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1606/2024

Schriftliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/0535/2024) betreffend der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse und des Betriebes mit 90 Meter langen Zügen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 27.05.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 11.06.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2944 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
Vorlagen-Nummer 27.05.2024 
 1606/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 11.06.2024 
 
Schriftliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/0535/2024) betreffend der 
Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse und des Betriebes mit 90 Meter langen 
Zügen 
Die Linke möchte die gesetzliche Grundlage für den Betrieb der 90m-Züge auf der OWA klä-
ren und hat dazu folgende Fragen: 
 
1. Wird zur Durchführung des Betriebs mit Langzügen auf der Linie 1 eine Sondergeneh-
migung oder die Errichtung eines separaten Bahnkörpers (oder beides) angestrebt? 
 
Antwort der Verwaltung 
Für den Betrieb mit 90 m-Zügen wird analog zu vergleichbaren bereits eingerichteten Verkeh-
ren in anderen Städten in NRW eine Genehmigung der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) 
benötigt. Die vorhandene Infrastruktur wird hierfür beim geplanten Ausbau ertüchtigt. 
 
 
2. Wird für den perspektivischen Betrieb der Strecke der heutigen Linie 9 mit Langzügen 
auf der Jahnstraße und der Zülpicher Straße bis zur Universität eine Sondergenehmi-
gung oder die Errichtung eines separaten Bahnkörpers (oder beides) angestrebt? 
 
Antwort der Verwaltung 
Hier gilt das Gleiche wie zur Frage 1. 
 
 
3. Warum ist die o.g. Strecke der Linie 9 bisher nicht Bestandteil der Planungen zur Ost-
West-Achse? 
 
Antwort der Verwaltung 
In einem ersten Schritt soll die Linie 1 für Züge mit größerer Kapazität ertüchtigt werden, da 
hier die Nachfrage am größten ist. Der Umbau in der Innenstadt ermöglicht dann aber mit re-
lativ geringen weiteren Infrastrukturanpassungen bei einem leicht geänderten Betriebskonzept 
weitere (geänderte) Linien auf Langzüge umzustellen. 
 
 
4. Falls Sondergenehmigungen angestrebt werden, können diese problemlos und zeitnah 
erteilt werden und ist es überhaupt möglich, diese für den täglichen Betrieb zu bekom-
men?

2 
 
 
Antwort der Verwaltung 
Genehmigungen werden immer erst kurz vor der Fertigstellung der Infrastruktur erteilt. Selbst-
verständlich finden im Laufe des Planungsprozesses jedoch Abstimmungen hierzu statt, so 
dass mit Fertigstellung der Infrastruktur auch die Genehmigungen vorliegen werden. Zahlrei-
che Beispiele (z.B. Düsseldorf und Hannover) bestätigen dieses übliche Verfahren. 
 
 
5. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die separaten Gleiskörper zu sichern (z.B. 
Hecken, Bordsteine, Andreaskreuz, Schranken, Halbschranken auch an Linksabbie-
gerspuren, Ampeln, Fußgängerampeln für jede Kreuzungsmöglichkeit, Fußgängeram-
peln auch an den großen Plätzen der Innenstadt)? 
 
Antwort der Verwaltung 
Im Innenstadtbereich soll der Gleiskörper bei der Oberflächenlösung auf einem Grüngleis ver-
laufen. Dieser ist z.B. mit Bordsteinen vom Umfeld abgetrennt. Die Kreuzungsbereiche wer-
den für den Fuß-, Rad- und Autoverkehr ähnlich wie heute mit Lichtsignalanlagen gesichert 
sein. 
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

11.06.2024 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1606/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
27.05.2024
Erstellt
15.05.2024 11:20