisen Wandhöhen von ca. 15,5m auf. Maßgeblich für die verkehrliche Erschließung des Planbereichs ist das am 26.03.2019 vom Verkehrsausschuss beschlossene "Verkehrsführungskonzept Altstadt". Entspre- chend der zukünftigen Anforderungen an das Gebiet werden die Erschließungsfunktio- nen in Teilen neu geordnet sowie für die erforderliche Unterbringung von Stellplätzen entsprechende Festsetzungen getroffen. Die vorhandenen Parkgaragen (Hochgarage Marspfortengasse 10 sowie das Parkhaus an Unter Goldschmied 29) sollen überplant 5 werden. Eine Tiefgaragenzufahrt im südlichen Baublock soll über das Grundstück Mars- pfortengasse 10 erfolgen. Über diese Zufahrt soll gleichzeitig das Bezirksrathaus ange- bunden werden. In welcher Form eine Tiefgaragenzufahrt für das nördliche Baufeld in Abgleich mit dem "Verkehrsführungskonzept Altstadt" zugelassen wird, klärt das weitere Verfahren. Eine Erschließung muss gesichert sein. Im Sinne der Verbesserung von Blickbeziehungen (insbesondere auf den Kölner Dom) sollen die heute im Bestand vorhandenen Auskragungen der Gebäude am Hof 20-26 sowie Unter Goldschmied 29 zukünftig entfallen (vgl. Beschluss Stadtentwicklungsaus- schuss vom 21.09.2017). Geplant ist auch ein Durchstich der Sporergasse in Richtung Süden auf die Große Bu- dengasse. Durch den neu geplanten Durchstich soll ergänzend eine neue Wege- und Blickbeziehung von der wichtigen Ost-West-Verbindung Große Budengasse zum Kölner Dom ermöglicht und gleichzeitig die Rückseitenwirkung der Sporergasse reduziert wer- den. Ebenfalls entsprechend des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.09.2017 sollen die beiden Plätze Karl-Küpper-Platz und Laurenzplatz auch weiterhin als öffentliche Plätze erhalten werden. Planungsrecht Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 67450/03 für den Bereich Rathaus/Gürzenich in Köln-Altstadt/Nord, der für den Planbereich Kerngebiet, geschlossene Bauwei- se und einen Ausschluss von Vergnügungsstätten festsetzt. Darüber hinaus sind Fluchtlinienpläne vorhanden. Diese wurden durch den vorgenannten Bebauungsplan mit der Nummer 67450/03 jedoch bereits überplant. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Laurenz-Carré werden im Geltungsbereich des Be- bauungsplanes Nummer 67450/03 die heute gültigen Festsetzungen überplant. Sofern Festsetzun- gen für das neue Plangebiet relevant werden, werden diese in das neu zu schaffende Planungsrecht übernommen. Der übrige Bereich des bestehenden Bebauungsplanes bleibt davon unberührt. Weiteres Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt wie dargelegt auf Basis des Entwurfs des 1. Preisträ- gers des Planungsbüros Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner aus Köln. Die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB im Rahmen des Be- bauungsplanverfahrens wird nach Modell 1 vorgeschlagen. Von einer Beteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung) wird abgesehen, da im Rahmen des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens bereits an zwei Terminen eine Bürgerbeteiligung stattgefunden hat (13.03.18 und 08.05.2018). Dar- über hinaus fand im November 2018 die Ausstellung der Arbeiten statt. Vor dem Hintergrund der weiteren Plankonkretisierung sowie Qualifizierung wird derzeit für das nörd- liche Baufeld ein architektonischer Hochbauwettbewerb seitens der Gerchgroup AG in Abstimmung mit der Stadt Köln durchgeführt. Dieser befindet sich bereits im Verfahren. Die Jurysitzung ist am 28.06.2019 geplant. Nach Abschluss des Hochbauwettbewerbes fließt das Ergebnis in das weitere Bebauungsplanverfah- ren ein. Im Rahmen des weiteren Verfahrens ist die Umstellung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungs- plan (VEP) geplant. 2 Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Anlage 2 Städtebauliches Konzept
Anlage 2
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ANLAGE2 Westlich Unter Goldschmied (Laurenz-Carre), Köln-Altstadt-Nord Städtebauliches Konzept ü M 1:1000 Entwurf: Kister Scheithauer Groß Architekten und Stadtplaner, Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2141/2019
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.06.2019
- Erstellt
- 14.06.2019 08:41