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1225/2020

Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Kitas und Tagespflege

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.04.2020

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.05.2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5605 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 30.04.2020 
 1225/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2020 
 
Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in Kitas und Tagespflege 
Die Fraktion Die Linke hat zum Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 folgende Anfrage gemäß § 4 der 
Geschäftsordnung des Rates gestellt (AN/0126/2020): 
 
Fragen: 
1. In welchen Stadtbezirken und Stadtteilen ist der Bedarf an U3-Kitaplätzen aktuell weit höher als 
das aktuelle Angebot von Kitaplätzen? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der fehlenden Kitaplät-
ze. 
2. Welche Ausbauplanung verfolgt die Stadt hinsichtlich von Betreuungsplätzen für Unter -
Dreijährige für die Kitajahre 2020/21, 2021/22 und 2 022/23? Bitte aufschlüsseln nach Betre u-
ungsform Kita und Tagespflege und angestrebter Betreuungsquote sowie nach Stadtteil (siehe 
Antwort zu Frage 1). 
3. In welchem dieser Stadtteile gibt es infrage kommende Grundstücke und wo fehlen diese? 
4. Welcher Aus - oder Rückbau ist im stadtweiten Angebot der Tagespflege für die Kitajahre bis 
2022/23 geplant, um den Elternwunsch nach Kitaplätzen gerecht zu werden? 
5. Ist eine weitere Elternbefragung geplant und wenn ja, in welchem Zeitraum? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Einleitung: 
 Die Verwaltung beabsichtigt, etwa Anfang 2021 einen aktualisierten Ratsbeschluss zur weiteren 
Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung in die politischen Gremien einzubringen. Diese neue 
Standort- und Perspektivbestimmung baut auf den Ergebnissen der kürz lich veröffentlichten 
neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis 2030 und nach Möglichkeit auf Auswertungen 
aus „little bird“ auf.  
 An dieser Stelle sei schon angesprochen, dass sich die Verwaltung darauf vorbereitet, langfris-
tig eine Versorgungsquote für unter 3 -Jährige von rund 60% zu erreichen, da Fachdiskussion 
und Studien auf eine weiter steigende gesellschaftliche Akzeptanz der Betreuung von Kleinkin-
dern hindeuten. Die kurz- bis mittelfristige Zielmarke bis 2025/26 liegt zunächst bei 50%. 
 Vor dem Hi ntergrund dieser vorgesehenen, groß angelegten Aktualisierung der Rahmenpl a-
nung zum weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung insbesondere auch auf 
kleinräumiger Ebene beantwortet die Verwaltung die aufgeworfenen Fragen gerne wie folgt:

2 
 
zu Frage 1: 
 Der siebzehnte Statusbericht zum Ausbau der Kindertagesbetreuung in Köln (3633/2019) gibt 
ausführlich Auskunft über die aktuellen Versorgungsgrade in den Stadtteilen und Stadtbezirken. 
Mit Blick auf die Stadtbezirke ergeben sich weitere Ausbaube darfe insbesondere im Recht s-
rheinischen und im Stadtbezirk Chorweiler. 
 Beispielsweise im Stadtbezirk Mülheim ergibt sich bei einer aktuellen Versorgungsquote U3 von 
35% im Vergleich zu der in der Elternbefragung ermittelten Bedarfsquote für den Stadtbezirk  
Mülheim von 50% eine Differenz von rund 750 Betreuungsplätzen. Es ist allerdings darauf hin-
zuweisen, dass konkrete Elternnachfragen nach einem Betreuungsplatz in den Anmeldeverfah-
ren aktuell befriedigt werden können und Rechtsansprüche damit gesichert sind. 
 
zu Fragen 2 und 3: 
 Die Verwaltung verfolgt das Ziel, jährlich mindestens rund 1.000 neue Plätze in Kindertagesein-
richtungen und Kindertagespflege, für unter 3-Jährige und Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum 
Schuleintritt zur Verfügung zu stellen. 
 In den nächsten Kitajahren könnte die Versorgungsquote U3 vor diesem Hintergrund und mit 
Blick auf die prognostizierten, nunmehr konstanten bzw. ganz leicht von 33.900 auf 33.400 ab-
sinkenden Kinderzahlen der unter 3-Jährigen in Köln um mehrere Prozentpunkte st ark anstei-
gen. Eine Versorgungsquote von 50% wird schnellstmöglich, spätestens jedoch mit dem Kita -
Jahr 2025/26 angestrebt. 
 Die Verwaltung hat eine Vielzahl neuer Kitaprojekte bis 2030 projektiert, auch und gerade in 
den Stadteilen und Stadtbezirken mit aktuell noch vergleichsweise niedrigen Versorgungsquo-
ten. Da die Verfügbarkeit über geeignete Flächen und Immobilien nicht überall gleichermaßen 
gegeben ist, kalkuliert die Verwaltung an verschiedenen Stellen auch eine Versorgung in Nach-
barstadtteilen bei angemessenen Verkehrswegen ein, sie bildet also Planungsregionen. 
 Stadtteile, für die erhöhte Ausbaubedarfe bestehen, die aktuell projektierten neuen Kindert a-
geseinrichtungen aber noch nicht ausreichen, sind z.B. Chorweiler und Stammheim, aber auch 
z.B. Klettenberg und Braunsfeld. 
 
zu Frage 4: 
 In Nordrhein-Westfalen werden rund 30% aller unterdreijährigen Kinder in Kindertagespflege 
betreut. Kindertagespflege stellt eine der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichberech-
tige Betreuungsform dar, die insbes ondere von Eltern mit sehr jungen Kindern gerne nachg e-
fragt wird und einen wichtigen, akzeptierten Baustein in der Betreuungslandschaft in Köln dar-
stellt. 
 Die Verwaltung sieht einen weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagespflege in Köln 
vor. Gerade in der jüngeren Vergangenheit ist eine Reihe von Großtagespflegestellen an den 
Start gegangen. Im Rahmen der Elternbefragung 2014 äußerte rund die Hälfte der befragten El-
tern von unter 3-Jährigen ein grundsätzliches Interesse an dieser spezifischen Betreuungsform. 
 
zu Frage 5: 
 Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit sich Betreuungsbedarfe von Eltern zukünftig jährlich aus 
dem in den letzten Jahren aufgebauten, elektronischen Anmeldesystem „little bird“ belastbar 
ableiten lassen. Entsprechend sieht die Verwaltung aktuell keine erneute Elternbefragung vor. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

05.05.2020 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1225/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.04.2020
Erstellt
27.04.2020 08:34