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2698/2019

Schloss Weißhaus, Luxemburger Str. 201

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.08.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 17.09.2019

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2938 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/48 
 
Vorlagen-Nummer 20.08.2019 
 2698/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2019 
 
Schloss Weißhaus, Luxemburger Str. 201 
Schriftliche Anfrage – AN 0859 / 2019 - von Herrn Dr. Ulrich Krings zum Ausschuss Kunst und 
Kultur am 25.06.2019  
 
Schloss Weißhaus gehört zu den wenigen Kleinodien aus Feudalzeiten, die sich im Kölner Stadtraum 
bis heute erhalten haben. Es diente über Jahrhunderte als Sommerresidenz der Äbte von St. Pan-
taleon. Das heute spätbarock bzw. klassizistisch gestaltete Wasserschloss mit seinem achteckigen 
Turm auf der einen und seiner neugotischen Kapelle auf der anderen Langseite liegt inmitten eines 
gestalteten, umfriedeten Parkgeländes. Seit 1995 stehen Herrensitz und Parkanlage unter Denkmal-
schutz. Das seit dem 19. Jh. stets in Privatbesitz befindliche Anwesen wechselte kürzlich erneut den 
Besitzer. Seither gibt es in der Öffentlichkeit Befürchtungen, dass das Parkgelände parzelliert und 
bebaut werden könnte. 
 
Frage: 
Was hat die Verwaltung unternommen, um sicher zu stellen, dass auch zukünftig die kostbare Ge-
samtanlage ihren denkmalgeschützten Charakter bewahren kann, und dass vor allem der  
Park vor Parzellierung und Bebauung geschützt wird? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das „Weißhausschlösschen“ steht als Herrenhaus, angebauter Kapelle und der umgebenden Parkan-
lage unter Denkmalschutz und wurde mit der Nr. 3357 in die Kölner Denkmalliste eingetragen. Dem 
gesamten Ensemble kommt sowohl bauhistorisch als auch ortsgeschichtlich eine außerordentliche 
Bedeutung zu.  
Darüber hinaus befinden sich im vorderen Bereich des Parks drei als Naturdenkmal eingetragene 
Bäume, die einer Bebauung in diesem Bereich rechtlich entgegenstehen. 
Jegliche Veränderung und bauliche Maßnahme an diesem Gebäudeensemble und der Parkanlage 
müssen mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege abgestimmt werden. Im Folgenden ist 
für jedwede Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NW zu beantragen. Eine 
Parzellierung des Areals oder eine Errichtung von zusätzlichen ‚Wohnbauten‘ im Bereich des Parks 
sind allein aus denkmalrechtlichen Belangen ausgeschlossen. 
 
Sobald und soweit planerischer Handlungsbedarf zum Schutz der denkmalgeschützten Gesamtanla-
ge besteht – z. B. durch den Schutzzweck entgegenstehende und ggf. genehmigungsfähige Bau- 
oder Nutzungsänderungsanträge – kann die Stadt Köln dies durch den Einsatz der Sicherungsinstru-
mente der Bauleitplanung, dies sind die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesu-
chen nach den §§ 14 und 15 Baugesetzbuch (BauGB), verhindern. Voraussetzung für die Anwen-
dung der Sicherungsinstrumente ist aber in jedem Fall der Beschluss über die Aufstellung eines Be-
bauungsplanes durch den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln. 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

17.09.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2698/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.08.2019
Erstellt
07.08.2019 11:55