V/0470/2016
Bebauungsplan Nr. 542 Amelsbüren „östlich Im Mühlenfeld“
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BV_V_0470_2016_Im_Muehlenfeld_DINA4
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Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 1 (1) P-06997 10387 Maßstab Lageplan 1 : 250 Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt : i. A. gez. Reloe Münster, den 01.04.2014 Tiefbauamt Im Mühlenfeld Stadtteil Amelsbüren Lageplan Planung Plot 09.06.2016 östl. Erweiterung B-Plan 542 Bezirk Hiltrup 05.2014 05.2014 Toporowski Toporowski Neue Grundstücksgrenzen Schäper 13.04.2016 1b Deckenerneuerung
BV_V_0470_2016_Im_Muehlenfeld_Stand_09062016-Lageplan
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Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)P-0699710387 0DÀVWDELageplan 1 : 250 /ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A. gez. Reloe0ÝQVWHUGHQTiefbauamt ,P0ÝKOHQIHOG6WDGWWHLO$PHOVEÝUHQ Lageplan Planung Plot 09.06.2016 ×VWO(UZHLWHUXQJB-Plan 542Bezirk Hiltrup05.201405.2014ToporowskiToporowski 1HXH*UXQGVWÝFNVJUHQ]HQ6FKÅSHU13.04.2016 1bDeckenerneuerung
Beschlussvorlage
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V/0470/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Bebauungsplan Nr. 542 Amelsbüren „östlich Im Mühlenfeld„ - Baubeschluss - Neubau der östlichen Nebenanlagen der Straße „Im Mühlenfeld“- Beratungsfolge 01.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag I. Sachentscheidung Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung Reg. Nr. 10387 Blatt 1(1) vom 01.04.2015 und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Neubau der östlichen Nebenanla- gen Baukosten in Höhe von ca. 95.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 85.500 €. Die Folgekosten belaufen sich auf 3.350 € pro Jahr (jährliche Abschreibung: 2.400 €, jährliche Unter- haltungskosten: 950 €). Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen- und anlagen Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlung 2017 95.000 Einzahlung 0004 Erschließungsbeiträge nach BauGB 85.500 Vorlagen-Nr.: V/0470/2016 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 25.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0470/2016 Saldo 9.500 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan entwurf 2017 bei o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2017 bzw. der mittelfristigen Erge b- nis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1.Voraussetzungen: Grundlage für den Bau ist die Rechtskraft des Bebauungsplanes Amelsbüren Nr. 542 " Östlich Im Mühlenfeld“ vom 04.10.2013. Die bestehende Straße Im Mühlenfeld liegt im Bebauungsplan AM 08 1. Änderung Amelsbüren „Gewerbegebiet Im Mühlenfeld“ (Rechtskraft18.06.1984). 2.Beschreibung der Baumaßnahme: Zur Fertigstellung des Baugebietes Nr. 542 Amelsbüren „östlich Im Mühlenfeld“ ist der Neubau ei- nes Schutzstreifens erforderlich. Die vorhandene Straße „Im Mühlenfeld“ erhält auf der östlichen Seite einen 0,75 m breiten Schutz- streifen. Der Schutzstreifen aus anthraziten Betonsteinen wird mit einem 5 cm hohen Rundbord- stein von der Fahrbahn abgetrennt. Die vorhandene Fahrbahn erhält einen Deckenüberzug. Auf gesamter Länge werden 6 Leuchten in den Schutzstreifen gesetzt. Nach Fertigstellung der Häuser werden Parkstände je nach Grundstückszufahrt auf der Fahrbahn markiert. 3.Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung der Hochbaubebauung. Die Dauer der Bauzeit wird auf 2 Monate geschätzt. Versorgungsleitungen von MünsterNetz und Hausanschluss- leitungen (Beschlussvorlage V/0155/2014) sind im Vorfeld verlegt worden. 4.Beiträge/Zuschüsse: Von den Anliegern werden Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Kosten nach den Bestimmungen des BauGB (Baugesetzbuches) erhoben. 5.Genehmigungen/Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6.Liegenschaftliche Regelungen: Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes en tsprechend informiert. I.V. gez. Peck Stadtrat Anlage: Lageplan - 3 - V/0470/2016
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Im Mühlenfeld
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Details
- Aktenzeichen
- V/0470/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37