1646/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sperren des Linksabbiegers Klaprothstraße/Waldeckerstraße für den motorisierten Verkehr (Az.: 02-1600-91/21)
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Anlage Eingabe
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Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Ludwigstraße 8 50667 Köln Sperren des Linksabbiegers Klaprothstr./Waldecker Str. für den motorisierten Verkehr Köln, 28.03.2021 Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind eine Nachbarschaftsinitiative aus Buchforst namens „Buchforst Mobil“ (BuMo), die sich für eine nachhaltige Mobilität für alle VerkehrsteilnehmerInnen und Altersgruppen einsetzt. Dazu gehört auch die Verkehrsberuhigung im Bereich von Kindergärten, Schulen und Altenheimen. Wir beantragen, die Möglichkeit von der Klaprothstraße links auf die Waldecker Straße abzubiegen, für den mot orisierten Verkehr zu verbieten (siehe Anlage 1). Dies kann zum Beispiel durch eine ent- sprechende Beschilderung erreicht werden. Eine solche Beschilderung war früher an dieser Stelle schon vorhanden (siehe Anlage 2). Zusätzlich zur Beschilderung sollte auch noch eine bauliche Maßnahme auf der Waldecker Straße das Linksabbiegen verhindern. Wir bitten um eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen. Begründung Die Kopernikusstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch PKW und Transpor- ter, von ca. 1000 Fahrzeugen am Tag. Diese nutzen die Kopernikusstraße oft als Schleichweg und Abkürzung zur Zoobrücke, da von der Heidelberger Straße aus nicht links auf die Waldecker Straße in Richtung Zoobrücke abgebogen werden kann. In der Kopernikusstraße befinden sich Kindergär- ten, eine Schule und ein Altenheim. Kinder und Senioren sind im Straßenverkehr besonders schutz- würdig. Durch ein Verbot des Linksabbiegens von der Klaprothstraße auf die Waldecker Straße würde der Durchgangsverkehr in der Kopernikusstraße in Richtung Zoobrücke reduziert und somit das Verkehrsaufkommen verringert. Alle VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere Kinder und Senio- ren, könnten sich dann sicherer in der Kopernikusstraße bewegen. Mit freundlichen Grüßen Anlage 1 Anlagen Anlage 1: Linksabbieger Klaprothstraße/Waldecker Straße (Quelle: OpenStreetMap, Markierung eingefügt) 2 Anlage 2: Frühere Beschilderung Klaprothstr./Waldecker Str. (Quelle: Google Maps) 3
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1646/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sperren des Linksabbiegers Klaprothstraße/Waldeckerstraße für den motorisierten Verkehr (Az.: 02-1600-91/21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für die Eingabe, schließt sich der Meinung des Petenten an und beschließt, dass die Beschilderung so anzupassen ist, dass der Verkehr aus der Klaprothstraße nur in Fahrtrichtung Norden ausfahren darf. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petenten beantragen einige verkehrsberuhigende Maßnahmen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die angesprochene Örtlichkeit wurde bezüglich der Verkehrssituation überprüft. Hierbei handelt sich bei der Örtlichkeit um ein Wohngebiet, welches sich in einer Zone 30 befindet. Gemäß der aktuellen Beschilderung ist das Abbiegen in Fahrtrichtung Süden möglich. Dies könnte durch Ergänzung von Beschilderung unterbunden werden, wie es vor der Straßensanierung der Fall war. Aus Sicht der Verkehrssicherheit, wäre diese Verkehrsführung ohne weiteres möglich. Von wei- teren baulichen Maßnahmen wird auch im Hinblick auf Anfahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge verzich- tet. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1646/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 07.05.2021
- Erstellt
- 30.04.2021 10:27