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1646/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sperren des Linksabbiegers Klaprothstraße/Waldeckerstraße für den motorisierten Verkehr (Az.: 02-1600-91/21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 14.06.2021, TOP 2.4

Anlage Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage Eingabe

2102 Zeichen

Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden
an Rat und Bezirksvertretungen
Ludwigstraße 8
50667 Köln
Sperren des Linksabbiegers Klaprothstr./Waldecker Str. 
für den motorisierten Verkehr Köln, 28.03.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine Nachbarschaftsinitiative aus Buchforst namens „Buchforst Mobil“ (BuMo), die sich 
für eine nachhaltige Mobilität für alle VerkehrsteilnehmerInnen und Altersgruppen einsetzt. Dazu 
gehört auch die Verkehrsberuhigung im Bereich von Kindergärten, Schulen und Altenheimen.
Wir beantragen, die Möglichkeit von der Klaprothstraße links auf die Waldecker Straße abzubiegen, 
für den mot
orisierten Verkehr zu verbieten (siehe Anlage 1). Dies kann zum Beispiel durch eine ent-
sprechende Beschilderung erreicht werden. Eine solche Beschilderung war früher an dieser Stelle  
schon vorhanden (siehe Anlage 2). Zusätzlich zur Beschilderung sollte auch noch eine bauliche 
Maßnahme auf der Waldecker Straße das Linksabbiegen verhindern. Wir bitten um eine kurzfristige 
Umsetzung der Maßnahmen.
Begründung
Die Kopernikusstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen, insbesondere durch PKW und Transpor-
ter, von ca. 1000 Fahrzeugen am Tag. Diese nutzen die Kopernikusstraße oft als Schleichweg und 
Abkürzung zur Zoobrücke, da von der Heidelberger Straße aus nicht links auf die Waldecker Straße 
in Richtung Zoobrücke abgebogen werden kann. In der Kopernikusstraße befinden sich Kindergär-
ten, eine Schule und ein Altenheim. Kinder und Senioren sind im Straßenverkehr besonders schutz-
würdig. Durch ein Verbot des Linksabbiegens von der Klaprothstraße auf die Waldecker Straße 
würde der Durchgangsverkehr in der Kopernikusstraße in Richtung Zoobrücke reduziert und somit 
das Verkehrsaufkommen verringert. Alle VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere Kinder und Senio-
ren, könnten sich dann sicherer in der Kopernikusstraße bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
1

Anlagen
Anlage 1: Linksabbieger Klaprothstraße/Waldecker Straße (Quelle: OpenStreetMap, Markierung 
eingefügt)
2

Anlage 2: Frühere Beschilderung Klaprothstr./Waldecker Str. (Quelle: Google Maps)
3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2164 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1646/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Sperren des Linksabbiegers 
Klaprothstraße/Waldeckerstraße für den motorisierten Verkehr (Az.: 02-1600-91/21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für die Eingabe, schließt sich der Meinung des 
Petenten an und beschließt, dass die Beschilderung so anzupassen ist, dass der Verkehr aus der 
Klaprothstraße nur in Fahrtrichtung Norden ausfahren darf. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petenten beantragen einige verkehrsberuhigende Maßnahmen (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die angesprochene Örtlichkeit wurde bezüglich der Verkehrssituation überprüft.  
Hierbei handelt sich bei der Örtlichkeit um ein Wohngebiet, welches sich in einer Zone 30 befindet. 
Gemäß der aktuellen Beschilderung ist das Abbiegen in Fahrtrichtung Süden möglich. Dies könnte 
durch Ergänzung von Beschilderung unterbunden werden, wie es vor der Straßensanierung der Fall 
war. Aus Sicht der Verkehrssicherheit, wäre diese Verkehrsführung ohne weiteres möglich. Von wei-
teren baulichen Maßnahmen wird auch im Hinblick auf Anfahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge verzich-
tet.  
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1646/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.05.2021
Erstellt
30.04.2021 10:27