V/0262/2018
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0262/2018 Kurzüberblick Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretung über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich Baumaßnahmen von Münster- aner Sportvereinen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Die Stadt Münster trägt dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehren- amtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wech- selbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Ba- lance in der Münsteraner Stadtgesellschaft. Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird den Vereinen die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahme diese bereits vor der Entschei- dung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sportförderrichtlinie. Die frühestens in 2019 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.
Beschlussvorlage
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V/0262/2018 V/0262/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 02.05.2018 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Au f- wand Zu- schuss bis zu Zu- schuss- entschei- schei- dung (voraus- sichtlich) DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. Hil- trup Zaunreparatur (Tennisanla- ge) 22.02.2018 3.000 € 1.500 € 2019 Schwimmverei- nigung Münster von 1891 e. V. Ost Mess- und Regeltechnik 14.06.2017 11.200 € 5.600 € 2019 Segelclub Ha n- sa Münster e. V. Mit- te Sanierung Bootsanleger, 2. BA 22.02.2018 12.000 € 6.000 € 2019 Summe 26.200 € 13.100 € Sportamt 04.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Elfering Telefon: 492-5212 elfering@stadt-muenster.de - 2 - V/0262/2018 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r- derrichtlinie hat keinen Ein fluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r- einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d- lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüb er keinen Hinweis auf die Bewe r- tung der Förderanträge. 2.4 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten. 2.5 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n- schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. Begründung: 1. Die Baumaßnahmen Der Sportverein DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V. hat am 22.02.2018 einen städtischen Bauko s- tenzuschuss zu seinem Aufwand für die Reparatur eines Teilbereichs des Zauns auf der Tennisanl a- ge beantragt. Bei dem Sturm Friederike am 19.01.2018 ist ein Teil der Umzäunung der Tennisanlage zerstört worden. Eine zeitnahe Reparatur ist dringend erforderlich, um die V erkehrssicherheit auf der Tennisanlage zu Beginn des Spielbetriebes sicherzustellen und eine Sperrung der Tennisplätze zu umgehen. Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantragte am 14.06.2017 einen städtischen Baukostenzuschuss für die Installat ion einer PH und Chlor Mess - und Regeltechnik für das Verein s- bad, da die Eigenmittel des Vereins nicht ausreichen, um die vollen Kosten zu tragen. Die Bauma ß- nahme muss zeitnah durchgeführt werden, da die PH und Chlor Mess - und Regeltechnik aufgrund der einzuhaltenden DIN 19643-1 eingebaut werden muss und das Vereinsbad ohne diese nicht mehr betrieben werden darf. Der Segelclub Hansa Münster e. V. beantragte am 22.02.2018 einen städtischen Baukostenz u- schuss für die Sanierung des Bootsanlegers (2. BA). Der erste Bauabschnitt dieser Maßnahme wur- de im Jahr 2017 fertig gestellt. Der zweite Bauabschnitt muss nun zeitnah durchgeführt werden, da durch teilweise schiefhängende und fehlende Hölzer eine erhebliche Verletzungsgefahr, insbesond e- re für die Kinder und Ju gendlichen des Sportvereins, beim Ab - und Anlegen der Boote an der Ka i- mauer besteht. - 3 - V/0262/2018 2. Die städtische Sportförderung Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen die Sport- vereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Baumaßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung e ntschieden hat. Für die oben aufg e- führten Sportvereine ist frühestens im Sommer 2019 eine Entscheidung der Stadt Münster über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin müssen die Vereine grundsätzlich mit der Durchfüh- rung der Baumaßnahmen warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeiti gen Baubeginns“ durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i- dung beginnen. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben die in dieser Vorlage aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss bean- tragt und bislang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn“. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, nach ihren Zeitplänen, unabhängig vom Be- ratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. Für die Stadt Münster ist da- mit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird die Vereinsanträge später bezüglich der Förderung prü- fen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der späteren Entscheidung zum beantrag- ten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung den Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahmenplanung und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab 2019 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen. Sofern den oben aufgeführten Sportvereinen der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“ nicht oder erst in einer späteren Ausschusssitzung genehmigt würde, entstehen Zeitverluste, die sich unter anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken. Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür- fen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen. Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0262/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37