0483/2024
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Wohnpark Bayenthal in Köln-Bayenthal
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 1 Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Soweit ein Aufstellungsbeschluss erfolgt, soll ein Bebauungsplanverfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist auf Grund der genannten gesetzlichen Regelungen nicht vorgesehen. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) nach § 3 Abs. 2 BauGB würde dann zu gegeben Zeit durchgeführt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage_3 Weitere Erläuterungen
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/ 2 Anlage 3 Weitere Erläuterungen: Arbeitstitel: Wohnpark Bayenthal in Köln-Bayenthal _____________________________________________________________________ Weitere Wohnbebauung: Seit Jahren nimmt der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen gemessen am Gesamtmietwohnbestand in Köln erkennbar ab. Auch die absoluten Zahlen von öffentlich geförderten Wohnungen sind in den letzten Jahr- zehnten stark gesunken. Zur Deckung des dringenden Wohnbedarfes von preisgünstigem Wohn- raum ist die Stadt bestrebt, den Anteil von gefördertem Wohnungsbau in Neubauprojekten signifikant zu erhöhen. Die „Deutsche Invest Immobilien AG“ beabsichtigt die Sanierung und ener- getische Ertüchtigung sowie die Errichtung zusätzlicher Wohnungen im Bereich des Wohnparks Bayenthal. Neben der Ertüchtigung des Bestandes plant die Investorin, eine Innenent- wicklung auf den Grundstücken des Wohnparks, so dass eine größere An- zahl von zusätzlichen Wohneinheiten entstehen können. Dies soll durch Neubau von Wohngebäuden sowie durch Aufstockungen und Anbauten im Bestand erfolgen. Hierdurch könnten bis zu 370 zusätzliche Wohneinheiten entstehen und den vorhandenen Wohnungsbestand von der- zeit 623 Wohneinheiten ergänzen. Die Investorin beabsichtigt auf freiwilliger Basis auch einen Teil der Neu- bauwohnungen als geförderte Wohnungen zu errichten. Von der Stadt wird an dieser Stelle ein 30%iger Anteil an der Neubebauung angestrebt, hier- durch könnten circa 110 geförderte neue Wohnungen entstehen. Im Sinne einer gesunden Durchmischung der Wohneinheiten soll der geförderte Wohnungsbau sowohl in den Neubauten, als auch in den Bestandsbauten (durch Aufstockungen und Anbauten) stattfinden. Neben den Wohnbaumaßnahmen sind eine 3-zügige Kindertagesstätte, ein Quartiersparkhaus, die Herstellung von Spielflächen und die Ertüchti- gung der Grünanlagen in der Planung. Wie bereits dargestellt, ist in den 70er-Jahren auf einem freigewordenen ehemals industriellen Areal eine größere Wohnanlage entstanden. Hierfür ist damals jedoch kein Bebauungsplanverfahren aufgestellt worden, son- dern eine Genehmigung der Wohngebäude nach § 34 Baugesetzbuch (Zu- lässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ort- steile) erfolgt. - 2 - / 3 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebau- ten Ortsteile (§ 34 BauGB): Die Regelung des § 34 Baugesetzbuch geht davon aus, dass ein Vorha- ben zulässig ist, wenn es sich innerhalb der bebauten Ortsteile nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Prägung der näheren Umgebung spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Da die Eigenart der näheren Umgebung einem „Allgemeinen Wohngebiet“ der Baunutzungsverordnung entspricht, beurteilt sich die Zulässigkeit eines Vorhabens nach der Art der baulichen Nutzung allein danach, ob es in dem entsprechenden Baugebiet zulässig wäre. Allgemein zulässig wären somit, Wohngebäude, Läden, Schank- und Spei- sewirtschaften, die der Versorgung des Gebiets dienen, nicht störenden Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und ge- sundheitliche Zwecke. Weiterhin können Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausnahmsweise zugelassen werden (siehe § 4 BauNVO von 2017). Aufstellung eines Bebauungsplanes: Von der Fachverwaltung wird die Haltung vertreten, dass eine Innenent- wicklung grundsätzlich möglich ist und diese auch nach § 34 Baugesetz- buch beurteilt werden kann. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erst dann notwendig, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ord- nung erforderlich ist. Städtebaulicher Vertrag: Unabhängig von der Fragestellung einer Genehmigung von Bauvorhaben gem. § 34 Baugesetzbuch oder auf Grundlage eines Bebauungsplanes ist vorgesehen, mit der Investorenseite einen Städtebaulichen Vertrag abzu- schließen. In diesem soll insbesondere der Anteil von gefördertem Woh- nungsbau, die Errichtung von Seniorenwohnungen und die Errichtung ei- ner 3-zügige Kindertagesstätte sowie eine Qualitätssicherung über die Be- teiligung des Gestaltungsbeirates verbindlich miteinander verabredet wer- den. Köln-Katalog: Entsprechend der neuen Stadtstrategie des Köln-Katalogs handelt es sich um einen Standort der sog. „Inneren Stadt“. Als Zieldichte für die „Innere - 3 - / Stadt“ wird eine Quartiersdichte höher 1,2 angestrebt. Durch Neubau, Auf- stockungen und Anbauten im Bestand würde sich für den Wohnpark Bayenthal rechnerisch eine Quartiersdichte von 2,44 ergeben. Die empfoh- lene Quartiersdichte von mindestens 1,2 würde somit mehr als erreicht, ist aber im Bestand mit 1,85 auch schon entsprechend hoch.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/612
612 Mak
Vorlagen-Nummer
0483/2024
Stand: 13.08.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Wohnpark
Bayenthal in Köln-Bayenthal
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Fläche
des Wohnparks Bayenthal in Köln-Bayenthal ab.
Alternative:
Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innen-
entwicklung)
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Aufstellungsbeschluss: Alternative von StEA beschlossen.
Nächste Schritte:
Das Planverfahren ruht, da die Abstimmung mit dem Vorhabenträger noch aussteht.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Q3 2026
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 612 Mak Vorlagen-Nummer 0483/2024 Freigabedatum 12.03.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Wohnpark Bayenthal in Köln-Bayenthal Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Fläche des Wohnparks Bayenthal in Köln-Bayenthal ab. Alternative: Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innen- entwicklung) Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen In den 70er-Jahren wurde auf dem Gelände einer abgerissenen Maschinenfabrik der Wohn- park Bayenthal mit ca. 700 Wohnungen gebaut. Die im Bestand vorhandenen beiden Hoch- häuser sind 61 Meter hoch und haben jeweils 21 Etagen. Sieben weitere Häuserkomplexe der Anlage weisen bis zu zwölf Etagen auf. Im Zentrum des Wohnparks Bayenthal ist eine stattli- che Parkfläche mit altem Baumbestand, Spielplätzen und einem großen Teich vorhanden. Die „Deutsche Invest Immobilien AG“ plant auf der Fläche des Wohnparks weitere Wohnein- heiten zu errichten. Dies soll durch Neubau von Wohngebäuden sowie durch Aufstockungen und Anbauten im Be- stand erfolgen. Hierdurch könnten bis zu 370 zusätzliche Wohneinheiten entstehen und den vorhandenen Wohnungsbestand von derzeit 623 Wohneinheiten ergänzen (siehe Anlage 4, Planungsdossier). Für den Wohnpark Bayenthal existiert kein Bebauungsplan. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hatte am 27.11.2023 über einen Dringlichkeitsantrag ge- mäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Wohnpark Bayenthal beraten. In der Folge wurde ein Beschluss gefasst, in dem der Rat der Stadt Köln um Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Wohnpark Bayenthal für das Ge- biet zwischen Goltsteinstraße – Oberländer Ufer – Tacitusstraße – Bayenthalgürtel gebeten wird (siehe AN/1319/2023, Anlage 5). Nach Prüfung kommt die Fachverwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Innenentwicklung grundsätzlich möglich ist und diese auch nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden kann (siehe hierzu auch Anlage 3).
Anlage_6_BV-2_Niederschrift
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/40 /69 /27 /33 /30 □ /91 /40 /37 /64 /46 /92 □ /91 /41 /66 □ □ /83 /27 /35 /35 □ /93 /29 /30 /60 /43 □ /26 /85 /35 /33 /78 □ /94 /66 /76 □ □ /83 /27 /35 /35 □ /84 /40 /35 /45 □ /71/46 /45 /33 /27 /35 /28 □ /39 /66 /41 □ □ /83 /27 /35 /35 □ /95 /45 /60 /96 /27 /35 □ /84 /40 /35 /60 /43 □ /80 /28 /43 /40 /60 /45 □ /77 /34 /37 /64 /37 /60 /28 □ /54 /49 /72 /66 /60 /27 □ /26 /35 /34 /37 /27 /37 □ □ /39 /35 /40 /36 □ /91 /36 /28 /40 /37 /37 /27 □ /77 /27 /35 /29 /30 /27 /35 /53 /83 /60 /28 /28 □ /77 /34 /37 /64 /37 /60 /28 □ /54 /49 /72 /66 /60 /27 □ /26 /35 /34 /37 /27 /37 □ □ /39 /35 /40 /36 □ /80 /37 /38 /40 □ /84 /35 /40 /36 /33 /78 □ /77 /34 /37 /64 /37 /60 /28 □ /54 /49 /72 /66 /60 /27 □ /26 /35 /34 /37 /27 /37 □ □ /39 /35 /40 /36 □ /94 /40 /35 /46 /45 /60 /37 □ /79 /40 /43 /35 /40 /33 /30 □ /26 /79 /97 /98 /58 □ □ /83 /27 /35 /35 □ /77 /46 /64 /46 □ /91 /29 /30 /43 /60 /33 /33 □ /77 /34 /37 /64 /37 /60 /28 □ /54 /49 /72 /66 /60 /27 □ /26 /35 /34 /37 /27 /37 □ □ /83 /27 /35 /35 □ /66 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Anlage_5_Gem_Dringlichkeitsantrag_BV_Rodenkirchen
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1319/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 Wohnpark Bayenthal – Aufstellung eines Bebauungsplanes Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die oben genannten Fraktionen bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 21.08.2023 zu setzen: in den 70er-Jahren wurde auf ca. 490.000 qm großem Gelände einer abgerissenen Maschinenfabrik der Wohnpark Bayenthal mit ca. 700 Wohnungen gebaut. Die beiden Hoch- häuser sind 61 Meter hoch und haben jeweils 21 Etagen. Sieben weitere Häuserkomplexe dieser Anlage weisen bis zu zwölf Etagen auf. Im Zentrum des Wohnparks Bayenthal ist eine stattliche Parkfläche mit nun altem Baumbestand, Spielplätzen und einem großen Teich mit Fontäne angelegt worden. Der aktuelle Investor plant auf diesem Gelände – u. a. mitten in der Parkanlage – weitere Hochhäuser und zusätzlich die Aufstockung mehrerer Häuserblocks bzw. weiter Anbauten an diese. Für dieses Baufeld existiert kein Bebauungsplan. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln die Aufstellung ei- nes Bebauungsplanes für den Wohnpark Bayenthal zu beschließen. Das Gebiet zwischen Goltsteinstraße – Oberländer Ufer – Tacitusstraße – Bayenthalgürtel, zumindest sollen die Flurgrundstücke 1748, 1749, 1762, 1875, 1876, 1190, 1191, 2036, 2037, 2038 und 4763 im aufzustellenden Bebauungsplan erfasst wer- den. - 2 - Für das hiergenannte Gebiet möge der Rat sowohl eine Zurückstellung von Baugesuchen als auch eine Veränderungssperre beschließen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen lehnt die derzeit bekannte Erhöhung der Anzahl von 623 Wohnungen um 364 neue Wohnungen (über 50%) ab, schließt aber eine moderate Verdichtung durch neuen Wohnungsbau nicht generell aus. Begründung: Der Wohnpark ist eine preisgekrönte Bebauung eines renommierten Architekturbüros und ist für eine heute anzustrebende Art der Bebauung, sozial, ökologisch und klimapolitisch opti- mal. Der Park ist ein Kleinod von unschätzbarem Wert in einer Großstadt. Bayenthal hat nur einen geringen Anteil von 4 % an öffentlicher Grünfläche (städt. Durch- schnitt 11 %). So ist der Park mit seinem großen Spielplatz und der Teich mit seinen Bänken ein beliebter Treffpunkt für Familien, Büroangestellte und Senioren aus ganz Bayenthal. Innerhalb dieser Parkanlage ist ein Kindergartengebäude, welches die Stadt für 44 für Jahre gepachtet hatte und seit 2017 leer steht, da den jeweiligen Investoren die Dachsanierung un- wirtschaftlich erschien. Die derzeit lockere Bebauung stellt eine Winddurchlässigkeit her und somit wird ein Hitze- schutz gewährleistet. Eine weitere Verdichtung in Bayenthal wird diese Funktion erheblich beeinträchtigen. Der Park mit seinem großen Baumbestand sowie den dichten Hecken und Sträuchern bietet den verschiedensten Vogelarten ein Zuhause sowie Nistmöglichkeiten. Der Teich bietet verschiedensten Wassertieren einen Lebensraum. Bei reinen Wohngebieten gilt als Orientierungswert eine Geschossflächenzahl von 1,2. Be- rücksichtigt man diesen Wert, so dienen die Frei- und Grünflächen des Parks zur Kompensa- tion der Hochhausbebauung. Bei einer weiteren Bebauung würde die GFZ deutlich überschritten. In den letzten zehn Jahren ist bereits durch Überbauung von Freiflächen auf den benannten Grundstücken in unmittelbarer Nachbarschaft eine deutlich Wohnraumverdichtung erfolgt. Um das Wohngebiet zielgerichtet weiterzuentwickeln, ist die Aufstellung eines Bebauungs- plans dringend erforderlich. Begründung der Dringlichkeit: Der Investor hat das Projekt zweimal in der FVB vorgestellt. Die Fraktionsvorsitzenden ha- ben dabei den Eindruck gewonnen, dass der Investor Änderungen vorgenommen hat, um es schnellstmöglich ohne Einflussnahme von Politik und Öffentlichkeit umzusetzen. Da der Be- schluss eines Bebauungsplanes im Rahmen der Bauleitplanung nur vom Rat der Stadt ge- troffen werden kann und bereits für diesen Beschluss einige Zeit veranschlagt werden muss – Behandlung in der Sitzung des Rates, Verweisung in den Fachausschuss, dort ggf. Verta- gung wegen Beratungsbedarf, erneute Behandlung Fachausschuss, erneute Behandlung im Rat etc. - befürchten die Fraktionen, dass der Investor im Rahmen seiner Möglichkeiten hier zwischenzeitlich unumkehrbare Fakten schaffen könnte, die weder im Sinne der Öffentlich- keit noch im Sinne der Politik sind. Daher ist dieser Weg zur Beteiligung von Politik und Öf- fentlichkeit schnellstmöglich einzuschlagen. - 3 - Gez.: Oliver Ismail Christoph Schykowski Dr. Jörg Klusemann
Anlage_2_Übersichtsplan
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 Maßstab 1 : 5 000 (im Original) N Stadtplanungsamt Geltungsbereich Quartiersentwicklung Wohnpark Bayenthal in Köln - Bayenthal 0 10050 200 300 Meter
Anlage_4_WPB_Planungsdossier
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Quartiersentwicklung „Wohnpark Bayenthal“ Köln Projektdossier zur städtebaulichen Fortschreibung Projektstand 06.11.2023 ARCHITECTS AND PLANNERS Bestand • Wohneinheiten: 623 Neubau, Anbau, Aufstockung • Wohneinheiten: 364 • Davon gefördert: 109 WE (30%) SEITE | 02 © ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL Städtebauliches Konzept Stand April 2023 Neubau Sanierung im Bestand Fortschreibung der Gebäudekubatur Fortschreibung der Gebäudekubatur und des Höhenprofils Anbau, Aufstockung A1 K1 K2 E1 E2 E3 A2 A3 A4 N2 N1 N4 N6 N5 N3 N7 N o.M. *gem. Berechnung in Anlehnung zum kooperativen Baulandmodell und in Abhängigkeit der weiteren Konzeptentwicklung SchemaschniƩ /^ƺĚ/500 | N3/4 - 12 Geschosse © ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL XII SEITE | 03 © ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL Städtebauliches Konzept - Höhenprofil N3 / N4 Stand April 2023 • Gleichbleibendes Höhenprofil der Wohngebäude N3 / N4 mit 12 Geschosse / 36m • Bezugspunkt / Vorbild A1 und A4 A1 43m 36m Wohngebäude Goltsteinforum N4 N3 A3A4 Schemaschni� -01 I Süd 7 © ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL - öffentliches Erdgeschoss zur Mitte/ zum See - Verbindung zum Gründach - Dachterrassen mit Ausblick SUNSET RHEIN XII SEITE | 04 © ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL Städtebauliches Konzept - Höhenprofil N3 / N4 • Wohngebäude N3 / N4 bilden in Analogie zu den Bestandstürmen ein differenziertes Höhenprofil und fügen sich somit städtebaulich harmonischer in den Wohnpark ein • Die Gebäudehöhe des N4 orientiert sich mit 14 und 12 Geschossen zum Wohngebäude am Goltsteinforum und am A1 • Die Gebäudehöhe des N3 orientiert sich mit 12 und 10 Geschossen zum A3 und A4 • Es findet keine Erhöhung der BGF statt, lediglich ein Flächentausch vom N3 auf den N4 Wohngebäude Goltsteinforum 43m 36m 43m A1 N4 N3 A3A4 SEITE | 05 © ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL Hochpunkte im Wohnpark Bayenthal Ensemble in den 70er Jahren nach Fertigstellung • Historische Aufnahme des Wohnparks aus den 70er Jahren nach Fertigstellung • Die maximale Höhe des Neubaus N4 orientiert sich am Wohngebäude des Goltsteinforum, dass Teil des Wohnparkensemble ist und war, der niedrigere Teil des N4 orientiert sich am A1 • Die maximale Höhe des N3 orientiert sich am A4, der niedrigere Teil orientiert sich am A3 A1 A4 A3 A2 E3 E2 K1 K1 E1 Wohngebäude Goltsteinforum SEITE | 06 © ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL Einfügung nach Maß der baulichen Nutzung (Höhe) N7 N6 N5 N4 N3 N2 N1 Städtebauliches Konzept *gem. Berechnung in Anlehnung zum kooperativen Baulandmodell und in Abhängigkeit der weiteren Konzeptentwicklung N o.M. Bestand • Wohneinheiten: 623 Neubau, Anbau, Aufstockung • Wohneinheiten: 370 • Davon gefördert: 111 WE (30%) A1 K1 K2 E1 E2 E3 A2 A3 A4 N2 N1 N4 N6 N5 N3 N7 SEITE | 07 © ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL Neubau Sanierung im Bestand Anbau, Aufstockung • Die Gebäudekubaturen N1-N7 wurden nach vertiefender architektonischer Planung fortgeschrieben • Die Gebäudekubaturen wurden nach dem Vorbild des Bestandes durch Rücksprünge und Auskragungen ausdifferenziert und fügen sich somit harmonischer in die Bestandsbebauung ein ARCHITECTS AND PLANNERS ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GMBH Maria-Hilf-Strasse 15 D-50677 Köln Fon +49(0)221 2718060 Fax +49(0)221 3100833 info@astoc.de KÖLN KARLSRUHE BASEL Dipl.-Ing. Peter Berner Dipl.-Ing. Zafer Bildir Prof. Dipl.-Ing. Oliver Hall Dipl.-Ing. Sebastian Hermann Dipl.-Ing. Ingo Kanehl MBA Dipl.-Ing. Andreas Kühn Prof. Dipl.-Ing. Markus Neppl Dipl.-Ing. Jörg Ziolkowski DISCLAIMER Dieses Dokument ist Teil einer Präsentation von ASTOC und ohne die mündlichen Erläuterungen unvollständig. Es dient ausschließlich dem internen Gebrauch. Jegliche Weitergabe und Vervielfältigung (auch aus- zugsweise) sind ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung von ASTOC zulässig. Soweit Fotos, Grafiken, Abbildungen u.a., für die keine Nutzungsrechte für einen öffentlichen Gebrauch erteilt worden sind, zu Layoutzwecken oder als Platzhalter verwendet werden, kann jede Weitergabe, Vervielfäl- tigung oder Veröffentlichung Ansprüche der Rechteinhaber auslösen. Im Falle einer Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieses Dokuments, ganz oder in Teilen, schriftlich, elektronisch oder in sons- tiger Weise, trifft denjenigen die uneingeschränkte Haftung gegenüber den Inhabern der Rechte. Zudem ist er verpflichtet, ASTOC von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen einschließ- lich der notwendigen Kosten der Abwehr derartiger Ansprüche Dritter durch ASTOC. Projektbearbeitung: Dipl.-Ing. Peter Berner Dipl.-Ing. Andreas Kühn Dipl.-Ing.. Mirko Bergmann M.Sc. Merlin Strauß
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0483/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.03.2024
- Erstellt
- 31.01.2024 16:42