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0670/2018

Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan

Beschlussvorlage Ausschuss 28.03.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 15.05.2018, TOP 3.4

Anlage 13 - Auszug Verkehrsausschuss 15.05.2018

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Anlage 11 - Stellungnahme RPA vom 9.5.18

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Anlage 3 - Markierungsplan - Blatt 3

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Anlage 1 - Markierungsplan - Blatt 1

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023

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Anlage 6 - Übersichtslageplan

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Anlage 5 - Markierungsplan - Blatt 5

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Anlage 4 - Markierungsplan - Blatt 4

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Anlage 7.3 - Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

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Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 17.04.2018

· application/pdf

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Anlage 7.2 - abschließende Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Anlage 7.1 - Schreiben Rechnungsprüfungsamt vom 22.03.2018

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Anlage 14 - Auszug Verkehrsausschuss 04.06.2018

· application/pdf

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Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

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Anlage 2 - Markierungsplan - Blatt 2

· application/pdf

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Anlage 10- Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss der BV 1

· application/pdf

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Anlage 9 - Auszug BV Innenstadt 19.04.2018

· application/pdf

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Anlage 12 - Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des RPA vom 9.5.2018

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Anlage 13 - Auszug Verkehrsausschuss 15.05.2018

4115 Zeichen

1 
 
Anlage 13 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 25.05.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 36. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 
öffentlich 
3.4 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sach-
senring/Ulrichgasse/ Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Ver-
kehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ul-
repforte 
0670/2018 
RM Götz merkt seitens der CDU-Fraktion an, dass die Vorlage immer noch Fragen 
aufwerfe. Die Verwaltung habe nun zwar verständlich dargelegt, warum die Fahr-
bahn nicht verschwenkt werden könne. Dennoch müsse das Problem mit der darun-
ter liegenden Kaponniere gelöst werden. Auch angesichts der aktuellen Stellung-
nahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) falle es seiner Fraktion schwer, der 
Vorlage heute zuzustimmen. 
 
RM Pöttgen kann sich für die SPD-Fraktion grundsätzlich der Beschlussempfehlung 
der BV Innenstadt, jedoch ohne die Verschwenkung der Fahrbahn, anschließen. Al-
lerdings hege auch seine Fraktion große Bedenken angesichts der Prüfbemerkungen 
des RPA.  
 
SB Vietzke begrüßt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die vorliegenden 
Planungen. Aufmerksam machen möchte er jedoch noch auf die unbefriedigende 
Situation im Kreuzungsbereich Vorgebirgstraße/Volksgartenstraße – die Wartezeit 
bei einer Querung in Nord-Süd-Richtung betrage hier mindestens 3 Minuten -; diese 
Kreuzung bitte er in die Prüfung für alternative Betriebsformen einzubeziehen.  
 
Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, erläutert 
anhand eines Planes die Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV In-
nenstadt (Anlage 10) und zeigt die Lage der Karponniere auf. Sollte es dort Proble-
me geben, empfehle die Verwaltung dem Eigentümer dieses unterirdische Bauwerk 
zu ertüchtigen bzw. eine Untersuchung vorzunehmen. Möglicherweise seien die

Probleme des herab rieselnden Putzes auch auf das Alter des Bauwerks zurückzu-
führen.   
 
Weiterhin führt er unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des RPA  aus, dass die 
Verwaltung bereits in 2009 ein Gutachten zum Aufbau der Fahrbahn in Auftrag ge-
geben habe. Dieses besagt, dass „ein Neuaufbau der Trag- und Frostschutzschich-
ten im Untersuchungsgebiet Ulrichgasse aufgrund der vorliegenden Ergebnisse nicht 
erforderlich ist.“ Diese klare Aussage des Gutachters reiche der Fachverwaltung aus.  
 
Sicherheitsaudits werden zwar grundsätzlich durchgeführt, wenngleich diese keine 
zwingende Vorgabe sondern vielmehr eine Empfehlung darstellen; im vorliegenden 
Fall jedoch sei aus Dringlichkeitsgründen darauf verzichtet worden. Alternativ haben 
verschiedene Planer eine fachliche Prüfung der in Rede stehenden Maßnahmen 
vorgenommen und diese für verkehrssicher und ausreichend befunden. 
 
Herr Harzendorf stellt zusammenfassend klar, dass die Fachverwaltung die Ein-
schätzung des RPA in keiner Weise teile.  
 
Zu dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angeregten Kreisverkehr Vorge-
birgstraße/Volksgartenstraße teilt er mit, dass dieser massive Auswirkungen auf die 
Baumpflanzungen haben und eine zügige Umsetzung der nun anstehenden Maß-
nahme verhindern würde. 
 
RM Götz bedankt sich für die klarstellenden Erläuterungen, möchte diese jedoch 
noch fraktionsintern beraten und beantragt daher, die Beschlussfassung bis zum 
19.06. zu vertagen. 
 
BG Blome weist darauf hin, dass eine Vertagung eine Verzögerung dieser sehr wich-
tigen Maßnahme bis ins Jahr 2019 zur Folge hätte und bittet nachdrücklich darum, 
den Planungen der Fachverwaltung zu vertrauen.  
 
Nach kurzer Diskussion über die weitere Vorgehensweise verabredet der Verkehrs-
ausschuss die Durchführung einer Sondersitzung vor der Sitzung des Finanzaus-
schusses am 04.06.2018. 
  
> Die Beschlussfassung wird bis zur Sondersitzung des Verkehrsausschusses am 
04.06.2018 zurückgestellt.

Anlage 11 - Stellungnahme RPA vom 9.5.18

5415 Zeichen

/ 2 
14 09.05.2018 
143 Herr Jünger 
 22105 
 
 
66 
 
 
Umgestaltung des Bahnübergangs / der Überwegsicherung sowie Änderung der Ver- 
kehrsführung am Knotenpunkt Sachsenring/Ulrichgasse 
Hier: Vorlage der Kostenberechnung 
RPA-Nr. KOB 2018/0525 
 
Kosten eingereicht: 1.407.593,40€ (Netto) 1.675.035,16€ (Brutto)  
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
mit Eingang 09. bzw. 14.03.2018 haben Sie die Kostenberechnung zur o. g. Maßnahme er- 
neut dem RPA zur Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 22.03.2018 (RPA-Nr. KOB 
2018/0525) übersandte ich Ihnen die Stellungnahme des RPA zu den vorgelegten Unterla- 
gen. 
Am 16.04.2018 gehen Sie per E-Mail auf die Hinweise der Stellungnahme des RPA´s vom 
22.03.2018 ein. Gleichzeitig erklären Sie, dass eine weitere förmliche Stellungnahme an 14 
folgen wird. Dieses, als „Antwortschreiben 14 vom 19.04.2018“ formulierte Schreiben, erhalte 
ich erstmals mit E-Mail vom 08.05.2018. 
Zur Maßnahme im Einzelnen: 
Sicherheitsaudit:  
66 erklärt ein Sicherheitsaudit gem. ESAS 1 aus Kapazitätsgründen nicht durchführen zu 
können und erklärt weiter, die geltenden Regelwerke beachtet zu haben. Diese Auffassung 
teile ich nicht. So erklärt 66 eine „unechte Zweispurigkeit“, welche in den geltenden Regel- 
werken nicht enthalten ist, ausführen zu wollen.  
Bemessung des Oberbaus: 
Auf eine Bemessung des Oberbaus verzichtet 66, da es sich im Wesentlichen um eine De- 
ckenerneuerung handelt. Auch diese Auffassung kann ich nicht teilen. Das geltende Regel- 
werk (RStO 12 2) sieht auch bei der Erneuerung von Straßen eine Bemessung vor. Der Ver- 
zicht auf eine solche Bemessung birgt im vorliegenden Fall das Risiko einer Unterbemes- 
sung des Straßenkörpers mit der Folge einer reduzierten Dauerhaftigkeit der Fahrbahn und 
somit einer kürzeren Lebensdauer. 
Gutachterliche Stellungnahme zur Baugrundsituation:  
Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme zur Baugrundsituation aus dem Jahr 2009 
berücksichtigt große Teile der zur Maßnahme gehörenden Fläche nicht. Eine differenzierte 
Aufnahme und Beurteilung des Asphaltaufbaus schließt der Gutachter aus. Insofern kann 
davon ausgegangen werden, dass keine ausreichenden Kenntnisse über den vorhandenen 
Fahrbahnaufbau und deren Qualität vorliegen. 
                                                
1 Empfehlungen für das Sicherheitsaudit an Straßen, Ausgabe 2002   
2  Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012

- 2 - 
 
 
Verkehrsuntersuchung: 
Verkehrsuntersuchungen und die dazugehörigen Regelwerke entstehen in der Regel aus 
empirischen Modellen. Ich gehe davon aus, dass die vorliegende Verkehrsuntersuchung auf 
Grundlage der geltenden Regelwerke ordnungsgemäß erstellt wurde. Gleichzeitig muss ich 
davon ausgehen, dass eine angestrebte Verkehrsverlagerung zugunsten des Fuß- und Rad- 
verkehrs, die Verdrängungen des MIV sowie die strategische Ausrichtung „Köln-Mobil 2025“ 
in diesem bereits berücksichtigt wurde, da ansonsten die Verkehrsuntersuchung mangelhaft 
wäre.  
Das Ergebnis des Verkehrsgutachtens weist u. a. am Knoten Vorgebirgsstraße /Lothringer 
Straße stadteinwärts die Verkehrsqualität der Stufe QSV 
3  E bzw. F, also eine mangelhafte 
bzw. ungenügende Verkehrsqualität, auf. Es ist sowohl in den Morgen- als auch in den 
Abendspitzen mit Rückstaulängen von ca. 400m zu rechnen. Infolge dessen muss mit einer 
Überlastung (Einstau) der Knotenpunkte der Vorgebirgsstraße mit den Straßen Vondelstra- 
ße, Volksgartenstraße und Loreleystraße gerechnet werden.  
Sollte sich diese zu erwartende Situation einstellen, wonach von dem Verkehrsgutachten 
auszugehen ist, so ist ein bauliches „Nachsteuern“, einhergehend mit weiteren Belastungen 
für alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger in diesem Bereich aus meiner Sicht unumgänglich. 
66 erklärt hierzu erst nach Beobachtung der Situation durch anpassen der Fahrbahnränder 
nachsteuern zu wollen. Ob solche Maßnahmen zielführend sind, warum diese nicht in die 
vorliegende Planung eingeflossen sind und ob hier überhaupt eine abgeschlossene  Ent- 
wurfsplanung vorliegt, wird in Frage gestellt.  
Plandarstellung: 
Da die Planunterlagen aktuell nicht mehr vorgelegt wurden, kann weiterhin nicht ausge- 
schlossen werden, dass die Plandarstellung in Bezug auf Bereiche der Deckenerneuerung 
und Bereiche in denen die Deck- und Binderschicht erneuert werden soll, nicht eindeutig ist.  
Fazit: 
Die geplante Maßnahme in der derzeit vorgelegten Form birgt aus den vorgenannten Grün- 
den weiterhin erhebliche verkehrliche, technische und wirtschaftliche Risiken. 
Empfehlung:  
Sollte 66 dennoch beabsichtigen, die Maßnahme kurzfristig umsetzen zu wollen, so bitte ich 
die folgenden Empfehlungen, rechtzeitig vor Einleitung des Vergabeverfahrens, zu berück- 
sichtigen: 
Über den vorhandenen Fahrbahnaufbau und die vorliegenden Schadensbilder sollte sich 
rechtzeitig ausreichende Kenntnis verschafft werden. Eine eventuell erforderliche Neube- 
messung des Fahrbahnaufbaus sollte in die Ausschreibung einfließen.  
Ich empfehle weiterhin, ein Sicherheitsaudit gem. ESAS, ggf. auch unter Beteiligung von 
externen Gutachtern durchzuführen.  
Diese Stellungnahme ist abschließend.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. Hemsing     ausgefertigt:  J. Jünger  
 
 
                                                
3  Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes gem. dem Handbuch für die Bemessung von Straßen, Ausgabe 2015

Anlage 3 - Markierungsplan - Blatt 3

1720 Zeichen

5.00
1.00
3.10
2.20 3.10
4.503.92
5.00
1.00
5.00
1.00
3.08
3.00
2.183.00
1.50
2.00
2.00
1.50
501.50
2.97
2.99
1.5050
5.00
1.00
10.95
13.07
9.51
13.45
2.00
2.00
2.67
50 1.50
2.92
2.92
1.50 50
Volksgartenstraße Vorgebirgstraße
Volksgartenstraße
B
B
B
B
B
S1/1
S1/1
S0,5/0,2 B
B
S1/1
S
S
S1/1B
B
B
B
S0,5/0,2
B
B
B
S1/1
S1/1
B
B
B
B
S0,5/0,2
S0,5/0,2
S1/1
S
S
S1/1
Anschlussplanung
Blatt2
AnschlussBestand
Mitzeichnung
/ 6632 Frau Rosenstein gez. 18.12.2017
Amtsleiter (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiter (661/5) Sachbearbeiter (661/5)
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Be arb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Amt für Straßen +
V
erkehrstechnik
Pos.
A
B
C
D
Ü
bersichtsplan
250
Planung
Innenstadt/Neustadt-Süd
Knoten Vorgebirgstraße/Volksgartenstraße
Aufstellflächen Rad
19.01.2018
Herr Harzendorf
gez. 12.07.2017
Frau Stolte-Neumann
gez. 12.07.2017
Herr Möllers
gez. i.V. Herr Lemke 12.07.2017
Herr Klaholz
gez.12.07.2017
Markierungsplan
C
h. Zdralek
661-14 Taktile Elemente H err Sämann 21.04.2017
BR3 und BR4 entfernt 15.12.2017
Zusatzzeichen 1022-10 für direktes Linksabbiegen
v
on Volksgartenstraße nach Vorgebirgstraße entfernt 08.01.2018
Blatt 3
Anhörungsverfahren für Markierungen
gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung
durchgeführt am _________________
_______________________________________
Polizeipräsidium Köln
Direktion Verkehr
Im Auftrag
_______________________________________
Angeordnet:
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
663/34 Im Auftrag _____________________
09.01.2018
Herr Hoppe
Frau Felden
$QDJHAnlage 3

Anlage 1 - Markierungsplan - Blatt 1

4805 Zeichen

2.50
3.00
502.502.97
R 1.00
R 1.00
1.00
R 75
R 1.00
2.50
3.00 3.00
50m
1.50
2.50
2.50
3.00
1.89
1.46
3.00
3.00
1.00
4.86
1.46
4.64
1.50
2.50
1.50
2.50
3.00
3.00
2.50
3.00
3.00 2.50
2.75 1.50
5.24
3.00
1.50
4.84
83
1.07
55
1.22
5.01
1.24
1.51
1.50
1.50
1.50
3.00
2.50
3.00 3.00
3.00
3.00
2.50
1.50
3.00
5.00
1.00
1.50
1.50
3.96
1.50
4.00
1.50 2.972.97 1.501.00
5.00
1.20
2.25
1.20
2.10
1.00
5.00
5.00
1.00
3.03
1.85
5.00
5.47
2.00
1.85
5.00
2.00
5.00
1.85
2.75
2.11
1.75
2.50
3.00
5.00
2.00
45
2.50
50
3.00
3.00
5.00
2.00
50m
4.00
3.001.00
3.00
1.00
31
2.50
2.75
3.00
3.00
70
2.50
2.75
3.00
105m
2.50
3.00
3.00
1.50
3.00
3.00
2.50
3.50
2.00
3.00 1.00
3.00
3.00
2.50
3.52
2.00
1.50
2.50
1.50 2.50
3.00
3.00
3.00
2.50
3.00
3.00 2.50
2.75 2.50
2.50
3.00
1.00
3.00
1.00
1.60
2.50
3.003.00
3.00
2.50
2.38
1.54
71
45
1.59
50
4.
16
3.00
2.902.50
3.00
R 10
R 10
R 9
3.00 1.00
10.12
2.75
S 3/3
B
S3/3
B
S 3/3
S
S 1/1
B
S 3/3
SB
B
B
B
B 0,5/0,2
S 3/3
B 1,5/1,5
B 1,5/1,5
S 3/3
S 3/3
B
B 0,5/0,2
B
S 3/3
B 1,5/1,5
B 1,5/1,5
S 3/3
B 0,5/0,2
B
B
S 0,5/0,2
S 0,5/0,2
B
BB 0,5/0,2
S 1/1
S 1/1
S
Hochbord
Hochbord
S
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B
B
B
B 0,5/0,2
BB
B 0,5/0,2
B 1,5/1,5
B 0,5/0,2
H
H
HS
S
S
S
B
B
B
B
B
S 3/3
S
S
S
B
B
B
S 3/3 SS
S
S 3/3 B 1,5/1,5
B 1,5/1,5
S
S
H
H
S 0,5/0,2
S
B
B
B 1,5/1,5
S
S 1/1
S
S 1/1
B B
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
B
B B 1,5/1,5
B
B+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03 +/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
Anschlussplanung
Blatt 4
Anschlussplanung
Blatt 2
Anschlussplanung
Blatt 5
Anschlussplanung
Blatt 5
Anschlussplanung
Blatt 4
Ausbaugrenze
6 x Parken entfällt
Fahrradparken
H
B
S
S
S
B
H
B B
S
B 1,5/1,5
S
S
S
S
S
S
S
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
BB
B
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B B
B 3/3
B
B
S 3/3
S 3/3
B
B B
B 3/3
B
B B
S 3/3
SB
B
B
B
S 0,5/0,2 S 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S 3/3
B B
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B B
SB
B
B
B
S 0,5/0,2
S 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 1,5/1,5
B B
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 3/3
S
B
B
B 0,5/0,2
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B
S 3/3
S B 0,5/0,2
S 3/3
S
B 0,5/0,2
B
S 3/3S
B
B
B 1,5/1,5
S
S
S 3/3
B
B 0,5/0,2
S 3/3
S 1/1
B 0,5/0,2
S
S 3/3
BB
S
B
B
S S 1/1
B
S
B
S
S
S
S 3/3
B
S B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S
SS
S
B B
B B
B
B
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
50
150
B 3/3
B
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 1,5/1,5
B
BB B
B
B 1,5/1,5
B 1,5/1,5
B B
S BB
B
B
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 1,5/1,5
B
S
S 1/1
B
B
S
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
B
S
3.00
1.50
3.00
50
2.50
~75
Fahrrad-
parken
Fahrrad-
parken
S
S
B
B
B
B
B B BS S
S
S
S
S
S
S
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in (661/5) Sachbearbeiter/-in (661/5)
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Pos.
A
B
C
D
Übersichtsplan
250
Bauabschnitt-zwei
Innenstadt/Altstadt-Süd
/Neustadt-Süd Markierungsplan
Ulrichgasse 2. Bauabschnitt - Sachsenring
Anschluss Vorgebirgstraße
J. Colmer
28.02.2018
Herr Harzendorf
gez. 12.12.2017
Herr Dörkes
gez. 12.12.2017
Herr Möllers
06.12.2017
Herr Fohlmeister
gez. 06.12.2017
Blatt 1
Roteinfärbung Einmündung Overstolzenstraße Colmer 28.02.2018
Mitzeichnung
/
/663 2 Frau Rosenstein gez. 18.12.2017
Anhörungsverfahren für Markierungen
gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung
durchgeführt am _________________
_______________________________________
Polizeipräsidium Köln
Direktion Verkehr
Im Auftrag
_______________________________________
Angeordnet:
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
663/34 Im Auftrag _____________________
09.01.2018
Herr Hoppe
Frau Felden
Betonplatten 20/10/8
Betonplatten 30/30/8
Fahrbahndeckensanierung in Asphalt
taktile Elemente,Noppenstein gem. akt. Standard
taktile Elemente, Rillenstein gem. akt. Standard
Roteinfärbung Radfahrerfurt
Roteinfärbung Radfahrerfurt, Bestand
Legende
1.89
1.46
3.00
2.50
3.00
3.00
8.60
3.00
3.00
3.00
1.00
4.86
1.46
4.64
1.50
2.50
1.50
2.50
5.00
1.00
1.50
1.50
3.96
1.50
100g
6.706.00
6.00
2.50
3.71
4.85
4.85
3.95
4.85
2.50
B
S 3/3
B
S 3/3
B
S1/1
S 3/3
B 0,5/0,2
S 3/3
B 1,5/1,5
B 1,5/1,5
S 3/3
S 3/3
B
B 0,5/0,2
B
S 3/3
B 1,5/1,5
B 1,5/1,5
S 3/3
B 0,5/0,2
B
B
B
BB 0,5/0,2
S 1/1
S 1/1
S
B
B 0,5/0,2
BB
B 0,5/0,2
B 1,5/1,5
B 0,5/0,2
H
H
HS
S
S
H
+/- 0,03
+/- 0,03
B
B
S
S 3/3
B
S 3/3
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
+/- 0,03
2. Bauabschnitt
Anschlussplanung
1. Bauabschnitt
Ausbaugrenze
B
Fahrrad-
parken
Fahrrad-
parken
Hochbord
S
S
B
B
BB
B
B
B
B B B
B
B
BB
B
BBB
H
H
B
B
S
S
SS
SS
S
S
S S
S S
S
S
S
S
S
SSS
S
Ulrichgasse-Anschluss1.BA 
Anlage 1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023

2231 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0670/2018
Stand: 18.09.2023 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches 
Sachsenring/Ulrichgasse/ Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der 
Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, 
Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ulrepforte 
Beschluss: 
 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Kno-
tenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie mit der Ände-
rung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit Gesamtkosten in Höhe von 
1.675.100,00 € (brutto) mit folgenden Maßgaben der Bezirksvertretung: 
 
Die Radspuren auf dem Salierring Fahrtrichtung Chlodwigplatz werden ge-
radlinig geführt. Eine temporäre Aufweitung der MIV-Spuren an dieser Stelle 
ist zu vermeiden (siehe Skizze auf dem BV-Antrag).  
 
Die Radspuren in der zukünftigen Fahrradstraße Kartäuserwall (Ein- und 
Ausfahrt, nördl. Ulrepforte) wird von 1,50 m auf jeweils 2 m erweitert, ent-
sprechend wird die MIV-Aufstellfläche vor der LSA von 3,96m auf 2,96m ver-
schmälert (siehe Skizze auf dem BV-Antrag). 
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, die folgenden Beschluss-
punkte der Bezirksvertretung zu prüfen: 
Es ist sicher zu stellen, dass der motorisierte Verkehr nicht über den Bereich 
fährt, unter dem sich die Caponniere befindet.  
 
Die Fahrradschleusen auf der Volksgartenstraße vor der LSA Vorgebirgs-
straße werden mit durchgezogenen Linien versehen (siehe Markierung). 
(siehe Skizze auf dem Antrag)  
 
Die Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss vom 19.10.2017, auf dem 
Sachsenring in Fahrtrichtung Barbarossaplatz beide Fahrspuren für den flie-
ßenden Verkehr und die rechte Fahrspur nicht für den ruhenden MIV -Verkehr 
zu nutzen. Die vorliegenden Pläne lassen eine gefährliche Enge für den Rad-
verkehr erkennen (2,50m Fahrspur - 1,5m Radstreifen - 2,40m Parken). (siehe 
Skizze auf dem Antrag)

2 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Maßnahme wurde zwischen Juli und Dezember 2018 umgesetzt und abgeschlossen.

Anlage 6 - Übersichtslageplan

271 Zeichen

Übersichtslageplan
2. Bauabschnitt Ulrichgasse
Amt für Straßen
und
Verkehrstechnik Gesamtes Radverkehrsnetz Innenstadt
Stand Februar 2018
2. Bauabschnitt Ulrichgasse
(mit Sachsenring und Vorgebirgstraße)
1. Bauabschnitt Ulrichgasse (fertiggestellt November 2017)
Anlage 6

Anlage 5 - Markierungsplan - Blatt 5

2197 Zeichen

50
2.50
50
3.00
65
2.50
50
3.00
55
2.50
50
3.00
50
2.50
50
3.00
2.00
45
2.50
50
3.00
55
2.50
50
3.00
79
81
91
62
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69
6
73a
77
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Ulrep
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VI
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II
V
I
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V
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V
I
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IV
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F
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S
S
F
F
F
F
F
F
F
F F
F
F
P
F
F
III
W
67
85
73
Historische Stadtmauer
ND
W
eg
W
eg
Weg
W
eg
Prinzen-Garde-W
eg
Sachsenring
Prinzen-Garde-W
eg
Sachsenring
Overstolzenstraße
Hardefuststr.
B B
B
B
B
B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B B
B
B0,5/0,2 B0,5/0,2
B0,5/0,2
B B
B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B
B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B0,5/0,2
S
3.00
50
2.50
~80
2.20
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
B
B B
Anschlussplanung
Blatt1
3.00
50
2.50
~80
2.20
~
~
~
2.10
X
X X
XX
XX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
2.40 ~
~
~
2.20
~80
2.50
50
3.00
3.00
50
2.50
~80
2.20
X
X
X
X
XX
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Anschlussplanung Blatt1
Ausbauende
Ausbauende
BB B
B
B B
SB
B
B
B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B B
B0,5/0,2
B0,5/0,2
B
B0,5/0,2
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in (661/5) Sachbearbeiter/-in (661/5)
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Pos.
A
B
C
D
Übersichtsplan

500
Planung
 
1 / Innenstadt Markierungsplan Fohlmeister/06.02.18
Zdralek/06.02.18
Blatt 0506.02.2018
gez.
H
err Fohlmeister
13.02.18
gez.
Herr Möllers
15.02.18
gez.
Herr Dörkes
21.02.18
gez.
Herr Harzendorf
19.02.18
Ulrichgasse 2. Bauabschnitt - Sachsenring
Anschluss Eifelstraße
Anhörungsverfahren für Markierungen
gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung
durchgeführt am _________________
_______________________________________
Polizeipräsidium Köln
Direktion Verkehr
Im Auftrag
_______________________________________
Angeordnet:
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
663/34 Im Auftrag _____________________
27.02.2018
Lauer, PHK
Felden
Anlage 5

Anlage 4 - Markierungsplan - Blatt 4

2685 Zeichen

2.50
1.50
2.40
2.50
1.50
2.40
2.50
1.50
2.40
2.50
50
3.00
2.50
50
3.00
4.00
1.50
3.00
6
24
24a
1
31
2
18
51
40
28
53
3
32
24
27
27
51
a
30
24
a
38
34
4-2
59
36
35
21-19
29-31
55
2
26
31
8
47
16
39
37
41
57 F
I
IV
IV
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F
M
S
59
53
VF
43-47
10
34
29
36
33
29
22
22
35
24
14
20
5
12
37
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I
I
IV
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I
III
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I
II
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III
I
IV
IV
IV
III
III
I
IV
II
I
III
I
I
IV
IV
III
I
IV
VII
III
I
III
I
III
III
I
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I
I
V
I
II
III
IV
I
I
III
III
III
I
VI
I I
I
III
II
III
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II
I
III
I
II
I
II
II
IV
I
II
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33
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SV
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W
eg
ND
Sachsenring
Sachsenring
Kartäuserwall
Kartäuserhof MetzerStraße
Brunostraße
Schutzstreifen
im
Bestand
S
B1.5/1.5
S
S1/1
S1/1
S1/1
bestehende
Fahrstre
ifenbegre
nzung
wird
beibehalten
Bo
rd
führu
ng
- bere
itsausgebaut
Bordführung
-bereitsausgebaut
Anschlussplanung
Blatt1
AnschlussplanungBlatt1
24Fahrradstellplätze
S
S1/1
B
B
S
B B
B
B B
B
B
S1/1
S1/1
S1/1
S1/1
S1/1
S1/1
S1/1
S1/1
S1/1
S1/1
S1/1
S1/1
S
S
S
S
S
S
S
S
S
B
S
S
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
10Fahrradstellpl.
2Stellplätze
4Stellplätze
2Stellplätze
3Stellplätze
7neueStellplätze
40
1.50
2.50
50
1.50
2.50
1.90
2.00
1.90
1.90
1.90
50
1.90
50
1.90
50
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X X
X
X
X
X
X
X
X
X
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Pos.
A
B
C
Übersichtsplan
	




	 		
   
 !"#$
%
500
Planung
##&
 '()

Markierungsplan1/ Innenstadt
Ulrichgasse 2. Bauabschnitt - Sachsenring
Anschluss Kartäuserhof
06.02.2018 Blatt 4
gez.
Herr Harzendorf
19.02.18
gez.
Herr Dörkes
21.02.18
gez.
Herr Möllers
15.02.18
gez.
Herr Fohlmeister
09.02.18
Fohlmeister/06.02.18
Zdralek/06.02.18
Anhörungsverfahren für Markierungen
gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung
durchgeführt am _________________
_______________________________________
Polizeipräsidium Köln
Direktion Verkehr
Im Auftrag
_______________________________________
Angeordnet:
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
663/34 Im Auftrag _____________________
27.02.2018
Lauer, PHK
Felden
Anlage 4

Anlage 7.3 - Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung

2791 Zeichen

1
Krichel, Heribert
Betreff: WG: Umgestaltung des Bahnübergangs / der Überwegesicherung sowie 
Änderung der Verkehrsführung am Knotenpunkt Sachsenring/Ulrichgasse, 
Vorlagennummer 0670/2018 
 
Stellungnahme zu lt. E Mail 14 vom 11.4. ungeklärten Punkten: 
 
- Es wurde kein Sicherheitsaudit nach ESAS durchgeführt. 
Stellungnahme 66: Die Planungen wurden gemäß der geltenden Richtlinien erstellt, sodass die 
Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Ein Sicherheitsaudit nach ESAS wurde, wie 
in den letzten Jahren üblich, aus Kapazitätsgründen nicht durchgeführt. 
 
- Bemessung der Verkehrsanlagen nach RStO und Kenntnisse über den Aufbau: 
Stellungnahme 66: Die Unterlagen zur Bemessung der Verkehrsanlagen sowie die 
Baugrunduntersuchungen mit Aussagen zu dem vorhandenen Straßenaufbau wurden Ihnen per Mail vom 
05.02.2018 zur Verfügung gestellt. Eine Bemessung nach RStO wurde für dieses Projekt nicht 
durchgeführt, da es sich zum größten Teil um eine Deckensanierung handelt. 
 
- Leistungsfähigkeit im Knotenpunkt Vorgebirgsstraße/Lothringer Straße 
Stellungnahme 66: Es ist richtig, dass bei der Verkehrsuntersuchung festgestellt wurde, dass der 
Knotenpunkt Vorgebirgstraße/Lothringer Straße nach der Erneuerung eine verminderte Leistungsfähigkeit 
aufweist. Im Hinblick auf die strategische Ausrichtung durch „Köln-Mobil 2025“ mit einer angestrebten 
Reduktion des Kraftfahrzeugverkehrsaufkommens und Verlagerung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs 
wird dies in Kauf genommen und eine Verdrängung des MIV in diesem Bereich gefördert. Im 
Zusammenhang mit der Baumaßnahme werden auch Spurbreiten und Verflechtungslängen verändert. Die 
Auswirkungen, insbesondere der Reduzierung von bisher zwei Fahrstreifen auf einen überbreiten 
Fahrstreifen von 5,00 m in der Kreuzungsüberfahrt Ulrichgasse im Zuge des Sachsenrings, als auch die 
begrenzte Verflechtungslänge in der Vorgebirgsstraße nach der Kreuzungsüberfahrt Sachsenring, müssen 
nach Inbetriebnahme beobachtet werden. Gegebenenfalls sind abschnittweise nachträgliche bauliche 
Anpassungen an den Fahrbahnrändern erforderlich, um eine geordnete Verkehrsabwicklung und 
Verflechtungen im Kraftfahrzeugverkehr zu gewährleisten. 
 
- Flächen der Asphaltbinderschicht sind nicht in den Planunterlagen zu erkennen 
Stellungnahme 66: Im überarbeiteten Markierungsplan, der den vorgelegten Unterlagen zur Prüfung 
beigefügt war, sind alle Flächen gekennzeichnet, in denen die Deckschicht erneuert werden soll. Die 
einzelnen Bereiche, in denen auch eine neue Binderschicht erforderlich ist, werden in der Bau- und 
Einzelbeschreibung ausführlich erläutert.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Michelle Lieber 
 
 
665/2 Bauausführung Stadtbezirk 1, Radverkehr und Großprojekte 
 
Telefon: R 27099 
Telefax: R 28711

Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 17.04.2018

3652 Zeichen

1 
 
Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 18.04.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 
öffentlich 
3.2 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sach-
senring/Ulrichgasse/ Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Ver-
kehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Stra-
ßen, Wege , Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ul-
repforte 
0670/2018 
RM Pöttgen nimmt Bezug auf die als Tischvorlage verteilte Stellungnahme des 
Rechnungsprüfungsamtes, die nun doch noch einige Fragen aufwerfe. Er schlage 
daher vor, die Vorlage heute zunächst nur ohne Votum zu verweisen und das Bera-
tungsergebnis der BV Innenstadt abzuwarten. Die Verwaltung bitte er, zeitnah und 
rechtzeitig vor dem 2. Beratungsgang eine Stellungnahme zu den kritischen Hinwei-
sen des Rechnungsprüfungsamtes nachzureichen. 
 
RM Nesseler-Komp verweist auf ggf. erforderlich werdende nachträgliche bauliche 
Anpassungen. Die CDU-Fraktion sehe diese Vorgehensweise kritisch, da hierdurch 
weitere – derzeit noch nicht bezifferbare - Kosten entstehen könnten. Zudem seien 
aufgrund eines unter diesem Bereich liegenden Baudenkmals Bedenken von den 
Roten Funken angemeldet worden. Eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung 
sei aus den genannten Gründen daher nicht möglich; auch ihre Fraktion plädiere für 
einen 2. Beratungsgang. 
 
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt RM Hammer an, dass der Knoten-
punkt Vorgebirgstraße/Volksgartenstaße (Anlage 3 der Vorlage) sehr unübersichtlich 
sei; er bittet daher um Mitteilung, ob die Verwaltung alternativ die Einrichtung eines 
Kreisverkehres geprüft habe oder noch prüfen könne. Weiterhin äußert er Zweifel an 
der Notwendigkeit der geplanten zwei Stellplätze an der Ecke Sachsenring/Metzer 
Straße. Diese befänden sich in der sog. Dooring Zone und zudem auch in unmittel-
barer Nähe des Kreuzungsmittelpunktes.

Abschließend legt Herr Hammer dar, dass die bisherige Radverkehrsführung vom 
Sachsenring Richtung Chlodwigplatz optimiert werden sollte; eine gradlinige Führung 
und weniger Verschwenkungen seien wünschenswert. S.E. sei dies ohne großen 
Aufwand möglich. 
 
RM Sterck führt aus, dass die Verwaltung für diesen anspruchsvollen Bereich eine 
sehr gute Lösung gefunden habe, die allen Verkehrsteilnehmern weitgehend gerecht 
werde. Dennoch sei er von den Planungen für die enge Vorgebirgstraße nicht in 
Gänze überzeugt. Seit die Radschutzstreifen dort abmarkiert worden seien, haben 
die Stauerscheinungen erheblich zugenommen. Dieser Bereich müsse sicherlich 
noch im Auge behalten werden. Im Übrigen finde die Verwaltungsvorlage die Zu-
stimmung der FDP-Fraktion.  
 
Die Bitte von RM Hammer aufgreifend wendet BG Blome ein, dass die Prüfung eines 
Kreisverkehrs im Bereich Vorgebirgstraße/Volksgartenstraße nicht Ziel führend und 
zudem in der Kürze der Zeit auch nicht möglich sei. Ein Kreisverkehr an dieser Stelle 
würde beträchtliche Eingriffe in den Baumbestand und in den Straßenraum bedeu-
ten. Sie schlage vor, von dieser Anregung Abstand zu nehmen, da die Maßnahme 
sich andernfalls erheblich verzögern werde.  
 
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Ausschussvorsitzender Wolter 
den Verweisungsbeschluss zur Abstimmung.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung 
Innenstadt. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 7.2 - abschließende Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1647 Zeichen

1
Krichel, Heribert
Von: Jünger, Joachim 
Gesendet: Mittwoch, 11. April 2018 15:05 
An: Krichel, Heribert 
Cc: Herrmann, Gustav; Hemsing, Hans-Jochen; Lieber, Michelle; Harzendorf, 
Klaus; Stieler, Patric 
Betreff: Umgestaltung des Bahnübergangs / der Überwegesicherung sowie 
Änderung der Verkehrsführung am Knotenpunkt Sachsenring/Ulrichgasse, 
Vorlagennummer 0670/2018 
Betr.:    Umgestaltung des Bahnübergangs / der Überwegesicherung sowie Änderung der Verkehrsführung am 
Knotenpunkt Sachsenring/Ulrichgasse, Vorlagennummer 0670/2018 
Bericht des RPA mit RPA-Nr.: KOB 2018/0525 vom 22.03.2018 
Schreiben von 66 mit unbekanntem Datum und Eingang beim RPA am 09.04.2018. 
Ihre E-Mail vom 10.04.2018, 14:38 Uhr 
 
 
Sehr geehrter Herr Krichel, 
 
mit dem o. g. Schreiben sowie Ihrer o. g. E-Mail nehmen Sie Stellung zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes mit 
RPA-Nr. KOB 2018/0525. 
Nach Durchsicht der Unterlagen sehe ich Anmerkungen zu den folgenden Punkten als ausgeräumt an: 
 
- Eine bisher fehlende Mengenermittlung liegt nun vor.  
- Auf die Hinweise zu den Baunebenkosten wurde ausreichend eingegangen.  
- Die Hinweise zu den zulässigen Kabellängen wurden aufgenommen.  
 
Alle weiteren Punkte aus dem Bericht des RPA erhalte ich weiterhin aufrecht.  
 
Ich bitte darum, den Bericht des RPA sowie diese E-Mail der Beschlussvorlage (Vorlagennummer 0670/2018) 
rechtzeitig beizufügen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Joachim Jünger 
 
Stadt Köln  
Rechnungsprüfungsamt 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln  
 
Telefon: 0221/221-22105 
Telefax: 0221/221-24815 
Raum 08.C41 
mailto: 
joachim.juenger@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de

Anlage 7.1 - Schreiben Rechnungsprüfungsamt vom 22.03.2018

3599 Zeichen

14 22.03.2018
143 Herr Jünger
- 22105

66

Umgestaltung des Bahnübergangs / der Überwegsicherung sowie Änderung der Ver-
kehrsführung am Knotenpunkt Sachsenring/Ulrichgasse

Hier: Vorlage der Kostenberechnung

RPA-Nr. KOB 2018/0525

Kosten eingereicht: 1.407.593,40€ (Netto) 1.675.035,16€ (Brutto)
Kosten bestätigt: 0,00€ (Netto) 0,00€ (Brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Eingang 09.03.2018, letztmalig am 14.03.2018 ergänzt, legt 66 erneut die Kostenberech-
nung zur Umgestaltung ‘des Bahnübergangs / der Überwegsicherung sowie Änderung der
Verkehrsführung am Knotenpunkt Sachsenring/Ulrichgasse dem RPA zur Prüfung vor.

Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen:

Eine Mengenberechnung liegt den Unterlagen weiterhin nicht bei. Die angegebenen Mengen
können daher nicht bestätigt werden.

Die Plandarstellung ist weiterhin nicht eindeutig, so kann beispielweise nicht erkannt werden,
in welchen Bereichen ausschließlich die Deckschicht und in welchen Bereichen Deck- und
Binderschicht erneuert werden sollen.

Es ist unklar, ob das vorliegende Gutachten über den Oberbau aus dem Jahr 2009 den ge-
samten Ausbaubereich abdeckt. Eine Beurteilung des vorhandenen Oberbaus schließt der
Gutachter aus. Eine Bemessung des geplanten Oberbaus liegt den’Unterlagen weiterhin
nicht bei.

Aus der vorgelegten Verkehrsuntersuchung (VU) geht hervor, dass der Knoten Vorgebirgs-
straße / Lothringer Straße künftig, sowohl für Morgen- als auch Abendspitzen, keine ausrei-
chende Leistungsfähigkeit mehr aufweist. Es sind erhebliche verkehrliche Überlastungen der
Vorgebirgsstraße bis über den Knoten der Volksgartenstraße hinaus zu erwarten. Im Rah-
men der Erstvorlage wurde u. a. für diesen Bereich ein mangelhafter Zustand von Fahrbahn,
Gehwegen, Grün- und Parkflächen festgestellt. 66 bestätigt dies im Rahmen der Wiedervor-
lage und erklärt in diesem Bereich keine baulichen Verbesserungen vornehmen zu wollen.
Diese Vorgehensweise ist vor dem Hintergrund der künftigen verkehrlichen Überlastung und
eines absehbaren Ausbau der Straße nicht nachvollziehbar.

Baunebenkosten, z. B. für das vorgenannte Gutachten, sind in der Kostenberechnung nicht
enthalten.

Eine abgeschlossene Entwurfsplanung und Kostenberechnung kann weiterhin nicht bestätigt
werden Die geplante Maßnahme in der derzeit vorgelegten Form ist weiterhin mit erhebli-
chen Risiken behaftet.

12

-2-

Sollte 66 dennoch beabsichtigen, die Maßnahme kurzfristig umsetzen zu wollen, so bitte ich
die folgenden Empfehlungen, rechtzeitig vor Einleitung des Vergabeverfahrens, zu berück-
sichtigen:

Über den vorhandenen Fahrbahnaufbau und die vorliegenden Schadensbilder, insbesondere
im Bereich der Deckenerneuerung, sollte sich rechtzeitig ausreichende Kenntnis verschafft
werden. Eine eventuell erforderliche Neubemessung des Fahrbahnaufbaus sollte in die Pla-
nung einfließen.

Die Empfehlung aus der Erstvorlage ein Sicherheitsaudit gemäß ESAS durchzuführen wird
weiterhin aufrechterhalten.

Im Zuge der weiteren Planung der LSA wird gebeten, die maximal zulässigen Kabellängen in
Abhängigkeit vom Kabelquerschnitt und der Anzahl der Signalgeber zu überprüfen (vgl.
OCIT-LED_V1.0, S. 33).

Stundenlohnarbeiten für Bauleistungen, wie in den Unterlagen enthalten, bitte ich vor dem
Hintergrund eines beabsichtigten Einheitspreisvertrags zu vermeiden.

Die Ergebnisse aus den vorgenannten Punkten empfehle ich in die Leistungsbeschreibung
aufzunehmen und etwaige Auswirkungen den politischen Gremien rechtzeitig kenntlich zu
machen.

Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 14 - Auszug Verkehrsausschuss 04.06.2018

2943 Zeichen

Anlage 14 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 04.06.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 7. Sondersitzung (37. Sitzung) des 
Verkehrsausschusses vom 04.06.2018 
öffentlich 
1.2 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sach-
senring/Ulrichgasse/ Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Ver-
kehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ul-
repforte 
0670/2018 
 
 
Geänderter Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des 
Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie mit der 
Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit Gesamtkosten in Hö-
he von 1.675.100,00 € (brutto) mit folgenden Maßgaben der Bezirksvertre-
tung: 
 
Die Radspuren auf dem Salierring Fahrtrichtung Chlodwigplatz werden ge-
radlinig geführt. Eine temporäre Aufweitung der MIV-Spuren an dieser Stelle 
ist zu vermeiden (siehe Skizze auf dem BV-Antrag).  
 
Die Radspuren in der zukünftigen Fahrradstraße Kartäuserwall (Ein- und 
Ausfahrt, nördl. Ulrepforte) wird von 1,50 m auf jeweils 2 m erweitert, ent-
sprechend wird die MIV-Aufstellfläche vor der LSA von 3,96m auf 2,96m 
verschmälert (siehe Skizze auf dem BV-Antrag). 
 
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, die folgenden Beschlusspunk-
te der Bezirksvertretung zu prüfen:

Es ist sicher zu stellen, dass der motorisierte Verkehr nicht über den Be-
reich fährt, unter dem sich die Caponniere befindet.  
 
Die Fahrradschleusen auf der Volksgartenstraße vor der LSA Vorgebirgs-
straße werden mit durchgezogenen Linien versehen (siehe Markierung). 
(siehe Skizze auf dem Antrag)  
 
Die Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss vom 19.10.2017, auf dem 
Sachsenring in Fahrtrichtung Barbarossaplatz beide Fahrspuren für den 
fließenden Verkehr und die rechte Fahrspur nicht für den ruhenden MIV-
Verkehr zu nutzen. Die vorliegenden Pläne lassen eine gefährliche Enge für 
den Radverkehr erkennen (2,50m Fahrspur - 1,5m Radstreifen - 2,40m Par-
ken). (siehe Skizze auf dem Antrag) 
 
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 
 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermäch-
tigungen für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsen-
ring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Verkehrsführung im 
Knotenpunktbereich in Höhe von insgesamt 951.566,92 € (brutto) im 
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-1-2140, 
Bahnübergang Ulrepforte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im 
Haushaltsjahr 2018. 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion bei Ent-
haltung der SPD-Fraktion

Beschlussvorlage Ausschuss

9849 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0670/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/ 
Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit 
gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ulrepforte 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Knotenpunktbe-
reiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie mit der Änderung der Verkehrsfüh-
rung im Knotenpunktbereich mit Gesamtkosten in Höhe von 1.675.100,00 € (brutto). 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für 
die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie 
für die Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich in Höhe von insgesamt 
951.566,92 € (brutto) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-
1201-1-2140, Bahnübergang Ulrepforte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
im Haushaltsjahr 2018. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt 
uneingeschränkt zustimmt. 
 
 
Verkehrsausschuss 17.04.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 30.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.306.960,00  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja    557.800,00 € 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme     368.140,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   26.140,00 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff. 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   11.156,00 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 die Verwaltung mit insgesamt fünf Maß-
nahmen beauftragt (Beschluss 0839/2009): 
1. Planung der Überwegsicherungen Vorgebirgstraße/Sachsenring (Ulrepforte) 
2. Planung der Überwegsicherung Brunostraße/Karolingerring 
3. Änderung der Verkehrsführung am Knoten Ulrichgasse/Karthäuserwall 
4. Drehen der Einbahnstraßenregelung im Kartäuserwall 
5. Realisierung eines zusätzlichen Zugangs zur Haltestelle Ulrepforte am nördlichen Ende der 
Haltestelle zu realisieren. 
Die Gesamtkosten für die benannten Maßnahmen wurden seinerzeit nach einer groben Kostenschät-
zung inklusive Planungsmittel auf rund 700.000,00 € beziffert. 
 
Bereits umgesetzte Maßnahmen 
Die Umsetzung der Maßnahme Brunostraße/Karolingerring (Maßnahme Nr. 2 aus Beschluss 
0839/2009) erfolgte bereits in 2014 mit einem Gesamtkostenvolumen von rund 570.000,00 €. 
 
Aktuell geplante Maßnahmen 
Die Fußgängerüberwege über die Gleisanlagen Sachsenring, entlang der südlichen Ringstrecke, 
werden an die Kölner Sicherheitsstandards mit Z-Form, Drängelgittern und bahnabhängiger Rot-
/Dunkel-Signalisierung angepasst. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit durch ein optimales Fuß-
gängerleitsystem für Blinde wird der vollständige Knotenbereich nach den aktuellen Standards mit 
taktilen Bodenelementen sowie einer entsprechenden Blindensignalisierung ausgestattet (Maßnahme 
Nr. 1 aus Beschluss 0839/2009).

3 
 
An den Knotenpunkten Sachsenring/Vorgebirgstraße, Ulrichgasse/Kartäuserwall und Lothringer Stra-
ße/Vorgebirgstraße werden die Lichtsignalanlagen sowie drei Steuergeräte erneuert. Der freifließen-
de Rechtsabbieger Ulrichgasse/Sachsenring wird zurückgebaut, wodurch die Verkehrssicherheit für 
den Fuß- und Radverkehr erhöht wird. Die Gesamtmaßnahme Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirg-
straße ist ein wesentlicher Baustein für die radverkehrliche Ertüchtigung von zwei zukünftigen Haupt-
achsen des Radverkehrs der Kölner Ringe und der Nord-Süd-Fahrt. Außerdem wird die Querung der 
Ulrichgasse entlang des Kartäuserwalls verbessert und somit ein Beitrag zur Umsetzung der Fahr-
radstraßen-Achse entlang der Wälle geleistet (Maßnahme Nr. 3 aus Beschluss 0839/2009). 
 
Im Zuge der Umgestaltung des Knotenpunktbereiches ist vorgesehen, die derzeitige Einbahnstraßen-
regelung im Kartäuserwall zu drehen (Maßnahme Nr. 4 aus Beschluss 0839/2009). 
 
Der Bahnsteig der Haltestelle Ulrepforte in Fahrtrichtung Chlodwigplatz erhält am nördlichen Ende 
einen zweiten Zugang mit einem signalisierten Fußgängerüberweg (Maßnahme Nr. 5 aus Beschluss 
0839/2009). 
 
Neue Maßnahmen gegenüber Beschluss vom 16.06.2009 (0839/2009) 
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurden die Grenzen des Ausbaubereiches bzw. der Umfang der 
umzusetzenden Maßnahmen gegenüber der ursprünglichen Beschlussfassung vom 16.06.2009 zur 
Nutzung von Synergieeffekten um fachtechnisch sinnvolle Bereiche erweitert. Im gesamten Knoten-
punktbereich ist eine Deckensanierung vorgesehen, durch die sowohl die Asphaltbinderschicht als 
auch die Asphaltdeckschicht erneuert wird. In 2017 wurde im Zuge eines 1. Bauabschnittes die Fahr-
bahndecke auf der Ulrichgasse in Richtung Innenstadt bis zur Auffahrt auf die Severinsbrücke erneu-
ert. Bei der Neumarkierung der Ulrichgasse konnte der Radverkehr durch die Neuschaffung einer 
Radverkehrsanlage in Form eines Radfahrstreifens berücksichtigt werden. 
 
Im Zuge der geplanten Änderungen im Knotenbereich Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße ist 
vorgesehen, mehrere Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt (Beschluss 2825/2017) 
umzusetzen. Es werden Radfahrstreifen in einer Breite von 2,5 m auf dem Sachsenring, der Ulrich-
gasse sowie der nördlichen Vorgebirgstraße angelegt. 
 
Die Vorgebirgstraße südlich der Lothringer Straße wird im Zuge der Maßnahme mit Schutzstreifen 
ausgestattet. Ebenfalls wird der Radfahrstreifen auf dem Sachsenring im Osten bis zur Metzer Stra-
ße/Kartäuserhof und im Westen bis zur Eifelstraße/Am Trutzenberg an die bestehende Radwegefüh-
rung angeschlossen. 
 
Im Zusammenhang mit der Änderung werden auch Spurbreiten und Verflechtungslängen verändert. 
Die Auswirkungen insbesondere der Reduzierung von bisher zwei Fahrstreifen auf einen überbreiten 
Fahrstreifen von 5,00 m in der Kreuzungsüberfahrt Ulrichgasse im Zuge des Sachsenringes als auch 
die begrenzte Verflechtungslänge in der Vorgebirgsstraße nach der Kreuzungsüberfahrt Sachsenring 
müssen nach Inbetriebnahme beobachtet werden. Ggf. sind abschnittweise nachträgliche bauliche 
Anpassungen an den Fahrbahnrändern erforderlich, um eine geordnete Verkehrsabwicklung und Ver-
flechtungen im Kraftfahrzeugverkehr zu gewährleisten. 
 
Kosten 
Die Gesamtkosten für die oben genannten Maßnahmen konnten im Zuge der erweiterten und fortge-
schrittenen Planung konkretisiert werden. Sie belaufen sich nunmehr auf insgesamt 1.675.100,00 €. 
Der investive Gesamtkostenanteil für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches beläuft sich auf 
1.306.960,00 €. Für die geplante Deckensanierung entstehen konsumtive Aufwendungen in Höhe von 
368.140,00 €. 
 
Förderung 
Die Bezirksregierung Köln als Bewilligungsbehörde hat der Maßnahme zugestimmt und Zuwendun-
gen nach den Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau (FöRi-Kom-Stra) in Höhe von 557.800,00 € 
bewilligt. Mit der Bezirksregierung Köln wurde abgestimmt, dass nach Submission eine mögliche Kos-
tenerhöhung angezeigt werden kann. Der städtische Eigenanteil könnte sich dadurch noch reduzie-
ren.

4 
 
Rechnungsprüfungsamt 
Die Kostenberechnung liegt dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor (RPA-Nr. KOB 2018/0370). 
Um die Ausschreibung durchführen und mit der Bauausführung in den Sommerferien 2018 beginnen 
zu können, ist die Beschlussfassung erforderlich. Aufgrund des schmalen Zeitfensters wird daher das 
Prüfergebnis zur Sitzung nachgereicht. 
 
Finanzierung 
Die geplanten Maßnahmen erfordern Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.306.960,00 € sowie 
konsumtive Aufwendungen in Höhe von 368.140,00 €. 
 
Die Finanzierung der Investitionsauszahlungen erfolgt durch zu übertragende freie (48.866,16 €) und 
gesperrte (951.566,92 €) Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.000.433,08 € aus 
dem Haushaltsjahr 2017. Die dann noch erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 306.526,92 € 
werden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilfi-
nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ulrepfor-
te, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - budgetneutral berücksichtigt. 
 
Für die Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 368.140,00 € stehen im Teilergeb-
nisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen, entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung. 
 
Des Weiteren steht im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplan-
zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 26.140,00 € 
bereit. Darüber hinaus stehen entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und all-
gemeine Umlagen - für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 11.156,00 € zur 
Verfügung. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Markierungsplan: Blatt 1 
Anlage 2 – Markierungsplan: Blatt 2 
Anlage 3 – Markierungsplan: Blatt 3 
Anlage 4 – Markierungsplan: Blatt 4 
Anlage 5 – Markierungsplan: Blatt 5 
Anlage 6 – Übersichtslageplan

Anlage 2 - Markierungsplan - Blatt 2

1327 Zeichen

2.00
2.00
25.00
25.00
25.00
25.00
25.00
9.00
25.00
25.00
25.00
25.00
25.00
25.00
50
1.50
2.96
2.95
1.50
50
50
1.50
2.83
2.89
1.50
50
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
Anschlussplanung
Blatt 1
Anschlussplanung
Blatt 3
S 1/1
S 1/1
S 1/1
S 1/1
S 1/1
S 1/1
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in (661/5) Sachbearbeiter/-in (661/5)
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Bearbeitet/Datum
Massstab
Gezeichnet/Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Amt für Straßen +
Verkehrstechnik
Pos.
A
B
C
D
Übersichtsplan
500
Planung
Innenstadt/ Neustadt-Süd Markierungsplan
J.Colmer
Ulrichgasse 2. Bauabschnitt - Vorgebirgstraße
Anschluss Vorgebirgstraße
Fahrradschutzstreifen
19.01.2018 Blatt 2
gez.
Herr Harzendorf
19.02.2018
gez.
Herr Dörkes
21.02.18
gez.
Herr Möllers
15.02.2018
gez.
Herr Fohlmeister
07.02.2018
Anhörungsverfahren für Markierungen
gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung
durchgeführt am _________________
_______________________________________
Polizeipräsidium Köln
Direktion Verkehr
Im Auftrag
_______________________________________
Angeordnet:
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrstechnik
663/34 Im Auftrag _____________________
27.02.2018
Herr Lauer PHK
Frau Felden
Anlage 2

Anlage 10- Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss der BV 1

6993 Zeichen

Anlage 10 
 
Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzenden Beschlussempfehlung der 
Bezirksvertretung Innenstadt in der Sitzung am 19.04.2018, TOP 3.8 
 
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches 
Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der 
Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, 
Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ulrepforte 
(Vorlagen-Nummer: 0670/2018) 
 
Stellungnahme zu Punkt 3: 
 
Ausgangslage: Über den Knotenpunkt Ulrichgasse/Sachsenring werden werktags in der 
Nord-Süd-Achse (Ulrichgasse, Vorgebirgstraße) knapp 30.000 Kfz/24h und in der Ost-West-
Achse knapp 15.000 Kfz/24h abgewickelt. In der Ost-West-Achse verkehren zudem auf 
besonderem Bahnkörper die Straßenbahnlinien 15 und 16. Radverkehrsanlagen sind heute 
nicht vorhanden. In den werktäglichen Spitzenstunden wird die Kapazitätsgrenze erreicht. 
 
Mit der aktuellen Planung werden anspruchsgerechte Radverkehrsanlagen sowohl in der 
Nord-Süd- als auch in der Ost-West-Achse in den Kreuzungsbereich integriert. Darüber 
hinaus wird die unfallträchtige Wendefahrbahn in der Vorgebirgstraße entfernt. Zusätzlich ist 
eine Bahnvorrangschaltung zu berücksichtigen. Die Anforderungen an die 
verkehrstechnische Abwicklung der Verkehrsströme steigen insgesamt. 
 
Die Abbiegespur am Sachsenring liegt über der äußeren Mauer der Caponniere. 
 
Zusätzlich zu den o. g. verkehrlichen Anforderungen kommt eine weitere hinzu. Konkret soll 
der Verkehrsraum oberhalb der Caponniere aus dem Fahrbahnbereich herausgenommen 
und dem Gehweg zugeschlagen werden. Hierfür wurden drei Ansätze diskutiert: 
a) Wegfall der Rechtsabbiegemöglichkeit 
b) Wegfall der Rechtsabbiegespur bei Beibehaltung der Rechtsabbiegemöglichkeit 
c) Verziehung der Fahrbahnachse in Richtung des Grünstreifens in Mittellage 
 
Stellungnahme:  
zu a): Die Rechtsabbiegemöglichkeit ist für das Verkehrssystem von erheblicher Bedeutung 
(knapp 300 Kfz in Spitzenstunden in 2017). Der Verzicht auf diese Rechtsabbiegemöglichkeit 
hätte erhebliche, unerwünschte Auswirkungen auf das Verkehrssystem (z. B. deutliche 
Mehrbelastung Kartäuserwall). Die Bedeutung der Rechtsabbiegemöglichkeit wurde mit 
politischem Beschluss vom 10.11.2016 (Vorlagen-Nr.: 1875/2016) anerkannt. 
zu b): Der Wegfall der Rechtsabbiegespur bei Beibehaltung der Rechtsabbiegemöglichkeit 
wurde von der Verwaltung als Planvariante skizziert. Die Variante wurde aus verschiedenen 
Gründen nicht weiterverfolgt: Hauptgrund war, dass der Radverkehr rechts neben dem 
starken Kfz-Rechtsabbiegestrom geführt werden müsste. Diese Führung wäre mit 
erheblichen Sicherheitsrisiken für den Radverkehr verbunden (Stichwort: Unfallrisiko „toter 
Winkel“) und steht damit auch in unmittelbarem Konflikt zur Umsetzung der im Dezember 
2017 beschlossenen „Ringe-Vorlage“ zur Führung des Radverkehrs an den Ringen 
(Vorlagen-Nr.: 2825/2017). 
zu c): Ein Verziehen der Fahrbahnachse in Richtung des Grünstreifens ist möglich; je nach 
erforderlichem Maß der Verziehung sind bauliche Anpassungen bis hin zu einer kompletten 
Neutrassierung mit erheblichen Eingriffen in die Parkanlage erforderlich. Aus Gründen der

Anlage 10 
 
Verkehrssicherheit kann eine Verziehung der Fahrbahnachse jedoch grundsätzlich nicht 
empfohlen werden. Im aktuellen Planentwurf wird der Radverkehr nahezu geradlinig an die 
Haltlinie herangeführt, der Rechtsabbiegefahrstreifen entwickelt sich rechts der 
Radverkehrsanlage aus dem vorgeschalteten Parkstreifen. Der abbiegende Kfz-Verkehr 
muss sich zum Erreichen des Abbiegestreifens nach rechts orientieren. Ein Verziehen des 
Fahrstreifens würde demgegenüber zwangläufig geometrische Bedingungen erzeugen, bei 
denen der geradeausfahrende Radverkehr nach links geführt wird, die geometrische 
Fahrlinie des rechtsabbiegenden Kfz würde eher geradeaus gerichtet.  
Die Verwaltung empfiehlt, den ergänzenden Beschlusspunkt 3 nicht zu beschließen. 
Mit der aktuellen Maßnahme werden auf dem fraglichen Teilabschnitt des 
Sachsenrings Anpassungen im Bestand vorgenommen, u.a. eine Deckensanierung 
findet hier nicht statt. Die Situation kann näher untersucht, beobachtet und zu einem 
späteren Zeitpunkt angepasst werden. Verkehrssicherheitsgründe stehen dem jedoch 
entgegen (siehe o.g. Ausführungen). 
 
Stellungnahme zu Punkt 4: 
Mit der vorgelegten Planung Sachsenring (Blatt 5) wird ab der Eifelstraße in Fahrtrichtung 
Chlodwigplatz an die vorhandene Radverkehrsstruktur angeknüpft. Die bestehende 
Radverkehrsanlage endet heute im engeren Kreuzungsbereich des Knotenpunktes 
Salierring/Eifelstraße.  
Die im Änderungsantrag zur Prüfung dargestellte Führung setzt früher an und erfordert somit 
eine geringfügige Anpassung der vorhandenen Radverkehrsanlagen. Die Führungsprinzipien 
für den Kfz-Verkehr (überbreiter Kfz-Fahrstreifen) und Radverkehr (Radfahrstreifen mit 2,5 
Metern Breite) werden allerdings in der Variante des Änderungsantrags konsequenter 
herausgearbeitet.  
Der Mehraufwand durch Demarkierungen bzw. Neumarkierungen ist im Verhältnis zur 
Gesamtmaßnahme gering und kann daher erfolgen. 
Die Verwaltung empfiehlt, den ergänzenden Beschlusspunkt 4 zu beschließen.  
 
Stellungnahme zu Punkt 5: 
Die Verbreiterung der Radspuren in der Zufahrt Kartäuserwall ist möglich und entspricht der 
zukünftigen Bedeutung dieser Straße als Fahrradstraße. 
Die Verwaltung empfiehlt, den ergänzenden Beschlusspunkt 5 zu beschließen.  
 
Stellungnahme zu Punkt 6: 
Die Markierung einer unterbrochenen Linie, die dem Radverkehr als Hinführung zu einer 
vorgezogenen Aufstellfläche dient, hat sich in Köln bewährt und wird aktuell nach 
einheitlichem Muster angewendet.

Anlage 10 
 
Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung überarbeitet derzeit seine 
Markierungsstandards für den Radverkehr. Das hier beschriebene Muster wird in diesem 
Kontext noch einmal aufgegriffen. Das nachträgliche Aufbringen einer durchgezogenen Linie 
ist nach Überarbeitung der Markierungsstandards mit geringem Aufwand möglich. 
Die Verwaltung empfiehlt, den ergänzenden Beschlusspunkt 6 nicht zu beschließen. 
Der genannte Aspekt soll jedoch im Zuge der Überarbeitung der 
Markierungsstandards überprüft werden.  
Stellungnahme zu Punkt 7: 
Bei einem Abstimmungstermin zwischen der Verwaltung und #Ringfrei sowie ADFC im 
August 2017 wurde die Notwendigkeit der Pkw-Stellplätze im fraglichen Abschnitt des 
Sachsenrings zwischen Kartäuserhof und Ulrichgasse allgemein anerkannt. Die Umsetzung 
der Regellösung mit Radfahrstreifen hätte einen Entfall aller Stellplätze am Fahrbahnrand 
zur Folge; es wird ein erhebliches Akzeptanzproblem befürchtet.  
Diskutiert wurde, ob eine geringfügige Verringerung der Breite der Kernfahrbahn (2,4 m statt 
2,5 m) zugunsten des Sicherheitstrennstreifens zwischen Parken und Schutzstreifen 
günstiger sei. 
Die Verwaltung empfiehlt, den ergänzenden Beschlusspunkt 7 nicht zu beschließen.

Anlage 9 - Auszug BV Innenstadt 19.04.2018

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Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Herr Droske 
Telefon:  (0221) 221-91709  
Fax       :  (0221) 221-26592 
E-Mail:  ralf.droske@stadt-koeln.de 
Datum: 24.04.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 19.04.2018 
öffentlich 
3.8 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sach-
senring/Ulrichgasse/ Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Ver-
kehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von 
investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ul-
repforte 
0670/2018 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden ergänzten Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des 
Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie mit 
der Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit Gesamtkosten 
in Höhe von 1.675.100,00 € (brutto). 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser-
mächtigungen für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsen-
ring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Verkehrsführung 
im Knotenpunktbereich in Höhe von insgesamt 951.566,92 € (brutto) im 
Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-1-
2140, Bahnübergang Ulrepforte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2018. 
3. Es ist sicher zu stellen, dass der motorisierte Verkehr nicht über den Be-
reich fährt, unter dem sich die Caponniere befindet.  
 
4. Die Radspuren auf dem Salierring Fahrtrichtung Chlodwigplatz werden 
geradlinig geführt. Eine temporäre Aufweitung der MIV-Spuren an dieser 
Stelle ist zu vermeiden. (siehe Skizze auf dem Antrag)  
 
5. Die Radspuren in der zukünftigen Fahrradstraße Kartäuserwall (Ein- und 
Ausfahrt, nördl. Ulrepforte) wird von 1,50 m auf jeweils 2 m erweitert,

entsprechend wird die MIV-Aufstellfläche vor der LSA von 3,96m auf 
2,96m verschmälert. (siehe Skizze auf dem Antrag) 
6. Die Fahrradschleusen auf der Volksgartenstraße vor der LSA Vorge-
birgsstraße werden mit durchgezogenen Linien versehen (siehe Markie-
rung). (siehe Skizze auf dem Antrag)  
 
7. Die Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss vom 19.10.2017, auf 
dem Sachsenring in Fahrtrichtung Barbarossaplatz beide Fahrspuren für 
den fließenden Verkehr und die rechte Fahrspur nicht für den ruhenden 
MIV-Verkehr zu nutzen. Die vorliegenden Pläne lassen eine gefährliche 
Enge für den Radverkehr erkennen (2,50m Fahrspur - 1,5m Radstreifen - 
2,40m Parken). (siehe Skizze auf dem Antrag) 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
3.8.1 Änderungsantrag B90/Die Grünen zum Baubeschluss für die Umgestal-
tung des Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/ Vorgebirg-
straße 
AN/0584/2018 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Ergänzung des Beschlusses: 
3. Die Radspuren auf dem Salierring Fahrtrichtung Chlodwigplatz werden geradlinig 
geführt. Eine temporäre Aufweitung der MIV-Spuren an dieser Stelle ist zu vermei-
den. (siehe Skizze auf dem Antrag) 
4. Die Radspuren in der zukünftigen Fahrradstraße Kartäuserwall (Ein- und Ausfahrt, 
nördl. Ulrepforte) wird von 1,50 m auf jeweils 2 m erweitert, entsprechend wird die 
MIV-Aufstellfläche vor der LSA von 3,96m auf 2,96m verschmälert. (siehe Skizze auf 
dem Antrag) 
 
5. Die Fahrradschleusen auf der Volksgartenstraße vor der LSA Vorgebirgsstraße 
werden mit durchgezogenen Linien versehen (siehe Markierung). (siehe Skizze auf 
dem Antrag) 
6. Die Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss vom 19.10.2017, auf dem Sach-
senring in Fahrtrichtung Barbarossaplatz beide Fahrspuren für den fließenden Ver-
kehr und die rechte Fahrspur nicht für den ruhenden MIV-Verkehr zu nutzen. Die vor-
liegenden Pläne lassen eine gefährliche Enge für den Radverkehr erkennen (2,50m 
Fahrspur - 1,5m Radstreifen - 2,40m Parken). (siehe Skizze auf dem Antrag) 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP.

Anlage 12 - Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des RPA vom 9.5.2018

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Anlage 12 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 
9.5.2018  
   
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches 
Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der 
Verkehrsführung im Knotenpunktbereich  
(Vorlagen-Nummer: 0670/2018) 
 
Erfordernis Sicherheitsaudit 
 
Das Sicherheitsaudit ist für Kommunen nicht bindend und wird auch für Zuschussmaßnahmen vom 
Zuschussgeber (Bund, Land) nicht gefordert.  
Der vorliegende Plan wurde von vier Personen gezeichnet und im Rahmen der 
Markierungsbesprechung der Straßenverkehrsbehörde, der KVB und der Polizei erläutert. Die 
Zustimmung zum Plan wurde auch von dieser Seite erteilt. 
 
Dennoch wird die Verwaltung aufgrund der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes ein 
Sicherheitsaudit durchführen. 
 
„Unechte Zweispurigkeit“ 
 
Bei der hier geplanten überbreiten, Richtungsfahrbahn handelt es sich um eine Aufweitung im 
Knoten um den Zufluss über die Wendefahrbahn für die Geradeausrichtung aufzunehmen und 
abzuwickeln. Mit der Maßnahme wird außerdem Tempo 30 auf dem Sachenring umgesetzt. 
 
Beispiele aus Köln zeigen, dass überbreite Fahrstreifen funktionieren und angenommen werden 
(großstädtischer Kontext, kompakte Verkehrsinfrastruktur). Diese Erfahrungen zeigt u.a. die 
Vorgebirgstraße (5m + 5 m für zwei überbreite Fahrstreifen ohne Mittelstreifen!). Dies gilt umso 
mehr für geringe Geschwindigkeiten (hier Tempo 30!). 
 
Die einschlägige Richtlinie legt folgende Planungsziele fest: 
 „Das Hauptziel bei Planung und Entwurf von Stadtstraßen ist die Verträglichkeit der 
Nutzungsansprüche […]. Diese Verträglichkeit muss in der Regel auf den vorgegebenen Flächen 
unter Wahrung der städtebaulichen Zusammenhänge und unter Berücksichtigung gestalterischer 
und ökologischer Belange angestrebt werden. […] Die Verträglichkeit des Kraftfahrzeugverkehrs ist 
in bebauten Gebieten allein mit Entwurfsmaßnahmen meist nicht zu gewährleisten. Es kann daher 
notwendig werden, stadtverträgliche Grenzen für Nutzungsansprüche festzulegen […]“. 
  (RASt 06, Ziele und Zielfelder, S. 15) 
Im Ergebnis bedeutet dies, dass auch Lösungen wie überbreite Spuren unter definierten Bedingungen 
richtlinienkonform sind. 
 
Bemessung des Oberbaus 
 
Eine Bemessung nach RStO wurde für dieses Projekt nicht durchgeführt. Die vorliegenden

Anlage 12 
Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass die vorhandenen Asphaltschichten die geforderte 
Mindestdicke bezogen auf die Verkehrsbelastung nach RStO 12 einhalten und sogar zum Großteil 
erheblich übersteigen. Somit besteht kein Risiko der Unterbemessung und eine Erneuerung der 
obersten beschädigten Schichten ist ausreichend.  
 
Gutachterliche Stellungnahme zur Baugrundsituation: 
 
Zur Wahl der geeigneten Sanierungsart für die Umsetzung der o.g. Baumaßnahme wurden die 
Erkenntnisse aus den dem Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung gestellten Baugrundgutachten 
sowie die Erfahrungen  aus der Umsetzung des 1. Bauabschnittes auf der Ulrichgasse im letzten 
Jahr herangezogen. In den Untersuchungen konnte u.a. festgestellt werden, dass die vorhandenen 
Schichten ausreichend tragfähig sind und die Asphaltschichten nicht durch schädliche Stoffe 
belastet sind.  
Da Baugrundgutachten nur eine zeitlich begrenzte Gültigkeit haben wird die Fachverwaltung  vor 
Beginn der Baumaßnahme eine erneute Untersuchung zur Ergänzung und Vervollständigung der 
Datenlage durchführen zu lassen. 
 
Verkehrsmodell / Köln mobil 2025 
 
Die Verkehrsuntersuchung wurde auf Grundlage aktueller Verkehrsdaten aus dem Jahr 2017 
erstellt. Mit Hilfe des makroskopischen Verkehrsmodells der Stadt Köln wurden im Planfall die 
Auswirkungen der Maßnahme selbst abgebildet (u.a. Drehung Einbahn Kartäuserwall, Tempo 30 
auf den Ringen). Eine Verlagerung der modal split Verkehrsanteile zugunsten des Fuß- und 
Radverkehrs wurde nicht modelliert. Es wird daher mit Blick auf den modal split der Status-quo 
bewertet (aus Perspektive Köln mobil 2025 also ein „worst-case-Szenario“). Die verkehrstechnische 
Bewertung des „worst-case-Szenarios“ ist der richtige Ansatz, da die Verkehrslage auch 
unmittelbar nach dem Bauende für alle Verkehrsmittel voll funktionsfähig sein muss. 
 
Rückstau Vorgebirgstraße 
 
Die Kapazität des vorhandenen Straßenraums ist nicht ausreichend, um die Verkehrsnachfrage im 
Kfz- und Radverkehr gleichermaßen in sehr guter Qualität zu berücksichtigen. U.a. mit dem zweiten 
Bauabschnitt Ulrichgasse und anderen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt wird 
schrittweise die Umsetzung der Ziele „Köln mobil 2025“ vorangetrieben. Dies macht u.a. die 
Herstellung einer sicheren und attraktiven Radverkehrsanlage auf der Nord-Süd-Achse erforderlich. 
In der Abwägung aller Belange gilt hier außerdem der Grundsatz: Verkehrssicherheit vor 
Verkehrsfluss!  
 
Mit der Annäherung an die Ziele Köln mobil 2025 ist perspektivisch ein Rückgang der Kfz-
Verkehrsmenge und damit eine Verbesserung der Verkehrsqualität auch auf der Vorgebirgstraße 
zu erwarten. 
 
Kurzfristig kann die heute schon bestehende Einstau-Problematik an den vorgenannten 
Knotenpunkten nicht vermieden werden.

Beratungsverlauf (4)

17.04.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
30.04.2018 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
15.05.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0670/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.03.2018
Erstellt
28.02.2018 10:48