AN/1286/2020
Kontrollen des Verkehrs in der Porzer Straße in Köln-Rath/Heumar und Erarbeitung eines Maßnahmenplans
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Antrag CDU AN-1286-2020
3821 Zeichen
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8)
Gleichlautend
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 19.11.2020
AN/1286/2020
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 03.12.2020, TOP 7.10
Kontrollen des Verkehrs in der Porzer Straße und Erarbeitung eines Maßnahmenplans
Antrag der CDU-Fraktion vom 19.11.2020
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
die Bezirksvertretung beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtmäßigkeit des Einfahrens in die Anlieger-
straße vermehrt zu kontrollieren und die Vollständigkeit der aktuellen Beschilde-
rung zu prüfen
2. Die Verwaltung wird gebeten, vermehrt Geschwindigkeitskontrollen auf der Porzer
Straße und den angrenzenden Straßen (u.a. Wikingerstraße und Winkelfeld)
durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das im Sommer 2020 eingeführte Linksabbiege-
verbot in die Rösrather Straße markanter zu beschildern und die Einhaltung dieser
verkehrsordnenden Maßnahme vermehrt zu kontrollieren.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Porzer Straße zu erarbeiten,
damit die Punkte 1 bis 3 dieses Antrages auf Dauer nicht mehr notwendig sind.
Insbesondere sind die städtischen Gesellschaften und Spediteure im Airport Busi-
ness Park auf das Durchfahrverbot für LKW auf der Porzer Straße hinzuweisen.
5. Die Verwaltung wird um einen Ortstermin gebeten, damit etwaige Lösungsideen
der Anwohnerinnen und Anwohner mit der Verwaltung vor Ort besprochen werden
können
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln
Telefon (0221) 221 98303
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE
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6. Vor einer Umsetzung ist das ausgearbeitete Konzept für die Porzer Straße der Be-
zirksvertretung vorzustellen.
Begründung:
Die Porzer Straße war in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand von Anfragen
und Anträgen in der Bezirksvertretung Kalk.
Durch die notwendige Aufnahme des Ausweichverkehrs von der Baustelle auf der Eiler
Straße hat die Verkehrsbelastung auf der Porzer Straße nochmals deutlich zugenom-
men, wobei es sich – insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten – vermehrt auch um
Schleichverkehr von Verkehrsteilnehmern aus dem Bergischen handelt, die auf „schnel-
lem Wege“ über den Alten Deutzer Postweg abkürzen möchten. Neben diesem auf der
Anliegerstraße eigentlich nicht zulässigen Verkehr sind es insbesondere die „abkürzen-
den“ LKW, die zu einer Überlastung der Porzer Straße beitragen.
Leider sind sowohl PKW als auch LKW häufig viel zu schnell unterwegs und huschen
zwischen den markierten Parklücken hin und her. Hierfür wird teilweise auch auf die
Bürgersteige ausgewichen, was bei den ohnehin schon sehr schmalen Bürgersteigen
und teilweise fehlenden Vorgärten zu gefährlichen Situationen auf der Porzer Straße
führt, die zudem auch ein häufig genutzter Schulweg ist.
Die Neueinführung des Linksabbiegeverbots in die Rösrather Straße war eine sehr will-
kommene Maßnahme und führt bei konsequenter Umsetzung auch zu einer deutlich
besseren Verkehrslenkung. Leider halten sich aber nach eigenen Recherchen bis zu
50 % (!) der Verkehrsteilnehmer immer noch nicht an dieses Verbot, so dass es wieder-
holt zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen ist und vereinzelt auch Verkehrsun-
fälle mit Radfahrern passiert sind. Hier besteht Handlungsbedarf!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Gero Fürstenberg gez. Stefan Clemens Müller
Gero Fürstenberg Stefan-Clemens Müller
CDU-Fraktionsvorsitzender stellv. CDU-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Porzer Straße
- Wikingerstraße
- Rösrather Straße
- Kalker Hauptstraße 247
- Eiler Straße
- Winkelfeld
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1286/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 19.11.2020
- Erstellt
- 19.11.2020 12:05