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AN/0477/2025

Radwege auf dem Zollstockgürtel, Raderberggürtel und Raderthalgürtel

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 28.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 12.05.2025, TOP 8.2.3

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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Antrag nach § 3 (CDU BV2)

2992 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker  
Industriestr. 161  
- Haus 1 - Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0477/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 
Radwege auf dem Zollstockgürtel, Raderberggürtel und Raderthalgürtel 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Be-
zirksvertretung Rodenkirchen am 12.Mai 2025 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, 
 
1. auf dem Zollstockgürtel, dem Raderthalgürtel und dem Raderberggürtel auf den 
Streckenabschnitten, auf denen keine Radwegebenutzungspflicht besteht, umge-
hend die Radwegebenutzungspflicht mit den entsprechenden Verkehrszeichen an-
zuordnen.  
2. die Radwege deutlich zu kennzeichnen und ggf. so zu sanieren, dass sie in einem 
zumutbaren Zustand versetzt werden. 
Begründung: 
 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln -Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen 
In der Antwort 0630/2025 auf die Anfrage der FDP -Fraktion zur Situation der Radwege-
führung auf dem Gürtel führt die Verwaltung in den Anlagen Zollstockgürtel A4, Radert-
halgürtel A4 und Raderbergürtel A4 aus, dass es auf weiten Streckenabschnitten keine 
Radwegebenutzungspflicht gibt. 
 
Der Gürtel ist im Bereich des Stadtbezirks Rodenkirchen von der Unterführung nach Klet-
tenberg bis zur Bonner Straße Teil des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen MIV -
Grundnetzes. In den betroffenen Abschnitten ist er zudem vierspurig, also in beide Rich-
tungen  zweispurig. Nach den Regeln für Radverkehrsanlagen sind auf solchen Straßen 
separate, von der Fahrbahn getrennte Radverkehrsanlagen obligatorisch. 
 
Angesichts des starken KFZ-Verkehrs auf dem Gürtel, insbesondere auch Schwerlastver-
kehrs, ist es unverantwortlich, dem Radverkehr die Möglichkeit einzuräumen, auf der 
Fahrbahn zu fahren, zumal gen ügend Platz für separate Radverkehrsanlagen besteht, 
wie man an den übrigen Streckenabschnitten sehen kann.  
 
Da die betroffenen Abschnitte auch Teil der Schulwege zur Europaschule sind, sind ent-
sprechende Regelungen schnellstmöglich umzusetzen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Schykowski    gez. Hennemann

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Industriestraße 161
  • Bonner Straße
  • Zollstockgürtel
  • Raderberggürtel
  • Raderthalgürtel

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Details

Aktenzeichen
AN/0477/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
28.04.2025
Erstellt
28.04.2025 11:04