2110/2023
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Nußbaumerstraße/Herkulesstraße/Liebigstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 Vorlagen-Nummer 2110/2023 Freigabedatum 13.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Nußbaumerstraße/Herkulesstraße/Liebigstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten. Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vor- gelegten Ausführungsplanung für den Knoten Nußbaumerstraße/Herkulesstraße/ Liebigstraße den Ausbau mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 700.000 € (davon rd. 473.700 € investiv und rd. 226.300 € konsumtiv inklusive rd. 26.300 € Beleuchtungs- kosten) durchzuführen. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti- gung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 20.000 € für die Umgestaltung des Kno- tenpunktes Nußbaumerstraße/Herkulesstraße/Liebigstraße im Teilfinanzplan des Am- tes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601- 1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.10.2023 Finanzausschuss 04.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 473.700 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Begründung % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 226.300 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 9.474 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Planungshistorie Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 19.12.2011 beauftragt, die Lichtsignalanlagen Liebigstraße/Herkulesstraße/Nußbaumerstraße im Rahmen des Pro- gramms zur Umsetzung alternativer Betriebsformen zu demontieren und als Ersatz Fußgän- gerüberwege (Zebrastreifen) mit baulichen Ergänzungen einzurichten (Vorlagen-Nr. 3919/2011). Am 31.05.2021 hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld diesen Beschluss im Rahmen einer Bür- gereingabe (Vorlagen-Nr. 0506/2020) sowie am 04.10.2021 im Rahmen des Bedarfsfeststel- lungs-, Planungs- und Baubeschlusses (Vorlagen-Nr. 2591/2021) für den Ersatzneubau der Brücke Liebigstraße erneut aufgegriffen und bestätigt. Im Zusammenhang mit der o. g. Bürgereingabe zur Herkulesstraße (Vorlagen-Nr. 0506/2020) wurden von der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 31.05.2021 unter anderem die folgenden, für die Straßenbaumaßnahme relevanten Änderungspunkte 1 und 2 beschlossen: 3 1) Die Herkulesstraße wird für den Radverkehr als Fahrradstraße gemäß des Radverkehrs- konzeptes Ehrenfeld in beide Richtungen geöffnet und die Anbindung an der Lukasstraße für Radfahrer*innen so gestaltet, dass keine Verkehrsinsel über- oder umfahren werden muss. 2) Die Ampelanlage an der Kreuzung Herkulesstraße/ Liebigstraße wird schnellstmöglich ab- geschaltet und im Weiteren, wie bereits von der Bezirksvertretung beschlossen, abgebaut. Zu dem Beschlusspunkt 1 wird parallel zu der vorliegenden Maßnahme die Einrichtung von Fahrradstraßen im Zuge der Herkulesstraße beidseits des Tunnels geprüft. Die geringen Brei- ten der Straßenzüge sowie die aufgrund des Baumbestandes fehlenden Aufstellmöglichkeiten für den Radverkehr in den Einmündungsbereichen, stehen einer Umsetzung derzeit entgegen. Diese Thematik wurde am 07.01.2022 im 7. Runden Tisch Radverkehr Ehrenfeld bespro- chen(vgl. Mitteilung 0285/2022). Die Einmündungsbereiche sowie die Mittelinsel im Bereich der Liebigstraße sind so geplant, dass die Fahrradstraßen bei positivem Prüfergebnis mit ge- ringem Anpassungsbedarf nachträglich umgesetzt werden können. Den Beschlusspunkt 2 sieht die Verwaltung mit Vorlage dieser Beschlussvorlage als erledigt an, da diese den beschlossenen Lichtsignalanlagenabbau beinhaltet. 2. Die Planung Geplant ist die Fahrbahnbreite der Liebigstraße zwischen den Hausnummern 70 und 147 auf 3,25 m zu reduzieren. Die durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite gewonnenen Flächen ermöglichen es, die Mittelinsel zu verbreitern und die Radverkehrsführung von den Nebenan- lagen auf die Fahrbahn zu verlegen. Entsprechend dem Radverkehrskonzept Ehrenfeld wird der Radverkehr zukünftig auf 1,75 m breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt und somit aus der zu engen und zu unüber- sichtlichen Situation auf den Nebenanlagen straßenbündig auf die Fahrbahn verlegt. Auch die Kreuzungsmöglichkeiten für den Radverkehr entlang der Liebigstraße in Höhe der Nußbaum- erstraße und der Herkulesstraße werden nach den Vorgaben des Radverkehrskonzeptes Eh- renfeld berücksichtigt. Im östlichen Bereich schließt die Planung vorerst an den Bestand an. Der Radverkehr wird in diesem Bereich auf die Nebenanlagen geführt. Langfristig ist es vorge- sehen, den Radverkehr auch im weiteren Verlauf der Liebigstraße auf der Fahrbahn zu füh- ren. Die Fußgängerwege werden entsprechend verbreitert. Die Einmündungsbereiche der Herku- lesstraße beidseitig der Stadtautobahn sowie der Nußbaumerstraße werden als Gehwegüber- fahrten ausgebaut, um den Fußverkehr gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr zu bevorrechti- gen. Vor den Einmündungen Herkulesstraße und Nußbaumerstraße werden jeweils Fußgän- gerüberwege eingerichtet, die das Queren der Fahrbahn erleichtern. Um das Queren auch im Bereich der Wegeverbindungen zwischen den Parkanlagen umwegefrei zu ermöglichen, wird die geplante Mittelinsel als Aufstellfläche für querende Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ausgebaut. Auf der Mittelinsel werden drei Bäume gepflanzt. Im Zuge der Planung wird die Bushaltestelle Schirmerstraße in Fahrtrichtung Osten nach Köl- ner Standard barrierefrei ausgebaut. Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Westen verbleibt vor- erst im Bestand. Hierfür ist eine größere Umplanung notwendig, weil die derzeitige Lage der Bushaltestelle unmittelbar neben dem Einmündungsbereich der Schirmerstraße keine barrie- refreie Anfahrt an die Haltestellenkante zulässt. Die Umplanung stellt eine eigenständige Maß- nahme dar, welche nicht im Rahmen dieses Projektes umgesetzt wird. Mit den geplanten Maßnahmen wird der Verkehrsraum neu aufgeteilt, die Geschwindigkeit re- duziert und die Sicht sowohl für den Fuß- als auch für den Kfz-Verkehr verbessert. Gleichzei- tig werden die Vorgaben aus dem Radverkehrskonzept Ehrenfeld berücksichtigt. Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung in Abstimmung mit der RheinEnergie AG 4 den gültigen DIN-Normen entsprechend angepasst. 3. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich rd. 700.000 € und setzen sich zu- sammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 473.700 € für die Umgestaltung der Nebenanlagen (inklusive Mittelinsel) und konsumtiven Aufwendungen für die Deckensanie- rung der Fahrbahnbereiche des Knotenpunktes in Höhe von rd. 200.000 € sowie für die Be- leuchtung in Höhe von rd. 26.300 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungs- vertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Für die vorbereitenden Arbeiten in 2023, wie Baugrund- und Sinkkastenuntersuchungen, in Höhe von rd. 20.000 € steht im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Aus- zahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signali- sierten Knotenpunkten eine entsprechende Auszahlungsermächtigung bereit. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. die ab Haushaltsjahr 2025 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von 453.700 € im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten entsprechend einplanen. Im Haushaushaltsjahr 2025 sind zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 200.000 € für die Erneuerung der Fahrbahndecke einzuplanen. Zudem fallen ab dem Jahr 2026 jährliche Abschreibungen in Höhe von 9.474 € an. Darüber hinaus sind ebenfalls ab Fertigstellung die über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden Beleuchtungskosten in entsprechender Höhe zu berücksichtigen. Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeilen 13 - Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie 14 - Bilanzielle Abschreibungen) sowie - für die Beleuchtung - im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement (Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) jeweils in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Der geplante Baubeginn ist ab 2025 vorgesehen. Der konkrete Baubeginn richtet sich nach der zum aktuellen Zeitpunkt geplanten Fertigstellung des Ersatzneubaus der Brücke Liebig- straße. Im Anschluss erfolgt die Wiederherstellung der Oberfläche entlang des Brückenbau- werks entsprechend der vorgelegten Planung. 4. Straßenausbaubeiträge Die Erneuerung der Verkehrsflächen zwischen der Schirmerstraße und Nußbaumerstraße löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten in Höhe des Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln. Nach dem Baubeschluss wird eine Be- schlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann genaue Angaben über die Höhe der voraussichtlichen beitragsfähigen Kosten und der Landesförde- rung enthalten wird. 5. Öffentlichkeitsbeteiligung Am 16.05.2023 hat die Verwaltung zur verpflichtenden Anliegerversammlung nach § 8 a KAG NRW eingeladen. Mit Versand der Einladungen zwei Wochen vor der Versammlung wurde die 5 beabsichtigte Maßnahme auch auf der städtischen Website vorgestellt, dort waren auch die Pläne einsehbar (Link zur Internetseite). Die Einladung zur Versammlung wurde von einer Ei- gentümerin angenommen, die den Planungen uneingeschränkt zustimmte. Nachfragen oder Anmerkungen im Vorfeld bzw. im Nachgang zum Versammlungstermin gingen nicht ein. Die geringe Resonanz dürfte darauf zurückzuführen sein, dass bereits in der Einladung darauf hingewiesen wurde, dass ein Straßenbaubeitrag nicht zu zahlen ist. Des Weiteren grenzen an den beitragspflichtigen Teil der Liebigstraße lediglich 7 Grundstücke an, die insgesamt nur 26 Eigentümer*innen gehören. 6. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen: Anlage 1- Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2- Lageplan
Anlage 2 - Lageplan
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Einbahnstraße Brückenbauwerks Koppelfugen des nachrichtlich über- nommen Einbahnstraße Einbahnstraße EDV-Projekt/Dateiname Gruppenleiter (664/3) Bezirksingenieurin (664/3) Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum Planart Abteilungsleiterin (664) Plannummer Datum Amtsleiter (66) Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Ehrenfeld Ausführungsplanung Lageplan - Straße Liebigstraße / Herkulesstraße / Nußbaumer Straße (40103) 30.04.2021 gez. Harzendorf gez. Dietz gez. Claußen gez. Krüger 1:250 Has Sch 30.04.2021 30.04.2021 10.06.2021 21.05.2021 19.05.2021 19.05.2021 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 665/4 gez. Kremer 67 gez. Gerhard 64 gez. Rosa 664/1 661/43 gez. Rohmer 27.01.2021 Radverkehr Barrierefreiheit Abbau LSA Baumscheiben und Grünflächen Bauausführung 18.02.2021 20.01.2021 13.04.2021 KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV VGNGHQP""24393158"577"/2 DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP KPIGPKGWT""IODJ XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI gez. Sämann 19.05.2021 Übernahme angepasstes Beleuchtungskonzept der RE vom 17.08.2023 25.08.2023 Krüger Krüger Claußen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Am 16.05.2023 wurde zur verpflichtenden Anliegerversammlung nach § 8 a KAG NRW eingeladen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Planungsinhalte vorgestellt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Nußbaumerstraße
- Liebigstraße
- Herkulesstraße
- Lukasstraße
- Brückenstraße 5
- Schirmerstraße
- Stadtautobahn
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Details
- Aktenzeichen
- 2110/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.09.2023
- Erstellt
- 29.06.2023 12:32