1459/2020
Zeitraum der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 65450/05 nach § 3 Absatz 2 BauGB Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Klau Sa Vorlagen-Nummer 27.05.2020 1459/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 Zeitraum der Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 65450/05 nach § 3 Absatz 2 BauGB Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord Verfahren: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.09.2018 auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzepts beschlossen, einen entsprechenden Bebauungsplan-Entwurf auszuar- beiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu berücksichtigen. Im Fortgang des Verfahrens wurde zum entsprechend ausgearbeiteten Bebauungsplan-Entwurf im Rahmen der Umweltprüfung ein Lärmgutachten eingeholt. Dabei musste das ursprünglich zum städ- tebaulichen Planungskonzept ausgearbeitete Gutachten vor dem Hintergrund der seit 2018 geänderte DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) nochmals grundlegend überarbeitet und entsprechend den in der genannten DIN bestimmten Anforderungen auf "maßgebliche Außenlärmpegel" umgestellt wer- den. Damit verbunden war auch eine zeitlich aufwendige Aktualisierung der Bestandsdaten von knapp 200 Gewerbetrieben im Plangebiet einschließlich der Recherche in diesbezüglichen Bauakten. Im Ergebnis zeigte die schalltechnische Untersuchung vom 27.03.2020 unter anderem, dass aus- schließlich die Bereiche zwischen der Moltke- und Bismarckstraße sowie der Bahntrasse der DB ei- nen maßgeblichen Außenlärmpegel größer 80 dB(A) aufweisen. Bei Immissionspegeln dieser Grö- ßenordnung – im Gegensatz zu Immissionspegeln kleiner 80 dB(A) – kann nicht mehr ohne weiteres von einer technischen Realisierbarkeit von Schallschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Ge- währleistung verträglicher Inneschallpegel ausgegangen werden. Einzelfallprüfungen sind die Folge. Vor diesem Hintergrund, insbesondere dem erheblich unterschiedlichen Zeitaufwand in der Bearbei- tung der östlichen und westlichen Plangebietsbereiche, ist es vom planungsrechtlichen Verfahrensab- lauf erforderlich, das Plangebiet entlang des Straßenverlaufs Moltke- und Bismarckstraße zu teilen und getrennt fortzuführen sowie das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet westlich der Moltke- und Bismarckstraße bis zur Bahnanlage zunächst ruhen zu lassen. Die Teilung des Plangeltungsbereichs ist auch eine städtebaulich sinnvolle Lösung, denn die boden- rechtlichen Spannungen, die zum Planungserfordernis und den Festsetzungen zum Schutz, zum Er- halt und zur Fortentwicklung der Wohnnutzung und zur Zulässigkeit von bestimmten Einzelhandels- nutzungen sowie von Schank- und Speisewirtschaften führten, betreffen primär den Planbereich öst- lich der Moltke- und Bismarckstraße. Das Plangebiet des offenzulegenden Bebauungsplan-Entwurfes umfasst nunmehr das Gebiet zwi- schen Moltkestraße, Bismarckstraße, Brüsseler Straße, nordöstliche Grenze der Grundstücke Brüs- seler Straße 104, Bismarckstraße 38 und 27, östliche Grenze des Grundstücks Antwerpener Straße 16, nördliche Grenze der Grundstücke Antwerpener Straße 14 bis 4, nördliche und östliche Grenze 2 des Grundstücks Antwerpener Straße 2, Antwerpener Straße, Brüsseler Straße, Genter Straße, Brabanter Straße, südliche und westliche Grenze des Grundstücks Brabanter Straße 3, westliche Grenze der Grundstücke Brabanter Straße 5 bis 7, südliche Grenze der Grundstücke Lütticher Straße 13 bis 45 und Brüsseler Straße 54, östliche Grenze der Grundstücke Brüsseler Straße 52 bis 48, öst- liche und südliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 46, südliche und westliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 47a, westliche Grenze des Grundstücks Brüsseler Straße 49, südliche Grenze der Grundstücke Lütticher Straße 51 bis 67 sowie östliche und südliche Grenze des Grund- stücks Moltkestraße 56 in Köln-Neustadt/Nord. Offenlage: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nummer 65450/05 mit Begründung erfolgt auf die Dauer von 6 Wochen im Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte September 2020 und wird bis maxi- mal 50 % ihrer Zeitdauer in den Schulferien stattfinden. Die entsprechende ortsübliche Bekanntma- chung über Ort der Auslegung und den genauen Zeitraum sollen im Amtsblatt der Stadt Köln bis zum Beginn der Sommerferien am 29.06.2020 erfolgen. Darüber hinaus werden im Internet auf der Home- page der Stadt Köln gleichlautende Hinweise erfolgen und die öffentlich auszulegenden Unterlagen digital verfügbar sein. Aufgrund des Corona-Pandemie sind in Abweichung der bislang üblichen Auslegungspraxis besonde- re Regelungen seitens der Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft – Stadtplanungsamt getroffenen worden. So wird die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der in der Bekanntmachung angegebenen Telefonnummer oder der E-Mailadresse möglich sein. Eigens zu diesem Zweck wurde als Ort für Of- fenlagen das Ladenlokal 5 (LL 5) im Gebäude des Stadthauses festgelegt. Der Raum wird in der Be- kanntmachung bezeichnet als: Stadt Köln – Stadtplanungsamt/Außenstelle. Anlage Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes (Bereich östlich Moltke- und Bismarckstraße) Gez. Greitemann
Anlage1
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurf Nr.: 65450/05 Belgisches Viertelin Köln - Neustadt/Nord 010050200300 Meter Bereich abgetrenntVerfahren ruht
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1459/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.05.2020
- Erstellt
- 15.05.2020 08:55