2007/0460
Stellungnahme zum Entwurf 2007 des Regionalplans Südhessen/ Vorentwurf 2007 des RegFNP
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans/RegFNP Anlagen A-F (zur Magistratsvorlage) Anlage_Pläne 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 2 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 3 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 4 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 5 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 6 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 7 Wissenschaftsstadt Darmstadt Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans/RegFNP Anlagen 1-15 (zur Magistratsvorlage) Anlage_Pläne 8 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 9 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 10 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 11 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 12 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 13 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 14 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 15 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 16 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 17 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 18 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 19 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 20 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 21 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 22 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 23 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 24 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 25 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 26 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 27 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 28 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 29 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 30 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 31 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 32 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 33 Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage_Pläne 34
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Stellungnahme zum Entwurf 2007 des Regionalplans Südhessen/ Vorentwurf 2007 des RegFNP Vorbemerkung Die folgende Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf den Regionalplan Südhessen und hier auf den Geltungsbereich der Gemarkung Darmstadt. Hierbei wurden die Stellungnahmen und Anregungen folgender städtischer Ämter/Dienststellen integriert: - Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung - Stadtplanungsamt - Straßenverkehrsamt - Grünflächen- und Umweltamt (+Abteilung Umwelt als UNB) - Denkmalschutz - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) - Agenda-Büro Grundsätzliche Anregungen und Forderungen Darmstadt ist in der Zeit vom 31.12.2002 bis zum 31.12.2006 gegenüber dem Durchschnitt aller Hessischen Großstädte doppelt so stark gewachsen. Entsprechend der Projektion der Einwohnerentwicklung des Entwurfes zum Regionalplan/RegFNP (vgl. Tabelle 2 Einwohnerrinnen und Einwohner in der Planungsregion) ist davon auszugehen, dass Darmstadt auch bis zum Zeithorizont 2020 eine wachsende Stadt sein wird. Die hierfür notwendigen städtebaulichen Entwicklungen können in Darmstadt angesichts begrenzter Wachstumsmöglichkeiten im Außenbereich fast ausschließlich innerhalb der bestehenden Siedlungsfläche stattfinden. Flächenumnutzung und Stadtumbau sind Schwerpunkt und zentrale Aufgabe der künftigen Stadtentwicklung in Darmstadt. Dieser Aspekt findet im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP keinen Ausdruck. Angesichts der hier angeführten Rahmenbedingungen und des gesetzlich geforderten schonenden Umgangs mit Grund und Boden, wird angeregt, dass im Rahmen der Regionalplanung Wachstumspotenziale künftig auch im Innenbereich dargestellt werden sollen. Gleichwohl ist ein solcher Ansatz auch als Beitrag zu einer nachhaltigen flächen- und umweltschonenden Siedlungsentwicklung zu verstehen. Die Stadt möchte in diesem Zusammenhang zu einer neuen Darstellungsform anregen: Beispielsweise wäre die Einführung einer Kategorie „Stadtumbauflächen" o.ä. denkbar. Sollte sich die Einführung einer solchen Kategorie nicht umsetzen lassen, könnten alternativ auch die vorhandenen Darstellungsformen angewendet werden: Die Stadt Darmstadt schlägt daher vor, dass vor allem im Zusammenhang mit anstehenden Umnutzungen gewerblicher und militärisch genutzter Flächen, die Bezeichnungen „Vorranggebiet Siedlung/Planung“ bzw. „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung“ Anwendung finden sollen. Als Vergleichsgrundlage ist der gültige Flächennutzungsplan dieser Stellungnahme beigefügt. Die Lesbarkeit des Regionalplanes/RegFNP ist durch die Reduzierung der Darstellungen zwar verbessert worden, sie ist jedoch mit einem Informationsverlust verbunden. Die Abgrenzung und teilweise Überlagerung von Vorranggebieten ist nicht eindeutig definiert. Es ist nicht immer nachvollziehbar, welcher Vorrang bei z.T. konkurrierenden Ansprüchen mehr Gewicht hat. Hierbei wird mehr Transparenz gewünscht. Anlage_Text 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt Gemeindegrenzen Im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP wird die alte Gemarkungsgrenze zwischen Darmstadt und Griesheim dargestellt. 2005 wurde eine neue Grenzregelung mit Griesheim beschlossen und 2006 durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen zur Rechtskraft gebracht. Der neue Verlauf der Gemarkungsgrenze kann jederzeit im Rahmen des städtischen Internet-Auftrittes (amtlicher Stadtplan) eingesehen werden und ist dieser Stellungnahme als Anlage (Anlage A und B) beigefügt. Stellungnahme gem. inhaltlicher Gliederung zu Kap. 3.4.1 Siedlungsgebiete Im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP wird der maximale Bedarf an Wohnsiedlungsfläche für Darmstadt mit 160 ha angegeben. Im Regionalplan 2000 wurde der maximale Bedarf an Wohnsiedlungsfläche mit 166 ha angeführt. Vor dem Hintergrund des tatsächlich statt gefundenen Bevölkerungszuwachses in der jüngsten Vergangenheit erscheint dieser Vergleich nicht nachvollziehbar. In der Begründung wird u.a. dargelegt, dass für die Ausweisung und Dimensionierung der „Vorranggebiete Siedlung/ Planung“ die von der FEH erstellte Bevölkerungsprojektion 2003 bis 2020 die Basis sei. Hierzu wird im Entwurf des Regionalplans/RegFNP ausgeführt, dass für die Ober- und Mittelzentren außerhalb des Gebietes des Planungsverbandes von einem leicht überproportionalen Wachstum von 5% ausgegangen wird. Diese Steigerung von 5% spiegeln die Zahlen in Tab. 2 des Entwurfes für die Städte Darmstadt und Wiesbaden wider. Bei den Städten Frankfurt und Wiesbaden wird von einer eine Steigerung der Bevölkerung um 0,6% (Frankfurt) bzw. 1,7% (Wiesbaden) ausgegangen. Der prognostizierte Zuwachs an Bevölkerung für die Städte Frankfurt, Wiesbaden und Offenbach findet durch die Ausweisung eines wachsenden Bedarfes an Wohnsiedlungsfläche gegenüber dem Regionalplan 2000 Eingang in den Entwurf 2007. Für Darmstadt wird trotz erwarteter positiver Bevölkerungsentwicklung hingegen die Reduzierung der Wohnsiedlungsfläche angenommen. Diese offensichtliche „Schieflage“ ist im weiteren Verfahren aufzuarbeiten und der mittlerweile auch tatsächlich nachzuvollziehenden Entwicklung anzupassen: So sollten entsprechend den vorläufigen städtischen Entwicklungsvorstellungen die Flächen der Starkenburg-Kaserne (ohne HIL), der Cambrai- Fritsch-Kaserne und die Kelly-Barracks als „Vorranggebiet Siedlung/Planung“ dargestellt werden (vgl. Anmerkungen zu Kap. 11). Die Flächenbilanz (vgl. Tabelle 1 Maximaler Bedarf an Wohnsiedlungsfläche) sollte entsprechend den hier angeführten Anregungen sowie den Ausführungen zu Kap.11.angepasst werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Arbeitsberichte zur Stadtentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt, „Bevölkerungsentwicklung 2020 und Wohnungsbau in Darmstadt, Perspektiven und Prognosen,“ vom Februar 2005 verwiesen. In dieser Untersuchung werden die Einflussfaktoren der demografischen Entwicklung in Darmstadt und seiner Stadtregion in differenzierter Weise herausgearbeitet. Es wird daher gefordert, die städtische Studie und die dort gewonnen Erkenntnisse zur Siedlungsentwicklung im Stadtgebiet von Darmstadt im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Anlage_Text 2 Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Kap. 3.4.2 Industrie- und Gewerbegebiete Innerhalb des Darmstädter Stadtgebietes befinden sich Flächen, die im Rahmen der kommunalen Flächennutzungsplanung als gewerbliche Bauflächen dargestellt und im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP als Siedlungsfläche ausgewiesen werden. Einige dieser Flächen weisen eine überwiegende Bedeutung für die Entwicklung der Wirtschaft, der Arbeitsplätze und der Versorgung mit gewerblich orientierten Dienstleistungen auf. Sie sollten daher im neuen Regionalplan/RegFNP als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Bestand“ dargestellt werden. Dies gilt für folgende Flächen (vgl. Anlage C): a) Fläche der HIL Das Areal der Heeresinstandsetzungslogistik bzw. Systeminstandsetzungswerkes umfasst den östlichen Bereich der Starkenburg-Kaserne bis zu den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG. Die Fläche wird sowohl im gültigen RPS 2000 als auch im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP fälschlicherweise als „Vorranggebiet Siedlung/Bestand“ ausgewiesen. b) TZ Rhein-Main Die Flächen des TZ Rhein-Main befinden zwischen Hilpertstraße/ Rheinstraße/ Am Kavalleriesand. c) ESOC/E SA Das Gelände der ESOC/ESA befindet sich an der Robert-Bosch-Straße. d) Otto-Röhm-Str./ Wöhlerweg Alle Flächen zwischen Otto-Röhm-Straße und nördlich angrenzender Bahnanlagen. Die Flächen werden im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP im Bereich Wöhlerweg/Täubcheshöhlenweg fälschlicherweise z.T. als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft dargestellt. Die Fläche der Knell (zwischen Carl-Schenck-Ring/Frankfurter Straße/ Kasinostraße) wird im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP teilweise als „Vorranggebiet Siedlung“ und somit falsch dargestellt. Die gesamte Areal sollte als Industrie und Gewerbefläche ausgewiesen werden. Da sich die Umnutzung des Geländes noch in der Planung befindet, müsste diese Fläche entsprechend den Anregungen zu 3.4. konsequenterweise als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung“ dargestellt werden. Im Bereich der GSI (östlich des Stadtteils Wixhausen) sind im Abweichungsantrag die geplanten Erweiterungen der GSI von der Regionalversammlung 2005 nicht wie dargestellt beschlossen worden. Die im Entwurf des Regionalplans/RegFNP dargestellte Fläche „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes WX12. In diesem Plan wurden jedoch im nördlichen Bereich Waldflächen und im süd-westlichen Bereich Aufforstungsflächen festgesetzt. Diese sind in so großem Umfang, dass Sie auch im künftigen Regionalplan/RegFNP dargestellt werden sollten (vgl. Anlage D und E sowie Anmerkungen zu Kap 10.2 Wald- und Forstwirtschaft). Die Flächenbilanz (vgl. Tabelle 3 Flächen für Gewerbe in Städten und Gemeinden) sollte entsprechend den hier angeführten Anregungen sowie den Ausführungen zu Kap. 11.angepasst werden. Anlage_Text 3 Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Kap. 3.4.3 Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe Die im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP formulierten Zielvorstellungen werden anerkannt. Diese Ziele sollen durch geeignete regionale Einzelhandelskonzepte auch tatsächlich umgesetzt werden. zu Kap. 3.4.4. Siedlungsbeschränkungsgebiet Die Ausweitung des Siedlungsbeschränkungsgebietes im Norden des Stadtgebietes wird angesichts einer Vielzahl negativer Auswirkungen für die Stadt abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Flugbewegungen der Abflugroute von der Startbahn West (zwischen den Stadtteilen Arheilgen und Wixhausen) weiter zunehmen wird. Die zu erwartende Lärmbelastung stellt für den Norden der Stadt eine deutliche Beeinträchtigung der Lebensqualität für die bestehende Bevölkerung dar. Darüber hinaus werden durch das Siedlungsbeschränkungsgebiet künftige städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten verhindert. Die kommunale Planungshoheit ist in diesem Bereich somit nicht gegeben. Zu dieser Problematik hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt Ihre Positionen in der jüngsten Vergangenheit bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht. Unter anderem wurde bereits im Rahmen des Normenkontrollverfahrens zum Regionalplan 2000 deutlich gemacht, dass die ausgewiesenen Siedlungsbeschränkungsbereiche den Zielen der Stadtentwicklung entgegenstehen. Diese Position wird angesichts der Verschärfung der Problematik weiterhin vertreten. Auf eine vertiefte Darstellung der Position wird hier verzichtet. Es bleibt festzustellen, dass die Würdigung der im Norden des Stadtgebietes befindlichen Natur- und Lebensräume sowie die von der Stadt geforderten Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz im Rahmen der Ausweisung des Siedlungsbeschränkungsgebietes keine entsprechende Beachtung gefunden haben. Dies ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass der von der Stadt mehrfach formulierten Forderung nach einer gleichberechtigten Überprüfung der Südbahn-Variante mit der Option eines Rückbaus der Startbahn West kein angemessener Stellenwert eingeräumt wurde. zu Kap. 4. Freiraumsicherung und -Entwicklung Die Stadt begrüßt, dass auch weiterhin dem Schutz des Freiraumes ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. In dem Zusammenhang wird bedauert, dass die Kategorie „Grünflächen“ nicht als Bestandteil des Freiraumverbundes eingeführt wurde. Bei der Abgrenzung und teilweise Überlagerung von naturräumlichen Vorranggebieten ist nicht immer klar, welcher Vorrang bei z.T. konkurrierenden Ansprüchen mehr Gewicht hat (z.B. „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ – „Vorranggebiet für Windenergieerzeugung“ oder „Vorrang für Landwirtschaft“ – „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“. zu Kap 4.3 Regionaler Grünzug Die Darstellung der Regionalen Grünzüge entspricht weitgehend der Darstellung des gültigen Regionalplans Südhessen. Die Stadt Darmstadt weist jedoch auf eine Aussparungen hin, die bereits schon im alten Regionalplan so vorgenommen wurde und nicht nachvollziehbar ist: - Der Regionale Grünzug östlich des Gewerbegebietes Rottböll und südlich der Trinkbornstraße (K 165) soll ergänzt werden. Hierbei handelt es sich um eine ehemalige Planung für eine Gewerbegebietserweiterung von Weiterstadt. Anlage_Text 4 Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Kap. 4.5 Natur und Landschaft Es wird bedauert, dass bei den Vorrangebieten für Natur und Landschaft keine Differenzierung mehr stattfindet (vgl. Regionalplan 2004). Zumindest eine Unterscheidung von Bestand und Planung wird gefordert. „Vorranggebiete für Natur und Landschaft“ beinhalten sehr unterschiedliche Schutzkategorien, so dass der Hinweis auf Nutzungsverbote nur in Hinblick auf die jeweiligen Schutzziele nicht ausreicht. Das Vogelschutzgebiet im Griesheimer Sand ist in seiner Gesamtheit als „Vorranggebiet für Natur und Landschaft“ darzustellen (vgl. hierzu Stellungnahme der UNB zu Natur und Landschaft). Vorschlag für Textkorrektur: S. 53 letzter Abschnitt: … „die mit dem jeweiligen Schutzziel nicht vereinbar sind“ ersetzen durch… .“die mit dem jeweiligen Schutzziel und der Schutzverordnung nicht vereinbar sind.“ zu Kap. 4.6 Klima Die für Darmstadt neu aufgenommene separate Darstellung der „Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen“ wird begrüßt. Die Abgrenzung dieser Vorbehaltsgebiete ist jedoch nicht immer nachvollziehbar. So sind die Flächen westlich der B3 bis an das Gewerbegebiet Ohlenbach nördlich Weiterstädter Straße als „Vorbehaltsflächen für besondere Klimafunktionen“ ausgewiesen, die offenen Flächen östlich der B3 und um Wixhausen aber nicht. Im Gegensatz zum Gewerbegebiet ist eine nächtliche Abkühlung über Flurwinde in den Wohngebieten jedoch von größerer Bedeutung. Es wird angeregt, die Luftleitbahnen mit besonderer Bedeutung für belastete Siedlungsgebiete gesondert darzustellen. zu Kap. 4.7 Erholung Allgemeine Aussagen zur Erholung werden begrüßt, jedoch wird eine die flächenhafte Darstellung des innerstädtischen Grünsystems mit einer eigenen Nutzungskategorie vermisst. Grünflächen werden als Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft dargestellt und sind somit „Dispositionsflächen“, die kleinräumig auch für andere Nutzungen herangezogen werden können. Diese Darstellung greift zu kurz und wird dem besonderen Wert und der Funktion der innerstädtischen Grünflächen nicht gerecht. zu Kap. 5. Verkehr Für den Bau einer ICE-Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar wurde in den Jahren 2003 und 2004 vom Regierungspräsidium ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Als raumverträgliche Lösung wurden in der landesplanerischen Beurteilung zwei Varianten ermittelt (Varianten IV A und III A), die beide in der Karte zum Entwurf des Regionalplanes/RegFNP dargestellt sind. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, die Deutsche Bahn AG, die Technologieregion Darmstadt Rhein-Main-Neckar und die Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich in dem „Abstimmungspapier zur Neubaustrecke (NBS) Rhein/Main – Rhein/Neckar“ vom 01. Feb. 2007 darauf verständigt, mit einer gemeinsam vertretenen Trasse, der sog. Konsenstrasse, ins Planfeststellungsverfahren zu gehen. Anlage_Text 5 Wissenschaftsstadt Darmstadt Zur Erläuterung und Begründung wurde u.a. vereinbart: „Die laut Ergebnis des hessischen Raumordnungsverfahrens empfohlene Führung des Gesamtverkehrs über den Hauptbahnhof Darmstadt wird von Land, Region und Stadt nach wie vor befürwortet; es wird aber zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Bahn AG aus inhaltlichen , wirtschaftlichen und verkehrlichen Gründen die Umsetzung dieser Lösung nicht befürwortet. Mit dem Abstimmungspapier soll ein gemeinsamer Weg für eine zügige Realisierung des Großprojektes gefunden werden.“ „Um den Ergebnissen des Raumordnungsverfahrens Rechnung zu tragen, soll die Trassenführung im Zwischenabschnitt (ungefähr Gräfenhausen – nördlich Eschollbrücken) vor dem Planfeststellungsverfahren noch einmal optimiert werden. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass sowohl für die „Führung über Darmstadt“ als auch für die „Nord-Süd-Direktverkehre“ die jeweilgen Trassenführungen identifiziert werden, die umweltschonend, verkehrsoptimiert und rechtlich unproblematisch sind.“ Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass in den Planfeststellungsunterlagen die Konsenstrasse als Antragsvariante insbesondere auch im Vergleich zur Variante III des Raumordnungsverfahrens beschrieben und bewertet wird. Die geplante Nord-Ost-Umgehung wird entsprechend der städtischen Zielsetzung im Entwurf 2007 des Regionalplans dargestellt. Die vom VEP (Verkehrsentwicklungsplan) beschlossenen B3-West-Verlängerung ist nicht im Plan enthalten. Im gültigen Flächennutzungsplan sind zwei möglicher Trassenführungen der B3 neu enthalten. Diese sollten in den neuen Regionalplan/RegFNP übernommen werden. Die neu gebaute Haltestelle der Odenwaldbahn an der Lichtwiese ist im Entwurf des Regionalplans/RegFNP als „Haltepunkt im Regionalverkehr“ dargestellt. Das Planzeichen sollte an den realen Standort angepasst werden und entsprechend nach Norden verschoben werden (Anlage B). zu Kap. 6.1 Grundwasser Nicht nachvollziehbar ist die stark reduzierte Abgrenzung des Vorbehaltsgebietes für den Grundwasserschutz im Vergleich zum gültigen Regionalplan Südhessen. Sie wurde auf die Dünengebiete im Westen von Darmstadt reduziert und enthält nicht einmal vollständig die Wasserschutzzone I und II. Zur konkreten Abgrenzung sollten neben der Geologischen Karte auch die entsprechenden Bodenkarten herangezogen werden und zumindest um die gesamte Wasserschutzzone I und II erweitert werden. zu Kap. 7 Abfall Es ist geplant, dass der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) auf das Gelände der Knell verlagert werden soll. Dieses Vorhaben soll auch auf der regionalplanerischen Ebene abgesichert werden. Im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP wird am geplanten Standort bereits ein entsprechendes Planzeichen für eine Abfallentsorgungsanlage dargestellt. Hierbei ist zu prüfen, ob sich diese Darstellung auf die Planungen des EAD oder die unmittelbar angrenzende Abfallentsorgungsanlage ZAS bezieht. Gegebenenfalls müssten hier zwei Planzeichen eingetragen werden, die sich auf jeweils beide Standorte beziehen. (vgl. Anlage 2) Anlage_Text 6 Wissenschaftsstadt Darmstadt zu Kap. 8.2.1 Windenergienutzung Der Standort für das „Vorranggebiet für Windenergienutzung“ südlich der GSI wird aus Gründen des Landschaftsschutzes (LSG) und der Naherholung/Regionaler Grünzug kritisch gesehen. Es handelt sich hierbei um eine für den Norden Darmstadts einzigartige Waldrandsituation, die derzeit noch frei ist von Hochspannungsleitungen. Weitere Ausführungen hierzu siehe Stellungnahme der Abt. Umwelt (UNB). zu Kap. 10.1 Landwirtschaft Die kritiklose Übernahme der landwirtschaftlichen Fachplanung für die Darstellung von landwirtschaftlichen Vorrangflächen in der Gesamtplanung „Regionalplan“ wird abgelehnt, da hier eine nachvollziehbare Abwägung fehlt. In Darmstadt sind nahezu alle zusammenhängenden landwirtschaftlichen Flächen als „Vorrangflächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Alle übrigen landwirtschaftlich nutzbaren Flächen sind „Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft“, die im geringeren Umfang für andere Nutzungen mit vorrangiger Pflege durch die Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Nach Abzug der innerstädtischen Flächen, ökologisch wertvollen Flächen und möglichen Aufforstungsflächen verbleiben für Darmstadt nur noch wenige Bereiche für örtliche und fachliche Planungen und damit Entwicklungsmöglichkeiten. Die Forderungen stellen sich wie folgt dar: - Darstellung der Grünflächen als eigenständige Flächenkategorie. - Reduzierung der landwirtschaftlichen Vorrangflächen u.a. im Bereich beiderseits der A5 in Eberstadt aufgrund der starken Verkehrsbelastung und des damit verbundenen Schadstoffeintrages. zu Kap. 10.2 Wald- und Forstwirtschaft Vorranggebiete Forstwirtschaft (Wald, Bestand) Die Darstellung der Vorranggebiete Forstwirtschaft (Wald, Bestand) ist in folgenden Bereichen nicht aktuell: a) Ehemal ige Bodenkippe West Die ehemalige Bodenkippe West östlich der BAB A 5/67 wurde bis Anfang der 90iger Jahre bereits vollständig rekultiviert und größtenteils aufgeforstet. Die Forsteinrichtung führt diese Flächen komplett als Privatwald (Eigentümer: HSE) (Anlage 1) b) Griesheimer Sand Im Griesheimer Sand fanden in den letzten 15 Jahren umfangreiche Ersatzaufforstungen der Stadt Darmstadt statt, die mittlerweile fast abgeschlossen sind. Die Darstellung Vorrangfläche Landwirtschaft ist somit falsch, da es sich um genehmigte und vollzogene Ersatzaufforstungen handelt. (Anlage 2). Anlage_Text 7 Wissenschaftsstadt Darmstadt c) Gehaborner Hof Im Bereich Gehaborner Hof fanden seit 2001 Ersatzaufforstungen in einer Größenordnung von ca. 6,8 ha statt. Für eine weitere Fläche von 4 ha liegt bereits eine Ersatzaufforstungsgenehmigung des Landratsamtes Darmstadt-Dieburg vor. Die Darstellung als Fläche für die Landbewirtschaftung ist somit falsch, da es sich um genehmigte bzw. größtenteils bereits auch vollzogene Ersatzaufforstungen handelt. Obgleich die Flächen nicht auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt sondern auf Gemarkung Weiterstadt liegen, wird dieser Sachverhalt hiermit nachrichtlich mitgeteilt, da die Waldflächen von der Stadt Darmstadt bewirtschaftet werden (Anlage 3). d) Ersatzaufforstungen im Bereich Gleisdreieck, Langener Str. (B3), Gräfenhäuser Str. (B42) In diesem Bereich fanden vor ca. 10-15 Jahren umfangreiche Eratzaufforstungen statt. Die Darstellung Vorrangfläche Landwirtschaft ist falsch, da es sich um genehmigte und vollzogene Ersatzaufforstungen handelt (Anlage 4). e) Bereich Weiterstädter Str. Stadtwaldabteilungen 405, 406, Orplid e.V. Im Bereich Weiterstädter Str. wurden die Stadtwaldabteilungen 405 und 406 neu aufgeforstet. Insofern ist die Darstellung als Vorrangfläche Landwirtschaft falsch, da es sich um genehmigte und vollzogene Ersatzaufforstungen handelt. Des Weiteren wurde das Freizeitgelände Orplid e.V. aus dem Waldverband herausgenommen und hierfür Ersatzaufforstungen am Gehaborner durchgeführt. Die Darstellung als Vorranggebiet Wald ist deshalb nicht mehr zutreffend (Anlage 5). f) S tadtwaldabteilung 366 Nordöstlich von Darmstadt-Wixhausen wurde die Stadtwaldabteilung 366 neu aufgeforstet. Insofern ist die Darstellung als Vorrangfläche Landwirtschaft falsch, da es sich um genehmigte und vollzogene Ersatzaufforstungen handelt (Anlage 6). Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft (Wald, Zuwachs) Die Darstellung der Vorbehaltsgebiete Forstwirtschaft (Wald, Zuwachs) ist im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP in folgenden Bereichen nicht aktuell: a) Gehaborner Hof Im Bereich des Gehaborner Hofes besitzt die Stadt Darmstadt im Anschluss an die bereits aufgeforsteten Flächen weitere Grundstücke, die im Forstlichen Rahmenplan von 1997 als Waldzuwachsflächen vorgesehen und in den nächsten Jahren von der Stadt Darmstadt auch für Ersatzaufforstungen benötigt werden (Anlage 7). Obgleich die Flächen nicht auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt sondern auf Gemarkung Weiterstadt liegen, teilen wir ihnen dies hiermit nachrichtlich mit, da die künftigen Waldflächen von der Stadt Darmstadt bewirtschaftet werden. b) Erweiterung der GSI in Darmstadt-Wixhausen Die Auswirkungen des Großprojektes GSI auf den Wald können dem mittlerweile rechtskräftigen Bebauungsplan WX 12 Erweiterung der GSI vom 22.12.2005 entnommen werden (Anlage 8). So sind Waldrodungen von insgesamt 20,85 ha auf dem Gelände der GSI mit teilweise anschließender Wiederaufforstung (11,5 ha), Ersatzaufforstungen von 1,75 ha südwestlich der GSI, sowie externe, d.h. außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes liegende Ersatzaufforstungen von 2,25 ha westlich der Fa. Merck (Anlage 9) und 5,35 ha im Forstamt Groß-Gerau erforderlich. Anlage_Text 8 Wissenschaftsstadt Darmstadt Die Darstellung im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP als Fläche für die Landbewirtschaftung ist somit auf den Flächen im Süden und Südwesten der GSI falsch. Die folgenden möglichen Waldzuwachsflächen sind aus fachlicher Sicht sehr geeignet, mit dem Landschaftsplan der Stadt Darmstadt und dem Hessischen Forstamt Darmstadt abgestimmt, sowie teilweise bereits im Forstlichen Rahmenplan von 1997 sowie im Regionalplan Südhessen 2000 enthalten. a. Aufforstungsfläche südlich Modauaue zw. Bahn und BAB A5 Die mögliche Aufforstungsfläche umfasst ca. 4,2 ha und ist im Regionalplan Südhessen – Entwurf 2007 - als Vorranggebiet für Landwirtschaft dargestellt (Anlage 10). b. Aufforstungsfläch en Weiterstädter Str. (Stadtwaldabteilung 405) Die mögliche Aufforstungsfläche umfasst ca. 1,6 ha und ist im Entwurf Regionalplan/RegFNP als Vorranggebiet für Landwirtschaft dargestellt (Anlage 11). c. Aufforstungsfläche nordöstlich NSG Kleewoog Die mögliche Aufforstungsfläche umfasst ca. 2,6 ha und ist im Regionalplan Südhessen – Entwurf 2007 - als Vorranggebiet für Landwirtschaft dargestellt (Anlage 12). d. Aufforstungsfläch e am Ohlenbach Die mögliche Aufforstungsfläche umfasst ca. 2,4 ha und ist im Regionalplan Südhessen – Entwurf 2007 - als Vorranggebiet für Landwirtschaft dargestellt (Anlage 13). e. Aufforstungsfläche südöstlich GSI/Waldbucht nördlich Kalkofen Die mögliche Aufforstungsfläche umfasst ca. 13,2 ha und ist im Regionalplan Südhessen – Entwurf 2007 - als Fläche für die Landbewirtschaftung dargestellt (Anlage 14). f. Weitere Aufforstungsfläche südwestlich GSI Die mögliche Aufforstungsfläche umfasst ca. 5,9 ha und ist im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP als Fläche für die Landbewirtschaftung dargestellt (Anlage 15 und Ausführungen zu Kap. 3.4.2 Industrie- und Gewerbegebiete). zu Kap. 11 Vorranggebiete Bund Im Rahmen der anstehenden Konversion militärische genutzter Flächen stehen in Darmstadt künftig rund 122ha Fläche im Innenbereich für eine Umnutzung zur Verfügung. Im vorliegenden Entwurf zum Regionalplan/RegFNP werden die militärisch genutzten Flächen in Darmstädter unterschiedlich dargestellt und teilweise falsch abgegrenzt. Die korrekte Abgrenzung der militärisch genutzten Flächen ist dieser Stellungnahme als Anlage beigefügt (Anlage F). Anlage_Text 9 Wissenschaftsstadt Darmstadt Variante Status-Quo Angesichts der bestehenden Unklarheit über den tatsächlichen Zeitpunkt der Flächenfreisetzung sowie möglicher Sicherheitsgründe ist eine längerfristige Beibehaltung des Status-Quo der militärischen Flächen grundsätzlich nicht auszuschließen. Eventuell liegen dem Regierungspräsidium Darmstadt hierzu aktuellere Kenntnisse vor. Falls aus sicherheitspolitischen Gründen auf die Ausweisung als „Vorranggebiet Bund“ bestanden werden muss, müssten konsequenterweise nicht nur die Kelly-Barracks, sondern auch das Nathan-Hale Depot und die Cambrai-Fritsch-Kaserne als „Vorranggebiet Bund“ dargestellt werden. Diese Darstellung entspricht jedoch nicht dem städtischen Ziel einer gewünschten Umnutzung dieser Flächen. Aus städtischer Sicht wird folgende Position vertreten: Variante Stadtumbau Wie bereits zu Kap. 3 angemerkt, sollten Wachstumspotenziale auch im Innenbereich dargestellt werden: Entsprechend den vorläufigen städtischen Entwicklungsvorstellungen sollten die Cambrai- Fritsch-Kaserne und die Kelly-Barracks als „Vorranggebiet Siedlung/Planung“ dargestellt werden. Für das Nathan-Hale Depot und das Griesheim Airfield wird eine Darstellung als „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung vorgeschlagen. Die Flächen des Darmstadt Training Centers sollen vorerst weiterhin durch die US-Army genutzt werden. Insofern ist hier die Ausweisung als „Vorranggebiet Bund“ richtig. Bei den Flächen der Lincoln-Village, der Jefferson-Village und der St. Barbara-Siedlung handelt es sich um sogenannte „Housing-Areas“ der amerikanischen Streitkräfte, die überwiegend eine Wohnfunktion erfüllen und in der städtischen Flächennutzungsplanung bereits als Wohnbauflächen dargestellt werden. Die im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP gewählte Darstellung dieser Flächen als „Vorranggebiet Siedlung“ entspricht somit den städtischen Zielvorstellungen. zu Kap. 12 Denkmalpflege In die Tabelle 6 „Regional bedeutsame Kulturdenkmäler“ des Entwurfs zum Regionalplan/RegFNP sollten für Darmstadt folgende Kulturdenkmäler wegen Ihrer regionalen Bedeutung zusätzlich aufgenommen werden: - Jagdschloss Kranichstein - Rosenhöhe, Park - Ludwigskirche Bei den nachstehend aufgeführten Kulturdenkmälern sind folgende Änderungen vorzunehmen: - Schloss mit Herrngarten - Johannesviertel und nicht Johannisviertel - Paulusviertel und nicht Tintenviertel Anlage_Text 10 Wissenschaftsstadt Darmstadt Stellungnahme der Abteilung Umwelt (UNB) 1. Tex tbeitrag Zu Ziffer 4, Seite 46 haben wir folgende Anmerkungen: Viele der Freiraumsicherungen sind so in unserem stark besiedelten Ballungsraum nicht nachvollziehbar. Wenn es in der Begründung zu Punkt 1, 2. Absatz heißt: „Auch bei geringerer oder stagnierender Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung werden Inanspruchnahmen des Freiraums unvermeidlich sein“ widerspricht dies eindeutig dem Nachhaltigkeitsgedanken sowie dem Ziel unter G 4.1-2, d.h. dass dem weiteren Verlust an Freiraum und einer dauerhaften quantitativen und qualitativen Beeinträchtigung der Freiraumfunktionen entgegengewirkt werden soll. Die dauerhaft umweltgerechte Raumentwicklung als Grundlage einer nachhaltigen Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Lebensgrundlagen, der ökologischen Stabilität und der wirtschaftlichen Entwicklung, die in Abs. 3 zur Begründung zu 4.1 beschrieben sind, ist nur möglich, wenn der Freiraum geschützt ist, die Bodenfunktion erhalten wird und der Boden nicht in Anspruch genommen wird für weitere Entwicklungsmaßnahmen. Dies widerspricht auch dem übrigen Ziel von Ziffer 4.2. „Naturräume (Seite 47)“ sowie den sonstigen Ausführungen unter Ziffer G.4 2-3 und Ziffer G.4 2-4. Wenn Freiraumsicherung auch gleichzeitig eine Inanspruchnahme des Freiraumes bedeutet, werden die Naturräume zwangsläufig beeinträchtigt. Beides ist nicht möglich. Wir begrüßen die Feststellung auf Seite 48 unter G.4. 2-7, dass im Messeler Hügelland die großen Waldgebiete… östlich von Darmstadt als wichtiges Naherholungsgebiet und wegen ihrer Klimafunktion zur Verbesserung der Umweltqualität im Verdichtungsraum erhalten werden sollen. Aufgrund der dort besonders vorkommenden Arten erachten wir es für notwendig auch in diesem Bereich die Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz herauszustellen, die bisherige Formulierung bezieht sich insoweit lediglich auf den südlichen Teil des Kreises Offenbach. Zu „Schienenverkehr“ unter Ziffer 5, Z.5.13* (Seite 62) wird begrüßt, dass bereits in der Fußnote im Rahmen der Umweltprüfung im Zusammenhang mit den Planungen der ICE-Trasse Frankfurt- Mannheim Probleme mit NATURA2000-Gebieten erkannt worden sind. Wir regen an, auf Seite 65 zu Z 5. 1-3 zu Satz 4 als letzten Teilsatz aufzunehmen: „sowie des Westwaldes in Darmstadt“. Ausdrücklich wird unsererseits begrüßt, dass auf Seite 64 unter Z 5 1-12 die Wiederinbetriebnahme des Trassenverlaufes für die Schienenstrecke Darmstadt-Roßdorf-Groß- Zimmern aufgenommen worden ist. Zu Seite 95 Ziffer 8.2. Punkt 1 (Seite 95) wird ausgeführt, dass in der Karte die „Vorranggebiete für Windenergienutzung“ dargestellt sind. Die in Darmstadt-Kranichstein vorgesehene Vorrangfläche für Windenergienutzung wird besonders kritisch gesehen. In diesem Bereich ist aufgrund des Vogelzuges, der Nähe zum FFH-Gebiet Mörsbacher Grund sowie aus Landschaftsbildgründen eine Ausweisung abzulehnen. Es ist auch dem Regierungspräsidium bekannt, dass dieser Bereich insbesondere für den Kranichzug sowie für die anderen Wildvögel von besonderer Bedeutung ist. In diesem Bereich überwintern auch Graugänse. Hinzu kommt, dass in diesem Bereich Fledermausarten kartiert wurden und das Gebiet einen bekannten Lebensraum sowie ein Jagdgebiet für Fledermäuse darstellt. Anlage_Text 11 Wissenschaftsstadt Darmstadt 2. Zum Umweltbericht wird eine nachrichtliche Übernahme der Feststellungen des Luftreinhalteplans Rhein-Main aus dem Jahr 2005 vermisst. Generell ist zu dem Bodenverbrauch in der Region anzumerken, dass auf Seite 20 des Umweltberichtes zu Recht ausgeführt wird, dass die Region von “hoher Nutzungsintensität der Fläche“ gekennzeichnet ist. „Die Einwohnerdichte liegt mit 493 Einwohnern pro km² erheblich über dem Landesdurchschnitt von 283 km². Mit 18% ist der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche in Südhessen um 4% höher als der Landesdurchschnitt“. Aus naturschutzfachlicher, ökologischer und klimatischer Sicht wird daher nachhaltig appelliert, den Freiraum zu schützen, die Versiegelung im Rahmen von Recyclingflächen zu forcieren (im Hinblick auf die Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes). 5.G – Vorranggebiet für Windenergienutzung Planung Wie bereits zum Textteil ausgeführt, ist für die untere Naturschutzbehörde bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht nachvollziehbar, wie es im Bereich nordwestlich von Kranichstein zu dem Vorschlag zur Ausweisung eines Vorranggebietes kommen konnte. Wir verweisen insoweit auf die bereits gemachten Ausführungen. Anlage_Text 12
2007/0460
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 05.09.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Amt: Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0460 Magistratsbeschluss-Nr. 580 Betreff: Stellungnahme zum Entwurf 20 07 des Regionalplans Südhessen/ Vorentwurf 2007 des RegFNP Vorlage vom: 20.07.2007 1. Der Magistrat beschließt die Stellungnahme zum Entwurf 2007 des Regionalplans Südhessen/Vorentwurf 2007 des RegFNP 2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 19.09.2007 Der Vorlage wird zugestimmt. 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.07.2007: Die beiliegende Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf den Entwurf 2007 zum Regionalplan Südhessen und auf den Geltungsbereich der Gemarkung Darmstadt. Die textlichen Beiträge folgender städtischer Ämter/Dienststellen wurden in die Stellungnahme integriert: - Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung - Stadtplanungsamt - Straßenverkehrsamt - Grünflächen- und Umweltamt (+Abteilung Umwelt als UNB) - Denkmalschutz - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) - Agenda-Büro Grundsätzliche Anmerkungen Darmstadt ist in der Zeit vom 31.12.2002 bis zum 31.12.2006 gegenüber dem Durchschnitt aller Hessischen Großstädte doppelt so stark gewachsen. Entsprechend der Projektion der Einwohnerentwicklung des Entwurfes 2007 zum Regionalplan Südhessen (vgl. Tabelle 2 Einwohnerrinnen und Einwohner in der Planungsregion) ist davon auszugehen, dass Darmstadt auch bis zum Zeithorizont 2020 eine wachsende Stadt sein wird. Die hierfür notwendigen städtebaulichen Entwicklungen können in Darmstadt angesichts begrenzter Wachstumsmöglichkeiten im Außenbereich fast ausschließlich innerhalb der bestehenden Siedlungsfläche stattfinden. Flächenumnutzung und Stadtumbau sind Schwerpunkt und zentrale Aufgabe der künftigen Stadtentwicklung in Darmstadt. Dabei müssen die ökologischen Belange einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden. Dieser Aspekt findet im Entwurf 2007 zum Regionalplan Südhessen keinen Ausdruck. Angesichts der hier angeführten Rahmenbedingungen und des gesetzlich geforderten schonenden Umgangs mit Grund und Boden, wird angeregt, dass im Rahmen der Regionalplanung Wachstumspotenziale künftig auch im Innenbereich dargestellt werden sollen. Gleichwohl ist ein solcher Ansatz auch als Beitrag zu einer nachhaltigen flächen- und umweltschonenden Siedlungsentwicklung zu verstehen. Die Stadt Darmstadt regt in diesem Zusammenhang zu einer neuen Darstellungsform an: Die Einführung einer Kategorie „Stadtumbauflächen" o.ä. ist zu prüfen. Sollte sich die Einführung einer solchen Kategorie nicht umsetzen lassen, wäre zu fordern, dass im Zusammenhang mit anstehenden Umnutzungen Zuwachsflächen im Bestand dargestellt werden. Walter Hoffmann Klaus Feuchtinger Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat Stadtrat
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0460
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.07.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00