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2389/2021

Bestellung der Stellvertreter*innen der Vorsitzenden im Hauptausschuss gemäß § 57 Absatz 3 Satz 3 GO NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.07.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.07.2021, TOP 6.2

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

2009 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 2389/2021 
Freigabedatum 
06.07.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung der Stellvertreter*innen der Vorsitzenden im Hauptausschuss gemäß § 57 Absatz 3 
Satz 3 GO NRW 
Beschlussorgan 
Hauptausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Hauptausschuss beschließt, nunmehr zwei Stellvertreter*innen für die Vorsitzende (Ober-
bürgermeisterin) zu bestellen. 
Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte 
Frau Christiane Martin  zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden 
Herrn Bernd Petelkau zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden 
Alternative: 
Der Hauptausschuss bestätigt seinen Beschluss vom 23.11.2020, nur eine Stellvertreterin für 
die Vorsitzende zu bestellen. 
 
 
Hauptausschuss 19.07.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
In seiner ersten Sitzung am 23.11.2020 hat der Hauptausschuss unter TOP 6.1 entschieden, zu-
nächst nur eine Stellvertretung für die Vorsitzende zu bestellen und Frau Christiane Martin zur Stell-
vertreterin gewählt.  
Den Vorsitz im Hauptausschuss führt gemäß § 57 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) die Oberbürgermeisterin. Einen oder mehrere Stellvertreter*innen der Vorsit-
zenden wählt der Hauptausschuss gemäß § 57 Absatz 3 Satz 3 GO NRW aus seiner Mitte. 
Die Verwaltung hatte entsprechend der bisherigen Regelung für die Ausschüsse vorgeschlagen, auch 
im Hauptausschuss zwei Stellvertreter*innen zu wählen (siehe Beschussvorlage 2015/2020 zur Fest-
legung der Anzahl der Stellvertreter*innen des*der Ausschussvorsitzenden). 
 
Es steht dem Hauptausschuss frei, sich in einer späteren Sitzung dazu zu entscheiden, zwei  
stellvertretende Vorsitzende zu wählen. In diesem Fall ist die Wahl zur*zum ersten stellvertretenden 
Vorsitzenden erneut durchzuführen.

Beratungsverlauf (1)

19.07.2021 Hauptausschuss
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2389/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.07.2021
Erstellt
22.06.2021 13:05