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RR 35/2023

Wahl eines beratenden Mitglieds gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW in den Regionalrat und seine Kommissionen

Sitzungsvorlage RR 08.12.2023

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 08.12.2023, TOP 4.1

Sitzungsvorlage RR (Wahl eines beratenden Mitglieds gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW in den Regionalrat und seine Kommissionen)

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Sitzungsvorlage RR (Wahl eines beratenden Mitglieds gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW in den Regionalrat und seine Kommissionen)

2177 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 35/2023 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Fabian Esser 
Telefon 0221-147 2038 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 16.11.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 08.12.2023 4.1 beschließend 
 
TOP: 
Wahl eines beratenden Mitglieds gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW in den Regionalrat und seine 
Kommissionen 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat fasst -_____Stimmberechtigte sind anwesend – folgenden Beschluss: 
Zum beratenden Mitglied gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW des Regionalrates des Regierungsbezirks 
Köln und seinen Kommissionen wird _____, mit ____ Ja-Stimmen, ___Nein-Stimmen und ___ Ent-
haltungen gewählt. 
 
 
Erläuterungen: 
Gem. § 8 Abs. 1 LPlG NRW berufen die stimmberechtigten Mitglieder des Regionalrates für die 
Dauer ihrer Amtszeit u.a. beratende Mitglieder aus den im Gebiet des Regionalrates tätigen Ge-
werkschaften. Es können dem Regionalrat Vorschläge für die Berufung eingereicht werden. Beruft 
der Regionalrat ein vorgeschlagenes Mitglied nicht und sind keine weiteren Vorschläge vorhanden, 
so kann erneut ein Vorschlag eingereicht werden; der Regionalrat ist dann an den Vorschlag ge-
bunden. Wenn keine erneuten Vorschläge unterbreitet werden, verringert sich die Zahl der bera-
tenden Mitglieder entsprechend.  
 
Herr Jörg Mährle (DGB) war ein Gewerkschaftsvertreter im Regionalrat und seinen Kommissionen. 
Am 29.08.2023 ist Herr Jörg Mährle tragischerweise verstorben und somit auch als beratendes 
Mitglied gem. § 8 Abs.1 LPlG NRW aus dem Regionalrat und seinen Kommissionen ausgeschie-
den.  
 
Scheidet gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 LPlG DVO ein beratendes Mitglied aus dem Regionalrat aus, so 
findet insoweit unverzüglich eine Ersatzberufung statt. Die Berufung der beratenden Mitglieder 
nach § 8 Abs. 1 LPlG NRW wird in geheimen und getrennten Wahlgängen ohne Aussprache nach 
den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt (§ 6 Abs. 1 LPlG DVO). 
 
Der DGB schlägt als Nachfolgerin für Herrn Jörg Mährle als beratendes Mitglied gem. § 8 Abs. 1 
LPlG NRW Frau Judith Gövert (DGB) vor.

Beratungsverlauf (1)

08.12.2023 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 4.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 35/2023
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
08.12.2023
Erstellt
29.11.2023 14:31