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Corona-Pandemie: Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten

SPD Anfrage nach § 4 AN/0878/2020 vom 08.07.2020

Stand: Am 13.07.2020 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.07.2020 AN/0878/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 13.07.2020 Corona-Pandemie: Auswirkungen auf die Unterbringungssituation der Geflüchteten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Hauptausschusses am 13.07.2020 zu setzen. In NRW kam es in den letzten Wochen immer wieder zu größeren Corona-Ausbrüchen in Gemeinschaftsunterkünften – oft mussten die Unterkünfte unter Quarantäne gestellt werden. Durch die Form der Unterbringung und der gemeinsamen Nutzung von Gemeinschaftszim- mern, Küchen und Bädern sind Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften in höherem Maße dem Risiko ausgesetzt, an Covid-19 zu erkranken. Dies bestätigt auch die Studie „SARS- CoV-2 in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete. Epidemio- logische und normativ-rechtliche Aspekte“ des aus über 25 wissenschaftlichen Fachgesell- schaften aus dem Bereich Public Health bestehenden Kompetenznetzes Public Health CO- VID 19. Geflüchtete sollten daher möglichst dezentral bzw. bei zentraler Unterbringung in Einzelzimmern oder kleinen Wohneinheiten untergebracht und Angehörige der vom Robert- Koch-Institut definierten Risikogruppe frühzeitig ermittelt werden. Vor kurzem wurden Hand- lungsempfehlungen des RKI vom 07.05.2020 bekannt. Dort werden verschiedene Präventi- onsmaßnahmen vor Auftreten einer Infektion empfohlen, während die Kollektivquarantäne als problematisch und als zu vermeiden angesehen wird. Das Kölner Bündnis „Köln zeigt Haltung“ weist in einem Schreiben vom 15.06.2020 auf die Empfehlungen des RKI hin und führt aus, dass in Köln 23 Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden - darunter auch 11 mit mehr als 100 und eine Notunterkunft mit 238 Bewoh- ner*innen. Das Bündnis fordert, bis Ende August alle sogenannten Risikogruppen in eigenen und sicheren Wohnungen unterzubringen. Zu Recht weist es dort auch auf das Risiko einer zweite Corona-Infektionswelle im Herbst oder Winter hin, wo sich das Problem in Verbindung mit der jahreszeitüblichen Grippewelle wieder verschärfen könne. Am 26. Mai 2020 hatte der Integrationsrat den Rat gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, Angehörige der vom Ro- bert-Koch-Institut definierten Risikogruppen sowie vulnerable Personen, die in Gemein- schaftsunterkünften leben, zeitnah in abgeschlossenen Wohneinheiten unterzubringen und - 2 - gemeinsam mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen ein Konzept zu entwickeln, um Ge- meinschaftsunterkünfte perspektivisch aufzulösen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Kennt die Verwaltung die „Hinweise zu Prävention und Management von COVID-19- Erkrankungen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete“ des RKI? 2. Werden die Hinweise in Köln umgesetzt, und wenn ja, wie? 3. Wenn Frage zwei mit Nein beantwortet wurde: Bis wann wird die Stadtverwaltung die Empfehlungen umsetzen können? 4. Gibt es bereits ein Verfahren, wie der Beschluss des Integrationsrates umgesetzt werden soll? 5. Plant die Stadt bis Ende August alle sogenannten Risikogruppen in eigenen und sicheren Wohnungen unterzubringen, und wenn nicht: Warum nicht? Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 13.07.2020

    Hauptausschuss

    TOP 3.4, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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