Barrieren auf dem Fußweg zwischen Anisweg und Neubrück
Mitteilung BV 4380/2019 vom 18.12.2019
Stand: Am 23.01.2020 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/4 664 Vorlagen-Nummer 4380/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 Barrieren auf dem Fußweg zwischen Anisweg und Neubrück hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk in der Sitzung am 07.02.2019,TOP 5.1 Beschluss: Aufgrund des Antrages der Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik im Stadtbezirk Kalk bittet die Bezirksvertretung Kalk die Verwaltung zu prüfen, ob die vorhandene Barriere auf dem Fußweg zwi- schen dem Anisweg in Köln-Merheim und der Heinrich-Lersch-Straße im Stadtteil Neubrück so ver- ändert werden kann, dass sie ohne Schwierigkeiten auch mit einem Elektrorollstuhl –zugelassen für die Fahrt auf einem Fußweg– zu überwinden ist. Mitteilung der Verwaltung: Die Verwaltung hat den Beschluss „Barrierefreiheit auf dem Anisweg“ geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Das Drängelgitter wurde errichtet, um den motorisierten zweirädrigen Verkehr daran zu hindern, den Anisweg als Durchfahrt nach Neubrück zu nutzen. Eine Öffnung des Gitters würde diese Befahrung wieder ermöglichen. Der Positionierung der Drängelgitter liegt die Empfehlung für Fußgängerverkehrsanlagen zugrunde, nach welcher sie barrierefrei für die Nutzung mit Rollstühlen auszubilden sind. Elektromobile sind hierbei nicht inbegriffen, da die Abstände zwischen den Gittern nicht auf jedes Modell individuell be- messen werden können. Aufgrund dessen ergeben sich folgende Handlungsmöglichkeiten: 1. Die Drängelgitter bleiben aufgrund der Einhaltung der Richtlinien unverändert bestehen. 2. Von den drei Teilen des Gitters wird entweder das Vordere oder das Hintere entfernt. Die Verwaltung weist bei dieser Lösung daraufhin, dass es dann für motorisierte Zweiräder mög- lich wird, den Anisweg als Durchfahrt nach Neubrück zu nutzen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Drängelgitter unverändert bestehen zu lassen, um den motori- sierten Verkehr weiterhin von der Nutzung des Aniswegs abzuhalten.
Beratungsverlauf
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23.01.2020
TOP 10.2.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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