AN/1599/2023
Programm zum Bau von sicheren Fahrradabstellanlagen am Wohnhaus
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Anlage - Auszug Verkehrausschuss 19.09.2023
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Anlage Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 22.09.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.09.2023 öffentlich 1.6 Antrag des SE Caris-Taube vom 06.09.2023 betr. Programm zum Bau von sicheren Fahrradabstellanlagen am Wohnhaus AN/1599/2023 SE Caris-Taube begründet den eingereichten Antrag und wirbt um Zustimmung. RM Wahlen führt aus, dass die Schaffung von Fahrradabstellplätzen ein Ziel sei, das durchaus in verschiedene Richtungen verfolgt werde. Grundsätzlich sei sicherlich noch Ausbaupotenzial vorhanden; dennoch müsse berücksichtigt werden, dass die Verwaltung bei der Ausbaugeschwindigkeit an ihre personellen Kapazitätsgrenzen stoße. Er möchte daher wissen, wer bei Mehrfamilienhäusern für den Bau von Fahr- radboxen zuständig sei. Er erinnert in diesem Zusammenhang an ein Förderpro- gramm vor einigen Jahren, das bekannter Maßen schlecht angenommen wurde und am Willen der Eigentümer*innen gescheitert sei. Er glaube nicht, dass ein neues Förderprogramm hier der geeignete Weg oder es bei bestehenden Bauten Aufgabe der Stadt sei; bei Neubauten sei man bereits mit der Stellplatzsatzung die Thematik angegangen. RM De Bellis-Olinger unterstreicht diese Ausführungen; der Antrag könne von der CDU-Fraktion nicht unterstützt werden. Hier seien die Eigentümer*innen in der Pflicht. RM Lorenz teilt mit, dass aus Sicht der SPD-Fraktion die Intention, Anreize zur Errich- tung zu schaffen, zwar durchaus unterstützenswert sei. Allerdings kämen hier auch Mobilstationen oder Veedelsgaragen in Frage und er regt an, die Thematik eher im SUMP-Verfahren zu bewerten. Den Antrag in der vorliegenden Form lehne seine Fraktion daher ab; das beantragte Förderprogramm werde wahrscheinlich ins Leere laufen und hohe Kosten verursachen. SB Pargmann merkt an, dass die Fahrradboxen aus Amsterdam bekannt seien; dort fügen sie sich sehr schön ins Stadtbild ein. Auch seine Fraktion begrüßt die Intention. 2 Er bittet jedoch die Verwaltung um Einschätzung hinsichtlich der personellen Kapazi- täten und der Erfolgsaussichten. Berücksichtigt werden sollte bei der Stellungnahme auch der Masterplan Parken, der das Thema Fahrradparken beinhalte. > Die Beschlussfassung wird einvernehmlich zurückgestellt; die Verwaltung wird ge- beten, zur nächsten Sitzung am 21.11.2023 eine Stellungnahme vorzulegen.
Gem. Antrag nach § 3 (Klima)
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An die Oberbürgermeisterin An den Vorsitzenden des Verkehrsausschuss Caris-Taube, Frank KLIMA FREUNDE Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.09.2023 AN/1599/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 19.09.2023 Programm zum Bau von sicheren Fahrradabstellanlagen am Wohnhaus Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verkehrsaus- schusses aufzunehmen: Beschluss Zur effektiven Förderung der Radverkehrsnutzung erstellt die Stadt Köln ein Programm zum Bau von sicheren Fahrradabstellanlagen am Wohnhaus. Neben der Förderung der Unterbrin- gung im/am Mehrfamilienhaus werden auch Möglichkeiten des Abstellens im öffentlichen Raum erarbeitet, z.B. auf bereits bestehenden Kfz-Parkplätzen. Dafür wird eine Auswahl an geeigneten Unterbringungen zusammengestellt, die nach Bedarf und den örtlichen Gege- benheiten eingesetzt werden können. Bewohner*innen, die keinen Zugang zu einem abschließbaren und gut zugänglichen Fahrrad- raum haben, können sich dann um einen Platz für ihr Rad/eBike/Lastenrad/Fahrradanhä- nger bewerben. Die Verwaltung der Stadt Köln erarbeitet Kriterien für geeignete sichere Radabstellanlagen im/am Mehrfamilienhaus Kriterien für Zuschussmöglichkeiten an Vermietende, die selbst tätig werden wollen Alternativ Möglichkeiten für abschließbare Abstellmöglichkeiten in der Nähe der Wohnung Begründung - 2 - Das Fahrrad wird häufig nicht genutzt, weil es an einer sicheren Abstellmöglichkeit zu Hause fehlt. Insbesondere mit der Zunahme an teuren Fahrrädern mit elektrischer Unterstützung oder Lastenrädern wird dieser Teil der Radverkehrsförderung immer wichtiger. Während Eigenheimbesitzer selbst tätig werden können, sind Mieter*innen auf Wohlwollen der Vermietenden angewiesen, die meist keine Möglichkeit oder kein Interesse haben, auf dem Grundstück einen gut zugänglichen, abschließbaren Fahrradraum zu schaffen. Erst durch den Zugang zu sicheren Fahrrad-Abstellmöglichkeiten wird die Wahlfreiheit bei der Verkehrsmittelwahl hergestellt. Während für Kfz in vielen Wohnstraßen Parkplätze am Straßenrand zur Verfügung stehen, gibt es häufig keine vergleichbare Möglichkeit, das teure Fahrrad sicher abzustellen, so dass dieses Verkehrsmittel nicht gewählt wird oder gewählt werden kann. Auch das Fahrradhäuschen in Wohnungsnähe sollte mindestens ebenso selbstverständlich sein wie der Parkplatz vor der Tür am Straßenrand. Mit freundlichen Grüßen gez. Frank Caris-Taube
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1599/2023
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Klima)
- Datum
- 06.09.2023
- Erstellt
- 06.09.2023 14:02