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0545/2020

Antrag der Freien Demokraten BV 2 (Rodenkirchen) hier: Quote von Ersatzpflanzungen bei künftigen Fällungen von Bäumen im Zusammenhang mit Bauprojekten im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 28.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.05.2020, TOP 10.2.4

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2915 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 0545/2020 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.03.2020 
 
Antrag der Freien Demokraten BV 2 (Rodenkirchen)  
hier: Quote von Ersatzpflanzungen bei künftigen Fällungen von Bäumen im Zusammenhang 
mit Bauprojekten im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 
AN/0209/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
  Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.03.2020 
 
 
 
Quote von Ersatzpflanzungen bei künftigen Fällungen von Bäumen im Zusammenhang mit 
Bauprojekten im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssit-
zung am 17.02.2020 zu setzen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, bei künftigen Fällungen von Bäumen im Zusammenhang von Baupro-
jekten im Stadtbezirk Köln -Rodenkirchen für jeden gefällten Baum stets eine  Ersatzpflanzung von 
mindestens zwei Bäumen festzusetzen.   
 
Begründung: 
Im Rahmen von Bauprojekten ist die Fällung von Bäumen häufig unvermeidbar. Im Zuge dessen 
werden gesunde und ausgewachsene Bäume gefällt. Um für solch jeden gefällten Baum eine Ko m-
pensation anzustreben, bedarf es einer höheren Neupflanzungsquote als lediglich 1:1. Hierbei soll für 
jeden gefällten Baum die Erhöhung auf eine Quote von mindestens zwei neu zu pflanzenden Bäumen 
so bald wie möglich umgesetzt werden. 
 
Weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Daniel                gez. Wolters

2 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Bei der Fällung von Bäumen im Zusammenhang mit Bauprojekten muss unterschieden werden ob es 
sich um ein Bauvorhaben im Zusammenhang mit einem Bebauungsplan oder ein Vorhaben aufgrund 
einer Baugenehmigung handelt. 
 
Im Rahmen der Abwägung wird in einem Bebauungsplanverfahren auch über die erforderliche Fäl-
lung oder den Erhalt von Bäumen entschieden. Eine Fällgenehmigung wird aus einem aus dem Be-
bauungsplan abgeleiteten Bauantrag dann nur noch formal erstellt.  
 
Wird ein Bauantrag innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB 
gestellt, so gilt hier die Baumschutzsatzung der Stadt Köln. Die Entscheidung ob einer Fällung zuge-
stimmt werden kann oder nicht erfolgt auf der Grundlage der Baumschutzsatzung. Bei Bäumen, die 
nicht unter die Satzung fallen, braucht kein Fällantrag eingereicht werden. 
 
Bäume die mit öffentlichen Mitteln gepflanzt wurden, sind unabhängig von ihrer Größe, grundsätzlich 
durch die Baumschutzsatzung geschützt. 
 
Die Baumschutzsatzung setzt in § 8 die Ersatzpflanzungen und die ggf. erforderlich werdenden Aus-
gleichszahlungen verbindlich fest. Eine weitergehende Festlegung wie in o.g. Antrag formuliert bedarf 
einer Änderung der Baumschutzsatzung.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0545/2020
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
28.02.2020
Erstellt
17.02.2020 11:13