AN/0579/2021
Ausweisung Heckhofweg/Escherstraße als Fahrradstraße
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Änderungsantrag (Grüne BV5)
2662 Zeichen
www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 16.03.2021 AN/0579/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Ausweisung Heckhofweg/Escherstraße als Fahrradstraße - Änderungsantrag der Grünen - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Zwischen der Einmündung Robert-Perthel-Straße und bis hinter Escher Str. 350, soll ein illegales Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen, insbesondere von LKW und Auflie- gern, auf der Fahrbahn nicht nur durch ein Einfahrtsverbot für LKW sondern auch baulich unterbunden werden. Dazu ist die Straße in dem Bereich, in dem sie aufgrund ihrer früheren Nutzung noch eine Breite von mehreren Kfz-Spuren hat, zurückzubauen, so dass die versie- gelte Fläche nicht breiter ist als notwendig, d.h. so das sich zwei PKW in vorsichtiger Fahrt begegnen können. Die so gewonnenen Flächen sollen entsiegelt und begrünt/bepflanzt wer- den sowie auf beiden Fahrbahnseiten Fahrradständer installiert werden. Des Weiteren ist das Einhalten des Einfahrtsverbots und damit des Parkverbots für Nicht- Anlieger regelmäßig zu kontrollieren und zu ahnden. Begründung: Die Ausweisung einer Fahrradstraße ist ein wichtiger und begrüßenswerter Schritt. Jedoch steht zu befürchten, dass ein reines Ändern der Beschilderung nicht das jetzt schon beste- hende Problem des illegalen Parkens in der Anliegerstraße löst. Der Rückbau der nicht mehr Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de benötigten Fahrspuren erfüllt daher eine doppelte Funktion: Zum Einen besteht derzeit die größte Unfallgefahr auf der Strecke derzeit durch Lkw, die den vorderen Bereich der Escher Straße zum illegalen Parken nutzen und beim An- und Abfahren die Radfahrenden und Spa- ziergänger*innen behindern und gefährden. Wenn nach dem Rückbau keine ausreichende Fläche zum Parken mehr zur Verfügung steht, ist auch die Versuchung genommen, über- haupt in die Straße hineinzufahren, und erspart der Verwaltung Aufwand bei der Verfolgung von Parksündern. Zum Anderen leistet die Entsiegelung und Begrünung von Flächen einen wichtigen Beitrag zur Abkühlung des Mikroklimas und zur Erreichung unserer Klimaziele. Nicht zuletzt leisten auch die Fahrradnadeln einen weiteren Beitrag zum sicheren Radver- kehr. gez. Max Beckhaus gez. Sandra Vogel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Escher Straße 350
- Neusser Straße 450
- Robert-Perthel-Straße
- Heckhofweg
- Straße 3
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0579/2021
- Typ
- Änderungsantrag BV5 (Grüne)
- Datum
- 16.03.2021
- Erstellt
- 16.03.2021 13:54