AFW/0005/2022
Personelle Lage der Kindertageseinrichtungen im Westen
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Antwort der Verwaltung vom 01.06.2022
4053 Zeichen
51.12.0002
Frau Hamann
51.10.0113
Frau Tigger
01.06.2022
5142
5768
Bezirksverwaltungsstelle Münster- ~
Über Dez. IV/· Herrn Stadtdirektor Paal · \ • ~ .{p,
·,
Anfrage AFW/0005/2022 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West vom
25.05.2022 - Personelle Lage der Kindertageseinrichtungen im Westen
Ich bitte folgende Antwort an die Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-West
weiterzugeben:
)
1. Wie ist die personelle Lage der Kindertageseinrichtungen im Westen?
2. Wie sieht es bei den kirchlichen und freien Trägem aus?
Im Bezirk West werden derzeit 42 Kindertageseinrichtungen betrieben. Nach derzeitigem·
Stand können alle öffentlichen Kindertageseinrichtungen, trotz Personalausfalls oder nicht
besetzter Stellen eine reguläre Betreuung anbieten. D'ie von der Uniklinik Münster
betriebene, betriebliche Einrichtung „Niki de Saint Phalle" bietet derzeit aufgrund von
streikbedingten Personalausfällen eine Notbetreuung für 60 der 150 Kinder an.
Dennoch können auch immer wieder andere Einrichtungen von einem kurzfristigen
Personalausfall getroffen werden, sodass die personelle Mindestbesetzung in den
Einrichtungen nicht aufrechterhalten werden kann. Die Gründe hierfür sind sehr
unterschiedlich. ·
Zum einen können kurzfristige, nicht vorhersehbare Ausfälle durch Corona, Krankmeldungen
oder aber Langzeiterkrankungen entstehen, die nicht immer durch das vorhandene Personal
kompensiert werden können. Zum anderen hat der Fachkräftemangel auch in Münster
Einzug gehalten, nicht nur in einzelnen Einrichtungen, sondern über das gesamte
Stadtgebiet verteilt. Diese Entwicklungen können trägerübergreifend festgestellt werden.
Sollte es aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein eine Mindestbesetzung zu
gewährleisten, so ist der jeweilige Träger verpflichtet dies dem Landesjugendamt als
Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird
selbstverständlich ebenfalls darüberi nformiert und ist mit den Trägern dazu im regelmäßigen
Austausch.
3. Gibt es ein Notkonzept, um Gruppen- oder Einrichtungsschließungen zu
verhindern? Wie sieht dieses aus? ·
Die Träger der Kindertageseinrichtungen entscheiden eigenverantwortlich, welche
Maßnahmen bei Personalausfällen zu ergreifen sind. In jedem Fall sind beim
Personaleinsatz in der Einrichtung bzw. den einzelnen Gruppen die gesetzlichen
Mindestvorgaben einzuhalten. Das LWL Landesjugendamt hat dazu in einem kürzlich
veröffentlichten Rundschreiben die aufsichtsrechtlichen Grundlagen in einer
Kindertageseinrichtung veröffentlicht. Dies bietet für alle Träger ebenfalls eine Hilfestellung.
Die Kita-Träger verfügen über individuelle Ausfallmanagement-Konzepte, um auf einen
kurzfristigen Personalausfall zu reagieren. Darüber hinaus ergreifen sie die erforderlichen·
Maßnahmen zur frühzeitigen Personalgewinnung, die Personalentwicklung und die
langfristige Bindung des Personals an den Träger.
Unabhängig davon welche Maßnahmen bei einem Personalausfall ergriffen werden, sind die
Eltern entsprechend zu informieren. Die Schließung einzelner Gruppen oder der gesamten
Kindertageseinrichtung sollte dabei die letzte aller Möglichkeiten darstellen.
4. Welche Auswirkungen hat die personelle Lage auf die geplanten
· Ausbauperspektiven lm Westen?
Die Planuriqen für weitere Einrichtungen im Bezirk West sind an die Wohnbauentwicklung
und damit an die zukünftigen Betreuungsbedarfe gekoppelt. Diese Bedarfe ergeben sich aus
dem Rechtsanspruch zur frühkindlichen Bildung und Betreuung. Um auch zukünftig im
Bezirk West lebenden Familien einen Betreuungsplatz anbieten zu können, ist die Erstellung
der Infrastruktur, unabhängig von der personellen Lage bzw. Fachkräftemangel,
fortzusetzten. · ·
· 5. Gibt es bei (Teil-)Schließungen von Kindergarteneinrichtungen
Schadensersatzansprüche von Eltern?
Ob ein Schadensersatzanspruch bezogen auf den Rechtsanspruch zur frühkindlichen
Bildung und Betreuung geltend gemacht werden könnte, müsste für jeden Einzelfall geprüft
werden.
~
Sabine Trockel
)
Originalanfrage
1647 Zeichen
. CDU-Fraktion in der ßV.;West Münster, 22.05.2022 Anden Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 48161 Münster Amt für OOri;,er- u. Rate~,e ßsz\!1<,i«wlll1ut v,.- Anfrage an dle Verwaltung Personelle Lage der Kindertageseinrichtungen im Westen 1. Wie ist die personelle Lage der Kindertageseinrichtungen im Westen? 2. Wie sieht es bei den kirchlichen und freien Trägem aus? · 3. Gibt es ein Notkonzept, um Gruppen- oder Einrichtungsschließungen zu verhindern? Wie sieht dieses aus? 4. Welche Auswirkungen hat die personelle Lage auf die geplanten Ausbauperspektiven im Westen? 5. Gibte s bei (Teil-)Schließungen von Kindergarteneinrichtungen Schadensersatzansprüche von Eltern? Wir bitten um Beantwortung zur Sitzung im Juni. Be&ründum~: · In Anbetracht des anhaltenden Wachstums der Angebotsstruktur stellt sich immer drängender die Frage, wie der steigende Bedarf an. Fachkräften gedeckt werden kann. Maßnahmen, dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen, sind dringend notwendig. Die Zeitungsberichte zur Lage im Südosten von Münster bei der Kita Normannenweg lassen uns vermuten, dass es auch in anderen Stadtbezirken schwierig sein könnte. Wir möchten uns deshalb ein Bild von der kurz- und mittelfristigen personellen Lage der Kindertageseinrichtungen im Westen machen. gezeichnet: Peter Hamann Christian Hinzmann Thomas Lilge Karin Park-Lulkenga Nicholas Reuting Nils Schappler Peter Wolf garten CDU-Kreisverband Münster e.V. Maurltzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 418 42-0 Telefax (02 51) 418 42-44 · post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Normannenweg
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Details
- Aktenzeichen
- AFW/0005/2022
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 24.05.2022
- Erstellt
- 24.05.2022 10:53