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2940/2017

Zügigkeitserweiterung der Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße, 50999 Köln-Sürth gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 4 auf 5 Züge

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.22

Anlage 1 Votum der Schulkonferenz der GGS Sürther Hauptstraße vom 18.10.17

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Anlage 3 Auszug BV 2 zu TOP 9.2.3, 13.11.2013, 2940-2017

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Anlage 4 Stellungnahme zu Beschluss BV 2 vom 13.11.2017, 2940-2017

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Anlage 5 - Auszug aus dem Schul A vom 27-11-2017 zu TOP 4-2

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Stellungnahme zum SK-Votum der GGS Sürther Hauptstraße

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Anlage 1 Votum der Schulkonferenz der GGS Sürther Hauptstraße vom 18.10.17

4226 Zeichen

Seite 1 von 2 00634999 
 
 
 
 
 
 
 
Auszug aus dem 
Protokoll der Schulkonferenz 
 
Niederschrift über den Verlauf der Sitzung vom 18.10.2017 
 
Beginn: 20.00  Uhr Ende: 22.00 Uhr 
 
Tagesordnung: s. Einladung 
 
Anwesende:  s. Anwesenheitsliste 
Namen verhinderter Mitglieder: s. Anwesenheitsliste 
Vorsitzende: Frau Schmidt-Schiffers        Protokollführerin: Frau Hörstrup 
Die Konferenz war beschlussfähig / nicht beschlussfähig. 
Zu diesem Protokollauszug gehören diese und 1 weitere Seite. 
 
 
Niederschrift zu TOP 4:  Zügigkeitserweiterung der GGS Brüder-Grimm-Schule 
 
Mit 10 Gegenstimmen und 1 Enthaltung sprachen sich die Mitglieder der Schulkonferenz 
gegen eine temporäre Zügigkeitserweiterung der Brüder-Grimm-Schule aus.  
Folgende Argumente wurden hierbei angebracht.  
Die höhere Anzahl an SuS auf dem Schulgelände führt dazu, dass die Bewegungsmö g-
lichkeiten während der Pausen und im Nachmittagsbereich deutlich eingeschränkt werden. 
Die Schulwiese fällt als Spielfläche durch die geplante Bebauung zusätzlich weg. Ebenso 
ist ein adäquater, an den Lehrp länen orientierter Sportunterricht für alle Klassen nicht zu 
gewährleisten, da die zur Verfügung stehenden Zeiten in der Turnhalle nicht ausreichen. 
Dem natürlichen Bewegungsdrang der Kinder kann somit nicht nachgekommen werden. 
Darüber hinaus bewirkt die zunehmende räumliche Enge sowohl im Vormittags - als auch 
im Nachmittagsbereich, dass die Kinder deutlich gestresster sind und vermehrt Rückzug s-
räume bräuchten, die sich aufgrund der Raumsituation  und der Menge der Kinder  jedoch 
nicht schaffen lassen.  
Abgesehen von diesen schlechten Lern -und Entwicklungsbedingungen für die Kinder ste l-
len sich weitere organisatorische Probleme dar.  
Zum einen können im Nachmittagsbereich für die Kinder nicht ausreichend Projektangebo-
te gemacht werden. Zum anderen ist es zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der hohen Schü-
lerzahlen bereits schwierig, allen OGTS -Kindern mittags in der Mensa eine warme Mah l-
zeit anbieten zu können, so dass teilweise eine Warmanlieferung erfolgen und in den 
Klassenräumen gegessen werden muss. Ein weiter er Anstieg der Schülerzahlen und da-
mit auch zwangsläufig der OGTS-Gruppen würde diese Situation noch verschärfen. Auch 
das anschließende Spülen des Geschirrs stellt hier eine große Herausforderung dar. Hier-
für wäre die Einrichtung einer weiteren Spülgelege nheit, z.B. in Form einer kleinen weit e-
ren Spülküche erforderlich. 
 
Brüder-Grimm-Schule 
Sürther Hauptstraße 149 
50999 Köln 
 02236/33663-0 
 02236/63899

Seite 2 von 2 00634999 
Höhere Schülerzahlen führen ebenfalls zu einem notwendigen Wachsen der Lehrerschaft, 
so dass der Platz im Lehrerzimmer nicht ausreicht, um Konferenzen, Teamsitzungen etc. 
mit allen Lehrern gemeinsam dort abzuhalten.  
Eine weitere Gefahr sehen die Mitglieder der Schulkonferenz im nochmals erhöhten Ve r-
kehrsaufkommen morgens und nachmittags vor der Schule. Viele Eltern müssen ang e-
sichts des langen Schulweges ihrer Kinder, diese mit dem Auto zur  Schule bringen bzw. 
abholen. Da die an die Schule angrenzende Kölnstraße recht schmal ist, kommt es derzeit 
schon während der Stoßzeiten regelmäßig zu erheblichem Stau und „Chaos“ auf der Stra-
ße, wodurch Kinder, die im Straßenverkehr teilweise noch unsich er sind, erheblichen G e-
fahren ausgesetzt sind.  
Ebenso fehlen den Mitgliedern die Planungssicherheit und die Transparenz des Bauvo r-
habens durch die Stadt. Nach den zahlreichen Erfahrungen mit dem Schulträger Stadt 
Köln, insbesondere was die Umsetzung von Baumaßnahmen durch die Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln anbelangt,  gehen wir davon aus, dass die Baumaßnahmen nicht rechtze i-
tig abgeschlossen sein werden und die Anforderung, eine weitere Klasse einzurichten , 
somit nicht leistbar ist. Es wurden in den verg angenen Jahre n viele Zusagen bzgl. not-
wendiger Renovierungs- und Baumaßnahmen gemacht, die immer noch nicht umgesetzt 
worden sind, so dass aktuell an der Schule akute Baurückstände existieren.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Köln, 19.10.2017 
 
 
gez. S. Hörstrup  gez. C. Schmidt-Schiffers  
___________________________ ___________________________ 
Protokollführerin Vorsitzende

Anlage 3 Auszug BV 2 zu TOP 9.2.3, 13.11.2013, 2940-2017

3057 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 14.11.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 13.11.2017 
öffentlich 
9.2.3 Zügigkeitserweiterung der Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße, 
50999 Köln-Sürth gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 4 auf 5 Züge 
2940/2017 
 
 
Herr Schykowski stellt einen Änderungsantrag dahingehend, dass Erweiterung vor-
behaltlich der rechtzeitigen Bereitstellung der Räumlichkeiten, erfolgen soll. 
 
Herr Homann lässt über den Änderungsantrag abstimmen. 
 
1. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt wie folgt: 
  
Der Beschlusstenor wird wie folgt geändert: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich der rechtzeitigen Bereitstel-
lung der Räumlichkeiten und vorbehaltlich des möglichen Erwerbs der erforder-
lichen Flächen, die Zügigkeit Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße 149, 
50999 Köln-Sürth gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 4 auf 5 Züge zum 
Schuljahr 2018/19 zu erweitern.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.  
(Nicht anwesend: Herr Küpper)

Herr Giesen stellt einen Änderungsantrag, dass in enger Abstimmung mit den Schu-
len Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt um-
gesetzt werden müssen.  
 
Herr Homann lässt über den Änderungsantrag abstimmen. 
 
2. Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt wie folgt: 
 
Der Beschlusstenor wird wie folgt ergänzt:  
 
4. Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnah-
men zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.  
(Nicht anwesend: Herr Küpper) 
 
So dann lässt der Bezirksbürgermeister über die gesamte Vorlage inklusive Ände-
rung und Ergänzungen abstimmen. 
 
3. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Be-
schluss zu fassen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich der rechtzeitigen Bereit-
stellung der Räumlichkeiten und vorbehaltlich des möglichen Erwerbs der 
erforderlichen Flächen, die Zügigkeit Brüder-Grimm-Schule, Sürther Haupt-
straße 149, 50999 Köln-Sürth gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 4 auf 5 
Züge zum Schuljahr 2018/19 zu erweitern.  
 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend 
nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nord-
rhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Be-
schlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (be-
sonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
4. Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen 
Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit be-
schleunigt umzusetzen. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Küpper)

Anlage 4 Stellungnahme zu Beschluss BV 2 vom 13.11.2017, 2940-2017

3438 Zeichen

/ 2 
IV 01.12.2017 
IV/2 Herr Hölzer 
 29258 
 9.2.2 BV 2 13.11.2017 
2940-2017 - Stellungnahme 
IV-2.docx 
 
1. Schreiben an: ab: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat am 13.11.2017 über die Beschlussvorlage 
2940/2017 beraten. Sie empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden geänderten Beschluss zu 
fassen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich der rechtzeitigen Bereitstellung der 
Räumlichkeiten und vorbehaltlich des möglichen Erwerbs der erforderlichen Flächen, 
die Zügigkeit Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße 149, 50999 Köln-Sürth gem. § 
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 4 auf 5 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu erweitern.  
 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur 
Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses 
zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches 
Interesse) anzuordnen. 
 
4. Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen 
zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zu geändertem Beschlusspunkt 1) 
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre in Bezug auf die tatsächliche Baufertig-
stellung, auch bei „Fertigbauten“, ist das Ansinnen der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
nachvollziehbar. Allerdings würde ein Beschluss unter Vorbehalt keine Klarheit für das be-
reits abgeschlossene Anmeldeverfahren und das noch ausstehende Aufnahmeverfahren für 
die Grundschulen schaffen. Für die angemeldeten Kinder muss eine Verbindlichkeit geschaf-
fen werden, da eine Aufnahme in die Schule „vorbehaltlich der rechtzeitigen Fertigstellung 
der Räumlichkeiten“ nicht möglich ist. Die Kinder und deren Eltern benötigen im Aufnahme-
verfahren Rechtssicherheit darüber, ob ihr Kind einen Schulplatz erhalten wird, oder nicht. 
Sofern die noch zu errichtenden Räumlichkeiten für die Brüder-Grimm-Schule nicht rechtzei-
tig fertiggestellt werden sollten, müsste die Verwaltung gemeinsam mit Schulaufsicht und 
Schule ein Konzept entwickeln, wie die Klassen bis zur Bezugsfertigkeit der Baumaßnahme 
untergebracht werden können. 
Für das Aufnahmeverfahren ist ein verbindlicher Ratsbeschluss erforderlich.  
Die Verwaltung empfiehlt dem ursprünglichen Beschlussvorschlag zu folgen. 
Zu ergänztem Beschlusspunkt 4 )

- 2 - 
 
 
Die Ergänzung dieses Beschlusspunktes ist den derzeitigen Zeitabläufen in den Bauprozes-
sen geschuldet. Die Bezirksvertretung wünscht sich nachvollziehbar, dass die erforderlichen 
Baumaßnahmen – unabhängig davon, ob sie für im Zusammenhang mit der schulrechtlichen 
Änderung stehen (Aufzug) oder nicht (Gebäudeinstandhaltung) und insbesondere an den 
Schulen, deren Kapazität erhöht werden muss – ohne weitere Verzögerungen in Angriff ge-
nommen und umgesetzt werden sollen. 
Die Verwaltung sieht dies auch so. Sie ist allerdings der Auffassung, dass diese Aufforde-
rung, die Aufgaben der laufenden Verwaltung (Bauunterhaltung, Bauinstandsetzung, etc.) 
ohne Zeitverzögerung zu realisieren, nicht in Abhängigkeit zu der schulrechtlichen Be-
schlussvorlage steht. 
Daher empfiehlt die Verwaltung, auch in diesem Fall dem ursprünglichen Beschlussvor-
schlag zu folgen und den ergänzten Punkt 4 nicht zum Beschluss aufzurufen.

Anlage 5 - Auszug aus dem Schul A vom 27-11-2017 zu TOP 4-2

1486 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Herr Bernecker 
Telefon:  (0221) 221-29251  
Fax       :  (0221) 221-29241 
E-Mail:  hans-michael.bernecker@stadt-koeln.de 
Datum: 01.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule 
und Weiterbildung vom 27.11.2017 
öffentlich 
4.2 Zügigkeitserweiterung der Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße, 
50999 Köln-Sürth gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 4 auf 5 Züge 
2940/2017 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt 
zu beschließen:  
1) „Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich des möglichen Erwerbs der erforderli-
chen Flächen, die Zügigkeit Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße 149, 50999 
Köln-Sürth gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 4 auf 5 Züge zum Schuljahr 
2018/19 zu erweitern.  
2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend 
nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nord-
rhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen. 
3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses 
zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches 
Interesse) anzuordnen. 
4) Der Rat bittet die Verwaltung, in enger Abstimmung mit den Schulen Maß-
nahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt 
umzusetzen.“ 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

10822 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2940/2017 
Freigabedatum 
12.10.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Brüder-Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße, 50999 Köln-Sürth gem. 
§ 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 4 auf 5 Züge 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich des möglichen Erwerbs der erforderlichen Fl ä-
chen, die Zügigkeit Brüder -Grimm-Schule, Sürther Hauptstraße 149, 50999 Köln -Sürth gem. § 
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 4 auf 5 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu erweitern.  
 
2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung 
der Zügigkeitsänderung zu stellen. 
 
3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die 
sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anz u-
ordnen. 
 
 
Alternative 
 
Eine Alternative ist nicht ersichtlich. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Begründung 
(0) Ausgangslage 
 
Der Neubau für die Ernst -Moritz-Arndt-Grundschule auf dem Baufeld Sürther Feld verzögert sich bis 
voraussichtlich 2022. Ursprünglich war eine Inbetriebnahme zum Schuljahr 2018/19 geplant. Mit dem 
Neubau wird die Aufnahmekapazität der Schule von 3 Zügen auf 5 Züge erhöht. Neben der allgeme i-
nen demographischen Entwicklung mit stark steigenden Kinderzahlen führt der aktuelle Bezug im 
Wohnbaugebiet Sürther Feld zu einem steigenden Platzbedarf in den Grundschu len in Rodenkirchen, 
Weiß und Sürth. Bereits zum Schuljahr 2018/19 werden Plätze fehlen, sofern die erforderlichen Plä t-
ze nicht übergangsweise an den Grundschulstandorten in Weiß und Sürth geschaffen werden kö n-
nen. 
 
(1) Hintergrund 
 
Die Ernst -Moritz-Arndt-Schule (EMA, Evangelische Grundschule Mainstraße) soll vom bisherigen 
Standort, den sie derzeit gemeinsam mit der Grüngürtelschule (Katholische Grundschule) nutzt, in 
den Neubau Ecke Sürther Straße / Am Feldrain umziehen. Die Fertigstellung des Gebäudes ist zu m 
Sommer 2022 avisiert. Mit dem Umzug wird auch die Platzzahl an der Ernst -Moritz-Arndt-Schule er-
höht. Statt bisher 3 Züge können dann 5 Grundschulzüge geführt werden.  
 
Durch den Auszug aus dem Gebäude Mainstraße kann auch die dort verbleibende Grüngürtel schule 
um voraussichtlich mindestens einen Zug wachsen und gleichzeitig könnten die dort vorhandenen 
Schulcontainer abgebaut werden, sofern die Bedarfssituation dies zum Entscheidungszeitpunkt z u-
lässt.  
 
Insgesamt wird durch den Neubau für die Ernst -Moritz-Arndt-Schule die Platzzahl an Grundschulen 
u.a. für die Stadtteile Rodenkirchen, Weiß, Sürth und Hahnwald um 3 Züge erhöht. Die Albert -
Schweitzer-Grundschule (GGS Zum Hedelsberg) in Weiß wurde bereits im Zuge des Ganztagsau s-
baus, u.a. auch mit Hinblick auf die Baumaßnahmen im Sürther Feld, auf 3 Züge erweitert.  
 
Der Neubau der Ernst -Moritz-Arndt-Schule auf dem Sürther Feld sollte ursprünglich zum Schulja h-
resbeginn 2018/19 fertiggestellt sein. Geänderte rechtliche Bestimmungen, wie unter anderem die 
Verringerung der Klassenstärken nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz (oder die Änderung der 
Energiestandards an Schulen haben eine Änderung der bestehenden Planung erforderlich gemacht. 
Daher ist derzeit davon auszugehen, dass der Schulneubau nach aktueller In formation der ausfü h-
renden Gebäudewirtschaft der Stadt Köln spätestens im Sommer 2022 fertiggestellt sein wird. 
 
Da mit dem Neubau für die EMA in der Region mindestens 3 zusätzliche Züge geschaffen werden – 
damit steigt die Zahl der Plätze in den Eingangsk lassen um jährlich rd. 75 Plätze – musste zunächst 
geklärt werden, in welcher Größenordnung akut an den bestehenden Schulstandorten zusätzliche 
Plätze für einen Übergangszeitraum von rd. 5 Jahren geschaffen werden können. 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
 
Neben weiteren Zuzügen ins Wohnbaugebiet Sürther Feld, benötigen auch Kinder aus Flüchtlingsf a-
milien einen Platz in den Grundschulen der Region. Nach derzeitiger Einschätzung werden in den 
kommenden Jahren bis zu 50 Plätze in den Eingangsklassen  der Grundschulen in den Stadtteilen 
Rodenkirchen, Weiß und Sürth fehlen. Spätestens ab dem Schuljahr 2018/19 kann der Bedarf v o-
raussichtlich nicht mehr in den vorhandenen Gebäuden gedeckt werden. 
 
Das Platzangebot muss wohnortnah für die Schuljahre 2018/1 9 bis 2021/22 an den bestehenden 
Grundschulstandorten so erweitert werden, dass je Schuljahrgang bis zu rd. 50 zusätzliche Plätze bei 
guter Qualität zur Verfügung stehen. Dies entspricht einer temporären Erweiterung in der Summe um 
2 Züge. Dabei muss selbs tverständlich auch das Angebot für Plätze im Offenen Ganztag mit berüc k-
sichtigt werden. Die zusätzlich erforderlichen Kapazitäten sollen an den beiden Grundschulen in Weiß 
und Sürth zu gleichen Teilen geschaffen werden.

3 
Die Brüder Grimm -Schule führt zum S chuljahr 2017/18 insgesamt 460 Schüler*innen in 16 Rege l-
klassen. Hinzu kommen maximal 39 Schüler*innen mit Fluchthintergrund in zwei Vorbereitungskla s-
sen.  
 
Schuljahr 2017/18 (Vorstatistik) E1 E2 E3 3 Sj. 4. Sj Summe
Schüler 104 116 8 116 116 460
Klassen 4 4 4 4 16
Ø Klassenfrequenz 26 26 29 29 28,75
Köln, GG Brüder-Grimm
 
 
In den kommenden vier Jahren baut sich die 5 -Zügigkeit dann voraussichtlich vollständig auf, so dass 
bis zum Schuljahr 2021/22 bis zu 100 Schüler*innen aufwachsend mehr geführt werden. Erst wenn 
die Ernst -Moritz-Arndt-Schule mit der erweiterten Kapazität Schüler*innen am neuen Standort au f-
nehmen kann, kann voraussichtlich auf die Bildung der 5. Einga ngsklasse an der Brüder -Grimm-
Schule verzichtet werden. Am Standort Mainstraße kann die Grüngürtelschule nach dem Auszug der 
Ernst-Moritz-Arndt ebenfalls um einen Zug wachsen, da sich die Raumsituation dort positiv verändert. 
 
Daher ist vorgesehen, zu dies em Zeitpunkt, die Zügigkeit der Brüder -Grimm-Schule wieder auf 4 Z ü-
ge zu reduzieren. 
 
(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation 
 
Um die Zeit bis zur Fertigstellung der EMA zu überbrücken und für die in Rodenkirchen, Weiß, Sürth 
und Hahnwald lebenden Kinder, zu d enen auch die Kinder der Familien zählen, die ins Sürther Feld 
ziehen, wohnortnah Grundschulplätze anbieten zu können, wurde geprüft, ob an den bestehenden 
Schulstandorten in den Stadtteilen vorübergehende Erweiterungen möglich sind. 
 
Eine Erweiterung der Brüder Grimm-Schule im Raumbestand ist anders als an der Albert -Schweitzer-
Gemeinschaftsgrundschule in Köln-Weiß nicht realisierbar. 
Vielmehr ist es erforderlich zum Schuljahr 2018/19, zusätzliche Räume zu schaffen. Eine Anmietung 
zur Errichtung eines Teilstandortes ist nicht möglich, da keine geeigneten Objekte verfügbar sind. Vor 
diesem Hintergrund ist die Schaffung neuer Räume am Standort alternativlos. 
Hierzu müssen Grundstücksflächen erworben werden. Die Verhandlungen mit der Eigentümerin la u-
fen derzeit. Der Rat der Stadt Köln wird hierüber in einer separaten Vorlage beraten. 
Es ist vorgesehen, die Erweiterung so auszugestalten, dass die Räume dauerhaft zur Verfügung st e-
hen. Mit Rücknahme der 5 -Zügigkeit und Rückkehr zu bisherigen 4 -Zügigkeit soll dann die alte Fe r-
tigbaueinheit aus den 80er-Jahren des 20. Jahrhunderts, die nach wie vor in Betrieb ist, endlich abg e-
rissen werden, um den Raumbestand erneut an die 4-Zügigkeit anzupassen. 
 
Ob ergänzend kleinere Umbauarbeiten erforderlich und möglich sind, um das OGTS Angebot in e i-
nem Organisationszusammenhang an die höhere Schülerzahl anzupassen muss in den kommenden 
Monaten noch geprüft werden. Anderenfalls muss geprüft werden, wie die Essensversorgung anders 
organisiert werden kann. 
 
Da die Kapazität der vor handenen 1-fach-Sporthalle für 20 Regelklassen, sowie den Vorbereitung s-
klassen nicht mehr auskömmlich ist, wird die Verwaltung versuchen Nutzungszeiten in ortsansäss i-
gen, privaten Einrichtungen zu gewinnen. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenz 
 
Die Verwaltung h at die Schulkonferenz der Brüder Grimm -Schule gebeten, eine Stellungnahme zur 
beabsichtigten Änderung der Zügigkeit abzugeben. Bis zur Fertigstellung dieser Vorlage kannte die 
Schulkonferenz noch nicht tagen. Die Stellungnahme wird bis spätestens zur Sitzu ng des Rates am 
19.12.2017 nachgereicht. 
 
(5) Personalkosten 
 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich

4 
neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen B e-
wertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Für die Verä n-
derungen im Grundschulbereich (im Saldo mit Vorlage 2938/2017 ergibt sich ein Plus von 1,75 Z ü-
gen) entstehen aufgrund eines gesamtstädtisch realisierbaren Kapazitätsau sgleiches keine zusätzl i-
chen Stellenbedarfe für den Schulsekretariatsbereich. Es fallen insoweit keine zusätzlichen Persona l-
kosten an. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gege n-
seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu 
achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten 
betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an 
das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW i n-
formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre 
Planungen. 
 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem 
Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der  Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmi t-
tel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung der Brüder -Grimm-Schule, Sürther 
Hauptstraße 149, 50999 Köln -Sürth zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisator i-
schen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen 
wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2018/19 
Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die 
sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentl i-
ches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlage 
SK Beschluss der Brüder-Grimm-Schule (wird nachgereicht)

Anlage 2 Stellungnahme zum SK-Votum der GGS Sürther Hauptstraße

5171 Zeichen

/ 2 
IV                                                                                                     03.11.2017 
IV/2 Herr Hölzer 
 29258 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Votum der Schulkonferenzen der Brüder-Grimm-
Schule (GGS Sürther Hauptstraße)  
Die Schulkonferenz lehnt die (vorübergehende) Erweiterung der Aufnahmekapazität von 4 
auf 5 Züge durch die Zusetzung von neuen Räumen ab. 
Als Argumente werden angeführt: 
1. Höhere Schülerzahl führt zu Einschränkung der Bewegungsmöglichkeiten in Pausen und 
im Nachmittagsbereich. 
2. Der lehrplanmäßige Sportunterricht kann mit der derzeit zur Verfügung stehenden Sport-
halle nicht gegeben werden. 
3. Projektangebote und Mittagsverpflegung durch die OGTS wird bei steigender Zahl der 
betreuten Kinder weiter erschwert. 
4. Der Zuwachs an Lehrkräften kann im bestehenden Lehrerzimmer nicht untergebracht 
werden. 
5. Durch die höhere Schülerzahl erhöht sich das Verkehrsaufkommen an der Schule und 
erhöht die Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg. 
6. Fehlendes Vertrauen auf rechtzeitige Realisierung der Baumaßnahme, verbunden mit 
der Gefahr, dass der Raum für eine zusätzliche Klasse zum Schuljahresbeginn 2018/19 
fehlt. 
 
Erläuterung der Verwaltung: 
Zu 1) 
Das Schulgrundstück weist derzeit eine Größe von 11.404 m² auf. Bei derzeit rd. 460 Schü-
ler*innen ergibt sich eine Grundstücksfläche von rd. 24,8 m² je Schüler. Um die Baumaß-
nahme realisieren zu können müssen rd. 4.380 m² Grundstücksfläche zugekauft werden. 
Durch die Erweiterung der Kapazität werden rd. 100 zusätzliche Schulplätze geschaffen. 
Damit stehen zukünftig rd. 15.800 m² Grundstücksfläche für rd. 560 Schüler*innen zur Verfü-
gung. Dies entspricht rd. 28,2 m² Grundstücksfläche je Schüler*in. Entgegen der Befürchtung 
der Schulkonferenz wird zukünftig mehr Platz zur Verfügung stehen als bisher. 
 
Zu 2) 
Die entfallende, auch für den Sportunterricht und Bewegungsangebote genutzte Schulwiese, 
die für die Errichtung der Baukörper benötigt wird, kann auf den zugekauften Flächen kom-
pensiert werden. 
Leider ist es nicht möglich, für die vorübergehende Erweiterung eine zweite Sporthalle zu 
errichten. Die Verwaltung hat in der Vorlage bereits ausgeführt, dass sie sich um die Anmie-
tung von Stundenkontingenten bei privaten Anbietern in Sürth bemühen wird. Dies soll in 
enger Abstimmung mit der Schule erfolgen, so dass ein möglichst „passendes“ Angebot ge-
funden werden kann. In Frage kommende Angebote könnten sein:

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 Kleine Turnhalle des TV Sürth am Sürther Marktplatz 
 Hockeyhalle des MSC im Forstbotanischen Garten 
 Kindertagesstätte KitaMare, Grüner Weg 6 – 12 
 Räumlichkeiten der Kirche 
 Räumlichkeiten des naheliegenden Altenheims Matthias-Pullem-Haus 
 Räumlichkeiten im Taekwon Do & Dance Studio, Oberbuschweg 14  
Eventuell erforderliche Schulbusse werden zur Verfügung gestellt. 
 
Zu 3) 
Die Verwaltung teilt die Sorgen der Schulkonferenz und hat daher in der Vorlage dargestellt, 
dass die Situation geprüft und möglichst verbessert werden sollte. Letztlich muss aber der 
Versorgung mit Schulplätzen Vorrang eingeräumt und eine beengte, schwierige OGTS Situa-
tion hingenommen werden. Die Alternative wäre, dass die Stadt für einige Kinder keinen 
wohnortnahen Grundschulplatz anbieten könnte. 
 
Zu 4) 
Auch dieser Einwand hat seine Berechtigung. Eine Erweiterung des bestehenden Lehrer-
zimmers ist aus baulichen Gründen nicht möglich, da an das Lehrerzimmer keine geeigneten 
Räume angrenzen, die beispielsweise durch das Entfernen einer Wand für eine Vergröße-
rung genutzt werden könnten. 
Konferenzen oder Teamsitzungen mit allen Lehrer*innen können jedoch für die Dauer der 
Erweiterung im großen Mehrzweckraum der Schule durchgeführt werden. Da die Konferen-
zen mit allen Kehrkräften in der „unterrichtsfreien Zeit“ durchgeführt werden, kann es nicht zu 
Nutzugskonflikten kommen. 
 
Zu 5) 
Durch den Erwerb der Grundstücke besteht die Möglichkeit einen weiteren Zugang zum 
Schulgrundstück an der Kölnstraße zu schaffen und so den bekannten Engpass zwischen 
Grünem Weg und Zugang zum Schulgrundstück an der Kölnstraße, an dem lediglich auf 
einer Straßenseite ein Bürgersteig verläuft, zu entschärfen. Die Kinder könnten dann unmit-
telbar hinter der Einmündung Grüner Weg / Kölnstraße das Schulgelände betreten. Sofern 
die in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 13.11.2017 vorgelegten Mitteilung 
zu den Sicherheitsmaßnahmen auf dem betreffenden Straßenstück (Session 2884/2017) 
vorgestellten Maßnahmen realisiert werden können, verbessert sich die Situation darüber 
hinaus. 
 
Zu 6) 
Der Verwaltung ist bewusst, dass die Maßnahme unter einem hohen Zeitdruck realisiert 
werden muss und dass in der Vergangenheit die avisierten Fertigstellungstermine für viele 
Projekte im Schulbau nicht eingehalten werden konnten. Dennoch ist die Verwaltung zuver-
sichtlich, dass die Maßnahmen, die für das nächste Maßnahmenpaket zur Abmilderung des 
Schulbaunotstandes vorgesehen sind – das Bauprojekt an der Brüder-Grimm-Schule ist Be-
standteil des Maßnahmenpaketes – rechtzeitig vor Schuljahresbeginn fertiggestellt und auch 
frei gemessen sein werden.

Beratungsverlauf (3)

13.11.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
27.11.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2940/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.10.2017
Erstellt
20.09.2017 17:16