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Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Bebauung Erlenwerg 33 - 37
Anfrage nach § 4 BV4 (SPD) AN/0126/2024 vom 23.01.2024
Stand: Am 17.06.2024 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Anfrage (SPD BV4)
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SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0126/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2024 Anfrage der SPD-Fraktion, betr.: Bebauung Erlenwerg 33 - 37 Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die SPD-Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 29.01.2024 zu setzen. Sachverhalt In der Sitzung der BV 4 am 21.04.2017 wurde u.a. folgender Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung beschließt die Verschwenkung eines Teilstücks des Bürgersteiges zum Schutz und Erhalt alter Bäume vor dem Baugrundstück neben der evangelischen Kirche Erlenweg. Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit auf dem gesamten Erlenweg die Anlage von Baumscheiben zur Verkehrsberuhigung möglich ist. In der straßenbautechnischen Stellungsahme vom 14.06.2017 heißt es in Punkt 3: „Um die fußläufige Erschließung über den Gehweg zu gewährleisten, empfiehlt das Amt 66 den Baum in Abstimmung mit Amt 67 zu entfernen. Sollte das Amt 67 Einwände gegen die Entfernung des Baumes haben, so muss seitens des Bauherrn, gemäß Verursacherprinzip, eine geeignete Lösung für die fußläufige Erschließung der Parzelle in Form einer Straßenplanung mit dem Amt 66 abgestimmt werden. Folgekosten müssen seitens des Bauherrn getragen werden. SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 2018 erhielt der Bauherr die Mitteilung, dass er sich bzgl. der beabsichtigten Umgestaltung des Gehweges an das zuständige Amt der Stadtverwaltung und wegen der zu versetzenden Straßenbeleuchtung an die Rheinenergie wenden soll. In einem Sachstandsbericht vom Februar 2022 wird mitgeteilt, dass auf der Grundlage des Beschlusses der BV-Ehrenfeld die Verwaltung für den Erlenweg von Akazienweg bis Sandweg im Jahr 2019 konzeptionelle Planungsideen verwaltungsintern abgestimmt habe. 2020 wurde die Vorentwurfsplanung bearbeitet. Entlang des Erlenweges seien zusätzliche Baumpflanzungen vorgesehen, die bei der Straßenplanung des Erlenweges berücksichtigt würden. Weiter heißt es: Derzeit ruht das Projekt. Der nächste Sachstandsbericht wäre für den 30.06.2023 geplant. Nach einem Vor-Ort-Termin mit den Vertreter*innen der Ämter (Straßenbauamt und Straßenbegleitgrün).wird schlicht der Absatz 3 der Stellungnahme vom 14.06.2017 zitiert. Wir fragen daher an: 1. Warum wird der Beschluss der BV-Ehrenfeld von 2017 nicht in der beschlossenen Form umgesetzt? 2. Warum gilt für den Bauherrn angesichts der Beschlusslage das Verursacherprinzip, obwohl eine gültige Baugenehmigung vorliegt, die an der Frontseite des Gebäudes sechs Stellplätze vorsieht, dies der Verwaltung bekannt ist und entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Baumes diskutiert und akzeptiert wurden. 3. Warum will die Verwaltung entlang des Erlenweges zusätzliche Baumpflanzungen vornehmen, für die kein Platz ist. Beschlossen wurde Anlage von Baumscheiben zur Verkehrsberuhigung 4. Wann wird die Verwaltung den Beschluss der BV umsetzen, damit die Bebauung endgültig fertiggestellt werden kann? Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger. Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf
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