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2007/0460

Stellungnahme zum Entwurf 2007 des Regionalplans Südhessen/ Vorentwurf 2007 des RegFNP

Magistratsvorlage 20.07.2007

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2007/0460

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Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans/RegFNP  
 
 
 
Anlagen A-F 
 
(zur Magistratsvorlage) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  1

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  2

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  3

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  4

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  5

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  6

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  7

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans/RegFNP  
 
 
 
Anlagen 1-15 
 
(zur Magistratsvorlage) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  8

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  9

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  10

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  11

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  12

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  13

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  14

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  15

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
  
 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
  
 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
  
 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  19

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
 
  
 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  21

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  22

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  23

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Anlage_Pläne  24

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
  
 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  26

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  27

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
  
 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
  
 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
  
 
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Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  31

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  32

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  33

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Pläne  34

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Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
Stellungnahme zum Entwurf 2007 des Regionalplans Südhessen/ 
Vorentwurf 2007 des RegFNP 
 
Vorbemerkung 
 
Die folgende Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf den Regionalplan Südhessen und 
hier auf den Geltungsbereich der Gemarkung Darmstadt. Hierbei wurden die Stellungnahmen 
und Anregungen folgender städtischer Ämter/Dienststellen integriert: 
 
- Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
- Stadtplanungsamt 
- Straßenverkehrsamt 
- Grünflächen- und Umweltamt (+Abteilung Umwelt als UNB) 
- Denkmalschutz 
- Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) 
- Agenda-Büro 
 
Grundsätzliche Anregungen und Forderungen 
 
Darmstadt ist in der Zeit vom 31.12.2002 bis zum 31.12.2006 gegenüber dem Durchschnitt 
aller Hessischen Großstädte doppelt so stark gewachsen. Entsprechend der Projektion der 
Einwohnerentwicklung des Entwurfes zum Regionalplan/RegFNP (vgl. Tabelle 2 
Einwohnerrinnen und Einwohner in der Planungsregion) ist davon auszugehen, dass Darmstadt 
auch bis zum Zeithorizont 2020 eine wachsende Stadt sein wird. 
Die hierfür notwendigen städtebaulichen Entwicklungen können in Darmstadt angesichts 
begrenzter Wachstumsmöglichkeiten im Außenbereich fast ausschließlich innerhalb der 
bestehenden Siedlungsfläche stattfinden. Flächenumnutzung und Stadtumbau sind 
Schwerpunkt und zentrale Aufgabe der künftigen Stadtentwicklung in Darmstadt. 
Dieser Aspekt findet im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP keinen Ausdruck. 
 
Angesichts der hier angeführten Rahmenbedingungen und des gesetzlich geforderten 
schonenden Umgangs mit Grund und Boden, wird angeregt, dass im Rahmen der 
Regionalplanung Wachstumspotenziale künftig auch im Innenbereich dargestellt werden sollen. 
Gleichwohl ist ein solcher Ansatz auch als Beitrag zu einer nachhaltigen flächen- und 
umweltschonenden Siedlungsentwicklung zu verstehen. 
 
Die Stadt möchte in diesem Zusammenhang zu einer neuen Darstellungsform anregen: 
Beispielsweise wäre die Einführung einer Kategorie „Stadtumbauflächen" o.ä. denkbar. 
 
Sollte sich die Einführung einer solchen Kategorie nicht umsetzen lassen, könnten alternativ 
auch die vorhandenen Darstellungsformen angewendet werden: 
Die Stadt Darmstadt schlägt daher vor, dass vor allem im Zusammenhang mit anstehenden 
Umnutzungen gewerblicher und militärisch genutzter Flächen, die Bezeichnungen 
„Vorranggebiet Siedlung/Planung“ bzw. „Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung“ 
Anwendung finden sollen. 
 
Als Vergleichsgrundlage ist der gültige Flächennutzungsplan dieser Stellungnahme beigefügt. 
 
Die Lesbarkeit des Regionalplanes/RegFNP ist durch die Reduzierung der Darstellungen zwar 
verbessert worden, sie ist jedoch mit einem Informationsverlust verbunden. Die Abgrenzung 
und teilweise Überlagerung von Vorranggebieten ist nicht eindeutig definiert. Es ist nicht 
immer nachvollziehbar, welcher Vorrang bei z.T. konkurrierenden Ansprüchen mehr Gewicht 
hat. Hierbei wird mehr Transparenz gewünscht. 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Text  1

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
Gemeindegrenzen 
 
Im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP wird die alte Gemarkungsgrenze zwischen Darmstadt 
und Griesheim dargestellt. 2005 wurde eine neue Grenzregelung mit Griesheim beschlossen 
und 2006 durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes Hessen zur Rechtskraft 
gebracht. Der neue Verlauf der Gemarkungsgrenze kann jederzeit im Rahmen des städtischen 
Internet-Auftrittes (amtlicher Stadtplan) eingesehen werden und ist dieser Stellungnahme als 
Anlage (Anlage A und B) beigefügt. 
 
Stellungnahme gem. inhaltlicher Gliederung 
 
zu Kap. 3.4.1 Siedlungsgebiete 
 
Im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP wird der maximale Bedarf an Wohnsiedlungsfläche für 
Darmstadt mit 160 ha angegeben. Im Regionalplan 2000 wurde der maximale Bedarf an 
Wohnsiedlungsfläche mit 166 ha angeführt. Vor dem Hintergrund des tatsächlich statt 
gefundenen Bevölkerungszuwachses in der jüngsten Vergangenheit erscheint dieser Vergleich 
nicht nachvollziehbar. 
 
In der Begründung wird u.a. dargelegt, dass für die Ausweisung und Dimensionierung der 
„Vorranggebiete Siedlung/ Planung“ die von der FEH erstellte Bevölkerungsprojektion 2003 bis 
2020 die Basis sei. Hierzu wird im Entwurf des Regionalplans/RegFNP ausgeführt, dass für die 
Ober- und Mittelzentren außerhalb des Gebietes des Planungsverbandes von einem leicht 
überproportionalen Wachstum von 5% ausgegangen wird. Diese Steigerung von 5% spiegeln 
die Zahlen in Tab. 2 des Entwurfes für die Städte Darmstadt und Wiesbaden wider. 
 
Bei den Städten Frankfurt und Wiesbaden wird von einer eine Steigerung der Bevölkerung um 
0,6% (Frankfurt) bzw. 1,7% (Wiesbaden) ausgegangen. Der prognostizierte Zuwachs an 
Bevölkerung für die Städte Frankfurt, Wiesbaden und Offenbach findet durch die Ausweisung 
eines wachsenden Bedarfes an Wohnsiedlungsfläche gegenüber dem Regionalplan 2000 
Eingang in den Entwurf 2007. 
 
Für Darmstadt wird trotz erwarteter positiver Bevölkerungsentwicklung hingegen die 
Reduzierung der Wohnsiedlungsfläche angenommen. Diese offensichtliche „Schieflage“ ist im 
weiteren Verfahren aufzuarbeiten und der mittlerweile auch tatsächlich nachzuvollziehenden 
Entwicklung anzupassen: So sollten entsprechend den vorläufigen städtischen 
Entwicklungsvorstellungen die Flächen der Starkenburg-Kaserne (ohne HIL), der Cambrai-
Fritsch-Kaserne und die Kelly-Barracks als „Vorranggebiet Siedlung/Planung“ dargestellt 
werden (vgl. Anmerkungen zu Kap. 11). 
 
Die Flächenbilanz (vgl. Tabelle 1 Maximaler Bedarf an Wohnsiedlungsfläche) sollte 
entsprechend den hier angeführten Anregungen sowie den Ausführungen zu Kap.11.angepasst 
werden. 
 
In diesem Zusammenhang wird auf die Arbeitsberichte zur Stadtentwicklung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, „Bevölkerungsentwicklung 2020 und Wohnungsbau in 
Darmstadt, Perspektiven und Prognosen,“ vom Februar 2005 verwiesen. In dieser 
Untersuchung werden die Einflussfaktoren der demografischen Entwicklung in Darmstadt und 
seiner Stadtregion in differenzierter Weise herausgearbeitet. 
 
Es wird daher gefordert, die städtische Studie und die dort gewonnen Erkenntnisse zur 
Siedlungsentwicklung im Stadtgebiet von Darmstadt im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Text  2

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
zu Kap. 3.4.2 Industrie- und Gewerbegebiete 
 
Innerhalb des Darmstädter Stadtgebietes befinden sich Flächen, die im Rahmen der 
kommunalen Flächennutzungsplanung als gewerbliche Bauflächen dargestellt und im Entwurf 
zum Regionalplan/RegFNP als Siedlungsfläche ausgewiesen werden. 
 
Einige dieser Flächen weisen eine überwiegende Bedeutung für die Entwicklung der Wirtschaft, 
der Arbeitsplätze und der Versorgung mit gewerblich orientierten Dienstleistungen auf. Sie 
sollten daher im neuen Regionalplan/RegFNP als „Vorranggebiet Industrie und 
Gewerbe/Bestand“ dargestellt werden. 
 
Dies gilt für folgende Flächen (vgl. Anlage C): 
 
a) Fläche der HIL 
 
Das Areal der Heeresinstandsetzungslogistik bzw. Systeminstandsetzungswerkes umfasst den 
östlichen Bereich der Starkenburg-Kaserne bis zu den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG. 
Die Fläche wird sowohl im gültigen RPS 2000 als auch im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP 
fälschlicherweise als „Vorranggebiet Siedlung/Bestand“ ausgewiesen. 
 
b) TZ Rhein-Main 
 
Die Flächen des TZ Rhein-Main befinden zwischen Hilpertstraße/ Rheinstraße/ Am 
Kavalleriesand. 
 
c) ESOC/E SA 
 
Das Gelände der ESOC/ESA befindet sich an der Robert-Bosch-Straße. 
 
d) Otto-Röhm-Str./ Wöhlerweg 
 
Alle Flächen zwischen Otto-Röhm-Straße und nördlich angrenzender Bahnanlagen. Die Flächen 
werden im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP im Bereich Wöhlerweg/Täubcheshöhlenweg 
fälschlicherweise z.T. als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft dargestellt. 
 
Die Fläche der Knell (zwischen Carl-Schenck-Ring/Frankfurter Straße/ Kasinostraße) wird im 
Entwurf zum Regionalplan/RegFNP teilweise als „Vorranggebiet Siedlung“ und somit falsch 
dargestellt. Die gesamte Areal sollte als Industrie und Gewerbefläche ausgewiesen werden. Da 
sich die Umnutzung des Geländes noch in der Planung befindet, müsste diese Fläche 
entsprechend den Anregungen zu 3.4. konsequenterweise als „Vorranggebiet Industrie und 
Gewerbe/Planung“ dargestellt werden. 
 
Im Bereich der GSI (östlich des Stadtteils Wixhausen) sind im Abweichungsantrag die 
geplanten Erweiterungen der GSI von der Regionalversammlung 2005 nicht wie dargestellt 
beschlossen worden. Die im Entwurf des Regionalplans/RegFNP dargestellte Fläche 
„Vorranggebiet Industrie und Gewerbe“ umfasst den gesamten Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes WX12. In diesem Plan wurden jedoch im nördlichen Bereich Waldflächen 
und im süd-westlichen Bereich Aufforstungsflächen festgesetzt. Diese sind in so großem 
Umfang, dass Sie auch im künftigen Regionalplan/RegFNP dargestellt werden sollten (vgl. 
Anlage D und E sowie Anmerkungen zu Kap 10.2 Wald- und Forstwirtschaft). 
 
Die Flächenbilanz (vgl. Tabelle 3 Flächen für Gewerbe in Städten und Gemeinden) sollte 
entsprechend den hier angeführten Anregungen sowie den Ausführungen zu Kap. 11.angepasst 
werden. 
 
 
 
  
 
Anlage_Text  3

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
zu Kap. 3.4.3 Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige 
Handelsbetriebe 
 
Die im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP formulierten Zielvorstellungen werden anerkannt. 
Diese Ziele sollen durch geeignete regionale Einzelhandelskonzepte auch tatsächlich umgesetzt 
werden. 
 
zu Kap. 3.4.4. Siedlungsbeschränkungsgebiet 
 
Die Ausweitung des Siedlungsbeschränkungsgebietes im Norden des Stadtgebietes wird 
angesichts einer Vielzahl negativer Auswirkungen für die Stadt abgelehnt. 
 
Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Flugbewegungen der Abflugroute von der 
Startbahn West (zwischen den Stadtteilen Arheilgen und Wixhausen) weiter zunehmen wird. 
Die zu erwartende Lärmbelastung stellt für den Norden der Stadt eine deutliche 
Beeinträchtigung der Lebensqualität für die bestehende Bevölkerung dar. Darüber hinaus 
werden durch das Siedlungsbeschränkungsgebiet künftige städtebauliche 
Entwicklungsmöglichkeiten verhindert. 
Die kommunale Planungshoheit ist in diesem Bereich somit nicht gegeben. 
 
Zu dieser Problematik hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt Ihre Positionen in der jüngsten 
Vergangenheit bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht. Unter anderem wurde bereits im 
Rahmen des Normenkontrollverfahrens zum Regionalplan 2000 deutlich gemacht, dass die 
ausgewiesenen Siedlungsbeschränkungsbereiche den Zielen der Stadtentwicklung 
entgegenstehen. Diese Position wird angesichts der Verschärfung der Problematik weiterhin 
vertreten. Auf eine vertiefte Darstellung der Position wird hier verzichtet. 
 
Es bleibt festzustellen, dass die Würdigung der im Norden des Stadtgebietes befindlichen 
Natur- und Lebensräume sowie die von der Stadt geforderten Maßnahmen zum aktiven und 
passiven Schallschutz im Rahmen der Ausweisung des Siedlungsbeschränkungsgebietes keine 
entsprechende Beachtung gefunden haben. Dies ist unter anderem auch darauf 
zurückzuführen, dass der von der Stadt mehrfach formulierten Forderung nach einer 
gleichberechtigten Überprüfung der Südbahn-Variante mit der Option eines Rückbaus der 
Startbahn West kein angemessener Stellenwert eingeräumt wurde. 
 
zu Kap. 4. Freiraumsicherung und -Entwicklung 
 
Die Stadt begrüßt, dass auch weiterhin dem Schutz des Freiraumes ein hoher Stellenwert 
eingeräumt wird. In dem Zusammenhang wird bedauert, dass die Kategorie „Grünflächen“ 
nicht als Bestandteil des Freiraumverbundes eingeführt wurde. 
Bei der Abgrenzung und teilweise Überlagerung von naturräumlichen Vorranggebieten ist nicht 
immer klar, welcher Vorrang bei z.T. konkurrierenden Ansprüchen mehr Gewicht hat (z.B. 
„Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ – „Vorranggebiet für Windenergieerzeugung“ oder 
„Vorrang für Landwirtschaft“ – „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“. 
 
zu Kap 4.3 Regionaler Grünzug 
 
Die Darstellung der Regionalen Grünzüge entspricht weitgehend der Darstellung  des gültigen 
Regionalplans Südhessen. Die Stadt Darmstadt weist jedoch auf eine Aussparungen hin, die 
bereits schon im alten Regionalplan so vorgenommen wurde und nicht nachvollziehbar ist: 
 
- Der Regionale Grünzug östlich des Gewerbegebietes Rottböll und südlich der 
Trinkbornstraße (K 165) soll ergänzt werden. Hierbei handelt es sich um eine ehemalige 
Planung für eine Gewerbegebietserweiterung von Weiterstadt. 
 
 
 
  
 
Anlage_Text  4

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
zu Kap. 4.5 Natur und Landschaft 
 
Es wird bedauert, dass bei den Vorrangebieten für Natur und Landschaft keine Differenzierung 
mehr stattfindet (vgl. Regionalplan 2004). Zumindest eine Unterscheidung von Bestand und 
Planung wird gefordert. „Vorranggebiete für Natur und Landschaft“ beinhalten sehr 
unterschiedliche Schutzkategorien, so dass der Hinweis auf Nutzungsverbote nur in Hinblick 
auf die jeweiligen Schutzziele nicht ausreicht. 
 
Das Vogelschutzgebiet im Griesheimer Sand ist in seiner Gesamtheit als „Vorranggebiet für 
Natur und Landschaft“ darzustellen (vgl. hierzu Stellungnahme der UNB zu Natur und 
Landschaft). 
 
Vorschlag für Textkorrektur: 
S. 53 letzter Abschnitt: … „die mit dem jeweiligen Schutzziel nicht vereinbar sind“ ersetzen 
durch… .“die mit dem jeweiligen Schutzziel und der Schutzverordnung nicht vereinbar sind.“ 
 
zu Kap. 4.6 Klima 
 
Die für Darmstadt neu aufgenommene separate Darstellung der „Vorbehaltsgebiete für 
besondere Klimafunktionen“ wird begrüßt. Die Abgrenzung dieser Vorbehaltsgebiete ist jedoch 
nicht immer nachvollziehbar. So sind die Flächen westlich der B3 bis an das Gewerbegebiet 
Ohlenbach nördlich Weiterstädter Straße als „Vorbehaltsflächen für besondere 
Klimafunktionen“ ausgewiesen, die offenen Flächen östlich der B3 und um Wixhausen aber 
nicht. Im Gegensatz zum Gewerbegebiet ist eine nächtliche Abkühlung über Flurwinde in den 
Wohngebieten jedoch von größerer Bedeutung. 
 
Es wird angeregt, die Luftleitbahnen mit besonderer Bedeutung für belastete Siedlungsgebiete 
gesondert darzustellen. 
 
zu Kap. 4.7 Erholung 
 
Allgemeine Aussagen zur Erholung werden begrüßt, jedoch wird eine die flächenhafte 
Darstellung des innerstädtischen Grünsystems mit einer eigenen Nutzungskategorie vermisst. 
 
Grünflächen werden als Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft dargestellt und sind somit 
„Dispositionsflächen“, die kleinräumig auch für andere Nutzungen herangezogen werden 
können. Diese Darstellung greift zu kurz und wird dem besonderen Wert und der Funktion der 
innerstädtischen Grünflächen nicht gerecht. 
 
zu Kap. 5. Verkehr 
 
Für den Bau einer ICE-Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar wurde in den Jahren 2003 
und 2004 vom Regierungspräsidium ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Als 
raumverträgliche Lösung wurden in der landesplanerischen Beurteilung zwei Varianten 
ermittelt (Varianten IV A und III A), die beide in der Karte zum Entwurf des 
Regionalplanes/RegFNP dargestellt sind. 
 
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, die Deutsche Bahn 
AG, die Technologieregion Darmstadt Rhein-Main-Neckar und die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt haben sich in dem  „Abstimmungspapier zur Neubaustrecke (NBS) Rhein/Main – 
Rhein/Neckar“ vom 01. Feb. 2007 darauf verständigt, mit einer gemeinsam vertretenen 
Trasse, der sog. Konsenstrasse, ins Planfeststellungsverfahren zu gehen. 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Text  5

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
Zur Erläuterung und Begründung  wurde u.a. vereinbart: 
„Die laut Ergebnis des hessischen Raumordnungsverfahrens empfohlene Führung des 
Gesamtverkehrs über den Hauptbahnhof Darmstadt wird von Land, Region und Stadt nach wie 
vor befürwortet; es wird aber zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Bahn AG aus 
inhaltlichen , wirtschaftlichen und verkehrlichen Gründen die Umsetzung dieser Lösung nicht 
befürwortet. Mit dem Abstimmungspapier soll ein gemeinsamer Weg für eine zügige 
Realisierung des Großprojektes gefunden werden.“ 
 
„Um den Ergebnissen des Raumordnungsverfahrens Rechnung zu tragen, soll die 
Trassenführung im Zwischenabschnitt (ungefähr Gräfenhausen – nördlich Eschollbrücken) vor 
dem Planfeststellungsverfahren noch einmal optimiert werden. Alle Beteiligten gehen davon 
aus, dass sowohl für die „Führung über Darmstadt“ als auch für die „Nord-Süd-Direktverkehre“ 
die jeweilgen Trassenführungen identifiziert werden, die umweltschonend, verkehrsoptimiert 
und rechtlich unproblematisch sind.“ 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass in den Planfeststellungsunterlagen die 
Konsenstrasse als Antragsvariante insbesondere auch im Vergleich zur Variante III des 
Raumordnungsverfahrens beschrieben und bewertet wird. 
 
Die geplante Nord-Ost-Umgehung wird entsprechend der städtischen Zielsetzung im Entwurf 
2007 des Regionalplans dargestellt. 
 
Die vom VEP (Verkehrsentwicklungsplan) beschlossenen B3-West-Verlängerung ist nicht im 
Plan enthalten. Im gültigen Flächennutzungsplan sind zwei möglicher Trassenführungen der 
B3 neu enthalten. Diese sollten in den neuen Regionalplan/RegFNP übernommen werden. 
 
Die neu gebaute Haltestelle der Odenwaldbahn an der Lichtwiese ist im Entwurf des 
Regionalplans/RegFNP als „Haltepunkt im Regionalverkehr“ dargestellt. Das Planzeichen sollte 
an den realen Standort angepasst werden und entsprechend nach Norden verschoben werden 
(Anlage B). 
 
zu Kap. 6.1 Grundwasser 
 
Nicht nachvollziehbar ist die stark reduzierte Abgrenzung des Vorbehaltsgebietes für den 
Grundwasserschutz im Vergleich zum gültigen Regionalplan Südhessen. Sie wurde auf die 
Dünengebiete im Westen von Darmstadt reduziert und enthält nicht einmal vollständig die 
Wasserschutzzone I und II. Zur konkreten Abgrenzung sollten neben der Geologischen Karte 
auch die entsprechenden Bodenkarten herangezogen werden und zumindest um die gesamte 
Wasserschutzzone I und II erweitert werden. 
 
zu Kap. 7 Abfall 
 
Es ist geplant, dass der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt 
(EAD) auf das Gelände der Knell verlagert werden soll. Dieses Vorhaben soll auch auf der 
regionalplanerischen Ebene abgesichert werden. Im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP wird 
am geplanten Standort bereits ein entsprechendes Planzeichen für eine 
Abfallentsorgungsanlage dargestellt. Hierbei ist zu prüfen, ob sich diese Darstellung auf die 
Planungen des EAD oder die unmittelbar angrenzende Abfallentsorgungsanlage ZAS bezieht. 
Gegebenenfalls müssten hier zwei Planzeichen eingetragen werden, die sich auf jeweils beide 
Standorte beziehen. (vgl. Anlage 2) 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Text  6

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
zu Kap. 8.2.1 Windenergienutzung 
 
Der Standort für das „Vorranggebiet für Windenergienutzung“ südlich der GSI wird aus 
Gründen des Landschaftsschutzes (LSG) und der Naherholung/Regionaler Grünzug kritisch 
gesehen. Es handelt sich hierbei um eine für den Norden Darmstadts einzigartige 
Waldrandsituation, die derzeit noch frei ist von Hochspannungsleitungen. Weitere 
Ausführungen hierzu siehe Stellungnahme der Abt. Umwelt (UNB).  
 
zu Kap. 10.1 Landwirtschaft 
 
Die kritiklose Übernahme der landwirtschaftlichen Fachplanung für die Darstellung von 
landwirtschaftlichen Vorrangflächen in der Gesamtplanung „Regionalplan“ wird abgelehnt, da 
hier eine nachvollziehbare Abwägung fehlt. 
 
In Darmstadt sind nahezu alle zusammenhängenden landwirtschaftlichen Flächen als 
„Vorrangflächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Alle übrigen landwirtschaftlich nutzbaren 
Flächen sind „Vorbehaltsflächen für die Landwirtschaft“, die im geringeren Umfang für andere 
Nutzungen mit vorrangiger Pflege durch die Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Nach Abzug 
der innerstädtischen Flächen, ökologisch wertvollen Flächen und möglichen 
Aufforstungsflächen verbleiben für Darmstadt nur noch wenige Bereiche für örtliche und 
fachliche Planungen und damit Entwicklungsmöglichkeiten. 
 
Die Forderungen stellen sich wie folgt dar: 
 
- Darstellung der Grünflächen als eigenständige Flächenkategorie. 
- Reduzierung der landwirtschaftlichen Vorrangflächen u.a. im Bereich beiderseits der A5 in 
Eberstadt aufgrund der starken Verkehrsbelastung und des damit verbundenen 
Schadstoffeintrages. 
 
zu Kap. 10.2 Wald- und Forstwirtschaft 
 
Vorranggebiete Forstwirtschaft (Wald, Bestand)  
 
Die Darstellung der Vorranggebiete Forstwirtschaft (Wald, Bestand) ist in folgenden Bereichen 
nicht aktuell: 
 
a) Ehemal ige Bodenkippe West 
 
Die ehemalige Bodenkippe West östlich der BAB A 5/67 wurde bis Anfang der 90iger Jahre 
bereits vollständig rekultiviert und größtenteils aufgeforstet. Die Forsteinrichtung führt diese 
Flächen komplett als Privatwald (Eigentümer: HSE) (Anlage 1) 
 
b) Griesheimer Sand 
 
Im Griesheimer Sand fanden in den letzten 15 Jahren umfangreiche Ersatzaufforstungen der 
Stadt Darmstadt statt, die mittlerweile fast abgeschlossen sind. Die Darstellung Vorrangfläche 
Landwirtschaft ist somit falsch, da es sich um genehmigte und vollzogene Ersatzaufforstungen 
handelt. (Anlage 2). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Text  7

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
c) Gehaborner Hof 
 
Im Bereich Gehaborner Hof fanden seit 2001 Ersatzaufforstungen in einer Größenordnung von 
ca. 6,8 ha statt. Für eine weitere Fläche von 4 ha liegt bereits eine 
Ersatzaufforstungsgenehmigung des Landratsamtes Darmstadt-Dieburg  vor. Die Darstellung 
als Fläche für die Landbewirtschaftung ist somit falsch, da es sich um genehmigte bzw. 
größtenteils bereits auch vollzogene Ersatzaufforstungen handelt. Obgleich die Flächen nicht 
auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt sondern auf Gemarkung Weiterstadt liegen, wird dieser 
Sachverhalt hiermit nachrichtlich mitgeteilt, da die Waldflächen von der Stadt Darmstadt 
bewirtschaftet werden (Anlage 3). 
 
d) Ersatzaufforstungen im Bereich Gleisdreieck, Langener Str. (B3), Gräfenhäuser Str. (B42) 
 
In diesem Bereich fanden vor ca. 10-15 Jahren umfangreiche Eratzaufforstungen statt. Die 
Darstellung Vorrangfläche Landwirtschaft ist falsch, da es sich um genehmigte und vollzogene 
Ersatzaufforstungen handelt (Anlage 4). 
 
e) Bereich Weiterstädter Str. Stadtwaldabteilungen 405, 406, Orplid e.V. 
 
Im Bereich Weiterstädter Str. wurden die Stadtwaldabteilungen 405 und 406 neu aufgeforstet. 
Insofern ist die Darstellung als Vorrangfläche Landwirtschaft falsch, da es sich um genehmigte 
und vollzogene Ersatzaufforstungen handelt. Des Weiteren wurde das Freizeitgelände Orplid 
e.V. aus dem Waldverband herausgenommen und hierfür Ersatzaufforstungen am Gehaborner 
durchgeführt. Die Darstellung als Vorranggebiet Wald ist deshalb nicht mehr zutreffend (Anlage 
5). 
 
f) S tadtwaldabteilung 366 
 
Nordöstlich von Darmstadt-Wixhausen wurde die Stadtwaldabteilung 366 neu aufgeforstet. 
Insofern ist die Darstellung als Vorrangfläche Landwirtschaft falsch, da es sich um genehmigte 
und vollzogene Ersatzaufforstungen handelt (Anlage 6). 
 
Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft (Wald, Zuwachs) 
 
Die Darstellung der Vorbehaltsgebiete Forstwirtschaft (Wald, Zuwachs) ist im Entwurf zum 
Regionalplan/RegFNP in folgenden Bereichen nicht aktuell: 
 
a) Gehaborner Hof 
 
Im Bereich des Gehaborner Hofes besitzt die Stadt Darmstadt im Anschluss an die bereits 
aufgeforsteten Flächen weitere Grundstücke, die im Forstlichen Rahmenplan von 1997 als 
Waldzuwachsflächen vorgesehen und in den nächsten Jahren von der Stadt Darmstadt auch für 
Ersatzaufforstungen benötigt werden (Anlage 7). Obgleich die Flächen nicht auf dem Gebiet der 
Stadt Darmstadt sondern auf Gemarkung Weiterstadt liegen, teilen wir ihnen dies hiermit 
nachrichtlich mit, da die künftigen Waldflächen von der Stadt Darmstadt bewirtschaftet 
werden. 
 
b) Erweiterung der GSI in Darmstadt-Wixhausen 
 
Die Auswirkungen des Großprojektes GSI auf den Wald können dem mittlerweile 
rechtskräftigen Bebauungsplan WX 12 Erweiterung der GSI vom 22.12.2005 entnommen 
werden (Anlage 8). So sind Waldrodungen von insgesamt 20,85 ha auf dem Gelände der GSI 
mit teilweise anschließender Wiederaufforstung (11,5 ha), Ersatzaufforstungen von 1,75 ha 
südwestlich der GSI, sowie externe, d.h. außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes 
liegende Ersatzaufforstungen von 2,25 ha westlich der Fa. Merck (Anlage 9) und 5,35 ha im 
Forstamt Groß-Gerau erforderlich. 
 
  
 
Anlage_Text  8

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
Die Darstellung im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP als Fläche für die Landbewirtschaftung 
ist somit auf den Flächen im Süden und Südwesten der GSI falsch. 
 
Die folgenden möglichen Waldzuwachsflächen sind aus fachlicher Sicht sehr geeignet, mit dem 
Landschaftsplan der Stadt Darmstadt und dem Hessischen Forstamt Darmstadt abgestimmt, 
sowie teilweise bereits im Forstlichen Rahmenplan von 1997 sowie im Regionalplan Südhessen 
2000 enthalten. 
 
a. Aufforstungsfläche südlich Modauaue zw. Bahn und BAB A5 
 
Die mögliche Aufforstungsfläche umfasst ca. 4,2 ha und ist im Regionalplan Südhessen – 
Entwurf 2007 - als Vorranggebiet für Landwirtschaft dargestellt (Anlage 10). 
 
b. Aufforstungsfläch en Weiterstädter Str. (Stadtwaldabteilung 405) 
 
Die mögliche Aufforstungsfläche umfasst ca. 1,6 ha und ist im Entwurf Regionalplan/RegFNP 
als Vorranggebiet für Landwirtschaft dargestellt (Anlage 11). 
 
c. Aufforstungsfläche nordöstlich NSG Kleewoog 
 
Die mögliche Aufforstungsfläche umfasst ca. 2,6 ha und ist im Regionalplan Südhessen – 
Entwurf 2007 - als Vorranggebiet für Landwirtschaft dargestellt (Anlage 12). 
 
d. Aufforstungsfläch e am Ohlenbach 
 
Die mögliche Aufforstungsfläche umfasst ca. 2,4 ha und ist im Regionalplan Südhessen – 
Entwurf 2007 - als Vorranggebiet für Landwirtschaft dargestellt (Anlage 13). 
 
e. Aufforstungsfläche südöstlich GSI/Waldbucht nördlich Kalkofen 
 
Die mögliche Aufforstungsfläche umfasst ca. 13,2 ha und ist im Regionalplan Südhessen – 
Entwurf 2007 - als Fläche für die Landbewirtschaftung dargestellt (Anlage 14). 
 
f. Weitere Aufforstungsfläche südwestlich GSI 
 
Die mögliche Aufforstungsfläche umfasst ca. 5,9 ha und ist im Entwurf zum 
Regionalplan/RegFNP als Fläche für die Landbewirtschaftung dargestellt (Anlage 15 und 
Ausführungen zu Kap. 3.4.2 Industrie- und Gewerbegebiete). 
 
zu Kap. 11 Vorranggebiete Bund 
 
Im Rahmen der anstehenden Konversion militärische genutzter Flächen stehen in Darmstadt 
künftig rund 122ha Fläche im Innenbereich für eine Umnutzung zur Verfügung. Im 
vorliegenden Entwurf zum Regionalplan/RegFNP werden die militärisch genutzten Flächen in 
Darmstädter unterschiedlich dargestellt und teilweise falsch abgegrenzt. 
Die korrekte Abgrenzung der militärisch genutzten Flächen ist dieser Stellungnahme als Anlage 
beigefügt (Anlage F). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Text  9

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
Variante Status-Quo 
 
Angesichts der bestehenden Unklarheit über den tatsächlichen Zeitpunkt der 
Flächenfreisetzung sowie möglicher Sicherheitsgründe ist eine längerfristige Beibehaltung des 
Status-Quo der militärischen Flächen grundsätzlich nicht auszuschließen. Eventuell liegen dem 
Regierungspräsidium Darmstadt hierzu aktuellere Kenntnisse vor. 
Falls aus sicherheitspolitischen Gründen auf die Ausweisung als „Vorranggebiet Bund“ 
bestanden werden muss, müssten konsequenterweise nicht nur die Kelly-Barracks, sondern 
auch das Nathan-Hale Depot und die Cambrai-Fritsch-Kaserne als „Vorranggebiet Bund“ 
dargestellt werden. 
 
Diese Darstellung entspricht jedoch nicht dem städtischen Ziel einer gewünschten Umnutzung 
dieser Flächen. Aus städtischer Sicht wird folgende Position vertreten: 
 
Variante Stadtumbau 
 
Wie bereits zu Kap. 3 angemerkt, sollten Wachstumspotenziale auch im Innenbereich 
dargestellt werden: 
 
Entsprechend den vorläufigen städtischen Entwicklungsvorstellungen sollten die Cambrai-
Fritsch-Kaserne und die Kelly-Barracks als „Vorranggebiet Siedlung/Planung“ dargestellt 
werden. Für das Nathan-Hale Depot und das Griesheim Airfield wird eine Darstellung als 
„Vorranggebiet Industrie und Gewerbe/Planung vorgeschlagen. 
 
Die Flächen des Darmstadt Training Centers sollen vorerst weiterhin durch die US-Army 
genutzt werden. Insofern ist hier die Ausweisung als „Vorranggebiet Bund“ richtig. 
 
Bei den Flächen der Lincoln-Village, der Jefferson-Village und der St. Barbara-Siedlung handelt 
es sich um sogenannte „Housing-Areas“ der amerikanischen Streitkräfte, die überwiegend eine 
Wohnfunktion erfüllen und in der städtischen Flächennutzungsplanung bereits als 
Wohnbauflächen dargestellt werden. Die im Entwurf zum Regionalplan/RegFNP gewählte 
Darstellung dieser Flächen als „Vorranggebiet Siedlung“ entspricht somit den städtischen 
Zielvorstellungen. 
 
zu Kap. 12 Denkmalpflege 
 
In die Tabelle 6 „Regional bedeutsame Kulturdenkmäler“ des Entwurfs zum 
Regionalplan/RegFNP sollten für Darmstadt folgende Kulturdenkmäler wegen Ihrer regionalen 
Bedeutung zusätzlich aufgenommen werden: 
 
- Jagdschloss Kranichstein 
- Rosenhöhe, Park 
- Ludwigskirche 
 
Bei den nachstehend aufgeführten Kulturdenkmälern sind folgende Änderungen vorzunehmen: 
 
- Schloss mit Herrngarten 
- Johannesviertel und nicht Johannisviertel 
- Paulusviertel und nicht Tintenviertel 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
Anlage_Text  10

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
Stellungnahme der Abteilung Umwelt (UNB)  
 
1. Tex tbeitrag 
 
Zu Ziffer 4, Seite 46 haben wir folgende Anmerkungen: 
 
Viele der Freiraumsicherungen sind so in unserem stark besiedelten Ballungsraum nicht 
nachvollziehbar. Wenn es in der Begründung zu Punkt 1, 2. Absatz heißt: „Auch bei geringerer 
oder stagnierender Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung werden Inanspruchnahmen des 
Freiraums unvermeidlich sein“ widerspricht dies eindeutig dem Nachhaltigkeitsgedanken sowie 
dem Ziel unter G 4.1-2, d.h. dass dem weiteren Verlust an Freiraum und einer dauerhaften 
quantitativen und qualitativen Beeinträchtigung der Freiraumfunktionen entgegengewirkt werden 
soll.  
 
Die dauerhaft umweltgerechte Raumentwicklung als Grundlage einer nachhaltigen Sicherung und 
Erhaltung der öffentlichen Lebensgrundlagen, der ökologischen Stabilität und der wirtschaftlichen 
Entwicklung, die in Abs. 3 zur Begründung zu 4.1 beschrieben sind, ist nur möglich, wenn der 
Freiraum geschützt ist, die Bodenfunktion erhalten wird und der Boden nicht in Anspruch 
genommen wird für weitere Entwicklungsmaßnahmen. Dies widerspricht auch dem übrigen Ziel 
von Ziffer 4.2. „Naturräume (Seite 47)“ sowie den sonstigen Ausführungen unter Ziffer G.4 2-3 
und Ziffer G.4 2-4. Wenn Freiraumsicherung auch gleichzeitig eine Inanspruchnahme des 
Freiraumes bedeutet, werden die Naturräume zwangsläufig beeinträchtigt. Beides ist nicht 
möglich.  
 
Wir begrüßen die Feststellung auf Seite 48 unter G.4. 2-7, dass im Messeler Hügelland die 
großen Waldgebiete…  östlich von Darmstadt als wichtiges Naherholungsgebiet und wegen ihrer 
Klimafunktion zur Verbesserung der Umweltqualität im Verdichtungsraum erhalten werden sollen. 
Aufgrund der dort besonders vorkommenden Arten erachten wir es für notwendig auch in diesem 
Bereich die Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz herauszustellen, die bisherige 
Formulierung bezieht sich insoweit lediglich auf den südlichen Teil des Kreises Offenbach.  
 
Zu „Schienenverkehr“ unter Ziffer 5, Z.5.13* (Seite 62) wird begrüßt, dass bereits in der Fußnote 
im Rahmen der Umweltprüfung im Zusammenhang mit den Planungen der ICE-Trasse Frankfurt-
Mannheim Probleme mit NATURA2000-Gebieten erkannt worden sind. Wir regen an, auf Seite 65 
zu Z 5. 1-3 zu Satz 4 als letzten Teilsatz aufzunehmen: „sowie des Westwaldes in Darmstadt“. 
Ausdrücklich wird unsererseits begrüßt, dass auf Seite 64 unter Z 5 1-12 die 
Wiederinbetriebnahme des Trassenverlaufes für die Schienenstrecke Darmstadt-Roßdorf-Groß-
Zimmern aufgenommen worden ist.  
 
Zu Seite 95 Ziffer 8.2. Punkt 1 (Seite 95) wird ausgeführt, dass in der Karte die „Vorranggebiete 
für Windenergienutzung“ dargestellt sind. Die in Darmstadt-Kranichstein vorgesehene 
Vorrangfläche für Windenergienutzung wird besonders kritisch gesehen. In diesem Bereich ist 
aufgrund des Vogelzuges, der Nähe zum FFH-Gebiet Mörsbacher Grund sowie aus 
Landschaftsbildgründen eine Ausweisung abzulehnen. Es ist auch dem Regierungspräsidium 
bekannt, dass dieser Bereich insbesondere für den Kranichzug sowie für die anderen Wildvögel 
von besonderer Bedeutung ist. In diesem Bereich überwintern auch Graugänse. Hinzu kommt, 
dass in diesem Bereich Fledermausarten kartiert wurden und das Gebiet einen bekannten 
Lebensraum sowie ein Jagdgebiet für Fledermäuse darstellt.  
 
  
 
Anlage_Text  11

Wissenschaftsstadt Darmstadt   
   
 
 
2. Zum Umweltbericht wird eine nachrichtliche Übernahme der Feststellungen des 
Luftreinhalteplans Rhein-Main aus dem Jahr 2005 vermisst.  
 
Generell ist zu dem Bodenverbrauch in der Region anzumerken, dass auf Seite 20 des 
Umweltberichtes zu Recht ausgeführt wird, dass die Region von “hoher Nutzungsintensität der 
Fläche“ gekennzeichnet ist. „Die Einwohnerdichte liegt mit 493 Einwohnern pro km² erheblich 
über dem Landesdurchschnitt von 283 km². Mit 18% ist der Anteil der Siedlungs- und 
Verkehrsfläche  an der Gesamtfläche in Südhessen um 4% höher als der Landesdurchschnitt“.  
 
Aus naturschutzfachlicher, ökologischer und klimatischer Sicht wird daher nachhaltig appelliert, 
den Freiraum zu schützen, die Versiegelung im Rahmen von Recyclingflächen zu forcieren (im 
Hinblick auf die Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes).  
 
5.G – Vorranggebiet für Windenergienutzung  
Planung 
 
Wie bereits zum Textteil ausgeführt, ist für die untere Naturschutzbehörde bei der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht nachvollziehbar, wie es im Bereich nordwestlich von 
Kranichstein zu dem Vorschlag zur Ausweisung eines Vorranggebietes kommen konnte. Wir 
verweisen insoweit auf die bereits gemachten Ausführungen.  
 
 
  
 
Anlage_Text  12

2007/0460

3383 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.09.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I       
 
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0460 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
580  
 
 
Betreff: Stellungnahme zum Entwurf 20 07 des Regionalplans Südhessen/ 
Vorentwurf 2007 des RegFNP 
 
Vorlage vom: 20.07.2007 
 
1. Der Magistrat beschließt die Stellungnahme zum Entwurf 2007 des Regionalplans 
Südhessen/Vorentwurf 2007 des RegFNP  
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom 19.09.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 20.07.2007:  
 
Die beiliegende Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf den Entwurf 2007 zum 
Regionalplan Südhessen und auf den Geltungsbereich der Gemarkung Darmstadt.  
 
Die textlichen Beiträge folgender städtischer Ämter/Dienststellen wurden in die 
Stellungnahme integriert: 
 
- Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
- Stadtplanungsamt 
- Straßenverkehrsamt 
- Grünflächen- und Umweltamt (+Abteilung Umwelt als UNB) 
- Denkmalschutz 
- Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) 
- Agenda-Büro 
 
Grundsätzliche Anmerkungen 
 
Darmstadt ist in der Zeit vom 31.12.2002 bis zum 31.12.2006 gegenüber dem Durchschnitt 
aller Hessischen Großstädte doppelt so stark gewachsen. Entsprechend der Projektion der 
Einwohnerentwicklung des Entwurfes 2007 zum Regionalplan Südhessen (vgl. Tabelle 2 
Einwohnerrinnen und Einwohner in der Planungsregion) ist davon auszugehen, dass 
Darmstadt auch bis zum Zeithorizont 2020 eine wachsende Stadt sein wird. 
 
Die hierfür notwendigen städtebaulichen Entwicklungen können in Darmstadt angesichts 
begrenzter Wachstumsmöglichkeiten im Außenbereich fast ausschließlich innerhalb der 
bestehenden Siedlungsfläche stattfinden. Flächenumnutzung und Stadtumbau sind 
Schwerpunkt und zentrale Aufgabe der künftigen Stadtentwicklung in Darmstadt. Dabei 
müssen die ökologischen Belange einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden. 
 
Dieser Aspekt findet im Entwurf 2007 zum Regionalplan Südhessen keinen Ausdruck. 
 
Angesichts der hier angeführten Rahmenbedingungen und des gesetzlich geforderten 
schonenden Umgangs mit Grund und Boden, wird angeregt, dass im Rahmen der 
Regionalplanung Wachstumspotenziale künftig auch im Innenbereich dargestellt werden 
sollen. Gleichwohl ist ein solcher Ansatz auch als Beitrag zu einer nachhaltigen flächen- und 
umweltschonenden Siedlungsentwicklung zu verstehen. 
 
Die Stadt Darmstadt regt in diesem Zusammenhang zu einer neuen Darstellungsform an: 
Die Einführung einer Kategorie „Stadtumbauflächen" o.ä. ist zu prüfen. 
 
Sollte sich die Einführung einer solchen Kategorie nicht umsetzen lassen, wäre zu fordern, 
dass im Zusammenhang mit anstehenden Umnutzungen Zuwachsflächen im Bestand 
dargestellt werden. 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann   Klaus Feuchtinger   Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister   Stadtrat    Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

TOP 6
TOP 4
TOP 580
TOP 11
TOP 6

Orte (14)

  • Hilpertstraße
  • Rheinstraße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Otto-Röhm-Straße
  • Kasinostraße
  • Trinkbornstraße
  • Weiterstädter Straße
  • Langener Straße
  • Gräfenhäuser Straße
  • Wöhlerweg
  • Carl-Schenck-Ring
  • Am Kavalleriesand
  • Täubcheshöhlenweg
  • Frankfurter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0460
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.07.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00