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1920/2020

Clubkataster Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 15.07.2020

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Anlage1 zur Beschlussvorlage 1920-2020_Clubkataster

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage1 zur Beschlussvorlage 1920-2020_Clubkataster

5422 Zeichen

Anlage1 zur Beschlussvorlage 1920/2020 
 
Clubkataster Köln - Kurzbeschreibung 
 
Konzeptioneller Ansatz: 
Das Kölner Clubkataster geht von der Annahme aus, dass es – um ein möglichst wirksames 
Verwaltungsinstrument zur Bewertung der Clubstandorte zu erhalten – nicht ausreichend ist, 
die Clubs und Spielstätten nur mit einfachen Adressdaten in einer Karte zu verzeichnen. 
Weitere, qualifizierende Angaben sind nötig, wie sich aus Fachgesprächen mit der 
Senatsverwaltung Berlin zum Berliner Clubkataster und dem Austausch mit den 
Szenevertretungen in Hamburg (Clubkombinat e.V.) und Köln (KLUBKOMM e.V.) und der 
IHK Köln ergeben hat. Nicht zuletzt sind auch Hinweise der Kolleginnen aus den Bereichen 
Stadtentwicklung und Stadtplanung aus der Kölner Stadtverwaltung aufgenommen worden. 
 
Kriterien / Erfassung: 
Mit Mitteilung Nr. 1395/2019 hat die Verwaltung den Ausschuss Kunst und Kultur am 
07.05.2019 über die zu erhebenden Daten für das Clubkataster informiert und auch 
mitgeteilt, dass der KLUBKOMM e.V. mit der Erhebung dieser Daten beauftragt worden ist. 
In selbiger Mitteilung wurde die angewandte Definition der Spielstättenform „Club“ dargelegt. 
Es handelt sich demnach um Spielstätten, die privatwirtschaftlich betrieben sind, eine 
bestimmte Zuschauerkapazität nicht überschreiten und eine gewisse Anzahl an Live-
Veranstaltungen oder Programme mit sogenannten künstlerischen DJs pro Jahr durchführen 
und diese auch kommunizieren und nach außen vertreten. 
Laut dieser Definition konnten durch den KLUBKOMM e.V. insgesamt 55 Clubs erfasst 
werden, weitere vier wurden zumindest mit Adressangaben durch das Kulturamt nacherfasst. 
 
Anwendung: 
In der Anwendung des Clubkatasters sind drei Ansichten zu unterscheiden. In der Nutzung 
als Verwaltungsinstrument gibt es die interne Darstellung im KölnGIS 3.0 System und die 
interne, redaktionelle Ansicht. In der Bereitstellung als Servicekarte auf dem Geoportal der 
Stadt Köln gibt es eine externe Ansicht im Internet für alle Interessierten.  
Die interne KölnGIS 3.0 Ansicht steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 
Stadtverwaltung zur Verfügung, die Zugriff auf dieses System haben. Diese Ansicht ist als 
„Fachthema" bereits realisiert; das Clubkataster kann als Instrument bereits eingesetzt 
werden. In dieser KölnGIS-weiten Ansicht werden diejenigen Angaben eines Clubs 
ausgelesen und dargestellt, die für die Kollegen in der Stadtplanung und der 
Stadtentwicklung wichtig sind. Welche dies sind, haben uns die Kollegen nach internen 
Rücksprachen mitgeteilt. So interessiert die Planer und Entwickler nicht unbedingt die 
Musiksparte eines Clubs aber sehr wohl die Frage, ob der Club eine Veranstaltungsfläche im 
Außenbereich hat oder nicht. Die Kartenansicht des Clubkatasters kann mit sämtlichen 
weiteren Themenkarten verschnitten werden, wie zum Beispiel mit den im KölnGIS 
existierenden Karten zu rechtskräftigen Bebauungsplänen oder bestehenden 
Flächennutzungsplänen. So kann mit der Kombination der Ansicht des 
Flächennutzungsplans auf einen Blick gesehen werden, in welcher Gebietskategorie der 
Club sich befindet und die Fachleute können dann erkennen, was dies für baurechtliche 
Konsequenzen hat. Oder in der Kombination der Ansicht mit den rechtskräftigen

Bebauungsplänen kann eingesehen werden, welche Bebauungspläne im unmittelbaren 
Umfeld des bestehenden Clubs aufgestellt wurden und welches Konfliktpotenzial sich 
möglicherweise daraus ergibt.  
 
Abbildung 1: KölnGIS 3.0 - Gesamtdarstellung aller erfassten Clubs 
 
 
Abbildung 2: KölnGIS 3.0 – Detailansicht Club; hier: fiktiver „Beispiel Club“

Abbildung 3: KölnGIS 3.0 Kombinierte Anzeige Clubkataster + Bebauungspläne 
rechtsverbindlich 
 
 
Das Kulturamt kann durch Einsehen der internen redaktionellen Sicht außerdem feststellen, 
welche weiteren qualifizierenden Angaben zu einer bestimmten Spielstätte hinterlegt sind. In 
der Gesamtschau ergibt sich dann ein detailliertes Bild für die Verwaltung, welche Qualität 
bei „Rettung“ der Spielstätte am Standort erhalten werden kann, bzw. welche Konsequenzen 
der Wegfall einer Spielstätte hat. 
 
Abbildung 4: Interne redaktionelle Ansicht im Clubkataster Editor

Die Darstellung als Clubkataster auf den Internetseiten der Stadt Köln zieht aus den von den 
Clubs gesammelten Angaben diejenigen Daten heraus, die nach Bewertung des 
Datenschutzes und nach Einschätzung der Clubs unproblematisch öffentlich zu 
kommunizieren sind. Dies ist dann ein Service für die Bürgerinnen und Bürger, der 
gewissermaßen als Nebeneffekt zum internen Verwaltungsinstrument entsteht und in 
Doppelung zu bereits bestehenden digitalen Angeboten, wie zum Beispiel der Darstellung 
via Google Maps oder der KLUBKOMM Club-App, existiert.  
 
Abbildung 5: Internet Ansicht unter www.stadt-koeln.de... 
 
 
Neben der Adresse und der Website des Clubs werden auch die jeweils angebotene 
Musiksparte und das Gründungsjahr der Spielstätte angezeigt. Die Clubkataster 
Internetansicht soll in ca. 3 Wochen online sein; sie wird sowohl auf den Seiten des 
Geoportals der Stadt Köln verlinkt sein, als auch auf dem Internetangebot des Kulturamts. 
Das Clubkataster wird auch auf dem Open Data Portal der Stadt Köln bereit gestellt werden, 
so dass sich Nutzer, wie zum Beispiel die IHK Köln oder Institute der Universität zu Köln 
diese Daten über eine WMS-Schnittstelle in ihre eigenen Kartenprogramme einspeisen 
könnten.

Beschlussvorlage Ausschuss

2451 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 1920/2020 
Freigabedatum 
 15.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Clubkataster Köln 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss nimmt das gemäß Ratsbeschluss Nr. 0149/2018 von der Verwaltung erarbeitete 
Clubkataster zur Kenntnis. 
 
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, in einem weiteren Umsetzungsschritt gemäß dem obigen Be-
schluss weitere Kulturkataster zur Erfassung der weiteren Cluster der Kultur- und Kreativwirtschaft zu 
erstellen, dafür Kriterien der Datenerhebung zu bestimmen und die entsprechenden Standortinforma-
tionen in das Geodatensystem KölnGIS 3.0 der Stadtverwaltung einzuspeisen. 
 
 
Anlagen 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung  
 
In Umsetzung des Ratsbeschlusses Nr. 0149/2018 vom 06.02.2018 hat die Verwaltung ein Clubka-
taster erarbeitet. In einer kurzen Präsentation stellt die Kulturverwaltung das neue Verwaltungs-
instrument vor, wie es im Anwendungsbereich KölnGIS 3.0 der Stadtverwaltung nutzbar ist. Die Anla-
ge enthält eine kurze Beschreibung des Clubkatasters Köln. 
Mit dem Ratsbeschluss Nr. 0149/2018 wird die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen zu schaf-
fen, um die Sicherung und Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen im Rahmen 
einer integrierten Stadtentwicklung voranzutreiben. Dabei sollten zunächst beispielhaft die Mu-
sikclubszene behandelt werden und darauf aufbauend auch die weiteren Cluster der Kultur- und Kre-
ativwirtschaft dargestellt werden. 
 
Dem folgend sollen nun in einem weiteren Umsetzungsschritt auf Basis der Erstellung des Clubkatas-
ters weitere Kulturkataster zur Erfassung der anderen Kultur- und Kreativwirtschaftscluster erarbeitet 
werden. Die technischen Grundlagen sind mit dem Clubkataster im Anwendungsbereich KölnGIS 3.0 
der Stadtverwaltung bereits gelegt. Als nächsten Schritt müssen daher vor allem Kriterien der Daten-
erhebung für die weiteren Kataster vorgelegt und beschlossen werden. Die Verwaltung sieht die Er-
arbeitung dieser Kriterien bis zur nächsten Gremienfolge vor und legt den Fachausschüssen dazu 
einen Vorschlag vor.

Beratungsverlauf (2)

25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1920/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.07.2020
Erstellt
24.06.2020 13:50