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Schriftliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/0535/2024) betreffend der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse und des Betriebes mit 90 Meter langen Zügen
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1606/2024 vom 27.05.2024
Stand: Am 11.06.2024 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 27.05.2024 1606/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 11.06.2024 Schriftliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/0535/2024) betreffend der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse und des Betriebes mit 90 Meter langen Zügen Die Linke möchte die gesetzliche Grundlage für den Betrieb der 90m-Züge auf der OWA klä- ren und hat dazu folgende Fragen: 1. Wird zur Durchführung des Betriebs mit Langzügen auf der Linie 1 eine Sondergeneh- migung oder die Errichtung eines separaten Bahnkörpers (oder beides) angestrebt? Antwort der Verwaltung Für den Betrieb mit 90 m-Zügen wird analog zu vergleichbaren bereits eingerichteten Verkeh- ren in anderen Städten in NRW eine Genehmigung der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) benötigt. Die vorhandene Infrastruktur wird hierfür beim geplanten Ausbau ertüchtigt. 2. Wird für den perspektivischen Betrieb der Strecke der heutigen Linie 9 mit Langzügen auf der Jahnstraße und der Zülpicher Straße bis zur Universität eine Sondergenehmi- gung oder die Errichtung eines separaten Bahnkörpers (oder beides) angestrebt? Antwort der Verwaltung Hier gilt das Gleiche wie zur Frage 1. 3. Warum ist die o.g. Strecke der Linie 9 bisher nicht Bestandteil der Planungen zur Ost- West-Achse? Antwort der Verwaltung In einem ersten Schritt soll die Linie 1 für Züge mit größerer Kapazität ertüchtigt werden, da hier die Nachfrage am größten ist. Der Umbau in der Innenstadt ermöglicht dann aber mit re- lativ geringen weiteren Infrastrukturanpassungen bei einem leicht geänderten Betriebskonzept weitere (geänderte) Linien auf Langzüge umzustellen. 4. Falls Sondergenehmigungen angestrebt werden, können diese problemlos und zeitnah erteilt werden und ist es überhaupt möglich, diese für den täglichen Betrieb zu bekom- men? 2 Antwort der Verwaltung Genehmigungen werden immer erst kurz vor der Fertigstellung der Infrastruktur erteilt. Selbst- verständlich finden im Laufe des Planungsprozesses jedoch Abstimmungen hierzu statt, so dass mit Fertigstellung der Infrastruktur auch die Genehmigungen vorliegen werden. Zahlrei- che Beispiele (z.B. Düsseldorf und Hannover) bestätigen dieses übliche Verfahren. 5. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die separaten Gleiskörper zu sichern (z.B. Hecken, Bordsteine, Andreaskreuz, Schranken, Halbschranken auch an Linksabbie- gerspuren, Ampeln, Fußgängerampeln für jede Kreuzungsmöglichkeit, Fußgängeram- peln auch an den großen Plätzen der Innenstadt)? Antwort der Verwaltung Im Innenstadtbereich soll der Gleiskörper bei der Oberflächenlösung auf einem Grüngleis ver- laufen. Dieser ist z.B. mit Bordsteinen vom Umfeld abgetrennt. Die Kreuzungsbereiche wer- den für den Fuß-, Rad- und Autoverkehr ähnlich wie heute mit Lichtsignalanlagen gesichert sein. Gez. Egerer
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