Mandari Insight

1940/2020

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: Verein für Junge afrikanische und andere Diaspora (VJAAD) e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 07.07.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 25.08.2020, TOP 2.1.1

Anlage 2 päd. Konzept des VJAAD e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Satzung des Vereins VJAAD e.V.

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Schutzkonzept VJAAD e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 päd. Konzept des VJAAD e.V.

11223 Zeichen

Pädag

MIGRAFRICA

ogisches Konzept im Bereich Inklusion/Integration

In unserer Funktion als kommunikative Schnittstelle zwischen jungen Ratsuchenden
und öffentlichen Institutionen beraten, begleiten und fördern wir junge Menschen mit

Migrati

ons- und Fluchtgeschichte in folgenden Tätigkeitsfeldern und Bereichen:

Asylrechtsberatung

Begleitung bei Behördengängen und Rechtsverfahren
Information zu aufenthaltsrechtlichen Belangen
Vermittlung von Anwält*innen und Rechtshilfe
Dolmetschen und Übersetzen

Bildung und Arbeit

Kultur

ADRESSE
Migrafrica

Intensive Bildungsberatung für Eltern und deren Kinder

Vermittlung von Sprach- und Integrationskursen
Zeugnisanerkennungsverfahren für Schul-, Studien- und Berufsabschlüsse
Aufklärung und Information über das (vor-) schulische und berufliche
Bildungssystem ;
Berufsorientierung

Entwicklung von Perspektiven und Zielen in Schule, Studium und Beruf
Sprachsensibles Kommunikationstraining für Schule, Studium und Beruf
Kommunikation mit (potenziellen) Arbeitgebern, Schulen, Kindertagesstätten
und sonstigen Bildungseinrichtungen

Vermittlung unternehmerischer Kenntnisse und Begleitung bei
Unternehmensgründungen

Vernetzung mit Kooperationspartnern und Vermittlung an geeignete Träger

und Freizeit

Organisation und Durchführung eigener Kultur- und Freizeitangebote
Vermittlung an geeignete Träger in den Bereichen Sport, Kunst, Musik, usw.
Information und Beratung zu individueller Freizeitgestaltung

Vernetzung mit arıderen Trägern und Organisationen

KONTAKT VEREIN BANK
Tel +49 (0)221 16897111 ‚Amtsgerichts Köln VR 17675 Postbank, Koln

Brauhstraße 21 info@Migrafrica.org Finanzamt: Köln-Nord IBAN: DE4O 3701 0050 0974 1805 05

50933 Köln

www.migrafrica.org Steuernummer:217/5984/1600 BIC: PBNKDEFF

MIGRAFRICA

Unsere Arbeit fußt dabei stets auf den folgenden pädagogischen Prinzipien:

1. Aufbau nachhaltiger und langfristiger Vertrauensbeziehungen

Als migrantische Organisation beschäftigen wir Menschen mit eigener Flucht- und
Migrationsgeschichte, die auf Basis ihrer eigenen Biografie und Erfahrungswelt
besonders befähigt sind, die Lebenssituation und Perspektive Ratsuchender zu
verstehen und so eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen und Vertrauen in
Institutionen schaffen können. Sie dienen als Vorbilder und wissen am besten, was
soziale und berufliche Integration bedeutet. Sie sprechen in vielen Fällen die
Erstsprache der Teilnehmenden und bieten so einen „sprachlichen Schutzraum“ in
dem Ratsuchende sich sicher fühlen. Der Mensch steht bei unserer Arbeit im
Mittelpunkt. Durch aktives Zuhören ermitteln wir Bedarfe, Wünsche, Ziele und
Methoden um einen positiven Entwicklungsprozess zu unterstützen und beziehen die
ratsuchenden Menschen von vornherein in Entscheidungsprozesse mit ein und
konzipieren unsere Projekte und Tätigkeiten auf Basis der Bedarfe der
Teilnehmenden. Dies schafft eine hohe Identifikation mit unserer Arbeit und versetzt
die jungen Menschen in eine aktive, gestaltende Rolle. Sorgen und Bedürfnisse
werden ernst genommen. Zukunftsperspektiven werden gemeinsam entwickelt.

2. Partizipation und Teilhabe

Um diese Möglichkeiten der Partizipation und Teilhabe zu schaffen, orientieren wir
uns am Konzept der CLEAR" Methode. Menschen können dann mitreden,
mitmachen und mitentscheiden, wenn einige grundlegende Voraussetzungen
beachtet werden.

© -Can do:

Haben Teilnehmende die Ressourcen und das Wissen aktiv teilzuhaben? Wie
müssen Maßnahmen angepasst werden um dies zu gewährleisten?

L-Like to:

Besteht eine Verbundenheit zum Vorhaben und die Motivation mitzumachen? Gibt es
einen konkreten Nutzen, eine Aussicht auf einen positiven Verlauf?

E - Enabled to:

Werden Möglichkeiten und Ressourcen für eine Teilnahme zur Verfügung gestellt
und berücksichtigt?

ADRESSE KONTAKT VEREIN BANK

Migrafrica Tel +49 (022116697111 Amtsgerichts Köln VR 17675 Postbank, Köln

Braunstraße 21 info@Migrafrica.org Finanzamt: Köln-Nord IBAN: DE4O 3701 0050 0974 1605 05
50933 Köln www.migrafrica.org Steuernummer:217/5954/1800 BIC: PBNKDEFF

A- Asked to:

Wurden die Menschen in die Gestaltung der Angebote miteinbezogen? Wurden sie
bei der Entscheidung über Inhalt und Form gefragt? Werden Änderungsvorschläge
berücksichtigt?

R- Responded to:

Gab es realistische Chancen Ziele zu verwirklichen? Woran können diese gemessen
werden? Wird das Angebot angenommen, weil es Erfolg verspricht?

Für die Zielgruppe junger, geflüchteter Menschen stellen einige dieser
Voraussetzungen Hürden dar, die oftmals wenig beachtet oder nicht überwunden
werden können und so Partizipationsmöglichkeiten einschränken und strukturelle
Hierarchien verfestigen. Wir versuchen deshalb durchgehend, potentielle
(unsichtbare) Barrieren zu antizipieren, zu reflektieren und zu überwinden.

3. Ressourcenorientierung

Junge Menschen, die sich an uns wenden verfügen über einen großen Schatz an
Kompetenzen und Stärken, die ihnen leider oftmals selbst nicht bewusst sind. Wir
setzen deshalb auf eine Orientierung an Potentialen und positiven Ressourcen bei den
Menschen selbst, in. ihrem familiären Umfeld und im Sozialraum.
Wir achten im Rahmen des Appreciative Inquiry? Ansatzes auf eine Fokussierung
auf all dem was klappt, was gut ist und was funktioniert und entwickeln auf dieser Basis
Wünsche und Träume, die mit unserer Unterstützung individualisiert und
selbstbestimmt zu konkreten Maßnahmen und Handlungen führen, die wiederum
reflektiert und als Grundlage für weitere Zielsetzungen dienen.

' Für genauere Informationen siehe: http://sectordialogues.org/sites/default/files/acoes/documentos/gove_01_- perito_-
gerry_stoker_- paper.pdf.

? Für genauere Informationen siehe: http://www.bpb.de/veranstaltungen/dokumentation/129204/wertschaetzende-
erkundung-appreciative-inquiry.

4. Mehrperspektivität und Multiprofessionalität

Wir gehen in jedem individuellen Fall davon aus, dass konkrete Anliegen aus
unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden können und unterschiedliche
Menschen mit unterschiedlichen Motiven für ein und dieselbe Sache unterschiedliche
Gestaltungsmöglichkeiten und Methoden benötigen, um ihre Ziele zu verwirklichen.
Wir sind durch unser multiprofessionelles Team aus Mitarbeitenden verschiedenster
Fachbereiche in der Lage, eine Vielzahl an möglichen Perspektiven zu aktivieren und
fachliche Expertise einzubringen.

ADRESSE KONTAKT VEREIN BANK

Migrafrica Tel +49 (0221 16897111 Amtsgerichts Köln VR 17675 Postbank, Köln

Braunstraße 21 info®Migrafrica.org Finanzamt: Köln-Nord IBAN: DE4O 3701 0050 0974 1605 05
50933 Köln www.migrafrica.org Steuernummer:217/5964/1600 BIC: PBNKDEFF

MIGRAFRICA

5. Nicht-Direktive Beratung

Wir sehen die Ratsuchenden in unseren Beratungsformaten als Expert*innen für sich
selbst. Nicht-direktive Beratung zeichnet sich dadurch aus, dass
Ratsuchende/Lernende einen hohen Gesprächsanteil haben und bei der Entwicklung
eigener Lösungsansätze begleitet werden. Beratende hören aktiv zu, stellen echte
Fragen um Beratenen das Reden zu erleichtern, erteilen keine Ratschläge, erzeugen
keine Autorität, sondern erkennen die Einstellungen und die Verantwortung der
Beratenden für sich selbst an. Sie lenken Gespräche auf relevante Themenbereiche,
diktieren jedoch nicht den Verlauf. Sie zeichnen sich aus durch Empathie, Akzeptanz,
Kongruenz und Transparenz. Reden über Lösungen schafft Lösungen.

6. Handlungsorientierung

In allen Settings, in denen Ratsuchende zu Lernenden werden, orientieren wir uns am
Grundsatz der Handlungsorientierung, der die zuvor beschriebene Ausrichtung auf die
Entwicklung eigener Zielperspektiven methodisch auch im Wissenstransfer zur
Anwendung bringt. Handlungsorientierter Wissenstransfer ist interessegesteuert und
orientiert sich an konkreten, echten und authentischen Anlässen und Situationen. Da
ein Großteil unserer Arbeit immer auch in einen Spracherwerbskontext und die
Entwicklung bedarfsgerechter kommunikativer Kompetenzen eingebettet ist, achten
wir besonders darauf, dass Lernende und Ratsuchende relevante kommunikative
Rollen einnehmen, die sich nicht ausschließlich auf das Annehmen und die Rezeption
von Inhalten beschränken, sondern die Gelegenheit bieten, eigenes Wissen und
Interessen zu berücksichtigen und den Lernprozess interaktiv mitzugestalten. Wir sind
überzeugt, dass Lernen allgemein genau dann funktioniert, wenn Inhalte unter
Einbezug der Lernenden so gestaltet sind, dass deren Bearbeitung oder Lösung eine
reale Relevanz und einen echten Nutzen im Alltag zur Folge hat. Wir sehen deshalb
konkrete Anlässe und Bedarfe als Anlass zur Entwicklung von Wissen und
Kompetenzen und stellen ein ausreichendes Gerüst an inhaltlicher und methodischer
Unterstützung bereit, geben Ratsuchenden jedoch die Chance, ihre Anliegen selbst
und aktiv zu bearbeiten. Daraus folgt Anerkennung und damit die Förderung von
Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein und Autonomie und motiviert junge Menschen
zukünftige Situationen selbst in die Hand zu nehmen und sich bei Bedarf geeignete
Unterstützung einzuholen.

ADRESSE KONTAKT VEREIN BANK

Migrafrica Tel +49 (0)221 16897111 ‚Amtsgerichts Köln VR 17675 Postbank, Köln

Braunstraße 21 info@Migrafrica.org Finanzamt: Köln-Nord IBAN: DEAO 3701 0050 0974 1605 05
50933 Köln www.migrafrica.org Steuernummer:217/5964/1600 BIC: PBNKDEFF

MIGRAFRICA

7. Mehrsprachigkeit und Sprachsensibilität

Wir leben Mehrsprachigkeit. Durch die unterschiedlichen Erstsprachen und Zweit- und
Fremdsprachenkenntnisse unserer Mitarbeitenden sind Herkunftssprachen
selbstverständlicher Weise hörbar, sichtbar und Teil unserer Organisationskultur. Dies
schafft eine Atmosphäre, in der die Bedeutung von Sprache hinsichtlich der Akzeptanz
von Identität und Kultur ernstgenommen und respektiert wird. Wir beraten,
unterstützen, begleiten und arbeiten auf Deutsch, bieten jedoch jederzeit Raum
Herkunftssprachen miteinzubeziehen, sie als wichtige Ressource zu nutzen und
Ratsuchende Lehrende werden zu lassen, in dem sich unsere Mitarbeitenden für die
Sprachkenntnisse der Ratsuchenden interessieren und selbst die Lernerrolle
einnehmen.

In unserer Arbeit auf Deutsch achten wir insbesondere auf Sprachsensibilität. Unsere
pädagogischen Mitarbeitenden haben fundierte Kenntnisse in der Vermittlung von
Deutsch als Zweitsprache und sind so in der Lage, die Komplexität und Variabilität der
deutschen Sprache, beispielsweise durch die Vermeidung hochkomplexer
grammatischer Strukturen oder den bewussten Einsatz von Pausen und
Wiederholungen so anzupassen, dass Ratsuchende verstehen, jedoch ohne dabei
nicht-authentische oder künstliche Äußerungen zu produzieren.

8. Neutralität und Unabhängigkeit

Als gemeinnütziger Verein sind wir politisch, ethnisch und religiös neutral. Wir agieren
unabhängig von staatlichen Strukturen und orientieren uns, auf Basis der freiheitlich-
demokratischen Grundordnung, ausschließlich an den Bedarfen, Wünschen und
Zielen der Menschen, die bei uns Rat suchen.

E2 MIGRAFRICA
dus ische ler WA

a |

=_04.08.2049 |]

ADRESSE KONTAKT VEREIN BANK

Migrafrica Tel +49 (0)221 168971 11 Amtsgerichts Köln YR 17675 Postbank, Köln

Braunstraße 21 info@Migrafrica.org Finanzamt: Köln-Nord IBAN: DE4O 3701 0050 0974 1505 05
50933 Köln www.migrafrica.org Steuernummer:217/5964/1600 BIC: PBNKDEFF

Anlage 1 Satzung des Vereins VJAAD e.V.

15438 Zeichen

Anlage	1	§	1	Name,	Sitz,	Geschäftsjahr	§	 1	 Nr.	 1	 Der	 Verein	 führt	 den	 Namen	Verein	 für	 junge	 afrikanische	und	 andere	Diaspora	(VJAAD).	Er	soll	in	das	Vereinsregister	eingetragen	werden	und	führt	dann	den	Zusatz	"e.V.";	§	1	Nr.	2	Der	Verein	hat	seinen	Sitz	in	der	Stadt	Köln	Der	Verein	wurde	am	02.01.2013	errichtet.	§	1	Nr.	3	Der	Verein	ist	politisch,	ethnisch	und	konfessionell	neutral.	§	1	Nr.	4	Das	Geschäftsjahr	des	Vereins	ist	das	Kalenderjahr.	§	1	Nr.	5	Der	Verein	verfolgt	ausschließlich	und	unmittelbar	gemeinnützige	Zwecke	i.S.d.	Abschnitts	"Steuerbegünstige“		§	2	Zweck	des	Vereins	§	2	Nr.	1	Zweck	des	Vereins	ist:	-	die	 Unterstützung	 von	afrikanischen	 Jugendlichen	 und	 Jugendliche	 mit	 afrikanischem	und	 anderem	Migrationshintergrund	 durch	 gezielte	Integrations-	und	 Migrationsarbeit		(durch	Sprachförderung,	Förderung	der	beruflichen	Weiterbildung).	-Kinderbetreuung	(mit	Schwerpunkt	auf	Kindern	mit	Migrationshintergrund)	-	Völkerverständigung	-	die	Förderung	der	Hilfe	für	verfolgte	Flüchtlinge,	Vertriebene	und	Aussiedler	-	die	Förderung	der	Entwicklungszusammenarbeit	§	 2	 Nr.	 2.	 Der	 Satzungszweck	 wird	 verwirklicht	 insbesondere	 durch	 Errichtung	 und	Unterhaltung	 einer	 Beratungsstelle	sowie	 Betreuungsstelle	 (Schwerpunkt:	 Kinder	 mit	Migrationshintergrund),	 durch	 Förderung	 von	 gezieltem	 Sprachunterricht,	 beruflicher	Weiterbildung	 im	 Rahmen	 der	 Integrationsarbeit.	 Weiterhin	 soll	 die	Völkerverständigung	 gefördert	 sowie	 die	 Armut	 und	 Bildungslosigkeit	 in	 den	Entwicklungsländern	bekämpft	werden.		Durch	gezielte	und	nachhaltige	Projekte	in	den	Entwicklungsländern	 soll	 den	 Menschen	 eine	 Lebensperspektive	 gegeben	und	 der	Ansturm	von	Flüchtlingen	nach	Europa	verringert	werden.

§	 2	 Nr.	3	 Der	 Verein	 ist	 selbstlos	 tätig;	 er	 verfolgt	 nicht	 in	 erster	 Linie	eigenwirtschaftliche	Zwecke.	§	 2	 Nr.	4	 Mittel	 des	 Vereins	 dürfen	 nur	 für	 die	 satzungsmäßigen	 Zwecke	 verwendet	werden.	Die	Mitglieder	erhalten	keine	Zuwendungen	aus	Mitteln	des	Vereins.	§	2	Nr.	5	Es	darf	keine	Person	durch	Ausgaben,	die	dem	Zweck	der	Körperschaft	fremd	sind	oder	durch	unverhältnismäßig	hohe	Vergütungen	begünstigt	werden.	§	2	Nr.	6	Ehrenamtlich	tätige	Personen	haben	nur	Anspruch	auf	Ersatz	nachgewiesener	Auslagen.	§	2	Nr.	7	Die	Vorstandsmitglieder	dürfen	für	ihre	Tätigkeit	eine	angemessene	Vergütung	erhalten.				§	3	Erwerb	der	Mitgliedschaft	Mitglied	 des	 Vereins	 kann	 jede	 natürliche	 und	 juristische	 Person	 werden.	 Über	 den	Aufnahmevertrag	entscheidet	abschließend	der	Vorstand.		§	4	Beendigung	der	Mitgliedschaft	Die	Mitgliedschaft	endet	1)	mit	dem	Tod	des	Mitglieds,	2)	durch	freiwilligen	Austritt,	3)	durch	Streichung	von	der	Mitgliederliste,	4)	durch	Ausschluss	aus	dem	Verein.	Der	freiwillige	Austritt	erfolgt	durch	schriftliche	Erklärung	gegenüber	einem	Mitglied	des	Vorstandes.	Er	ist	nur	zum	Schluss	eines	Kalenderjahres	unter	Einhaltung	einer	Kündigungsfrist	von	drei	Monaten	zulässig.		Ein	Mitglied	kann	durch	Beschluss	des	Vorstandes	von	der	Mitgliederliste	gestrichen	werden,	wenn	es	trotz	zweimaliger	Mahnung	mit	der	Zahlung	des	Beitrags	im	Rückstand	ist.	Die	Streichung	ist	dem	Mitglied	schriftlich	mitzuteilen.

Ein	Mitglied	kann,	wenn	es	gegen	die	Vereinsinteressen	gröblich	verstoßen	hat,		durch	Beschluss	des	Vorstandes	aus	dem	Verein	ausgeschlossen	werden.	Vor	der	Beschlussfassung	ist	dem	Mitglied	Gelegenheit	zu	geben,	sich	persönlich	zu	rechtfertigen.	Eine	etwaige	schriftliche	Stellungnahme	des	Betroffenen	ist	in	der	Mitgliederversammlung	zu	verlesen.		§	5	Mitgliedsbeiträge	Von	den	Mitgliedern	werden	Beiträge	erhoben.	Die	Höhe	des	Jahresbeitrages	und	dessen	Fälligkeit,	wird	von	der	Mitgliederversammlung	bestimmt.	Ehrenmitglieder	sind	von	der	Beitragspflicht	befreit.		§	6	Organe	des	Vereins	a)	der	Vorstand	b)	die	Mitgliederversammlung		§	7	Der	Vorstand	Der	Vorstand	besteht	aus	zwei	Vorsitzenden	und	einem	Stellvertreter.	Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch ein Mitglied des Vorstandes vertreten.   Der	Vorstand	ist	berechtigt,	eine/n	Geschäftsführer/in	mit	der	Erledigung	der	laufenden	Vereinsgeschäfte	zu	betrauen	und	Mitarbeiter/innen	für	den	Verein	einzustellen.	Legt	ein	Mitglied	des	Vorstandes	sein	Amt	nieder	oder	scheidet	er	aus	sonstigem	Grund	aus,	so	führen	die	verbleibenden	Vorstandsmitglieder	die	Geschäfte	des	Vereins	bis	zur	nächsten	Mitgliederversammlung	fort.	Die	Vereinigung	zwei	Vorstandsämter	in	einer	Person	ist	nicht	zulässig

§	8	Amtsdauer	des	Vorstandes	Der	Vorstand	wird	von	der	Mitgliederversammlung	auf	die	Dauer	von	fünf	Jahren,	vom	Tage	 der	 Wahl	 angerechnet,	 gewählt.	 Er	 bleibt	 jedoch	 bis	 zur	 Neuwahl	 des	Vorstandes	im	Amt.		§	9	Beschlussfassung	des	Vorstands	Der	Vorstand	fasst	seine	Beschlüsse	im	Allgemeinen	in	Vorstandssitzungen,	die	vom	1.	Vorsitzenden	 oder	2.	 Vorsitzenden	schriftlich,	 fernmündlich	 oder	 telegrafisch	einberufen	werden.	In	jedem	Fall	ist	eine	Einberufungsfrist	von	drei	Tagen	einzuhalten.	Einer	 Mitteilung	 der	 Tagesordnung	 bedarf	 es	 nicht.	 Der	 Vorstand	 ist	beschlussfähig,	wenn	zwei	 Vorstandsmitglieder,	 darunter	 der	 1.	 Vorsitzende,	 der	 2.	 Vorsitzende,		anwesend	 sind.	 Bei	 der	 Beschlussfassung	 entscheidet	 die	 Mehrheit	 der	 abgegebenen	gültigen	Stimmen.		Bei	 Stimmengleichheit	 entscheidet	 die	 Stimme	 des	 Leiters	 der	 Vorstandssitzung.	 Die	Vorstandssitzung	leitet	einer	der	zwei	Vorsitzenden.	Die	Beschlüsse	des	Vorstands	sind	zu	Beweiszwecken	zu	protokollieren	und	vom	Sitzungsleiter	zu	unterschreiben.	Ein	Vorstandsbeschluss	kann	auf	schriftlichem	Wege	oder	fernmündlich	gefasst	werden,	wenn	 alle	 Vorstandsmitglieder	 ihre	 Zustimmung	 zu	 der	 zu	 beschließenden	 Regelung	erklären.		§	10	Die	Mitgliederversammlung	In	der	Mitgliederversammlung	hat	jedes	anwesende	Mitglied	−	auch	ein	Ehrenmitglied	−	eine	Stimme.	Die	Mitgliederversammlung	ist	insbesondere	für	folgende	Angelegenheiten	zuständig:	1)	Entgegennahme	des	Jahresberichtes	des	Vorstandes;	Entlastung	des	Vorstandes.	2)	Wahl	und	Abberufung	der	Mitglieder	des	Vorstandes.	3)	Beschlussfassung	über	die	Änderung	der	Satzung	und	über	die	Auflösung	des	Vereins.	4)	Ernennung	von	Ehrenmitgliedern.

§	11	Die	Einberufung	der	Mitgliederversammlung	Mindestens	 einmal	 im	 Jahr,	 möglichst	 im	 letzten	 Quartal,	 soll	 die	 ordentliche	Mitgliederversammlung	stattfinden.	Sie	wird	vom	Vorstand	unter	Einhaltung	einer	Frist	von	zwei	Wochen	durch	schriftliche	Benachrichtigung	unter	Angabe	der	Tagesordnung	einberufen.	 Die	 Frist	 beginnt	 mit	 dem	 auf	 die	 Absendung	 der	 Einladung	 folgenden	Werktages.	 Das	 Einladungsschreiben	 gilt	 als	 dem	 Mitglied	 zugegangen,	 wenn	 es	 an	 die	letzte	 vom	 Mitglied	 dem	 Verein	 schriftlich	 bekannt	 gegebene	 Adresse	 gerichtet	 ist.	 Die	Tagesordnung	setzt	der	Vorstand	fest.		§	12	Die	Beschlussfassung	der	Mitgliederversammlung	Die	 Mitgliederversammlung	 wird	 von	 einem	 Vorstandsmitglied	 geleitet.	 Ist	 kein	Vorstandsmitglied	anwesend,	bestimmt	die	Versammlung	einen	Leiter.	Das	 Protokoll	wird	von	dem	Vorstand	oder	Leiter	der	Versammlung	geführt.	Ist	dieser	nicht	anwesend,	bestimmt	der	Versammlungsleiter	einen	Protokollführer.		Die	 Art	 der	 Abstimmung	 bestimmt	 der	 Versammlungsleiter.	 Die	 Abstimmung	 muss	schriftlich	durchgeführt	werden,	wenn	ein	Drittel	der	bei	der	Abstimmung	anwesenden	stimmberechtigten	Mitglieder	 dies	 beantragt.	 Die	 Mitgliederversammlung	 ist	 nicht	öffentlich.	Der	Versammlungsleiter	kann	Gäste	zulassen.	Über	die	Zulassung	der	Presse,	des	 Rundfunks	 und	 des	 Fernsehens	 beschließt	 die	 Mitgliederversammlung.	 Jede	ordnungsgemäß	 einberufene	 Mitgliederversammlung	 ist	 unabhängig	 von	 der	 Zahl	 der	Erschienenen	 beschlussfähig.	 Die	 Mitgliederversammlung	 fasst	 alle	 Beschlüsse	 im	Allgemeinen	 mit	 einfacher	 Mehrheit	 der	 abgegebenen	 gültigen	 Stimmen;	Stimmenthaltungen	 bleiben	 daher	 außer	 Betracht.	 Zur	 Änderung	 der	 Satzung	(einschließlich	 des	 Vereinszweckes)	 ist	 jedoch	 eine	 Mehrheit	 von	 zwei	 Drittel	 	 der	abgegebenen	gültigen	Stimmen,	zur	Auflösung	des	Vereins	eine	solche	von	vier	Fünftel	erforderlich.	Für	die	Wahlen	gilt	Folgendes:	Hat	im	ersten	Wahlgang	kein	Kandidat	die	Mehrheit	 der	 abgegebenen	 gültigen	 Stimmen	 erreicht,	 findet	 eine	 Stichwahl	 zwischen	den	Kandidaten	statt,	welche	die	beiden	höchsten	Stimmzahlen	erreicht	haben.	Über	die	Beschlüsse	 der	 Mitgliederversammlung	 ist	 ein	 Protokoll	 aufzunehmen,	 das	 vom	jeweiligen	 Versammlungsleiter	 und	 dem	 Protokollführer	 zu	 unterzeichnen	 ist.	 Es	 soll	folgende	 Feststellungen	 enthalten:	 Ort	 und	 Zeit	 der	 Versammlung,	 die	 Person	 des	Versammlungsleiters	 und	des	 Protokollführers,	 die	 Zahl	 der	 erschienenen	 Mitglieder,

die	Tagesordnung,	die	einzelnen	Abstimmungsergebnisse	und	die	Art	der	Abstimmung.	Bei	Satzungsänderungen	ist	die	zu	ändernde	Bestimmung	anzugeben.				§	13	Nachträgliche	Anträge	zur	Tagesordnung	Jedes	Mitglied	kann	bis	spätestens	eine	Woche	vor	dem	Tag	der	Mitgliederversammlung	beim	Vorstand	schriftlich	beantragen,	dass	weitere	Angelegenheiten	nachträglich	auf	die	Tagesordnung	 gesetzt	 werden.	 Der	 Versammlungsleiter	 hat	 zu	 Beginn	 der	Mitgliederversammlung	die	Tagesordnung	entsprechend	zu	ergänzen.	Über	die	Anträge	auf	 Ergänzung	 der	 Tagesordnung,	 die	 erst	 in	 der	 Mitgliederversammlung	 gestellt	werden,	 beschließt	 die	 Mitgliederversammlung.	 Zur	 Annahme	 des	 Antrages	 ist	 eine	Mehrheit	 von	 drei	 Viertel	 der	 abgegebenen	 gültigen	 Stimmen	 erforderlich.	Satzungsänderungen,	 die	 Auflösung	 des	 Vereins	 sowie	 die	 Wahl	 und	 Abberufung	 von	Vorstandsmitgliedern	 können	 nur	beschlossen	 werden,	 wenn	 die	 Anträge	 den	Mitgliedern	mit	der	Tagesordnung	angekündigt	worden	sind.	§	14	Außerordentliche	Mitgliederversammlungen	Der	Vorstand	kann	jederzeit	eine	außerordentliche	Mitgliederversammlung	einberufen.	Die	muss	einberufen	werden,	wenn	das	Interesse	des	Vereins	es	erfordert	oder	wenn	die	Einberufung	von	einem	Zehntel	aller	Mitglieder	schriftlich	unter	Angabe	des	Zwecks	und	der	 Gründe	 vom	 Vorstand	 verlangt	 wird.	 Für	 die	 außerordentliche	Mitgliederversammlung	gelten	die	§§	10,	11,	12,	und	13	entsprechend.		§	15	Auflösung	des	Vereins	und	Anfallberechtigung	§	15	Nr.	1	Die	Auflösung	des	Vereins	kann	nur	in	einer	Mitgliederversammlung	mit	der	im	 §	 12	 festgelegten	 Stimmenmehrheit	 beschlossen	 werden.	 Sofern	 die	Mitgliederversammlung	 nichts	 anderes	 beschließt,	 sind	 der	 1.	 Vorsitzende	 und	 der		2.	Vorsitzende	sowie	der	3.	Vorsitzende	gemeinsam	vertretungsberechtigte	Liquidatoren.		Die	 vorstehenden	 Vorschriften	 gelten	 entsprechend	 für	 den	 Fall,	 dass	 der	 Verein	 aus	einem	anderen	Grund	aufgelöst	wird	oder	seine	Rechtsfähigkeit	verliert.	§	 15	 Nr.	 2	 Bei	 Auflösung	 des	 Vereins	 oder	 bei	Wegfall	 steuerbegünstigter	 Zwecke	 fällt	das	Vermögen	des	Vereins

a)	an	einer	anderen	steuerbegünstigten	Körperschaft,	der	es	unmittelbar	und	ausschließlich	für	gemeinnützige,	mildtätige	oder	kirchliche	Zwecke	zu	verwenden	hat	(Caritasverband	für	die	Stadt	Köln	e.V.)	oder	b)	an	eine	juristische	Person	des	öffentlichen	Rechts	oder	eine	andere	steuerbegünstigte	Körperschaft	zwecks	Verwendung	für	einen	bestimmten	gemeinnützigen	Zweck.	Die	 vorstehende	 Satzung	 wurde	 in	 der	 Gründungsversammlung	(Mitgliederversammlung)	errichtet	und	verabschiedet.	Köln,	04.03.2020							Stand:	04.03.2020		Datenschutzordnung	Migrafrica	VJAAD	e.V.	als	Anlage	zur	Vereinssatzung	1.	Zur	Erfüllung	der	Zwecke	und	Aufgaben	des	Vereins	werden	unter	Beachtung	der	Vorgaben	der	EU-Datenschutz-Grundverordnung	(DS-GVO)	und	des	Bundesdatenschutzgesetzes	(BDSG)	personenbezogene	Daten	über	persönliche	und	sachliche	Verhältnisse	der	Mitglieder	im	Verein	verarbeitet.	Mit	dem	Beitritt	eines	Mitglieds	zum	Verein	oder	der	Teilnahme	an	Workshops,	Seminaren,	Fachtagungen	etc.,	erfolgt	eine	datenschutzrechtliche	Unterrichtung	des	Mitglieds	gemäß	Art.	13	Abs.	1	und	Abs.	2	DS-GVO).		Der	Verein	darf	beim	Vereinseintritt	alle	Daten	erheben	(Aufnahmeantrag	bzw.	Beitrittserklärung),	die	zur	Verfolgung	der	Vereinsziele	und	für	die	Betreuung	und	Verwaltung	der	Mitglieder	erforderlich	sind	(siehe	Art.	6	Abs.	1	lit.	b)	DS-GVO).	Für	die	Nutzung	von	personenbezogenen	Daten	sowie	auch	von	Fotos	im	Rahmen	der	Pressearbeit	in	den	Print-	und	Online-Medien	(Vereinshomepage,	Social	-Media	Plattform	des	Vereins)	wird	bei	Bedarf	eine	separate	Einwilligung	eingeholt.	2.	Soweit	die	in	den	jeweiligen	Vorschriften	beschriebenen	Voraussetzungen	vorliegen,	hat	jedes	Vereinsmitglied	insbesondere	die	folgenden	Rechte:		-	das	Recht	auf	Auskunft	nach	Artikel	15	DS-GVO,	-	das	Recht	auf	Berichtigung	nach	Artikel	16	DS-GVO,	-	das	Recht	auf	Löschung	nach	Artikel	17	DS-GVO,

-	das	Recht	auf	Einschränkung	der	Verarbeitung	nach	Artikel	18	DS-GVO,	-	das	Recht	auf	Datenübertragbarkeit	nach	Artikel	20	DS-GVO	und	-	das	Widerspruchsrecht	nach	Artikel	21	DS-GVO.			3.	Den	Organen	des	Vereins,	allen	Mitarbeitern	oder	sonst	für	den	Verein	Tätigen	ist	es	untersagt,	personenbezogene	Daten	unbefugt	zu	anderen	als	der	jeweiligen	Aufgabenerfüllung	gehörenden	Zweck	zu	verarbeiten,	bekannt	zu	geben,	Dritten	zugänglich	zu	machen	oder	sonst	zu	nutzen.	Diese	Pflicht	besteht	auch	über	das	Ausscheiden	der	oben	genannten	Personen	aus	dem	Verein	hinaus.		4.	Mit	dem	Beitritt	eines	Mitglieds	oder	bei	Teilnahme	an	Workshops,	Seminaren,	Fachtagungen	etc.	nimmt	der	Verein	folgende	personenbezogene	Daten	auf:				·				Vor-	und	Zuname	·				Anschrift	(Straße,	Hausnummer,	PLZ,	Wohnort)	·				Kommunikationsdaten	(	E-Mail)	Die	personenbezogenen	Daten	werden	in	einem	vereinseigenen	EDV-System	gespeichert,	welches	durch	technische	und	organisatorische	Maßnahmen	vor	einem	unberechtigten	Zugriff	Dritter	geschützt	ist.	Sonstige	Informationen	über	Nichtmitglieder	werden	von	dem	Verein	intern	nur	erhoben	und	verarbeitet,	wenn	sie	zur	Erfüllung	des	Vereinszweckes	nützlich	sind	und	keine	Anhaltspunkte	bestehen,	dass	die	betroffene	Person	ein	schutzwürdiges	Interesse	hat,	das	der	Verarbeitung	entgegensteht.	5.	Beim	Austritt	von	Mitgliedern	werden	alle	gespeicherten	Daten	archiviert.	Die	archivierten	Daten	werden	ebenfalls	durch	geeignete	technische	und	organisatorische	Maßnahmen	vor	der	Kenntnisnahme	Dritter	geschützt.	Die	archivierten	Daten	dürfen	ebenfalls	nur	zu	vereinsinternen	Zwecken	verwendet	werden.	Personenbezogene	Daten	des	austretenden	Mitglieds,	die	die	Kassenverwaltung	des	Vereins	betreffen,	werden	gemäß	den	steuergesetzlichen	Bestimmungen	bis	zu	zehn

Kalenderjahre	ab	der	Wirksamkeit	des	Austritts	durch	den	Verein	aufbewahrt.	Danach	werden	diese	Daten	gelöscht.	6.	Mitgliederverzeichnisse	werden	nur	an	Vorstandsmitglieder	und	sonstige	Mitglieder	ausgehändigt,	die	im	Verein	nach	Satzung	und/oder	Geschäftsordnung	eine	besondere	Funktion	ausüben,	welche	die	Kenntnis	der	Mitgliederdaten	erfordert.	Macht	ein	Mitglied	geltend,	dass	er	die	Mitgliederliste	zur	Wahrnehmung	seiner	satzungsmäßigen	Rechte	benötigt,	händigt	der	Vorstand	die	Liste	nur	gegen	die	schriftliche	Versicherung	aus,	dass	die	Mitgliederdaten	nicht	zu	anderen	Zwecken	verwendet	werden.		7.	Als	Aufsichtsbehörde	für	die	Einreichung	von	Beschwerden	der	Betroffenen	zum	Datenschutz	steht	der	Landesbeauftragte	für	Datenschutz	und	Informationsfreiheit	Nordrhein-Westfalen	zur	Verfügung.	Die	Beschwerde	kann	online	unter	https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/index.php	eingereicht	werden.

Beschlussvorlage Ausschuss

8199 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
17 01 
Vorlagen-Nummer 
 1940/2020 
Freigabedatum 
 07.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII; hier: Verein für Junge 
afrikanische und andere Diaspora (VJAAD) e.V. 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Verein für 
junge afrikanische und andere Diaspora (VJAAD) e.V., Braunstr. 21, 50933 Köln gemäß § 75 Abs. 2 
SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 25.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der „Verein für junge afrikanische und andere Diaspora (VJAAD) e.V.“, Braunstr. 21, 50933 Köln 
wurde am 02.01.2013 gegründet und mit Sitz in Köln am 03.05.2013 unter VR-Nr. 17675 beim Amts-
gericht Köln eingetragen. 
Der Verein beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Zweck des Vereins ist nach § 2 der Satzung: 
- die Unterstützung von afrikanischen Jugendlichen und Jugendliche mit afrikanischem und an-
derem Migrationshintergrund, durch gezielte Integrations- und Migrationsarbeit (durch Sprach-
förderung, Förderung der beruflichen Weiterbildung) 
- Kinderbetreuung (mit Schwerpunkt auf Kindern mit Migrationshintergrund) 
- Völkerverständigung 
- die Förderung der Hilfe für verfolgte Flüchtlinge, Vertriebene und Aussiedler 
- die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit 
 
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung und Unterhaltung einer Bera-
tungsstelle sowie Betreuungsstelle, durch Förderung von gezieltem Sprachunterricht, beruflicher Wei-
terbildung im Rahmen der Integrationsarbeit.  
 
Der „Verein für junge afrikanische und andere Diaspora- VJAAD“ - im Folgenden „Migrafica“ genannt- 
ist seit 2014 auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig. Seit der Gründung hat der Verein sein Jugendhilfe-
profil für die Zielgruppe junger Menschen, Alter 12-27Jahre, mit Migrations-und Fluchtgeschichte kon-
tinuierlich weiter entwickelt.  
Gegründet als Organisation von und für Migranten, beschäftigt „Migrafrica“ Menschen mit eigener 
Flucht- und Migrationsgeschichte, - häufig auch ehemals Ratsuchende (Patenmodell).  
Die Projektentwicklung basiert auf den Bedarfen der Teilnehmenden, die an der Konzeptentwicklung 
beteiligt werden. Die Öffnung für Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte über die afrikani-
schen Herkunftsländer hinaus, basiert auf der Entscheidung, in den eigenen Zielsetzungen nicht 
selbst einen Beitrag zur Ausgrenzung zu leisten. Der Verein hat damit in mehrfacher Hinsicht eine 
partizipative und integrative Ausrichtung. 
Die Teilnehmer*innen werden dadurch mit den Angeboten sehr gut erreicht und bedarfsgerecht ge-
fördert. Zielsetzung ist die Förderung der Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt sowie die Inte-
ressenvertretung der Zielgruppe. 
 
Im Kölner Stadtgebiet bestehen derzeit Angebote in folgenden Bereichen: 
 Freizeitgestaltung (z.B. 1x wöchentlich offener Community Treff) 
 Berufliche Orientierung / Integration in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (z.B. Projekt „WorkKom-
pass Plus“) 
 Gender / Teilhabe von Frauen mit Migrations-/ Fluchthintergrund („Projekt Inklusion Plus“ -wurde 
Anfang 2020 in „WorkKompass Plus“ integriert- oder: internationales Begegnungscafè für Frauen) 
 Umwelt und Nachhaltigkeit (Projekt „Green up Plus“)

3 
„Migrafrica“ bietet ein sprachspezifisches Unterstützungsangebot zur Vorbereitung auf die Führer-
scheinprüfung sowie ein Angebot für Kinder und Jugendliche im Alter von 12-17 Jahren zur spieleri-
schen Ideenfindung und Umsetzung von kleinen „unternehmerischen Aktionen, wie Waffelstand / 
Verkaufsstände bei Veranstaltungen des Vereins. 
 
Für Erwachsene bietet „Migrafrica“ das Projekt „Act Now“, ein Qualifizierungsprogramm für Mig-
rant*innen zur Vermittlung unternehmerischer Kenntnisse und Kompetenzen, an.  
Auf internationaler Ebene bestehen aktuell 2 Projekte, die dem Bereich der Netzwerkarbeit / Interes-
sensvertretung zuzuordnen sind. (Projekt „Black to the Future“ und „Welcomeship“) 
 
Bereits abgeschlossene Projekte bewegten sich in den Feldern Prävention von Spielsucht (Projekt 
„Prävention Plus“) und Multiplikatorenarbeit (Projekt „MigraAktiv“)  
 
Aktuell sind gemeinsame Veranstaltungen mit dem interkulturellen Dienst Lindenthal im Sozialraum 
und ein neues Projekt „ Login Plus“ zur Vermittlung digitaler Grundkenntnisse geplant.  
Zudem liegt der Jugendverwaltung ein Projektantrag bei Aktion Mensch vor (Aktiv Plus), der junge, 
sozial benachteiligte Menschen mit und ohne körperliche Behinderungen, insbesondere mit Migrati-
ons- und Fluchtgeschichte, durch kultur-, sprach- und gendersensible sowie partizipative Maßnahmen 
in ihrer Persönlichkeitsentwicklung stärken und Ihnen eine aktive, selbständige Teilhabe am gesell-
schaftlichen Leben ermöglichen soll.  
 
Die Vereinsräumlichkeiten befinden sich im Stadtbezirk Lindenthal und bieten genügend Platz für die 
angebotenen Projekte. Für größere Veranstaltungen und dem Begegnungscafè für Frauen stehen die 
Räume der katholischen Kirchengemeinde St. Joseph zur Verfügung. 
 
Die Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrations- und Fluchtgeschichte ist in 
der Satzung aufgenommen. Ein Schutzkonzept zur gesetzlichen Umsetzung bei Kindeswohlgefähr-
dung liegt vor. 
Wichtige Querschnittsziele wie Inklusion, Gesundheitsförderung, Partizipation, Gender- und Cultural 
Mainstreaming, Fortbildung werden sowohl in den Projekten als auch im pädagogischen Konzept 
berücksichtigt. 
 
Die fachliche Qualifikation und personelle Ausstattung gewährleisten die quantitative und qualitative 
Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben. Die 12 hauptamtlichen Mitarbeiter kommen aus dem Bereich der 
Sozialarbeit/Pädagogik sowie aus den Bereichen Jura/Politik-/und Wirtschaftswissenschaften.  
9 Honorarkräfte sowie 30 ehrenamtliche Mitarbeiter werden entsprechend den fachlichen Erfordernis-
sen geschult. Der Verein hat derzeit etwa 120 aktive Mitglieder. 
 
„Migrafrica“ hat bereits diverse Preise erhalten- wie den Elisabeth- Preis des Erzbistums Köln für vor-
bildliches Engagement in sozial-caritativen Arbeitsfeldern (2016) sowie den Hidden Movers Award 
Preis der Deloitte Stiftung (2018) für sein Projekt WorkKompass Plus. 
 
Der Verein besitzt eine gute Kenntnis der möglichen Förderstrukturen und wird von diversen Stiftun-
gen sowie durch Bundes-und Landesprogramme gefördert. Er ist mit relevanten Partnern der Flücht-
lingshilfe und Politik auf kommunaler Ebene sehr gut vernetzt. Darüber hinaus bestehen Kooperatio-
nen mit Migrantenorganisationen auf Landesebene sowie im nationalen und internationalen Kontext. 
 
Vorstand des Vereins ist derzeit Frau Simone Ahrendt. 
Geschäftsführer mit erteilter Prokura ist Herr Amanuel Amare. 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die 
einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Das Finanzamt Köln-Nord hat mit Schreiben vom 15.03.2018 einen Freistellungsbescheid für die Jah-
re 2014 – 2016 zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erteilt.  
 
Der Verein „Verein für junge afrikanische und andere Diaspora (VJAAD)“- „Migrafrica“ genannt, orien-
tiert sich an den Zielen des Grundgesetzes und vermittelt diese mit der Zielsetzung der Integration 
aktiv an die Zielgruppe.

4 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung lassen die fachlichen und personellen Voraussetzungen erwar-
ten, dass „Migrafrica“ einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe 
leisten kann.  
Der Verein ist zudem seit über 3 Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig und erfüllt damit die 
Voraussetzungen gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII, wonach er einen Anspruch auf die Anerkennung als 
Träger der freien Jugendhilfe hat. 
 
Die Satzung, die Konzeption und das Schutzkonzept sind unter Session-Nr. 1940/2020 als Anlagen 
1-3 hinterlegt.

Anlage 3 Schutzkonzept VJAAD e.V.

29195 Zeichen

© MIGRAFRICA

Schutzkonzept (Darstellung der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen bzgl.
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) für den Verein Migrafrica VJAAD e.V.

Präambel

i ©49 |
Das Wohl der uns anvertrauten Menschen-war-und-ist-uns-els-migrantische Organisation ein
elementares Anliegen. Es ist unser Ziel, am Aufbau einer Kultur der Achtsamkeit mitzuwirken, die das
körperliche, geistige und seelische Wohl und die
körperliche und psychische Unversehrtheit der von uns Betreuten in den Mittelpunkt stellt.
Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den sich uns anvertrauenden Menschen, die
wir durch genaues Hinsehen, klares Benennen kritisch wahrgenommener Situationen und Ermöglichen
von Veränderungen zu deren Schutz vor (sexualisierter) Gewalt wahrnehmen. Sowohl für die
Führungskräfte als auch für die Fachkräfte aus allen Berufsgruppen ist Prävention gegen (sexualisierte)
Gewalt Bestandteil ihres professionellen Handelns.
Deshalb war es uns bei der Entwicklung unseres Institutionellen Schutzkonzeptes wichtig, die
Auseinandersetzung mit Fragen des Schutzes von Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen in unseren Diensten, insbesondere vor (sexualisierter) Gewalt, anzuregen und die
Einführung von Maßnahmen zur Prävention zu unterstützen.
Uns ist bewusst, dass (sexuelle) Grenzverletzungen gegenüber Mitarbeitenden,
Klientinnen und Klienten, Patin, Angehörigen etc., aber auch (sexuelle) Grenzverletzungen innerhalb
der genannten Gruppen nicht ausgeklammert werden dürfen. Dies soll Beachtung in den
Präventionsbemühungen finden.
Mit dem vorliegenden Institutionellen Schutzkonzept möchten wir einen Entwicklungsprozess auf allen
Ebenen anstoßen. Mitarbeitende, Beratende sollen partizipativ einbezogen und deren
Selbstbildungsprozesse unterstützt werden.
Unser Schutzkonzept soll ferner dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und uns
dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen im Arbeitsalltag zu führen.
Uns ist es wichtig, dass mit dem Institutionellen Schutzkonzept die Kommunikation über
Verbindlichkeit und Achtsamkeit aufrechterhalten wird. Wir sind davon überzeugt, dass die Umsetzung
des Schutzkonzeptes in der Praxis nur gelingen kann, wenn unser Miteinander von einer Grundhaltung
der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung getragen wird, die die Verantwortung
gegenüber allen Beteiligten ernst nimmt und in unseren Diensten und Einrichtungen sichtbar wird.
Vor diesem Hintergrund verstehen wir das Institutionelle Schutzkonzept als ein Baustein zur
nachhaltigen Regelung der Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt in unserem Verein.
Neben konkreten Maßnahmen, die im Weiteren benannt werden, sind grundsätzliche Einstellungen
und Verhaltensweisen wichtig, um die uns anvertrauten Menschen bestmöglich zu schützen.

© MIGRAFRICA

Dazu gehören u.a.:

aktive Umsetzung der eigenen und der Institutionellen Werthaltung in die Arbeit
Sensibilität für Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierte) Gewalt

Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre der
betreuten/behandelten Personen

Fördern der Selbstkompetenzen der betreuten/behandelten Personen

besonnenes, aber auch entschiedenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art

Reflektieren des eigenen Verhaltens gegenüber den betreuten/behandelten
Personen

Die Entwicklung und Verwirklichung von Maßnahmen zur Prävention erfolgt in unserem Verein
beteiligungsorientiert in Zusammenarbeit mit allen hierfür relevanten Personen(gruppen). Dazu
gehören auch die uns anvertrauten Menschen, deren Angehörige etc.

Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes für unseren Verein
Präventionsordnung:

sind nach der

© MIGRAFRICA

Kultur der Achtsamkeit

Interventionsplan

“Qualitäts- Erweitertes
management Führungszeugnis

Partizipation
von Kindern
und j
Jugendlichen  Beratungs- und Nachhaltige Arbeitstäldes:
Bzw. Schutz Beschwerdewege Aufarbeitung 2
I Schutz - und
edet Risikofaktoren
Hilfsbedürftige ee ae DES ZZ ..
n Erwachsenen

Analyse des
eigenen

Personalauswahl und Verhaltenskodex und
- entwicklung / Aus- Selbstauskunftserklä
und Fortbildung rung

Grundhaltung:
Wertschätzung und Respekt

1. Präventionsfachkraft

Präventionsfachkraft
Unser Verein hat über das Bistum eine Präventionsfachkräfte ausbilden lassen.
Unsere Präventionsfachkraft

e Ist Ansprechpartner/-in für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur
Prävention gegen sexualisierte Gewalt.

© kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen und kann über interne und externe
Beratungsstellen informieren.

© Unterstützt unseren Verein bei der Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung des
Schutzkonzeptes
bemüht sich um die Platzierung des Themas innerhalb des Vereins
berät bei Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und -
maßnahmen für Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene

© trägt mit Sorge dafür, dass qualifizierte Personen zum Einsatz kommen.

OÖ MIGRAFRICA

2. Risikoanalyse

Bei der Erstellung einer Risikoanalyse sind wir in projektübergreifenden und einrichtungsinternen
Arbeitsgruppen alltäglichen Abläufen auf Risiken und Schwachstellen, die (sexualisierte) Gewalt
ermöglichen oder sogar begünstigen, überprüft und bewertet worden. Die Ergebnisse der
Risikoanalyse sind in die Erarbeitung des Schutzkonzeptes eingeflossen.

Insbesondere haben wir uns in der Risikoanalyse u.a. mit folgenden
Themenbereichen auseinandergesetzt:

welcher Personenkreis wird mit der Risikoanalyse beauftragt?

gibt es bereits relevante Aussagen im Leitbild / im Hauskonzept des Trägers zum Thema?

Mit welchen Zielgruppen arbeiten die Einrichtungen

Evaluierung der Organigramme auf Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse

Erhebung und Analyse der Risikoorte an denen besonders Gefährdungs- /Gewaltmomente
entstehen können

Finden sich im Leitbild Aussagen die Bezüge auf die Präventionsordnung geben?

Ist eine Fehlerkultur implementiert? Wie wird mit Fehlern umgegangen?

In welchem Kontext gibt es bereits klare Handlungsanweisungen (z.B. Beschwerdewege o.ä.)

Die Ergebnisse der Risikoanalyse sind in Treffen vorgestellt worden und wurden bei der Erstellung
des Schutzkonzeptes berücksichtigt.

Aufgrund der Feststellungen insbesondere bezogen auf die Themen wie z.B. Gefahrenmomente,
Gefahrenorte, Zielgruppen und hierarchische Strukturen werden wir diese im kommenden Jahr in
den Fortbildungen zum Schutzkonzept gemeinsam mit den Mitarbeitern vertiefen.

3. Persönliche Eignung, Personalauswahl und -entwicklung

Um den Schutz der sowohl uns anvertrauten schutz- und/oder hilfebedürftigen Personen in
unserem Verein als auch den Mitarbeitern untereinander zu optimieren und nachhaltig
sicherstellen zu können, thematisieren die personalverantwortlichen Führungskräfte unseres
Vereins die gelebte Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt. Der Prozess der Personaleignung,
Personalauswahl und deren Weiterentwicklung gliedern sich in nachfolgende Bereiche:

e Sichtung der Bewerbungsunterlagen
®e Vorstellungsgespräch und dessen Auswertung
e Nach der Einstellung

Bewerbungsunterlagen und deren Sichtung

Die durch den Bewerber eingereichten Unterlagen werden durch die personalverantwortlichen
Mitarbeitenden sorgfältig auf folgende Kriterien in geprüft:

äußere Form und die Vollständigkeit der Unterlagen

lückenloser beruflicher Werdegang

Gibt es „Brüche" im Lebenslauf, Unplausibilitäten oder Widersprüche

nachgewiesene fachliche Kompetenz durch Ausbildung bzw. Zusatzqualifikationen
Arbeitszeugnisse: Enthalten die Arbeitszeugnisse auffällige Aussagen zu Verhalten in Bezug auf
Nähe, Distanz und Empathie?

© MIGRAFRICA

© Handelt es sich um eine/n Bewerber/in, die/der ungewöhnlich häufig Stellen wechselte?
Welche Begründungen gibt es für den häufigen Wechsel?
Hat der Bewerber häufig den Wohnort gewechselt?
Gibt es Besonderheiten in der Vita (außergewöhnliche Ausbildungen, Auslandsaufenthalte,
spezielle Hobbies, soziales Engagement oder Ehrenamt)?

Das Vorstellungsgespräch und dessen anschließende Auswertung

Ziel des Vorstellungsgespräches ist es, einen allgemeinen Eindruck über Sozialverhalten und
Fähigkeiten des Bewerbers zu bekommen.

Während des Vorstellungsgespräches sollen folgende Erkenntnisse über die Eigenschaften des
Bewerbers gewonnen werden:

Eigeninitiative
Belastbarkeit
Arbeitsbereitschaft
Teamfähigkeit
Problemlöseverhalten
Selbständigkeit
kommunikatives Vermögen

Nach der Einstellung

Nach dem erfolgreich durchgeführten Personalauswahlverfahren, sind die
Personalverantwortlichen dazu angehalten, in regelmäßigen Abständen Mitarbeiter-
Vorgesetzten-Gespräche und Teamsitzungen durchzuführen.

In den genannten Gesprächen sollen sie auch nachfolgende Aspekte ansprechen:

© ein respektvoller Umgang miteinander sowie wertschätzende Grundhaltung gegenüber den
(der) uns anvertrauten Personen, als auch den Mitarbeitenden untereinander

® einangemessenes und professionelles Verhalten gegenüber den schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen und Minderjährigen, deren Angehörigen, Kooperationspartnern und sonstigen
Personen und Mitarbeitenden

e ein angemessenes professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz zu den anvertrauten
Personen und den Mitarbeitenden

®e Fachwissen und eine entsprechende Grundhaltung zum grenzachtenden
Umgang

4. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftsbogen

In unserem Verein setzen wir keine Personen ein, die rechtskräftig wegen einer in &$ 2 Abs. 2
genannten Straftat verurteilt sind. Mitarbeitende sowie ehrenamtliche Tätige müssen
entsprechend der gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen ein erweitertes
Führungszeugnis vorlegen. Darüber hinaus fordern wir alle Mitarbeitenden auf eine

© MIGRAFRICA

Selbstauskunftserklärung abzugeben. In der Selbstauskunftserklärung versichert der Mitarbeiter,
dass er nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt rechtskräftig
verurteilt ist und auch kein Ermittlungsverfahren anhängig ist.

Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet wird, verpflichtet
er sich, dies seinem Dienstvorgesetzten umgehend mitzuteilen. Die Selbstauskunftserklärung wird
nach den geltenden arbeits- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Personalabteilung
verwaltet und aufbewahrt.

5. Beschwerdewege

Nur gemeinsam können wir als Personen und Institution zum Schutz der sich uns anvertrauenden
Menschen beitragen. Eine wichtige Säule ist dabei die Beteiligung der sich uns anvertrauenden
Menschen. Es ist wichtig, dass sie ihre Rechte kennen, von den von uns entwickelten schützenden
Strukturen Kenntnis erhalten und sich angemessen bei der Entwicklung von Beschwerdewegen
einbringen können. In einem solchen Miteinander achten und fördern wir die Rechte von Kindern
und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, nehmen wir
Grenzverletzungen wahr und ahnden diese unverzüglich und in konsequenter

Die für unseren Verein zuständige Präventionsfachkraft ist bei einer Vermutung oder einem Vorfall
der direkte Ansprechpartner.

Im Anhang ist eine Übersicht über regionalbezogene externe Beratungsmöglichkeiten angefügt.

Die Personen und Stellen sowie die Verfahrenswege für Kinder und Jugendliche sowie schutz- oder
hilfebedürftige Erwachsene, Personensorgeberechtigte sowie alle ehrenamtlich und
hauptberuflich Mitarbeitende beschrieben und öffentlich bekannt gemacht.

Alle ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitenden erhalten den in diesem Schutzkonzept
entwickelten Handlungsleitfaden gemeinsam mit dem Verhaltenskodex in einem übersichtlichen
Flyer ausgehändigt.

6. Verhaltenskodex

Der Verein Migrafrica VJAAD e.V. bietet Menschen Unterstützung und Hilfeleistung zu jeglichen
Asylfragen an und unterstützt sie in Fragen der Integration in die Mehrheitsgesellschaft. Die
Lebensräume sollen geschützte Orte sein, an denen sie angenommen und sicher sind.

Die Verantwortung für den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere sexualisierter
Gewalt, liegt bei den haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den
ehrenamtlich Tätigen, die in einem wertschätzenden Klima einander und den ihnen anvertrauten
Menschen begegnen sollen. Dabei finden sie in dem notwendigen Maß Unterstützung und
Begleitung in allen Lebensbereichen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

© MIGRAFRICA

Verhaltenskodex des Vereins:

Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre
Rechte und ihre Würde. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche
Unversehrtheit wirksam einzutreten.

Ich setze mich für ein Klima ein, das von Achtsamkeit geprägt ist.

Ich setze mich dafür ein, dass unser Verein ein sicherer Ort für alle ist.

Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die
Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der in unserer Einrichtung/unserem Dienst
betreuten/begleiteten/hier lebenden Menschen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern
und Medien sowie für die Nutzung des Internets.

Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten
Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bewusst.

Ich handele nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich transparent und nutze keine
Abhängigkeiten aus.

Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch grenzüberschreitendes
sexualisiertes Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Nehme ich
Grenzverletzungen wahr, bin ich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen
Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.

Ich kenne die Verfahrenswege und die Ansprechpartner bei einem Vorfall (sexualisierter)
Gewalt.

Ich weiß, wo ich mich beraten lassen kann oder Hilfe zur Klärung bekomme und werde sie
bei Bedarf in Anspruch nehmen.

Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von sexualisierter Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen
oder Hilfebedürftigen disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche
Folgen hat.

Wenn ich Kenntnis von einem Sachverhalt erlange, der den Verdacht auf sexuellen Missbrauch
und/oder Gewaltanwendung nahe legt, wende ich mich an einen vertrauten Mitarbeiter oder
Mitarbeiterin (z. B. die benannte Präventionsfachkraft) und berate mit Ihnen gemeinsam das
weitere Vorgehen nach den Vorgaben des Vereins

Der im Verein, in dem ich tätig bin, entwickelte und dort geltende Verhaltenskodex für den
Umgang miteinander ist mir bekannt und ich halte mich an diesen.

Verhaltenskodex für die Arbeit mit schutz- oder hilfebedürftigen Jugendlichen und jungen
Erwachsenen

Gestaltung von Nähe und Distanz

In der pädagogischen Arbeit mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und Jugendlichen geht es
darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die Beziehungsgestaltung muss
dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale
‚Abhängigkeiten entstehen oder entstehen könnten.

Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür
vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Diese müssen jederzeit von außen zugänglich
sein.

© MIGRAFRICA

Herausgehobene, intensive freundschaftliche Beziehungen zwischen Bezugspersonen und
Minderjährigen sind zu unterlassen, wie z. B, gemeinsame private Urlaube.

Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu
kommentieren. Grenzverletzungen müssen thematisiert und dürfen nicht übergangen
werden.

Angemessenheit von Körperkontakt

Bei körperlichen Berührungen in der Arbeit mit Menschen sind Achtsamkeit und Zurückhaltung
geboten, d.h. der Wille der Schutzperson ist ausnahmslos zu respektieren.

Körperliche Berührungen haben dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Sie setzen die
freie und erklärte Zustimmung durch die jeweilige Schutzperson voraus.

Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie z. B. Erste
Hilfe, Trost erlaubt.

Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung, insbesondere in Verbindung mit dem
Versprechen einer Belohnung oder Androhung von Strafe, sind nicht erlaubt.

Sprache und Wortwahl

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen zutiefst verletzt und gedemütigt werden. Verbale
und nonverbale Interaktionen sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und auf
die Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst sein.

Kinder und Jugendliche werden mit ihrem Vornamen und nicht ohne ihr Einverständnis mit
Kose- oder Spitznamen angesprochen.

In keiner Form von Interaktion und Kommunikation wird sexualisierte Sprache verwendet.
Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet, auch nicht unter
den Kindern und Jugendlichen.

Verbale und nonverbale Interaktion sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen
und an die Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst sein.

Jede Form persönlicher Interaktion und Kommunikation muss in Sprache und Wortwahl durch
Wertschätzung und einen an die Bedürfnisse und das Alter der Schutzperson angepassten
Umgang geprägt sein.

Bei sprachlichen Grenzverletzungen ist es erklärte Aufgabe aller Beteiligten, einzuschreiten
und Position zu beziehen.

Sexualisierte Sprache von Seiten der Betreuungspersonen ist im Arbeitsumfeld nicht erlaubt.
Über sexualisierte Sprache von schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen ist offen mit diesen
zu sprechen. Es macht Sinn, Aufklärungsgespräche bei Unwissenheit über Begrifflichkeiten
anzubieten Auf die Nutzung einer achtsamen und sachlichen Sprache in Bezug auf Sexualität
ist hinzuweisen.

Die verbale Wertschätzung und persönlichen Distanzwünsche der schutz- und hilfebedürftigen
Menschen müssen gewahrt sein. Es ist zu erfragen, wie schutz- und hilfebedürftige
Erwachsene angesprochen werden möchten. Im Zweifelsfall ist ein achtsames Siezen einem
Duzen vorzuziehen.

© MIGRAFRICA

Beachtung der Intimsphäre

Der Schutz der Intimsphäre ist ein hohes Gut, das es zu wahren gilt. Insbesondere Veranstaltungen
mit Übernachtung sind besondere Herausforderungen und Situationen, bei denen man sich der
damit verbundenen hohen Verantwortung bewusst sein muss.

Zulässigkeit von Geschenken

Geschenke und Bevorzugungen stellen keine Maßnahme dar, um das Selbstbewusstsein schutz-
oder hilfebedürftiger Erwachsener und Jugendlicher zu stärken. Vielmehr können exklusive
Geschenke, insbesondere, wenn sie nur ausgewählten Personen zuteilwerden, deren emotionale
Abhängigkeit fördern. Daher gehört es zu den Aufgaben der verantwortlich Tätigen, den Umgang
mit Geschenken reflektiert und transparent, gegebenenfalls eher restriktiv zu handhaben.

Vielmehr können exklusive Geschenke, insbesondere wenn sie nur ausgewählten Kindern
zuteilwerden, deren emotionale Abhängigkeit fördern.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien gehört in der heutigen Zeit zum Alltag.
Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein umsichtiger Umgang damit unablässig. Die Auswahl von
Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander
sorgsam getroffen werden.

e Das gemeinsame Ansehen von pornografischem und gewaltverherrlichendem Bild- und
Tonmaterial ist verboten.

© Der Austausch von privaten Daten mit Betreuungspersonen zwecks persönlicher
Kontaktaufnahme im privaten Bereich ist verboten. Anfreundungen in sozialen Netzwerken
sowie Austausch von privaten Adresswie Telefon- und E-Maildaten zwecks nichtberuflicher
Aktivitäten und Informationsaustausch sind untersagt.

e Bei Veröffentlichungen von Foto- und Tonmaterial oder Texten ist das allgemeine
Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.
Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der
Nutzung jedweder Medien wie Handy, Kamera, Internetforen durch Schutzpersonen auf eine
gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet, gegen jede Form von Diskriminierung,
gewalttätiges oder sexistisches Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen.

© MIGRAFRICA

7. Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie schutz-
oder hilfebedürftigen Erwachsenen

Als migrantische Organisation verpflichten wir uns die Würde, Freiheit und Selbstbestimmung der
Menschen, die sich uns anvertrauen oder uns anvertraut werden, zu wahren. Dies bedeutet für
uns auch, die Wahrnehmung, das Selbstbewusstsein und die Handlungsfähigkeit der Menschen zu
fördern bzw. zu erhalten.

Zur Stärkung der Selbstkompetenz der von uns Betreuten gehören die Information über ihre
Rechte und Pflichten, aber auch über die geltenden Verhaltensregeln in unseren jeweiligen
Einrichtungen für einen respektvollen und Grenzen achtenden Umgang in der Begegnung
miteinander.

Wir arbeiten präventiv mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen, in dem wir sie in ihrer Selbstbestimmung und Autonomie so weit wie möglich
stärken und bestrebt sind, sie entsprechend aktiv in Entscheidungen einzubeziehen (Partizipation).

Das in unserem Verein tätige Personal begegnet den Menschen mit einer wertschätzenden und
ressourcenorientierten Haltung, die in Team- und Einzelgesprächen mit Vorgesetzten gefördert
wird.

Gleichzeitig unterstützen unsere Mitarbeiter/innen die zu betreuenden Personen, sich — intern
oder extern — mit Themen wie z. B. dem eigenen Körper (Sensibilisierung für physische Integrität
und Wohlbefinden), den eigenen Rechten (Schutz vor Gewalt / Vernachlässigung und möglichen
Anlaufstellen bei Hilfebedarf), ihrer Sexualität (Enttabuisierung, Sprachfähigkeit schaffen),
Förderung von Ich-Stärke (kreative Angebote oder auch Selbstbehauptungskurse) zu beschäftigen.

Darüber hinaus werden die betreuten Menschen informiert, auf welchem Weg sie eine
Beschwerde im Fall von Beeinträchtigung/Missachtung ihrer Rechte äußern können und wie der
daraus resultierende Verfahrensweg aufgebaut ist.

8. Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt

Grundsätze
Ruhe bewahren

Bei einem Verdacht sind die nächsten Schritte ohne Verzögerung und mit Bedacht zu planen. Auch
wenn die Situation emotional belastend sein kann, ist ein besonnenes Vorgehen wichtig. Durch
überlegtes Handeln können Fehlentscheidungen vermieden werden.

Wenn sich eine Person Ihnen anvertraut: Zuhören, Glauben schenken und ermutigen, sich
mitzuteilen. Das Erzählte vertraulich behandeln, aber dem Opfer erklären, dass Sie sich
Unterstützung holen müssen. Dem Opfer zusichern, über das weitere Vorgehen zu informieren.

Fachliche Hilfe einholen

Es ist wichtig, mit einem Verdacht oder einem unguten Gefühl nicht alleine zu bleiben, sondern in
dieser Situation für die eigene Entlastung zu sorgen und das weitere Vorgehen zu planen. Als
Ansprechpartner/innen kommen dafür die Präventionsfachkraft, Leitungspersonen oder

© MIGRAFRICA

Fachberatungsstellen in Frage. Gemeinsam sollte abgewogen werden, welche nächsten Schritte zu
tun sind.

Prüfen

Als erstes ist gemeinsam mit der Präventionsfachkraft zu prüfen und einzuschätzen, ob es einen
sofortigen Handlungsbedarf gibt, etwa wenn es zu weiteren gefährdenden Situationen kommen
kann. Dem Opferschutz ist höchste Priorität einzuräumen.

Informieren

Je nach Sachlage sind Leitungspersonen, weitere Fachkräfte, Beratungsstellen, bei betroffenen
minderjährigen Schutzbefohlenen das Jugendamt zu informieren. Grundsätzlich müssen die
Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten gewahrt werden.

Dokumentieren

Der gesamte Prozess ist zwingend in allen Schritten sorgfältig zu dokumentieren. Das hilft bei
späterer externer Beratung und zur späteren abschließenden Reflektion. Außerdem können Sie
sich dann auch später noch an die Einzelheiten erinnern, was in einem möglichen Strafverfahren
hilfreich sein kann.

Achtung

In einer Situation, in der Sie mit einem Verdacht auf sexuelle Gewalt konfrontiert sind, sind
Sprachlosigkeit und das Gefühl hilflos zu sein normal und kein Zeichen von Versagen.

Reflexion

Es ist wichtig, den gesamten Prozess und die getroffenen Entscheidungen abschließend
gemeinsam mit der Präventionsfachkraft zu reflektieren. Hierbei ist auch der Handlungsleitfaden
auf seine Umsetzbarkeit hin zu evaluieren.

Auch das persönliche Befinden und die Situation in dem betroffenen Team sind hier in den Blick
zu nehmen. Sinnvoll kann es sein, dazu externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie z.B. Supervision.

Ggfs. Rehabilitation

Bei eventuellen Falschbeschuldigungen ist eine aktive Rehabilitation Grundbedingung. Alle am
Prozess Beteiligten bzw. denen die Vorwürfe bekannt waren, sind durch die Leitungsebene
umgehend und schriftlich zu informieren, dass die geäußerten Verdachtsmomente gegen
bestimmte Personen vollkommen ausgeräumt sind. Sollten die Vorwürfe öffentlich geworden sein,
ist die Öffentlichkeit im angemessenen Rahmen zu informieren über die Rehabilitation.

Diesen Personen und auch dem betroffenen Team sind durch die Leitungsebene
Unterstützungsangebote (z.B. externe Supervision) zur Aufarbeitung zu unterbreiten.

© MIGRAFRICA

Anhang

Leitfaden zu Meldepflichten gemäß 847 SGB VIII bei Ereignissen und Entwicklungen, die das
Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können.

1. Prüfung, ob ein meldepflichtiges Ereignis vorliegt

Meldepflichtige Ereignisse können sein:

Fehlverhalten von Mitarbeiter*innen und durch diese verursachte Gefährdung der zu betreuenden
Jungen Erwachsenen

Dazu zählen z.B.:

Aufsichtspflichtverletzungen

Unfälle mit Personenschaden

Verursachte oder begünstigte Übergriffe/Gewalttätigkeiten

Sexualisierte Gewalt

Herabwürdigende Erziehungsstile

Grob unpädagogisches (vorwiegend verletzendes) Verhalten

Verletzungen der Rechte von Kindern und Jugendlichen

Der Verdacht auf Zugehörigkeit zu einer Sekte oder einer extremistischen Vereinigung

Straften von Mitarbeiter*innen

e Straftaten, die zu einem Eintrag ins Bundeszentralregister führen bzw. geführt haben
(insbesondere Straftaten im Bereich der sexuellen Gewalt)

Gefährdung, Schädigung und Verstöße durch zu betreuende Kinder und Jugendliche

Gravierende selbstgefährdende Handlungen
Selbsttötung bzw. Selbsttötungsversuche
Sexualisierte Gewalt

Gefährliche Körperverletzung

Sonstige strafrechtliche relevanten Ereignisse

Besonders schwere Unfälle von Kindern und Jugendlichen

© Auch solche, die nicht mit einem Fehlverhalten des Aufsichtspersonals im Zusammenhang
stehen

© Ebenso schwere Unfälle, die sich außerhalb der Einrichtung ereignet haben (Schule, häusliches
Umfeld)

Weitere Ereignisse

© Krankheiten mit hohem Infektionsrisiko (ausgenommen Läuse)
©  Mängelfeststellung durch andere Aufsichtspersonen (z.B. Bau- oder Gesundheitsamt)

Entwicklungen im Zusammenhang mit strukturellen und personellen Rahmenbedingungen

e Erhebliche personelle Ausfälle (Schließung der Einrichtung)

© MIGRAFRICA

Wiederholte Mobbingvorwürfe bzw. -vorfälle

2. Verfahrensweise im Umgang mit meldepflichtigen Ereignissen/Vorkommnissen

Liegt ein meldepflichtiges Ereignis vor, muss dieses durch den Verein unverzüglich beim
Landesjugendamt telefonisch gemeldet werden. Ansprechpartner beim LVR ist Herr Marc
Schönberger, Telefon: 0221 809-6280, Telefax: 0221 8284-4324, E-Mail:
marc.schoenberger@lvr.de
Eine Beratung im Team und die Rücksprache mit der Leitung zur Prüfung des Ereignisses ist
erforderlich und gewünscht

Ansprechpartner aus dem Leitungsteam ist: Amanuel Amare, Geschäftsführer (amare@migrafrica.org)

Ansprechpartner als Präventionsfachkraft: Martin Kaufmann, Präventionsfachkraft
(kaufmann@migrafrica.org)

Für Urlaubs- und Abwesenheitszeiten werden Vertretungen benannt.

im Regelfall wird eine Meldung durch die Leitung vorgenommen
In Ausnahmefällen kann die Meldung durch die pädagogische Fachkraft vorgenommen werden

Die schriftliche Meldung kann per E-Mail oder per Fax erfolgen

Relevanter Inhalt:

Darstellung des Ereignisses

Detaillierte Beschreibung, Ort, Zeitpunkt, beteiligte Personen, Name des/der Minderjährigen

(anonymisierter Nachname), Geburtsdatum, fallführendes Jugendamt, weitere Beteiligte
Angabe zum Betreuungsangebot

Angebotsformen, Adresse, evtl. diensthabendes Personal

Bereits eingeleitete sowie kurzfristig geplante Maßnahmen

Angaben über die evtl. Befragung der beteiligten Jungen Erwachsenen
Informationsweitergabe an Personensorgeberechtigte und zuständigen ASD-Mitarbeiter*in
Stellungnahme zum Sachverhalt und fachliche Einschätzung

Sonstige relevanten Informationen

Bereits absehbare Konsequenzen

3.

© MIGRAFRICA

Verantwortungsbereiche im Umgang mit meldepflichtigen Erei nissen/Vorkommnissen

Verantwortungsbereiche

Pädagogische Fachkräfte und Projektleitung

Leitung des Vereins

Wahrnehmung und Prüfung meldepflichtiger
Ereignisse

Beratung im Team und Rücksprache mit der
Leitung

Unterstützung bei der

schriftlichen Meldung

Vorbereitung der

Durchführung der Meldung, telefonisch und |
schriftlich

Information an das Jugendamt der Stadt Köln

Umsetzung im Aufarbeitungsprozesses:
fachlich angemessene, notwendige
Konsequenzen, weitere Arbeitsaufträge

Kooperation mit dem LVR-Landesjugendamt bei
der weiteren Vorgehensweise

were migraftica.org

MIGRAFRICA

sfrikanische gm Diaspora e.V.
frican X other diaspora

Beratungsverlauf (1)

25.08.2020 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1940/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.07.2020
Erstellt
26.06.2020 13:39