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AN/1692/2023

Geplante Projekte in der interkommunalen Zusammenarbeit

SPD Anfrage nach § 4 20.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 29.04.2024, TOP 6.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4464 Zeichen

An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50 
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.09.2023 
 
AN/1692/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe 
/ Internationales 25.09.2023 
 
Geplante Projekte in der interkommunalen Zusammenarbeit 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 25.09.2023 
zu setzen: 
 
Interkommunale Zusammenarbeit zwischen umliegenden Kommunen und Gemeinden ist in 
Deutschland ein bewährtes Mittel, um Ressourcen zu bündeln, Synergien zu schaffen und 
gemeinsame Probleme zu lösen. Auch Köln hat in den letzten Jahrzehnten verschiedene 
sehr erfolgreiche Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit auf den Weg gebracht. Ein 
junges Beispiel ist der Wasser-Risiko-Check 2.0, der ursprünglich von den Stadtentwässe-
rungsbetrieben Köln entwickelt wurde und nun mit Partner-Kommunen gemeinschaftlich 
überarbeitet und verbessert werden soll. Gefördert wurde dieses Projekt durch Mittel des Mi-
nisteriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.  
 
Andere Beispiele für gelungene interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Personal-
wesens sind das Crossmentoring-Programm mit Düsseldorf, die gemeinsame Ausbildung 
von Feuerwehrleuten aus Köln und Bergisch Gladbach oder der Austausch städtischer Aus-
zubildender mit Auszubildenden aus Partnerstädten. Interkommunale Zusammenarbeit senkt 
auch Kosten und flexibilisiert Verwaltungsprozesse: Zwischen den Landschaftsverbänden 
Rheinland und Westfalen-Lippe sowie den Städten Bonn, Leverkusen, Remscheid und Köln 
gilt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der 
Vergabe von Lieferungen und Leistungen. Bereits 2014 hat die Stadt Köln im Kfz-Zulas-
sungswesen eine damals in Nordrhein-Westfalen einzigartige interkommunale Kooperation 
mit dem Rhein-Erft-Kreis auf das Gleis gesetzt. Das Pilotprojekt sollte als Blaupause dienen.

- 2 - 
 
Dass die Stadtverwaltung und der Rat der interkommunalen Zusammenarbeit in der Zukunft 
ein sehr großes Potential für die Stadtentwicklung beimessen, zeigt sich u. a. in der Ankündi-
gung der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ und in der Einrichtung des neuen Un-
terausschusses „Regionale Zusammenarbeit“, der über Aspekte und Themen der regionalen 
Zusammenarbeit insbesondere aus den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft sowie die Realisierung von Synergien in der Region beraten soll.  
 
Dass es in der interkommunalen Zusammenarbeit auch große bürokratische Hürden gibt, of-
fenbarte letztens das gescheiterte Vorhaben der Stadt Köln, Geflüchtete in Nachbarschafts-
kommunen unterzubringen. Gerade in der aktuellen angespannten Lage mit vielen Geflüch-
teten aus der Ukraine ist es unverständlich, dass in Nordrhein-Westfalen Wohnungen in an-
deren Kommunen leer stehen, aber wegen des bürokratischen Aufwandes nicht für Geflüch-
tete genutzt werden können. Der WDR berichtete, dass das zuständige Integrationsministe-
rium in Düsseldorf die Probleme erkannt habe und prüfe, welche Maßnahmen getroffen wer-
den könnten, um den Gemeinden die Unterbringung auf dem Gebiet anderer Gemeinden zu 
erleichtern. 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:  
1. Gibt es eine Zusammenstellung aller Projekte im Rahmen interkommunaler Kooperatio-
nen der letzten zehn Jahre?  
2. Welche dieser Projekte wurden aus welchen Gründen eingestellt, und welche wurden 
verstetigt? 
3. Welche Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Personalwesens 
(Kooperationsarbeit, Konzentration und Verteilung von Aufgaben und Personalressour-
cen auf die Kommunen (Bsp. Beihilfekasse), Personalaustausch) laufen zurzeit oder sind 
geplant?  
4. Gibt es Entwicklungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten oder 
Wohnungsnotfällen in Nachbarschaftskommunen, und wenn ja: welche?   
 
Wir bitten darum, die Antwort auch dem UA „Regionale Zusammenarbeit“ und dem Sozial-
ausschuss zur Kenntnis zu geben.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

29.04.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1692/2023
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
20.09.2023
Erstellt
20.09.2023 11:41