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Schloss Weißhaus, Luxemburger Str. 201

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2698/2019 vom 20.08.2019

Stand: Am 17.09.2019 im Ausschuss Kunst und Kultur beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/48 Vorlagen-Nummer 20.08.2019 2698/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2019 Schloss Weißhaus, Luxemburger Str. 201 Schriftliche Anfrage – AN 0859 / 2019 - von Herrn Dr. Ulrich Krings zum Ausschuss Kunst und Kultur am 25.06.2019 Schloss Weißhaus gehört zu den wenigen Kleinodien aus Feudalzeiten, die sich im Kölner Stadtraum bis heute erhalten haben. Es diente über Jahrhunderte als Sommerresidenz der Äbte von St. Pan- taleon. Das heute spätbarock bzw. klassizistisch gestaltete Wasserschloss mit seinem achteckigen Turm auf der einen und seiner neugotischen Kapelle auf der anderen Langseite liegt inmitten eines gestalteten, umfriedeten Parkgeländes. Seit 1995 stehen Herrensitz und Parkanlage unter Denkmal- schutz. Das seit dem 19. Jh. stets in Privatbesitz befindliche Anwesen wechselte kürzlich erneut den Besitzer. Seither gibt es in der Öffentlichkeit Befürchtungen, dass das Parkgelände parzelliert und bebaut werden könnte. Frage: Was hat die Verwaltung unternommen, um sicher zu stellen, dass auch zukünftig die kostbare Ge- samtanlage ihren denkmalgeschützten Charakter bewahren kann, und dass vor allem der Park vor Parzellierung und Bebauung geschützt wird? Antwort der Verwaltung: Das „Weißhausschlösschen“ steht als Herrenhaus, angebauter Kapelle und der umgebenden Parkan- lage unter Denkmalschutz und wurde mit der Nr. 3357 in die Kölner Denkmalliste eingetragen. Dem gesamten Ensemble kommt sowohl bauhistorisch als auch ortsgeschichtlich eine außerordentliche Bedeutung zu. Darüber hinaus befinden sich im vorderen Bereich des Parks drei als Naturdenkmal eingetragene Bäume, die einer Bebauung in diesem Bereich rechtlich entgegenstehen. Jegliche Veränderung und bauliche Maßnahme an diesem Gebäudeensemble und der Parkanlage müssen mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege abgestimmt werden. Im Folgenden ist für jedwede Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach §9 DSchG NW zu beantragen. Eine Parzellierung des Areals oder eine Errichtung von zusätzlichen ‚Wohnbauten‘ im Bereich des Parks sind allein aus denkmalrechtlichen Belangen ausgeschlossen. Sobald und soweit planerischer Handlungsbedarf zum Schutz der denkmalgeschützten Gesamtanla- ge besteht – z. B. durch den Schutzzweck entgegenstehende und ggf. genehmigungsfähige Bau- oder Nutzungsänderungsanträge – kann die Stadt Köln dies durch den Einsatz der Sicherungsinstru- mente der Bauleitplanung, dies sind die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesu- chen nach den §§ 14 und 15 Baugesetzbuch (BauGB), verhindern. Voraussetzung für die Anwen- dung der Sicherungsinstrumente ist aber in jedem Fall der Beschluss über die Aufstellung eines Be- bauungsplanes durch den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln. Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2019

    Ausschuss Kunst und Kultur

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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