AN/0477/2025
Radwege auf dem Zollstockgürtel, Raderberggürtel und Raderthalgürtel
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Antrag nach § 3 (CDU BV2)
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CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Gleichlautend Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 - Haus 1 - Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0477/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 Radwege auf dem Zollstockgürtel, Raderberggürtel und Raderthalgürtel Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die CDU-Fraktion bittet, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Be- zirksvertretung Rodenkirchen am 12.Mai 2025 zu setzen. Die Bezirksvertretung möge beschließen: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, 1. auf dem Zollstockgürtel, dem Raderthalgürtel und dem Raderberggürtel auf den Streckenabschnitten, auf denen keine Radwegebenutzungspflicht besteht, umge- hend die Radwegebenutzungspflicht mit den entsprechenden Verkehrszeichen an- zuordnen. 2. die Radwege deutlich zu kennzeichnen und ggf. so zu sanieren, dass sie in einem zumutbaren Zustand versetzt werden. Begründung: CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Industriestr. 161,Haus 1 • 50999 Köln CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen Bezirksrathaus • Industriestr. 161 – Haus 1 • 50999 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 Fraktion in der Bezirksvertretung Köln -Rodenkirchen In der Antwort 0630/2025 auf die Anfrage der FDP -Fraktion zur Situation der Radwege- führung auf dem Gürtel führt die Verwaltung in den Anlagen Zollstockgürtel A4, Radert- halgürtel A4 und Raderbergürtel A4 aus, dass es auf weiten Streckenabschnitten keine Radwegebenutzungspflicht gibt. Der Gürtel ist im Bereich des Stadtbezirks Rodenkirchen von der Unterführung nach Klet- tenberg bis zur Bonner Straße Teil des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen MIV - Grundnetzes. In den betroffenen Abschnitten ist er zudem vierspurig, also in beide Rich- tungen zweispurig. Nach den Regeln für Radverkehrsanlagen sind auf solchen Straßen separate, von der Fahrbahn getrennte Radverkehrsanlagen obligatorisch. Angesichts des starken KFZ-Verkehrs auf dem Gürtel, insbesondere auch Schwerlastver- kehrs, ist es unverantwortlich, dem Radverkehr die Möglichkeit einzuräumen, auf der Fahrbahn zu fahren, zumal gen ügend Platz für separate Radverkehrsanlagen besteht, wie man an den übrigen Streckenabschnitten sehen kann. Da die betroffenen Abschnitte auch Teil der Schulwege zur Europaschule sind, sind ent- sprechende Regelungen schnellstmöglich umzusetzen. Mit freundlichen Grüßen gez. Schykowski gez. Hennemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungOrte (5)
- Industriestraße 161
- Bonner Straße
- Zollstockgürtel
- Raderberggürtel
- Raderthalgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0477/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
- Datum
- 28.04.2025
- Erstellt
- 28.04.2025 11:04