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3322/2023

Vorkommnisse im Umfeld der Geflüchtetenunterkunft Luzerner Weg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 26.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 29.01.2024, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5309 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 3322/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024 
 
Vorkommnisse im Umfeld der Geflüchtetenunterkunft Luzerner Weg 
Mit AN/1776/2023 bitten die Fraktionen CDU, FDP und SPD der BV 9 mit den nachfolgenden 
Fragen um Auskunft zu Vorkommnissen im Umfeld um die Flüchtlingsunterkunft Luzerner 
Weg. 
 
1. Sind diese Umstände der Verwaltung bekannt? 
2. Welche Maßnahmen will die Stadtverwaltung kurzfristig ergreifen, um die Probleme 
abzustellen oder mindestens zu mindern? 
3. Welche Instrumente stehen der Verwaltung generell zur Verfügung, um die derzeitige 
Situation zu verbessern? 
4. Wie verläuft die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den örtlichen Polizeibehör-
den? 
5. Was glaubt die Verwaltung, bis wann eine Besserung erreicht werden kann? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
 
zu 1.) 
 
Ja, beim zuständigen Amt für Wohnungswesen sind vielfältige Beschwerden eingegangen. Es 
gibt aufgrund der verdichteten Belegung der Unterkunft eine zu erwartende Erhöhung der Zahl 
der zwischenmenschlichen Konflikte in der Unterkunft. Diese erforderten in der Vergangenheit 
in Einzelfällen auch Einsätze der Polizei. Diese standen jedoch nicht im Zusammenhang mit 
Eigentumsdelikten.  
 
zu 2.) 
 
Es gibt laut Polizei in der Bruder-Klaus-Siedlung ein durchaus signifikantes Maß an Eigen-
tumsdelikten, jedoch ist keine erhebliche Steigerung feststellbar.  
 
Festzustellen ist ferner, dass Hinweise auf Drogendelikte für den Bereich der Unterkunft und 
der Grundschule der örtlichen Polizei nicht bekannt sind. Die geschilderte Kriminalität spiegelt 
sich somit nur teilweise in der Statistik der Polizei wider, wobei diese auch auf Anzeigen von 
Bürger*innen angewiesen ist. Nur von Bürger*innen beobachtete, aber nicht gemeldete Krimi-
nalität kann von der Polizei weder bekämpft noch statistisch erfasst werden. 
 
Es ist auch zu berücksichtigen, dass das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln lediglich

2 
 
verpflichtet ist, die geflüchteten Menschen unterzubringen. Dem Amt obliegt die soziale Be-
treuung der Geflüchteten und keine unmittelbare Aufsichtspflicht. Die Stadt Köln ist auch we-
der Ermittlungs- noch Strafverfolgungsbehörde. Diese Aufgaben obliegen ausschließlich der 
Staatsanwaltschaft und Polizei. Diese sind auch Ansprechpartner für ein eventuelles Sicher-
heitskonzept, wozu sicherlich auch kriminalpräventive Maßnahmen gehören. 
 
Das Amt für Wohnungswesen steht im engen Austausch und Kontakt mit den örtlichen Poli-
zeibehörden, insbesondere mit der Leitung der Polizeidirektion 5 und dem zuständigen Bezirk-
spolizisten. Die Polizei kann jedoch nur tätig werden, wenn Strafanzeigen mit möglichst kon-
kreten Angaben zu Tatzeit und Tatort gestellt werden. 
 
zu 3.) 
 
Dem für die Unterbringung und Betreuung zuständigen Amt für Wohnungswesen stehen die 
Instrumente der sozialen Arbeit zur Verfügung. Dazu gehören die Information der Bewoh-
ner*innen über ihre Rechte und Pflichten, Regeln des Zusammenlebens im Unterbringungsob-
jekt, aber auch ermahnende Ansprachen an die untergebrachten Menschen. 
 
Außerdem werden möglichst viele soziale Beschäftigungsangebote gemacht. Bei den Kindern 
und Jugendlichen greift grundsätzlich die Schulpflicht (§ 34 Abs.6 Schulgesetz NRW), wobei 
sich die Schulberatung des Kommunalen Integrationszentrums und das Amt für Schulentwick-
lung um eine zeitnahe Integration in das Schulsystem bemühen. Darüber hinaus gibt es ein 
breites pädagogisches Angebot, welches sowohl vom Betreuungsträger DRK als auch von eh-
renamtlich Engagierten organisiert und von den Bewohner*innen gut angenommen wird, ge-
nauso wie die Sportangebote. Im Außenbereich der Unterkunft befindet sich ein Bolzplatz. 
 
Bereits Anfang Oktober 2023 gab es eine vom Amt für Wohnungswesen initiierte Gesprächs-
runde/Runden Tisch in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Betreuungsträger und weiteren 
städtischen Akteur*innen. So nahmen beispielsweise auch Vertreter*innen des Amtes für In-
tegration und Vielfalt, des Ordnungsamtes, des Bürgeramtes Mülheim, des beauftragten Si-
cherheitsunternehmens und der örtlichen Polizeidirektion daran teil. Ziel war es, die Situation 
zu besprechen und gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen. 
 
zu 4.) 
 
Wie bereits unter Ziffer 2 dargestellt, besteht ein enger und vertrauensvoller Kontakt des Am-
tes für Wohnungswesen zu den örtlichen Polizeibehörden. Aufgrund des bestehenden Daten-
schutzes in Ermittlungsverfahren erhält das Amt für Wohnungswesen jedoch keine Informatio-
nen über den Ausgang der Ermittlungs- und Strafverfahren gegen einzelne Personen.  
 
zu 5.) 
 
Die soziale Betreuung von Geflüchteten ist eine Daueraufgabe, bei der nicht bestimmte Er-
folge und Effekte zu bestimmten Zeitpunkten vorhergesagt werden können. Aufgrund des auf-
enthaltsrechtlichen Status besteht eine erhebliche Fluktuation unter den Bewohner*innen, da 
Familien kontinuierlich in Landesunterkünfte weitergeleitet werden und neue Bewohner*innen 
deren Platz einnehmen. Daher sind alle Bemühungen, positive Verhaltensweisen untereinan-
der und gegenüber dem weiteren Umfeld zu fördern und negative Verhaltensweisen einzu-
schränken, fortdauernd notwendig.

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3322/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
26.01.2024
Erstellt
17.10.2023 14:30