2008/0257
Überlassung des Stagemobils
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2008/0257
3916 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
25.06.2008
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I
Amt: Hauptamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Nichtöffentlich:
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2008/0257
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Überlassung des Stagemobils
Vorlage vom: 26.06.2008
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat leiht zur Überlassung an Darmstädter Vereine, Schulen und städtische Dienststellen
von der Jubiläumsstiftung der Sparkasse Darmstadt das von ihr beschaffte Stagemobil.
2. Das Stagemobil hat als festen Standort den städtischen Sportpark am Böllenfalltor.
3. Die Überlassung des Stagemobils beruht auf den in Anlage 1 beigefügten allgemeinen
Mietbedingungen.
4. Die Erträge und Aufwendungen für das Stagemobil werden über den Haushalt des Amtes für
Familie, Kinderbetreuung und Sport unter der neuen Kostenstelle 052-010-1500 abgewickelt.
Überschüsse wachsen dem Budget des Amtes für Familie, Kinderbetreuung und Sport zu. Die
Umsetzung erfolgt mit dem Haushaltsplan 2009
Anlagen: Mietvertrag
Bedingungen für Anmietung
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
3
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 26. Juni 2008
Begründung:
Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Darmstadt hat den Bau eines Stagemobils in Auftrag gegeben
und beabsichtigt, diese mobile Bühne der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu überlassen. Diese
vermietet das Stagemobil an Vereine und Schulen im Gemarkungsgebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Bei städtischen Veranstaltungen wird selbstverständlich das Stagemobil im Bedarfsfall
ebenfalls eingesetzt.
Als Dauerstandort für das Stagemobil kommt der städtische Sportpark am Böllenfalltor in Betracht.
Der Betriebsmanager für das Stadion und die Halle übernimmt mit seinem Sport-hallenteam die
Betreuung des Stagemobils einschließlich des Vermietgeschäftes. Dies darf nicht zu
Personalforderungen führen. Sollte wider Erwarten der administrative Aufwand höher sein als
vermutet, müsste über die Organisationszuordnung neu befunden werden. Das Amt für Familie,
Kinderbetreuung und Sport erledigt die buchhalterischen Angelegenheiten (Entgelterhebung,
Kautionsregelungen und dergleichen). Die entsprechenden haushalts-technischen
Voraussetzungen sind für das Haushaltsjahr 2009 zu schaffen.
Für die Vermietung des Stagemobils greifen die in der Anlage beigefügten Bedingungen für die
Anmietung des Stagemobils. Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Darmstadt hat Ober-Ramstadt
und Griesheim ebenfalls je ein Stagemobil zur Verfügung gestellt. Nach dem Wunsch der
Sparkasse gelten in allen Städten die gleichen Mietsätze.
Bei dem Stagemobil handelt es sich um einen Anhänger, mit dem wetter- und ortsunab-hängig
Bühnenveranstaltungen ermöglicht werden. Zusammengeklappt und fahrbereit ist der Anhänger
knapp 7 m lang und 3,6 m hoch. Das Stagemobil kann von einer Person in etwa 20 bis 30 Minuten
aufgebaut werden, wobei mehrere Bühnenbildvarianten denkbar sind. Für den Fall, dass die Mieter
nicht über eigene geeignete Zugfahrzeuge verfügen, stellt der EAD ein entsprechendes Fahrzeug.
Die dafür zu entrichtenden Entgelte gehen dann komplett an den EAD.
Mit der Rückgabe des Stagemobils wird vom Vermieter ein Zustandsprotokoll gefertigt, das evtl.
Schäden an der mobilen Bühne dokumentiert. Die Schadensregulierung erfolgt über die hinterlegte
Kaution.
Darmstadt, den 26. Juni 2008
10 do-pf
Dezernent I Dezernent II Dezernent III
I. V. I. V.
Walter Hoffmann Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Jochen Partsch
Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat
anlage 2
12819 Zeichen
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Das Werberecht am Stagemobil liegt ausschließlich bei der Sparkasse Darmstadt. Die Werbeschürze unter dem Bühnenrand ist gut sichtbar anzubringen. Werbung, die sich nicht auf die Sparkasse Darmstadt bezieht, ist an der Bühne nicht zugelassen. Dokumentierte Zuwiderhandlungen führen zum Verlust der Kaution. § 2 Das Mietobjekt wird an folgendem Ort aufgestellt: ________________________________ § 3 Dem Mieter werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: a) Mietzins für einen Veranstaltungstag b) Mietzins für einen Wochenendtag c) Mietzins für ein komplettes Wochenende d) Transportpauschale e) Aufbau des Stagemobils f) Abbau des Stagemobils ... Als Kaution sind 500,-- Euro zu entrichten. Mietzins und Kaution mit dem Gesamtbetrag in Höhe von Euro ist vor der Übergabe des Stagemobils zu entrichten an die Stadtkasse Darmstadt auf das Konto Nr. 544 000 bei der Sparkasse Darmstadt (BLZ 508 501 50) unter Angabe des Verwendungszwecks Stagemobil. Sollte zum Übergabetermin keine Zahlung eingegangen sein, sind dieser Vertrag und die Reservierung gegenstandslos. Sonstiges: § 4 Der Mieter stellt den fachgerechten Transport, Auf- und Abbau der Bühne sicher. Er haftet für alle durch unsachgemäße Bedienung entstehenden Schäden. Das Stagemobil ist am ersten Miettag zwischen 9 und 12 Uhr*) beim städtischen Sportpark am Böllenfalltor abzuholen. Der vom Mieter beauftragte Abholer hat sich mit Personalausweis zu legitimieren und eine Fahrerlaubnis vorzulegen, die die entsprechende Berechtigung zum Ziehen der Anlage ausweist. Das Stagemobil muss am Folgetag des letzten Miettages zwischen 8 und 12 Uhr*) wieder beim städtischen Sportpark am Böllenfalltor zurückgegeben werden. Findet die Rückgabe später statt, wird ein weiterer Wochentag als Miettag berechnet. Übernimmt der städtische Sportpark am Böllenfalltor den Transport und den Auf- und Abbau, stellt der Mieter einen Verantwortlichen, der bei Auf- und Abbau der Anlagen nach entsprechender Einweisung beteiligt ist. Dieser Verantwortliche ist zu allen Auf- und Abbauterminen anwesend und klärt die Einzelheiten des Transportes mit dem städtischen Sportpark am Böllenfalltor ab. Als Verantwortlicher wird vom Mieter benannt: Name, Vorname .. Anschrift: .. Telefon: .. Die An- und Abfahrtswege zum Aufstellungsort sind bezüglich der Befahrbarkeit vorab durch den Vermieter zu prüfen (siehe Abmessungen des Stagemobils!). *) Mit den Verantwortlichen des städtischen Sportparks am Böllenfalltor können vom Mietvertrag abweichende Regelungen getroffen werden. Diese sind handschriftlich im Übergabe- bzw. Über- nahmeprotokoll zu dokumentieren. ... § 5 Kann das Stagemobil aus Gründen, die nicht die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu vertreten hat, nicht in Betrieb genommen werden, haftet die Wissenschaftsstadt Darmstadt dafür nicht. § 6 Das Stagemobil ist in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben, insbesondere vollständig zu reinigen. Sollte das Stagemobil bei der Rückgabe nicht gereinigt oder beschädigt sein, stellt der Vermieter ihm dadurch entstehenden Aufwand dem Mieter in Rechnung. Er ist befugt, sich aus der hinterlegten Kaution durch Verrechnung zu befriedigen. Der Mieter haftet nicht nur für die ordnungsgemäße Rückgabe des Stagemobils, sondern in gleichem Umfang auch für Beschädigungen oder den Verlust jeglichen ihm überlassenen Zubehörs. Die Haftung des Mieters umfasst alle Schäden, auch Mangelfolgeschäden, die aus der mangelhaften oder unvollständigen Rückgabe entstehen. § 7 Bei Übergabe des Stagemobils an den Mieter wird ein Übergabeprotokoll gefertigt, in dem der Zustand der Anlage und evtl. schon bestehende Schäden oder Mängel festgehalten sowie die zu der Anlage gehörenden und mit übergebenen beweglichen Gegenstände aufgeführt sind. Das Protokoll ist von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen. Bei der Rückgabe wird ebenfalls ein Protokoll gefertigt, in dem entweder bestätigt wird, dass das Stagemobil ordnungsgemäß zurückgegeben wurde oder aber dokumentiert wird, welche Schäden während der Dauer des Mietverhältnisses entstanden sind und welches Zubehör nicht oder nur beschädigt zurückgegeben wurde. Das Protokoll ist von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen. Die Kaution wird zur Rückzahlung fällig, wenn die ordnungsgemäße Rückgabe des Stagemobils durch Protokoll bestätigt ist bzw. Schäden bzw. Mängel beseitigt sind. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt auf das Konto des Mieters beim Geldinstitut ., Konto-Nr. . BLZ .. ... § 8 Änderungen, Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Soweit Teile dieses Vertrages nichtig sind, bleiben die übrigen Teile unberührt geltend. Die allgemeinen Mietbedingungen wurden dem Mieter ausgehändigt und sind ihm bekannt. Darmstadt, den Darmstadt, den Für die Vermieterin Für den Mieter .. . 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|0¬9RÜëÜÜ"QQ¬666$Z D666Z 666""""""ÿÿÿÿBedingungen für die Anmietung des Stagemobils
AllgemeinesDie Jubiläumsstiftung der Sparkasse Darmstadt hat für den Gemarkungsbereich Darmstadt ein Stagemobil beschafft, das den Darmstädter Vereinen, Schulen und städtischen Dienststellen für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung steht. Der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist das Stagemobil leihweise überlassen zur Vermietung an potentielle Nutzer.Kommerzielle Veranstaltungen mit dem Stagemobil sind grundsätzlich ausgeschlossen.Das Werberecht am Stagemobil liegt ausschließlich bei der Sparkasse Darmstadt.Das Stagemobil wird vom städtischen Sporthallenteam am Böllenfalltor betreut. Dort ist auch der feste Standort des Stagemobils.
ReservierungenDie Nutzer (Dienst- und Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, gemeinnützige Vereine mit Sitz in Darmstadt, Darmstädter Schulen) melden ihre Terminwünsche bis zum 15. 11. des Jahres für das kommende Kalenderjahr an bei dem Sporthallenteam des Amtes für Familie, Kinderbetreuung und Sport (Tel
., Anschrift
., FAX
, E-Mail
.. Im Laufe des Monats Januar wird die entsprechende Vergabe mit Nutzungszusagen für das Kalenderjahr erteilt. Die evtl. verbleibenden freien Termine werden nach Antragseingang vergeben. Der Antrag muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltung gestellt sein.Terminvereinbarungen für Eigennutzungen der Sparkasse Darmstadt haben Vorrang, wobei allerdings bereits fest vergebene Zusagen an Dritte erste Priorität haben. Sollten Konflikte in der Terminierung entstehen, entscheidet ein städtischen Schiedsgremium, das besetzt ist aus den Leitungen von Hauptamt, Sportamt und Revisionsamt.
MietzinsMietzins wird pro Veranstaltung berechneta) Mietzins pro Miettag je 100,-- Eurob) Mietzins für ein komplettes Wochenende (Fr., Sa. und So.) 200,-- Euroc) Transportpauschale (EAD) 100,-- Eurod) Aufbau 100,-- Euroe) Abbau 100,-- EuroVon städtischen Dienststellen und der Sparkasse Darmstadt wird kein Mietzins erhoben, sondern ggf. nur der Aufwand für Transport, Auf- und Abbau. Der Einsatz des Stagemobils ist auf das Stadtgebiet Darmstadt begrenzt.
...
KautionMit Ausnahme der Dienststellen und Verwaltungseinrichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie der Sparkasse Darmstadt entrichten alle Mieter eine Kaution in Höhe von jeweils 500,-- Euro. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer schadens-freier Rückgabe zurückgezahlt. Bei unsachgemäßer Rückgabe (insbesondere nicht erfolgter oder nicht ausreichender Reinigung, Beschädigungen) wird die Kaution ganz oder teilweise zur Kostendeckung einbehalten. Schäden und Aufwendungen, die die Kaution übersteigen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
SonstigesAlle weiteren Detailregelungen werden vom Einzelmietvertrag erfasst.
Darmstadt, den
Der Magistrat
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz
Oberbürgermeister Bürgermeister
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Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0257
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.06.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00