AN/0546/2021
Umstrukturierung der Dezernate sowie Bestellung einer allgemeinen Vertreterin bzw. eines allgemeinen Vertreters der Oberbürgermeisterin
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Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
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Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 AN/0546/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2021 Umstrukturierung der Dezernate sowie Bestellung einer allgemeinen Vertreterin bzw. eines allgemeinen Vertreters der Oberbürgermeisterin Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 23.03.2021 zu setzen Beschluss: 1. In § 30 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Köln (Anzahl der Beigeordneten) wird die Zahl „8“ durch die Zahl „9“ ersetzt. 2. Der Rat legt im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin auf der Grundlage des § 73 Abs. 1 GO NRW die Einrichtung von zwei neuen Dezernaten mit den Bezeichnun- gen „VIII – Umwelt, Klima und Liegenschaften“ und „IX – Stadtentwicklung, Wirt- schaft, Digitalisierung und Regionales“ fest. 3. Den Dezernaten werden folgende Geschäftskreise und Zuständigkeiten zugeordnet: Dezernat „VIII – Umwelt, Klima und Liegenschaften“: Amt für Liegenschaften (23) Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz (57) Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) Koordinationsstelle Klimaschutz (V/7) Eigenbetriebsähnliche Einrichtung AWB (V/6) Dezernat „IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales“: Amt für Stadtentwicklung und Statistik (15) Amt für Informationsverarbeitung (12) Wirtschaftsförderung (VI/2) - 2 - I/D2 Stabstelle Digitalisierung Der Rat behält sich eine weitere Änderung der Geschäftskreise vor. 4. Die bisherigen Dezernate erhalten folgende zusätzliche Zuständigkeiten und verän- derte Bezeichnungen: I – Allgemeine Verwaltung und Ordnung II – Finanzen und Recht Amt 30 (Rechtsamt) I/1 (Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern) III – Mobilität V – Soziales, Gesundheit und Wohnen VI – Planen und Bauen Amt 48 (Denkmalschutz und Denkmalpflege) 5. Die gemäß § 1 Abs. 3 LPVG gebildete selbstständige Dienststelle „OB/I/II“ umfasst künftig die Dezernate OB, I (ohne die selbständige Dienststelle „Feuerwehr“), II und IX und wird umbenannt in „OB/I/II/IX“. Die selbständige Dienststelle „III/VI“ umfasst künftig die Dezernate III, VI und VIII und wird umbenannt in „III/VI/VIII“. Die übrigen selbständigen Dienststellen „IV/V“, „Kita“, „Feuerwehr“ und „VII“ bleiben bestehen. 6. Den Dezernaten VIII und IX wird über die Zuordnung der unter Ziffer 3 genannten Ämter und Dienststellen hinaus jeweils die übliche Stellenausstattung für die Dezer- natsbüros zur Verfügung gestellt. 7. Die Stellen der Beigeordneten für die neuen Dezernate VIII – Umwelt, Klima und Lie- genschaften und IX – Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales sowie für das Dezernat III - Mobilität werden gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ausgeschrieben. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen Schritte durchzuführen und unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen geeignete Personalberatungsunternehmen auszuwählen, die – parallel zu einer öf- fentlichen Stellenausschreibung – mit der Direktansprache von geeigneten Bewerbe- rinnen und Bewerbern, der Auswertung von Bewerbungsunterlagen, dem Einholen von Referenzen, dem Führen von Auswahlgesprächen sowie einer Darstellung der Ergebnisse beauftragt werden. Sofern den Personalberatungsunternehmen neben der Direktansprache von Bewer- berinnen bzw. Bewerbern weitere geeignete Sondierungsmöglichkeiten zur Verfü- gung stehen, können und sollen diese auch genutzt werden. 8. Gem. § 68 GO NRW wird Frau Andrea Blome zur allgemeinen Vertreterin (Stadtdi- rektorin) der Oberbürgermeisterin bestellt. - 3 - Der Geschäftsbereich der 1. Beigeordneten Andrea Blome wird verändert. Ihr wird das Dezernat I zugeordnet. Als Geschäftskreis werden im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin nach § 73 GO die folgenden Dienststellen zugewiesen: 02 Bürgerämter 11 Personal- und Verwaltungsmanagement 32 Amt für öffentliche Ordnung 33 Ausländeramt 34 Bürgerdienste 37 Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölke- rungsschutz 1000 Zentrale Dienste 1100 Zusatzversorgung und Beihilfe I/D4 Strategisches Projektmanagement I/2 Betriebliches Gesundheitsmanagement I/3 Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit 9. Die unter 3,4,5,6 und 8. genannten Regelungen werden zum 24.6.2021 umgesetzt. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Jennifer Glashagen Volt-Fraktionsvorsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0546/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (CDU)
- Datum
- 11.03.2021
- Erstellt
- 11.03.2021 12:07