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AN/0546/2021

Umstrukturierung der Dezernate sowie Bestellung einer allgemeinen Vertreterin bzw. eines allgemeinen Vertreters der Oberbürgermeisterin

Gem. Antrag nach § 3 (CDU) 11.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 3.1.7

Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)

4875 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat   
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 
 
AN/0546/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 23.03.2021 
 
Umstrukturierung der Dezernate sowie Bestellung einer allgemeinen Vertreterin bzw. 
eines allgemeinen Vertreters der Oberbürgermeisterin  
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates 
am 23.03.2021 zu setzen 
 
Beschluss: 
 
1. In § 30 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Köln (Anzahl der Beigeordneten) wird die 
Zahl „8“ durch die Zahl „9“ ersetzt. 
 
2. Der Rat legt im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin auf der Grundlage des § 
73 Abs. 1 GO NRW die Einrichtung von zwei neuen Dezernaten mit den Bezeichnun-
gen „VIII – Umwelt, Klima und Liegenschaften“ und „IX – Stadtentwicklung, Wirt-
schaft, Digitalisierung und Regionales“ fest. 
 
3. Den Dezernaten werden folgende Geschäftskreise und Zuständigkeiten zugeordnet: 
 
Dezernat „VIII – Umwelt, Klima und Liegenschaften“: 
 Amt für Liegenschaften (23) 
 Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (57) 
 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) 
 Koordinationsstelle Klimaschutz (V/7) 
 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB (V/6) 
 
Dezernat „IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales“: 
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik (15) 
 Amt für Informationsverarbeitung (12) 
 Wirtschaftsförderung (VI/2)

- 2 - 
 
 I/D2 Stabstelle Digitalisierung 
 
Der Rat behält sich eine weitere Änderung der Geschäftskreise vor. 
 
 
4. Die bisherigen Dezernate erhalten folgende zusätzliche Zuständigkeiten und verän-
derte Bezeichnungen: 
 
I – Allgemeine Verwaltung und Ordnung 
 
II – Finanzen und Recht 
 Amt 30 (Rechtsamt) 
 I/1 (Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern)  
 
III – Mobilität 
 
V – Soziales, Gesundheit und Wohnen 
 
VI – Planen und Bauen 
 Amt 48 (Denkmalschutz und Denkmalpflege) 
 
5. Die gemäß § 1 Abs. 3 LPVG gebildete selbstständige Dienststelle „OB/I/II“ umfasst 
künftig die Dezernate OB, I (ohne die selbständige Dienststelle „Feuerwehr“), II und 
IX und wird umbenannt in „OB/I/II/IX“. Die selbständige Dienststelle „III/VI“ umfasst 
künftig die Dezernate III, VI und VIII und wird umbenannt in „III/VI/VIII“. Die übrigen 
selbständigen Dienststellen „IV/V“, „Kita“, „Feuerwehr“ und „VII“ bleiben bestehen. 
 
6. Den Dezernaten VIII und IX wird über die Zuordnung der unter Ziffer 3 genannten 
Ämter und Dienststellen hinaus jeweils die übliche Stellenausstattung für die Dezer-
natsbüros zur Verfügung gestellt. 
 
7. Die Stellen der Beigeordneten für die neuen Dezernate VIII – Umwelt, Klima und Lie-
genschaften und IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 
sowie für das Dezernat III - Mobilität werden gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GO NRW 
ausgeschrieben. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen 
Schritte durchzuführen und unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen 
geeignete Personalberatungsunternehmen auszuwählen, die – parallel zu einer öf-
fentlichen Stellenausschreibung – mit der Direktansprache von geeigneten Bewerbe-
rinnen und Bewerbern, der Auswertung von Bewerbungsunterlagen, dem Einholen 
von Referenzen, dem Führen von Auswahlgesprächen sowie einer Darstellung der 
Ergebnisse beauftragt werden. 
Sofern den Personalberatungsunternehmen neben der Direktansprache von Bewer-
berinnen bzw. Bewerbern weitere geeignete Sondierungsmöglichkeiten zur Verfü-
gung stehen, können und sollen diese auch genutzt werden. 
 
8. Gem. § 68 GO NRW wird Frau Andrea Blome zur allgemeinen Vertreterin (Stadtdi-
rektorin) der Oberbürgermeisterin bestellt.

- 3 - 
 
Der Geschäftsbereich der 1. Beigeordneten Andrea Blome wird verändert. Ihr wird 
das Dezernat I zugeordnet. Als Geschäftskreis werden im Einvernehmen mit der 
Oberbürgermeisterin nach § 73 GO die folgenden Dienststellen zugewiesen: 
 
 02 Bürgerämter 
 11 Personal- und Verwaltungsmanagement 
 32 Amt für öffentliche Ordnung 
 33 Ausländeramt 
 34 Bürgerdienste 
 37 Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölke-
rungsschutz 
 1000 Zentrale Dienste 
 1100 Zusatzversorgung und Beihilfe 
 I/D4 Strategisches Projektmanagement 
 I/2 Betriebliches Gesundheitsmanagement  
 I/3 Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit 
 
9. Die unter 3,4,5,6 und 8. genannten Regelungen werden zum 24.6.2021 umgesetzt. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-
Fraktionsgeschäftsführer 
Jennifer Glashagen 
Volt-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

23.03.2021 Rat
TOP 3.1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0546/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
Datum
11.03.2021
Erstellt
11.03.2021 12:07