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V/0262/2018

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 27.03.2018

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 02.05.2018, TOP 3.4

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2051 Zeichen

Anlage A zur V/0262/2018 
 
Kurzüberblick 
Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretung 
über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich Baumaßnahmen von Münster-
aner Sportvereinen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. in die Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Die Stadt Münster trägt dazu 
bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehren-
amtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. Es bestehen Wech-
selbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Ba-
lance in der Münsteraner Stadtgesellschaft.  
Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird den Vereinen die 
Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnahme diese bereits vor der Entschei-
dung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies förderschädlich ist. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801  Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der 
Sportförderrichtlinie. Die frühestens in 2019 zu beschließende Baukostenförderung ebenfalls.

Beschlussvorlage

7682 Zeichen

V/0262/2018 
V/0262/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   02.05.2018 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die 
geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Au f-
wand 
Zu-
schuss 
bis zu  
Zu-
schuss-
entschei-
schei-
dung 
(voraus-
sichtlich) 
DJK Grün-Weiß 
Amelsbüren 
e. V. 
Hil-
trup 
Zaunreparatur 
(Tennisanla-
ge) 
22.02.2018 3.000 € 1.500 € 
 
2019 
Schwimmverei-
nigung Münster 
von 1891 e. V. 
Ost Mess- und 
Regeltechnik 14.06.2017 11.200 € 5.600 € 
 
2019 
Segelclub Ha n-
sa Münster 
e. V. 
Mit-
te 
Sanierung 
Bootsanleger, 
2. BA 
22.02.2018 12.000 € 6.000 € 
 
2019 
Summe  26.200 € 13.100 €  
 
 
Sportamt 
 
04.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Elfering 
Telefon: 492-5212 
elfering@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0262/2018 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Ein fluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r-
einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der Entscheidung 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüb er keinen Hinweis auf die Bewe r-
tung der Förderanträge. 
 
2.4  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer 
Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.5  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen  davon 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen.  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 1. Die Baumaßnahmen  
Der Sportverein DJK Grün-Weiß Amelsbüren e. V.  hat am 22.02.2018 einen städtischen Bauko s-
tenzuschuss zu seinem Aufwand für die Reparatur eines Teilbereichs des Zauns auf der Tennisanl a-
ge beantragt. Bei dem Sturm Friederike am 19.01.2018 ist ein Teil der Umzäunung der Tennisanlage 
zerstört worden. Eine zeitnahe Reparatur ist dringend erforderlich, um die V erkehrssicherheit auf der 
Tennisanlage zu Beginn des Spielbetriebes sicherzustellen und eine Sperrung der Tennisplätze zu 
umgehen. 
 
Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V.  beantragte am 14.06.2017 einen städtischen 
Baukostenzuschuss für die Installat ion einer PH und Chlor Mess - und Regeltechnik für das Verein s-
bad, da die Eigenmittel des Vereins nicht ausreichen, um die vollen Kosten zu tragen. Die Bauma ß-
nahme muss zeitnah durchgeführt werden, da die PH und Chlor Mess - und Regeltechnik aufgrund 
der einzuhaltenden DIN 19643-1 eingebaut werden muss und das Vereinsbad ohne diese nicht mehr 
betrieben werden darf. 
 
Der Segelclub Hansa Münster e. V. beantragte am 22.02.2018 einen städtischen Baukostenz u-
schuss für die Sanierung des  Bootsanlegers (2. BA). Der erste Bauabschnitt dieser Maßnahme wur-
de im Jahr 2017 fertig gestellt. Der zweite Bauabschnitt muss nun zeitnah durchgeführt werden, da 
durch teilweise schiefhängende und fehlende Hölzer eine erhebliche Verletzungsgefahr, insbesond e-
re für die Kinder und Ju gendlichen des Sportvereins, beim Ab - und Anlegen der Boote an der Ka i-
mauer besteht.

- 3 - 
V/0262/2018 
2. Die städtische Sportförderung 
Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen  einen städtischen 
Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen die Sport-
vereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Baumaßnahmen erst 
beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung e ntschieden hat. Für die oben aufg e-
führten Sportvereine ist frühestens im Sommer 2019  eine Entscheidung der Stadt Münster  über die 
beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin müssen die Vereine grundsätzlich mit der Durchfüh-
rung der Baumaßnahmen warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“  
genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeiti gen Baubeginns“ durch den 
Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i-
dung beginnen.     
 
3. Das Anliegen der Sportvereine  
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben die in dieser Vorlage 
aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss bean-
tragt und bislang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. 
 
Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, 
ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie mit ihren 
Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen  
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, 
weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt werden, nach ihren Zeitplänen, unabhängig vom Be-
ratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. Für die Stadt Münster ist da-
mit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird die Vereinsanträge später bezüglich der Förderung prü-
fen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen 
dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der späteren Entscheidung zum beantrag-
ten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwaltung den Sportvereinen ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die 
Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahmenplanung 
und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab  
2019 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.  
 
Sofern den oben aufgeführten Sportvereinen der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“ nicht 
oder erst in einer späteren Ausschusssitzung genehmigt würde, entstehen Zeitverluste, die sich unter 
anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür-
fen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung beginnen. Die 
Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die 
separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (4)

17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2018 Sportausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0262/2018
Typ
Vorlagen
Datum
27.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37