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0816/2019

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Fellmühlenweg von Wohnweg bis Mielenforster Straße in Köln-Dellbrück

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2019, TOP 16.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

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Anlage 3 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

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Anlage 4 - Satzungstext

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Anlage 1 - Übersichtslageplan

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Beschlussvorlage Rat

3628 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0816/2019 
Freigabedatum 
 17.10.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Fellmühlenweg von 
Wohnweg bis Mielenforster Straße in Köln-Dellbrück 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan-
lage Fellmühlenweg von Wohnweg bis Mielenforster Straße in Köln-Dellbrück in der zu diesem Be-
schluss paraphierten Fassung. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 
Verkehrsausschuss 02.12.2019 
Rat 12.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Die Straße Fellmühlenweg von Wohnweg bis Mielenforster Straße unterliegt noch der Erschließungs-
beitragspflicht. Ein Übersichtsplan ist als Anlage 1 beigefügt. Die Abgrenzung der Anlage ist in der 
Anlage 2 dargestellt. In Höhe des Gebäudes Fellmühlenweg 7 beginnt der als Fuß- und Radweg ge-
widmete Teil des Fellmühlenwegs (Wohnweg), der das westliche Ende der Anlage darstellt. 
 
Die Anlage ist technisch fertiggestellt. 
 
Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines 
Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann 
endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. 
 
Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der ein-
schlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Stra-
ßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen 
werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt und als separate Flurstü-
cke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. 
 
Derartige Verhältnisse sind in der Straße Fellmühlenweg im Bereich des Flurstücks 2425 gegeben. 
Das Flurstück ist ganz überwiegend als Baugrundstück genutzt. An der Ostseite des Flurstücks befin-
det sich eine schmale, spitz zulaufende Fläche, die dem Flurstück 2424 vorgelagert und als Straße 
ausgebaut ist. Für diese, im Lageplan in der Anlage 3 dargestellte Fläche müsste eine Abtrennung 
des Straßenlandes erfolgen.  
 
Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kosten-
aufwändige Vermessungsarbeiten und eine Ausparzellierung erforderlich. 
 
Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 
Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen 
und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist die Abweichungssatzung zu erlassen. 
 
Der Satzungsentwurf ist als Anlage 4 beigefügt. 
 
Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor beschrie-
benen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entsprechend zu erfüllen 
sind. Die Anforderungen an das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe a) 
der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 
2001) bleiben damit für die Herstellung der Erschließungsanlage Fellmühlenweg von Wohnweg bis 
Mielenforster Straße in Köln-Dellbrück unverändert erhalten. Die Grunderwerbskosten würden sich 
dann noch entsprechend erhöhen. 
 
Anlagen 
 
- Anlage 1: Übersichtsplan 
- Anlage 2: Lageplan Erschließungsanlage 
- Anlage 3: Lageplan Ausparzellierungserfordernis 
- Anlage 4: Satzungstext

Anlage 3 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

456 Zeichen

8m6420 Mittelpunkt: [364682,5648141]   1:250
 
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 06.03.2019

Anlage 4 - Satzungstext

1201 Zeichen

Anlage 4 - Satzungstext 
 
 
 
 
 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Fellmüh- 
lenweg von Wohnweg bis Mielenforster Straße in Köln-Dellbrück 
 
 
vom 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am          auf Grund des § 132 Ziffer 4 
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- 
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- 
chung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023 ) – jeweils in der bei Er- 
lass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Erschließungsanlage Fellmühlenweg von Wohnweg b is Mielenforster Straße in 
Köln-Dellbrück ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buch stabe a) der Satzung der Stadt 
Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages  – Erschließungsbeitragssat- 
zung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser 
Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung selbst ständiger Straßenlandparzel- 
len endgültig hergestellt. 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln 
in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

04.11.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.12.2019 Rat
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0816/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.10.2019
Erstellt
06.03.2019 11:21