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Sicherheitskonzepte zu Veranstaltungen

Anfrage nach § 4 BV6 (CDU) AN/0321/2018 vom 01.03.2018

Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    CDU-FRAKTION in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0321/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 Sicherheitskonzepte zu Veranstaltungen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in vielen Bereichen wird inzwischen ein Sicherheitskonzept zur Durchführung von Veranstaltungen verlangt. Auch im Stadtbezirk Chorweiler gibt es viele Veranstaltungen, von der Karnevalssitzung über Karnevalsumzüge, Sportveranstaltungen, Schützenfeste bis hin zu den Großveranstaltungen am Fühlinger See. Die CDU fragt die Verwaltung: 1. Welche Kriterien muss ein solches Sicherheitskonzept erfüllen und ab wann muss ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden? 2. Wer prüft das Sicherheitskonzept und wie wird die Umsetzung bei der Veranstaltung kontrolliert? Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2018

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.2.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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