AN/0321/2018
Sicherheitskonzepte zu Veranstaltungen
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Anfrage (CDU BV6)
1193 Zeichen
CDU-FRAKTION in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0321/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 Sicherheitskonzepte zu Veranstaltungen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in vielen Bereichen wird inzwischen ein Sicherheitskonzept zur Durchführung von Veranstaltungen verlangt. Auch im Stadtbezirk Chorweiler gibt es viele Veranstaltungen, von der Karnevalssitzung über Karnevalsumzüge, Sportveranstaltungen, Schützenfeste bis hin zu den Großveranstaltungen am Fühlinger See. Die CDU fragt die Verwaltung: 1. Welche Kriterien muss ein solches Sicherheitskonzept erfüllen und ab wann muss ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden? 2. Wer prüft das Sicherheitskonzept und wie wird die Umsetzung bei der Veranstaltung kontrolliert? Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0321/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV6 (CDU)
- Datum
- 01.03.2018
- Erstellt
- 01.03.2018 09:29