0670/2018
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan
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Anlage 13 - Auszug Verkehrsausschuss 15.05.2018
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1 Anlage 13 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.05.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.05.2018 öffentlich 3.4 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sach- senring/Ulrichgasse/ Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Ver- kehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ul- repforte 0670/2018 RM Götz merkt seitens der CDU-Fraktion an, dass die Vorlage immer noch Fragen aufwerfe. Die Verwaltung habe nun zwar verständlich dargelegt, warum die Fahr- bahn nicht verschwenkt werden könne. Dennoch müsse das Problem mit der darun- ter liegenden Kaponniere gelöst werden. Auch angesichts der aktuellen Stellung- nahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) falle es seiner Fraktion schwer, der Vorlage heute zuzustimmen. RM Pöttgen kann sich für die SPD-Fraktion grundsätzlich der Beschlussempfehlung der BV Innenstadt, jedoch ohne die Verschwenkung der Fahrbahn, anschließen. Al- lerdings hege auch seine Fraktion große Bedenken angesichts der Prüfbemerkungen des RPA. SB Vietzke begrüßt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die vorliegenden Planungen. Aufmerksam machen möchte er jedoch noch auf die unbefriedigende Situation im Kreuzungsbereich Vorgebirgstraße/Volksgartenstraße – die Wartezeit bei einer Querung in Nord-Süd-Richtung betrage hier mindestens 3 Minuten -; diese Kreuzung bitte er in die Prüfung für alternative Betriebsformen einzubeziehen. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, erläutert anhand eines Planes die Stellungnahme der Verwaltung zum Beschluss der BV In- nenstadt (Anlage 10) und zeigt die Lage der Karponniere auf. Sollte es dort Proble- me geben, empfehle die Verwaltung dem Eigentümer dieses unterirdische Bauwerk zu ertüchtigen bzw. eine Untersuchung vorzunehmen. Möglicherweise seien die Probleme des herab rieselnden Putzes auch auf das Alter des Bauwerks zurückzu- führen. Weiterhin führt er unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des RPA aus, dass die Verwaltung bereits in 2009 ein Gutachten zum Aufbau der Fahrbahn in Auftrag ge- geben habe. Dieses besagt, dass „ein Neuaufbau der Trag- und Frostschutzschich- ten im Untersuchungsgebiet Ulrichgasse aufgrund der vorliegenden Ergebnisse nicht erforderlich ist.“ Diese klare Aussage des Gutachters reiche der Fachverwaltung aus. Sicherheitsaudits werden zwar grundsätzlich durchgeführt, wenngleich diese keine zwingende Vorgabe sondern vielmehr eine Empfehlung darstellen; im vorliegenden Fall jedoch sei aus Dringlichkeitsgründen darauf verzichtet worden. Alternativ haben verschiedene Planer eine fachliche Prüfung der in Rede stehenden Maßnahmen vorgenommen und diese für verkehrssicher und ausreichend befunden. Herr Harzendorf stellt zusammenfassend klar, dass die Fachverwaltung die Ein- schätzung des RPA in keiner Weise teile. Zu dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angeregten Kreisverkehr Vorge- birgstraße/Volksgartenstraße teilt er mit, dass dieser massive Auswirkungen auf die Baumpflanzungen haben und eine zügige Umsetzung der nun anstehenden Maß- nahme verhindern würde. RM Götz bedankt sich für die klarstellenden Erläuterungen, möchte diese jedoch noch fraktionsintern beraten und beantragt daher, die Beschlussfassung bis zum 19.06. zu vertagen. BG Blome weist darauf hin, dass eine Vertagung eine Verzögerung dieser sehr wich- tigen Maßnahme bis ins Jahr 2019 zur Folge hätte und bittet nachdrücklich darum, den Planungen der Fachverwaltung zu vertrauen. Nach kurzer Diskussion über die weitere Vorgehensweise verabredet der Verkehrs- ausschuss die Durchführung einer Sondersitzung vor der Sitzung des Finanzaus- schusses am 04.06.2018. > Die Beschlussfassung wird bis zur Sondersitzung des Verkehrsausschusses am 04.06.2018 zurückgestellt.
Anlage 11 - Stellungnahme RPA vom 9.5.18
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14 09.05.2018
143 Herr Jünger
22105
66
Umgestaltung des Bahnübergangs / der Überwegsicherung sowie Änderung der Ver-
kehrsführung am Knotenpunkt Sachsenring/Ulrichgasse
Hier: Vorlage der Kostenberechnung
RPA-Nr. KOB 2018/0525
Kosten eingereicht: 1.407.593,40€ (Netto) 1.675.035,16€ (Brutto)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Eingang 09. bzw. 14.03.2018 haben Sie die Kostenberechnung zur o. g. Maßnahme er-
neut dem RPA zur Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 22.03.2018 (RPA-Nr. KOB
2018/0525) übersandte ich Ihnen die Stellungnahme des RPA zu den vorgelegten Unterla-
gen.
Am 16.04.2018 gehen Sie per E-Mail auf die Hinweise der Stellungnahme des RPA´s vom
22.03.2018 ein. Gleichzeitig erklären Sie, dass eine weitere förmliche Stellungnahme an 14
folgen wird. Dieses, als „Antwortschreiben 14 vom 19.04.2018“ formulierte Schreiben, erhalte
ich erstmals mit E-Mail vom 08.05.2018.
Zur Maßnahme im Einzelnen:
Sicherheitsaudit:
66 erklärt ein Sicherheitsaudit gem. ESAS 1 aus Kapazitätsgründen nicht durchführen zu
können und erklärt weiter, die geltenden Regelwerke beachtet zu haben. Diese Auffassung
teile ich nicht. So erklärt 66 eine „unechte Zweispurigkeit“, welche in den geltenden Regel-
werken nicht enthalten ist, ausführen zu wollen.
Bemessung des Oberbaus:
Auf eine Bemessung des Oberbaus verzichtet 66, da es sich im Wesentlichen um eine De-
ckenerneuerung handelt. Auch diese Auffassung kann ich nicht teilen. Das geltende Regel-
werk (RStO 12 2) sieht auch bei der Erneuerung von Straßen eine Bemessung vor. Der Ver-
zicht auf eine solche Bemessung birgt im vorliegenden Fall das Risiko einer Unterbemes-
sung des Straßenkörpers mit der Folge einer reduzierten Dauerhaftigkeit der Fahrbahn und
somit einer kürzeren Lebensdauer.
Gutachterliche Stellungnahme zur Baugrundsituation:
Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme zur Baugrundsituation aus dem Jahr 2009
berücksichtigt große Teile der zur Maßnahme gehörenden Fläche nicht. Eine differenzierte
Aufnahme und Beurteilung des Asphaltaufbaus schließt der Gutachter aus. Insofern kann
davon ausgegangen werden, dass keine ausreichenden Kenntnisse über den vorhandenen
Fahrbahnaufbau und deren Qualität vorliegen.
1 Empfehlungen für das Sicherheitsaudit an Straßen, Ausgabe 2002
2 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012
- 2 -
Verkehrsuntersuchung:
Verkehrsuntersuchungen und die dazugehörigen Regelwerke entstehen in der Regel aus
empirischen Modellen. Ich gehe davon aus, dass die vorliegende Verkehrsuntersuchung auf
Grundlage der geltenden Regelwerke ordnungsgemäß erstellt wurde. Gleichzeitig muss ich
davon ausgehen, dass eine angestrebte Verkehrsverlagerung zugunsten des Fuß- und Rad-
verkehrs, die Verdrängungen des MIV sowie die strategische Ausrichtung „Köln-Mobil 2025“
in diesem bereits berücksichtigt wurde, da ansonsten die Verkehrsuntersuchung mangelhaft
wäre.
Das Ergebnis des Verkehrsgutachtens weist u. a. am Knoten Vorgebirgsstraße /Lothringer
Straße stadteinwärts die Verkehrsqualität der Stufe QSV
3 E bzw. F, also eine mangelhafte
bzw. ungenügende Verkehrsqualität, auf. Es ist sowohl in den Morgen- als auch in den
Abendspitzen mit Rückstaulängen von ca. 400m zu rechnen. Infolge dessen muss mit einer
Überlastung (Einstau) der Knotenpunkte der Vorgebirgsstraße mit den Straßen Vondelstra-
ße, Volksgartenstraße und Loreleystraße gerechnet werden.
Sollte sich diese zu erwartende Situation einstellen, wonach von dem Verkehrsgutachten
auszugehen ist, so ist ein bauliches „Nachsteuern“, einhergehend mit weiteren Belastungen
für alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger in diesem Bereich aus meiner Sicht unumgänglich.
66 erklärt hierzu erst nach Beobachtung der Situation durch anpassen der Fahrbahnränder
nachsteuern zu wollen. Ob solche Maßnahmen zielführend sind, warum diese nicht in die
vorliegende Planung eingeflossen sind und ob hier überhaupt eine abgeschlossene Ent-
wurfsplanung vorliegt, wird in Frage gestellt.
Plandarstellung:
Da die Planunterlagen aktuell nicht mehr vorgelegt wurden, kann weiterhin nicht ausge-
schlossen werden, dass die Plandarstellung in Bezug auf Bereiche der Deckenerneuerung
und Bereiche in denen die Deck- und Binderschicht erneuert werden soll, nicht eindeutig ist.
Fazit:
Die geplante Maßnahme in der derzeit vorgelegten Form birgt aus den vorgenannten Grün-
den weiterhin erhebliche verkehrliche, technische und wirtschaftliche Risiken.
Empfehlung:
Sollte 66 dennoch beabsichtigen, die Maßnahme kurzfristig umsetzen zu wollen, so bitte ich
die folgenden Empfehlungen, rechtzeitig vor Einleitung des Vergabeverfahrens, zu berück-
sichtigen:
Über den vorhandenen Fahrbahnaufbau und die vorliegenden Schadensbilder sollte sich
rechtzeitig ausreichende Kenntnis verschafft werden. Eine eventuell erforderliche Neube-
messung des Fahrbahnaufbaus sollte in die Ausschreibung einfließen.
Ich empfehle weiterhin, ein Sicherheitsaudit gem. ESAS, ggf. auch unter Beteiligung von
externen Gutachtern durchzuführen.
Diese Stellungnahme ist abschließend.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Hemsing ausgefertigt: J. Jünger
3 Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes gem. dem Handbuch für die Bemessung von Straßen, Ausgabe 2015
Anlage 3 - Markierungsplan - Blatt 3
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5.00 1.00 3.10 2.20 3.10 4.503.92 5.00 1.00 5.00 1.00 3.08 3.00 2.183.00 1.50 2.00 2.00 1.50 501.50 2.97 2.99 1.5050 5.00 1.00 10.95 13.07 9.51 13.45 2.00 2.00 2.67 50 1.50 2.92 2.92 1.50 50 Volksgartenstraße Vorgebirgstraße Volksgartenstraße B B B B B S1/1 S1/1 S0,5/0,2 B B S1/1 S S S1/1B B B B S0,5/0,2 B B B S1/1 S1/1 B B B B S0,5/0,2 S0,5/0,2 S1/1 S S S1/1 Anschlussplanung Blatt2 AnschlussBestand Mitzeichnung / 6632 Frau Rosenstein gez. 18.12.2017 Amtsleiter (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiter (661/5) Sachbearbeiter (661/5) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Be arb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + V erkehrstechnik Pos. A B C D Ü bersichtsplan 250 Planung Innenstadt/Neustadt-Süd Knoten Vorgebirgstraße/Volksgartenstraße Aufstellflächen Rad 19.01.2018 Herr Harzendorf gez. 12.07.2017 Frau Stolte-Neumann gez. 12.07.2017 Herr Möllers gez. i.V. Herr Lemke 12.07.2017 Herr Klaholz gez.12.07.2017 Markierungsplan C h. Zdralek 661-14 Taktile Elemente H err Sämann 21.04.2017 BR3 und BR4 entfernt 15.12.2017 Zusatzzeichen 1022-10 für direktes Linksabbiegen v on Volksgartenstraße nach Vorgebirgstraße entfernt 08.01.2018 Blatt 3 Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 663/34 Im Auftrag _____________________ 09.01.2018 Herr Hoppe Frau Felden $QDJHAnlage 3
Anlage 1 - Markierungsplan - Blatt 1
4805 Zeichen
2.50 3.00 502.502.97 R 1.00 R 1.00 1.00 R 75 R 1.00 2.50 3.00 3.00 50m 1.50 2.50 2.50 3.00 1.89 1.46 3.00 3.00 1.00 4.86 1.46 4.64 1.50 2.50 1.50 2.50 3.00 3.00 2.50 3.00 3.00 2.50 2.75 1.50 5.24 3.00 1.50 4.84 83 1.07 55 1.22 5.01 1.24 1.51 1.50 1.50 1.50 3.00 2.50 3.00 3.00 3.00 3.00 2.50 1.50 3.00 5.00 1.00 1.50 1.50 3.96 1.50 4.00 1.50 2.972.97 1.501.00 5.00 1.20 2.25 1.20 2.10 1.00 5.00 5.00 1.00 3.03 1.85 5.00 5.47 2.00 1.85 5.00 2.00 5.00 1.85 2.75 2.11 1.75 2.50 3.00 5.00 2.00 45 2.50 50 3.00 3.00 5.00 2.00 50m 4.00 3.001.00 3.00 1.00 31 2.50 2.75 3.00 3.00 70 2.50 2.75 3.00 105m 2.50 3.00 3.00 1.50 3.00 3.00 2.50 3.50 2.00 3.00 1.00 3.00 3.00 2.50 3.52 2.00 1.50 2.50 1.50 2.50 3.00 3.00 3.00 2.50 3.00 3.00 2.50 2.75 2.50 2.50 3.00 1.00 3.00 1.00 1.60 2.50 3.003.00 3.00 2.50 2.38 1.54 71 45 1.59 50 4. 16 3.00 2.902.50 3.00 R 10 R 10 R 9 3.00 1.00 10.12 2.75 S 3/3 B S3/3 B S 3/3 S S 1/1 B S 3/3 SB B B B B 0,5/0,2 S 3/3 B 1,5/1,5 B 1,5/1,5 S 3/3 S 3/3 B B 0,5/0,2 B S 3/3 B 1,5/1,5 B 1,5/1,5 S 3/3 B 0,5/0,2 B B S 0,5/0,2 S 0,5/0,2 B BB 0,5/0,2 S 1/1 S 1/1 S Hochbord Hochbord S S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B B B 0,5/0,2 BB B 0,5/0,2 B 1,5/1,5 B 0,5/0,2 H H HS S S S B B B B B S 3/3 S S S B B B S 3/3 SS S S 3/3 B 1,5/1,5 B 1,5/1,5 S S H H S 0,5/0,2 S B B B 1,5/1,5 S S 1/1 S S 1/1 B B +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 B B B 1,5/1,5 B B+/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 Anschlussplanung Blatt 4 Anschlussplanung Blatt 2 Anschlussplanung Blatt 5 Anschlussplanung Blatt 5 Anschlussplanung Blatt 4 Ausbaugrenze 6 x Parken entfällt Fahrradparken H B S S S B H B B S B 1,5/1,5 S S S S S S S S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 BB B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B B 3/3 B B S 3/3 S 3/3 B B B B 3/3 B B B S 3/3 SB B B B S 0,5/0,2 S 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S 3/3 B B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B SB B B B S 0,5/0,2 S 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 1,5/1,5 B B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 3/3 S B B B 0,5/0,2 S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B S 3/3 S B 0,5/0,2 S 3/3 S B 0,5/0,2 B S 3/3S B B B 1,5/1,5 S S S 3/3 B B 0,5/0,2 S 3/3 S 1/1 B 0,5/0,2 S S 3/3 BB S B B S S 1/1 B S B S S S S 3/3 B S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S SS S B B B B B B +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 50 150 B 3/3 B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 1,5/1,5 B BB B B B 1,5/1,5 B 1,5/1,5 B B S BB B B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 1,5/1,5 B S S 1/1 B B S +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 B S 3.00 1.50 3.00 50 2.50 ~75 Fahrrad- parken Fahrrad- parken S S B B B B B B BS S S S S S S S Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in (661/5) Sachbearbeiter/-in (661/5) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C D Übersichtsplan 250 Bauabschnitt-zwei Innenstadt/Altstadt-Süd /Neustadt-Süd Markierungsplan Ulrichgasse 2. Bauabschnitt - Sachsenring Anschluss Vorgebirgstraße J. Colmer 28.02.2018 Herr Harzendorf gez. 12.12.2017 Herr Dörkes gez. 12.12.2017 Herr Möllers 06.12.2017 Herr Fohlmeister gez. 06.12.2017 Blatt 1 Roteinfärbung Einmündung Overstolzenstraße Colmer 28.02.2018 Mitzeichnung / /663 2 Frau Rosenstein gez. 18.12.2017 Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 663/34 Im Auftrag _____________________ 09.01.2018 Herr Hoppe Frau Felden Betonplatten 20/10/8 Betonplatten 30/30/8 Fahrbahndeckensanierung in Asphalt taktile Elemente,Noppenstein gem. akt. Standard taktile Elemente, Rillenstein gem. akt. Standard Roteinfärbung Radfahrerfurt Roteinfärbung Radfahrerfurt, Bestand Legende 1.89 1.46 3.00 2.50 3.00 3.00 8.60 3.00 3.00 3.00 1.00 4.86 1.46 4.64 1.50 2.50 1.50 2.50 5.00 1.00 1.50 1.50 3.96 1.50 100g 6.706.00 6.00 2.50 3.71 4.85 4.85 3.95 4.85 2.50 B S 3/3 B S 3/3 B S1/1 S 3/3 B 0,5/0,2 S 3/3 B 1,5/1,5 B 1,5/1,5 S 3/3 S 3/3 B B 0,5/0,2 B S 3/3 B 1,5/1,5 B 1,5/1,5 S 3/3 B 0,5/0,2 B B B BB 0,5/0,2 S 1/1 S 1/1 S B B 0,5/0,2 BB B 0,5/0,2 B 1,5/1,5 B 0,5/0,2 H H HS S S H +/- 0,03 +/- 0,03 B B S S 3/3 B S 3/3 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 +/- 0,03 2. Bauabschnitt Anschlussplanung 1. Bauabschnitt Ausbaugrenze B Fahrrad- parken Fahrrad- parken Hochbord S S B B BB B B B B B B B B BB B BBB H H B B S S SS SS S S S S S S S S S S S SSS S Ulrichgasse-Anschluss1.BA Anlage 1
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/66/660/2
Vorlagen-Nummer
0670/2018
Stand: 18.09.2023
Sachstandsbericht
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches
Sachsenring/Ulrichgasse/ Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der
Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze,
Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ulrepforte
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Kno-
tenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie mit der Ände-
rung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit Gesamtkosten in Höhe von
1.675.100,00 € (brutto) mit folgenden Maßgaben der Bezirksvertretung:
Die Radspuren auf dem Salierring Fahrtrichtung Chlodwigplatz werden ge-
radlinig geführt. Eine temporäre Aufweitung der MIV-Spuren an dieser Stelle
ist zu vermeiden (siehe Skizze auf dem BV-Antrag).
Die Radspuren in der zukünftigen Fahrradstraße Kartäuserwall (Ein- und
Ausfahrt, nördl. Ulrepforte) wird von 1,50 m auf jeweils 2 m erweitert, ent-
sprechend wird die MIV-Aufstellfläche vor der LSA von 3,96m auf 2,96m ver-
schmälert (siehe Skizze auf dem BV-Antrag).
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, die folgenden Beschluss-
punkte der Bezirksvertretung zu prüfen:
Es ist sicher zu stellen, dass der motorisierte Verkehr nicht über den Bereich
fährt, unter dem sich die Caponniere befindet.
Die Fahrradschleusen auf der Volksgartenstraße vor der LSA Vorgebirgs-
straße werden mit durchgezogenen Linien versehen (siehe Markierung).
(siehe Skizze auf dem Antrag)
Die Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss vom 19.10.2017, auf dem
Sachsenring in Fahrtrichtung Barbarossaplatz beide Fahrspuren für den flie-
ßenden Verkehr und die rechte Fahrspur nicht für den ruhenden MIV -Verkehr
zu nutzen. Die vorliegenden Pläne lassen eine gefährliche Enge für den Rad-
verkehr erkennen (2,50m Fahrspur - 1,5m Radstreifen - 2,40m Parken). (siehe
Skizze auf dem Antrag)
2
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Maßnahme wurde zwischen Juli und Dezember 2018 umgesetzt und abgeschlossen.
Anlage 6 - Übersichtslageplan
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Übersichtslageplan 2. Bauabschnitt Ulrichgasse Amt für Straßen und Verkehrstechnik Gesamtes Radverkehrsnetz Innenstadt Stand Februar 2018 2. Bauabschnitt Ulrichgasse (mit Sachsenring und Vorgebirgstraße) 1. Bauabschnitt Ulrichgasse (fertiggestellt November 2017) Anlage 6
Anlage 5 - Markierungsplan - Blatt 5
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50 2.50 50 3.00 65 2.50 50 3.00 55 2.50 50 3.00 50 2.50 50 3.00 2.00 45 2.50 50 3.00 55 2.50 50 3.00 79 81 91 62 a 2a 69 6 73a 77 IV IF ZF S III IIIIII VI F F F S B F II F II I V F F 6-4 -I IF V 3 2 4 75 1 83 V F 70 Ulrep VI III F VII I IV V VII VII I I F F S F F F F F F I I II VII I VI V I VII I I VI VI I V I I II V I IV V I I V I I IV I F F F F F F S F P F F F F F S S F F F F F F F F F F F P F F III W 67 85 73 Historische Stadtmauer ND W eg W eg Weg W eg Prinzen-Garde-W eg Sachsenring Prinzen-Garde-W eg Sachsenring Overstolzenstraße Hardefuststr. B B B B B B B0,5/0,2 B0,5/0,2 B0,5/0,2 B B B B0,5/0,2 B0,5/0,2 B0,5/0,2 B B B B0,5/0,2 B0,5/0,2 B B B0,5/0,2 B0,5/0,2 B0,5/0,2 B0,5/0,2 B0,5/0,2 S 3.00 50 2.50 ~80 2.20 X X X X X X X X X X X X X X X X B B B Anschlussplanung Blatt1 3.00 50 2.50 ~80 2.20 ~ ~ ~ 2.10 X X X XX XX X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X 2.40 ~ ~ ~ 2.20 ~80 2.50 50 3.00 3.00 50 2.50 ~80 2.20 X X X X XX X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Anschlussplanung Blatt1 Ausbauende Ausbauende BB B B B B SB B B B B0,5/0,2 B0,5/0,2 B B B0,5/0,2 B0,5/0,2 B B0,5/0,2 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in (661/5) Sachbearbeiter/-in (661/5) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C D Übersichtsplan 500 Planung 1 / Innenstadt Markierungsplan Fohlmeister/06.02.18 Zdralek/06.02.18 Blatt 0506.02.2018 gez. H err Fohlmeister 13.02.18 gez. Herr Möllers 15.02.18 gez. Herr Dörkes 21.02.18 gez. Herr Harzendorf 19.02.18 Ulrichgasse 2. Bauabschnitt - Sachsenring Anschluss Eifelstraße Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 663/34 Im Auftrag _____________________ 27.02.2018 Lauer, PHK Felden Anlage 5
Anlage 4 - Markierungsplan - Blatt 4
2685 Zeichen
2.50 1.50 2.40 2.50 1.50 2.40 2.50 1.50 2.40 2.50 50 3.00 2.50 50 3.00 4.00 1.50 3.00 6 24 24a 1 31 2 18 51 40 28 53 3 32 24 27 27 51 a 30 24 a 38 34 4-2 59 36 35 21-19 29-31 55 2 26 31 8 47 16 39 37 41 57 F I IV IV W I IV F M S 59 53 VF 43-47 10 34 29 36 33 29 22 22 35 24 14 20 5 12 37 61 IV S W IV III IV IV I I F P IVF III III II I VI V I III VII III IV III V IV III IV III I F S F F F S F S F F S S F S F S F S F S I I V I I IV VII I III V I II V XIV III I IV IV IV III III I IV II I III I I IV IV III I IV VII III I III I III III I IV I I V I II III IV I I III III III I VI I I I III II III VI II I III I II I II II IV I II II F F W W P F F F F W F F S F F F S S S F P F S F S F F F F S S F F F S S F S F F F S F F F F S W P W W S F F F F W F F F F S F S W F M S F F F F W F F F S F S II II II I IV IV III IV S F F I 55 17 33 1 45 65 SV IIIW W eg ND Sachsenring Sachsenring Kartäuserwall Kartäuserhof MetzerStraße Brunostraße Schutzstreifen im Bestand S B1.5/1.5 S S1/1 S1/1 S1/1 bestehende Fahrstre ifenbegre nzung wird beibehalten Bo rd führu ng - bere itsausgebaut Bordführung -bereitsausgebaut Anschlussplanung Blatt1 AnschlussplanungBlatt1 24Fahrradstellplätze S S1/1 B B S B B B B B B B S1/1 S1/1 S1/1 S1/1 S1/1 S1/1 S1/1 S1/1 S1/1 S1/1 S1/1 S1/1 S S S S S S S S S B S S Ausbaugrenze Ausbaugrenze 10Fahrradstellpl. 2Stellplätze 4Stellplätze 2Stellplätze 3Stellplätze 7neueStellplätze 40 1.50 2.50 50 1.50 2.50 1.90 2.00 1.90 1.90 1.90 50 1.90 50 1.90 50 X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C Übersichtsplan !"#$ % 500 Planung ##& '() Markierungsplan1/ Innenstadt Ulrichgasse 2. Bauabschnitt - Sachsenring Anschluss Kartäuserhof 06.02.2018 Blatt 4 gez. Herr Harzendorf 19.02.18 gez. Herr Dörkes 21.02.18 gez. Herr Möllers 15.02.18 gez. Herr Fohlmeister 09.02.18 Fohlmeister/06.02.18 Zdralek/06.02.18 Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 663/34 Im Auftrag _____________________ 27.02.2018 Lauer, PHK Felden Anlage 4
Anlage 7.3 - Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
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1 Krichel, Heribert Betreff: WG: Umgestaltung des Bahnübergangs / der Überwegesicherung sowie Änderung der Verkehrsführung am Knotenpunkt Sachsenring/Ulrichgasse, Vorlagennummer 0670/2018 Stellungnahme zu lt. E Mail 14 vom 11.4. ungeklärten Punkten: - Es wurde kein Sicherheitsaudit nach ESAS durchgeführt. Stellungnahme 66: Die Planungen wurden gemäß der geltenden Richtlinien erstellt, sodass die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Ein Sicherheitsaudit nach ESAS wurde, wie in den letzten Jahren üblich, aus Kapazitätsgründen nicht durchgeführt. - Bemessung der Verkehrsanlagen nach RStO und Kenntnisse über den Aufbau: Stellungnahme 66: Die Unterlagen zur Bemessung der Verkehrsanlagen sowie die Baugrunduntersuchungen mit Aussagen zu dem vorhandenen Straßenaufbau wurden Ihnen per Mail vom 05.02.2018 zur Verfügung gestellt. Eine Bemessung nach RStO wurde für dieses Projekt nicht durchgeführt, da es sich zum größten Teil um eine Deckensanierung handelt. - Leistungsfähigkeit im Knotenpunkt Vorgebirgsstraße/Lothringer Straße Stellungnahme 66: Es ist richtig, dass bei der Verkehrsuntersuchung festgestellt wurde, dass der Knotenpunkt Vorgebirgstraße/Lothringer Straße nach der Erneuerung eine verminderte Leistungsfähigkeit aufweist. Im Hinblick auf die strategische Ausrichtung durch „Köln-Mobil 2025“ mit einer angestrebten Reduktion des Kraftfahrzeugverkehrsaufkommens und Verlagerung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs wird dies in Kauf genommen und eine Verdrängung des MIV in diesem Bereich gefördert. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme werden auch Spurbreiten und Verflechtungslängen verändert. Die Auswirkungen, insbesondere der Reduzierung von bisher zwei Fahrstreifen auf einen überbreiten Fahrstreifen von 5,00 m in der Kreuzungsüberfahrt Ulrichgasse im Zuge des Sachsenrings, als auch die begrenzte Verflechtungslänge in der Vorgebirgsstraße nach der Kreuzungsüberfahrt Sachsenring, müssen nach Inbetriebnahme beobachtet werden. Gegebenenfalls sind abschnittweise nachträgliche bauliche Anpassungen an den Fahrbahnrändern erforderlich, um eine geordnete Verkehrsabwicklung und Verflechtungen im Kraftfahrzeugverkehr zu gewährleisten. - Flächen der Asphaltbinderschicht sind nicht in den Planunterlagen zu erkennen Stellungnahme 66: Im überarbeiteten Markierungsplan, der den vorgelegten Unterlagen zur Prüfung beigefügt war, sind alle Flächen gekennzeichnet, in denen die Deckschicht erneuert werden soll. Die einzelnen Bereiche, in denen auch eine neue Binderschicht erforderlich ist, werden in der Bau- und Einzelbeschreibung ausführlich erläutert. Mit freundlichen Grüßen Michelle Lieber 665/2 Bauausführung Stadtbezirk 1, Radverkehr und Großprojekte Telefon: R 27099 Telefax: R 28711
Anlage 8 - Auszug Verkehrsausschuss 17.04.2018
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1 Anlage 8 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 18.04.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 öffentlich 3.2 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sach- senring/Ulrichgasse/ Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Ver- kehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Stra- ßen, Wege , Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ul- repforte 0670/2018 RM Pöttgen nimmt Bezug auf die als Tischvorlage verteilte Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes, die nun doch noch einige Fragen aufwerfe. Er schlage daher vor, die Vorlage heute zunächst nur ohne Votum zu verweisen und das Bera- tungsergebnis der BV Innenstadt abzuwarten. Die Verwaltung bitte er, zeitnah und rechtzeitig vor dem 2. Beratungsgang eine Stellungnahme zu den kritischen Hinwei- sen des Rechnungsprüfungsamtes nachzureichen. RM Nesseler-Komp verweist auf ggf. erforderlich werdende nachträgliche bauliche Anpassungen. Die CDU-Fraktion sehe diese Vorgehensweise kritisch, da hierdurch weitere – derzeit noch nicht bezifferbare - Kosten entstehen könnten. Zudem seien aufgrund eines unter diesem Bereich liegenden Baudenkmals Bedenken von den Roten Funken angemeldet worden. Eine Beschlussfassung in der heutigen Sitzung sei aus den genannten Gründen daher nicht möglich; auch ihre Fraktion plädiere für einen 2. Beratungsgang. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt RM Hammer an, dass der Knoten- punkt Vorgebirgstraße/Volksgartenstaße (Anlage 3 der Vorlage) sehr unübersichtlich sei; er bittet daher um Mitteilung, ob die Verwaltung alternativ die Einrichtung eines Kreisverkehres geprüft habe oder noch prüfen könne. Weiterhin äußert er Zweifel an der Notwendigkeit der geplanten zwei Stellplätze an der Ecke Sachsenring/Metzer Straße. Diese befänden sich in der sog. Dooring Zone und zudem auch in unmittel- barer Nähe des Kreuzungsmittelpunktes. Abschließend legt Herr Hammer dar, dass die bisherige Radverkehrsführung vom Sachsenring Richtung Chlodwigplatz optimiert werden sollte; eine gradlinige Führung und weniger Verschwenkungen seien wünschenswert. S.E. sei dies ohne großen Aufwand möglich. RM Sterck führt aus, dass die Verwaltung für diesen anspruchsvollen Bereich eine sehr gute Lösung gefunden habe, die allen Verkehrsteilnehmern weitgehend gerecht werde. Dennoch sei er von den Planungen für die enge Vorgebirgstraße nicht in Gänze überzeugt. Seit die Radschutzstreifen dort abmarkiert worden seien, haben die Stauerscheinungen erheblich zugenommen. Dieser Bereich müsse sicherlich noch im Auge behalten werden. Im Übrigen finde die Verwaltungsvorlage die Zu- stimmung der FDP-Fraktion. Die Bitte von RM Hammer aufgreifend wendet BG Blome ein, dass die Prüfung eines Kreisverkehrs im Bereich Vorgebirgstraße/Volksgartenstraße nicht Ziel führend und zudem in der Kürze der Zeit auch nicht möglich sei. Ein Kreisverkehr an dieser Stelle würde beträchtliche Eingriffe in den Baumbestand und in den Straßenraum bedeu- ten. Sie schlage vor, von dieser Anregung Abstand zu nehmen, da die Maßnahme sich andernfalls erheblich verzögern werde. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Ausschussvorsitzender Wolter den Verweisungsbeschluss zur Abstimmung. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretung Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 7.2 - abschließende Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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1 Krichel, Heribert Von: Jünger, Joachim Gesendet: Mittwoch, 11. April 2018 15:05 An: Krichel, Heribert Cc: Herrmann, Gustav; Hemsing, Hans-Jochen; Lieber, Michelle; Harzendorf, Klaus; Stieler, Patric Betreff: Umgestaltung des Bahnübergangs / der Überwegesicherung sowie Änderung der Verkehrsführung am Knotenpunkt Sachsenring/Ulrichgasse, Vorlagennummer 0670/2018 Betr.: Umgestaltung des Bahnübergangs / der Überwegesicherung sowie Änderung der Verkehrsführung am Knotenpunkt Sachsenring/Ulrichgasse, Vorlagennummer 0670/2018 Bericht des RPA mit RPA-Nr.: KOB 2018/0525 vom 22.03.2018 Schreiben von 66 mit unbekanntem Datum und Eingang beim RPA am 09.04.2018. Ihre E-Mail vom 10.04.2018, 14:38 Uhr Sehr geehrter Herr Krichel, mit dem o. g. Schreiben sowie Ihrer o. g. E-Mail nehmen Sie Stellung zum Bericht des Rechnungsprüfungsamtes mit RPA-Nr. KOB 2018/0525. Nach Durchsicht der Unterlagen sehe ich Anmerkungen zu den folgenden Punkten als ausgeräumt an: - Eine bisher fehlende Mengenermittlung liegt nun vor. - Auf die Hinweise zu den Baunebenkosten wurde ausreichend eingegangen. - Die Hinweise zu den zulässigen Kabellängen wurden aufgenommen. Alle weiteren Punkte aus dem Bericht des RPA erhalte ich weiterhin aufrecht. Ich bitte darum, den Bericht des RPA sowie diese E-Mail der Beschlussvorlage (Vorlagennummer 0670/2018) rechtzeitig beizufügen. Mit freundlichen Grüßen Joachim Jünger Stadt Köln Rechnungsprüfungsamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon: 0221/221-22105 Telefax: 0221/221-24815 Raum 08.C41 mailto: joachim.juenger@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de
Anlage 7.1 - Schreiben Rechnungsprüfungsamt vom 22.03.2018
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14 22.03.2018 143 Herr Jünger - 22105 66 Umgestaltung des Bahnübergangs / der Überwegsicherung sowie Änderung der Ver- kehrsführung am Knotenpunkt Sachsenring/Ulrichgasse Hier: Vorlage der Kostenberechnung RPA-Nr. KOB 2018/0525 Kosten eingereicht: 1.407.593,40€ (Netto) 1.675.035,16€ (Brutto) Kosten bestätigt: 0,00€ (Netto) 0,00€ (Brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Eingang 09.03.2018, letztmalig am 14.03.2018 ergänzt, legt 66 erneut die Kostenberech- nung zur Umgestaltung ‘des Bahnübergangs / der Überwegsicherung sowie Änderung der Verkehrsführung am Knotenpunkt Sachsenring/Ulrichgasse dem RPA zur Prüfung vor. Bei der Prüfung sind folgende Punkte aufgefallen: Eine Mengenberechnung liegt den Unterlagen weiterhin nicht bei. Die angegebenen Mengen können daher nicht bestätigt werden. Die Plandarstellung ist weiterhin nicht eindeutig, so kann beispielweise nicht erkannt werden, in welchen Bereichen ausschließlich die Deckschicht und in welchen Bereichen Deck- und Binderschicht erneuert werden sollen. Es ist unklar, ob das vorliegende Gutachten über den Oberbau aus dem Jahr 2009 den ge- samten Ausbaubereich abdeckt. Eine Beurteilung des vorhandenen Oberbaus schließt der Gutachter aus. Eine Bemessung des geplanten Oberbaus liegt den’Unterlagen weiterhin nicht bei. Aus der vorgelegten Verkehrsuntersuchung (VU) geht hervor, dass der Knoten Vorgebirgs- straße / Lothringer Straße künftig, sowohl für Morgen- als auch Abendspitzen, keine ausrei- chende Leistungsfähigkeit mehr aufweist. Es sind erhebliche verkehrliche Überlastungen der Vorgebirgsstraße bis über den Knoten der Volksgartenstraße hinaus zu erwarten. Im Rah- men der Erstvorlage wurde u. a. für diesen Bereich ein mangelhafter Zustand von Fahrbahn, Gehwegen, Grün- und Parkflächen festgestellt. 66 bestätigt dies im Rahmen der Wiedervor- lage und erklärt in diesem Bereich keine baulichen Verbesserungen vornehmen zu wollen. Diese Vorgehensweise ist vor dem Hintergrund der künftigen verkehrlichen Überlastung und eines absehbaren Ausbau der Straße nicht nachvollziehbar. Baunebenkosten, z. B. für das vorgenannte Gutachten, sind in der Kostenberechnung nicht enthalten. Eine abgeschlossene Entwurfsplanung und Kostenberechnung kann weiterhin nicht bestätigt werden Die geplante Maßnahme in der derzeit vorgelegten Form ist weiterhin mit erhebli- chen Risiken behaftet. 12 -2- Sollte 66 dennoch beabsichtigen, die Maßnahme kurzfristig umsetzen zu wollen, so bitte ich die folgenden Empfehlungen, rechtzeitig vor Einleitung des Vergabeverfahrens, zu berück- sichtigen: Über den vorhandenen Fahrbahnaufbau und die vorliegenden Schadensbilder, insbesondere im Bereich der Deckenerneuerung, sollte sich rechtzeitig ausreichende Kenntnis verschafft werden. Eine eventuell erforderliche Neubemessung des Fahrbahnaufbaus sollte in die Pla- nung einfließen. Die Empfehlung aus der Erstvorlage ein Sicherheitsaudit gemäß ESAS durchzuführen wird weiterhin aufrechterhalten. Im Zuge der weiteren Planung der LSA wird gebeten, die maximal zulässigen Kabellängen in Abhängigkeit vom Kabelquerschnitt und der Anzahl der Signalgeber zu überprüfen (vgl. OCIT-LED_V1.0, S. 33). Stundenlohnarbeiten für Bauleistungen, wie in den Unterlagen enthalten, bitte ich vor dem Hintergrund eines beabsichtigten Einheitspreisvertrags zu vermeiden. Die Ergebnisse aus den vorgenannten Punkten empfehle ich in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen und etwaige Auswirkungen den politischen Gremien rechtzeitig kenntlich zu machen. Die Blaueintragungen in den Unterlagen bitte ich zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 14 - Auszug Verkehrsausschuss 04.06.2018
2943 Zeichen
Anlage 14 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 04.06.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 7. Sondersitzung (37. Sitzung) des Verkehrsausschusses vom 04.06.2018 öffentlich 1.2 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sach- senring/Ulrichgasse/ Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Ver- kehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ul- repforte 0670/2018 Geänderter Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie mit der Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit Gesamtkosten in Hö- he von 1.675.100,00 € (brutto) mit folgenden Maßgaben der Bezirksvertre- tung: Die Radspuren auf dem Salierring Fahrtrichtung Chlodwigplatz werden ge- radlinig geführt. Eine temporäre Aufweitung der MIV-Spuren an dieser Stelle ist zu vermeiden (siehe Skizze auf dem BV-Antrag). Die Radspuren in der zukünftigen Fahrradstraße Kartäuserwall (Ein- und Ausfahrt, nördl. Ulrepforte) wird von 1,50 m auf jeweils 2 m erweitert, ent- sprechend wird die MIV-Aufstellfläche vor der LSA von 3,96m auf 2,96m verschmälert (siehe Skizze auf dem BV-Antrag). Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, die folgenden Beschlusspunk- te der Bezirksvertretung zu prüfen: Es ist sicher zu stellen, dass der motorisierte Verkehr nicht über den Be- reich fährt, unter dem sich die Caponniere befindet. Die Fahrradschleusen auf der Volksgartenstraße vor der LSA Vorgebirgs- straße werden mit durchgezogenen Linien versehen (siehe Markierung). (siehe Skizze auf dem Antrag) Die Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss vom 19.10.2017, auf dem Sachsenring in Fahrtrichtung Barbarossaplatz beide Fahrspuren für den fließenden Verkehr und die rechte Fahrspur nicht für den ruhenden MIV- Verkehr zu nutzen. Die vorliegenden Pläne lassen eine gefährliche Enge für den Radverkehr erkennen (2,50m Fahrspur - 1,5m Radstreifen - 2,40m Par- ken). (siehe Skizze auf dem Antrag) und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermäch- tigungen für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsen- ring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich in Höhe von insgesamt 951.566,92 € (brutto) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ulrepforte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2018. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion bei Ent- haltung der SPD-Fraktion
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/660/2
Vorlagen-Nummer
0670/2018
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/
Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit
gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201,
Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ulrepforte
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Knotenpunktbe-
reiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie mit der Änderung der Verkehrsfüh-
rung im Knotenpunktbereich mit Gesamtkosten in Höhe von 1.675.100,00 € (brutto).
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für
die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie
für die Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich in Höhe von insgesamt
951.566,92 € (brutto) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-
1201-1-2140, Bahnübergang Ulrepforte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen,
im Haushaltsjahr 2018.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt
uneingeschränkt zustimmt.
Verkehrsausschuss 17.04.2018
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.04.2018
Verkehrsausschuss
Finanzausschuss 30.04.2018
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.306.960,00 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 557.800,00 €
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 368.140,00 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff.
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 26.140,00 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff.
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 11.156,00 €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Ausgangslage
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 die Verwaltung mit insgesamt fünf Maß-
nahmen beauftragt (Beschluss 0839/2009):
1. Planung der Überwegsicherungen Vorgebirgstraße/Sachsenring (Ulrepforte)
2. Planung der Überwegsicherung Brunostraße/Karolingerring
3. Änderung der Verkehrsführung am Knoten Ulrichgasse/Karthäuserwall
4. Drehen der Einbahnstraßenregelung im Kartäuserwall
5. Realisierung eines zusätzlichen Zugangs zur Haltestelle Ulrepforte am nördlichen Ende der
Haltestelle zu realisieren.
Die Gesamtkosten für die benannten Maßnahmen wurden seinerzeit nach einer groben Kostenschät-
zung inklusive Planungsmittel auf rund 700.000,00 € beziffert.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
Die Umsetzung der Maßnahme Brunostraße/Karolingerring (Maßnahme Nr. 2 aus Beschluss
0839/2009) erfolgte bereits in 2014 mit einem Gesamtkostenvolumen von rund 570.000,00 €.
Aktuell geplante Maßnahmen
Die Fußgängerüberwege über die Gleisanlagen Sachsenring, entlang der südlichen Ringstrecke,
werden an die Kölner Sicherheitsstandards mit Z-Form, Drängelgittern und bahnabhängiger Rot-
/Dunkel-Signalisierung angepasst. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit durch ein optimales Fuß-
gängerleitsystem für Blinde wird der vollständige Knotenbereich nach den aktuellen Standards mit
taktilen Bodenelementen sowie einer entsprechenden Blindensignalisierung ausgestattet (Maßnahme
Nr. 1 aus Beschluss 0839/2009).
3
An den Knotenpunkten Sachsenring/Vorgebirgstraße, Ulrichgasse/Kartäuserwall und Lothringer Stra-
ße/Vorgebirgstraße werden die Lichtsignalanlagen sowie drei Steuergeräte erneuert. Der freifließen-
de Rechtsabbieger Ulrichgasse/Sachsenring wird zurückgebaut, wodurch die Verkehrssicherheit für
den Fuß- und Radverkehr erhöht wird. Die Gesamtmaßnahme Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirg-
straße ist ein wesentlicher Baustein für die radverkehrliche Ertüchtigung von zwei zukünftigen Haupt-
achsen des Radverkehrs der Kölner Ringe und der Nord-Süd-Fahrt. Außerdem wird die Querung der
Ulrichgasse entlang des Kartäuserwalls verbessert und somit ein Beitrag zur Umsetzung der Fahr-
radstraßen-Achse entlang der Wälle geleistet (Maßnahme Nr. 3 aus Beschluss 0839/2009).
Im Zuge der Umgestaltung des Knotenpunktbereiches ist vorgesehen, die derzeitige Einbahnstraßen-
regelung im Kartäuserwall zu drehen (Maßnahme Nr. 4 aus Beschluss 0839/2009).
Der Bahnsteig der Haltestelle Ulrepforte in Fahrtrichtung Chlodwigplatz erhält am nördlichen Ende
einen zweiten Zugang mit einem signalisierten Fußgängerüberweg (Maßnahme Nr. 5 aus Beschluss
0839/2009).
Neue Maßnahmen gegenüber Beschluss vom 16.06.2009 (0839/2009)
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurden die Grenzen des Ausbaubereiches bzw. der Umfang der
umzusetzenden Maßnahmen gegenüber der ursprünglichen Beschlussfassung vom 16.06.2009 zur
Nutzung von Synergieeffekten um fachtechnisch sinnvolle Bereiche erweitert. Im gesamten Knoten-
punktbereich ist eine Deckensanierung vorgesehen, durch die sowohl die Asphaltbinderschicht als
auch die Asphaltdeckschicht erneuert wird. In 2017 wurde im Zuge eines 1. Bauabschnittes die Fahr-
bahndecke auf der Ulrichgasse in Richtung Innenstadt bis zur Auffahrt auf die Severinsbrücke erneu-
ert. Bei der Neumarkierung der Ulrichgasse konnte der Radverkehr durch die Neuschaffung einer
Radverkehrsanlage in Form eines Radfahrstreifens berücksichtigt werden.
Im Zuge der geplanten Änderungen im Knotenbereich Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße ist
vorgesehen, mehrere Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt (Beschluss 2825/2017)
umzusetzen. Es werden Radfahrstreifen in einer Breite von 2,5 m auf dem Sachsenring, der Ulrich-
gasse sowie der nördlichen Vorgebirgstraße angelegt.
Die Vorgebirgstraße südlich der Lothringer Straße wird im Zuge der Maßnahme mit Schutzstreifen
ausgestattet. Ebenfalls wird der Radfahrstreifen auf dem Sachsenring im Osten bis zur Metzer Stra-
ße/Kartäuserhof und im Westen bis zur Eifelstraße/Am Trutzenberg an die bestehende Radwegefüh-
rung angeschlossen.
Im Zusammenhang mit der Änderung werden auch Spurbreiten und Verflechtungslängen verändert.
Die Auswirkungen insbesondere der Reduzierung von bisher zwei Fahrstreifen auf einen überbreiten
Fahrstreifen von 5,00 m in der Kreuzungsüberfahrt Ulrichgasse im Zuge des Sachsenringes als auch
die begrenzte Verflechtungslänge in der Vorgebirgsstraße nach der Kreuzungsüberfahrt Sachsenring
müssen nach Inbetriebnahme beobachtet werden. Ggf. sind abschnittweise nachträgliche bauliche
Anpassungen an den Fahrbahnrändern erforderlich, um eine geordnete Verkehrsabwicklung und Ver-
flechtungen im Kraftfahrzeugverkehr zu gewährleisten.
Kosten
Die Gesamtkosten für die oben genannten Maßnahmen konnten im Zuge der erweiterten und fortge-
schrittenen Planung konkretisiert werden. Sie belaufen sich nunmehr auf insgesamt 1.675.100,00 €.
Der investive Gesamtkostenanteil für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches beläuft sich auf
1.306.960,00 €. Für die geplante Deckensanierung entstehen konsumtive Aufwendungen in Höhe von
368.140,00 €.
Förderung
Die Bezirksregierung Köln als Bewilligungsbehörde hat der Maßnahme zugestimmt und Zuwendun-
gen nach den Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau (FöRi-Kom-Stra) in Höhe von 557.800,00 €
bewilligt. Mit der Bezirksregierung Köln wurde abgestimmt, dass nach Submission eine mögliche Kos-
tenerhöhung angezeigt werden kann. Der städtische Eigenanteil könnte sich dadurch noch reduzie-
ren.
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Rechnungsprüfungsamt
Die Kostenberechnung liegt dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor (RPA-Nr. KOB 2018/0370).
Um die Ausschreibung durchführen und mit der Bauausführung in den Sommerferien 2018 beginnen
zu können, ist die Beschlussfassung erforderlich. Aufgrund des schmalen Zeitfensters wird daher das
Prüfergebnis zur Sitzung nachgereicht.
Finanzierung
Die geplanten Maßnahmen erfordern Investitionsauszahlungen in Höhe von 1.306.960,00 € sowie
konsumtive Aufwendungen in Höhe von 368.140,00 €.
Die Finanzierung der Investitionsauszahlungen erfolgt durch zu übertragende freie (48.866,16 €) und
gesperrte (951.566,92 €) Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1.000.433,08 € aus
dem Haushaltsjahr 2017. Die dann noch erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 306.526,92 €
werden im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsverfahrens 2019 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilfi-
nanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ulrepfor-
te, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - budgetneutral berücksichtigt.
Für die Finanzierung der konsumtiven Aufwendungen in Höhe von 368.140,00 € stehen im Teilergeb-
nisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen, entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung.
Des Weiteren steht im Teilergebnisplan 1201 ab 2018 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplan-
zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 26.140,00 €
bereit. Darüber hinaus stehen entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 2 - Zuwendungen und all-
gemeine Umlagen - für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 11.156,00 € zur
Verfügung.
Anlagen
Anlage 1 – Markierungsplan: Blatt 1
Anlage 2 – Markierungsplan: Blatt 2
Anlage 3 – Markierungsplan: Blatt 3
Anlage 4 – Markierungsplan: Blatt 4
Anlage 5 – Markierungsplan: Blatt 5
Anlage 6 – Übersichtslageplan
Anlage 2 - Markierungsplan - Blatt 2
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2.00 2.00 25.00 25.00 25.00 25.00 25.00 9.00 25.00 25.00 25.00 25.00 25.00 25.00 50 1.50 2.96 2.95 1.50 50 50 1.50 2.83 2.89 1.50 50 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 Anschlussplanung Blatt 1 Anschlussplanung Blatt 3 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in (661/5) Sachbearbeiter/-in (661/5) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C D Übersichtsplan 500 Planung Innenstadt/ Neustadt-Süd Markierungsplan J.Colmer Ulrichgasse 2. Bauabschnitt - Vorgebirgstraße Anschluss Vorgebirgstraße Fahrradschutzstreifen 19.01.2018 Blatt 2 gez. Herr Harzendorf 19.02.2018 gez. Herr Dörkes 21.02.18 gez. Herr Möllers 15.02.2018 gez. Herr Fohlmeister 07.02.2018 Anhörungsverfahren für Markierungen gemäß §45 Straßenverkehrs-Ordnung durchgeführt am _________________ _______________________________________ Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag _______________________________________ Angeordnet: Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrstechnik 663/34 Im Auftrag _____________________ 27.02.2018 Herr Lauer PHK Frau Felden Anlage 2
Anlage 10- Stellungnahme der Verwaltung zum geänderten Beschluss der BV 1
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Anlage 10 Stellungnahme der Verwaltung zur ergänzenden Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt in der Sitzung am 19.04.2018, TOP 3.8 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ulrepforte (Vorlagen-Nummer: 0670/2018) Stellungnahme zu Punkt 3: Ausgangslage: Über den Knotenpunkt Ulrichgasse/Sachsenring werden werktags in der Nord-Süd-Achse (Ulrichgasse, Vorgebirgstraße) knapp 30.000 Kfz/24h und in der Ost-West- Achse knapp 15.000 Kfz/24h abgewickelt. In der Ost-West-Achse verkehren zudem auf besonderem Bahnkörper die Straßenbahnlinien 15 und 16. Radverkehrsanlagen sind heute nicht vorhanden. In den werktäglichen Spitzenstunden wird die Kapazitätsgrenze erreicht. Mit der aktuellen Planung werden anspruchsgerechte Radverkehrsanlagen sowohl in der Nord-Süd- als auch in der Ost-West-Achse in den Kreuzungsbereich integriert. Darüber hinaus wird die unfallträchtige Wendefahrbahn in der Vorgebirgstraße entfernt. Zusätzlich ist eine Bahnvorrangschaltung zu berücksichtigen. Die Anforderungen an die verkehrstechnische Abwicklung der Verkehrsströme steigen insgesamt. Die Abbiegespur am Sachsenring liegt über der äußeren Mauer der Caponniere. Zusätzlich zu den o. g. verkehrlichen Anforderungen kommt eine weitere hinzu. Konkret soll der Verkehrsraum oberhalb der Caponniere aus dem Fahrbahnbereich herausgenommen und dem Gehweg zugeschlagen werden. Hierfür wurden drei Ansätze diskutiert: a) Wegfall der Rechtsabbiegemöglichkeit b) Wegfall der Rechtsabbiegespur bei Beibehaltung der Rechtsabbiegemöglichkeit c) Verziehung der Fahrbahnachse in Richtung des Grünstreifens in Mittellage Stellungnahme: zu a): Die Rechtsabbiegemöglichkeit ist für das Verkehrssystem von erheblicher Bedeutung (knapp 300 Kfz in Spitzenstunden in 2017). Der Verzicht auf diese Rechtsabbiegemöglichkeit hätte erhebliche, unerwünschte Auswirkungen auf das Verkehrssystem (z. B. deutliche Mehrbelastung Kartäuserwall). Die Bedeutung der Rechtsabbiegemöglichkeit wurde mit politischem Beschluss vom 10.11.2016 (Vorlagen-Nr.: 1875/2016) anerkannt. zu b): Der Wegfall der Rechtsabbiegespur bei Beibehaltung der Rechtsabbiegemöglichkeit wurde von der Verwaltung als Planvariante skizziert. Die Variante wurde aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt: Hauptgrund war, dass der Radverkehr rechts neben dem starken Kfz-Rechtsabbiegestrom geführt werden müsste. Diese Führung wäre mit erheblichen Sicherheitsrisiken für den Radverkehr verbunden (Stichwort: Unfallrisiko „toter Winkel“) und steht damit auch in unmittelbarem Konflikt zur Umsetzung der im Dezember 2017 beschlossenen „Ringe-Vorlage“ zur Führung des Radverkehrs an den Ringen (Vorlagen-Nr.: 2825/2017). zu c): Ein Verziehen der Fahrbahnachse in Richtung des Grünstreifens ist möglich; je nach erforderlichem Maß der Verziehung sind bauliche Anpassungen bis hin zu einer kompletten Neutrassierung mit erheblichen Eingriffen in die Parkanlage erforderlich. Aus Gründen der Anlage 10 Verkehrssicherheit kann eine Verziehung der Fahrbahnachse jedoch grundsätzlich nicht empfohlen werden. Im aktuellen Planentwurf wird der Radverkehr nahezu geradlinig an die Haltlinie herangeführt, der Rechtsabbiegefahrstreifen entwickelt sich rechts der Radverkehrsanlage aus dem vorgeschalteten Parkstreifen. Der abbiegende Kfz-Verkehr muss sich zum Erreichen des Abbiegestreifens nach rechts orientieren. Ein Verziehen des Fahrstreifens würde demgegenüber zwangläufig geometrische Bedingungen erzeugen, bei denen der geradeausfahrende Radverkehr nach links geführt wird, die geometrische Fahrlinie des rechtsabbiegenden Kfz würde eher geradeaus gerichtet. Die Verwaltung empfiehlt, den ergänzenden Beschlusspunkt 3 nicht zu beschließen. Mit der aktuellen Maßnahme werden auf dem fraglichen Teilabschnitt des Sachsenrings Anpassungen im Bestand vorgenommen, u.a. eine Deckensanierung findet hier nicht statt. Die Situation kann näher untersucht, beobachtet und zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden. Verkehrssicherheitsgründe stehen dem jedoch entgegen (siehe o.g. Ausführungen). Stellungnahme zu Punkt 4: Mit der vorgelegten Planung Sachsenring (Blatt 5) wird ab der Eifelstraße in Fahrtrichtung Chlodwigplatz an die vorhandene Radverkehrsstruktur angeknüpft. Die bestehende Radverkehrsanlage endet heute im engeren Kreuzungsbereich des Knotenpunktes Salierring/Eifelstraße. Die im Änderungsantrag zur Prüfung dargestellte Führung setzt früher an und erfordert somit eine geringfügige Anpassung der vorhandenen Radverkehrsanlagen. Die Führungsprinzipien für den Kfz-Verkehr (überbreiter Kfz-Fahrstreifen) und Radverkehr (Radfahrstreifen mit 2,5 Metern Breite) werden allerdings in der Variante des Änderungsantrags konsequenter herausgearbeitet. Der Mehraufwand durch Demarkierungen bzw. Neumarkierungen ist im Verhältnis zur Gesamtmaßnahme gering und kann daher erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt, den ergänzenden Beschlusspunkt 4 zu beschließen. Stellungnahme zu Punkt 5: Die Verbreiterung der Radspuren in der Zufahrt Kartäuserwall ist möglich und entspricht der zukünftigen Bedeutung dieser Straße als Fahrradstraße. Die Verwaltung empfiehlt, den ergänzenden Beschlusspunkt 5 zu beschließen. Stellungnahme zu Punkt 6: Die Markierung einer unterbrochenen Linie, die dem Radverkehr als Hinführung zu einer vorgezogenen Aufstellfläche dient, hat sich in Köln bewährt und wird aktuell nach einheitlichem Muster angewendet. Anlage 10 Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung überarbeitet derzeit seine Markierungsstandards für den Radverkehr. Das hier beschriebene Muster wird in diesem Kontext noch einmal aufgegriffen. Das nachträgliche Aufbringen einer durchgezogenen Linie ist nach Überarbeitung der Markierungsstandards mit geringem Aufwand möglich. Die Verwaltung empfiehlt, den ergänzenden Beschlusspunkt 6 nicht zu beschließen. Der genannte Aspekt soll jedoch im Zuge der Überarbeitung der Markierungsstandards überprüft werden. Stellungnahme zu Punkt 7: Bei einem Abstimmungstermin zwischen der Verwaltung und #Ringfrei sowie ADFC im August 2017 wurde die Notwendigkeit der Pkw-Stellplätze im fraglichen Abschnitt des Sachsenrings zwischen Kartäuserhof und Ulrichgasse allgemein anerkannt. Die Umsetzung der Regellösung mit Radfahrstreifen hätte einen Entfall aller Stellplätze am Fahrbahnrand zur Folge; es wird ein erhebliches Akzeptanzproblem befürchtet. Diskutiert wurde, ob eine geringfügige Verringerung der Breite der Kernfahrbahn (2,4 m statt 2,5 m) zugunsten des Sicherheitstrennstreifens zwischen Parken und Schutzstreifen günstiger sei. Die Verwaltung empfiehlt, den ergänzenden Beschlusspunkt 7 nicht zu beschließen.
Anlage 9 - Auszug BV Innenstadt 19.04.2018
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Anlage 9 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 24.04.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 19.04.2018 öffentlich 3.8 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sach- senring/Ulrichgasse/ Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Ver- kehrsführung im Knotenpunktbereich mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1201, Stra- ßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6601-1201-1-2140, Bahnübergang Ul- repforte 0670/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden ergänzten Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie mit der Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich mit Gesamtkosten in Höhe von 1.675.100,00 € (brutto). 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungser- mächtigungen für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsen- ring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich in Höhe von insgesamt 951.566,92 € (brutto) im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-1- 2140, Bahnübergang Ulrepforte, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2018. 3. Es ist sicher zu stellen, dass der motorisierte Verkehr nicht über den Be- reich fährt, unter dem sich die Caponniere befindet. 4. Die Radspuren auf dem Salierring Fahrtrichtung Chlodwigplatz werden geradlinig geführt. Eine temporäre Aufweitung der MIV-Spuren an dieser Stelle ist zu vermeiden. (siehe Skizze auf dem Antrag) 5. Die Radspuren in der zukünftigen Fahrradstraße Kartäuserwall (Ein- und Ausfahrt, nördl. Ulrepforte) wird von 1,50 m auf jeweils 2 m erweitert, entsprechend wird die MIV-Aufstellfläche vor der LSA von 3,96m auf 2,96m verschmälert. (siehe Skizze auf dem Antrag) 6. Die Fahrradschleusen auf der Volksgartenstraße vor der LSA Vorge- birgsstraße werden mit durchgezogenen Linien versehen (siehe Markie- rung). (siehe Skizze auf dem Antrag) 7. Die Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss vom 19.10.2017, auf dem Sachsenring in Fahrtrichtung Barbarossaplatz beide Fahrspuren für den fließenden Verkehr und die rechte Fahrspur nicht für den ruhenden MIV-Verkehr zu nutzen. Die vorliegenden Pläne lassen eine gefährliche Enge für den Radverkehr erkennen (2,50m Fahrspur - 1,5m Radstreifen - 2,40m Parken). (siehe Skizze auf dem Antrag) Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 3.8.1 Änderungsantrag B90/Die Grünen zum Baubeschluss für die Umgestal- tung des Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/ Vorgebirg- straße AN/0584/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgende Ergänzung des Beschlusses: 3. Die Radspuren auf dem Salierring Fahrtrichtung Chlodwigplatz werden geradlinig geführt. Eine temporäre Aufweitung der MIV-Spuren an dieser Stelle ist zu vermei- den. (siehe Skizze auf dem Antrag) 4. Die Radspuren in der zukünftigen Fahrradstraße Kartäuserwall (Ein- und Ausfahrt, nördl. Ulrepforte) wird von 1,50 m auf jeweils 2 m erweitert, entsprechend wird die MIV-Aufstellfläche vor der LSA von 3,96m auf 2,96m verschmälert. (siehe Skizze auf dem Antrag) 5. Die Fahrradschleusen auf der Volksgartenstraße vor der LSA Vorgebirgsstraße werden mit durchgezogenen Linien versehen (siehe Markierung). (siehe Skizze auf dem Antrag) 6. Die Bezirksvertretung bekräftigt ihren Beschluss vom 19.10.2017, auf dem Sach- senring in Fahrtrichtung Barbarossaplatz beide Fahrspuren für den fließenden Ver- kehr und die rechte Fahrspur nicht für den ruhenden MIV-Verkehr zu nutzen. Die vor- liegenden Pläne lassen eine gefährliche Enge für den Radverkehr erkennen (2,50m Fahrspur - 1,5m Radstreifen - 2,40m Parken). (siehe Skizze auf dem Antrag) Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP.
Anlage 12 - Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des RPA vom 9.5.2018
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Anlage 12 Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 9.5.2018 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsenring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße sowie für die Änderung der Verkehrsführung im Knotenpunktbereich (Vorlagen-Nummer: 0670/2018) Erfordernis Sicherheitsaudit Das Sicherheitsaudit ist für Kommunen nicht bindend und wird auch für Zuschussmaßnahmen vom Zuschussgeber (Bund, Land) nicht gefordert. Der vorliegende Plan wurde von vier Personen gezeichnet und im Rahmen der Markierungsbesprechung der Straßenverkehrsbehörde, der KVB und der Polizei erläutert. Die Zustimmung zum Plan wurde auch von dieser Seite erteilt. Dennoch wird die Verwaltung aufgrund der Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes ein Sicherheitsaudit durchführen. „Unechte Zweispurigkeit“ Bei der hier geplanten überbreiten, Richtungsfahrbahn handelt es sich um eine Aufweitung im Knoten um den Zufluss über die Wendefahrbahn für die Geradeausrichtung aufzunehmen und abzuwickeln. Mit der Maßnahme wird außerdem Tempo 30 auf dem Sachenring umgesetzt. Beispiele aus Köln zeigen, dass überbreite Fahrstreifen funktionieren und angenommen werden (großstädtischer Kontext, kompakte Verkehrsinfrastruktur). Diese Erfahrungen zeigt u.a. die Vorgebirgstraße (5m + 5 m für zwei überbreite Fahrstreifen ohne Mittelstreifen!). Dies gilt umso mehr für geringe Geschwindigkeiten (hier Tempo 30!). Die einschlägige Richtlinie legt folgende Planungsziele fest: „Das Hauptziel bei Planung und Entwurf von Stadtstraßen ist die Verträglichkeit der Nutzungsansprüche […]. Diese Verträglichkeit muss in der Regel auf den vorgegebenen Flächen unter Wahrung der städtebaulichen Zusammenhänge und unter Berücksichtigung gestalterischer und ökologischer Belange angestrebt werden. […] Die Verträglichkeit des Kraftfahrzeugverkehrs ist in bebauten Gebieten allein mit Entwurfsmaßnahmen meist nicht zu gewährleisten. Es kann daher notwendig werden, stadtverträgliche Grenzen für Nutzungsansprüche festzulegen […]“. (RASt 06, Ziele und Zielfelder, S. 15) Im Ergebnis bedeutet dies, dass auch Lösungen wie überbreite Spuren unter definierten Bedingungen richtlinienkonform sind. Bemessung des Oberbaus Eine Bemessung nach RStO wurde für dieses Projekt nicht durchgeführt. Die vorliegenden Anlage 12 Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass die vorhandenen Asphaltschichten die geforderte Mindestdicke bezogen auf die Verkehrsbelastung nach RStO 12 einhalten und sogar zum Großteil erheblich übersteigen. Somit besteht kein Risiko der Unterbemessung und eine Erneuerung der obersten beschädigten Schichten ist ausreichend. Gutachterliche Stellungnahme zur Baugrundsituation: Zur Wahl der geeigneten Sanierungsart für die Umsetzung der o.g. Baumaßnahme wurden die Erkenntnisse aus den dem Rechnungsprüfungsamt zur Verfügung gestellten Baugrundgutachten sowie die Erfahrungen aus der Umsetzung des 1. Bauabschnittes auf der Ulrichgasse im letzten Jahr herangezogen. In den Untersuchungen konnte u.a. festgestellt werden, dass die vorhandenen Schichten ausreichend tragfähig sind und die Asphaltschichten nicht durch schädliche Stoffe belastet sind. Da Baugrundgutachten nur eine zeitlich begrenzte Gültigkeit haben wird die Fachverwaltung vor Beginn der Baumaßnahme eine erneute Untersuchung zur Ergänzung und Vervollständigung der Datenlage durchführen zu lassen. Verkehrsmodell / Köln mobil 2025 Die Verkehrsuntersuchung wurde auf Grundlage aktueller Verkehrsdaten aus dem Jahr 2017 erstellt. Mit Hilfe des makroskopischen Verkehrsmodells der Stadt Köln wurden im Planfall die Auswirkungen der Maßnahme selbst abgebildet (u.a. Drehung Einbahn Kartäuserwall, Tempo 30 auf den Ringen). Eine Verlagerung der modal split Verkehrsanteile zugunsten des Fuß- und Radverkehrs wurde nicht modelliert. Es wird daher mit Blick auf den modal split der Status-quo bewertet (aus Perspektive Köln mobil 2025 also ein „worst-case-Szenario“). Die verkehrstechnische Bewertung des „worst-case-Szenarios“ ist der richtige Ansatz, da die Verkehrslage auch unmittelbar nach dem Bauende für alle Verkehrsmittel voll funktionsfähig sein muss. Rückstau Vorgebirgstraße Die Kapazität des vorhandenen Straßenraums ist nicht ausreichend, um die Verkehrsnachfrage im Kfz- und Radverkehr gleichermaßen in sehr guter Qualität zu berücksichtigen. U.a. mit dem zweiten Bauabschnitt Ulrichgasse und anderen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Innenstadt wird schrittweise die Umsetzung der Ziele „Köln mobil 2025“ vorangetrieben. Dies macht u.a. die Herstellung einer sicheren und attraktiven Radverkehrsanlage auf der Nord-Süd-Achse erforderlich. In der Abwägung aller Belange gilt hier außerdem der Grundsatz: Verkehrssicherheit vor Verkehrsfluss! Mit der Annäherung an die Ziele Köln mobil 2025 ist perspektivisch ein Rückgang der Kfz- Verkehrsmenge und damit eine Verbesserung der Verkehrsqualität auch auf der Vorgebirgstraße zu erwarten. Kurzfristig kann die heute schon bestehende Einstau-Problematik an den vorgenannten Knotenpunkten nicht vermieden werden.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0670/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.03.2018
- Erstellt
- 28.02.2018 10:48