1119/2022
zur Zügigkeit der Grüngürtelschule Rodenkirchen - Ergänzende Frage von Herrn Ismail B90/Die Grünen zu Antwort 0231/2022
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3553 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1119/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.05.2022 zur Zügigkeit der Grüngürtelschule Rodenkirchen - Ergänzende Frage von Herrn Ismail B90/Die Grünen zu Antwort 0231/2022 Mit Mail vom 29.03.2022 ging beim Amt für Schulentwicklung folgende Anfrage ein: Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Fraktion hatte in der Januarsitzung 2022 der BV 2 eine Anfrage zur Zügigkeit der Grüngürtel- schule Rodenkirchen gestellt. Diese wurde auch beantwortet: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=106246 In der Beantwortung wird von einer Abdeckung in Stärke von 17 Grundschulzügen für die Stadtteile Rodenkirchen, Sürth und Weiß ausgegangen. Hier die Fragen in Kürze: wie werden die 17 Züge aufgeteilt und welche Anzahl der Schüler ergeben sich im Durchschnitt dabei pro Klasse? Wird dabei (Schülerstärke) nach inklusiven Schulen und nicht inklusiven unterschieden? Oder gibt es diese Unterscheidung mittlerweile gar nicht mehr? Nach meinem Kenntnisstand ergeben sich folgende Zügigkeiten für die 3 Stadtteile: EMA (neu) 5 KGS 3 GGS Weiß (neu) 4 GGS Sürth (neu) 3 OSK 1 Das wären in Summe 16 Züge unter Berücksichtigung der OSK. Des weiteren heißt es, dass es der Verwaltung nicht exakt möglich sei, herauszufinden, welche Be- weggründe die Eltern bei der Grundschulwahl haben. Insoweit sei die Anzahl der künftigen Schulan- meldungen für die KGS nicht vorherzusagen. Richtig ist sicherlich, dass es immer eine Vielzahl von Entscheidungsgründen gibt. Jedoch wird auch von der Verwaltung die Maxime gelebt: Kurze Beine, kurze Wege: will heißen ein kurzer Schulweg ist das maßgebende Kriterium. 2 Insoweit ist es von einer gewissen Erheblichkeit, wie viele Schüler im Kern von Rodenkirchen (also insbesondere nördlich des Grüngürtels) wohnen. (Maler- und Musikerviertel dürften sicherlich in der Mitte liegen). Denn das Gros der Eltern wird die Schulauswahl maßgeblich nach der Schulweglänge treffen. Daneben gibt es aber selbstredend eine Vielzahl von Kriterien, die nicht berücksichtigt bzw. vorhergesagt werden können. Diese dürften aber auch unerheblich sein, da sie sich gegenseitig ausgleichen werden. Denn es gibt Schüler aus Sürth oder Weiß, die möglicherweise lieber nach Ro- denkirchen kommen (Konfessionsschule) und andersherum. Mit der Bitte um kurze Beantwortung der Ergänzungsfragen verbleibe ich mit den besten Grüßen Oliver Ismail Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen BV 2 – Köln Rodenkirchen Antwort der Verwaltung: Nach Kenntnis der Verwaltung wird das Gebäude der Offenen Schule unter anderem für zwei Grund- schulzüge ausgerichtet (Vorlage 2369/2018, nicht öffentlich). Somit ergeben sich in Anlehnung an die in der Anfrage dargestellte Ausführung insgesamt 17 Züge. Das Schulgesetz NRW gibt für Grundschulen keinen Klassenfrequenzrichtwert vor. Die Verwaltung orientiert sich bei der Kalkulation von durchschnittlichen Klassengrößen an der sogenannten Klassen- richtzahl von 23. Die Korridore zur Klassenbildung sind in § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW definiert und richten sich nach der Größe der Schule: Im Schulgesetz findet sich keine Vorgabe für die Klassengröße an Grundschulen im gemeinsamen Lernen. In Köln hat sich an den Grundschulen etabliert, die Klassen im gemeinsamen lernen mög- lichst nicht über 25 Kinder zu belegen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1119/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 26.04.2022
- Erstellt
- 31.03.2022 17:48