Mandari Insight

0483/2024

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Wohnpark Bayenthal in Köln-Bayenthal

Beschlussvorlage Ausschuss 12.03.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.05.2024, TOP 10.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage_3 Weitere Erläuterungen

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage_6_BV-2_Niederschrift

· application/pdf

Ansehen

Anlage_5_Gem_Dringlichkeitsantrag_BV_Rodenkirchen

· application/pdf

Ansehen

Anlage_2_Übersichtsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage_4_WPB_Planungsdossier

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1242 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
 
 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
 
Soweit ein Aufstellungsbeschluss erfolgt, soll ein Bebauungsplanverfahren nach § 13a 
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist 
auf Grund der genannten gesetzlichen Regelungen nicht vorgesehen. Die förmliche Beteiligung 
der Öffentlichkeit (Offenlage) nach § 3 Abs. 2 BauGB würde dann zu gegeben Zeit durchgeführt. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage_3 Weitere Erläuterungen

4955 Zeichen

/ 2 
Anlage 3 
 
Weitere Erläuterungen: 
  
Arbeitstitel: Wohnpark Bayenthal in Köln-Bayenthal  
_____________________________________________________________________  
 
Weitere Wohnbebauung:  
 
Seit Jahren nimmt der Anteil öffentlich geförderter Wohnungen gemessen 
am Gesamtmietwohnbestand in Köln erkennbar ab. Auch die absoluten 
Zahlen von öffentlich geförderten Wohnungen sind in den letzten Jahr-
zehnten stark gesunken. 
 
Zur Deckung des dringenden Wohnbedarfes von preisgünstigem Wohn-
raum ist die Stadt bestrebt, den Anteil von gefördertem Wohnungsbau in 
Neubauprojekten signifikant zu erhöhen. 
 
Die „Deutsche Invest Immobilien AG“ beabsichtigt die Sanierung und ener-
getische Ertüchtigung sowie die Errichtung zusätzlicher Wohnungen im 
Bereich des Wohnparks Bayenthal.  
 
Neben der Ertüchtigung des Bestandes plant die Investorin, eine Innenent-
wicklung auf den Grundstücken des Wohnparks, so dass eine größere An-
zahl von zusätzlichen Wohneinheiten entstehen können. 
 
Dies soll durch Neubau von Wohngebäuden sowie durch Aufstockungen und 
Anbauten im Bestand erfolgen. Hierdurch könnten bis zu 370 zusätzliche 
Wohneinheiten entstehen und den vorhandenen Wohnungsbestand von der-
zeit 623 Wohneinheiten ergänzen.  
 
Die Investorin beabsichtigt auf freiwilliger Basis auch einen Teil der Neu-
bauwohnungen als geförderte Wohnungen zu errichten. Von der Stadt wird 
an dieser Stelle ein 30%iger Anteil an der Neubebauung angestrebt, hier-
durch könnten circa 110 geförderte neue Wohnungen entstehen. Im Sinne 
einer gesunden Durchmischung der Wohneinheiten soll der geförderte 
Wohnungsbau sowohl in den Neubauten, als auch in den Bestandsbauten 
(durch Aufstockungen und Anbauten) stattfinden. 
 
Neben den Wohnbaumaßnahmen sind eine 3-zügige Kindertagesstätte, 
ein Quartiersparkhaus, die Herstellung von Spielflächen und die Ertüchti-
gung der Grünanlagen in der Planung. 
 
Wie bereits dargestellt, ist in den 70er-Jahren auf einem freigewordenen 
ehemals industriellen Areal eine größere Wohnanlage entstanden. Hierfür 
ist damals jedoch kein Bebauungsplanverfahren aufgestellt worden, son-
dern eine Genehmigung der Wohngebäude nach § 34 Baugesetzbuch (Zu-
lässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ort-
steile) erfolgt.

- 2 - 
 
 
/ 3 
Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebau-
ten Ortsteile (§ 34 BauGB): 
 
Die Regelung des § 34 Baugesetzbuch geht davon aus, dass ein Vorha-
ben zulässig ist, wenn es sich innerhalb der bebauten Ortsteile nach Art 
und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstückfläche, 
die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt 
und die Erschließung gesichert ist. Die Prägung der näheren Umgebung 
spielt hierbei eine wesentliche Rolle.  
 
Da die Eigenart der näheren Umgebung einem „Allgemeinen Wohngebiet“ 
der Baunutzungsverordnung entspricht, beurteilt sich die Zulässigkeit eines 
Vorhabens nach der Art der baulichen Nutzung allein danach, ob es in 
dem entsprechenden Baugebiet zulässig wäre.  
 
Allgemein zulässig wären somit, Wohngebäude, Läden, Schank- und Spei-
sewirtschaften, die der Versorgung des Gebiets dienen, nicht störenden 
Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und ge-
sundheitliche Zwecke. 
   
Weiterhin können Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht 
störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für sportliche 
Zwecke, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausnahmsweise zugelassen 
werden (siehe § 4 BauNVO von 2017). 
 
 
Aufstellung eines Bebauungsplanes:  
 
Von der Fachverwaltung wird die Haltung vertreten, dass eine Innenent-
wicklung grundsätzlich möglich ist und diese auch nach § 34 Baugesetz-
buch beurteilt werden kann. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist 
erst dann notwendig, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ord-
nung erforderlich ist. 
 
 
Städtebaulicher Vertrag: 
 
Unabhängig von der Fragestellung einer Genehmigung von Bauvorhaben 
gem. § 34 Baugesetzbuch oder auf Grundlage eines Bebauungsplanes ist 
vorgesehen, mit der Investorenseite einen Städtebaulichen Vertrag abzu-
schließen. In diesem soll insbesondere der Anteil von gefördertem Woh-
nungsbau, die Errichtung von Seniorenwohnungen und die Errichtung ei-
ner 3-zügige Kindertagesstätte sowie eine Qualitätssicherung über die Be-
teiligung des Gestaltungsbeirates verbindlich miteinander verabredet wer-
den.  
 
 
Köln-Katalog: 
 
Entsprechend der neuen Stadtstrategie des Köln-Katalogs handelt es sich 
um einen Standort der sog. „Inneren Stadt“. Als Zieldichte für die „Innere

- 3 - 
 
 
/  
Stadt“ wird eine Quartiersdichte höher 1,2 angestrebt. Durch Neubau, Auf-
stockungen und Anbauten im Bestand würde sich für den Wohnpark 
Bayenthal rechnerisch eine Quartiersdichte von 2,44 ergeben. Die empfoh-
lene Quartiersdichte von mindestens 1,2 würde somit mehr als erreicht, ist 
aber im Bestand mit 1,85 auch schon entsprechend hoch.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

785 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Mak 
 
Vorlagen-Nummer 
0483/2024
Stand: 13.08.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Wohnpark 
Bayenthal in Köln-Bayenthal 
Beschluss:  
 
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Fläche 
des Wohnparks Bayenthal in Köln-Bayenthal ab. 
 
Alternative: 
Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innen-
entwicklung)  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Aufstellungsbeschluss: Alternative von StEA beschlossen. 
Nächste Schritte: 
Das Planverfahren ruht, da die Abstimmung mit dem Vorhabenträger noch aussteht.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Q3 2026

Beschlussvorlage Ausschuss

2514 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Mak 
Vorlagen-Nummer 
 0483/2024 
Freigabedatum  
12.03.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Wohnpark 
Bayenthal in Köln-Bayenthal  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss lehnt die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Fläche 
des Wohnparks Bayenthal in Köln-Bayenthal ab. 
 
 
 
Alternative: 
Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innen-
entwicklung)  
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
 
Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen  
 
In den 70er-Jahren wurde auf dem Gelände einer abgerissenen Maschinenfabrik der Wohn-
park Bayenthal mit ca. 700 Wohnungen gebaut. Die im Bestand vorhandenen beiden Hoch-
häuser sind 61 Meter hoch und haben jeweils 21 Etagen. Sieben weitere Häuserkomplexe der 
Anlage weisen bis zu zwölf Etagen auf. Im Zentrum des Wohnparks Bayenthal ist eine stattli-
che Parkfläche mit altem Baumbestand, Spielplätzen und einem großen Teich vorhanden.  
 
Die „Deutsche Invest Immobilien AG“ plant auf der Fläche des Wohnparks weitere Wohnein-
heiten zu errichten. 
  
Dies soll durch Neubau von Wohngebäuden sowie durch Aufstockungen und Anbauten im Be-
stand erfolgen. Hierdurch könnten bis zu 370 zusätzliche Wohneinheiten entstehen und den 
vorhandenen Wohnungsbestand von derzeit 623 Wohneinheiten ergänzen (siehe Anlage 4, 
Planungsdossier).  
 
Für den Wohnpark Bayenthal existiert kein Bebauungsplan. 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hatte am 27.11.2023 über einen Dringlichkeitsantrag ge-
mäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den 
Wohnpark Bayenthal beraten. In der Folge wurde ein Beschluss gefasst, in dem der Rat der 
Stadt Köln um Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Wohnpark Bayenthal für das Ge-
biet zwischen Goltsteinstraße – Oberländer Ufer – Tacitusstraße – Bayenthalgürtel gebeten 
wird (siehe AN/1319/2023, Anlage 5). 
 
 
Nach Prüfung kommt die Fachverwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Innenentwicklung 
grundsätzlich möglich ist und diese auch nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden kann 
(siehe hierzu auch Anlage 3).

Anlage_6_BV-2_Niederschrift

14039 Zeichen

□
/1 /2 /3 □ /5 /2 /6 /7 /3 /8 /9 /10 /11 /3 /12 /2 /3 /13 /2 /7 /9 /14 /2 /3 □ /5 /2 /6 /7 /3 /8 /9 /15 /2 /3 /14 /3 /2 /14 /16 /17 /12 □ /18 □ /19 /20 /21 /22 /2 /17/8 /7 /3 /23 /24 /2 /17 /25 □
/26 /27 /28 /29 /30 /31 /32 /33 /28 /32 /34 /30 /35 /36 /37 /38 □
/39 /35 /40 /36 □ /41 /40 /42 /43 /40 /37 /37 □
/44 /27 /45 /27 /32 /46 /37 /47 □ /48 /49 /50 /50 /51 /52 □ /50 /50 /51 /53 /54 /50 /55 /51 /55 □
/39 /40 /56 /47 □□ /48 /49 /50 /50 /51 /52 □ /50 /50 /51 /53 /54 /50 /55 /51 /57 □
/58 /53 /59 /40 /60 /45 /47 □ /43 /60 /35 /60 /40 /43 /61 /62 /40 /28 /28 /43 /40 /37 /37 /63/28 /33 /40 /64 /33 /53
/65 /46 /27 /45 /37 /61 /64 /27 □
□
/66 /40 /33 /36 /43 /47 □ □ /50 /57 /61 /51 /51 /61 /50 /49 /50 /55
□
/67 /7 /2 /22 /2 /3 /9 /23 /24 /3 /7 /68 /14 □
/34 /69 /27 /35 □ /64 /60 /27 □ /70 /7 /14 /6 /16 /17 /12 □ /22 /2 /3 □ /5 /2 /6 /7 /3 /8 /9 /15 /2 /3 /14 /3 /2 /14 /16 /17 /12 □ /20 /21 /22 /2 /17 /8 /7 /3 /23 /24 /2 /17□
/60 /37 □ /64 /27 /35 □ /71/40 /30 /45 /62 /27 /35 /60 /46 /64 /27 □ /50 /49 /50 /49 /72 /50 /49 /50 /73 □ □
/40 /43 □ /59 /46 /37 /33 /40 /38 /74 □ /64 /27 /43 □ /50 /75 /61 /51 /51 /61 /50 /49 /50 /55 /74 □ /51 /75 /47 /49 /49 □ /76 /30 /35 □ /69 /60 /28 □ /51 /54 /47 /55 /49 □ /76 /30 /35 □
□
/77 /27 /78 /60 /35 /65 /28 /35 /40 /33 /30 /40 /36 /28 □ /79 /46 /64 /27 /37 /65 /60 /35 /29 /30 /27 /37 /74 □ □
/77 /34 /35 /38 /27 /35 /40 /43 /33 □ /79 /46 /64 /27 /37 /65 /60 /35 /29 /30 /27 /37 □
/80 /37 /64 /36 /28 /33 /35 /60 /27 /28 /33 /35 /40 /42 /27 □ /51 /81 /51 □ /82 □ /83 /40 /36 /28 □ /51 □
/73 /49 /54 /54 /54 □ /84 /85 /45 /37 □
/86 /17 /87 /2 /9 /2 /17 /22 /88 □
/89 /7 /14 /12 /90 /7 /2 /22 /2 /3 □ /22 /2 /3 □ /5 /2 /6 /7 /3 /8 /9 /15 /2 /3 /14 /3 /2 /14 /16 /17 /12 □
/83 /27 /35 /35 □ /77 /27 /78 /60 /35 /65 /28 /69 /34 /35 /38 /27 /35 /43 /27 /60 /28 /33 /27 /35 □ /59 /40 /37 /32 /35 /27 /64 □ /26 /60 /27 /28 /27 /37 □ /77 /34 /37 /64 /37 /60 /28 □ /54 /49/72 /66 /60 /27 □ /26 /35 /34 /37 /27 /37 □ □
/39 /35 /40 /36 □ /58 /45 /60 /28 /40 /69 /27 /33 /30 □ /91 /40 /37 /64 /46 /92 □ /91 /41 /66 □ □
/83 /27 /35 /35 □ /93 /29 /30 /60 /43 □ /26 /85 /35 /33 /78 □ /94 /66 /76 □ □
/83 /27 /35 /35 □ /84 /40 /35 /45 □ /71/46 /45 /33 /27 /35 /28 □ /39 /66 /41 □ □
/83 /27 /35 /35 □ /95 /45 /60 /96 /27 /35 □ /84 /40 /35 /60 /43 □ /80 /28 /43 /40 /60 /45 □ /77 /34 /37 /64 /37 /60 /28 □ /54 /49 /72 /66 /60 /27 □ /26 /35 /34 /37 /27 /37 □ □
/39 /35 /40 /36 □ /91 /36 /28 /40 /37 /37 /27 □ /77 /27 /35 /29 /30 /27 /35 /53 /83 /60 /28 /28 □ /77 /34 /37 /64 /37 /60 /28 □ /54 /49 /72 /66 /60 /27 □ /26 /35 /34 /37 /27 /37 □ □
/39 /35 /40 /36 □ /80 /37 /38 /40 □ /84 /35 /40 /36 /33 /78 □ /77 /34 /37 /64 /37 /60 /28 □ /54 /49 /72 /66 /60 /27 □ /26 /35 /34 /37 /27 /37 □ □
/39 /35 /40 /36 □ /94 /40 /35 /46 /45 /60 /37 □ /79 /40 /43 /35 /40 /33 /30 □ /26 /79 /97 /98 /58 □ □
/83 /27 /35 /35 □ /77 /46 /64 /46 □ /91 /29 /30 /43 /60 /33 /33 □ /77 /34 /37 /64 /37 /60 /28 □ /54 /49 /72 /66 /60 /27 □ /26 /35 /34 /37 /27 /37 □ □
/83 /27 /35 /35 □ /66 /35 /61 □ /99 /46 /30 /40 /37 /37 /27 /28 □ /100 /60 /28 /29 /30 /45 /27 /35 □ /94 /66 /76 □ □
/83 /27 /35 /35 □ /94 /30 /35 /60 /28 /33 /46 /62 /30 □ /91 /29 /30 /101 /65 /46 /92 /28 /65 /60 □ /94 /66 /76 □ □
/83 /27 /35 /35 □ /41 /27 /33 /27 /35 □ /83 /27 /60 /37 /78 /45 /43 /27 /60 /27 /35 □ /94 /66 /76 □ □
/83 /27 /35 /35 □ /59 /40 /35 /29 □ /83 /27 /37 /37 /27 /43 /40 /37 /37 □ /94 /66 /76 □ □
/83 /27 /35 /35 □ /66 /35 /61 □ /99 /85 /35 /38 □ /84 /45 /36 /28 /27 /43 /40 /37 /37 □ /91 /41 /66 □ □
/83 /27 /35 /35 □ /44 /60 /43 /46 /37 □ /66 /40 /96 /60 /64 □ /59 /40 /35 /45 /40 /37 /64 □ /91 /41 /66 □ □
/83 /27 /35 /35 □ /79 /34 /64 /60 /38 /27 /35 □ /98 /60 /27 /28 □ /39 /66 /41 □ □
/39 /35 /40 /36 □ /80 /28 /60 /28 □ /77 /27 /29 /65 /27 /35 □ /66 /80 /58 □ /102 /80 /98 /84 /58 □ □
/20 /103 /14 /9 /13 /7 /14 /12 /90 /7 /2 /22 /2 /3 □ /13 /7 /14 □ /10 /2 /3 /103 /14 /2 /17 /22 /2 /3 □ /70 /14 /7 /13 /13 /2 /104 □ /105 □ /106 /107 □ /86 /10 /9 /108 □ /107 □ /70/103 /14 /6 □ /109 □ /110 /2 /13 /2 /7 /17 /22 /2 /21 /3 /22 /17 /16 /17 /12 □
/67 /20 /111□
/83 /27 /35 /35 □ /71/40 /45 /33 /27 /35 □ /71/46 /35 /33 /43 /40 /37 /37 □ /66 /60 /27 □ /39 /79 /93 /84 /44 /80 /95 /98 □ □
/112 /2 /3 /87 /103 /90 /14 /16 /17 /12 □
/83 /27 /35 /35 □ /39 /35 /40 /37 /78 □ /66 /60 /45 /45 /43 /40 /37 /37 □ □
/39 /35 /40 /36 □ /91 /46 /37 /113 /40 □ /79 /46 /64 /27 □ □
/70 /2 /17 /7 /21 /3 /2 /17 /15 /2 /3 /14 /3 /2 /14 /2 /3 /7 /17 /17 /2 /17 □ /16 /17 /22 □ /70 /2 /17 /7 /21 /3 /2 /17 /15 /2 /3 /14 /3 /2 /14 /2 /3 □
/83 /27 /35 /35 □ /77 /27 /35 /37 /64 □ /44 /60 /45 /45 /43 /40 /37 /37 /53 /26 /27 /30 /35 /65 /27 /37 □ /91 /27 /37 /60 /46 /35 /27 /37 /96 /27 /35 /33 /35 /27 /33 /36 /37 /38 □ /64 /27 /35 □/91 /33 /40 /64 /33 □ /84 /85 /45 /37 □ □

/0 /1 /2 /3 /2 /4 /5 /6 /7 /4 /1 /8 /9 □ /11 /12 /2 /4 □ /3 /1 /2 □ /13 /1 /9 /14 /15 /16 /17 □ /3 /2 /4 □ /18 /2 /14 /1 /4 /19 /5 /20 /2 /4 /9 /4 /2 /9 /15 /16/17 □ /21 /22 /3 /2 /16 /19 /1 /4 /6 /7 /2 /16 □ /23 /24□ /25 /26 /27 /28 /28 /27 /25 /29 /25 /30 □
□ /31 □ /25 /32 □ /31 □
/33 /34 /35 /34 /35 /36 □ /38 /39 /40 /41 /42 /43 /44 /45 /46 /47 /48 /44 □ /50 /47 /42 /51 /48 /45 /52 /53 /54 /41 /55 /56 □ /57 □ /58 /59 /60 /59 /61 /62 /61 /63 /64 /65 /63 □ /66 /59 /67 □/58 /59 /68 /61 /67 /69 /70 /71 /59 /67 /60 /67 /59 /60 /64 /65 /63 /59 /65 /72 □ □
/73 /59 /74 /59 /61 /65 /70 /75 /74 /59 /67 □ /76 /67 /61 /65 /63 /62 /61 /77 /78 /69 /59 /61 /60 /70 /75 /65 /60 /67 /75 /63 □ /66 /59 /67 □ /79 /76 /80 /57 /81 /67 /75 /69 /60 /61 /82 /65 /72 □/66 /59 /67 □ /83 /84 /76 /57 /81 /67 /75 /69 /60 /61 /82 /65 □
/64 /65 /66 □ /66 /59 /67 □ /81 /76 /84 /57 /81 /67 /75 /69 /60 /61 /82 /65 □
/85 /86 /87 /88 /35 /88 /89 /87 /88 /36 /88 /90 □
/58 /59 /70 /77 /78 /62 /64 /70 /70 /91 □ □
/92 /1 /2 □ /18 /2 /14 /1 /4 /19 /5 /20 /2 /4 /9 /4 /2 /9 /15 /16 /17 □ /21 /22 /3 /2 /16 /19 /1 /4 /6 /7 /2 /16 □ /8 /23 /5 /5 /9 □ /8 /22 /93 /17 /2 /16 /3 /2 /16 □/18 /2 /5 /6 /7 /93 /15 /5 /5 /94 □
/92 /1 /2 □ /18 /2 /14 /1 /4 /19 /5 /20 /2 /4 /9 /4 /2 /9 /15 /16 /17 □ /21 /22 /3 /2 /16 /19 /1 /4 /6 /7 /2 /16 □ /8 /22 /4 /3 /2 /4 /9 □ /3 /2 /16 □ /21 /23 /9 □/3 /2 /4 □ /13 /9 /23 /3 /9 □ /95 /96 /93 /16 □ /23 /15 /8 /97 □ /3 /1 /2 □ /98 /22 /4 /93 /23 /17 /2 □
/99 /100 /101 /102 /103 /104 /105 /106 /107 /108 /109 /105 □ /111 /108 /103 /112 /109 /106 /113 /114 /115 /102 /116 /117 /118 □ /119 /119 /120 /121 /122 /119 /123 /119 /121 /118 □ /124 /125 /126 □ /103 /105 □ /116 /109 /114 /108 /126 /125/103 /113 /114 /125 /105 □ /127 /125 /102 /109 /103 /108 /106 □ /103 /105 □ /124 /103 /125 □ /128 /115 /106 /102 /129 /105 /124 /103 /130 /101 /125 /103 /102 □
/3 /2 /4 □ /18 /2 /14 /1 /4 /19 /2 □ /2 /1 /16 /17 /4 /2 /1 /8 /9 □ /22 /3 /2 /4 □ /14 /15 /24 /1 /16 /3 /2 /5 /9 □ /8 /11 /4 □ /3 /1 /2 □ /18 /2 /14 /1 /4 /19/2 □ /2 /1 /16 /2 □ /131 /1 /6 /7 /9 /1 /17 /2 □ /132 /16 /17 /2 /93 /2 /17 /2 /16 /7 /2 /1 /9 □ /1 /24 □
/13 /1 /16 /16 /2 □ /3 /2 /5 □ /133 □ /30 /26 □ /134 /135 □ /0 /21 /136□ /1 /5 /9 /97 □ /20 /22 /4 □ /2 /1 /16 /2 /4 □ /18 /2 /5 /6 /7 /93 /15 /5 /5 /8 /23 /5 /5 /15/16 /17 □ /1 /24 □ /21 /23 /9 □ /14 /15 /4 □ /18 /2 /4 /23 /9 /15 /16 /17 □ /2 /16 /9 /31
/5 /137 /4 /2 /6 /7 /2 /16 /3 □ /3 /2 /4 □ /134 /135 □ /0 /21 /136□ /23 /16 □ /3 /1 /2 □ /18 /2 /14 /1 /4 /19 /5 /20 /2 /4 /9 /4 /2 /9 /15 /16 /17 □ /21 /22 /3 /2 /16/19 /1 /4 /6 /7 /2 /16 □ /14 /15 □ /11 /12 /2 /4 /131 /2 /1 /5 /2 /16 /27 □
/85 /138 /70 /60 /61 /74 /74 /64 /65 /63 /70 /59 /67 /63 /59 /138 /65 /61 /70 /91 □ □
/139 /61 /65 /70 /60 /61 /74 /74 /61 /63 □ /138 /59 /61 □ /139 /65 /60 /78 /75 /62 /60 /64 /65 /63 □ /66 /59 /67 □ /81 /67 /75 /69 /60 /61 /82 /65 □ /58 /140 /65 /66 /65 /61 /70 □ /141 /36 /87 /76/61 /59 □ /73 /67 /140 /65 /59 /65 □ /68 /64 /63 /59 /70 /60 /61 /74 /74 /60 /34 □ □
/142 /65 /61 /77 /78 /60 □ /75 /65 /143 /59 /70 /59 /65 /66 /91 □ /144 /59 /67 /67 □ /144 /59 /67 /60 /59 /62 /72 □ /144 /59 /67 /67 □ /145 /75 /64 /146 □
/33 /34 /88 □ /147 /82 /67 /70 /77 /78 /62 /148 /63 /59 □ /64 /65 /66 □ /85 /65 /67 /59 /63 /64 /65 /63 /59 /65 □ /63 /59 /74 /148 /149 □ /150 □ /90 /151 □ /85 /138 /70 /75 /60 /68 □ /152 □ /83/75 /60 /68 □ /152 □ /66 /59 /67 □ □
/73 /59 /74 /59 /61 /65 /66 /59 /82 /67 /66 /65 /64 /65 /63 □ /66 /59 /70 □ /153 /75 /65 /66 /59 /70 □ /86 /82 /67 /66 /67 /78 /59 /61 /65 /57 /154/59 /70 /60 /155 /75 /62 /59 /65 □
/33 /34 /88 /34 /35 □ /154/82 /78 /65 /156 /75 /67 /69 □ /58 /75 /157 /59 /65 /60 /78 /75 /62 □ /158 □ /85 /64 /155 /70 /60 /59 /62 /62 /64 /65 /63 □ /59 /61 /65 /59 /70 □ /58 /59 /138 /75 /64 /64/65 /63 /70 /156 /62 /75 /65 /59 /70 /72 □ /73 /59 /74 /59 /61 /65 /70 /75 /57
/74 /59 /67 □ /85 /65 /60 /67 /75 /63 □ /66 /59 /67 □ /81 /67 /75 /69 /60 /61 /82 /65 /59 /65 □ /58 /140 /65 /66 /65 /61 /70 □ /141 /36 /87 /76 /61 /59 □ /73 /67 /140 /65 /59 /65 /72 □ /79 /76/80 □ /64 /65 /66 □ /83 /84 /76 □
/85 /86 /87 /35 /90 /35 /141 /87 /88 /36 /88 /90 □
/58 /59 /70 /77 /78 /62 /64 /70 /70 /91 □ □
/92 /1 /2 □ /18 /2 /14 /1 /4 /19 /5 /20 /2 /4 /9 /4 /2 /9 /15 /16 /17 □ /21 /22 /3 /2 /16 /19 /1 /4 /6 /7 /2 /16 □ /8 /23 /5 /5 /9 □ /8 /22 /93 /17 /2 /16 /3 /2 /16 □/18 /2 /5 /6 /7 /93 /15 /5 /5 /94 □
/92 /1 /2 □ /18 /2 /14 /1 /4 /19 /5 /20 /2 /4 /9 /4 /2 /9 /15 /16 /17 □ /21 /22 /3 /2 /16 /19 /1 /4 /6 /7 /2 /16 □ /12 /1 /9 /9 /2 /9 □ /3 /2 /16 □ /21 /23 /9 □ /3/2 /4 □ /13 /9 /23 /3 /9 □ /95 /96 /93 /16 /97 □ /3 /1 /2 □ /132 /15 /8 /5 /9 /2 /93 /93 /15 /16 /17 □ □
/2 /1 /16 /2 /5 □ /18 /2 /12 /23 /15 /15 /16 /17 /5 /137 /93 /23 /16 /2 /5 □ /8 /11 /4 □ /3 /2 /16 □ /136/22 /7 /16 /137 /23 /4 /19 □ /18 /23 /159 /2 /16 /9 /7 /23 /93 □ /14 /15□ /12 /2 /5 /6 /7 /93 /1 /2 /160 /2 /16 /27 □
/161 /11 /4 □ /3 /23 /5 □ /134 /2 /12 /1 /2 /9 □ /14 /131 /1 /5 /6 /7 /2 /16 □ /134 /22 /93 /9 /5 /9 /2 /1 /16 /5 /9 /4 /23 /160 /2 □ /162 □ /135 /12 /2 /4 /93 /163 /16 /3 /2/4 □ /164 /8 /2 /4 □ /162 □ /165 /23 /6 /1 /9 /15 /5 /5 /9 /4 /23 /160 /2 □ /162 □ /18 /23 /159 /2 /16 /9 /31
/7 /23 /93 /17 /11 /4 /9 /2 /93 /166 □ /14 /15 /24 /1 /16 /3 /2 /5 /9 □ /5 /22 /93 /93 /2 /16 □ /3 /1 /2 □ /161 /93 /15 /4 /17 /4 /15 /16 /3 /5 /9 /11 /6 /19 /2 □ /28 /26 /167/32 /97 □ /28 /26 /167 /168 /97 □ /28 /26 /169 /25 /97 □ /28 /32 /26 /170 /97 □ /28 /32 /26 /169 /97 □ /28 /28 /168 /29 /97 □
/28 /28 /168 /28 /97 □ /25 /29 /30 /169 /97 □ /25 /29 /30 /26 /97 □ /25 /29 /30 /32 □ /15 /16 /3 □ /167 /26 /169 /30 □ /1 /24 □ /23 /15 /8 /14 /15 /5 /9 /2 /93 /93 /2 /16 /3 /2 /16 □/18 /2 /12 /23 /15 /15 /16 /17 /5 /137 /93 /23 /16 □ /2 /4 /8 /23 /5 /5 /9 □ /131 /2 /4 /3 /2 /16 /27 □ □
/161 /11 /4 □ /3 /23 /5 □ /7 /1 /2 /4 /17 /2 /16 /23 /16 /16 /9 /2 □ /134 /2 /12 /1 /2 /9 □ /24 /96 /17 /2 □ /3 /2 /4 □ /21 /23 /9 □ /5 /22 /131 /22 /7 /93 □ /2 /1 /16/2 □ /171 /15 /4 /11 /6 /19 /5 /9 /2 /93 /93 /15 /16 /17 □ /20 /22 /16 □ /18 /23 /15 /17 /2 /5 /15 /31
/6 /7 /2 /16 □ /23 /93 /5 □ /23 /15 /6 /7 □ /2 /1 /16 /2 □ /98 /2 /4 /163 /16 /3 /2 /4 /15 /16 /17 /5 /5 /137 /2 /4 /4 /2 □ /12 /2 /5 /6 /7 /93 /1 /2 /160 /2 /16 /27 □
/92 /1 /2 □ /18 /2 /14 /1 /4 /19 /5 /20 /2 /4 /9 /4 /2 /9 /15 /16 /17 □ /21 /22 /3 /2 /16 /19 /1 /4 /6 /7 /2 /16 □ /93 /2 /7 /16 /9 □ /3 /1 /2 □ /3 /2 /4 /14 /2 /1/9 □ /12 /2 /19 /23 /16 /16 /9 /2 □ /172 /4 /7 /96 /7 /15 /16 /17 □ /3 /2 /4 □ /132 /16 /14 /23 /7 /93 □
/20 /22 /16 □ /169 /25 /30 □ /136/22 /7 /16 /15 /16 /17 /2 /16 □ /15 /24 □ /30 /169 /167 □ /16 /2 /15 /2 □ /136/22 /7 /16 /15 /16 /17 /2 /16 □ /173 /11 /12 /2 /4 □ /170 /29 /174 /175 □/23 /12 /97 □ /5 /6 /7 /93 /1 /2 /160 /9 □ /23 /12 /2 /4 □ /2 /1 /16 /2 □ /24 /22 /31
/3 /2 /4 /23 /9 /2 □ /98 /2 /4 /3 /1 /6 /7 /9 /15 /16 /17 □ /3 /15 /4 /6 /7 □ /16 /2 /15 /2 /16 □ /136/22 /7 /16 /15 /16 /17 /5 /12 /23 /15 □ /16 /1 /6 /7 /9 □ /17 /2/16 /2 /4 /2 /93 /93 □ /23 /15 /5 /27 □
/85 /138 /70 /60 /61 /74 /74 /64 /65 /63 /70 /59 /67 /63 /59 /138 /65 /61 /70 /91 □
/176 /59 /78 /67 /78 /59 /61 /60 /62 /61 /77 /78 □ /74 /61 /60 □ /66 /59 /65 □ /83 /60 /61 /74 /74 /59 /65 □ /66 /59 /67 □ /81 /67 /75 /69 /60 /61 /82 /65 □ /58 /140 /65 /66 /65 /61 /70 □ /141/36 /87 /76 /61 /59 □ /73 /67 /140 /65 /59 /65 /72 □ /66 /59 /65 □ /83 /60 /61 /74 /57
/74 /59 /65 □ /66 /59 /67 □ /79 /76 /80 /57 /81 /67 /75 /69 /60 /61 /82 /65 /72 □ /66 /67 /59 /61 □ /83 /60 /61 /74 /74 /59 /65 □ /66 /59 /67 □ /83 /84 /76 /57 /81 /67 /75 /69 /60 /61 /82 /65□ /64 /65 /66 □ /66 /59 /67 □ /83 /60 /61 /74 /74 /59 □ /66 /59 /67 □ /81 /67 /75 /64 □
/58 /59 /77 /69 /59 /67 □ /63 /59 /63 /59 /65 □ /66 /61 /59 □ /83 /60 /61 /74 /74 /59 /65 □ /66 /59 /67 □ /81 /76 /84 /57 /81 /67 /75 /69 /60 /61 /82 /65 □ /68 /64 /63 /59 /70 /60 /61 /74 /74/60 /34 □ □
/142 /65 /61 /77 /78 /60 □ /75 /65 /143 /59 /70 /59 /65 /66 /91 □ /144 /59 /67 /67 □ /144 /59 /67 /60 /59 /62 /72 □ /144 /59 /67 /67 □ /145 /75 /64 /146 □
/33 /34 /88 /34 /35 /34 /35 □ /83 /60 /59 /62 /62 /64 /65 /63 /65 /75 /78 /74 /59 □ /66 /59 /67 □ /147 /59 /67 /143 /75 /62 /60 /64 /65 /63 □ /68 /64 /74 □ /63 /59 /74 /59 /61 /65 /70 /75 /74 /59/65 □ /76 /67 /61 /65 /63 /62 /61 /77 /78 /69 /59 /61 /60 /70 /75 /65 /60 /67 /75 /63 □
/66 /59 /67 □ /81 /67 /75 /69 /60 /61 /82 /65 □ /58 /140 /65 /66 /65 /61 /70 □ /141 /36 /87 /76 /61 /59 □ /73 /67 /140 /65 /59 /65 /72 □ /66 /59 /67 □ /79 /76 /80 /57 /81 /67 /75 /69 /60 /61 /82/65 □ /64 /65 /66 □ /66 /59 /67 □ /83 /84 /76 /57
/81 /67 /75 /69 /60 /61 /82 /65 □ /61 /65 □ /66 /59 /67 □ /83 /61 /60 /68 /64 /65 /63 □ /66 /59 /67 □ /58 /59 /68 /61 /67 /69 /70 /71 /59 /67 /60 /67 /59 /60 /64 /65 /63 □ /177 /82 /66 /59 /65/69 /61 /67 /77 /78 /59 /65 □ /75 /74 □
/88 /35 /34 /36 /33 /34 /88 /36 /88 /90 □ /63 /59 /74 /34 □ /150 □ /35 /88 □ /66 /59 /67 □ /73 /59 /70 /77 /78 /148 /155 /60 /70 /82 /67 /66 /65 /64 /65 /63 □ /66 /59 /70 □ /177 /75 /60 /59 /70□ /178 /154/82 /78 /65 /156 /75 /67 /69 □
/58 /75 /157 /59 /65 /60 /78 /75 /62 /178 □ /142 /85 /86 /87 /35 /90 /35 /141 /87 /88 /36 /88 /90 /146 □
/90 /151 /36 /152 /87 /88 /36 /88 /90 □
/92 /1 /2 □ /18 /2 /14 /1 /4 /19 /5 /20 /2 /4 /9 /4 /2 /9 /15 /16 /17 □ /21 /22 /3 /2 /16 /19 /1 /4 /6 /7 /2 /16 □ /16 /1 /24 /24 /9 □ /3 /1 /2 □ /13 /9 /2 /93 /93 /15/16 /17 /16 /23 /7 /24 /2 □ /14 /15 /4 □ /95 /2 /16 /16 /9 /16 /1 /5 /27 □

Anlage_5_Gem_Dringlichkeitsantrag_BV_Rodenkirchen

4959 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
 
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1319/2023 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.08.2023 
 
Wohnpark Bayenthal – Aufstellung eines Bebauungsplanes 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die oben genannten Fraktionen bitten, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der  
Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 21.08.2023 zu setzen: 
in den 70er-Jahren wurde auf ca. 490.000 qm großem Gelände einer abgerissenen  
Maschinenfabrik der Wohnpark Bayenthal mit ca. 700 Wohnungen gebaut. Die beiden Hoch-
häuser sind 61 Meter hoch und haben jeweils 21 Etagen. Sieben weitere Häuserkomplexe 
dieser Anlage weisen bis zu zwölf Etagen auf. Im Zentrum des Wohnparks Bayenthal ist eine 
stattliche Parkfläche mit nun altem Baumbestand, Spielplätzen und einem großen Teich mit 
Fontäne angelegt worden.  
Der aktuelle Investor plant auf diesem Gelände – u. a. mitten in der Parkanlage – weitere 
Hochhäuser und zusätzlich die Aufstockung mehrerer Häuserblocks bzw. weiter Anbauten 
an diese.  
Für dieses Baufeld existiert kein Bebauungsplan. 
Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat der Stadt Köln die Aufstellung ei-
nes Bebauungsplanes für den Wohnpark Bayenthal zu beschließen. 
Das Gebiet zwischen Goltsteinstraße – Oberländer Ufer – Tacitusstraße –  
Bayenthalgürtel, zumindest sollen die Flurgrundstücke 1748, 1749, 1762, 1875, 1876, 
1190, 1191, 2036, 2037, 2038 und 4763 im aufzustellenden Bebauungsplan erfasst wer-
den.

- 2 - 
 
Für das hiergenannte Gebiet möge der Rat sowohl eine Zurückstellung von  
Baugesuchen als auch eine Veränderungssperre beschließen. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen lehnt die derzeit bekannte Erhöhung der Anzahl 
von 623 Wohnungen um 364 neue Wohnungen (über 50%) ab, schließt aber eine  
moderate Verdichtung durch neuen Wohnungsbau nicht generell aus. 
Begründung: 
Der Wohnpark ist eine preisgekrönte Bebauung eines renommierten Architekturbüros und ist 
für eine heute anzustrebende Art der Bebauung, sozial, ökologisch und klimapolitisch opti-
mal. Der Park ist ein Kleinod von unschätzbarem Wert in einer Großstadt. 
Bayenthal hat nur einen geringen Anteil von 4 % an öffentlicher Grünfläche (städt. Durch-
schnitt 11 %). So ist der Park mit seinem großen Spielplatz und der Teich mit seinen Bänken 
ein beliebter Treffpunkt für Familien, Büroangestellte und Senioren aus ganz Bayenthal. 
Innerhalb dieser Parkanlage ist ein Kindergartengebäude, welches die Stadt für 44 für Jahre 
gepachtet hatte und seit 2017 leer steht, da den jeweiligen Investoren die Dachsanierung un-
wirtschaftlich erschien. 
Die derzeit lockere Bebauung stellt eine Winddurchlässigkeit her und somit wird ein Hitze-
schutz gewährleistet. Eine weitere Verdichtung in Bayenthal wird diese Funktion erheblich 
beeinträchtigen. Der Park mit seinem großen Baumbestand sowie den dichten Hecken und 
Sträuchern bietet den verschiedensten Vogelarten ein Zuhause sowie Nistmöglichkeiten. Der 
Teich bietet verschiedensten Wassertieren einen Lebensraum.  
Bei reinen Wohngebieten gilt als Orientierungswert eine Geschossflächenzahl von 1,2. Be-
rücksichtigt man diesen Wert, so dienen die Frei- und Grünflächen des Parks zur Kompensa-
tion der Hochhausbebauung.  
Bei einer weiteren Bebauung würde die GFZ deutlich überschritten. 
In den letzten zehn Jahren ist bereits durch Überbauung von Freiflächen auf den benannten 
Grundstücken in unmittelbarer Nachbarschaft eine deutlich Wohnraumverdichtung erfolgt.  
Um das Wohngebiet zielgerichtet weiterzuentwickeln, ist die Aufstellung eines Bebauungs-
plans dringend erforderlich. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der Investor hat das Projekt zweimal in der FVB vorgestellt. Die Fraktionsvorsitzenden ha-
ben dabei den Eindruck gewonnen, dass der Investor Änderungen vorgenommen hat, um es 
schnellstmöglich ohne Einflussnahme von Politik und Öffentlichkeit umzusetzen. Da der Be-
schluss eines Bebauungsplanes im Rahmen der Bauleitplanung nur vom Rat der Stadt ge-
troffen werden kann und bereits für diesen Beschluss einige Zeit veranschlagt werden muss 
– Behandlung in der Sitzung des Rates, Verweisung in den Fachausschuss, dort ggf. Verta-
gung wegen Beratungsbedarf, erneute Behandlung Fachausschuss, erneute Behandlung  im 
Rat etc. - befürchten die Fraktionen, dass der Investor im Rahmen seiner Möglichkeiten hier 
zwischenzeitlich unumkehrbare Fakten schaffen könnte, die weder im Sinne der Öffentlich-
keit noch im Sinne der Politik sind. Daher ist dieser Weg zur Beteiligung von Politik und Öf-
fentlichkeit schnellstmöglich einzuschlagen.

- 3 - 
 
Gez.: Oliver Ismail Christoph Schykowski Dr. Jörg Klusemann

Anlage_2_Übersichtsplan

376 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
Maßstab  1 : 5 000 (im Original)
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich
 Quartiersentwicklung Wohnpark Bayenthal
in Köln - Bayenthal
0 10050 200 300 Meter

Anlage_4_WPB_Planungsdossier

4754 Zeichen

Quartiersentwicklung
„Wohnpark Bayenthal“
Köln
Projektdossier zur 
städtebaulichen Fortschreibung
Projektstand 06.11.2023
ARCHITECTS AND PLANNERS

Bestand
• Wohneinheiten: 623
Neubau, Anbau, Aufstockung
• Wohneinheiten: 364
• Davon gefördert:  109 WE (30%)
SEITE | 02
© ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL
Städtebauliches Konzept
Stand April 2023
Neubau
Sanierung im Bestand
Fortschreibung der Gebäudekubatur
Fortschreibung der Gebäudekubatur 
und des Höhenprofils
Anbau, 
Aufstockung
A1
K1
K2
E1
E2
E3
A2
A3
A4
N2
N1
N4
N6
N5
N3
N7
 N  o.M. 
*gem. Berechnung in Anlehnung zum kooperativen Baulandmodell und in Abhängigkeit der weiteren Konzeptentwicklung

SchemaschniƩ /^ƺĚ/500 | N3/4 - 12 Geschosse
© ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL
XII
SEITE | 03
© ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL
Städtebauliches Konzept - Höhenprofil N3 / N4
Stand April 2023
• Gleichbleibendes Höhenprofil der Wohngebäude N3 / N4 mit 12 Geschosse / 36m
• Bezugspunkt / Vorbild A1 und A4
A1
43m
36m
Wohngebäude 
Goltsteinforum 
N4 N3 A3A4

Schemaschni� -01 I Süd
7 © ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL
- öffentliches Erdgeschoss zur Mitte/ zum See
- Verbindung zum Gründach
- Dachterrassen mit Ausblick
SUNSET RHEIN
XII
SEITE | 04
© ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL
Städtebauliches Konzept - Höhenprofil N3 / N4
• Wohngebäude N3 / N4 bilden in Analogie zu den Bestandstürmen ein differenziertes 
Höhenprofil und fügen sich somit städtebaulich harmonischer in den Wohnpark ein
• Die Gebäudehöhe des N4 orientiert sich mit 14 und 12 Geschossen zum Wohngebäude 
am Goltsteinforum und am A1
• Die Gebäudehöhe des N3 orientiert sich mit 12 und 10 Geschossen zum A3 und A4
• Es findet keine Erhöhung der BGF statt, lediglich ein Flächentausch vom N3 auf den N4
Wohngebäude 
Goltsteinforum 
43m
36m
43m
A1 N4 N3 A3A4

SEITE | 05
© ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL
Hochpunkte im Wohnpark Bayenthal Ensemble in den 70er Jahren nach Fertigstellung
• Historische Aufnahme des Wohnparks aus den 70er Jahren nach Fertigstellung
• Die maximale Höhe des Neubaus N4 orientiert sich am Wohngebäude des 
Goltsteinforum, dass Teil des Wohnparkensemble ist und war, der niedrigere Teil des N4 
orientiert sich am A1
• Die maximale Höhe des N3 orientiert sich am A4, der niedrigere Teil orientiert sich am A3
A1 A4
A3
A2
E3
E2
K1 K1
E1
Wohngebäude 
Goltsteinforum

SEITE | 06
© ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL
Einfügung nach Maß der baulichen Nutzung (Höhe)

N7
N6
N5
N4
N3
N2
N1
Städtebauliches Konzept
*gem. Berechnung in Anlehnung zum kooperativen Baulandmodell und in Abhängigkeit der weiteren Konzeptentwicklung
 N  o.M. 
Bestand
• Wohneinheiten: 623
Neubau, Anbau, Aufstockung
• Wohneinheiten: 370
• Davon gefördert:  111 WE (30%)
A1
K1
K2
E1
E2
E3
A2
A3
A4
N2
N1
N4
N6
N5
N3
N7
SEITE | 07
© ASTOC | QUARTIERSENTWICKLUNG WOHNPARK BAYENTHAL
Neubau
Sanierung im Bestand
Anbau, 
Aufstockung
• Die Gebäudekubaturen N1-N7 wurden nach vertiefender 
architektonischer Planung fortgeschrieben
• Die Gebäudekubaturen wurden nach dem Vorbild des Bestandes 
durch Rücksprünge und Auskragungen ausdifferenziert und fügen 
sich somit harmonischer in die Bestandsbebauung ein

ARCHITECTS AND PLANNERS
ASTOC ARCHITECTS AND 
PLANNERS GMBH 
Maria-Hilf-Strasse 15
D-50677 Köln
Fon +49(0)221 2718060
Fax +49(0)221 3100833
info@astoc.de
KÖLN  KARLSRUHE  BASEL
Dipl.-Ing. Peter Berner
Dipl.-Ing. Zafer Bildir
Prof. Dipl.-Ing. Oliver Hall
Dipl.-Ing. Sebastian Hermann
Dipl.-Ing. Ingo Kanehl MBA
Dipl.-Ing. Andreas Kühn
Prof. Dipl.-Ing. Markus Neppl
Dipl.-Ing. Jörg Ziolkowski
DISCLAIMER Dieses Dokument ist Teil einer Präsentation von ASTOC und ohne die 
mündlichen Erläuterungen unvollständig. Es dient ausschließlich dem 
internen Gebrauch. Jegliche Weitergabe und Vervielfältigung (auch aus-
zugsweise) sind ausschließlich mit schriftlicher Einwilligung von ASTOC 
zulässig.
Soweit Fotos, Grafiken, Abbildungen u.a., für die keine Nutzungsrechte 
für einen öffentlichen Gebrauch erteilt worden sind, zu Layoutzwecken 
oder als Platzhalter verwendet werden, kann jede Weitergabe, Vervielfäl-
tigung oder Veröffentlichung Ansprüche der Rechteinhaber auslösen. 
Im Falle einer Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieses 
Dokuments, ganz oder in Teilen, schriftlich, elektronisch oder in sons-
tiger Weise, trifft denjenigen die uneingeschränkte Haftung gegenüber 
den Inhabern der Rechte. Zudem ist er verpflichtet, ASTOC von allen 
Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen einschließ-
lich der notwendigen Kosten der Abwehr derartiger Ansprüche Dritter 
durch ASTOC.
Projektbearbeitung:
Dipl.-Ing. Peter Berner
Dipl.-Ing. Andreas Kühn 
Dipl.-Ing.. Mirko Bergmann
M.Sc. Merlin Strauß

Beratungsverlauf (1)

02.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0483/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.03.2024
Erstellt
31.01.2024 16:42