Mandari Insight

V/1017/2005

Neubau Streetballfläche Normannenweg

Vorlage 03.01.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.01.2006, TOP 2.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

7609 Zeichen

V/1017/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau Streetballfläche Normannenweg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung 
 
1. Der Planung des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz (Anlage 1) für eine Streetballfläche 
auf dem Grundstück der Kindertagesstätte Normannenweg und der Bauausführung wird zuge-
stimmt. 
 
2. Die Anregungen gem. § 24 GO NW  
- Nr. 114/ 2003 der Frau Middendorf-Urbscheid  und der Frau Vieweg-Altenfrohne  vom 1.10.2003 
(Anlage 2), 
- Nr. 78/ 2004 des Herrn Christoph Feder vom 27.05.2004 (Anlage 3) und  
- Nr. 94/ 2004 der Interessengemeinschaft Anlieger Normannenweg vom 22.07.2004 (Anlage 4) 
sind hiermit erledigt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Baukosten 25.000,-- € betragen werden.  
Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung der Spielfläche betragen ca. 700,-- €, diesen  
Kosten stehen jedoch Einsparungen für die Unterhaltung der Außenanlagen der Kindertagesstätte 
Normannenweg in gleicher Höhe gegenüber. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung  
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
5814.960.1010.6 Bauk. ÖG/ KSP südlich  
Angelsachsenweg 
2005 25.000,-- €  
Vorlagen-Nr.: 
V/1017/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Sachse 
Ruf: 
492 67 32 
E-Mail: 
umwelt@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.12.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1017/2005 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: Erläuterung der Planung 
Der Bebauungsplan Nr. 390 für das Baugebiet Gremmendorf -südlich Angelsachsenweg / westlich 
Otto-Hersing-Weg sieht keine Fläche für einen Ballspielplatz vor. Da hier zur Zeit viele Jugendliche 
und Kinder im schulpflichtigen Alter leben, besteht jedoch ein erheblicher Bedarf an Ballspielflä-
chen. Es gibt Bürgeranregungen nach § 24 GO NW, in denen die Stadt Münster aufgefordert wird, 
Ballspielmöglichkeiten in diesem Baugebiet zu schaffen. Das Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz erhielt daher bereits im Jahre 2004 von der Bezirksvertretung Münster-Südost den Auftrag, 
einen geeigneten Standort für diese Nutzung zu ermitteln.  
Aus planungsrechtlichen Gründen kommen die Ausgleichsflächen, die das Baugebiet umgeben, 
als Ballspielflächen nicht in Frage. Nach eingehender Prüfung bleibt als einzig geeigneter Standort 
eine ca. 260 m² große Fläche in der südwestlichen Ecke der Kindertagesstätte Normannenweg, 
die zwar zum Fußballspielen zu klein, für Streetball jedoch gut geeignet ist. 
(zur Erläuterung: Streetball ist eine bei Jugendlichen beliebte Kleinfeld-Variante des Basketball-
spieles, bei der 2 Mannschaften auf einen Korb spielen) 
Das Amt für Liegenschaften konnte die Zustimmung des Grundstückseigentümers des entlang des 
Waldrandes verlaufenden Privatweges, über den die Streetballfläche erreicht werden kann, erwir-
ken. 
Dieser Vorschlag wurde im Anschluss an einen mündlichen Bericht des Fachamtes in der öffentli-
chen Sitzung der Bezirksvertretung am 25.06.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die er-
forderlichen Mittel in Höhe von 25.000,-- € konnten im Haushaltsjahr 2005 bereitgestellt werden, 
sie sollen als Ausgaberest im Jahre 2006 zur Verfügung stehen. 
 
Der Standort für die geplante Streetballfläche fand auch die Zustimmung des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien und der Leiterin der Kindertagesstätte Normannenweg. Er wurde so ge-
wählt, dass durch ihn keine Störungen der KiTa zu erwarten sind. Das Grundstück des Kindergar-
tens verringert sich zwar um ca. 260 m², mit ca. 3600 m² (!) eingezäunter Außenspielfläche ver-
bleibt jedoch noch immer eine sehr großzügig bemessene Freifläche mit umfangreichen Spielan-
geboten. Auf der künftigen Streetballfläche befinden sich lediglich 2 Spielgeräte (Wippe und Spiel-
hütte mit Dachrutsche), die mit geringem Aufwand umgesetzt werden können. Der als Rollerbahn 
dienende Pflasterweg der KiTa bleibt erhalten. 
 
Zur Kindertagesstätte hin sind ein 2 m hoher robuster Gitterzaun und eine neue Hainbuchenhecke 
vorgesehen, zum Weg am Waldrand wird die Ballspielfläche durch eine rustikale Holzbarriere, auf 
der man auch sitzen kann, begrenzt. Zur besseren sozialen Kontrolle soll im Bereich der Street-
ballfläche die Hecke entlang des Waldweges entfallen. 
Die Ballspielfläche erhält eine Asphaltdecke und ist damit nicht nur bei jeder Witterung bespielbar, 
sondern auch als Rollschuh- oder Skaterfläche nutzbar. Als Streetballständer ist ein bewährtes, 
vandalismusresistentes Modell mit Kettennetz und Ausleger vorgesehen. Am Rande der Fläche 
sollen 2 sogen. „Lümmelbänke“ aufgestellt werden, die bei Jugendlichen beliebt sind. Hierbei dient 
die obere, ca. 90 cm hohe Bohle als Sitzfläche und die ca. 45 cm hohe untere Bohle als Fußraste.  
 
In den Baukosten von 25.000,-- € sind die erforderlichen Eingriffe in das KiTa-Gelände bereits ent-
halten: Dort müssen ca. 25 m neue Hecke gepflanzt, 2 Hochstamm- Eichen verpflanzt, 2 Spielge-
räte umgesetzt und 2 neue Sandspielmulden dafür angelegt werden. Im Eingriffsbereich ist das 
Gelände der KiTa während der Bauzeit mit einem Bauzaun zu sichern. 
 
Geplanter Baubeginn: Frühjahr 2006 
Geplante Fertigstellung: Mitte 2006 
Pflanzung der Hecke: Ende 2006

- 3 - 
V/1017/2005 
 
 
 
 
Zu 2.: Anregungen nach § 24 
Da die im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 390 ausgewiesenen Ausgleichsflächen und die an-
grenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen im Landschaftsschutzgebiet aus planungsrechtlichen 
und liegenschaftlichen Gründen nicht als Standort für eine Ballspielfläche in Frage kommen und 
das schmale öffentliche Grün inmitten des Baugebietes bereits als Regenrückhaltefläche dient, bot 
lediglich das als „Fläche für den Gemeinbedarf“ ausgewiesene Grundstück der Kindertagesstätte 
Normannenweg die Möglichkeit, hier eine Ballspielfläche im Sinne der Bürgeranregungen und der 
Bezirksvertretung Münster-Südost anzulegen. Eine Rasenfläche westlich der KiTa schien wegen 
ihrer Größe und Lage als Ballspielfläche geeignet zu sein, sie kam jedoch nicht in Frage, da sie 
sich in unmittelbarer Nähe des Ruheraumes der Kindertagesstätte befindet und auch Lärmbelästi-
gungen für die Wohnbebauung nördlich der öffentlichen Grünfläche hier nicht auszuschließen sind. 
Der jetzt vorgeschlagene Standort ist zwar zu klein, um dort einen Platz zum Fußballspielen anzu-
legen, als Streetballfläche ist er jedoch gut geeignet. Wegen der größeren Entfernung zur KiTa und 
zur Wohnbebauung sind hier sind keine Probleme wegen Lärmimmissionen zu befürchten.  
Wie bereits unter Pkt. 1 ausgeführt, hat die Bezirksvertretung diesen Standort und die Nutzung als 
Streetballfläche in der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2004 zustimmend zur Kenntnis genommen. 
 
Zum geplanten Standort gibt es nach eingehenden Untersuchungen im gesamten Umfeld des 
Baugebietes unter Berücksichtigung des Planungs rechtes, der Immissionsschutzbestimmungen 
und der liegenschaftlichen Möglichkeiten keine Al ternative. Daher soll die Baumaßnahme nach 
Auffassung der Verwaltung ohne Kinderbeteiligung und ohne Bürgerinformation durchgeführt wer-
den, damit das seit Jahren intensiv diskutierte Objekt nunmehr zeitnah realisiert werden kann.  
 
I. V. 
 
gez. 
 
Joksch 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
 
Anlage 1:  Plan Streetballfläche M. 1:200 vom 08.12.2005 
Anlage 2:  Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 114/2003 vom 01.10.2003 
Anlage 3:  Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 78/2004 vom 27.05.2004 
Anlage 4:  Anregung gem. § 24 GO NW Nr. 94/2004 vom 22.07.2004

Beratungsverlauf (1)

24.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Normannenweg
  • Angelsachsenweg 2005
  • Otto-Hersing-Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1017/2005
Typ
Vorlage
Datum
03.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37