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2110/2023

Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Nußbaumerstraße/Herkulesstraße/Liebigstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten.

Beschlussvorlage Ausschuss 13.09.2023

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.12.2023, TOP 7.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Lageplan

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

12143 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2110/2023 
Freigabedatum 13.09.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes 
Nußbaumerstraße/Herkulesstraße/Liebigstraße sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von 
signalisierten Knotenpunkten.  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage der vor-
gelegten Ausführungsplanung für den Knoten Nußbaumerstraße/Herkulesstraße/ 
Liebigstraße den Ausbau mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 700.000 € (davon rd. 
473.700 € investiv und rd. 226.300 € konsumtiv inklusive rd. 26.300 € Beleuchtungs-
kosten) durchzuführen. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächti-
gung für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 20.000 € für die Umgestaltung des Kno-
tenpunktes Nußbaumerstraße/Herkulesstraße/Liebigstraße im Teilfinanzplan des Am-
tes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze 
in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-
1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten. 
 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 23.10.2023 
Finanzausschuss 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   473.700 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe 
 Begründung      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  226.300 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   9.474  € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Planungshistorie 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat die Verwaltung in ihrer Sitzung am 19.12.2011 beauftragt, 
die Lichtsignalanlagen Liebigstraße/Herkulesstraße/Nußbaumerstraße im Rahmen des Pro-
gramms zur Umsetzung alternativer Betriebsformen zu demontieren und als Ersatz Fußgän-
gerüberwege (Zebrastreifen) mit baulichen Ergänzungen einzurichten (Vorlagen-Nr. 
3919/2011). 
 
Am 31.05.2021 hat die Bezirksvertretung Ehrenfeld diesen Beschluss im Rahmen einer Bür-
gereingabe (Vorlagen-Nr. 0506/2020) sowie am 04.10.2021 im Rahmen des Bedarfsfeststel-
lungs-, Planungs- und Baubeschlusses (Vorlagen-Nr. 2591/2021) für den Ersatzneubau der 
Brücke Liebigstraße erneut aufgegriffen und bestätigt. 
 
Im Zusammenhang mit der o. g. Bürgereingabe zur Herkulesstraße (Vorlagen-Nr. 0506/2020) 
wurden von der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 31.05.2021 unter anderem die folgenden, für 
die Straßenbaumaßnahme relevanten Änderungspunkte 1 und 2 beschlossen:

3 
1) Die Herkulesstraße wird für den Radverkehr als Fahrradstraße gemäß des Radverkehrs-
konzeptes Ehrenfeld in beide Richtungen geöffnet und die Anbindung an der Lukasstraße 
für Radfahrer*innen so gestaltet, dass keine Verkehrsinsel über- oder umfahren werden 
muss. 
2) Die Ampelanlage an der Kreuzung Herkulesstraße/ Liebigstraße wird schnellstmöglich ab-
geschaltet und im Weiteren, wie bereits von der Bezirksvertretung beschlossen, abgebaut. 
 
Zu dem Beschlusspunkt 1 wird parallel zu der vorliegenden Maßnahme die Einrichtung von 
Fahrradstraßen im Zuge der Herkulesstraße beidseits des Tunnels geprüft. Die geringen Brei-
ten der Straßenzüge sowie die aufgrund des Baumbestandes fehlenden Aufstellmöglichkeiten 
für den Radverkehr in den Einmündungsbereichen, stehen einer Umsetzung derzeit entgegen. 
Diese Thematik wurde am 07.01.2022 im 7. Runden Tisch Radverkehr Ehrenfeld bespro-
chen(vgl. Mitteilung 0285/2022). Die Einmündungsbereiche sowie die Mittelinsel im Bereich 
der Liebigstraße sind so geplant, dass die Fahrradstraßen bei positivem Prüfergebnis mit ge-
ringem Anpassungsbedarf nachträglich umgesetzt werden können. 
 
Den Beschlusspunkt 2 sieht die Verwaltung mit Vorlage dieser Beschlussvorlage als erledigt 
an, da diese den beschlossenen Lichtsignalanlagenabbau beinhaltet. 
 
 
2. Die Planung 
 
Geplant ist die Fahrbahnbreite der Liebigstraße zwischen den Hausnummern 70 und 147 auf 
3,25 m zu reduzieren. Die durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite gewonnenen Flächen 
ermöglichen es, die Mittelinsel zu verbreitern und die Radverkehrsführung von den Nebenan-
lagen auf die Fahrbahn zu verlegen. 
 
Entsprechend dem Radverkehrskonzept Ehrenfeld wird der Radverkehr zukünftig auf 1,75 m 
breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt und somit aus der zu engen und zu unüber-
sichtlichen Situation auf den Nebenanlagen straßenbündig auf die Fahrbahn verlegt. Auch die 
Kreuzungsmöglichkeiten für den Radverkehr entlang der Liebigstraße in Höhe der Nußbaum-
erstraße und der Herkulesstraße werden nach den Vorgaben des Radverkehrskonzeptes Eh-
renfeld berücksichtigt. Im östlichen Bereich schließt die Planung vorerst an den Bestand an. 
Der Radverkehr wird in diesem Bereich auf die Nebenanlagen geführt. Langfristig ist es vorge-
sehen, den Radverkehr auch im weiteren Verlauf der Liebigstraße auf der Fahrbahn zu füh-
ren. 
 
Die Fußgängerwege werden entsprechend verbreitert. Die Einmündungsbereiche der Herku-
lesstraße beidseitig der Stadtautobahn sowie der Nußbaumerstraße werden als Gehwegüber-
fahrten ausgebaut, um den Fußverkehr gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr zu bevorrechti-
gen. Vor den Einmündungen Herkulesstraße und Nußbaumerstraße werden jeweils Fußgän-
gerüberwege eingerichtet, die das Queren der Fahrbahn erleichtern. Um das Queren auch im 
Bereich der Wegeverbindungen zwischen den Parkanlagen umwegefrei zu ermöglichen, wird 
die geplante Mittelinsel als Aufstellfläche für querende Fußgänger*innen und Radfahrer*innen 
ausgebaut. 
 
Auf der Mittelinsel werden drei Bäume gepflanzt. 
 
Im Zuge der Planung wird die Bushaltestelle Schirmerstraße in Fahrtrichtung Osten nach Köl-
ner Standard barrierefrei ausgebaut. Die Bushaltestelle in Fahrtrichtung Westen verbleibt vor-
erst im Bestand. Hierfür ist eine größere Umplanung notwendig, weil die derzeitige Lage der 
Bushaltestelle unmittelbar neben dem Einmündungsbereich der Schirmerstraße keine barrie-
refreie Anfahrt an die Haltestellenkante zulässt. Die Umplanung stellt eine eigenständige Maß-
nahme dar, welche nicht im Rahmen dieses Projektes umgesetzt wird. 
 
Mit den geplanten Maßnahmen wird der Verkehrsraum neu aufgeteilt, die Geschwindigkeit re-
duziert und die Sicht sowohl für den Fuß- als auch für den Kfz-Verkehr verbessert. Gleichzei-
tig werden die Vorgaben aus dem Radverkehrskonzept Ehrenfeld berücksichtigt. 
 
Die Beleuchtung wird im Rahmen der Umgestaltung in Abstimmung mit der RheinEnergie AG

4 
den gültigen DIN-Normen entsprechend angepasst. 
 
 
3. Kosten und Finanzierung 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich rd. 700.000 € und setzen sich zu-
sammen aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 473.700 € für die Umgestaltung der 
Nebenanlagen (inklusive Mittelinsel) und konsumtiven Aufwendungen für die Deckensanie-
rung der Fahrbahnbereiche des Knotenpunktes in Höhe von rd. 200.000 € sowie für die Be-
leuchtung in Höhe von rd. 26.300 €, die der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuchtungs-
vertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in 
Rechnung gestellt werden. 
 
Für die vorbereitenden Arbeiten in 2023, wie Baugrund- und Sinkkastenuntersuchungen, in 
Höhe von rd. 20.000 € steht im Hpl. 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und 
Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signali-
sierten Knotenpunkten eine entsprechende Auszahlungsermächtigung bereit. 
 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. 
die ab Haushaltsjahr 2025 benötigten restlichen investiven Mittel in Höhe von 453.700 € im 
Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Knotenpunkten entsprechend einplanen. 
 
Im Haushaushaltsjahr 2025 sind zahlungswirksame Aufwendungen in Höhe von 200.000 € für 
die Erneuerung der Fahrbahndecke einzuplanen. Zudem fallen ab dem Jahr 2026 jährliche 
Abschreibungen in Höhe von 9.474 € an. Darüber hinaus sind ebenfalls ab Fertigstellung die 
über den Zeitraum der Nutzung zu zahlenden Beleuchtungskosten in entsprechender Höhe zu 
berücksichtigen. 
Das Dezernat für Mobilität wird die ab dem Hj. 2025 erforderlichen Aufwendungen im Rahmen 
der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen 
und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeilen 13 - Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie 14 - Bilanzielle Abschreibungen) sowie - für 
die Beleuchtung - im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement (Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) jeweils in der Produktgruppe 1201 - Straßen, 
Wege, Plätze innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, 
vorsehen. 
 
Der geplante Baubeginn ist ab 2025 vorgesehen. Der konkrete Baubeginn richtet sich nach 
der zum aktuellen Zeitpunkt geplanten Fertigstellung des Ersatzneubaus der Brücke Liebig-
straße. Im Anschluss erfolgt die Wiederherstellung der Oberfläche entlang des Brückenbau-
werks entsprechend der vorgelegten Planung. 
 
 
4. Straßenausbaubeiträge 
 
Die Erneuerung der Verkehrsflächen zwischen der Schirmerstraße und Nußbaumerstraße löst 
eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge 
in der Fassung vom 03.05.2022 trägt das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten in Höhe des 
Anliegeranteils durch Erstattung an die Stadt Köln. Nach dem Baubeschluss wird eine Be-
schlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann genaue 
Angaben über die Höhe der voraussichtlichen beitragsfähigen Kosten und der Landesförde-
rung enthalten wird. 
 
 
5. Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Am 16.05.2023 hat die Verwaltung zur verpflichtenden Anliegerversammlung nach § 8 a KAG 
NRW eingeladen. Mit Versand der Einladungen zwei Wochen vor der Versammlung wurde die

5 
beabsichtigte Maßnahme auch auf der städtischen Website vorgestellt, dort waren auch die 
Pläne einsehbar (Link zur Internetseite). Die Einladung zur Versammlung wurde von einer Ei-
gentümerin angenommen, die den Planungen uneingeschränkt zustimmte. Nachfragen oder 
Anmerkungen im Vorfeld bzw. im Nachgang zum Versammlungstermin gingen nicht ein. 
 
Die geringe Resonanz dürfte darauf zurückzuführen sein, dass bereits in der Einladung darauf 
hingewiesen wurde, dass ein Straßenbaubeitrag nicht zu zahlen ist. Des Weiteren grenzen an 
den beitragspflichtigen Teil der Liebigstraße lediglich 7 Grundstücke an, die insgesamt nur 26 
Eigentümer*innen gehören. 
 
 
6. Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge-
stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1- Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2- Lageplan

Anlage 2 - Lageplan

1127 Zeichen

Einbahnstraße 
Brückenbauwerks Koppelfugen des nachrichtlich über- nommen 
Einbahnstraße 
Einbahnstraße 
EDV-Projekt/Dateiname 
Gruppenleiter (664/3) Bezirksingenieurin (664/3) 
Bearbeitet/Datum 
Massstab 
Gezeichnet/Datum 
Planart 
Abteilungsleiterin (664) 
Plannummer Datum 
Amtsleiter (66) 
Straßenname/Massnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Ehrenfeld 
Ausführungsplanung 
Lageplan - Straße 
Liebigstraße / Herkulesstraße / Nußbaumer Straße (40103) 
30.04.2021 
gez. Harzendorf gez. Dietz gez. Claußen gez. Krüger 
1:250 
Has 
Sch 
30.04.2021 
30.04.2021 
10.06.2021 21.05.2021 19.05.2021 19.05.2021 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
665/4 gez. Kremer 
67 gez. Gerhard 
64 gez. Rosa 
664/1 
661/43 gez. Rohmer 27.01.2021 Radverkehr 
Barrierefreiheit 
Abbau LSA 
Baumscheiben und Grünflächen 
Bauausführung 
18.02.2021 
20.01.2021 
13.04.2021 
KPHQBKUCRNCP0PGV"""YYY0KUCRNCP0PGV 
VGNGHQP""24393158"577"/2 
DT¾EMGPUVTCUUG"6"""7359;"NGXGTMWUGP 
KPIGPKGWT""IODJ 
XGTMGJT""UVTCUUG""YCUUGT""DGTCVWPI 
gez. Sämann 19.05.2021 
Übernahme angepasstes Beleuchtungskonzept der RE vom 17.08.2023 25.08.2023 Krüger Krüger Claußen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1003 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Am 16.05.2023 wurde zur verpflichtenden Anliegerversammlung nach § 8 a KAG NRW eingeladen. In 
diesem Zusammenhang wurden auch die Planungsinhalte vorgestellt.  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

23.10.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Finanzausschuss
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Nußbaumerstraße
  • Liebigstraße
  • Herkulesstraße
  • Lukasstraße
  • Brückenstraße 5
  • Schirmerstraße
  • Stadtautobahn

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Details

Aktenzeichen
2110/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.09.2023
Erstellt
29.06.2023 12:32