0741/2020
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum 2. Kulturförderplan des Landes NRW
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 06.03.2020 0741/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum 2. Kulturförderplan des Landes NRW Frau Brunn bezieht sich in der 41. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 28.01.2020 d a- rauf, dass der 2. Kulturförderplan des Landes NRW herausgegeben wurde. Welche Möglichkeiten oder auch Schwierigkeiten ergeben sich daraus für die Stadt Köln? Frau Laugwitz-Aulbach kündigt eine schriftliche Beantwortung an. Sie berichtet vorab, dass beim Programm „Neue Wege“ Projekte eingereicht werden, um Fördermittel zu beantragen. Und auch für TanzPakt wird man aktiv werden. Förderung der städtischen Bühnen Gemäß des Kulturförderplans erhöht das Land NRW über die Jahre aufsteigend die Basisförderung für die kommunalen Theater und Orchester. Der Landeszuschuss an die Bühnen der Stadt Köln ist in einer ents prechenden Änderungsvereinbarung zu der bestehenden Fördervereinbarung zwischen Stadt Köln und Land NRW festgeschrieben und entwickelt sich in den Haushaltsjahren 2018 bis 2022 wie folgt: 2018 2.196.158 € 2019 2.582.592 € 2020 2.969.027 € 2021 3.355.461 € 2022 3.741.896 € Die Verteilung auf Spielzeiten und Sparten erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Bühnen: Der Tanz erhält nach Entscheidung der Betriebsleitung ab der Spielzeit 2019/20 einen Anteil von 10 % des jährlichen Aufwuchs. 25 T€ werden gemäß Fördervereinbarung als zweckgebundener Zuschuss für theater- und musikpädagogische Maßnahmen wie bisher im Service geführt. Die übrige Summe wird nach der üblichen Quote auf Oper (63,08 %) und Schauspiel (36,92 %) verteilt. Eine Anrechnung des Landes zuschusses auf den Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln erfolgt nicht. Darüber hinaus stellt das Land für das Förderprogramm "Neue Wege" weitere Projektmittel u.a. für die Stärkung und Ausbildung besonderer Profile zur Verfügung. Das Schauspiel Köln erh ält für die Tanzkompanie Richard Siegal / Ballet of Difference in diesem Zusammenhang 905.000 € für den Zeit- raum 2019 bis 2021. Ein Folgeantrag für den Zeitraum bis 2023 wurde bisher nicht beschieden. Die Oper Köln hat außerdem Fördermittel für das Projekt „Oper für Jung und Alt“ beantragt. 2 Förderung der Freien Szene Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW hat den 2. Kulturförderplan 2019-2023 als Orien- tierungsrahmen für die Entwicklung der Kulturförderung des Landes aufgelegt. Für die Förderungen der freien Szene in Köln ist der 2. Kulturförderplan des Landes NRW sehr zu begrüßen. In sehr vielen Bereichen ergänzen sich die neuen Förderschwerpunkte und neuen Förderinstrumente mit denen des Kulturamtes der Stadt Köln. Eine Abweichung zu den Förderkonzepten der Stadt Köln besteht darin, dass das Land verstärkt auf die Selbstverwaltung der Szene setzt, weshalb z.b. die Landesbüros Theater und Tanz ausgebaut und noch stärker mit Aufgaben der allgemeinen Projektförderung betraut werden. Das ist sehr zu be- grüßen. Vergleichbare Tendenzen sind auf städtischer Ebene bisher noch nicht vorgesehen. Zu begrüßen sind auch die unter dem Stichwort „Entbürokratisierung“ gefassten Ideen zu Vereinf a- chung des Zuwendungsrechts, insbesondere der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung, sowie der Aufhebung der Vorschriften zu Vergabeverfahren. Sollte es auf Landesebene gelingen hier Ände- rungen zu bewirken, hätte dies sicherlich auch Auswirkungen auf der städtischen Ebene. Beispielhafte Änderung in den einzelnen Förderbereichen: Die im zweiten Kulturförderplan benannten Vorhaben im Bereich Bildende Kunst (Landesbüro für Bildende Künste, Kunst am Bau) sind mit Bestrebungen vergleichbar, die es auch auf kommunaler Ebene durch den BBK Köln, Art Initiatives Cologne, She was like BÄM und den städtischen Kunstbei- rat gibt. Dies gilt ebenso für das im Bereich Literatur genannte Vorhaben, die AkteurInnen stärker zu vernetzen. Auch die mehrjährige Projektförderung ist ein Thema, dem das Kulturamt offen gege n- übersteht. Die Burg Hülsdorff als Residenzort für (angehende) AutorInnen flankiert hervorragend die neuen Studiengänge und damit einhergehende Entwicklungen in Köln. Fördermaßnahmen zur Stär- kung der internationalen Vernetzung sollten ebenfalls in Zusammenarbeit mit der fördernden Ko m- mune Köln entwickelt werden, um Synergien zu schaffen. Denn die kommunale Förderung baut Kul- turschaffende auf, die zur internationalen Ausstrahlung der Kunstszene von NRW beitragen könnten. Die Verzahnung mit der auswärtigen Kulturarbeit findet aber leider zurzeit noch weniger statt. Ebenso könnte die Arbeit der freien Kunsträume durch punktuelle (Austausch-)Programme internationalisiert werden. Hierzu fehlen bisher noch die Mittel und gezielte Förderwerkzeuge. Die für die freie Musikszene relevanten Maßnahmen sind im „Gestaltungsfeld II: Künste“ beschrie- ben. Zusätzlich zur allgemeinen Projektförderung gibt es mit der dreijährigen Ensembleförderung so- wie der Festival- und Exzellenzförderung zusätzliche Förderinstrumente, welche die kommunale För- derung ergänzen und auf eine nachhaltige Förderung bestehender Strukturen abzielen. Hierzu kom- men Förderschwerpunkte im Bereich des Jazz und der improvisierten Musik sowie Einzelmaßnahmen wie die Erhöhung der Spielstättenprogrammprämie. Insgesamt sind die aus dem zweiten K ulturför- derplan 2019 bis 2023 resultierenden Möglichkeiten für die freie Musikszene positiv zu bewerten. Sie wurden bereits umgesetzt und sind auch in maßgebliche Förderungen in Kölner Ensembles und Insti- tutionen geflossen. Der zweite Kulturförderplan des Landes berücksichtigt für die freie Szene in der darstellenden Kunst einen weiteren Ausbau der Infrastruktur mit dem Ziel, Vielfalt und hohe Qualität zu erhalten. Explizit erwähnt ist im Kapitel „Kulturelle Infrastruktur“ der weitere Ausbau der Comedia zu einem „einmaligen Zentrum“ der Kultur für junge Menschen. Ziel der Landesförderung ist es, die Comedia zu einem lan- des- und bundesweiten singulären Kulturort auszubauen. Damit setzt das Land den mit Köln verabre- deten Förderschwerpunkt fort, sodass sich die städtischen Interessen und die Landesinteressen sehr gut ergänzen. Im Kapitel „Künste“ werden Wert und Dichte der Produktionsstrukturen der freien Sze- ne in NRW hervorgehoben. Ziel des Landes ist der Erhalt, die Profilierung, die Sichtbarmachung und die Potenzialentwicklung der Szene durch unterschiedliche, z.T. auch neue Förderinstrumente. Ins- besondere sollen inhaltliche und zeitliche Freiräume für künstlerisches Arbeiten geschaffen werden 3 und die Bedarfe sämtlicher Akteurinnen und Akteure berücksichtigt werden, z.B. von Einzelkünstle- rInnen, Kollektiven, Ensembles, Festivals, Produktionsstätten, Netzwerken. Das Fördermodell des Landes sieht dabei finanzielle Verbesserungen auf allen Ebenen vor: Erhöhung der institutionellen Förderung, der langjährigen Fest ivalförderung, der allgemeinen Projektförderung, Ausbau von A b- spielförderung sowie der Beratungs - und Unterstützungsarbeit. Die Zielrichtung dieser Maßnahmen deckt sich weitgehend mit dem, was auch in den städtischen Förderkonzepten als sinnvoll und zweckmäßig formuliert ist, bzw. zukünftig vorgesehen ist. Interessenskonflikte könnten dort entst e- hen, wo das Land Komplementärförderung der Stadt in einer definierten Höhe zwingend voraussetzt, dies aber die kommunalen Mittel nicht zulassen. Einige der Ziele und Ideen des Kulturförderplans decken sich auch mit einzelnen Förderschwerpunk- ten in den Förderkonzepten der Sparten Popkultur und Filmkultur des Kulturamts Köln, wie zum Beispiel die individuelle Künstlerförderung oder die Förderung von Vermittlungsaktivitäten im Filmbe- reich. Besonders im Bereich der Festivalförderung kommt es immer wieder zu gemeinsamen Förder- aktivitäten mit dem Land. Leider macht der Kulturförderplan keine Angaben zur Förderung der Po p- kultur als eigenständige Sparte. Die im Kulturförderplan unter dem Punkt „Teilhabe, Inklusion, Interkultur und Diversität“ zusam- mengefassten Schwerpunkte sind hingegen wenig klar umrissen. Der benannte „Ausbau von Angebo- ten zur Information und Beratung“ erklärt nicht näher, ob sich die geplanten Maßnahmen auf Rezipi- entInnen oder ProduzentInnen beziehen. In Bezug auf das Thema Inklusion scheint ein Fokus auf die technische Ertüchtigung von Einrichtungen gelegt zu werden. Inhaltlich-ästhetische Ansätze, gerade auch was die Ausbildung von KünstlerInnen mit Beei nträchtigung angeht, werden nicht formuliert. Zum Thema Interkultur und Diversity gibt es bisher keine konkreten Aussagen. Der partizipative Prozess zur Erstellung des Förderkonzeptes Kulturelle Teilhabe der Stadt Köln hat in diesem Bereich bereits fundierte Erkenntnisse ergeben. Diese könnten auch für das Land NRW von enormen Nutzen sein. Die Kulturverwaltung steht deshalb im engen Austausch mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen. Die Kulturverwaltung strebt langfristig an , dass die Stadt Köln im Bereich der Kulturellen Teilhabe landesweit und bestenfalls auch bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt. gez. Laugwitz-Aulbach
Vorabauszug zu TOP 12.3. - Frau Brunn - Kulturförderplan
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Maida Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Kerstin.Maida@stadt-koeln.de Datum: 31.01.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 41. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 28.01.2020 öffentlich 12 Mündliche Anfragen Frau Brunn bezieht sich darauf, dass der 2. Kulturförderplan des Landes NRW her- ausgegeben wurde. Welche Möglichkeiten oder auch Schwierigkeiten ergeben sich daraus für die Stadt Köln? Frau Laugwitz-Aulbach kündigt eine schriftliche Beantwortung an. Sie berichtet vor- ab, dass beim Programm „Neue Wege“ Projekte eingereicht werden, um Fördermittel zu beantragen. Und auch für TanzPakt wird man aktiv werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0741/2020
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 06.03.2020
- Erstellt
- 03.03.2020 16:54