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0573/2025

Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal - Luxemburger Straße im Bereich von Lindenthal//AN/0021/2025

Beschlussvorlage Ausschuss 27.02.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 13.05.2025, TOP 2.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Stellungnahme

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Anlage 1

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Beschlussvorlage Ausschuss

2660 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0573/2025 
Freigabedatum 27.02.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal - Luxemburger Straße im Bereich von 
Lindenthal  AN/0021/2025  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Lindenthal zur Luxembur-
ger Straße aus ihrer Sitzung am 27.01.2025, TOP 8.1.1 zur Kenntnis. 
 
 
Alternative 2: 
Der Verkehrsausschuss nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Lindenthal zur Luxembur-
ger Straße aus ihrer Sitzung am 27.01.2025, TOP 8.1.1 zur Kenntnis und bittet die Fachver-
waltung um Stellungnahme. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 18.03.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 27.01.2025 unter dem TOP 8.1.1 den 
gemeinsamen Antrag von B90/Die Grünen, SPD-Fraktion und Lothar Müller/Linke beraten und 
folgenden Beschluss gefasst:  
 
Beschluss der BV Lindenthal vom 27.01.2025: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal macht sich den 5-Punkte-Plan der IG Lebenswerte Lux zu 
eigen. Dementsprechend ist dem Verkehrsausschuss eine Beschlussvorlage mit dem folgen-
den Inhalt vorzulegen: 
 
Für die Luxemburger Str. im Stadtbezirk Lindenthal werden die folgenden Maßmahmen be-
schlossen: 
 
- Die Einrichtung konfliktfreier Ampelschaltungen. 
 
- Einführung von Tempo 30 im Rahmen der Gefahrenabwehr bzw. die Prüfung, ob eine 
Tempo 30-Anweisung in der Gesamtschau der für Tempo 30 relevanten Tatbestände (Ge-
fahrenabwehr, Luftreinhaltung, Lärmschutz) möglich ist. 
 
- Einrichtung von Fahrradstreifen im „Kölner Standard“, d. h. In voller Spurbreite und mit 
den notwendigen Sicherheitsabständen. 
 
- Den Rückbau freilaufender Rechtsabbieger 
 
- Einen Einsatz für eine stärkere Kontrolle von Abbiegegeschwindigkeiten, Rotlichtverstö-
ßen und Überholvorgängen aller Verkehrsteilnehmer (z. B. Im Polizeirat bzw. im Kriminal-
präventiven Rat). 
 
Die Maßnahmen sind mit entsprechenden Maßnahmen im Stadtbezirk Innenstadt/Deutz abzu-
stimmen. Ziel ist es, eine durchgängige und für alle Verkehrsteilnehmer*innen einfach zu ver-
stehende Gestaltung zu erreichen. 
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Lindenthal wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord-
nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Fachausschuss, hier Ver-
kehrsausschuss, vorgelegt.  
Ein Auszug aus dem Beschlussprotokoll ist als Anlage 1 beigefügt.

Anlage 2 Stellungnahme

16500 Zeichen

Anlage 2 
 
Die Bezirksvertretungen Innenstadt und Lindenthal machen sich den 5-Punkte-Plan 
der IG “Lebenswerte Lux” zu eigen. Entsprechend haben sie mit gleichlautenden Be-
schlüssen darum gebeten, dem Verkehrsausschuss eine Beschlussvorlage mit dem 
folgenden Inhalt vorzulegen: 
 
Für die Luxemburger Straße im Bereich der Stadtbezirke Innenstadt und Lindenthal 
wurden die folgenden Maßnahmen beschlossen, zu denen die Verwaltung Stellung 
nimmt: 
 
1. „Die Einrichtung konfliktfreier Ampelschaltungen“ 
Stellungnahme der Verwaltung 
Auf der Luxemburger Straße befinden sich drei Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk In-
nenstadt: 
 Luxemburger Straße / Trierer Straße  
 Luxemburger Straße / Moselstraße 
 Luxemburger Straße / Eifelwall / Luxemburger Wall 
Die Lichtsignalanlage Luxemburger Straße / Trierer Straße verfügt heute schon über 
eine konfliktfreie Ampelschaltung. Es existieren keine bedingt verträglichen Abbiege-
beziehungen, welchen zeitgleich Grün gezeigt wird. 
An den Lichtsignalanlagen Luxemburger Straße / Moselstraße und Luxemburger 
Straße / Eifelwall / Luxemburger Wall, bedeutet die Einrichtung einer konfliktfreien 
Ampelschaltung, dass eine reine Fußverkehrs-Grünphase geschaltet werden muss. 
Hierdurch werden die Wartezeiten aller Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer 
und das Unfallrisiko deutlich steigen. Das Risiko durch „Bei Rot Laufende“, ist bei 
derartigen Signalisierungen sehr hoch, da nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar 
ist, warum das Fußverkehrssignal Rot bleibt und der parallele Fahrverkehr Grün ge-
zeigt bekommt. In letzter Konsequenz wird auch der Komfort im Stadtbahnverkehr 
darunter leiden. Überschreiten die Wartezeiten der Verkehrsteilnehmerinnen und -
teilnehmer das erträgliche Maß, kann die Priorisierung der Stadtbahnen nicht auf-
rechterhalten werden. Auch die dadurch für die Stadtbahnfahrerinnen und –fahrer 
nicht mehr verlässliche Ampelschaltung, erhöht die Unfallgefahr im Stadtbahnver-
kehr. 
Für die zu erstellende mikroskopische Untersuchung (vgl. Punkt 3) würde die Einrich-
tung weiterer konfliktfreier Ampelschaltungen als zu prüfender Baustein mitbeauftragt 
werden, sofern der Verkehrsausschuss dies beschließt. 
 
Auf der Luxemburger Straße befinden sich 13 Lichtsignalanlagen im Stadtbezirk Lin-
denthal: 
 Luxemburger Straße / Greinstraße / Wende-Amts.-u. L andgericht

 Luxemburger Straße / Universitätsstraße / Weißhausstraße 
 Luxemburger Straße / Konradstraße / Rennebergstraße 
 Luxemburger Straße / Arnulfstraße 
 Luxemburger Straße / Wittekindstraße 
 Luxemburger Straße / Sülzburgstraße / Gottesweg  
 Luxemburger Straße / Hardtstraße 
 Luxemburger Straße / Breibergstraße / Manderscheider Straße 
 Luxemburger Straße / Klettenberggürtel / Sülzgürtel 
 Luxemburger Straße / Neuenhöfer Allee / Schule 
 Luxemburger Straße / Nassestraße 
 Luxemburger Straße / Geisbergstraße / Klettenbergpark 
 Luxemburger Straße / Scherfginstraße 
Die Lichtsignalanlagen Luxemburger Straße / Konradstraße / Rennebergstraße, Lu-
xemburger Straße / Arnulfstraße, Luxemburger Straße / Wittekindstraße und Luxem-
burger Straße / Nassestraße verfügen heute schon über eine konfliktfreie Ampel-
schaltung. Es existieren keine bedingt verträglichen Abbiegebeziehungen, welchen 
zeitgleich Grün gezeigt wird. 
An den übrigen Lichtsignalanlagen bedeutet die Einrichtung einer konfliktfreien Am-
pelschaltung, dass eine reine Fußverkehrs-Grünphase geschaltet werden muss. 
Hierdurch werden die Wartezeiten aller Verkehrsteilnehmer*innen und das Unfallri-
siko deutlich steigen. Das Risiko durch „Bei Rot Laufende“, ist bei derartigen Signali-
sierungen sehr hoch, da nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, warum das 
Fußverkehrssignal Rot bleibt und der parallele Fahrverkehr Grün gezeigt bekommt. 
In letzter Konsequenz wird auch der Komfort im Stadtbahnverkehr darunter leiden. 
Überschreiten die Wartezeiten der Verkehrsteilnehmer*innen das erträgliche Maß, 
kann die Priorisierung der Stadtbahnen nicht aufrechterhalten werden. Auch die 
dadurch für die Stadtbahnfahrer*innen nicht mehr verlässliche Ampelschaltung, er-
höht die Unfallgefahr im Stadtbahnverkehr. 
Für die zu erstellende mikroskopische Untersuchung (vgl. Punkt 3) würde die Einrich-
tung weiterer konfliktfreier Ampelschaltungen als zu prüfender Baustein mitbeauftragt 
werden, sofern der Verkehrsausschuss dies beschließt. 
 
2. „Einführung von Tempo 30 im Rahmen der Gefahrenabwehr bzw. die Prü-
fung, ob eine Tempo 30-Anweisung in der Gesamtschau der für Tempo 30 
relevanten Tatbestände (Gefahrenabwehr, Luftreinhaltung, Lärmschutz) 
möglich ist.“ 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Verwaltung sieht in der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 
50 km/h auf 30 km/h in vielen Fällen durchaus eine Möglichkeit, Lebensqualität zu 
schaffen, Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit sowohl objektiv als 
auch subjektiv zu erhöhen. Aus diesem Grund ist die Stadt Köln der Städteinitiative 
„Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten. Die Initia-
tive bekennt sich zur Mobilitätswende und fordert den Bund auf, die rechtlichen Vo-

raussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen „Tempo 30“ als Höchstgeschwin-
digkeit innerorts in bestimmten Straßen anordnen können, wo sie es für notwendig 
halten. Mehr Informationen dazu sind unter www.lebenswerte-staedte.de zu finden. 
Zurzeit ist die Verwaltung allerdings dazu verpflichtet, die bundesgesetzlich vorgege-
benen Rahmenbedingungen einzuhalten. 
Im gesamten Straßenzug der Luxemburger Straße liegen 33 Anträge auf Prüfung 
von Tempo 30 auf Grund von Lärmüberschreitung vor. Da der Stadtverwaltung ins-
gesamt 226 Anträge auf Lärmüberschreitungen vorliegen, die auf Grund des notwen-
digen Untersuchungsumfangs bei unzureichender Ressourcenlage nicht bearbeitet 
werden konnten, sind aktuell insgesamt zehn Untätigkeitsklagen anhängig, vier da-
von in der Luxemburger Straße. 
Die Verwaltung hat durch ein externes Begutachtungsbüro ein umfassendes Lärm-
gutachten für die beklagten Adressen erstellen lassen. Ausgehend von einer aktuel-
len Verkehrszählung, wurden die Daten entsprechend aufbereitet und letztendlich die 
schalltechnische Untersuchung nach RLS-90 und RLS-19 durchgeführt. Als zu be-
trachtende Maßnahmen wurde der Einbau von lärmminderndem Asphalt sowie die 
Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 betrachtet – sowie die Kom-
bination aus beiden Maßnahmen. 
Das Lärmgutachten stellt im Ergebnis fest, dass die gesetzlichen Lärmgrenzwerte am 
Tag und in der Nacht deutlich überschritten werden. Die beiden zuvor genannten 
Maßnahmen sind zwar dazu geeignet, den Lärmpegel zu senken. Allerdings werden 
die gesetzlichen Lärmgrenzwerte weiterhin überschritten, auch wenn beide Maßnah-
men gleichzeitig umgesetzt werden. Die Verwaltung ist gesetzlich dazu verpflichtet 
unmittelbar zu handeln und durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Lärm-
grenzwerte zu gewährleisten. 
Da die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit gegenüber anderen Maßnahmen 
schnell und vergleichsweise kostengünstig umsetzbar ist, erwägt die Verwaltung 
diese Sofortmaßnahme umzusetzen. Ein entsprechendes Anhörungsverfahren der 
zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange läuft aktuell. Diese Maßnahme wird, da 
es sich bei der Luxemburger Straße um eine Bundesstraße handelt, zudem mit der 
Oberen Straßenverkehrsbehörde (Bezirksregierung Köln) abgestimmt. 
 
3. „Einrichtungen von Fahrradstreifen im “Kölner Standard”, d.h. in voller 
Spurbreite und mit den notwendigen Sicherheitsabständen“ 
Stellungnahme der Verwaltung 
Im innerstädtischen Bereich der Luxemburger Straße stehen die Querschnittsmaße 
zur Einrichtung eines Radfahrstreifens nach Kölner Standard grundsätzlich zur Verfü-
gung. Allerdings resultierte aus der Einrichtung der Radinfrastruktur, dass in Teilab-
schnitten nur noch eine durchgängige Kfz-Fahrspur verbliebe, die sich die Fläche mit 
der fahrbahnseitigen Stadtbahntrasse teilen müsste (zwischen Moselstraße und Ei-
felwall, vgl. Abbildung 1). Dadurch kann es zu Rückstauerscheinungen und Beein-
trächtigungen der Stadtbahn kommen. Außerdem ergäbe sich für den Kfz-Verkehr je 
Fahrtrichtung eine nur noch einspurige Querung der Kreuzung mit dem Eifelwall und

der Weißhausstraße. Die Leistungsfähigkeit an beiden hochbelasteten LSA-geregel-
ten Knotenpunkten müsste im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung durch einen ex-
ternen Gutachter überprüft werden. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die 
Luxemburger Straße Bestandteil des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen MIV-
Grundnetzes (vgl. Vorlagen-Nr.: 0609/2024) ist, die Leistungsfähigkeit für den Kfz-
Verkehr insofern sichergestellt werden soll. 
 
Abbildung 1 
 
Da die Einrichtung eines Fahrradstreifens respektive die Spurwegnahme für den Kfz 
eine weitere Maßnahme zur Lärmminderung ist, wird diese Option weiterverfolgt. 
Denn auch diese Maßnahme ist schnell und im Vergleich zu anderen Maßnahmen 
(Einbau von lärmminderndem Asphalt, Einbau von Schallschutzfenstern) relativ kos-
tengünstig umsetzbar. 
Die Erstbewertung mittels einer makroskopischen Simulation ergab, dass diese Maß-
nahme prinzipiell umsetzbar erscheint. Das Verkehrsaufkommen würde unter Beibe-
haltung von Tempo 50 um 10 % bis 20 % je nach Abschnitt sinken, bei Tempo 30 um 
durchschnittlich 25 %. Doch erst eine mikroskopische Simulation wird zeigen, wie mit 
den zu erwartenden Rückstauerscheinungen umgegangen werden kann. 
Die Vergabe für die mikroskopische Simulation wird derzeit vorbereitet. Es ist davon 
auszugehen, dass die Ergebnisse in etwa 18 Monaten vorliegen.

4. Den Rückbau freilaufender Rechtsabbieger. 
Stellungnahme der Verwaltung 
Der freilaufende Rechtsabbieger Luxemburger Straße/Eifelwall wurde 2019 proviso-
risch abgepollert und in 2022 endgültig zurückgebaut. Es befinden sich keine weite-
ren freilaufenden Rechtsabbieger auf der Luxemburger Straße im Stadtbezirk Innen-
stadt. 
Beim Umbau der Anschlussstelle BAB 4 hat der Landesbetrieb in 2022 die freilaufen-
den Rechtsabbieger in den Auf- und Abfahrten entfernt. Die freilaufenden Rechtsab-
bieger am Knoten Luxemburger Straße/Militärringstraße liegen ebenfalls in der Stra-
ßenbaulast vom Landesbetrieb. Aktuell läuft das Planfeststellungsverfahren für die 
Aufhebung des Bahnübergangs Luxemburger Straße/Militärringstraße - 1. Deckblatt. 
Der Rückbau der freilaufenden Rechtsabbieger ist Bestandteil der Planung. 
Die Planung für die verbleibenden freilaufenden Rechtsabbieger in den Knoten Lu-
xemburger Straße/Universitätsstraße/Weißhausstraße, Luxemburger Straße/Arnulf-
straße und Luxemburger Straße/Geisbergstraße soll im Zuge der Planung für die 
Fahrradschutzstreifen erfolgen. Die betroffenen Abschnitte sollen verkehrlich ganz-
heitlich betrachtet werden. Insbesondere für den Knoten Luxemburger Straße/Univer-
sitätsstraße/Weißhausstraße ist eine detaillierte Verkehrsuntersuchung erforderlich. 
Ein Zeitplan kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden. 
 
5. Einen Einsatz für eine stärkere polizeiliche Kontrolle von Abbiegege-
schwindigkeiten, Rotlichtverstößen und Überholvorgängen (z.B. im Poli-
zeibeirat bzw. im Kriminalpräventiven Rat). 
Stellungnahme der Polizeidirektion Köln: 
„Im Antrag der BV 1 wird dargestellt, dass es auf der Luxemburger Straße im gesam-
ten Verlauf immer wieder zu gefährlichen Situationen und teils schweren Unfällen 
kommt, die u. a. verstärkte Kontrollen der Polizei erfordern. 
Auch wenn die Verkehrsunfallstatistik keinen signifikanten Anstieg von Unfällen zwi-
schen Lkw und den ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmern1 
zeigt, steht die Unfallursache des „Rechtsabbiegens“ unter den fünf häufigsten Ursa-
chen im Stadtgebiet Köln.  
Die Direktion Verkehr der Polizei Köln nahm bereits 2024 die Verkehrsunfallentwick-
lung zum Anlass für die Durchführung von Schwerpunktkontrollen, unter anderem im 
Bereich der Polizeiinspektion 2, zu der auch die Luxemburger Straße gehört. 
Hier lag das Hauptaugenmerk beim rechtsabbiegenden Lkw-Verkehr unter Messung 
der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit.  
Um die Verkehrsunfälle in diesem Kontext weiter zu senken, hat die Polizei in ihrem 
Konzept „Verkehrsmobilität 2025“ Kontrolltage geplant, die auch im Verlauf der Lu-
                                                 
1 Hierzu gehören im Zuständigkeitsbereich der Polizei Köln alle Verkehrsteilnehmerinnen  
und Verkehrsteilnehmer, die rechtlich nicht zu einem passiven Schutz, z. B. zum  
Tragen eines Helms, verpflichtet sind: Radfahrerinnen und Radfahrer, E -Scooterfahrerinnen 
und -fahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger.

xemburger Straße stattfinden sollen. Mit diesem Konzept werden die Kontrollmaß-
nahmen und Messungen intensiviert. Dazu gehören neben der Kontrolle der Abbie-
gegeschwindigkeit des Lasten- und Güterverkehrs auch die Kontrollen und Ahndung 
der Rotlichtverstöße aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. 
Sofern im beigefügten Antrag das explizite Überholen des Rad- und EScooterver-
kehrs im Verlauf der Luxemburger Straße gemeint ist, wird dieses entsprechend des 
o. g. Konzepts im Jahr 2025 weiter verstärkt kontrolliert.“ 
 
„Im Antrag der Bezirksvertretung (BV) 3 wird dargestellt, dass es auf der Luxembur-
ger Straße im gesamten Verlauf immer wieder zu gefährlichen Situationen und teils 
schweren Unfällen kommt. 
Die BV 3 hat daher einen 5-Punkte-Plan der IG Lebenswerte Lux aufgegriffen, der zu 
einer Verbesserung des Schutzes von Radfahrenden sowie Fußgängerinnen Fuß-
gänger führen soll. 
Damit greift die BV 3 hier auch den Antrag AN/1639/2024 der Bezirksvertretung In-
nenstadt vom 05.12.2024 zur Situation auf der Luxemburger Straße auf. 
Mit Schreiben vom 17.01.2025, AZ 22.58.34.02, habe ich Ihnen dazu die entspre-
chende Stellungnahme der Polizei Köln übermittelt. Diese gilt inhaltlich auch für den 
Stadtbezirk Lindenthal, was ich Ihnen zur Vereinfachung nachfolgendend nochmal 
darstelle: 
Auch wenn die Verkehrsunfallstatistik keinen signifikanten Anstieg von Unfällen zwi-
schen Lkw und den ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern2 zeigt, 
steht die Unfallursache des „Rechtsabbiegens“ unter den fünf häufigsten Ursachen 
im Stadtgebiet Köln. 
Die Direktion Verkehr der Polizei Köln nahm bereits 2024 die Verkehrsunfallentwick-
lung zum Anlass für die Durchführung von Schwerpunktkontrollen im innerstädti-
schen Bereich der Luxemburger Straße und in Lindenthal. 
Hier lag das Hauptaugenmerk beim rechtsabbiegenden Lkw-Verkehr unter Messung 
der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit. 
Um die Verkehrsunfälle in diesem Kontext weiter zu senken, hat die Polizei Köln in 
ihrem Konzept „Verkehrsmobilität 2025“ Kontrolltage geplant, die auch im Verlauf der 
Luxemburger Straße stattfinden sollen. Mit diesem Konzept werden die Kontrollmaß-
nahmen und Messungen intensiviert. Dazu gehören neben der Kontrolle der Abbie-
gegeschwindigkeit des Lasten- und Güterverkehrs auch die Kontrollen und Ahndung 
der Rotlichtverstöße aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. 
In Bezug auf die übrigen mit Beschluss der BV 3 vorgeschlagenen Maßnahmen auf 
der Luxemburger Straße erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die Direktion Ver-
kehr der Polizei Köln bei geplanten Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde im 
Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörverfahrens beteiligt wird und sich 
                                                 
2 Hierzu gehören im Zuständigkeitsbereich der Polizei Köln alle Verkehrsteilnehmerinnen  
und Verkehrsteilnehmer, die rechtlich nicht zu einem passiven Schutz, z. B. zum  
Tragen eines Helms, verpflichtet sind: R adfahrerinnen und Radfahrer, E -Scooterfahrerinnen 
und -fahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger.

nach Eingang der Anhörung mitsamt aller entscheidungsrelevanten Unterlagen dies-
bezüglich schriftlich äußern wird.“ 
 
6.  Die Maßnahmen sind mit entsprechenden Maßnahmen in den Stadtbezir-
ken Innenstadt/Deutz und Lindenthal abzustimmen. Ziel ist es, eine durch-
gängige und für alle Verkehrsteilnehmer*innen einfach zu verstehende 
Gestaltung zu erreichen. 
Bei der in Punkt 2 dargestellten Maßnahme „Herabsetzung der Höchstgeschwindig-
keit auf Tempo 30“ handelt es sich im Rahmen der Einhaltung der Lärmgrenzwerte 
um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Diese Sofortmaßnahme wird den politi-
schen Gremien und der Öffentlichkeit auf üblichen Wege bekannt gemacht. 
Über weitergehende Maßnahmen werden die Bezirke und der Verkehrsausschuss 
informiert und eingebunden.

Anlage 1

3265 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221 93313 
 
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 21.02.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 27.01.2025  
öffentlich 
8.1.1 Maßnahmen Luxemburger Str. im Stadtbezirk Lindenthal  
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD- Frak-
tion und Lothar Müller /Linke 
AN/0021/2025 
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal macht sich den 5-Punkte-Plan der IG Lebenswerte Lux zu 
eigen. Dementsprechend ist dem Verkehrsausschuss eine Beschlussvorlage mit dem folgen-
den Inhalt vorzulegen: 
Für die Luxemburger Str. im Stadtbezirk Lindenthal werden die folgenden Maßnahmen be-
schlossen. 
 
- Die Einrichtung konfliktfreier Ampelschaltungen. 
 
- Einführung von Tempo 30 im Rahmen der Gefahrenabwehr bzw. die Prüfung, ob eine 
Tempo 30-Anweisung in der Gesamtschau der für Tempo 30 relevanten Tatbestände (Ge-
fahrenabwehr, Luftreinhaltung, Lärmschutz) möglich ist. 
 
- Einrichtung von Fahrradstreifen im „Kölner Standard“, d. h. In voller Spurbreite und mit 
den notwendigen Sicherheitsabständen. 
 
- Den Rückbau freilaufender Rechtsabbieger 
 
- Einen Einsatz für eine stärkere Kontrolle von Abbiegegeschwindigkeiten, Rotlichtverstö-
ßen und Überholvorgängen aller Verkehrsteilnehmer (z. B. Im Polizeirat bzw. im Krimi-
nalpräventiven Rat). 
 
Die Maßnahmen sind mit entsprechenden Maßnahmen im Stadtbezirk Innen-
stadt/Deutz abzustimmen. Ziel ist es, eine durchgängige und für alle Verkehrsteilneh-
mer*innen einfach zu verstehende Gestaltung zu erreichen.

Einzelabstimmung über die jeweiligen Punkte:  
 
 
- Die Einrichtung konfliktfreier Ampelschaltungen. 
 
einstimmig beschlossen  
 
nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD), Frau Berthmann (CDU), Frau Bona (Grüne), Herr 
Müller (Linke) 
 
 
- Einführung von Tempo 30 im Rahmen der Gefahrenabwehr bzw. die Prüfung, ob 
eine Tempo 30-Anweisung in der Gesamtschau der für Tempo 30 relevanten Tatbe-
stände (Gefahrenabwehr, Luftreinhaltung, Lärmschutz) möglich ist. 
 
mehrheitlich beschlossen  
 
4 Nein Stimmen (3 CDU, FDP) 
1 Enthaltung (AfD) 
 
nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD), Frau Berthmann (CDU), Frau Bona (Grüne), Herr 
Müller (Linke) 
 
 
- Einrichtung von Fahrradstreifen im „Kölner Standard“, d. h. In voller Spurbreite und 
mit den notwendigen Sicherheitsabständen. 
 
mehrheitlich beschlossen  
 
5 Nein Stimmen (3 CDU, FDP, AfD) 
 
nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD), Frau Berthmann (CDU), Frau Bona (Grüne), Herr 
Müller (Linke) 
 
 
- Den Rückbau freilaufender Rechtsabbieger 
 
einstimmig beschlossen  
 
1 Enthaltung (AfD) 
 
nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD), Frau Berthmann (CDU), Frau Bona (Grüne), Herr 
Müller (Linke) 
 
 
- Einen Einsatz für eine stärkere Kontrolle von Abbiegegeschwindigkeiten, Rotlicht-
verstößen und Überholvorgängen aller Verkehrsteilnehmer (z. B. Im Polizeirat bzw. 
im Kriminalpräventiven Rat). 
 
einstimmig beschlossen  
 
1 Enthaltung (AfD) 
 
nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD), Frau Berthmann (CDU), Frau Bona (Grüne), Herr 
Müller (Linke)

Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen  
 
nicht anwesend: Herr Hilgers (SPD), Frau Berthmann (CDU), Frau Bona (Grüne), Herr 
Müller (Linke)

Beratungsverlauf (1)

13.05.2025 Verkehrsausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (25)

  • Luxemburger Straße
  • Trierer Straße
  • Moselstraße
  • Greinstraße
  • Universitätsstraße
  • Weißhausstraße
  • Konradstraße
  • Rennebergstraße
  • Arnulfstraße
  • Wittekindstraße
  • Sülzburgstraße
  • Hardtstraße
  • Breibergstraße
  • Manderscheider Straße
  • Neuenhöfer Allee
  • Nassestraße
  • Geisbergstraße
  • Scherfginstraße
  • Gottesweg
  • Klettenberggürtel
  • Militärringstraße 1
  • Luxemburger Wall
  • Klettenbergpark
  • Eifelwall
  • Sülzgürtel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0573/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.02.2025
Erstellt
21.02.2025 08:10