RR 35/2023
Wahl eines beratenden Mitglieds gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW in den Regionalrat und seine Kommissionen
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Sitzungsvorlage RR (Wahl eines beratenden Mitglieds gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW in den Regionalrat und seine Kommissionen)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 35/2023 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Fabian Esser Telefon 0221-147 2038 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 16.11.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 08.12.2023 4.1 beschließend TOP: Wahl eines beratenden Mitglieds gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW in den Regionalrat und seine Kommissionen Beschlussvorschlag: Der Regionalrat fasst -_____Stimmberechtigte sind anwesend – folgenden Beschluss: Zum beratenden Mitglied gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln und seinen Kommissionen wird _____, mit ____ Ja-Stimmen, ___Nein-Stimmen und ___ Ent- haltungen gewählt. Erläuterungen: Gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW berufen die stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrates für die Dauer ihrer Amtszeit u.a. beratende Mitglieder aus den im Gebiet des Regionalrates tätigen Ge- werkschaften. Es können dem Regionalrat Vorschläge für die Berufung eingereicht werden. Beruft der Regionalrat ein vorgeschlagenes Mitglied nicht und sind keine weiteren Vorschläge vorhanden, so kann erneut ein Vorschlag eingereicht werden; der Regionalrat ist dann an den Vorschlag ge- bunden. Wenn keine erneuten Vorschläge unterbreitet werden, verringert sich die Zahl der bera- tenden Mitglieder entsprechend. Herr Jörg Mährle (DGB) war ein Gewerkschaftsvertreter im Regionalrat und seinen Kommissionen. Am 29.08.2023 ist Herr Jörg Mährle tragischerweise verstorben und somit auch als beratendes Mitglied gem. § 8 Abs.1 LPlG NRW aus dem Regionalrat und seinen Kommissionen ausgeschie- den. Scheidet gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 LPlG DVO ein beratendes Mitglied aus dem Regionalrat aus, so findet insoweit unverzüglich eine Ersatzberufung statt. Die Berufung der beratenden Mitglieder nach § 8 Abs. 1 LPlG NRW wird in geheimen und getrennten Wahlgängen ohne Aussprache nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt (§ 6 Abs. 1 LPlG DVO). Der DGB schlägt als Nachfolgerin für Herrn Jörg Mährle als beratendes Mitglied gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW Frau Judith Gövert (DGB) vor.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 35/2023
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 08.12.2023
- Erstellt
- 29.11.2023 14:31