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4380/2019

Barrieren auf dem Fußweg zwischen Anisweg und Neubrück

Mitteilung BV 18.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.01.2020, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2046 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/4 
664 
Vorlagen-Nummer 
 4380/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2020 
 
Barrieren auf dem Fußweg zwischen Anisweg und Neubrück 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk in der Sitzung am 07.02.2019,TOP 5.1 
Beschluss: 
 
Aufgrund des Antrages der Bezirksarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik im Stadtbezirk Kalk bittet die 
Bezirksvertretung Kalk die Verwaltung zu prüfen, ob die vorhandene Barriere auf dem Fußweg zwi-
schen dem Anisweg in Köln-Merheim und der Heinrich-Lersch-Straße im Stadtteil Neubrück so ver-
ändert werden kann, dass sie ohne 
Schwierigkeiten auch mit einem Elektrorollstuhl –zugelassen für die Fahrt auf einem 
Fußweg– zu überwinden ist. 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat den Beschluss „Barrierefreiheit auf dem Anisweg“ geprüft und ist zu folgendem 
Ergebnis gekommen: 
Das Drängelgitter wurde errichtet, um den motorisierten zweirädrigen Verkehr daran zu hindern, den 
Anisweg als Durchfahrt nach Neubrück zu nutzen. Eine Öffnung des Gitters würde diese Befahrung 
wieder ermöglichen. 
 
Der Positionierung der Drängelgitter liegt die Empfehlung für Fußgängerverkehrsanlagen zugrunde, 
nach welcher sie barrierefrei für die Nutzung mit Rollstühlen auszubilden sind. Elektromobile sind 
hierbei nicht inbegriffen, da die Abstände zwischen den Gittern nicht auf jedes Modell individuell be-
messen werden können. 
 
Aufgrund dessen ergeben sich folgende Handlungsmöglichkeiten: 
 
1. Die Drängelgitter bleiben aufgrund der Einhaltung der Richtlinien unverändert bestehen. 
 
2. Von den drei Teilen des Gitters wird entweder das Vordere oder das Hintere entfernt. Die 
Verwaltung weist bei dieser Lösung daraufhin, dass es dann für motorisierte Zweiräder mög-
lich wird, den Anisweg als Durchfahrt nach Neubrück zu nutzen. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Drängelgitter unverändert bestehen zu lassen, um den motori-
sierten Verkehr weiterhin von der Nutzung des Aniswegs abzuhalten.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4380/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
18.12.2019
Erstellt
16.12.2019 15:05