Mandari Insight

AN/0738/2020

Antrag von Frau Bastian (FDP) - Überprüfung Parksituation Waldstraße und Durchführung von geeigneten Maßnahmen"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 02.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.06.2020, TOP 8.7

Antrag von Frau Bastian (FDP) - Waldstraße Parkregelung

· application/pdf

Ansehen

Antrag von Frau Bastian (FDP) - Waldstraße Parkregelung

1653 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Bezirksrathaus Porz 
Elvira Bastian  
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70  
51143 Köln  
Tel: 02203/294227  
Mail: elvira.bastian@stadt-koeln.de  
www.fdp-koeln.de  
 
Köln, den 29. Mai 2020  
 
 
 
 
Antrag nach § 3 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz  
am 16. Juni 2020 
hier:  Überprüfung Parksituation Waldstraße und Durchführung von geeigneten Maßnahmen 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
Beschlussvorschlag:  
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die Parksituation auf 
der Waldstraße, vor allem zwischen Leuschhofgasse und Akazienweg verbessert werden 
kann, damit der Bus- und Radverkehr ungehindert passieren und Barrierefreiheit auf den 
Gehwegen erreicht werden kann.  
 
Begründung:    
Die Waldstraße ist eine stark befahrene Verbindungsstraße zwischen Urbach und Grengel 
und wird von den Buslinien 160, 161 und 162 befahren.   
Zwischen Leuschhofgasse und Akazienweg wird auf beiden Seiten der Waldstraße geparkt. 
Dadurch kommt es zu Verkehrsstörungen im Buslinienverkehr, weil eine hinderungsfreie 
Durchfahrt für den Öffentlichen Nahverkehr kaum möglich ist. Durch das Parken auf den 
Gehwegen werden auch Fußgänger und Menschen mit Behinderung beeinträchtigt. Eine 
alternierende, positive Parkregelung wäre hier von Vorteil, wobei auf das Wohnumfeld 
Rücksicht genommen werden sollte (Mehrfamilienhäuser/Einfamilienhäuser mit 
Privatparkplätzen, Ein-/Ausfahrten etc.)  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Elvira Bastian

Beratungsverlauf (1)

16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0738/2020
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
02.06.2020
Erstellt
02.06.2020 10:53