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AFO/0014/2024

Leerstand von Wohngebäuden

Anfrage in der BV Ost 20.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 19.09.2024, TOP 7.4

Originalanfrage der FDP

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StellungnahmeAmt64

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Originalanfrage der FDP

1096 Zeichen

Anfrage an die Verwaltung 
Leerstand von Wohngebäuden 
 
Sehr geehrte Frau Schnell, 
 
im Umkreis von 300 Metern um mein Wohnumfeld in der Nähe der Mondstraße 
stehen mehr als sechs Wohngebäude teils seit Jahren leer. Das könnte in anderen 
Wohngebieten ähnlich sein.  
 
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. Ist dieser Umstand der Verwaltung bekannt? 
2. Gibt es eine Statistik dazu? 
3. Kennt die Verwaltung Gründe für die Leerstände?  
4. Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, um solche Dauer-
Leerstände zu vermeiden? 
 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
 
Mit besten Grüßen 
 
gez. 
Kurt Moths 
Bezirksvertreter 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster - Rothenburg 20/21 - 48143 Münster 
An die Bezirksverwaltung Münster-Ost 
z.Hd. Frau Schnell 
 
per Mail 
Münster, 16. August 2024 
 
Kurt Moths 
Bezirksvertreter 
 
moths@fdp-ms.de 
 
Geschäftsstelle 
FDP-Fraktion im Rat  
der Stadt Münster 
c/o Kurt Moths 
Bezirksvertreter 
Rothenburg 20/21 
48143 Münster 
 
T: 0251 9873060 
fraktion@fdp-ms.de 
fdp-ms.de 
AFO/0014/2024

StellungnahmeAmt64

2246 Zeichen

64.11.0001 09.09.2024
64 65

Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

Bezirksverwaltung Münster-Ost
Frau Schnell

über Dezernat VI In
Herrn Stadtrat Minas

AFO/0014/2024 - Leerstand von Wohngebäuden

11. Sep. 2024

Scheck

Zur Anfrage der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 16.08.2024 nehme ich wie folgt
Stellung:

Zu 1) Die Frage ist aktuell wegen fehlender Objektadressen nicht zu beantworten.

Sobald für die Leerstände konkrete Objektädressen mitgeteilt werden, geht die Verwaltung
diesen auf der Grundlage der WVohnrauschutzsatzung nach (https://www.stadt-
muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/64.01).

Zu 2) Hinweise und Anträge nach der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Münster werden bei
Eingang und abschließender Bearbeitung in einer Statistik erfasst.

Zu 3) Mögliche Gründe für Leerstände können insbesondere sein:

-  Beabsichtigte umfangreiche Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen

-  Abbrüche in Verbindung mit der anschließenden Errichtung von Ersatzwohnraum

- Übergang des Objekts an Erbengemeinschaften oder gerichtliche
Erbauseinandersetzungsverfahren.

Zu 4) Wenn Wohnraum im Sinne der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Münster länger als 6
Monate leer stehen gelassen wird, ohne dies beim Amt für Wohnungswesen und
Quartiersentwicklung anzuzeigen, können Maßnahmen unter Beachtung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ergriffen werden. Im ersten Schritt ist dies zunächst die
Ermittlung der Gründe für den Leerstand. Dabei sind in der Regel Leerstände zu tolerieren
bzw. wohnungsrechtliche Genehmigungen zu erteilen, wenn Wohngebäude abgebrochen
werden und mindestens im gleichen Umfang Ersatzwohnraum geschaffen wird, oder wenn
nachweislich die Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten vorgesehen ist.

Liegen andere Gründe vor oder werden bauliche Maßnahmen nicht innerhalb von gesetzten
Fristen umgesetzt, kann angeordnet werden, den Wohnraum wieder der Wohnnutzung
zuzuführen. Ist dies nicht möglich, könnte die Zahlung einer einmaligen Ausgleichszahlung
verlangt werden. Darüber hinaus kann bei Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten nach $ 13 der
Wohnraumschutzsatzung die Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft werden.

Im Auftrag

a

Beratungsverlauf (1)

19.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.4 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mondstraße
  • Rothenburg 20

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Details

Aktenzeichen
AFO/0014/2024
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
20.08.2024
Erstellt
20.08.2024 10:40