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1459/2020

Zeitraum der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 65450/05 nach § 3 Absatz 2 BauGB Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord

Mitteilung Ausschuss 27.05.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.06.2020, TOP 17.1

Mitteilung Ausschuss

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Anlage1

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Mitteilung Ausschuss

5375 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/2 Klau Sa 
Vorlagen-Nummer  27.05.2020 
 1459/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 
 
Zeitraum der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 65450/05 nach § 3 Absatz 2 BauGB 
Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord 
Verfahren: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzepts beschlossen, einen entsprechenden Bebauungsplan-Entwurf auszuar-
beiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme 
der Verwaltung zu berücksichtigen.  
 
Im Fortgang des Verfahrens wurde zum entsprechend ausgearbeiteten Bebauungsplan-Entwurf im 
Rahmen der Umweltprüfung ein Lärmgutachten eingeholt. Dabei musste das ursprünglich zum städ-
tebaulichen Planungskonzept ausgearbeitete Gutachten vor dem Hintergrund der seit 2018 geänderte 
DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) nochmals grundlegend überarbeitet und entsprechend den in 
der genannten DIN bestimmten Anforderungen auf "maßgebliche Außenlärmpegel" umgestellt wer-
den. Damit verbunden war auch eine zeitlich aufwendige Aktualisierung der Bestandsdaten von 
knapp 200 Gewerbetrieben im Plangebiet einschließlich der Recherche in diesbezüglichen Bauakten. 
 
Im Ergebnis zeigte die schalltechnische Untersuchung vom 27.03.2020 unter anderem, dass aus-
schließlich die Bereiche zwischen der Moltke- und Bismarckstraße sowie der Bahntrasse der DB ei-
nen maßgeblichen Außenlärmpegel größer 80 dB(A) aufweisen. Bei Immissionspegeln dieser Grö-
ßenordnung – im Gegensatz zu Immissionspegeln kleiner 80 dB(A) – kann nicht mehr ohne weiteres 
von einer technischen Realisierbarkeit von Schallschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Ge-
währleistung verträglicher Inneschallpegel ausgegangen werden. Einzelfallprüfungen sind die Folge.  
 
Vor diesem Hintergrund, insbesondere dem erheblich unterschiedlichen Zeitaufwand in der Bearbei-
tung der östlichen und westlichen Plangebietsbereiche, ist es vom planungsrechtlichen Verfahrensab-
lauf erforderlich, das Plangebiet entlang des Straßenverlaufs Moltke- und Bismarckstraße zu teilen 
und getrennt fortzuführen sowie das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet westlich der Moltke- und 
Bismarckstraße bis zur Bahnanlage zunächst ruhen zu lassen. 
 
Die Teilung des Plangeltungsbereichs ist auch eine städtebaulich sinnvolle Lösung, denn die boden-
rechtlichen Spannungen, die zum Planungserfordernis und den Festsetzungen zum Schutz, zum Er-
halt und zur Fortentwicklung der Wohnnutzung und zur Zulässigkeit von bestimmten Einzelhandels-
nutzungen sowie von Schank- und Speisewirtschaften führten, betreffen primär den Planbereich öst-
lich der Moltke- und Bismarckstraße.  
 
Das Plangebiet des offenzulegenden Bebauungsplan-Entwurfes umfasst nunmehr das Gebiet zwi-
schen Moltkestraße, Bismarckstraße, Brüsseler Straße, nordöstliche Grenze der Grundstücke Brüs-
seler Straße 104, Bismarckstraße 38 und 27, östliche Grenze des Grundstücks Antwerpener Straße 
16, nördliche Grenze der Grundstücke Antwerpener Straße 14 bis 4, nördliche und östliche Grenze

2 
 
des Grundstücks Antwerpener Straße 2, Antwerpener Straße, Brüsseler Straße, Genter Straße, 
Brabanter Straße, südliche und westliche Grenze des Grundstücks Brabanter Straße 3, westliche 
Grenze der Grundstücke Brabanter Straße 5 bis 7, südliche Grenze der Grundstücke Lütticher Straße 
13 bis 45 und Brüsseler Straße 54, östliche Grenze der Grundstücke Brüsseler Straße 52 bis 48, öst-
liche und südliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 46, südliche und westliche Grenze des 
Grundstücks Brüsseler Straße 47a, westliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 49, südliche 
Grenze der Grundstücke Lütticher Straße 51 bis 67 sowie östliche und südliche Grenze des Grund-
stücks Moltkestraße 56 in Köln-Neustadt/Nord. 
 
Offenlage: 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nummer 65450/05 mit Begründung erfolgt 
auf die Dauer von 6 Wochen im Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte September 2020 und wird bis maxi-
mal 50 % ihrer Zeitdauer in den Schulferien stattfinden. Die entsprechende ortsübliche Bekanntma-
chung über Ort der Auslegung und den genauen Zeitraum sollen im Amtsblatt der Stadt Köln bis zum 
Beginn der Sommerferien am 29.06.2020 erfolgen. Darüber hinaus werden im Internet auf der Home-
page der Stadt Köln gleichlautende Hinweise erfolgen und die öffentlich auszulegenden Unterlagen 
digital verfügbar sein.  
 
Aufgrund des Corona-Pandemie sind in Abweichung der bislang üblichen Auslegungspraxis besonde-
re Regelungen seitens der Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft 
– Stadtplanungsamt getroffenen worden. So wird die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden 
Unterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der in der Bekanntmachung angegebenen 
Telefonnummer oder der E-Mailadresse möglich sein. Eigens zu diesem Zweck wurde als Ort für Of-
fenlagen das Ladenlokal 5 (LL 5) im Gebäude des Stadthauses festgelegt. Der Raum wird in der Be-
kanntmachung bezeichnet als: Stadt Köln – Stadtplanungsamt/Außenstelle. 
 
Anlage 
Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes  
  (Bereich östlich Moltke- und Bismarckstraße) 
 
Gez. Greitemann

Anlage1

408 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurf Nr.: 65450/05 Belgisches Viertelin Köln - Neustadt/Nord
010050200300 Meter
Bereich abgetrenntVerfahren ruht

Beratungsverlauf (2)

04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.16 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1459/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.05.2020
Erstellt
15.05.2020 08:55