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0893/2022

Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung von Eisenbahn-Überführungen über die Deutz-Mülheimer Straße - Bauwerk E

Beschlussvorlage Ausschuss 24.03.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.06.2022, TOP 5.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Erläuterungsbericht

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Anlage 1 - Übersichtskarte

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Anlage 3 - Stellungnahme

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Beschlussvorlage Ausschuss

6515 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0893/2022 
Freigabedatum 
 23.03.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung von Eisenbahn-Überführungen über die Deutz-
Mülheimer Straße - Bauwerk E 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, im Planfeststellungsverfahren der DB Netz AG für die 
Erneuerung von Eisenbahnüberführungen (Bauwerk E) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln-
Deutz die beigefügte Stellungnahme (Anlage 3) abzugeben. 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 
Verkehrsausschuss 17.05.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die DB Netz AG plant in Köln-Deutz die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen (EÜ) über die 
Deutz-Mülheimer Straße. Es handelt sich hierbei um insgesamt fünf Brückenbauwerke (A bis E), wel-
che aus mehreren Stahlbogenbrücken bestehen, die nacheinander im Rahmen separater Genehmi-
gungsverfahren erneuert werden sollen. Die Lage der einzelnen Bauwerke ist auf Seite 9 des beige-
fügten Erläuterungsberichts (Anlage 2) dargestellt. 
 
Für die Bauwerke A, B und C liegen bereits Planfeststellungsbeschlüsse vor. Die städtischen Stel-
lungnahmen in diesen Verfahren waren Gegenstand der Beschlussvorlagen 0616/2018, 3789/2019 
und 1118/2021. Mit den Bauarbeiten ist dort bereits begonnen worden. 
 
Gegenstand des aktuellen Planfeststellungsverfahrens ist nunmehr die Erneuerung des Bauwerks E. 
Derzeit besteht das Bauwerk aus einer eingleisigen Deckbrückenkonstruktion auf Stahlbögen mit 
Schotterbett. Die lichte Durchfahrtshöhe unter der Überführung beträgt nur im Scheitelpunkt rund 
5,00 m, an den äußeren Straßenrändern weist sie eine zu geringe Durchfahrtshöhe von rund 3,50 m 
auf. Die lichte Weite beträgt rund 24,00 m. 
 
Es ist geplant, das aus dem Jahr 1912 stammende Bauwerk E aufgrund seines schlechten baulichen 
Zustandes sowie der zu geringen Durchfahrthöhe im Randbereich zurückzubauen und durch ein neu-
es Bauwerk zu ersetzen. Die lichte Weite des neuen Bauwerks wird mit etwa 27,10 m und die lichte 
Höhe mit mindestens 4,80 m über die Gesamtbreite geplant. Die für die Verbreiterung erforderliche 
Kostenbeteiligung hat der Rat der Stadt Köln bereits am 05.07.2018 (Vorlagen-Nummer 2911/2017) 
beschlossen. 
 
Das neue Bauwerk soll aus einer Doppelverbundplatte aus Preflex-Trägern mit ergänztem Ortbeton-
querschnitt, die auf massiven Widerlagern aus Stahlbeton aufgelagert ist, bestehen. Die Preflex-
Träger werden über die Straße antransportiert, mit zwei Gleiskränen auf eine Hilfskonstruktion gelegt 
und in die richtige Lage gezogen. Hierfür ist an einem Wochenende die Vollsperrung der Straße er-
forderlich. 
 
Zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichsmaßnahmen durchge-
führt. Die Bauzeit wird voraussichtlich ab Anfang 2030 etwa 16 Monate betragen. 
 
Der beigefügte Erläuterungsbericht (Anlage 2) stellt die Einzelheiten des Vorhabens dar. 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für ihr Vorhaben hat die DB Netz AG beim Eisenbahn-Bundesamt die Planfeststellung beantragt. Die 
Antragsunterlagen wurden von dem Eisenbahn-Bundesamt mit der Aufforderung übersandt, diese 
öffentlich auszulegen und zu dem Vorhaben bis spätestens 07.03.2022 (Ende der Einwendungsfrist 
und damit Ausschlussfrist für die Geltendmachung eigener Rechte) Stellung zu nehmen. Damit die 
von der Stadt zu vertretenden Belange im Verfahren Berücksichtigung finden, musste eine diese Frist 
wahrende Stellungnahme abgegeben werden. Eine vorherige Beschlussfassung durch den Stadtent-

3 
wicklungsausschuss war aufgrund der gegebenen Sitzungstermine nicht möglich. 
 
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren hat in der Zeit vom 
20.01.2022 bis 21.02.2022 pandemiebedingt durch Veröffentlichung im Internet sowie ergänzend in 
Papierform beim Bauverwaltungsamt stattgefunden. 
 
Stellungnahme 
 
Das Vorhaben ist als Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zu begrüßen. 
 
Die Stadt Köln wird in Planfeststellungsverfahren in zweifacher Weise beteiligt: Als Betroffene und als 
Trägerin öffentlicher Belange. Nur soweit Gemeinden in eigenen Rechten betroffen sind, können sie 
im Verfahren durchsetzbare Forderungen geltend machen. Als eigene Rechte kommen primär Eigen-
tumsrechte und das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht, insbesondere die Planungshoheit, in Be-
tracht. Hierunter fallen nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht die Belange der 
durch ein Vorhaben betroffenen Einwohner*innen oder Anforderungen, die die Rechtsordnung allge-
mein an das Vorhaben stellt, wie beispielsweise solche aus dem Bereich des Umwelt- und Natur-
schutzes (Bundesverwaltungsgericht, u. a. Urteil vom 09.11.2017, 3 A 2.15). 
 
Im Rahmen der vorangegangenen Planfeststellungsverfahren wurden die wesentlichen Fragen aus 
den Bereichen Stadtplanung, Verkehr und Artenschutz einer Lösung zugeführt. 
 
Die Stellungnahme zum Bauwerk E umfasst daher im Wesentlichen fachliche Vorgaben zur Durch-
führung des Vorhabens. 
 
Aus stadtplanerischer Sicht wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass das im Rahmen der vorheri-
gen Verfahren grundsätzlich abgestimmte Beleuchtungskonzept mit einer Effektbeleuchtung nach der 
vorgelegten Planung hier nicht umgesetzt werden kann. Um eine einheitliche Beleuchtungssituation 
für den gesamten Brückenkomplex realisieren zu können, wird daher gefordert, die technische Aus-
führung so zu planen, dass auch im Bereich des Bauwerks E die Effektbeleuchtung mit einem unter-
brechungsfreien Lichtband installiert werden kann. 
 
Begründung für die fehlende Alternative 
 
Es handelt sich um keine städtische Planung. Das Vorhaben wird von der DB Netz AG geplant und 
durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Genehmigung liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Die dabei 
aus städtischer Sicht zu berücksichtigenden Belange sind in der Stellungnahme zu den geplanten 
Maßnahmen im Einzelnen aufgeführt. Würde keine Stellungnahme abgegeben, könnten diese Belan-
ge unberücksichtigt bleiben. Eine Alternative kann daher nicht angeboten werden. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Übersichtskarte 
Anlage 2: Erläuterungsbericht 
Anlage 3: Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt

Anlage 2 - Erläuterungsbericht

67744 Zeichen

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk E
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
                                                                                                                                Seite 1 von 32
Erläuterungsbericht
zur Genehmigungsplanung
für die
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Deutz-Mülheimer Straße
Bauwerk E
in Köln
Strecke 2658, km 40,372
Anlage 2 - Erläuterungsbericht

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk E
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
                                                                                                                                Seite 2 von 32
Inhaltsverzeichnis
1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens) ......................... 6
1.1 Vorhabenbeschreibung ............................................................................. 6
1.2 Lage der Baumaßnahme ........................................................................... 6
Lage im Netz der DB ........................................................................................... 6
Lage im Straßennetz der Stadt Köln .................................................................. 6
2 Planrechtfertigung / Rechtsgrundlage ............................................. 7
3 Varianten und Variantenvergleich .................................................... 7
3.1 Entwurfselemente und Zwangspunkte .................................................... 7
3.2 Varianten ..................................................................................................... 7
Variante Spannbetonkonstruktion..................................................................... 7
Variante Stahlkonstruktion ................................................................................ 8
Variante Verbundkonstruktion ........................................................................... 8
Variante WIB ........................................................................................................ 8
Variante Preflex ................................................................................................... 8
3.3 Begründung der gewählten Lösung (Vorzugsvariante) ......................... 8
4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes ................................... 9
4.1 Eisenbahnbrücken ..................................................................................... 9
Überbauten (Bogenbrücken) .............................................................................. 9
Gründung / Unterbauten / Widerlager ............................................................. 10
Stützmauern / Flügel zwischen den Brücken ................................................. 10
Stützmauern auf der Nordostseite................................................................... 10
Bestandspläne IVL Plan ................................................................................... 10
4.2 Gleisanlagen ............................................................................................. 11
4.3 DB-Kabel ................................................................................................... 11

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk E
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
                                                                                                                                Seite 3 von 32
Telekommunikationsanlagen (TK) ................................................................... 11
Leit- und Sicherungstechnik (LST) .................................................................. 11
4.3.2.1 ESTW-UZ KKDZ Bf Köln Deutz (Bauart El L) ............................................... 11
4.3.2.2 LST-Kabel .................................................................................................... 11
Anlage der 50-Hz, Weichenheizung ................................................................. 12
4.4 Kabel und Leitungen Dritter .................................................................... 12
5 Beschreibung des geplanten Zustandes ....................................... 12
5.1 Eisenbahnüberführung ............................................................................ 12
Querschnitt / Abmessungen ............................................................................ 12
Gründung / Widerlager ..................................................................................... 13
5.2 Gleisanlagen ............................................................................................. 14
5.3 Stützwände zwischen den Bauwerken D/E ............................................ 15
5.4 Stützwand auf der Nordostseite ............................................................. 15
5.5 DB-Kabel ................................................................................................... 15
Telekommunikationsanlagen (TK) ................................................................... 15
Leit- und Sicherungstechnik (LST) .................................................................. 16
Anlage der 50-Hz, Weichenheizung ................................................................. 16
5.6 Kabel und Leitungen Dritter .................................................................... 16
5.7 Abweichungen von Regelwerk ............................................................... 16
6 Tangierende Planungen................................................................... 17
7 Temporär zu errichtende Anlagen .................................................. 17
8 Baudurchführung ............................................................................. 19
9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen ............................. 20
9.2 Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung ..................................... 21
9.3 Maßnahmen zum Ausgleich, Ersatz und weitere kompensatorische
Maßnahmen .............................................................................................. 22

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk E
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
                                                                                                                                Seite 4 von 32
9.4 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen bzw. der betroffenen
Umweltbelange......................................................................................... 22
Naturgut „Tiere und Pflanzen“ ......................................................................... 23
Schutzgut „Wasser“ ......................................................................................... 23
9.4.2.1 Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässern ..................................... 23
9.4.2.2 Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser .... 23
9.4.2.3 Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die
hierfür bestimmt oder geeignet sind ............................................................................... 24
Naturgut „Klima und Luft“ ............................................................................... 24
Naturgut „Landschaft“ ..................................................................................... 24
Naturgut „Boden“ ............................................................................................. 24
Wechselwirkungen............................................................................................ 24
Schutzgebiete .................................................................................................... 25
Denkmalschutz .................................................................................................. 25
9.5 Rechtliche Würdigung ............................................................................. 25
Umweltverträglichkeit (UVPG § 7) ................................................................... 25
LBP (BNatSchG § 14) ........................................................................................ 25
FFH-Verträglichkeit (BNatSchG § 34) .............................................................. 25
Artenschutz (BNatSchG § 44) .......................................................................... 25
Schall/Erschütterung (BImSchG)..................................................................... 26
9.5.5.1 Schallschutz ................................................................................................. 26
9.5.5.2 Baulärm ....................................................................................................... 26
9.5.5.3 Erschütterungen ........................................................................................... 26
Elektromagnetische Verträglichkeit ................................................................ 27
10 Weitere Rechte und Belange ........................................................... 27
10.1 Grunderwerb ............................................................................................. 27
10.2 Kabel und Leitungen ................................................................................ 27
10.3 Straßen und Wege .................................................................................... 27
10.4 Kampfmittel............................................................................................... 28

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk E
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
                                                                                                                                Seite 5 von 32
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial ................................... 28
10.6 Gewässer .................................................................................................. 28
10.7 Land- und Forstwirtschaft ....................................................................... 28
10.8 Brand- und Katastrophenschutz ............................................................ 28
10.9 Schadstoffuntersuchung ......................................................................... 29
11 Abkürzungen..................................................................................... 30

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk E
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
                                                                                                                                Seite 6 von 32
1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens)
1.1 Vorhabenbeschreibung
Im Rahmen des Unternehmensplans der DB Netz AG sollen die vorhandenen Stahlbo-
genbrücken über der Deutz-Mülheimer Straße durch Neubauten ersetzt werden.
Im vorliegenden Dokument wird das nördliche „Bauwerk E“ behandelt.
Die Baumaßnahme hat durch die Lage äußerst schwierige Randbedingungen und
Schnittstellen zum Straßenverkehr (Stadt Köln), dem ÖPNV (Straßenbahn KVB) und
dem Bahnhof Köln Messe/Deutz.
Hiermit wird beantragt, die planungsrechtliche Genehmigung nach § 18 AEG i.V.m. § 74
Abs. 6 VwVfG für die Ersatzneubauten der Eisenbahnüberführung zu erteilen. Die vor-
gesehene Maßnahme wird nachfolgend beschrieben.
1.2 Lage der Baumaßnahme
 Lage im Netz der DB
Dreizehn Eisenbahngleise führen in Dammlage durch den Bahnhof Köln Messe/Deutz.
Alle dreizehn nebeneinander liegenden Eisenbahngleise werden in einem Straßenab-
schnitt von 120 m über die Deutz-Mülheimer Straße geführt.
Das Bauwerk E liegt im Bahnkilometer km 40,372 der Strecke 2658. Die Strecke 2658
ist im betroffenen Abschnitt eine eingleisig geführte Strecke mit Personen- und Güter-
verkehr und hat im betroffenen Bereich einen Streckenstandard P230 TEN HGV III.
 Lage im Straßennetz der Stadt Köln
Die verkehrsreiche Deutz-Mülheimer Straße verbindet innerhalb der Stadt Köln die
Stadtteile Mülheim und Deutz. Sie ist die Hauptzufahrtstraße zum Stadthaus, zur Köln
Messe und zur Lanxess Arena.
Das Bauwerk überquert die Deutz-Mülheimer Straße in Köln im km 40,372 der Strecke
2658 (Köln-Deutz – Köln-Abzw. Bruder Klaus Siedlung). Baulastträger der kreuzenden
Straße ist die Stadt Köln.
Auf der Deutz-Mülheimer Straße verlaufen zwei Gleise der Stadtbahnlinien 3 und 4 der
Kölner Verkehrsbetriebe (KVB). Die Stadtbahngleise haben keinen eigenen Bahnkörper.
Die Stadtbahnhaltestelle „Köln-Deutz / Bf Deutz / Messe / Lanxess Arena“ befindet sich
südlich der EÜ vor dem Stadthaus. Hier befindet sich auch die Kreuzung der Deutz-
Mülheimer Straße mit der Opladener Straße, über die nach Westen hin die Zufahrt zum
Bahnhof Köln Messe/Deutz erfolgt.

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk E
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
                                                                                                                                Seite 7 von 32
2 Planrechtfertigung / Rechtsgrundlage
Das zu erneuernde Bauwerk ist eine Eisenbahnüberführung (EÜ), welche die Strecke
2658 über Deutz-Mülheimer Straße führt. Die Inbetriebnahme des Bestandsbauwerks
erfolgte im Jahr 1912.
Aufgrund des hohen Bauwerksalters von über 100 Jahren wurde festgelegt, dass die
bestehende Eisenbahnüberführung erneuert und an den heutigen Stand der Technik
und das DB- Regelwerk angepasst werden muss.
Die Stadt Köln als Straßenbaulastträger fordert die Vergrößerung der lichten Weite auf
27,10 m und der lichten Höhe auf ≥ 4,80 m. Nur so kann den heutigen Anforderungen an
den MIV gerecht werden.
Die Erneuerung der Eisenbahnüberführung wird notwendig, um langfristig eine wirt-
schaftliche und sichere Abwicklung der Betriebs- und Verkehrssicherheit gewährleisten
zu können.
3 Varianten und Variantenvergleich
3.1 Entwurfselemente und Zwangspunkte
Die vorhandene Eisenbahnüberführung soll durch einen Neubau ersetzt werden.
Die Stadt Köln als Straßenbaulastträger fordert für den Straßenquerschnitt mindestens
eine lichte Weite des Bauwerks von 27,10 m. In der Vorplanung wurde mit der Stadt
Köln und KVB abgestimmt, dass die lichte Höhe des neuen Bauwerks mind. 4,80 m be-
tragen soll. Diese lichte Höhe soll zukünftig über die Gesamtbreite vorhanden sein.
Gemäß Aufgabenstellung kann die Straße unterhalb des Bauwerks nicht abgesenkt
werden, die Gleislage auf der Eisenbahnüberführung darf nicht geändert werden und die
Bauarbeiten müssen unterhalb der vorhandenen Oberleitungsanlage stattfinden.
Die Oberleitung der Stadtbahn muss während des Bauzustands weitestgehend in Be-
trieb gehalten werden.
Die Straße soll so wenig wie möglich voll gesperrt werden.
Bauabläufe, Arbeitszeiten, Schichtbetriebe und Personaleinsätze sind so zu planen,
dass das Bauwerk mit Ablauf der letzten Sperrpause in Betrieb gehen kann. Bei Bedarf
sind Beschleunigungsmaßnahmen wie z.B. Schichtbetrieb, Parallelarbeiten, Nacht- und
Wochenendarbeiten oder zusätzliches Personal vorzusehen.
3.2 Varianten
Im Zuge der Vorplanung wurden folgende Varianten in Betracht gezogen:
 Variante Spannbetonkonstruktion
Für eine Spannbetonkonstruktion ist die zur Verfügung stehende Konstruktionshöhe
zu klein.

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk E
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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 Variante Stahlkonstruktion
Eine Stahlkonstruktion muss bei der zur Verfügung stehenden Konstruktionshöhe als
Hohlkasten ausgeführt werden. Sie muss luftdicht verschweißt werden, da sie durch die
beschränkte Höhe von ca. 1,2 m nicht begehbar ist. Die reine Stahlkonstruktion ist im
Vergleich zu den Varianten 1 bis 5 relativ teuer, wartungsaufwändig und schalltechnisch
nachteilig. Diese Variante wird aus diesen Gründen nicht weiter verfolgt.
 Variante Verbundkonstruktion
Bei dieser Konstruktionsvariante werden Stahlträger (offene Profile, U-förmige Profile
oder Hohlkästen) mit Kopfbolzen versehen und so schubfest mit der oben liegenden Be-
tonplatte verbunden. Die Stahlträger können auf die Widerlager eingehoben werden.
Nach Verlegung von Filigranplatten auf diese Träger wird der Restquerschnitt vor Ort
betoniert. Die Filigranplatten dienen als verlorene Schalung.
 Variante WIB
Bei dieser Konstruktionsvariante werden die Stahlträger verlegt, Faserzementplatten als
verlorene Schalung auf die Unterflansche gelegt und nach Koppeln der Stahlträger und
Einlegen von Bewehrung wird der Restquerschnitt betoniert. Die Herstellung kann direkt
auf den Widerlagern, oder in seitlicher Lage und mittels Verschub stattfinden. Bei
Spannweiten über 30 m ist eine UiG erforderlich.
 Variante Preflex
Diese Konstruktion ähnelt vom Tragverhalten her der WIB-Konstruktion. Durch die
planmäßige Vorverformung der Stahlträger und die durch das Herstellungsverfahren er-
reichte Vorspannung des unteren Bereichs des Gesamtquerschnitts, kann jedoch
schlanker konstruiert werden. Dadurch, dass die Stahlträger vollständig von weitgehend
ungerissenem Beton umschlossen sind, entsteht eine Konstruktion, die optimal gegen
Korrosion geschützt ist. Die Herstellung kann, im Gegensatz zu WIB- oder klassischen
Verbundkonstruktionen, gänzlich ohne zusätzliche (verlorene) Schalungselemente erfol-
gen. Bis auf die Fugen zwischen den einzelnen Trägern entsteht eine annährend glatte
Unterseite, die bei den vorliegenden Randbedingungen bei keiner anderen Konstruktion
möglich ist. Die Halbfertigteile (Preflexträger) müssen aufgrund der örtlichen Situation
über die Straße antransportiert und mit zwei Bahnkränen eingebaut werden. Hierfür wird
eine Vollsperrung der Straße an zwei Wochenenden erforderlich.
3.3 Begründung der gewählten Lösung (Vorzugsvariante)
Nach Auswertung der Vor- und Nachteile der Varianten im Zuge der Vorplanung, wird in
Abstimmung mit dem Bauherrn die Variante Preflex als Vorzugsvariante weiter verfolgt.
Diese Entscheidung wird u.a. durch folgende Vorteile der Variante Preflex begründet:
- Einheitliche Gestaltung der Bauwerke B bis E
- Einhaltung der geforderten lichten Höhe und lichten Weite
- Theoretische Nutzdauer von mehr als 100 Jahren
- Keine Notwendigkeit einer UiG

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk E
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
                                                                                                                                Seite 9 von 32
4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes
4.1 Eisenbahnbrücken
 Überbauten (Bogenbrücken)
Der Überbau besteht aus einer eingleisigen Deckbrückenkonstruktion auf Stahlbögen
mit Schotterbett und einer Bauhöhe von etwa 1,9 m in Feldmitte.
Die EÜ überführt die Strecke 2658. Im Bereich der EÜ verläuft die Trasse in West-Ost-
Richtung und überquert die Deutz-Mülheimer Straße mit einem Kreuzungswinkel von
etwa 70 gon.
Die lichte Durchfahrtshöhe unter der Überführung beträgt gemäß Entwurfsvermessung
im Scheitelpunkt ca. 5,0 m, die lichte Weite zwischen den Widerlageraussenkanten
ergibt sich zu ca. 24 m.
Die Widerlager bestehen durchgehend aus Beton und sind flach gegründet. Die Abmes-
sungen sind in Bauwerksskizzen dokumentiert und wurden stichprobenartig durch Kern-
bohrungen verifiziert.
Kenndaten Überbau
Inbetriebnahme: ca. 1912
Spannweite: ca. 27,5 m
Lichte Höhe über Straßen OK ca. 5,0 m (Scheitelpunkt)
Lichte Breite zw. Geländern ca. 5,5 m
Kreuzungswinkel ca. 70 gon
Konstruktionshöhe ca. 1,5 m
Abbildung 1: Bezeichnungen der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-Mülheimer Straße

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk E
Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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Bauhöhe ca. 1,9 m
Bauart Zweigelenk-Bogenträger,
                                                                     aufgeständerte Fahrbahn
Anzahl der Gleise 1
Anzahl der Randwege keine
Die Fahrbahn weist folgende Kenndaten auf:
· Schienenform: S54
· Schwellenart: Holzschwellen
Der Bestand wird über Fallrohre an der Innenkante der Bestandswiderlager entwässert.
Weitere Details zur Entwässerung sind nicht erkennbar.
 Gründung / Unterbauten / Widerlager
Die Widerlager / Unterbauten sind flach gegründet. Die Gründungsebene liegt auf ca.
40 m NHN.
Der nach der Stützlinie geformte Bogen leitet seine Kräfte in die Widerlager ein.
Die Geometrie der Widerlager und das Fehlen von aussagekräftigen Bestandsunterla-
gen (Schal- und Bewehrungspläne und statische Berechnungen) erlauben keine wesent-
liche Weiterverwendung der Widerlager.
Angaben zum Baugrund sind dem Bericht „Baugrund – und Gründungsgutachten – Er-
neuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Strecke 2658 Köln Deutz – Hamm
(Westf.), km 40,372“ zu entnehmen.
Die Grundwasserstände sind wie folgt festgelegt:
· BW = 40,0 m NHN (Übertretungswahrscheinlichkeit alle 5 Jahre)
· HGW = 43,3 m NHN
 Stützmauern / Flügel zwischen den Brücken
Die Stützmauern sind aus unbewehrtem Beton und mit Sandsteinverkleidung versehen.
Nach den Bestandsplänen sind die Mauern flach gegründet. Es liegen keine statischen
Berechnungen vor.
 Stützmauern auf der Nordostseite
Nach den Bestandsplänen sind die Mauern flachgegründet. Es liegen keine statischen
Berechnungen oder geotechnischen Nachweise vor.
 Bestandspläne IVL Plan
Der IVL-Plan zeigt den aktuellen Bestand der Bahnanlagen.

Erneuerung EÜ Deutz-Mülheimer Straße in Köln Bauwerk E
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4.2 Gleisanlagen
Die Strecke 2658 wird, in dem durch die Planung betroffenen Abschnitt, als eingleisige
elektrifizierte Strecke mit einem Radius von 470 m geführt.
Die Strecke 2658 ist eine eingleisig geführte Strecke mit Personen- und Güterverkehr.
Die Geschwindigkeit nach dem Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten
(VzG) beträgt für die Strecke 2658 im Bereich der EÜ 90 km/h.
Der derzeitige Streckenstandard der Strecke 2658 ist P230 TEN HGV III.
Das Längsgefälle beträgt -0,496 ‰.
Die Gleistrassen befinden sich im Bauwerksbereich im nördlichen Bereich eines breiten
Bahndamms. Die Trassen liegen im Schotterbett auf Holzschwellen. Unmittelbar vor
dem Bauwerk befinden sich Betonschwellen. Der Schotterüberbau wird durchgehend
über die EÜ geführt.
4.3 DB-Kabel
 Telekommunikationsanlagen (TK)
Folgende Streckenfernmeldekabel der DB Netz AG liegen im Bestand:
Kabelnummer Kabeltyp Bezeichnung Durchmesser
[mm] Biegeradius [mm]
F3230 TFF 42"
(alt: 40") Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 39,0 1170
F3268 56" Cu - Kabel AJ-PLEb2Y 48,0 1440
F3287 132" LWL - Kabel AJ-PLEb2Y 69,0 1040
             Tabelle 1: Kabel Bestand
 Leit- und Sicherungstechnik (LST)
4.3.2.1 ESTW-UZ KKDZ Bf Köln Deutz (Bauart El L)
Das ESTW-UZ KKDZ mit der Betriebsstelle Bf Köln Messe/Deutz (KKDZ) wird aus der
BZ Duisburg bedient. Das ESTW-UZ befindet sich im Empfangsgebäude des Bf Köln
Messe/Deutz.
4.3.2.2 LST-Kabel
Im Bereich des Bauwerkes E befinden sich keine LST-Kabel. Die LST-Kabel, die zu
Elementen am Gleis von Düsseldorf (2658) stehen, sind über das Bauwerk D geführt.
Während der Baumaßnahme an Bauwerk D werden die LST-Kabel gesichert bzw. um-
verlegt.

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 Anlage der 50-Hz, Weichenheizung
Über das Bauwerk E sind keine Kabel der EEA geführt.
4.4 Kabel und Leitungen Dritter
Im unmittelbaren Bereich der EÜ Widerlager befinden sich folgende Kabel und Leitun-
gen:
Ø Nicht betroffene Leitungen
· Stromnetze (RheinEnergie) - westlich
· Telekommunikation (RheinEnergie)
· Telekommunikation (Unitymedia) - westlich
· COLT – Trasse
· Vodafone
· Wasser (RheinEnergie)
· Mischwasser
· KVB (Mitte)
· Fernwärme (RheinEnergie)
· Gas (RheinEnergie)
Ø  Betroffene Leitungen
· Telekommunikation (Unitymedia) - östlich
· KVB Paket östlich:
- KVB 4 Stck.
- Feuerwehr
- Stadt Köln „Amt für die Informationsverarbeitung“
· Stromnetze (RheinEnergie) – östlich
· Vodafone (F662223) - östlich
5 Beschreibung des geplanten Zustandes
5.1 Eisenbahnüberführung
Die vorhandene Eisenbahnüberführung soll durch einen Neubau ersetzt und für eine
Nutzungsdauer von 100 Jahren ausgelegt sein.
Für das neue Bauwerk ergibt sich, aufgrund der Variantenuntersuchung in der Vorpla-
nung, eine andere Konstruktionsart im Vergleich zum Bestand. Das neue Bauwerk ist
eine Doppelverbundplatte aus Preflex-Trägern mit ergänztem Ortbetonquerschnitt, der
auf massiven Widerlagern aus Stahlbeton aufgelagert ist.
 Querschnitt / Abmessungen
Der Überbau wird aus nebeneinander liegenden Halbfertigteilen zusammengesetzt. Die-
se werden vor Ort um Bewehrung für die Fahrbahnplatte und die Endquerträger ergänzt
sowie mit Ortbeton monolithisch verbunden.

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Die Vorzugsvariante weist folgende Kenndaten auf:
- Kreuzungswinkel: ca. 70 gon
- Lichte Weite: 27,10 m
- Lichte Höhe: ≥ 4,80 m
- Stützweite: ca. 33,60 m
- Konstruktionshöhe: 1,55 m (Endquerträger 1,80 m)
- Bauhöhe: ca. 2,3 m
- Bauwerksbreite zwischen Geländern: ca. 6,56 m
- Bauart: Doppelverbundplatte auf Stahlbeton
                                                                 Widerlagern
- Gründung: Tiefgründung
- Belastung: LM 71, SW/0, α = 1,21
- Anzahl der Gleise: 1
-  Ausbildung von Randwegen:    ja
Entwässerung
Die Entwässerung der neuen EÜ erfolgt über das Gefälle des Überbaus mit Filtersteinen
und Grundrohr (Brücke ca. L= 30 m). Das anfallende Wasser wird hinter die Widerlager
geleitet und verläuft dann entlang einer Sickerwand. Auf der westlichen Brückenseite
wird das Niederschlagwasser in einem Grundrohr gesammelt und anschließend wird
dieses an einen Neubauschacht im Böschungsbereich angeschlossen. Von dort schließt
eine Sammelleitung an einen Neubauschacht im Gehweg der Deutz-Mülheimer Straße.
Danach schließt eine Anschlussleitung an einen Neubauschacht von BWC, der an einen
vorhandenen öffentlichen Sammler der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR ange-
schlossen ist.
Auf der östlichen Brückenseite wird das Niederschlagwasser in einem Grundrohr gefasst
und anschließend in einer Leitung zu einem vorhandenen Schacht des Kreuzungsbau-
werks geleitet und dadurch direkt an den vorhandenen Kanal angeschlossen.
 Gründung / Widerlager
Gründung
Gemäß Bodengutachten ist prinzipiell sowohl eine Flachgründung (auf Schicht 3.1/3.2),
als auch eine Tiefgründung (in den Schichten 3.2/3.3) möglich. Aufgrund der Nähe zum
Kreuzungsbauwerk der S-Bahn kann das neue Bauwerk nur tiefgegründet werden. Es
wird auf ca. 44,20 m NHN tiefgegründet.
Für den eingleisigen Überbau werden sieben Bohrpfähle für die Widerlager - Ost und
fünf Bohrpfähle für die Widerlager - West benötigt.
Die UK Pfahlkopfplatte liegt planmäßig bei min. 0,80 m unter der Fahrbahnoberkante der
Deutz-Mülheimer Straße (ca. 44,20 m NHN) und die UK Bohrpfähle liegt bei ca. 25,00 m
NHN.

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Der Bauwasserstand BW=40,0 m NHN liegt außerhalb des Bereichs der Baugrubensoh-
le.
Alle im Baugrund anstehenden Schichten können durchbohrt werden. Sofern das Be-
standswiderlager durchbohrt werden muss, sind die Randbedingungen jedoch er-
schwert. Die Sicherheit des angrenzenden Baubestandes (benachbarte Eisenbahnbrü-
cke D, sowie Kreuzungsbauwerk der S-Bahn) ist generell zu gewährleisten.
Widerlager
Die Widerlager weisen wegen des Kreuzungswinkels mit der Deutz-Mülheimer Straße
und der Stadtbahnlinie eine schiefwinklige Grundfläche auf.
Wie bei den anderen, die Straße querenden Brückenbauwerken, ist Sichtbeton für die
Widerlager vorgesehen.
Flügelwände mit ca. 80cm Dicke sind an der nördlichen und an der südlichen Widerla-
gerkante vorgesehen. Sie dienen zur Einbindung in den Bahndamm und zur Aufnahme
der Kappen mit Kabelkanälen und Rettungswegen.
Das Bahndammgelände ist an der südlichen Seite wegen der vorhandenen und an den
Widerlagern unmittelbar angrenzenden Stützwände nicht geböscht.
Nach der Fertigstellung des Widerlagers muss auf dem Bahndamm der Bereich hinter
dem Widerlager wieder verfüllt und verdichtet werden.
Der Übergang vom Widerlager zum Hinterfüllungsbereich (Bahndamm) wird senkrecht
zu den Streckenachsen ausgebildet.
5.2 Gleisanlagen
Die bestehenden Überhöhungen, Neigungen und Radien der Gleistrasse werden in der
neuen Situation nicht verändert. Die zum Baubeginn vorgefundene IST-Gleislage wird
als SOLL-Gleislage definiert.
Der Oberbau im Bereich der Brücke und den Anschlussbereichen ist zu erneuern.
Die Fahrbahn soll mit Schotteroberbau wie folgt ausgeführt werden:
Schienenform: S54
Schwellenartkurzbezeichnung: B70
Schwellenart: Betonschwellen
Die Geschwindigkeit bleibt nach dem VzG im Bereich der EÜ mit 90 km/h unverändert.
Künftiger Streckenstandard der Strecke 2658 ist P 230 TEN HGV III.
Für den Überbau sind die Lastmodelle LM 71 sowie LM SW/0 anzusetzen.
Es ist ein neues Brückenbauwerk für ein Gleis herzustellen. Der Klassifizierungsfaktor
nach DIN FB 101 beträgt 1,21. Die Oberleitung der Stadtbahn muss zukünftig am neuen
Bauwerk befestigt werden.
Es ist ein Rettungsweg mit einer Mindestbreite von 80 cm auszubilden. Der Rettungs-
weg liegt auf der südlichen Seite. Auf der nördlichen Seite ist aus Platzgründen ein
Dienstweg mit einer Breite von 50 cm vorgesehen.

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Das Vorhaben „Deutz-Mülheimer Straße in Köln, Bauwerk E“ ist Bestandteil des TEN.
Die Belange der TSI sind zu berücksichtigen.
5.3 Stützwände zwischen den Bauwerken D/E
Die Stützwände östlich und westlich zwischen den Bauwerken D und E müssen abge-
brochen werden und durch neue Stützwände ersetzt werden. Bauwerk D wird im Rah-
men einer separaten Baumaßnahme ebenfalls erneuert.
5.4 Stützwand auf der Nordostseite
Die Stützwand auf der Nordostseite muss teilweise abgebrochen werden und durch eine
neue Stützwand ersetzt werden. Die neue Stützwand wird an den Bestand angeschlos-
sen.
5.5 DB-Kabel
 Telekommunikationsanlagen (TK)
Für den Bauzustand wird eine Kabelhilfsbrücke erstellt, die zur Aufnahme der drei Be-
standskabel F 3287, F 3268 und F 3230 genutzt wird.
Kabelhilfsbrücke Bauwerk E im Bauzustand
Abbildung 2: Darstellung der Kabel-Hilfsbrücke
Für den späteren Verzug der Kabel in den Endzustand werden bereits im Bauzustand
entsprechende Mehrlängen vor und hinter der Brücke vorgesehen. Die Festlegung der
genauen Lage muss aufgrund der beengten Platzverhältnisse in Abstimmung mit der
Bauüberwachung vor Ort erfolgen.
Die Umschaltarbeiten in den Muffen finden unter Betrieb statt. Dabei wird jedes einzelne
Aderpaar umgehoben und neu eingespleisst. Nach erfolgter Fertigstellung des Brü-
ckentroges werden die Streckenfernmeldekabel in diesen Trog umverlegt und in ihre
Endlage gebracht.

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 Leit- und Sicherungstechnik (LST)
Im Bereich des Bauwerks E befinden sich keine LST–Kabel.
 Anlage der 50-Hz, Weichenheizung
Keine Maßnahmen erforderlich.
5.6 Kabel und Leitungen Dritter
Folgende Leitungen sind von der Baumaßnahme betroffen:
Ostseite:
· Telekommunikation (Unitymedia)
Im Rahmen der Baumaßnahme wird an diesem Kabelpaket ein Verbau gestellt.
Diese Leitungen sind während der Bauzeit zu schützen.
· KVB Paket:
- KVB 4 Stck.
- Feuerwehr
- Stadt Köln „Amt für die Informationsverarbeitung“
· Stromnetze (RheinEnergie) – östlich
· Vodafone (F662223) - östlich
Diese Leitungen sind während der Bauzeit zu verlegen und müssen nach Ende der
Bauzeit sinngemäß in der Lage wieder eingebaut werden.
Westseite:
Weil die Widerlager des Neubaus auf der Westseite um 3m nach Westen verschoben
werden, sind die Leitungen auf der Westseite nicht direkt von der Baumaßnahme betrof-
fen.
5.7 Abweichungen von Regelwerk
Folgende Regelwerke der DB AG liegen im Wesentlichen der Planung zugrunde:
Ril 800.0110         Netzinfrastruktur Technik entwerfen – Linienführung
Ril 804.1101         Entwurfsgrundlagen
Ril 804.4101         Stahlbrücken
Ril 804.4201         Betonbrücken
Ril 804.4301         Verbundbrücken
Ril 804.4303         Fertigteilverbundträger mit vorgedrücktem Zuggurt
Ril 836                  Erdbauwerke planen, bauen und Instand halten

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6 Tangierende Planungen
Die Maßnahme steht in Zusammenhang mit folgenden Ausbauplänen der DB Netz AG:
· ASG Ausbau südlich Gummersbacher Straße
· Ausbau Bf Köln Messe/Deutz tief (Projektidee mit Vorplanungsheft aus dem
       Jahre 2004)
· EStW Köln
· Erneuerung der Mittelspannungsstation Köln-Deutz durch DB Energie
· Ersatzneubau EÜ Strecke 2660 (BW A)
· Ersatzneubau EÜ Strecke 2650 + 2652 (BW B)
· Ersatzneubau EÜ Strecke 2651 + 2662 (BW C)
· Ersatzneubau EÜ Strecke 2653 + 2659 (BW D)
· Spurplanänderung
· S 1 1
· S 1 3
· RRX
Für die Planung des vorliegenden Bauwerks wird davon ausgegangen, dass die Herstel-
lung der EÜen nacheinander in der Reihenfolge C-B-A-D-E stattfindet. Zum Zeitpunkt
des Baubeginns für Bauwerk E sind die Bauwerke C, B, A und D bereits fertiggestellt.
7 Temporär zu errichtende Anlagen
Baustelleneinrichtung
Zur Herstellung des neuen Brückenbauwerks werden BE-Flächen u.a. für die Zwischen-
lagerung von Baumaterialien, als Zugang zum Bahndamm sowie als Vorfertigungsplatz
benötigt.
Die vorgesehenen Flächen sind im Baustelleneinrichtungs- und Erschließungsplan dar-
gestellt. Die BE-Flächen können über die Deutz-Mülheimer Straße, die Zufahrt zum
Deutzerfeld und über Gleise der DB erreicht werden.
Die Halbfertigteile (Preflexträger) werden über die Straße antransportiert, mit zwei Gleis-
kränen auf eine Hilfskonstruktion gelegt und in die richtige Lage gezogen. Hierfür wird
eine Vollsperrung der Straße an einem Wochenenden erforderlich. Die für die Baumaß-
nahme erforderlichen Geräte und Hebezeuge werden auf der BE-Fläche aufgestellt.
Nach den Baumaßnahmen C, B, A, D und E ist der ursprüngliche Zustand der genutzten
BE-Fläche wieder herzustellen.
Die jeweils äußeren Fahrspuren der Deutz-Mülheimer Straße am westlichen und östli-
chen Widerlager werden bauzeitlich, temporär und wechselweise vorübergehend in An-
spruch genommen.

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Der Gehweg wird während der Baumaßnahme durch die Baugrube eingeschränkt.
Abbildung 3: Verkehrsführung Deutz-Mülheimer Straße
Abbildung 4: Verkehrsführung im Baustellenbereich mit verschwenktem Geh- und Radweg auf
                            die Fahrspur in Richtung Süden / Lanxess Arena
Abbildung 5: Verkehrsführung im Baustellenbereich mit verschwenktem Geh- und Radweg auf
                            die Fahrspur in Richtung Norden / MesseCity
Baubehelfe
Für die Herstellung der Baugrube und für die Sicherung des Kreuzungsbauwerks im Be-
reich des Bahndamms und im Straßenbereich sind Verbauten erforderlich.
Bauzeitlich anfallendes Tagwasser wird über einen Pumpensumpf in den öffentlichen
Kanal eingeleitet.

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8 Baudurchführung
Ein Vorschlag zur Herstellung des Neubaus mittels Hilfsbrückenketten wurde aus stati-
schen / konstruktiven Gründen seitens der DB AG ausgeschlossen. Dieses Bauverfah-
ren wurde somit nicht weiter verfolgt. In der Vorplanung wurde folgende Vorgehenswei-
se festgelegt: Erneuerung der EÜ erfolgt in einer großen Sperrpause (Totalsperrung des
Gleises).
Vor Beginn der eigentlichen Brückenbauarbeiten werden die betroffenen Leitungen aus
dem Baufeld verlegt, die BE-Fläche hergerichtet und Kampfmittelsondierungen durchge-
führt.
Es ist folgender Bauablauf vorgesehen:
· BE-Fläche vorhanden aus BWD zwischen BWA und BWB, Abbruch der Oberleitung,
Einbringen des Verbaus neben dem Kreuzungsbauwerk – Ostseite und parallel zu
den Gleisachsen, Einbringen Verbau hinter Widerlager, Umlegung der Leitungen
oben in den südlichen Kabeltrog des Bauwerks BWD, Sicherung Kreuzungsbauwerk
· Gleiskräne einfahren / Abbruch Überbau / schrittweise Abbruch Widerlager von der
Straße aus und Stützwände zwischen BWD und BWE
· Umlegung der Leitungen im Straßenbereich
· Abbruch alter Treppenaufgang und Verbau zwischen BWE und BWD
· Aushub der Baugrube bis ca. +46,50 m NHN
· Fertigstellung des Verbaus / Ausfachung und Anker einbringen
· Aushub bis OK Straße / Fertigstellung des Verbaus
· Einbringen der Verbauträger im Straßenbereich
· Aushub Zielbaugrube bis ca. +44.10 m NHN (Ost) und ca. +43.20 m NHN (West) /
außerhalb Bestand verdichten
· Fertigstellung des Verbaus (Herstellung der Ausfachung)
· Bohrebene herstellen, Pfähle abteufen / Pfahlkopfplatte herstellen
· Herstellung der Fundamentplatte (Stützwand – West zwischen BWD und BWE)
· Herstellung der Widerlager und der Stützwand - West
· Einbau Hilfskonstruktion für Überbau / Überbau über die Straße transportieren
· Einbringen der Hinterfüllung
· Preflexträger werden mit 2 Gleiskränen auf Hilfskonstruktion gelegt / Fertigstellung
des Überbaus

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· Einbringen Teil des Verbaus neben Flügel Nord-Ost und Verbauträger im Bö-
schungsbereich parallel zu der Gleisachse / Anker einsetzen, temporäre Böschung
einbauen
· Rückbau Teil des Verbaus im Bereich Flügel, Rest von Flügel-Kragarm einbauen
· Vergießen Lager / Einbringen der Hinterfüllung / Berührungsschutz herstellen /
Verbauten bis 1,70 m unter SO entfernen, Verfüllung oben / Lückenschluss, Einbau
Oberbau, Stopfen und Richten /Kabel in Endlage bringen
· Einbau der Oberleitung
· Baugrube für die Stützwand Nord-Ost herstellen / Herstellung der Stützwand auf der
Nordostseite
· Verbauten bis 1,70 m unter SO entfernen / Böschungsmodellierung (Bereich SW)
· Baugeräte von der BE-Fläche zwischen BWB und BWA rausfahren
· Rückbau der Rampen / Aushub Baugrube bis ca. +43.30 m NHN / verdichten
· Herstellung der Stützwände zwischen BWA und BWB
· Grundrohr und Schächte herstellen / Einbringen der Hinterfüllung / Verbauten bis
1,70 m unter SO entfernen / Böschungsmodellierung (Bereich SW)
· Baugrube abräumen
Während der gesamten Bauzeit ist der Straßenverkehr auf der Deutz-Mülheimer Straße
teilweise eingeschränkt (Fuß- und Radwege, östliche Fahrspur). Hierzu erfolgen Ab-
stimmungen mit dem Straßenbaulastträger (Stadt Köln).
Für den Abbruch des Bestandsüberbaus muss die Straße an einem Wochenenden ge-
sperrt werden. Der Stadtbahnbetrieb ist während dieser Zeiten nicht möglich. Hierzu er-
folgen Abstimmungen mit der KVB.
Für das Einheben der Halbfertigteile während der Herstellung der EÜ wird zusätzlich ei-
ne Straßensperrung der Deutz-Mülheimer Straße erforderlich. Hierzu erfolgen ebenfalls
Abstimmungen mit der Stadt Köln und der KVB.
Der Beginn des Vorhabens ist voraussichtlich Anfang 2030 und die Bauzeit beträgt ca.
16 Monate. Zum Abbruch des Bestandsbauwerks, zur Herstellung der Gründungsebene,
zum Einheben des Überbaus und zu den OLA- und Oberbauarbeiten ist eine Sperrung
der Strecke 2658 von ca. 9 Monaten erforderlich.
Die Inbetriebnahme der EÜ ist für Mitte 2031 geplant.
9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen
9.1 Betroffenes Fachrecht
Von den Bauvorhaben sind folgende Fachrechte betroffen:
· BNatSchG (Eingriffsregelung, Artenschutzbelange)
· UVPG (Prüfung UVP-Erfordernis)

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· BImSchG (Lärmschutz), AVV Bauordnung (Baulärm und Erschütterung)
· DSchG (Denkmalschutz)
· WHG (Naturgut Wasser)
9.2 Maßnahmen zum Schutz und zur Vermeidung
Die an das Baufeld angrenzenden Vegetationsbestände werden durch geeignete Maß-
nahmen gem. DIN 18920 und RAS-LP4 geschützt.
Die unmittelbar an das nördliche Baufeld angrenzenden Platanen an der Lenneper Stra-
ße werden durch geeigneten Einzelbaumschutz (S1) geschützt.
Bei den Bodenarbeiten wird DIN 18 915 berücksichtigt.
Anfallendes Aushubmaterial wird, entsprechend seiner erdbautechnischen Eignung, im
Rahmen der Baumaßnahme vor Ort wieder verwertet. Für die Feststellung der Eignung
der vorhandenen Bodenmaterialien werden diese auf den dafür vorgesehenen Baustel-
leneinrichtungsflächen vorübergehend gelagert. Nicht wieder verwendbarer und über-
schüssiger Boden wird im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG) einer Verwer-
tung bzw. umweltgerechten Entsorgung zugeführt. Die Entsorgung erfolgt nach den
Vorgaben der Ländergemeinschaft Abfallbeseitigung (LAGA).
Für die Baumaßnahme wurde ein sog. BOVEK (Bodenverwertungs- und Entsorgungs-
konzept) erstellt, das die Behandlung und Entsorgung von belasteten Böden sowie den
Ein- und Ausbau von anzulieferndem und zu entsorgendem Bodenmaterial festlegt.
Lärm und Abgasbelastungen durch Baufahrzeuge werden durch geeignete Maßnahmen
begrenzt. Zur Vermeidung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch auslau-
fendes Öl und Benzin werden nur sorgfältig gepflegte Maschinen eingesetzt. Anfallende
Abfälle werden von der Baustelle und ihren benachbarten Flächen beseitigen.
Für Baustoffe, die in das Grundwasser eingebracht werden, ist ein Qualitätsnachweis
(europäische technische Zulassung oder eine bauaufsichtliche Zulassung des Deut-
schen Instituts für Bautechnik nach dem Bauproduktengesetz) vorzulegen, um nachzu-
weisen, dass sich das Einbringen der Materialien nicht negativ auf die Grundwasserbe-
schaffenheit auswirken kann.
Sollte bei den Bauarbeiten auf etwaige archäologische Funde gestoßen werden, werden
diese unverzüglich dem zuständigen Amt für Denkmalpflege gemeldet.
Die von der Baumaßnahme betroffenen bahnstreckenbegleitenden Gehölzbestände ha-
ben eine potenzielle Funktion als Nistplatz für diverse Vogelarten. Eine Tötung von Vö-
geln ist potenziell ebenfalls möglich. Durch eine auf die Brutzeit der Vögel Rücksicht
nehmende Baufeldfreimachung kann eine Verletzung bzw. Tötung von Tieren im Regel-
fall ausgeschlossen werden.
V1 Die Rodung von Gehölzbeständen erfolgt gem. § 39 BNatSchG und aufgrund der
potentiell im Planungsgebiet vorkommenden Vogelarten nur im Zeitraum zwischen An-
fang Oktober und Ende Februar.
Bei der Erneuerung der EÜ sind eine Zerstörung von Fledermausquartieren und eine
Tötung von Fledermäusen potenziell möglich. Durch Kontrolle und ggf. Verschluss der
als Quartier in Betracht kommenden Hohlräume kann eine Schädigung etwaiger in den
Brücken übertagender Fledermäuse vermieden werden.
V2 Um auszuschließen, dass im Rahmen der Abbrucharbeiten in den Bauwerken
übertagende Fledermäuse verletzt oder getötet werden, erfolgt eine fachkundige Über-
prüfung vorhandener Hohlräume auf einen Fledermausbesatz vor Beginn der Abbruch-
arbeiten.

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Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung
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V3 Um eine sachgerechte Einrichtung der Baustelle hinsichtlich landschaftspflegeri-
scher und artenschutzfachlicher Belange zu gewährleisten wird zu Beginn und während
der Bauarbeiten eine umweltfachliche Bauüberwachung eingesetzt.
Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen sind im Zusammen-
hang mit der Baumaßnahme keine Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Bestim-
mungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten. (vgl. Artenschutzrechtlicher Fachbei-
trag Cochet Consult Juni 2018)
Alle Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen sind im LBP genauer beschrieben.
9.3 Maßnahmen zum Ausgleich, Ersatz und weitere kompensatori-
sche Maßnahmen
Für die Bewertung der Eingriffe und Ermittlung des Ausgleichs wurde nachdem Kartier-
schlüssel „Ludwig“ kartiert und die BKompV zu Grunde gelegt. Danach wurde ein Ein-
griff in Höhe von 77.550 Wertpunkten nach Ludwig bzw. 45.826 Wertpunkte nach
BKompV ermittelt, dem ein Ausgleich in gleicher Höhe gegenübersteht.
Bei den Eingriffen handelt es sich überwiegend um baubedingte, vorübergehende Be-
einträchtigungen von Boden und Biotopstrukturen (überwiegend Ruderalfluren und zu-
meist standortgerechte Sukzessionsgehölze jüngeren Alters). Ihre Kompensation erfolgt
durch den Rückbau der nicht mehr benötigten Rampen und Lagerflächen nach Fertig-
stellung aller BW über die Deutz-Mülheimer Straße und anschließender natürlicher Suk-
zession (Entwicklung von Ruderalfluren/Sukzessionsgebüsch HD9/51.04a.02). Die zu
beseitigenden jüngeren Gehölze im Bereich der Rampe an der Straße „Deutzer Feld“
(BF71/52.01.08a.02) werden, unter Wahrung des Sicherheitsabstandes zum Gleis und
zur Straße, wieder angepflanzt. Die Rasenfläche am nördlichen Böschungsfuß wird
durch Ansaat wiederhergestellt.
Folgende Ausgleichsmaßnahmen werden gemäß LBP vorgesehen:
W1 Wiederherstellung der BE-Flächen in ihren ursprünglichen Zustand mit anschlie-
ßender Überlassung der natürlichen Sukzession (Entwicklung von Brachflächen der
Gleisanlagen)
W2 Wiederherstellung gemäß Ausgangszustand, Entwicklung von bahnbegleitenden
Gehölzstreifen durch Anpflanzung außerhalb des Instandhaltungsstreifens und natürli-
cher Sukzession
W3 Wiederherstellung gemäß Ausgangszustand (Rasenansaat)
9.4 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen bzw. der betroffenen
Umweltbelange
Betriebsbedingte Auswirkungen:
Die Streckengeschwindigkeit im Bereich der Eisenbahnüberführung bleibt unverändert.
Somit entstehen durch das geplante Bauvorhaben keine betriebsbedingten Veränderun-
gen.
Anlagenbedingte Auswirkungen:
Das neue Brückenbauwerk wird einschließlich der Flügelwände an gleicher Stelle wieder
hergestellt. Dabei werden die neuen Flügelwände auf der Westseite 3 m vom Straßen-

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rand zurückgesetzt, so dass es zu einer Erhöhung der lichten Weite (von 24 m auf 27,10
m) kommt. Die lichte Höhe wird durchgehend auf 4,80 m vergrößert.
Anlagenbedingte erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten,
da die Aufweitung innerhalb des Bahnkörpers stattfindet. Bei den dauerhaft zu bean-
spruchenden Böden handelt es sich um anthropogen veränderte Böden (Aufschüttun-
gen). Zum anderen steht der betreffende Bereich durch die Überführung mit den Stre-
ckengleisen (Bahnkörper) nicht als Vegetationsstandort zur Verfügung. Auch auf das
Naturgut Wasser (Wasserneubildungsrate) hat die Aufweitung keinen erheblichen Ein-
fluss, ebenso wenig wie auf das Naturgut Klima.
Mit dem Abriss und Neubau der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-Mülheimer
Straße in Köln-Deutz geht ein wichtiges städtebauliches Gliederungs- und Strukturele-
ment für den Stadtteil Deutz verloren und es entsteht somit ein Eingriff in das Stadtbild.
Dem entgegen steht die Notwendigkeit, die Bauwerke aus Gründen des öffentlichen In-
teresses – der Sicherheit und Verfügbarkeit der Bahnanlagen für die Dauer von „100
Jahren“, zu erneuern. Hinzu kommt, dass aufgrund der Forderungen der Stadt Köln die
lichte Weite und die lichte Höhe der Brücken vergrößert werden. Damit bietet die ge-
wonnene Fläche verkehrstechnisch zukünftig Möglichkeiten für eine Verbesserung der
Verkehrssituation und weiterhin für eine deutliche Aufwertung des gesamten Bereiches
rund um die Deutz-Mülheimer Straße. Die Eintragung als Baudenkmal wurde daher
auch im Juni 2018 von der Stadt Köln abgelehnt.
Baubedingte Auswirkungen:
Durch die geplante Baumaßnahme sind folgende baubedingte Wirkungen zu erwarten:
Naturgut „Tiere und Pflanzen“
Durch die notwendigen Aufstell- und Arbeitsraumflächen werden im Brückenbereich Ge-
hölze vorübergehend entfernt bzw. in diesen Bereich ragende Äste und Zweige zurück-
geschnitten. Bei dem zu beseitigenden Bewuchs handelt es sich um jüngere Gehölze
(Sukzessionsgebüsch) sowie Ruderalfluren verschiedenster Ausprägung, die nach Bau-
ende wiederhergestellt werden.
Mit der geplanten Baumaßnahme sind baubedingte Vegetationsverluste auf einer Ge-
samtfläche von ca. 6452 m² verbunden.
Bei der Erneuerung der EÜ sind eine Zerstörung von Fledermausquartieren und eine
Tötung von Fledermäusen potentiell möglich.
Die von der Baumaßnahme betroffenen bahnstreckenbegleitenden Gehölzbestände ha-
ben eine potenzielle Funktion als Nistplatz für diverse Vogelarten. Eine Tötung von Vö-
geln ist potentiell ebenfalls möglich.
Schutzgut „Wasser“
9.4.2.1 Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässern
Eingriffe in Gewässer finden weder bau- noch anlagenbedingt statt.
Die Trägerbohlwand wird als Verbau eingesetzt. Der Verbau besteht aus den Stoffen:
Stahl und Beton, die als nicht wassergefährdend (nwg) laut AwSV eingestuft sind.
9.4.2.2 Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
Der Wasserhaushalt wird durch die Baumaßnahme nicht verändert.

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Gemäß E-Mail des Bodengutachters (IBES Baugrundinstitut GmbH) vom 29.03.2018 ist
keine geschlossene Grundwasserhaltung erforderlich. Diese Mail wird in der Ergänzen-
den Unterlage E4.1 beigefügt.
Die Festlegung des Bauwasserstands basiert auf die statistischen Annahmen und ein
Restrisiko ist vorhanden.
Die Gründung der EÜ erfolgt über eine Tiefgründung, wobei nur die Bohrpfähle punktuell
ins Grundwasser reichen, so dass der Grundwasserfluss nicht beeinträchtigt wird. Das
anfallende Oberflächenwasser wird in den Kanal der städtischen Entwässerungsbetriebe
abgeführt.
9.4.2.3 Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen,
die hierfür bestimmt oder geeignet sind
Da eine Trägerbohlwand für den Verbau geplant ist und dies nur eine punktuelle
Einbindung ist, ergibt sich kein Aufstauen / Umleiten von Grundwasser (wie z.B. bei ei-
nem Spundwandverbau). Da das Grundwasser unter der Baugrubensohle liegt (Verbau-
nachweis mit GW-Bau), ergibt sich kein hydraulischer Grundbruch. Bei kritischem GW –
Anstieg wird die Baugrube geflutet.
Eine Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Zustandes des Grund-
wasserkörpers „Niederung des Rheins (DE_GB_DENW_27_25) kann ausgeschlossen
werden, weshalb es zu keiner Verschlechterung gemäß Wasserrahmenrichtlinie kommt.
Naturgut „Klima und Luft“
Durch die Beseitigung der Vegetation entstehen keine bau-, anlagen- oder betriebsbe-
dingten erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen auf das Klima.
Naturgut „Landschaft“
Durch die Anlage von Baustelleneinrichtungs- und Montageflächen kommt es zu tempo-
rären Verlusten von Gehölzstrukturen und damit zu einem temporären Eingriff in das
Stadtbild.
Naturgut „Boden“
Vorübergehend wird im Eingriffsbereich – im unmittelbar an das Bauwerk angrenzenden
Arbeitsraum - baubedingt Boden entnommen. Bei den hier vorliegenden Böden handelt
es sich um anthropogen überformte Böden mit stark gestörten Bodeneigenschaften.
Wechselwirkungen
Durch die Umsetzung der Baumaßnahmen treten zwischen den einzelnen Schutzgütern
temporäre Wechselwirkungen auf:
- Auswirkung der Lärmimmissionen auf Menschen und Tiere.
- Auswirkung der Flächenbeanspruchung auf die Schutzgüter Boden, Wasser und
durch den Verlust von Vegetation auch Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere.
- Auswirkungen durch den Verlust von Vegetation führt auch zu Beeinträchtigungen
des Landschafts-/ Stadtbildes und des Lokalklimas.

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Es sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern festzustellen. Diese sind jedoch
aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme und der zeitlichen Begrenzung
der Auswirkungen und der bestehenden Vorbelastungen als gering bzw. unerheblich
einzustufen. Kumulative dauerhafte Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter sind nicht
zu erwarten.
Schutzgebiete
Schutzgebietsausweisungen liegen für den Eingriffsbereich nicht vor. Für den Baube-
reich sind keine gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 42
LNatSchG NRW durch die Baumaßnahme betroffen.
Denkmalschutz
Bei der mehrteiligen Eisenbahnbrücke über die Deutz-Mülheimer Straße handelt es sich,
gemäß Angaben des LVR Amt für Denkmalpflege im Rheinland, um ein Baudenkmal
gemäß § 2 DSchG NRW für das die Eintragung zum Denkmalwert gem. § 22 Abs. 3
DSchG NRW beantragt wurde. Der Eintrag in die Denkmalliste wurde jedoch seitens der
Stadt Köln als zuständige Denkmalbehörde abgelehnt.
9.5 Rechtliche Würdigung
Umweltverträglichkeit (UVPG § 7)
Eine Umwelterklärung (Screening Formblatt U3 nach §§ 5ff UVPG) für die Vorprüfung
gemäß § 7 UVPG oder gemäß § 9 i.V. m. § 7 UVPG wurde erstellt und in den ergän-
zenden Unterlagen beigefügt. Als Ergebnis ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht
zu erwarten.
LBP (BNatSchG § 14)
Für den Bau der neuen Brücke sowie die Einrichtung der Baustelleneinrichtungsflächen
muss vorhandene Vegetation auf einer Fläche von ca. 6.452 m² vorübergehend zurück-
geschnitten bzw. gerodet werden. Es ist daher zu prüfen, ob die geplante Maßnahme
Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 BNatSchG zur Folge hat, die aus-
zugleichen sind. Für die Bewertung der Eingriffe und Ermittlung des Ausgleichs wurde
das Verfahren „Ludwig“ zu Grunde gelegt und im Nachgang die BKompV angewendet.
Danach wurde ein Eingriff in Höhe von 77.550 Wertpunkten nach Ludwig bzw. 45.826
nach BKompV ermittelt, dem ein Ausgleich in gleicher Höhe gegenübersteht.
Unter Anwendung der BKompV in Zusammenhang mit dem BNatSchG entstehen keine
erhebliche Auswirkungen besonderer Schwere auf die Schutzgüter Boden, Klima/Luft,
Wasser, Tiere und Pflanzen, Biotope und keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das
Schutzgut Landschaftsbild.
Der Biotopwertbezogene Eingriff wurde ermittelt und dem biotopwertbezogen Kompen-
sationsbedarf gegenübergestellt.
FFH-Verträglichkeit (BNatSchG § 34)
FFH Gebiete sind durch die Baumaßnahme nicht betroffen.
Artenschutz (BNatSchG § 44)
Die mit der Baumaßnahme verbundenen artenschutzrechtlichen Konflikte sind gering.
Hinweise auf planungsrelevante oder lokal bedeutsame Arten wurden an der EÜ und auf
den BE-Flächen nicht gefunden.

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Unter Berücksichtigung der in Kap.9.2 (sowie im LBP und im ASB) genannten Vermei-
dungsmaßnahmen sind im Zusammenhang mit der Baumaßnahme keine Verstöße ge-
gen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten.
Schall/Erschütterung (BImSchG)
Für den unmittelbaren Baubereich sind bauzeitlich Auswirkungen durch Lärm- und Ab-
gase aufgrund der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs (Transport von Baumaterial)
zu erwarten.
Für das Bauvorhaben wurden daher eine schall- und erschütterungstechnische Untersu-
chung zum Baubetrieb sowie eine schalltechnische Untersuchung erstellt (Obermeyer,
München 23.10.2017 sowie Obermeyer, München 05.06.2019).
9.5.5.1 Schallschutz
Die schalltechnische Untersuchung (Obermeyer Planen + Beraten GmbH, München
23.10.2017) kommt zu dem Ergebnis, dass die Veränderungen an den Eisenbahnüber-
führungen sowie an der Gleislage bzw. an den Gradienten (BW A) zu keinen beurtei-
lungsrelevanten Änderungen der Schallsituation führen. Damit werden durch die Erneu-
erung der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz kei-
ne Ansprüche auf Lärmvorsorge gemäß 16. BImSchV ausgelöst.
9.5.5.2 Baulärm
Die Berechnungen ergaben, dass während der Rückbauarbeiten, die teilweise in der
Nacht stattfinden sollen, geringe Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte
um bis zu 3 dB(A) an 6 Gebäuden zu erwarten sind. Da diese Arbeiten jedoch nur wäh-
rend weniger Nächte, bis zu 10 pro Jahr bzw. bis zu 4 aufeinander folgenden Nächten
durchgeführt werden, werden aktive Schallschutzmaßnahmen als unverhältnismäßig
angesehen. Im Tageszeitraum ist nicht mit Überschreitungen der projektspezifischen
Richtwerte zu rechnen.
Während der Verbauarbeiten können am Bürogebäude Deutz-Mülheimer Straße 10
Beurteilungspegel von mehr als 70 dB(A) am Tage auftreten. (Überschreitung der pro-
jektspezifischen Richtwerte bis max. 10 dB(A) an 8 Gebäuden). Da die Verbauarbeiten
mit einer Vibrationsramme nur wenige Tage nacheinander andauern, erscheinen auf-
wendige aktive Schutzmaßnahmen unverhältnismäßig. Im Nachtzeitraum ergeben sich
geringe Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte an mehreren (23) Gebäu-
den bis max. 5 dB(A) (< 60 dB(A). Auch hier werden aktive Schallschutzmaßnahmen als
unverhältnismäßig angesehen, zumal die Verbauarbeiten teilweise mit einem Bohrgerät
durchgeführt werden, wodurch geringere Beurteilungspegel zu erwarten sind.
Während der übrigen Bauarbeiten (Erd- und Gleisbauarbeiten), die im Tageszeitraum
durchgeführt werden, ist nicht mit Überschreitungen der projektspezifischen Richtwerte
zu rechnen.
9.5.5.3 Erschütterungen
Aus der Erschütterungstechnischen Untersuchung geht hervor, dass Gebäudeschäden
an einem nahe gelegenen Bauwerk (Von-Gablenz-Straße 2-6) im Sinne der DIN 4150-3
nur dann ausgeschlossen werden können, wenn ein 5 t Walze zum Einsatz kommt. Be-
lästigungen der Einwohner im Sinne der DIN 4150-2 sind nicht zu erwarten, sofern die
ermittelten Einwirkzeiten (Verdichtung < 2 Std./Tag; Rückbau < 5 Std./Tag) eingehalten
werden.

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Elektromagnetische Verträglichkeit
Der grundsätzliche elektrische Zustand nach der Baumaßnahme ändert sich gegenüber
dem derzeitigen Zustand nicht wesentlich und es befinden sich keine relevanten Hoch-
frequenzanlagen (≤ 10 MHz) im Abstand von ≤ 300 m. Im Bereich gibt es zudem auch
keine anderen Hochspannungsanlagen von Drittbetreibern.
Die Vorprüfung gemäß der 26. BlmSchV VwV wurde unter dem Leitfaden der DB Netz
AG (I.NG-S-M(B)) vom 06. April 2016 durchgeführt.
Bei dieser Maßnahme handelt sich aus Sicht der Oberleitung weder um einen Neubau
noch um eine wesentliche Änderung im Sinne der Vorschrift „Hinweise zur Durchführung
der Verordnung über elektromagnetische Felder“ (LAI 2014).
10 Weitere Rechte und Belange
Die erforderlichen Abstimmungen und Zustimmungserklärungen sind in den ergänzen-
den Unterlagen zu finden.
10.1 Grunderwerb
Für die Maßnahme sind Grundstücke vorübergehend in Anspruch zu nehmen.
Für Baugruben, Zufahrten und Baustelleneinrichtungsflächen etc. ist eine bauzeitliche
Flächeninanspruchnahme erforderlich.
Vorübergehend in Anspruch genommene Grundstücke werden nach Beendigung der
Baumaßnahme wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Die entsprechenden Flächen sind im Grunderwerbsplan und –verzeichnis ausgewiesen.
10.2 Kabel und Leitungen
Im Zuge der Planung haben die Abstimmungen mit den Leitungsträgern stattgefunden.
Die betroffenen Leitungsträger haben dem Bauvorhaben bereits grundsätzlich zuge-
stimmt.
10.3 Straßen und Wege
Die Eisenbahnüberführung kreuzt die Deutz-Mülheimer Straße, die 6-spurige Straße mit
Gleisen der Stadtbahn sowie beidseitig den Fuß- und Radweg. Sowohl der Baubereich,
als auch die BE-Flächen liegen direkt an der Straße.
Während der gesamten Bauzeit ist der Straßenverkehr auf der Deutz-Mülheimer Straße
teilweise eingeschränkt (Fuß- und Radwege, östliche Fahrspur).
Für den Abbruch des Bestandsüberbaus und für das Einheben der Halbfertigteile wäh-
rend der Herstellung der EÜ werden Straßensperrungen der Deutz-Mülheimer Straße
inklusive der Stadtbahnlinien 3 und 4 über einzelne Wochenenden erforderlich. Die
Oberleitung der Stadtbahn muss während dieser Sperrungen abgebaut werden.
Die Stadt Köln, die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sowie die Kölnmesse und die Betrei-
ber der Lanxess Arena (ehem. Köln Arena) sind in die Planung eingebunden.
Im Zuge der Planung haben Abstimmungen mit der Stadt Köln als Straßenbaulastträger
stattgefunden.

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Die Stadt Köln hat dem Bauvorhaben grundsätzlich zugestimmt.
10.4 Kampfmittel
Bei dem Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wurde ein Antrag auf
Luftbildauswertung zum Verdacht auf Kampfmittel gestellt.
Gem. Auskunft des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) war durch die bestehende
Bahnanlage sowie die Bebauung eine Testsondierung nicht möglich. Es wird allgemein
auf das „Merkblatt für Baugrundeingriffe“ verwiesen.
Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher
kann keine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gegeben werden.
Erdarbeiten sind mit entsprechender Vorsicht auszuführen.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umge-
hend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmit-
telbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
10.5 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial
Die anfallenden Aushubmassen werden im Rahmen der Baumaßnahme nicht wieder
eingebaut und stattdessen auf eine Deponie oder zur Verwertung gebracht. Für die Ein-
ordnung der Abfälle und Aushubmassen wird nach dem Ausbau / Abbruch eine Deklara-
tionsanalytik durchgeführt.
10.6 Gewässer
Durch die Maßnahme sind keine Gewässer betroffen.
10.7 Land- und Forstwirtschaft
Im Rahmen der Maßnahme sind keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen betroffen.
10.8 Brand- und Katastrophenschutz
Die Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes „Anforderungen des Brand- und Katastro-
phenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG“ ist einge-
halten.
Eine Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr hat stattgefunden.

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Im Zuge der zeitlich vorlaufenden Baumaßnahme BWC wird der alte Treppenzugang
vom Gleisbereich zu der Deutz-Mülheimer Straße zwischen dem BWD und BWE als
Provisorium wieder reaktiviert.
Abbildung 6: Fotos „alter“ verschlossener Treppenaufgang zwischen BWD und E
Der neue zentrale Treppenaufgang für alle Bauwerke zwischen BWC und BWD ist be-
reits in der Planung des Bauwerks D fertiggestellt.
Es werden Schließungen bzw. Türen an der Deutz-Mülheimer Straße und im Gleisbe-
reich vorgesehen. Türschließungen für die Feuerwehr und für die DB AG verhindern so
die Nutzung durch unbefugte Dritte.
10.9 Schadstoffuntersuchung
Im Rahmen der geplanten Erneuerung der Stahlüberbauten (Bauwerke BWA, BWB,
BWD und BWE) über die Deutz-Mülheimer Straße in Köln-Deutz sind die bestehenden
Überbauten mitsamt ihrer Korrosionsschutzbeschichtung abgängig. Eine Erfassung der
Schadstoffsituation war somit erforderlich, die als Ziel den Ausschluss einer Umweltge-
fährdung (Emissionen) bei den geplanten Maßnahmen hat.
Es konnte in keiner Probe Asbest nachgewiesen werden.
Es wurde in keiner Mischprobe relevante Gehalte an PCB sowie PAK (inkl. Ben-
zo(a)pyren) nachgewiesen.
In allen Mischproben wurden relevante Schwermetallgehalte detektiert.
Für den Rückbau des Stahlüberbaus mit seiner Schwermetallhaltigen Korrosionsschutz-
beschichtung im konventionellen Verfahren (Brennen der Trennstellen) ist die TRGS 505
durch den ausführenden Unternehmer anzuwenden. Die TRGS umfasst für diese Arbei-
ten Schutzmaßnahmen wie Reinigung der Arbeitsplätze, Persönliche Schutzaustüstung
(PSA), Hygiene, Unterweisung der Mitarbeiter, etc.
Der Untersuchungsbericht der DB Engineering & Consulting GmbH, Duisburg vom
09.01.2019 befindet sich in der Unterlage 13.

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11 Abkürzungen
Abs.
Abzw.
AFB
AG
ALVF
AN
AVV-Baulärm
BASt
Absatz
Abzweig
Artenschutz-Fachbeitrag
Auftraggeber
Altlastenverdachtsfläche
Auftragnehmer
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Bau-
lärm
Betriebliche Aufgabenstellung
BE-Fläche
Bf
BImSchV
BMK
BImSchG
BNatschG
BoVEK
BW
bzw.
cm
DB
DIN
EBA
EBO
EKrG
Baustelleneinrichtungsfläche
Bahnhof
Bundes-Immissionsschutzverordnung
Bergisch-Märkisches Land
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bundesnaturschutzgesetz
Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept
Bauwasser
beziehungsweise
Zentimeter
Deutsche Bahn
Deutsches Institut für Normung
Eisenbahn-Bundesamt
Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung
Eisenbahnkreuzungsgesetz
EÜ
FRS
ggf.
Eisenbahnüberführung
Sanierungsmanagement der DB AG
gegebenenfalls

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GW
Hbf
HQ100
IBN
Ivl
Kap.
km
L
LH
LST
LWL
max.
m
m NHN
NRW
NSG
OLA
RiL
SGV
SPV
SFK
SO
T
TEN
Tk
TRGS
UK
UVP
Grundwasser
Hauptbahnhof
Jahrhunderthochwasser
Inbetriebnahme
Ingenieurvermessung Lage
Kapitel
Kilometer
Länge
Lichte Höhe
Leit- und Sicherungstechnik
Lichtwellenleiter
maximal
Meter
Meter über Normalhöhennull
Nordrhein-Westfalen
Naturschutzgebiet
Oberleitungsanlage
Richtlinie
Schienengüterverkehr
Schienenpersonenverkehr
Schienenfußkabel
Schienenoberkante
Tage
Transeuropäische Netze
Telekommunikation
Technischen Regeln für Gefahrstoffe
Unterkante
Umweltverträglichkeitsprüfung

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u.a.
Vmax
WiB
WSG
z.B.
unter anderem
Maximale Verkehrsgeschwindigkeit
Walzträger in Beton
Wasserschutzgebiet
Zum Beispiel

Anlage 1 - Übersichtskarte

442 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [358055,5645070]   1:5000
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 30.10.2019
Anlage 1 - Übersichtskarte

Anlage 3 - Stellungnahme

32130 Zeichen

/ 2 
 Anlage 3 - Stellungnahme 
Planfeststellungsverfahren gemäß § 73 des Verwaltun gsverfahrensgesetzes (VwVfG) 
i.V.m. § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)  für das Vorhaben „Erneuerung 
der Eisenbahnüberführung (EÜ) Deutz-Mülheimer Straß e in Köln, Bauwerk E“ der DB 
Netz AG, Infrastrukturprojekte West (I.NI-W-K-A) 
 
Sehr geehrter Herr Hilgers, 
ich erhebe gegen das oben näher bezeichnete Vorhabe n der DB Netz AG keine Bedenken, 
wenn den nachfolgend im Einzelnen benannten Anforde rungen jeweils durch eine entspre- 
chende Nebenbestimmung in der Zulassungsentscheidung Rechnung getragen wird. 
 
I. Stadtplanung 
Die Erneuerung (Abriss und Neubau) der Eisenbahnüberführungen (EÜ) über die Deutz-Mül- 
heimer Straße betrifft insgesamt fünf Brückenbauwer ke (Bauwerke A bis E). Die Deutz-Mül- 
heimer Straße stellt im Bereich dieser Brückenbauwe rke einen international bedeutsamen 
Raum gemäß dem Bedeutungsplan der Stadt Köln dar, der durch den Rat der Stadt Köln be- 
schlossen wurde. Für diese Räume bestehen besondere  Anforderungen für die Gestaltung 
und Qualität des öffentlichen Raumes. 
Wie bereits für die Brückenbauwerke A bis C sind auch für das Brückenbauwerk E zusätzlich 
zu der Standardbeleuchtung im Zuge der weiteren Pla nung entsprechende bauliche Vorkeh- 
rungen für eine Effektbeleuchtung zu berücksichtige n. Es wird hierzu auch auf die Überein- 
kunft zu dem Brückenbauwerk C verwiesen, wo in Abst immung mit dem Stadtplanungsamt 
(Stadtraummanagement) und der RheinEnergie AG eine Effektbeleuchtung in Form einer 
LED-Leiste mit dem Ziel abgestimmt wurde, ein gleic hmäßiges „Lichtband“ durch eine indi- 
rekte Beleuchtung der Brückenuntersichten in den Randbereichen zu realisieren. Diese LED-
Leisten sollen über einen RGB Farbwechsel verfügen, der einzeln je Brücke und Seite steuer- 
bar ist. Die Leisten bzw. die Ausleuchtung solle sich hierbei möglichst unterbrechungsfrei über 
die komplette Länge eines jeden Brückenbauwerkes erstrecken. 
Die bei dem Brückenbauwerk C stellvertretend für die übrigen Brückenbauwerke abgestimm- 
ten Rahmenbedingungen bezüglich der oben erläuterte n Effektbeleuchtung sind jedoch für 
das hier in Rede stehende Brückenbauwerk E nicht berücksichtigt worden.  
So ist die im Widerlager vorgesehene Aussparung – als bauliche Voraussetzung für die Instal- 
lation der Effektbeleuchtung – mit einer Höhe von 0 ,50 m zu gering, um eine Unterleuchtung 
des Brückenkörpers zu realisieren. Bei dem Brückenb auwerk C beträgt die Aussparung im 
Widerlager hingegen 1,50 m. Das bereits abgestimmt Beleuchtungskonzept ist daher für das 
o.g. Vorhaben nicht anwendbar. 
 
Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) 
- z. Hd. Herrn Hilgers - 
Werkstattstraße 102 
50733 Köln 
 
 
641pa/043-2021#064 62/621/2-62.21.01 04.03.2022 
62

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Bezüglich der Thematik Beleuchtung wird daher gefordert, das bereits abgestimmte Beleuch- 
tungskonzept für das Bauwerk C zu übernehmen und im Übrigen die entsprechende Ausfüh- 
rungsplanung mit dem Stadtplanungsamt und der RheinEnergie AG abzustimmen. 
Ferner ist Folgendes zu beachten: 
1. Die Brückenfarbe ist in dunklem Grau – wie für a lle zu erneuernden Brückenbauwerke – 
auszuführen. 
2. Taubenschutz ist vorzusehen und konstruktiv einz ubauen. Es ist nicht mit Gittern zu ar- 
beiten. Die Unterseite der Brückenkonstruktion ist als geschlossene Fläche auszuführen. 
3. Graffitischutz ist auf allen Oberflächen – so ze itnah wie möglich – aufzubringen. 
4. Die Brückengeländer und die Widerlager sind von Werbung freizuhalten. 
5. Gestaltung der Widerlager 
Bezüglich der Gestaltung der Sichtbetonflächen der Widerlager wird auf die im Jahr 2020 
getroffene Übereinkunft für das benachbarte Brücken bauwerk C verwiesen. Hier wurde 
zwischen den Vertretern der Vorhabenträgerin (Herr Paprotny und Herr Gombert) sowie 
den Vertretern der Stadt Köln (Herr Sämann vom Amt für Straßen und Verkehrsentwick- 
lung und Herr Gerdes vom Stadtplanungsamt) Folgendes vereinbart: Die Gestaltung der 
Sichtbetonflächen der Widerlager erfolgt analog der Ausführung am Referenzobjekt Flori- 
anweg 10 in 52249 Eschweiler – dort hatte diesbezüg lich am 11.08.2020 ein Ortstermin 
stattgefunden. 
Dies bedeutet für das o.g. Vorhaben konkret: 
a) Herstellung einer betonglatten Fläche mit einer Spannplattenschalung (Plattengröße 
ca. 2,50 m x 1,25 m) mit geordnetem Stoßbild (SB 2)  gemäß der Ausführung am 
Referenzobjekt Florianweg 10 in 52249 Eschweiler. 
b) Anordnung des Stoßbildes horizontal. 
c) Regelmäßige Anordnung der Ankerlöcher. 
d) Verschluss der Ankerlöcher mit Verschlussstöpsel n in Betonfarbe. 
Die o.g. Gestaltung der Widerlager ist auch für die Stützmauer entlang der Zufahrt zu dem 
Betriebsgelände der Vorhabenträgerin (Deutzer Feld) anzuwenden. 
Ansprechpartnerin im Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, ist Frau Hüser (Te- 
lefon: 0221-221-26206; E-Mail: 
martina.hueser@stadt-koeln.de ). 
 
II. Straßen und Verkehr, Straßenrecht  
Die nachfolgenden Vorgaben bzw. Nebenbestimmungen sind zu berücksichtigen: 
1. Brücken- und Widerlagerneubau 
a) Die lichte Weite der Widerlager von 27,10 m darf  nicht eingeschränkt werden. 
b) Die Beleuchtung muss so platziert werden, dass d ie lichte Durchfahrtshöhe von min- 
destens 4,50 m nicht eingeschränkt wird. Sofern dies nicht möglich ist, muss die Be- 
leuchtung außerhalb der Fahrbahn angebracht werden.  Zwecks Steigerung des Si- 
cherheitsempfindens von zu Fuß Gehenden und Rad Fah renden in dieser sehr lan- 
gen und heute dunklen Eisenbahnüberführung wird ein e ausreichende Beleuchtung 
gefordert. 
Ansprechpartnerin im Amt für Straßen und Verkehrsen twicklung, Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln, ist Frau Zucker (Telefon: 0221-221-2787 3; E-Mail: fenja.zucker@stadt-
koeln.de ).

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2. Bauzeitlicher Zustand/Drittbetroffenheiten 
a) Das zu erneuernde Bauwerk befindet sich auf der Deutz-Mülheimer Straße. Diese ist 
Bestandteil des mobilitätsrelevanten Verkehrsnetzes  der Stadt Köln. Finden Bauar- 
beiten mit verkehrlichen Einschränkungen (Vollsperr ung, Sperrung von Fahrspuren, 
Einengungen) in diesem mobilitätsrelevanten Verkehr snetz statt und übersteigt der 
Genehmigungszeitraum zwei Monate, sind die erforder lichen und von einer in Köln 
zugelassenen Fachfirma erstellten Verkehrszeichenpläne mit allen zur Genehmigung 
benötigten Unterlagen vier Wochen vor Baubeginn einzureichen. 
b) Bei der Antragstellung ist zusätzlich über die A uftraggeberin eine Pressemitteilung 
vorzulegen. Die finale Fassung der Medieninformation (Pressemitteilung) ist zwecks 
Prüfung drei Werktage vor der geplanten Veröffentlichung dem Amt für Verkehrsma- 
nagement, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail:  verkehrsmanagement@stadt-
koeln.de ) vorzulegen. Die Medien sind zwölf Werktage vor Baubeginn zu unterrichten. 
Sechs Werktage vor Baubeginn ist eine weitere Information an die Medien zu versen- 
den. 
c) Im Genehmigungsverfahren sind die verkehrslenken den Dienststellen der Polizei und 
der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB AG) zu beteiligen. 
d) Aufgrund der Verkehrsbedeutung der Deutz-Mülheim er Straße sind vor Baubeginn 
Abstimmungen mit der Koelnmesse GmbH und der LANXESS-arena notwendig. 
e) Erforderliche Vollsperrungen der Deutz-Mülheimer  Straße dürfen nur in verkehrs- 
schwachen Zeiten (nachts sowie an Wochenenden) unter Vorlage eines Umleitungs- 
konzeptes, das u.a. mit der KVB AG abgestimmt ist, vorgenommen werden. Hierbei 
ist eine Berücksichtigung der Belange der Koelnmess e GmbH und der LANXESS-
arena zwingend. Dies gilt auch für Maßnahmen an Woc henenden, da Veranstaltun- 
gen auch dann stattfinden. Auch die übrigen nördlic hen Anlieger, insbesondere die 
MesseCity mit der Deutschland-Zentrale der Zurich Versicherung sowie die Hotellerie 
beidseits der Deutz-Mülheimer Straße, müssen angeme ssen erreichbar bleiben. 
Sperrungen und Umleitungen müssen diesen Betroffene n rechtzeitig kommuniziert 
werden. Die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt hierbei gerne. 
Ansprechpartner bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, Börsenplatz 1, 
50667 Köln, ist Herr Friedrichsen (Telefon: 0221-99 501-102; E-Mail: michael.fried- 
richsen@koeln.business ). 
f) Da die Deutz-Mülheimer Straße eine Hauptverkehrs straße ist, wurden bereits im 
Zuge der Planfeststellungsverfahren zu den Brückenbauwerken A, B und C tragbare 
Umleitungskonzepte vorgelegt. Diese müssen auch für  das o.g. Vorhaben zur An- 
wendung kommen. Hierzu bedarf es Abstimmungen mit d em Amt für Verkehrsma- 
nagement, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln (E-Mail:  verkehrsmanagement@stadt-
koeln.de ). Anderenfalls ist mit einem Gutachten die Eignung eines modifizierten Um- 
leitungskonzeptes darzulegen. In einem weiteren Gutachten ist zudem die Leistungs- 
fähigkeit während der Baustellenführung und der zug ehörigen Baustelleneinschrän- 
kungen für den Knotenpunkt Opladener Straße/Deutz-Mülheimer Straße nachzuwei- 
sen und die verkehrstechnische Realisierung durch B ereitstellung zugehöriger Um- 
baupläne und Programmierungen für die Lichtsignalan lage zu gewährleiten. Auch 
während der Baumaßnahme müssen Steuerung und Anschl uss an den Verkehrs- 
rechner gewährleistet sein. Für die Organisation von Umleitungsverkehren und Stadt- 
bahnsperrungen sowie gegebenenfalls erforderlichen Umprogrammierungen und 
Umbaumaßnahmen an den Lichtsignalanlagen benötigt d ie KVB AG einen Vorlauf 
von mehreren Monaten. Die KVB AG ist daher frühzeitig zu informieren. 
g) Mit dem Abriss des Bauwerkes E entfällt die dort ige heute vorhandene (rot-weise-
Kontur-Kennzeichnung) zur zulässigen Fahrzeughöhe b zw. maximalen Höhe. Da in 
der Folge aber Bauwerke mit Höhenbeschränkungen noch vorhanden sind, ist vor der

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Einfahrt unter dem Brückenbauwerk eine Höhenbegrenzung zu installieren, um eine 
Gefährdung bei Anprall auf nachfolgende Bauwerke auszuschließen. Es könnte sich 
hierbei um ein bauwerksunabhängiges Rahmenbauwerk handeln, aber auch eine mit 
Ketten erfolgte Abhängung der Warntafel vom Bauwerk selber wäre möglich. Die kon- 
krete bauliche Umsetzung obliegt jedoch der Vorhabenträgerin. 
h) Da durch die Baumaßnahme einschließlich der Baus tellenzufahrt auch die Belange 
von zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden betroffen sind, ist zu jedem Zeitpunkt der 
Baumaßnahme eine sichere Verkehrsführung des genannten Personenkreises sicher 
zu stellen. Dies gilt auch für den Ein- und Ausfahrtsbereich der Baustellenzufahrt. 
i) Bei einem Eingriff in das öffentliche Straßenlan d ist die Maßnahme mindestens drei 
Wochen vor Baubeginn anzuzeigen, gegebenenfalls ist gemeinsam mit dem Amt für 
Straßen und Verkehrsentwicklung, Willy-Brandt-Platz  2, 50679 Köln (E-Mail: stras- 
sen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de ) ein Beweissicherungsverfahren durchzu- 
führen. 
3. Baustelleneinrichtungsfläche 
Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich oberhalb der Deutz-Mülheimer Straße auf 
der Westseite. Zur Andienung dieser Fläche ist der Bau einer steilen Rampe zwischen 
den Brückenbauwerken A und B geplant. Sowohl bei de r Ein- als auch bei der Ausfahrt 
sind ausreichende Schleppkurven erforderlich. Die Z ufahrt ist nur aus Richtung Messe-
Kreisel zulässig. Hierbei ist die eingeschränkte Du rchfahrtshöhe der Bogenbrücken von 
3,10 m zu berücksichtigen. Entsprechende Verbotszeichen verbieten das Befahren dieses 
Bereiches für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Höhe von mehr als 3,10 m. Dies gilt auch 
für Baustellenfahrzeuge. Vom Baufeld ausfahrende Fahrzeuge dürfen nur nach Süden in 
Fahrtrichtung Opladener Straße/Justinianstraße fahr en. Es ist sicherzustellen, dass der 
Baustellenverkehr keine Verunreinigungen auf öffentlichen Straßenflächen verursacht. Im 
Bereich der Ausfahrt der Baustelleneinrichtungsfläc he ist bei Bedarf eine regelmäßige 
Reinigung der Straßenflächen durchzuführen. 
Ansprechpartner im Amt für Verkehrsmanagement, Will y-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist 
Herr Haubenreisser (Telefon: 0221-221-27102; E-Mail : 
klaus.haubenreisser@stadt-
koeln.de ). 
4. Kreuzungsvereinbarung 
Das o.g. Vorhaben stellt die Änderung einer bestehe nden Kreuzung gemäß § 3 des Ge- 
setzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (EKrG) dar. Zwischen der Stadt 
Köln als Trägerin der Baulast der kreuzenden Deutz-Mülheimer Straße und der DB Netz 
AG als Baulastträgerin des Schienenwegs ist daher e ine Kreuzungsvereinbarung abzu- 
schließen, deren Kostentragung sich nach § 12 Nr. 2  EKrG bemisst. Die Kreuzungsver- 
einbarung ist nach technischer Abstimmung und Durchführung des Planfeststellungsver- 
fahrens abzuschließen. 
Ansprechpartnerin für den Abschluss der Kreuzungsvereinbarung im Bauverwaltungsamt 
(Sachgebiet 620/2), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Maricic (Telefon: 0221-221-
22699; E-Mail: 
natasa.maricic@stadt-koeln.de ). 
 
III. Freilandartenschutz 
1. Sofern Gehölze entfernt werden müssen, sind die entsprechenden Rodungs- und Fällar- 
beiten gemäß § 39 Abs. 5 des Gesetzes über Natursch utz und Landschaftspflege (Bun- 
desnaturschutzgesetz – BNatSchG) nur außerhalb der Vogelbrutzeit – diese verläuft vom 
01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres – durchzuführen. Sollten Rodungs- und Fällar- 
beiten dennoch zwingend in die Vogelbrutzeit fallen , ist eine ökologische Baubegleitung 
hinzuzuziehen. Diese hat die Strukturen frühestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten auf 
Besatz durch Vögel und/oder Fledermäuse zu untersuchen. Hierüber ist dem Umwelt- und

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Verbraucherschutzamt (Untere Naturschutzbehörde) un aufgefordert ein Bericht zukom- 
men zu lassen. 
2. Sollten auf den betroffenen Flächen Tiere besond ers geschützter Arten festgestellt wer- 
den, so ist die Vorhabenträgerin verpflichtet, die weiteren Bau-, Rodungs- bzw. Abbruch- 
tätigkeiten unverzüglich einzustellen und umgehend mit dem Umwelt- und Verbraucher- 
schutzamt (Untere Naturschutzbehörde) Kontakt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen 
abzustimmen. 
Ansprechpartner für die Belange des Freilandartenschutzes (Untere Naturschutzbehörde) im 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Herr Florin-Bisscho- 
pinck (Telefon: 0221-221-24159; E-Mail: thorsten.bisschopinck@stadt-koeln.de ). 
 
IV. Landschaftspflege und Grünflächen 
1. Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerha lb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspl äne im Gebiet der Stadt Köln 
(Baumschutzsatzung – BSchS) ist einzuhalten. Diese ist im Internet unter 
https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/baumschutzsat- 
zung_2011_08_01.pdf  abrufbar. 
2. Die in unmittelbarer Nähe stehenden Bäume sind z u erhalten und vor Beginn und während 
der Baumaßnahme gemäß der DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und 
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), der RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von 
Straßen – RAS, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern 
im Bereich von Baustellen) und § 11 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesbauordnung – BauO NRW) vor jeglichen Beschäd igungen und Verletzungen an 
ihren ober- und unterirdischen Teilen zu schützen sowie ausreichend zu bewässern. 
3. Um die Baumscheiben herum ist ein Bauzaun aus Ho lzbrettern, Maschendraht oder Bau- 
stahlmatten mit einer Mindestgrundfläche von 2,00 m x 2,00 m je Baum in massiver Bau- 
weise aufzustellen und entsprechend standsicher zu verankern. Die Zaunhöhe über Ge- 
lände muss hierbei 1,50 m bis 2,50 m betragen. 
4. Arbeiten im Wurzel- und Kronenbereich der städti schen Bäume entlang der Freya-von-
Moltke-Straße und der Deutz-Mülheimer Straße sind v or Baubeginn – zur Vermeidung 
etwaiger Auseinandersetzungen über die Regulierung von Pflanzschäden – mit dem Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen, Sachgebiet 671/4 (Stadtgrün) abzustimmen und 
anschließend von einer Fachfirma des Garten- und Landschaftsbaues durchzuführen. 
5. Für die gesamte Dauer der Bauzeit ist durch die Vorhabenträgerin eine ökologische Bau- 
begleitung einzusetzen. Diese ist anhand der Standards des Grünhandbuchs Köln, Kapitel 
7 - ökologische Baubegleitung (Seite 50-51), durchzuführen. Das Grünhandbuch Köln ist 
im Internet unter https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/gr%C3%BCn- 
handbuch_k%C3%B6ln_2020.pdf  abrufbar. 
Ansprechpartnerin im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln, Willy-
Brandt-Platz 2, 50679 Köln, ist Frau Weber (Telefon : 0221-221-26188; E-Mail: frauke.we- 
ber@stadt-koeln.de ). 
 
V. Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft 
Die nachfolgenden Auflagen sind in den Planfeststellungsbeschluss aufzunehmen. Soweit hier 
Informations-, Hinweis-, Nachweis- oder vergleichba re Verpflichtungen aufgeführt sind, sind 
diese gegenüber dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Abteilung Immissionsschutz, Was- 
ser- und Abfallwirtschaft, Willy-Brandt-Platz 2, 50 679 Köln, zu erfüllen. Ansprechpartnerin ist 
– soweit nicht anders benannt – Frau Leonhäuser (Telefon: 0221-221-29197; E-Mail: 
mandy.leonhaeuser@stadt-koeln.de).

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1. Abfallwirtschaft 
a) Der Beginn und das Ende der Bau-/Abbruch-/Aushub maßnahmen sind jeweils eine 
Woche vorher schriftlich anzuzeigen. 
b) Für das o.g. Vorhaben liegt ein Bodenverwertungs - und Entsorgungskonzept (Kurz- 
konzept) vom 07.10.2016 vor. Dieses ist umzusetzen und zudem um die folgenden 
Punkte zu ergänzen bzw. zu aktualisieren: 
-  aktuelle Analysenergebnisse von repräsentativen Proben zur Erfassung des Be- 
lastungsumfanges des anfallenden Aushub- und Abbruchmaterials, 
- Beschreibung der erforderlichen Separierungsmaßna hmen sowie Darstellung der 
vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungswege (Ve rwerter, Abfallbehand- 
lungsanlagen, Deponien, Entsorgungsunternehmen, o.ä.) für das gesamte anfal- 
lende, gegebenenfalls kontaminierte Bau-/Aushubmaterial, 
- Nutzungsorientierte Sicherungsmaßnahmen für den e ventuell verbleibenden, kon- 
taminierten Boden, 
Erst nach Vorlage und Zustimmung des Umwelt- und Ve rbraucherschutzamtes (Ab- 
teilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtsch aft) zu diesem ergänzten bzw. 
aktualisierten Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept darf mit dem o.g. Vorha- 
ben begonnen werden. Sollten die Analysen vor Baubeginn noch nicht vorliegen, kön- 
nen diese nach Abstimmung auch erst im Zuge der Bau -/Abbruch-/Aushubmaßnah- 
men vorgelegt werden. 
c) Für die Beseitigung/Verwertung von gefährlichen Abfällen sind die Vorschriften der 
Verordnungen zu den §§ 47-52 des Kreislaufwirtschaf tsgesetzes (KrWG) zu beach- 
ten. 
d) Für die Zuordnung von Abfällen zu einer Abfallsc hlüsselnummer sind die Vorschriften 
nach der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Ver- 
ordnung 
– AVV) zu beachten. 
e) Bei der Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung sind die Anschluss- und Benut- 
zungspflichten der Abfallsatzung der Stadt Köln in der jeweils gültigen Fassung zu 
beachten. 
f) Die Bau-/Abbruch-/Aushubmaßnahmen sind gutachter lich zu begleiten und in enger 
Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt  (Abteilung Immissions- 
schutz, Wasser- und Abfallwirtschaft) durchzuführen. 
g) Nach Beendigung der Arbeiten ist gutachterlich e in Abschlussbericht zu fertigen und 
innerhalb von vier Wochen vorzulegen. 
2. Zwischenlagerung von Abfällen 
Sollte durch Entsorgungsengpässe eine Zwischenlager ung von kontaminiertem Material 
oder gefährlichen Abfällen über 72 Stunden hinaus e rforderlich sein, so ist diese im Ein- 
zelfall abzustimmen. Es sind jedoch mindestens die folgenden Anforderungen einzuhal- 
ten, damit keine Boden- und Grundwasserbeeinträchtigung zu befürchten ist: 
a) Die verschiedenen Abfälle müssen getrennt vonein ander gelagert werden. 
b) Eine Lagerung darf nur auf befestigter (asphalti erter/betonierter) Fläche ohne Boden- 
einlauf, auf einer resistenten und flüssigkeitsdichten Folie oder in Containern vorge- 
nommen werden. 
c) Eine Beaufschlagung der gelagerten Materialien d urch Niederschlagswasser muss 
ausgeschlossen werden (z.B. durch Abdeckung mit einer beständigen Folie).

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d) Die Lagerung ist arbeitstäglich vor Ort zu kontr ollieren. Hierbei ist insbesondere auf 
die Dichtheit der Abdeckeinrichtung zu achten. Die Kontrollen sind in einem Kontroll- 
buch zu dokumentieren (Datum, Name der kontrollierenden Person, ordnungsgemä- 
ßer Zustand des Lagers, Unterschrift). Das Kontrollbuch ist auf Verlangen vorzulegen. 
e) Das Abfallzwischenlager ist vor unbefugtem Zutri tt zu sichern. 
3. Wasserwirtschaft 
Für die Gründung der Widerlager sind Bohrpfahlgründ ungen bis in den Grundwasser-
Schwankungsbereich geplant. Hierfür ist – je nach Auswirkung auf den Grundwasserleiter 
– eine wasserrechtliche Erlaubnis oder gegebenenfal ls eine Anzeige nach § 49 des Ge- 
setzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erforderlich. 
Die zuständige Behörde für Maßnahmen auf bahneigene n Grundstücken ist hierbei Ihr 
Haus, bei Maßnahmen außerhalb von bahneigenen Grundstücken ist hingegen das Um- 
welt- und Verbraucherschutzamt (Abteilung Immission sschutz, Wasser- und Abfallwirt- 
schaft) zuständig. 
Es wird darauf hingewiesen, dass der Erläuterungsbe richt eine fehlerhafte Aussage ent- 
hält. Dies betrifft den Gliederungspunkt 9.4.2.1 – Einbringen und Einleiten von Stoffen in 
Gewässern. Dort heißt es „Eingriffe in Gewässer finden weder bau- noch anlagenbedingt 
statt.“  Mit Blick auf die geplanten Bohrpfahlgründungen bis in den Grundwasser-Schwan- 
kungsbereich hinein – auch dieser stellt ein Gewässer dar – ist die vorgenannte Aussage 
in dem Erläuterungsbericht jedoch nicht richtig. 
Gegen die geplante Entwässerung des o.g. Vorhabens in den städtischen Kanal bestehen 
aus hiesiger Sicht keine Bedenken. Diesbezüglich si nd jedoch auch die Stadtentwässe- 
rungsbetriebe Köln, AöR zu beteiligen. 
Ansprechpartner für den Belang „Wasserwirtschaft“ im Umwelt- und Verbraucherschutz- 
amt, Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfall wirtschaft, Willy-Brandt-Platz-2, 
50679 Köln, ist Herr Schulz (Telefon: 0221-221-3493 5; E-Mail: 
ruediger.schulz@stadt-
koeln.de ). 
4. Wassergefährdende Stoffe/Wiedereinbau von Recycl ingmaterial 
a) Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die Vorschriften der Verordnung 
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 
zu beachten. 
b) Der Einbau von Recyclingmaterial (Asche, Schlack e, aufbereiteter Bauschutt  
und/oder Produkte aus diesen) außerhalb von Wassers chutzzonen bedarf der was- 
serrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8 ff des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus- 
halts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG). 
5. Immissionsschutz 
a) Für das o.g. Vorhaben liegt eine schall- und ers chütterungstechnische Untersuchung 
zum Baubetrieb der OBERMEYER Planen und Beraten GmbH vom 05.06.2019 vor. 
Diese ist zu beachten und während der Bauphase sind  zudem die folgenden Lärm- 
schutzmaßnahmen umzusetzen: 
- Verwendung geräuscharmer Baumaschinen und Verfahr en gemäß dem Stand der 
Technik im Bereich des Schallschutzes, 
- Durchführung der Arbeiten überwiegend im Tageszei traum, 
- Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten, 
- Information der betroffenen Anwohner*innen. 
b) Grundsätzlich sind lärmintensive Bautätigkeiten nur in der Zeit von 07:00 Uhr bis

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20:00 Uhr gestattet. Während der Nachtzeit (20:00 Uhr bis 07:00 Uhr) sind lärminten- 
sive Arbeiten gemäß dem Gesetz zum Schutz vor schäd lichen Umwelteinwirkungen 
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterun gen und ähnliche Vorgänge 
(Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungs- 
vorschrift zum Schutz gegen Baulärm/Geräuschimmissi onen (AVV Baulärm) verbo- 
ten. 
c) In begründeten Ausnahmefällen kann das Umwelt- u nd Verbraucherschutzamt (Ab- 
teilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtsch aft) eine Ausnahmegenehmi- 
gung für Arbeiten während der Nachtzeit erteilen. Diese ist 10 Tage vor dem geplan- 
ten Arbeitsbeginn zu beantragen. 
d) Bei Baumaßnahmen in Wohngebieten sind die Regelu ngen der 32. Verordnung zur 
Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch 
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Geräte- 
und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) zu  beachten, soweit Maschi- 
nen verwendet werden, die in dieser Verordnung genannt werden. 
e) Bei den Bauarbeiten ist sowohl beim Abbruch als auch dem Neubau die Allgemeine 
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm/Geräuschimmissionen (AVV Bau- 
lärm) zu beachten. 
f) Der maschinelle Abbruch des von der Genehmigung erfassten Brückenbauwerkes, 
einschließlich der erforderlichen Fahrzeugbewegunge n darf nur innerhalb des Zeit- 
raumes von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr erfolgen. 
g) Die Motoren der Maschinen und Arbeitsgeräte sind  während der Stand- und Arbeits- 
pausen abzuschalten. 
h) Die eingesetzten Geräte und Maschinen müssen erh öhten Schallschutzanforderun- 
gen genügen. Als Nachweis dient u. a. die Berechtigung, das Umweltzeichen "blauer 
Engel, weil lärmarm" (gemäß RAL ZU 53) führen zu dürfen. Eine aktuelle Liste derar- 
tiger Geräte und Maschinen kann im Internet unter http://www.blauer-engel.de  abge- 
rufen werden. 
i) Felsmeißel dürfen beim Abbruch nur eingesetzt we rden, wenn immissionsärmere Ab- 
bruchverfahren – z. B. Abbruch unter Verwendung einer Brecherzange – nicht mög- 
lich sind. 
j) Staubbelästigungen beim Abbruch, beim Be- und En tladen von Fahrzeugen sowie 
beim Befahren des Abbruchgeländes sind zu vermeiden oder auf das Mindestmaß zu 
beschränken. Dies ist jeweils durch eine ausreichen de Oberflächenfeuchte zu ge- 
währleisten. Sofern der Wasserdruck zur ausreichenden Befeuchtung nicht ausreicht, 
ist eine Druckerhöhung einzusetzen. 
k) Es ist sicherzustellen, dass Verschmutzungen der  Fahrwege durch Baufahrzeuge 
nach Verlassen des Abbruchgeländes vermieden oder b eseitigt werden, z. B. durch 
Einsatz einer saugenden Kehrmaschine. 
l) Die Abbruchgenehmigung ist während des Abbruchs ständig auf der Baustelle zur 
Einsichtnahme bereitzuhalten. 
m) Die Anhaltswerte der DIN 4150 "Erschütterungen i m Bauwesen, Einwirkungen auf 
bauliche Anlagen" sind einzuhalten. 
 
VI. Boden- und Grundwasserschutz  
Das o.g. Vorhaben befindet sich im Kern einer Fläch e, die hier im Kataster der Altlasten und 
altlastverdächtigen Flächen als Altstandort unter der Nr. 10516 und der Bezeichnung „Deutzer 
Feld“ nachrichtlich erfasst ist. Es wird hierzu auch auf den angefügten Ausschnitt aus der Alt- 
lastenkarte verwiesen.

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Vor dem Hintergrund der hier verfügbaren Informatio nen kann davon ausgegangen werden, 
dass Schutzgüter vor Ort – bei unveränderter Nutzung und solange nicht in den Boden einge- 
griffen wird – zurzeit nicht gefährdet sind. 
Sofern im Rahmen der Bauarbeiten jedoch optisch oder geruchlich verunreinigtes Bodenma- 
terial angetroffen wird, so ist die Vorhabenträgerin nach § 2 des Landesbodenschutzgesetzes 
für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbodenschutzgesetz – LbodSchG) verpflichtet, die- 
sen Sachverhalt unverzüglich mitzuteilen. Im Rahmen  eines Gutachtens sind dann die not- 
wendigen Untersuchungen durchzuführen und die entsprechenden Risiken zu beurteilen. 
Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Boden- 
schutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind una bhängig hiervon jedoch grundsätzlich 
immer zu beachten. 
Ansprechpartnerin für die Belange „Boden- und Grundwasserschutz“ im Umwelt- und Verbrau- 
cherschutzamt, Willy-Brandt-Platz-2, 50679 Köln, is t Frau Hoppe (Telefon: 0221-221-24857; 
E-Mail: 
isabell.hoppe@stadt-koeln.de ). 
 
VII. Denkmalschutz und Denkmalpflege 
Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen das o.g. Vorhaben, da das 
Bauwerk E nicht in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen ist. 
Ansprechpartnerin im Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln, ist Frau Pesch-Beckers (Telefon: 0221-221-227 38; E-Mail: rita.pesch-beckers@stadt-
koeln.de ). 
 
VIII. Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz 
Die von dem o.g. Vorhaben in Anspruch genommenen Fl ächen liegen außerhalb des histori- 
schen Ortskerns und der neuzeitlichen Befestigung von Deutz. In den Baueingriffsflächen und 
Baustelleneinrichtungsflächen sind keine Bodendenkmäler oder archäologischen Fundstellen

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bekannt. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind daher Belange von Bodendenkmalpflege und 
Bodendenkmalschutz voraussichtlich nicht betroffen. 
Bei zufälligen archäologischen Bodenfunden sind jedoch die §§ 15 und 16 des Gesetzes zum 
Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrh ein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz 
– DSchG) zu beachten. Diese umfassen eine unverzügl iche Benachrichtigung des Römisch-
Germanischen Museums / Archäologische Bodendenkmalp flege und Bodendenkmalschutz 
(Telefon: 0221-221-22305, Fax: 0221-221-24030), die  unveränderte Erhaltung des Auffin- 
dungszustands sowie eine Untersuchungsfrist von bis  zu drei Tagen nach Eingang der Mel- 
dung. 
Ansprechpartner im Römisch-Germanischen Museum / Archäologische Bodendenkmalpflege 
und Bodendenkmalschutz, Roncalliplatz 4, 50667 Köln , ist Herr Wagner (Telefon: 0221-221-
24585; E-Mail: 
gregor.wagner@stadt-koeln.de ). 
 
IX. Kampfmittel  
Die von dem Vorhaben betroffene Fläche ist, falls noch nicht geschehen, auf deren Kampfmit- 
telbelastung zu überprüfen. Hierzu ist zunächst übe r das Amt für öffentliche Ordnung eine 
Luftbildauswertung beim Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) der Bezirksregierung Düssel- 
dorf zu beantragen. Je nach Ergebnis der Luftbildau swertung erfolgen dann gegebenenfalls 
weitere Auflagen. 
Ansprechpartner im Amt für öffentliche Ordnung, Ott mar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, ist Herr 
Glamocic (Telefon: 0221-221-26645; E-Mail: 
kampfmittel@stadt-koeln.de ). 
 
X. Brandschutz  
Es bestehen brandschutztechnische Bedenken gegen die vorliegende Planung. Diese können 
jedoch zurückgestellt werden, sofern die nachstehenden Punkte berücksichtigt werden: 
1. Die lichte Durchfahrtshöhe der Eisenbahnüberführ ung ist während der Bauphase so zu 
planen und baulich umzusetzen, dass jederzeit eine lichte Durchfahrtshöhe für Feuer- 
wehrfahrzeuge von mindestens 3,50 m im gesamten Str aßenbereich der Deutz-Mülhei- 
mer Straße gegeben ist. 
2. Sofern während der geplanten Baumaßnahme die Bef ahrbarkeit der Deutz-Mülheimer 
Straße im Bereich der Eisenbahnüberführung, auch ku rzzeitig, für die Einsatzkräfte der 
Feuerwehr Köln nicht vollständig sichergestellt werden kann, ist dies frühzeitig der Berufs- 
feuerwehr Köln (Abteilung Einsatzplanung), Scheiben straße 13, 50737 Köln (Telefon: 
0221-9748-0; E-Mail: 37-einsatzplanung.feuerwehr@stadt-koeln.de ) sowohl fernmündlich 
als auch schriftlich anzuzeigen bzw. mitzuteilen. 
Ansprechpartner bei der Berufsfeuerwehr Köln, Neuss er Landstraße 2, 50735 Köln, ist Herr 
Gerhard (Telefon: 0221-9748-5331; E-Mail: christian.gerhard@stadt-koeln.de ). 
 
XI. Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Da sich unterhalb des Brückenbauwerkes die Gleistrasse der Stadtbahnlinien 3 und 4 befindet 
und deren Oberleitung an der zu erneuernden Eisenbahnüberführung befestigt ist, muss diese 
vor den anstehenden Abbrucharbeiten neu befestigt werden. Dies ist mit der Kölner Verkehrs- 
betriebe AG (KVB AG) abzustimmen bzw. dort zu beant ragen. Die Sicherheit und Ge- 
brauchstauglichkeit der Gleistrasse muss gewährleistet bleiben. 
Ansprechpartner im Amt für Brücken, Tunnel und Stad tbahnbau, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln, ist Herr Seel (Telefon: 0221-221-25239; E-Mail: evgenij.seel@stadt-koeln.de ).

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Gemäß § 21 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln  ist dem Stadtentwicklungsausschuss 
die Entscheidungsbefugnis für Stellungnahmen im Rah men von Planfeststellungsverfahren 
übertragen worden. Die mit diesem Schreiben fristwahrend abgegebene Stellungnahme steht 
daher unter dem Vorbehalt der abschließenden Entsch eidung des Stadtentwicklungsaus- 
schusses, der sich erst nach Anhörung der Bezirksve rtretung für den Stadtbezirk Innenstadt 
mit der Angelegenheit befassen kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Claudia Mohr 
Amtsleiterin

Beratungsverlauf (3)

07.04.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Deutz-Mülheimer Straße 10
  • Mülheimer Straße
  • Opladener Straße
  • Gummersbacher Straße
  • Werkstattstraße 102
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Börsenplatz 1
  • Roncalliplatz 4
  • Freya-von-Moltke-Straße
  • Justinianstraße
  • Messe-Kreisel
  • Straße 10
  • Straße 13
  • Straße 2 6
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
0893/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.03.2022
Erstellt
11.03.2022 12:26