AFO/0014/2024
Leerstand von Wohngebäuden
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Originalanfrage der FDP
1096 Zeichen
Anfrage an die Verwaltung Leerstand von Wohngebäuden Sehr geehrte Frau Schnell, im Umkreis von 300 Metern um mein Wohnumfeld in der Nähe der Mondstraße stehen mehr als sechs Wohngebäude teils seit Jahren leer. Das könnte in anderen Wohngebieten ähnlich sein. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist dieser Umstand der Verwaltung bekannt? 2. Gibt es eine Statistik dazu? 3. Kennt die Verwaltung Gründe für die Leerstände? 4. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, um solche Dauer- Leerstände zu vermeiden? Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit besten Grüßen gez. Kurt Moths Bezirksvertreter FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster - Rothenburg 20/21 - 48143 Münster An die Bezirksverwaltung Münster-Ost z.Hd. Frau Schnell per Mail Münster, 16. August 2024 Kurt Moths Bezirksvertreter moths@fdp-ms.de Geschäftsstelle FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster c/o Kurt Moths Bezirksvertreter Rothenburg 20/21 48143 Münster T: 0251 9873060 fraktion@fdp-ms.de fdp-ms.de AFO/0014/2024
StellungnahmeAmt64
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64.11.0001 09.09.2024 64 65 Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost Bezirksverwaltung Münster-Ost Frau Schnell über Dezernat VI In Herrn Stadtrat Minas AFO/0014/2024 - Leerstand von Wohngebäuden 11. Sep. 2024 Scheck Zur Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 16.08.2024 nehme ich wie folgt Stellung: Zu 1) Die Frage ist aktuell wegen fehlender Objektadressen nicht zu beantworten. Sobald für die Leerstände konkrete Objektädressen mitgeteilt werden, geht die Verwaltung diesen auf der Grundlage der WVohnrauschutzsatzung nach (https://www.stadt- muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/64.01). Zu 2) Hinweise und Anträge nach der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Münster werden bei Eingang und abschließender Bearbeitung in einer Statistik erfasst. Zu 3) Mögliche Gründe für Leerstände können insbesondere sein: - Beabsichtigte umfangreiche Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen - Abbrüche in Verbindung mit der anschließenden Errichtung von Ersatzwohnraum - Übergang des Objekts an Erbengemeinschaften oder gerichtliche Erbauseinandersetzungsverfahren. Zu 4) Wenn Wohnraum im Sinne der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Münster länger als 6 Monate leer stehen gelassen wird, ohne dies beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung anzuzeigen, können Maßnahmen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ergriffen werden. Im ersten Schritt ist dies zunächst die Ermittlung der Gründe für den Leerstand. Dabei sind in der Regel Leerstände zu tolerieren bzw. wohnungsrechtliche Genehmigungen zu erteilen, wenn Wohngebäude abgebrochen werden und mindestens im gleichen Umfang Ersatzwohnraum geschaffen wird, oder wenn nachweislich die Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten vorgesehen ist. Liegen andere Gründe vor oder werden bauliche Maßnahmen nicht innerhalb von gesetzten Fristen umgesetzt, kann angeordnet werden, den Wohnraum wieder der Wohnnutzung zuzuführen. Ist dies nicht möglich, könnte die Zahlung einer einmaligen Ausgleichszahlung verlangt werden. Darüber hinaus kann bei Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten nach $ 13 der Wohnraumschutzsatzung die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft werden. Im Auftrag a
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mondstraße
- Rothenburg 20
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Details
- Aktenzeichen
- AFO/0014/2024
- Typ
- Anfrage in der BV Ost
- Datum
- 20.08.2024
- Erstellt
- 20.08.2024 10:40