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AFW/0005/2022

Personelle Lage der Kindertageseinrichtungen im Westen

Anfrage in der BV West 24.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 18.08.2022, TOP 6.2

Antwort der Verwaltung vom 01.06.2022

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Antwort der Verwaltung vom 01.06.2022

4053 Zeichen

51.12.0002 
Frau Hamann 
51.10.0113 
Frau Tigger 
01.06.2022 
5142 
5768 
Bezirksverwaltungsstelle Münster- ~ 
Über Dez. IV/· Herrn Stadtdirektor Paal · \ • ~ .{p, 
·, 
Anfrage AFW/0005/2022 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom 
25.05.2022 - Personelle Lage der Kindertageseinrichtungen im Westen 
Ich bitte folgende Antwort an die Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-West 
weiterzugeben: 
) 
1. Wie ist die personelle Lage der Kindertageseinrichtungen im Westen? 
2. Wie sieht es bei den kirchlichen und freien Trägem aus? 
Im Bezirk West werden derzeit 42 Kindertageseinrichtungen betrieben. Nach derzeitigem· 
Stand können alle öffentlichen Kindertageseinrichtungen, trotz Personalausfalls oder nicht 
besetzter Stellen eine reguläre Betreuung anbieten. D'ie von der Uniklinik Münster 
betriebene, betriebliche Einrichtung „Niki de Saint Phalle" bietet derzeit aufgrund von 
streikbedingten Personalausfällen eine Notbetreuung für 60 der 150 Kinder an. 
Dennoch können auch immer wieder andere Einrichtungen von einem kurzfristigen 
Personalausfall getroffen werden, sodass die personelle Mindestbesetzung in den 
Einrichtungen nicht aufrechterhalten werden kann. Die Gründe hierfür sind sehr 
unterschiedlich. · 
Zum einen können kurzfristige, nicht vorhersehbare Ausfälle durch Corona, Krankmeldungen 
oder aber Langzeiterkrankungen entstehen, die nicht immer durch das vorhandene Personal 
kompensiert werden können. Zum anderen hat der Fachkräftemangel auch in Münster 
Einzug gehalten, nicht nur in einzelnen Einrichtungen, sondern über das gesamte 
Stadtgebiet verteilt. Diese Entwicklungen können trägerübergreifend festgestellt werden. 
Sollte es aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein eine Mindestbesetzung zu 
gewährleisten, so ist der jeweilige Träger verpflichtet dies dem Landesjugendamt als 
Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird 
selbstverständlich ebenfalls darüberi nformiert und ist mit den Trägern dazu im regelmäßigen 
Austausch. 
3. Gibt es ein Notkonzept, um Gruppen- oder Einrichtungsschließungen zu 
verhindern? Wie sieht dieses aus? · 
Die Träger der Kindertageseinrichtungen entscheiden eigenverantwortlich, welche 
Maßnahmen bei Personalausfällen zu ergreifen sind. In jedem Fall sind beim 
Personaleinsatz in der Einrichtung bzw. den einzelnen Gruppen die gesetzlichen 
Mindestvorgaben einzuhalten. Das LWL Landesjugendamt hat dazu in einem kürzlich 
veröffentlichten Rundschreiben die aufsichtsrechtlichen Grundlagen in einer 
Kindertageseinrichtung veröffentlicht. Dies bietet für alle Träger ebenfalls eine Hilfestellung.

Die Kita-Träger verfügen über individuelle Ausfallmanagement-Konzepte, um auf einen 
kurzfristigen Personalausfall zu reagieren. Darüber hinaus ergreifen sie die erforderlichen· 
Maßnahmen zur frühzeitigen Personalgewinnung, die Personalentwicklung und die 
langfristige Bindung des Personals an den Träger. 
Unabhängig davon welche Maßnahmen bei einem Personalausfall ergriffen werden, sind die 
Eltern entsprechend zu informieren. Die Schließung einzelner Gruppen oder der gesamten 
Kindertageseinrichtung sollte dabei die letzte aller Möglichkeiten darstellen. 
4. Welche Auswirkungen hat die personelle Lage auf die geplanten 
· Ausbauperspektiven lm Westen? 
Die Planuriqen für weitere Einrichtungen im Bezirk West sind an die Wohnbauentwicklung 
und damit an die zukünftigen Betreuungsbedarfe gekoppelt. Diese Bedarfe ergeben sich aus 
dem Rechtsanspruch zur frühkindlichen Bildung und Betreuung. Um auch zukünftig im 
Bezirk West lebenden Familien einen Betreuungsplatz anbieten zu können, ist die Erstellung 
der Infrastruktur, unabhängig von der personellen Lage bzw. Fachkräftemangel, 
fortzusetzten. · · 
· 5. Gibt es bei (Teil-)Schließungen von Kindergarteneinrichtungen 
Schadensersatzansprüche von Eltern? 
Ob ein Schadensersatzanspruch bezogen auf den Rechtsanspruch zur frühkindlichen 
Bildung und Betreuung geltend gemacht werden könnte, müsste für jeden Einzelfall geprüft 
werden. 
~ 
Sabine Trockel 
)

Originalanfrage

1647 Zeichen

. CDU-Fraktion in der ßV.;West 
Münster, 22.05.2022 
Anden 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster Amt für OOri;,er- u. Rate~,e 
ßsz\!1<,i«wlll1ut v,.- 
Anfrage an dle Verwaltung 
Personelle Lage der Kindertageseinrichtungen im Westen 
1. Wie ist die personelle Lage der Kindertageseinrichtungen im Westen? 
2. Wie sieht es bei den kirchlichen und freien Trägem aus? · 
3. Gibt es ein Notkonzept, um Gruppen- oder Einrichtungsschließungen zu verhindern? Wie 
sieht dieses aus? 
4. Welche Auswirkungen hat die personelle Lage auf die geplanten Ausbauperspektiven im 
Westen? 
5. Gibte s bei (Teil-)Schließungen von Kindergarteneinrichtungen Schadensersatzansprüche von 
Eltern? 
Wir bitten um Beantwortung zur Sitzung im Juni. 
Be&ründum~: 
· In Anbetracht des anhaltenden Wachstums der Angebotsstruktur stellt sich immer drängender die Frage, 
wie der steigende Bedarf an. Fachkräften gedeckt werden kann. Maßnahmen, dem Fachkräftemangel 
wirksam zu begegnen, sind dringend notwendig. Die Zeitungsberichte zur Lage im Südosten von 
Münster bei der Kita Normannenweg lassen uns vermuten, dass es auch in anderen Stadtbezirken 
schwierig sein könnte. Wir möchten uns deshalb ein Bild von der kurz- und mittelfristigen personellen 
Lage der Kindertageseinrichtungen im Westen machen. 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Lulkenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolf garten 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Maurltzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 418 42-0 
Telefax (02 51) 418 42-44 · 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de

Beratungsverlauf (1)

18.08.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Normannenweg

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Details

Aktenzeichen
AFW/0005/2022
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
24.05.2022
Erstellt
24.05.2022 10:53